Daten
Kommune
Kerpen
Größe
30 kB
Datum
27.02.2018
Erstellt
27.03.18, 16:01
Aktualisiert
11.04.18, 09:23
Stichworte
Inhalt der Datei
AUSZUG
aus der 24. Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Verkehr
vom 27.02.2018
Drucksachen-Nummer: 103.18
TOP 5.6
Beteiligung der planungsbegünstigten Person an den Kosten der sozialen
Infrastruktur
Herr Ripp bittet um Erläuterung, ob hier eine feste Summe oder eine Berechnung der Abgaben
beschlossen werden soll.
Herr Schwister und Herr Habicht erläutern die Methodik der Berechnung anhand verschiedener
Variablen.
Herr Pohlmann regt die Schaffung einer Richtlinie o.ä. an, um eine höhere Rechtssicherheit zu
erzielen.
Herr Meyer fragt an, ob auch die Haushaltsgrößen mit steigender Geburtenrate laufend
angepasst werden. Die Verwaltung sagt dies zu.
Herr Ripp bittet bis zur Sitzung des Stadtrates um Konkretisierung der Abschreibungszeiten der
Kitas und Schulen. Des Weiteren bittet er um genauere Erläuterung der Berechnungsgrundlage
(Kosten der Kitas in Sindorf).
Herr Habicht erläutert in diesem Zusammenhang, dass sich aus dem Baugebesetzbuch die
Verpflichtung ergibt, dem jeweiligen Investor konkret für sein jeweiliges Planvorhaben eine
nachvollziehbare und belegbare Kostenkalkulation für die soziale Infrastruktur vorzulegen
(Grundsatz der unmittelbaren Kausalität). Die dort ermittelten Kostenanteile werden dann
entsprechend vertraglich gesichert, so dass durchgängig eine entsprechende Rechtssicherheit
für alle Projektbeteiligten gewährleistet ist.
Der Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr verweist die Entscheidung, ab sofort auf der
Grundlage der in der Vorlage dargestellten Berechnungsmethodik die planungsbegünstigte
Person an den durch die Bauleitplanung bzw. Projektplanung entstehenden Kosten der sozialen
Infrastruktur zu beteiligen und die Kostenkenngrößen dynamisch fortzuschreiben, wenn
entsprechende nachprüfbare und belastbare Ergebnisse hierzu vorliegen an den Rat der
Kolpingstadt Kerpen.