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Beschlussvorlage (Unterbringung von Asylbewerbern und sonstigen Flüchtlingen; Weitere Entwicklung)

Daten

Kommune
Inden
Größe
144 kB
Datum
17.05.2018
Erstellt
27.03.18, 14:24
Aktualisiert
27.03.18, 14:24
Beschlussvorlage (Unterbringung von Asylbewerbern und sonstigen Flüchtlingen;
Weitere Entwicklung) Beschlussvorlage (Unterbringung von Asylbewerbern und sonstigen Flüchtlingen;
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Inhalt der Datei

Vorlagen-Nr. Der Bürgermeister Aktenzeichen Datum Sozialamt Gisela Wacker 21.03.2018 öffentlich Beratungsfolge Termin TOP Ein Ja Nein 47/2018 Ent Bemerkungen Sozial-, Sport- und Kulturausschuss 11.04.2018 Rat 17.05.2018 Betrifft: Unterbringung von Asylbewerbern und sonstigen Flüchtlingen; Weitere Entwicklung Beschlussentwurf: Die Ausführungen zur Unterbringungssituation von Flüchtlingen werden zur Kenntnis genommen. Auf dem Grundstück _____ wird eine Unterkunft zur Unterbringung von Asylbewerbern und Flüchtlingen gebaut. Begründung: Mit Stand 21.03.2018 hat die Gemeinde Inden insgesamt 170 Personen unterzubringen. Diese teilen sich wie folgt auf: Asylbewerber und sonstige Flüchtlinge Anerkannte Flüchtlinge in Inden 75 in Linnich 15 in Inden 74 in Linnich 6 Gesamt 90 Gesamt 80 170 Bei Zugrundelegung der aktuellen Quote Asyl hat die Gemeinde Inden zur Zeit aufgrund rückläufiger Zahlen von Asylantragstellern bis auf Weiteres keine Zuweisungen von Flüchtlingen im Verfahren zu erwarten, da sie über dem Soll liegt. Inwieweit sich hier aufgrund der derzeitigen politischen Situation, z. B. im Nahen Osten, Änderungen ergeben werden, kann nicht verlässlich vorausgesagt werden. Da die Asylverfahren der in Inden wohnhaften Flüchtlinge teilweise aber schon längere Zeit laufen bzw. beendet sind, ist auch nicht davon auszugehen, dass sich die Zahl der Flüchtlinge im Verfahren bzw. der abgelehnten Personen in näherer Zukunft signifikant ändern wird. Bezüglich der Wohnsitzzuweisungen nach § 12 a AufenthG ist festzustellen, dass gemäß Bezirksregierung Arnsberg die Erfüllungsquote zur Zeit bei 40 Personen und 34 % liegt, das heißt, dass im Rahmen der Wohnsitzzuweisungen noch rund 85 Personen zusätzlich zum Bestand aufzunehmen sind. In beiden Bereichen wird mit unterschiedlichen Zuweisungsschlüsseln gerechnet. Eine Aufrechnung der beiden Quoten für Flüchtlinge und Personen mit Wohnsitzzuweisungen ist nicht möglich, da beide Verfahren völlig unabhängig voneinander laufen und auf verschiedenen Rechtsgrundlagen basieren. Ab Mitte Mai 2018 werden daher in einem ersten Schritt 30 Personen mit Wohnsitzzuweisungen zugewiesen werden. Ob es sich hierbei um Einzelpersonen oder Familien handeln wird, ist nicht absehbar. Die Bezirksregierung hat hier auch keine näheren Informationen. Erst jeweils fünf Werktage vor Ankunft der zugewiesenen Personen, erhält die Gemeinde Inden Mitteilung darüber, wer wann kommt. Die in Inden wohnenden Personen sind untergebracht in angemieteten Wohnungen, im Mobilheim Merödgener Str. 37 a sowie in den Chalets in Frenz und Lamersdorf. Die angemieteten Wohnungen sind zurzeit alle belegt. Es ist beabsichtigt, alle männlichen Einzelpersonen entweder in der Merödgener Str. 37 a oder in Linnich unterzubringen, so dass die restlichen Unterkünfte für Familien zur Verfügung stehen. In diesem Zusammenhang werden 11 Männer von Inden nach Linnich umziehen. Insgesamt werden dann 32 Flüchtlinge aus Inden in Linnich untergebracht sein, demgegenüber sind zurzeit 10 Flüchtlinge aus Linnich (zwei Familien und eine Einzelperson) in Inden untergebracht. Zum 01.04.2018 kann ein Haus in Lamersdorf angemietet werden. Hier soll im Zuge von Umsetzungen eine bereits in Inden wohnende Familie mit Wohnsitzzuweisung untergebracht werden. Als Folge davon könnte eine Großfamilie, ebenfalls mit Wohnsitzzuweisung, aus Frenz in die bisherige Wohnung umgesetzt werden, so dass dann in Frenz zwei Chalets, die derzeit von dieser Familie bewohnt werden, frei werden würden. Hier muss dann aber geprüft werden, inwieweit die Chalets für eine neue Nutzung direkt zur Verfügung stehen oder, ob Reparaturen etc. eventuell in größerem Rahmen notwendig sind. In Frenz steht noch ein freies Chalet zur Verfügung, hier könnte je nach Größe der Familie eine Familie untergebracht werden. Ein weiteres Chalet ist aufgrund von extremem Schimmelbefall in einem dermaßen schlechten Zustand, dass eine Sanierung nicht sinnvoll ist. Dieses Chalet soll durch eines der noch in den Niederlanden abgestellten restlichen Chalets ersetzt werden. Hier zeigt sich wieder, dass die Chalets nicht zum dauerhaften Wohnen geeignet sind. In Lamersdorf steht zurzeit nur ein freies Chalet zur Verfügung. Ein weiteres muss ebenfalls ausgetauscht werden, da hier ebenfalls aufgrund von Schimmel und sonstigen Schäden eine Reparatur nicht möglich ist. Das bedeutet, dass solange mobile Einheiten im Einsatz sind, es auch immer noch zumindest ein bis zwei freie Chalets als Ausweichmöglichkeit geben muss, für den Fall, dass Unterkünfte zeitweise nicht bewohnbar sind und jemand anderweitig untergebracht werden muss. Die Chalets verursachen aufgrund fehlender Dämmung hohe Heizkosten (Strom) darüber hinaus ist die Unterbringung sowohl hier als auch in den Mobilheimen nur für drei Jahre längstens bis 31.12.2019 befristet erlaubt. Gleiches gilt für die Unterkunft Merödgener Str. 37 a. In der Merödgener Str. 37 a sollen die männlichen Einzelpersonen zentral untergebracht werden. Bei allen Überlegungen bleibt aber die grundlegende Problematik, dass auf Dauer Unterkünfte zur Unterbringung der betroffenen Menschen benötigt werden, bestehen, da sowohl Chalets als auch Mobilheime nur zeitlich befristet für die Unterbringung genutzt werden dürfen. Geht man von der ersten Nutzung aus, so gilt für das Erdgeschoss Merödgener Str. 37 a September 2014 und das Obergeschoss August 2015, Ablauf spätestens August 2018. Hier ist ein weiteres Problem, der näher rückende Tagebau, in dessen Sicherheitszone die Unterkunft dann fällt. Beschlussvorlage 47/2018 Seite 2 Bei den Chalets in Frenz war die erste Nutzung im März 2016 und bei den Chalets in Lamersdorf im September 2016. Hier wäre der Ablauf März 2019 bzw. September 2019. Zum jetzigen Zeitpunkt ist nicht davon auszugehen, dass an dieser Regelung etwas geändert werden soll, indem die Frist über drei Jahre hinaus verlängert wird. Die Zahlen der neuen Flüchtlinge sind zwar rückläufig, allerdings bleibt eine große Zahl von Flüchtlingen hier, da sie ein Bleiberecht haben bzw. nicht abgeschoben werden können. Gleichzeitig muss noch von einer steigenden Zahl von Wohnsitzzuweisungen ausgegangen werden. Das bedeutet, dass es dringend erforderlich wird, dauerhaften Wohnraum zu schaffen. Dies ist auch unabdingbar insbesondere für die dauerhafte Integration der Menschen mit Bleibeperspektive. Zu erwähnen ist noch, dass zur Zeit weder von Vonovia (ehemals Dt. Annington) noch von Eigentümern in der Merödgener Str. 31 eine Vermietung weiterer Wohnungen an Personen, die Transferleistungen in irgendeiner Form erhalten, beabsichtigt ist. Gleichzeitig erklären die Vermieter, die bisher Wohnungen an die Gemeinde Inden vermietet haben, in der Regel, dass sie Wohnungen nur für die Unterbringung von Familien aber nicht Einzelpersonen zur Verfügung stellen. In der Vergangenheit hat es eine Reihe von verschiedenen Überlegungen und Diskussionen bzgl. der Unterbringung des betroffenen Personenkreises und der damit verbundenen notwendigen Schaffung von dauerhaftem Wohnraum gegeben. Allerdings wurde hier bisher keine abschließende Lösung gefunden. Nachdem das Grundstück Römerstraße zur Errichtung eines Festbaus für eine zusätzliche Kindertageseinrichtung genutzt wird, stehen der Gemeinde Inden nur noch die Grundstücke in Schophoven im Kalkweg und in Lamersdorf, An der Fuchsgasse (zurzeit Chaletstandort) für den Bau von Unterkünften zur Verfügung. Beide Grundstücke wurden von der Gemeinde Inden hierfür erworben. Grundsätzlich kann auch noch jedes weitere Grundstück in vorhandenen oder noch zu entwickelnden Neubaugebieten für die Unterbringung von Flüchtlingen genutzt werden. Von Seiten der Verwaltung wurde in diesem Zusammenhang die Errichtung eines oder mehrerer Mehrfamilienhäuser vorgeschlagen, wo sowohl die Einzelpersonen als auch Familien in verschiedenen Wohnungen untergebracht werden könnten. Demgegenüber hat die Gemeinde Niederzier ein gänzlich anderes Gebäude zur Unterbringung von Flüchtlingen errichtet. Dieses Gebäude wurde im November 2017 im Rahmen eines Ortstermins besichtigt. Hierbei handelt es sich um eine gänzlich andere Form der Unterbringung. Aufgrund der Anordnung der Räume und des Zuschnittes dieses Gebäudes ist festzustellen, dass sich diese Form nicht für die dauerhafte Unterbringung von Familien eignet. Dies wurde auch von Herrn Lauterbach, Gemeinde Niederzier, bestätigt. Für die Unterbringung von Einzelpersonen sieht dies anders aus. Unabhängig davon ist der Zuschnitt der Räume problematisch, wenn es um die Möblierung geht. Aufgrund der fehlenden rechten Winkel in den Räumen, geht viel Platz verloren, wenn eine standardmäßige Möblierung erfolgt. Die Errichtung des Gebäudes wurde von Seiten der Gemeinde Niederzier zu einem nicht unerheblichen Maße in Eigenleistung durch Mitarbeiter des Bauhofes bzw. der Bauverwaltung erbracht. Aus diesem Grund lassen sich die Kosten für das Achteck von Niederzier und das von der hiesigen Bauverwaltung vorgeschlagene Gebäude nicht ohne weiteres vergleichen. Rechtzeitig zu den Fraktionssitzungen wird daher eine vergleichbare Gegenüberstellung der Kosten beider Gebäude vorgelegt werden. Beschlussvorlage 47/2018 Seite 3 Haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: Der Beschluss hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: wenn ja: Finanzierungsbedarf gesamt: davon: im Haushalt des laufenden Jahres in den Haushalten der folgenden Jahre erstes Folgejahr zweites Folgejahr drittes Folgejahr Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung: wenn ja: Produkt: Sachkonto: wenn nein: Finanzierungsvorschlag: ☒ ja € € € € € ☐ ja ☐ nein ☐ nein _______________________ Aufgestellt _______________________ _______________________ ___________________________ Bürgermeister Fachbereichsleiter Kämmerer Beschlussvorlage 47/2018 Seite 4