Daten
Kommune
Inden
Größe
144 kB
Datum
17.05.2018
Erstellt
27.03.18, 14:24
Aktualisiert
27.03.18, 14:24
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlagen-Nr.
Der Bürgermeister
Aktenzeichen
Datum
Sozialamt
Gisela Wacker
21.03.2018
öffentlich
Beratungsfolge
Termin
TOP Ein Ja
Nein
47/2018
Ent Bemerkungen
Sozial-, Sport- und Kulturausschuss 11.04.2018
Rat
17.05.2018
Betrifft:
Unterbringung von Asylbewerbern und sonstigen Flüchtlingen;
Weitere Entwicklung
Beschlussentwurf:
Die Ausführungen zur Unterbringungssituation von Flüchtlingen werden zur Kenntnis genommen.
Auf dem Grundstück _____ wird eine Unterkunft zur Unterbringung von Asylbewerbern und
Flüchtlingen gebaut.
Begründung:
Mit Stand 21.03.2018 hat die Gemeinde Inden insgesamt 170 Personen unterzubringen. Diese teilen
sich wie folgt auf:
Asylbewerber und sonstige Flüchtlinge
Anerkannte Flüchtlinge
in Inden
75
in Linnich
15
in Inden
74
in Linnich
6
Gesamt 90
Gesamt 80
170
Bei Zugrundelegung der aktuellen Quote Asyl hat die Gemeinde Inden zur Zeit aufgrund
rückläufiger Zahlen von Asylantragstellern bis auf Weiteres keine Zuweisungen von Flüchtlingen
im Verfahren zu erwarten, da sie über dem Soll liegt. Inwieweit sich hier aufgrund der derzeitigen
politischen Situation, z. B. im Nahen Osten, Änderungen ergeben werden, kann nicht verlässlich
vorausgesagt werden.
Da die Asylverfahren der in Inden wohnhaften Flüchtlinge teilweise aber schon längere Zeit laufen
bzw. beendet sind, ist auch nicht davon auszugehen, dass sich die Zahl der Flüchtlinge im
Verfahren bzw. der abgelehnten Personen in näherer Zukunft signifikant ändern wird.
Bezüglich der Wohnsitzzuweisungen nach § 12 a AufenthG ist festzustellen, dass gemäß
Bezirksregierung Arnsberg die Erfüllungsquote zur Zeit bei 40 Personen und 34 % liegt, das heißt,
dass im Rahmen der Wohnsitzzuweisungen noch rund 85 Personen zusätzlich zum Bestand
aufzunehmen sind.
In beiden Bereichen wird mit unterschiedlichen Zuweisungsschlüsseln gerechnet. Eine
Aufrechnung der beiden Quoten für Flüchtlinge und Personen mit Wohnsitzzuweisungen ist nicht
möglich, da beide Verfahren völlig unabhängig voneinander laufen und auf verschiedenen
Rechtsgrundlagen basieren.
Ab Mitte Mai 2018 werden daher in einem ersten Schritt 30 Personen mit Wohnsitzzuweisungen
zugewiesen werden. Ob es sich hierbei um Einzelpersonen oder Familien handeln wird, ist nicht
absehbar. Die Bezirksregierung hat hier auch keine näheren Informationen. Erst jeweils fünf
Werktage vor Ankunft der zugewiesenen Personen, erhält die Gemeinde Inden Mitteilung darüber,
wer wann kommt.
Die in Inden wohnenden Personen sind untergebracht in angemieteten Wohnungen, im Mobilheim
Merödgener Str. 37 a sowie in den Chalets in Frenz und Lamersdorf. Die angemieteten Wohnungen
sind zurzeit alle belegt. Es ist beabsichtigt, alle männlichen Einzelpersonen entweder in der
Merödgener Str. 37 a oder in Linnich unterzubringen, so dass die restlichen Unterkünfte für
Familien zur Verfügung stehen. In diesem Zusammenhang werden 11 Männer von Inden nach
Linnich umziehen.
Insgesamt werden dann 32 Flüchtlinge aus Inden in Linnich untergebracht sein, demgegenüber sind
zurzeit 10 Flüchtlinge aus Linnich (zwei Familien und eine Einzelperson) in Inden untergebracht.
Zum 01.04.2018 kann ein Haus in Lamersdorf angemietet werden. Hier soll im Zuge von
Umsetzungen eine bereits in Inden wohnende Familie mit Wohnsitzzuweisung untergebracht
werden. Als Folge davon könnte eine Großfamilie, ebenfalls mit Wohnsitzzuweisung, aus Frenz in
die bisherige Wohnung umgesetzt werden, so dass dann in Frenz zwei Chalets, die derzeit von
dieser Familie bewohnt werden, frei werden würden. Hier muss dann aber geprüft werden,
inwieweit die Chalets für eine neue Nutzung direkt zur Verfügung stehen oder, ob Reparaturen etc.
eventuell in größerem Rahmen notwendig sind.
In Frenz steht noch ein freies Chalet zur Verfügung, hier könnte je nach Größe der Familie eine
Familie untergebracht werden. Ein weiteres Chalet ist aufgrund von extremem Schimmelbefall in
einem dermaßen schlechten Zustand, dass eine Sanierung nicht sinnvoll ist. Dieses Chalet soll
durch eines der noch in den Niederlanden abgestellten restlichen Chalets ersetzt werden. Hier zeigt
sich wieder, dass die Chalets nicht zum dauerhaften Wohnen geeignet sind.
In Lamersdorf steht zurzeit nur ein freies Chalet zur Verfügung. Ein weiteres muss ebenfalls
ausgetauscht werden, da hier ebenfalls aufgrund von Schimmel und sonstigen Schäden eine
Reparatur nicht möglich ist. Das bedeutet, dass solange mobile Einheiten im Einsatz sind, es auch
immer noch zumindest ein bis zwei freie Chalets als Ausweichmöglichkeit geben muss, für den
Fall, dass Unterkünfte zeitweise nicht bewohnbar sind und jemand anderweitig untergebracht
werden muss.
Die Chalets verursachen aufgrund fehlender Dämmung hohe Heizkosten (Strom) darüber hinaus ist
die Unterbringung sowohl hier als auch in den Mobilheimen nur für drei Jahre längstens bis
31.12.2019 befristet erlaubt. Gleiches gilt für die Unterkunft Merödgener Str. 37 a.
In der Merödgener Str. 37 a sollen die männlichen Einzelpersonen zentral untergebracht werden.
Bei allen Überlegungen bleibt aber die grundlegende Problematik, dass auf Dauer Unterkünfte zur
Unterbringung der betroffenen Menschen benötigt werden, bestehen, da sowohl Chalets als auch
Mobilheime nur zeitlich befristet für die Unterbringung genutzt werden dürfen.
Geht man von der ersten Nutzung aus, so gilt für das Erdgeschoss Merödgener Str. 37 a September
2014 und das Obergeschoss August 2015, Ablauf spätestens August 2018. Hier ist ein weiteres
Problem, der näher rückende Tagebau, in dessen Sicherheitszone die Unterkunft dann fällt.
Beschlussvorlage 47/2018
Seite 2
Bei den Chalets in Frenz war die erste Nutzung im März 2016 und bei den Chalets in Lamersdorf
im September 2016. Hier wäre der Ablauf März 2019 bzw. September 2019. Zum jetzigen
Zeitpunkt ist nicht davon auszugehen, dass an dieser Regelung etwas geändert werden soll, indem
die Frist über drei Jahre hinaus verlängert wird.
Die Zahlen der neuen Flüchtlinge sind zwar rückläufig, allerdings bleibt eine große Zahl von
Flüchtlingen hier, da sie ein Bleiberecht haben bzw. nicht abgeschoben werden können.
Gleichzeitig muss noch von einer steigenden Zahl von Wohnsitzzuweisungen ausgegangen werden.
Das bedeutet, dass es dringend erforderlich wird, dauerhaften Wohnraum zu schaffen. Dies ist auch
unabdingbar insbesondere für die dauerhafte Integration der Menschen mit Bleibeperspektive.
Zu erwähnen ist noch, dass zur Zeit weder von Vonovia (ehemals Dt. Annington) noch von
Eigentümern in der Merödgener Str. 31 eine Vermietung weiterer Wohnungen an Personen, die
Transferleistungen in irgendeiner Form erhalten, beabsichtigt ist. Gleichzeitig erklären die
Vermieter, die bisher Wohnungen an die Gemeinde Inden vermietet haben, in der Regel, dass sie
Wohnungen nur für die Unterbringung von Familien aber nicht Einzelpersonen zur Verfügung
stellen.
In der Vergangenheit hat es eine Reihe von verschiedenen Überlegungen und Diskussionen bzgl.
der Unterbringung des betroffenen Personenkreises und der damit verbundenen notwendigen
Schaffung von dauerhaftem Wohnraum gegeben. Allerdings wurde hier bisher keine abschließende
Lösung gefunden.
Nachdem das Grundstück Römerstraße zur Errichtung eines Festbaus für eine zusätzliche
Kindertageseinrichtung genutzt wird, stehen der Gemeinde Inden nur noch die Grundstücke in
Schophoven im Kalkweg und in Lamersdorf, An der Fuchsgasse (zurzeit Chaletstandort) für den
Bau von Unterkünften zur Verfügung. Beide Grundstücke wurden von der Gemeinde Inden hierfür
erworben. Grundsätzlich kann auch noch jedes weitere Grundstück in vorhandenen oder noch zu
entwickelnden Neubaugebieten für die Unterbringung von Flüchtlingen genutzt werden.
Von Seiten der Verwaltung wurde in diesem Zusammenhang die Errichtung eines oder mehrerer
Mehrfamilienhäuser vorgeschlagen, wo sowohl die Einzelpersonen als auch Familien in
verschiedenen Wohnungen untergebracht werden könnten.
Demgegenüber hat die Gemeinde Niederzier ein gänzlich anderes Gebäude zur Unterbringung von
Flüchtlingen errichtet. Dieses Gebäude wurde im November 2017 im Rahmen eines Ortstermins
besichtigt. Hierbei handelt es sich um eine gänzlich andere Form der Unterbringung.
Aufgrund der Anordnung der Räume und des Zuschnittes dieses Gebäudes ist festzustellen, dass
sich diese Form nicht für die dauerhafte Unterbringung von Familien eignet. Dies wurde auch von
Herrn Lauterbach, Gemeinde Niederzier, bestätigt. Für die Unterbringung von Einzelpersonen sieht
dies anders aus.
Unabhängig davon ist der Zuschnitt der Räume problematisch, wenn es um die Möblierung geht.
Aufgrund der fehlenden rechten Winkel in den Räumen, geht viel Platz verloren, wenn eine
standardmäßige Möblierung erfolgt.
Die Errichtung des Gebäudes wurde von Seiten der Gemeinde Niederzier zu einem nicht
unerheblichen Maße in Eigenleistung durch Mitarbeiter des Bauhofes bzw. der Bauverwaltung
erbracht. Aus diesem Grund lassen sich die Kosten für das Achteck von Niederzier und das von der
hiesigen Bauverwaltung vorgeschlagene Gebäude nicht ohne weiteres vergleichen. Rechtzeitig zu
den Fraktionssitzungen wird daher eine vergleichbare Gegenüberstellung der Kosten beider
Gebäude vorgelegt werden.
Beschlussvorlage 47/2018
Seite 3
Haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
Der Beschluss hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
wenn ja:
Finanzierungsbedarf gesamt:
davon: im Haushalt des laufenden Jahres
in den Haushalten der folgenden Jahre
erstes Folgejahr
zweites Folgejahr
drittes Folgejahr
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung:
wenn ja:
Produkt:
Sachkonto:
wenn nein: Finanzierungsvorschlag:
☒ ja
€
€
€
€
€
☐ ja
☐ nein
☐ nein
_______________________
Aufgestellt
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Bürgermeister
Fachbereichsleiter
Kämmerer
Beschlussvorlage 47/2018
Seite 4