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Beschlusstext (Beteiligung der planungsbegünstigten Person an den Kosten der sozialen Infrastruktur)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
30 kB
Datum
27.02.2018
Erstellt
27.03.18, 16:01
Aktualisiert
11.04.18, 09:23
Beschlusstext (Beteiligung der planungsbegünstigten Person an den Kosten der sozialen Infrastruktur)

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Inhalt der Datei

AUSZUG aus der 24. Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Verkehr vom 27.02.2018 Drucksachen-Nummer: 103.18 TOP 5.6 Beteiligung der planungsbegünstigten Person an den Kosten der sozialen Infrastruktur Herr Ripp bittet um Erläuterung, ob hier eine feste Summe oder eine Berechnung der Abgaben beschlossen werden soll. Herr Schwister und Herr Habicht erläutern die Methodik der Berechnung anhand verschiedener Variablen. Herr Pohlmann regt die Schaffung einer Richtlinie o.ä. an, um eine höhere Rechtssicherheit zu erzielen. Herr Meyer fragt an, ob auch die Haushaltsgrößen mit steigender Geburtenrate laufend angepasst werden. Die Verwaltung sagt dies zu. Herr Ripp bittet bis zur Sitzung des Stadtrates um Konkretisierung der Abschreibungszeiten der Kitas und Schulen. Des Weiteren bittet er um genauere Erläuterung der Berechnungsgrundlage (Kosten der Kitas in Sindorf). Herr Habicht erläutert in diesem Zusammenhang, dass sich aus dem Baugebesetzbuch die Verpflichtung ergibt, dem jeweiligen Investor konkret für sein jeweiliges Planvorhaben eine nachvollziehbare und belegbare Kostenkalkulation für die soziale Infrastruktur vorzulegen (Grundsatz der unmittelbaren Kausalität). Die dort ermittelten Kostenanteile werden dann entsprechend vertraglich gesichert, so dass durchgängig eine entsprechende Rechtssicherheit für alle Projektbeteiligten gewährleistet ist. Der Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr verweist die Entscheidung, ab sofort auf der Grundlage der in der Vorlage dargestellten Berechnungsmethodik die planungsbegünstigte Person an den durch die Bauleitplanung bzw. Projektplanung entstehenden Kosten der sozialen Infrastruktur zu beteiligen und die Kostenkenngrößen dynamisch fortzuschreiben, wenn entsprechende nachprüfbare und belastbare Ergebnisse hierzu vorliegen an den Rat der Kolpingstadt Kerpen.