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Beschlussvorlage (Projekt „Neue Stadt Bedburg“/ Flächennutzungsplan der Stadt Bedburg, 29. Änderung hier: Zwischenstand zum Planungsprozess des städtebaulichen Entwurfs und Beschluss zur erneuten Offenlage der 29. Flächennutzungsplanänderung)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
198 kB
Datum
10.04.2018
Erstellt
27.03.18, 18:01
Aktualisiert
14.06.18, 18:07
Beschlussvorlage (Projekt „Neue Stadt Bedburg“/ Flächennutzungsplan der Stadt Bedburg, 29. Änderung
hier: Zwischenstand zum Planungsprozess des städtebaulichen Entwurfs und Beschluss zur erneuten Offenlage der 29. Flächennutzungsplanänderung) Beschlussvorlage (Projekt „Neue Stadt Bedburg“/ Flächennutzungsplan der Stadt Bedburg, 29. Änderung
hier: Zwischenstand zum Planungsprozess des städtebaulichen Entwurfs und Beschluss zur erneuten Offenlage der 29. Flächennutzungsplanänderung) Beschlussvorlage (Projekt „Neue Stadt Bedburg“/ Flächennutzungsplan der Stadt Bedburg, 29. Änderung
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Inhalt der Datei

Zu TOP:__________ Drucksache: WP8128/2011 1. Ergänzung Fachbereich III - Planen, Bauen, Umwelt und Verkehr Sitzungsteil Az.: 61 20 05 öffentlich Beratungsfolge: Sitzungstermin: Rat der Stadt Bedburg 12.07.2011 Stadtentwicklungsausschuss 10.04.2018 Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en) Betreff: Projekt „Neue Stadt Bedburg“/ Flächennutzungsplan der Stadt Bedburg, 29. Änderung hier: Zwischenstand zum Planungsprozess des städtebaulichen Entwurfs und Beschluss zur erneuten Offenlage der 29. Flächennutzungsplanänderung Beschlussvorschlag: Der Stadtentwicklungsausschuss a) nimmt die Ausführungen zum Sachstand des Planungsprozesses des Projektes der „Neuen Stadt Bedburg“ zur Kenntnis und b) beschließt die erneute öffentliche Auslegung nach § 3 Abs.2 BauGB sowie die erneute Trägerbeteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB der 29. Änderung des Flächennutzungsplanes Bedburg in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634). STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Zum Punkt a) Parallel zu der Flächennutzungsplanung wird das Bebauungsplanverfahren Nr. 56 „Ehemalige Zuckerfabrik“ intensiv weiter vorangetrieben. Im Rahmen dieses Planungsprozesses wurde der städtebauliche Entwurf dabei stetig weiterentwickelt. In der Sitzung wird Herr Professor Johannes Kister vom Büro ksg aus Köln einen Sachstandsbericht zum aktuellen städtebaulichen Entwurf präsentieren. Darüber hinaus wird ein Vertreter des Ingenieurbüros Dr. Jung + Lang aus Trier in der Sitzung anwesend sein und anlässlich eines Antrages der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Details zur Baugrundbeschaffenheit vorstellen. Zum Punkt b) Der Rat der Stadt Bedburg fasste am 12. Juli 2011 den Feststellungsbeschluss der (in der Anlage beigefügten) 29. Änderung des Flächennutzungsplanes gemäß § 6 BauGB. Um das Verfahren zum Abschluss zu bringen hätte die Beschlussfassung schließlich der Bezirksregierung Köln nach § 6 Abs. 1 BauGB zur Genehmigung vorgelegt werden müssen. Dieser letzte Verwaltungsakt blieb jedoch aus. Hintergrund ist das mit der 29. Flächennutzungsplanänderung verbundene damalige Projekt der „Bedburger Höfe“. Mit dem prestigeträchtigen Quartierentwicklungsprojekt wollte man ein nachhaltiges Wohnquartier mit Vorbildcharakter in Sachen regenerativer Energieversorgung entstehen lassen. Im Jahr 2011 zeigte sich jedoch, dass sich zur Umsetzung dieses Projektes keine Investoren finden ließen. Der Entwurf der 29. Flächennutzungsplanänderung war jedoch einzig zur Umsetzung des Projektes der „Bedburger Höfe“ entwickelt und zugeschnitten worden. Ein Abschluss dieses vorbereitenden Bauleitplanverfahrens hätte, angesichts der zu diesem Zeitpunkt unklaren Entwicklungsaussichten, in naher Zukunft zu Planungshemnissen führen können. Unter diesen Umständen entschied die Stadtverwaltung schließlich, den Entwurf der Bezirksregierung Köln nicht zur Genehmigung vorzulegen. In der Zwischenzeit wurden immer wieder neue Planungsüberlegungen zur Entwicklung des Areals angestrengt. Doch erst im Jahr 2017 konnte die Sybac Solar GmbH mit einem neuerlichen Konzept überzeugen. Der Entwurf sieht gleichsam die Entwicklung eines neuen Stadtquartiers vor. Auch hier soll die nachhaltige Stadtentwicklung eine tragende Rolle spielen. Wesentliches Element des Entwurfs der „Neuen Stadt Bedburg“ ist jedoch die angestrebte urbane Nutzungsmischung zwischen Wohnen, öffentlichem Freiraum, kleinteiligem Gewerbe und Nutzungsinfrastruktureinrichtungen von der Nahversorgung, über Kindergarten, bis hin zu einer Grundschule und einer Seniorenresidenz. Bei der Entwurfsplanung dieses Projektes wurden von Anfang an sachgerechte und umsetzungsorientierte Überlegungen zugrunde gelegt. Auch sollten die bisherigen Erkenntnisse des vorausgegangenen Planungsprozesses integriert und auf diesen aufgebaut werden. So wurde der städtebauliche Entwurf der „Neuen Stadt Bedburg“ auf der Grundlage des Entwurfs der 29. Flächennutzungsplanänderung entwickelt. Die geplanten Wohnbauflächen entsprechen sehr genau den Ausweisungen der 29. Änderung des Flächennutzungsplanes. Die weiteren in der Flächennutzungsplanänderung Beschlussvorlage WP8-128/2011 1. Ergänzung Seite 2 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 3 dargestellten Nutzungen (Grünflächen, Waldflächen) werden darüber hinaus nicht von dem Entwurf überplant oder anderweitig beeinflusst. Nach eingehender Prüfung der Unterlagen der 29. Flächennutzungsplanänderung aus dem Jahr 2011 muss jedoch festgehalten werden, dass diese nach aktuellem planungsrechtlichem Stand nicht mehr genehmigungsfähig sind. Da die Planungsinhalte jedoch in Gänze unverändert beibehalten werden, ist der Änderungsentwurf einzig an die sich in der Zwischenzeit geänderten planungsrechtlichen Rahmenbedingungen anzugleichen. Daher soll die 29. Änderung des Flächennutzungsplanes nochmals nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB nochmals beteiligt werden. Die weiteren Inhalte der 29. Flächennutzungsplanänderung können den angefügten Unterlagen des zeichnerischen Teils, der Abwägungsliste des Feststellungsbeschlusses, der Begründung vom 10.06.2011 und dem dazugehörigen Ergänzungsbericht vom 22.03.2018 entnommen werden. Darüber hinaus werden auch der Umweltbericht vom 10.06.2011 und der dazugehörige Ergänzungsbericht vom 22.03.2018 sowie die für diese Änderung relevanten DIN-Vorschriften Teil der ausgelegten Unterlagen sein. Diese Unterlagen können während der Öffnungszeiten im Rathaus Kaster, Am Rathaus 1, 50181 Bedburg, Raum 204 eingesehen oder per Mail unter j.tempelmann@bedburg.de angefordert werden. Finanzielle Auswirkungen: Nein x Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: * evtl. gesondertes Beiblatt beifügen Bedburg, 22.03.2018 ----------------------------------Jens Tempelmann Sachbearbeiter ----------------------------------Torsten Stamm Fachdienstleiter Beschlussvorlage WP8-128/2011 1. Ergänzung ----------------------------------Sascha Solbach Bürgermeister Seite 3