Daten
Kommune
Bedburg
Größe
198 kB
Datum
10.04.2018
Erstellt
27.03.18, 18:01
Aktualisiert
14.06.18, 18:07
Stichworte
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Drucksache: WP8128/2011 1. Ergänzung
Fachbereich III - Planen, Bauen,
Umwelt und Verkehr
Sitzungsteil
Az.: 61 20 05
öffentlich
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Rat der Stadt Bedburg
12.07.2011
Stadtentwicklungsausschuss
10.04.2018
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
Betreff:
Projekt „Neue Stadt Bedburg“/ Flächennutzungsplan der Stadt Bedburg, 29. Änderung
hier: Zwischenstand zum Planungsprozess des städtebaulichen Entwurfs und Beschluss
zur erneuten Offenlage der 29. Flächennutzungsplanänderung
Beschlussvorschlag:
Der Stadtentwicklungsausschuss
a)
nimmt die Ausführungen zum Sachstand des Planungsprozesses des Projektes der
„Neuen Stadt Bedburg“ zur Kenntnis und
b)
beschließt die erneute öffentliche Auslegung nach § 3 Abs.2 BauGB sowie die
erneute Trägerbeteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB der 29. Änderung des
Flächennutzungsplanes Bedburg in der Fassung der Bekanntmachung vom 3.
November 2017 (BGBl. I S. 3634).
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Begründung:
Zum Punkt a)
Parallel zu der Flächennutzungsplanung wird das Bebauungsplanverfahren Nr. 56
„Ehemalige Zuckerfabrik“ intensiv weiter vorangetrieben. Im Rahmen dieses
Planungsprozesses wurde der städtebauliche Entwurf dabei stetig weiterentwickelt. In der
Sitzung wird Herr Professor Johannes Kister vom Büro ksg aus Köln einen
Sachstandsbericht zum aktuellen städtebaulichen Entwurf präsentieren. Darüber hinaus
wird ein Vertreter des Ingenieurbüros Dr. Jung + Lang aus Trier in der Sitzung anwesend
sein und anlässlich eines Antrages der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Details zur
Baugrundbeschaffenheit vorstellen.
Zum Punkt b)
Der Rat der Stadt Bedburg fasste am 12. Juli 2011 den Feststellungsbeschluss der (in der
Anlage beigefügten) 29. Änderung des Flächennutzungsplanes gemäß § 6 BauGB. Um
das Verfahren zum Abschluss zu bringen hätte die Beschlussfassung schließlich der
Bezirksregierung Köln nach § 6 Abs. 1 BauGB zur Genehmigung vorgelegt werden
müssen. Dieser letzte Verwaltungsakt blieb jedoch aus.
Hintergrund ist das mit der 29. Flächennutzungsplanänderung verbundene damalige
Projekt der „Bedburger Höfe“. Mit dem prestigeträchtigen Quartierentwicklungsprojekt
wollte man ein nachhaltiges Wohnquartier mit Vorbildcharakter in Sachen regenerativer
Energieversorgung entstehen lassen. Im Jahr 2011 zeigte sich jedoch, dass sich zur
Umsetzung dieses Projektes keine Investoren finden ließen. Der Entwurf der 29.
Flächennutzungsplanänderung war jedoch einzig zur Umsetzung des Projektes der
„Bedburger Höfe“ entwickelt und zugeschnitten worden. Ein Abschluss dieses
vorbereitenden Bauleitplanverfahrens hätte, angesichts der zu diesem Zeitpunkt unklaren
Entwicklungsaussichten, in naher Zukunft zu Planungshemnissen führen können. Unter
diesen Umständen entschied die Stadtverwaltung schließlich, den Entwurf der
Bezirksregierung Köln nicht zur Genehmigung vorzulegen.
In der Zwischenzeit wurden immer wieder neue Planungsüberlegungen zur Entwicklung
des Areals angestrengt. Doch erst im Jahr 2017 konnte die Sybac Solar GmbH mit einem
neuerlichen Konzept überzeugen. Der Entwurf sieht gleichsam die Entwicklung eines
neuen Stadtquartiers vor. Auch hier soll die nachhaltige Stadtentwicklung eine tragende
Rolle spielen. Wesentliches Element des Entwurfs der „Neuen Stadt Bedburg“ ist jedoch
die angestrebte urbane Nutzungsmischung zwischen Wohnen, öffentlichem Freiraum,
kleinteiligem Gewerbe und Nutzungsinfrastruktureinrichtungen von der Nahversorgung,
über Kindergarten, bis hin zu einer Grundschule und einer Seniorenresidenz.
Bei der Entwurfsplanung dieses Projektes wurden von Anfang an sachgerechte und
umsetzungsorientierte Überlegungen zugrunde gelegt. Auch sollten die bisherigen
Erkenntnisse des vorausgegangenen Planungsprozesses integriert und auf diesen
aufgebaut werden. So wurde der städtebauliche Entwurf der „Neuen Stadt Bedburg“ auf
der Grundlage des Entwurfs der 29. Flächennutzungsplanänderung entwickelt. Die
geplanten Wohnbauflächen entsprechen sehr genau den Ausweisungen der 29.
Änderung des Flächennutzungsplanes. Die weiteren in der Flächennutzungsplanänderung
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dargestellten Nutzungen (Grünflächen, Waldflächen) werden darüber hinaus nicht von
dem Entwurf überplant oder anderweitig beeinflusst.
Nach eingehender Prüfung der Unterlagen der 29. Flächennutzungsplanänderung aus
dem Jahr 2011 muss jedoch festgehalten werden, dass diese nach aktuellem
planungsrechtlichem Stand nicht mehr genehmigungsfähig sind. Da die Planungsinhalte
jedoch in Gänze unverändert beibehalten werden, ist der Änderungsentwurf einzig an die
sich in der Zwischenzeit geänderten planungsrechtlichen Rahmenbedingungen
anzugleichen. Daher soll die 29. Änderung des Flächennutzungsplanes nochmals nach §
3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB nochmals beteiligt werden.
Die weiteren Inhalte der 29. Flächennutzungsplanänderung können den angefügten
Unterlagen des zeichnerischen Teils, der Abwägungsliste des Feststellungsbeschlusses,
der Begründung vom 10.06.2011 und dem dazugehörigen Ergänzungsbericht vom
22.03.2018 entnommen werden. Darüber hinaus werden auch der Umweltbericht vom
10.06.2011 und der dazugehörige Ergänzungsbericht vom 22.03.2018 sowie die für diese
Änderung relevanten DIN-Vorschriften Teil der ausgelegten Unterlagen sein. Diese
Unterlagen können während der Öffnungszeiten im Rathaus Kaster, Am Rathaus 1,
50181 Bedburg, Raum 204 eingesehen oder per Mail unter j.tempelmann@bedburg.de
angefordert werden.
Finanzielle Auswirkungen:
Nein x
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren
Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
* evtl. gesondertes Beiblatt beifügen
Bedburg, 22.03.2018
----------------------------------Jens Tempelmann
Sachbearbeiter
----------------------------------Torsten Stamm
Fachdienstleiter
Beschlussvorlage WP8-128/2011 1. Ergänzung
----------------------------------Sascha Solbach
Bürgermeister
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