Daten
Kommune
Kerpen
Größe
42 kB
Datum
27.02.2018
Erstellt
27.03.18, 16:01
Aktualisiert
11.04.18, 09:23
Stichworte
Inhalt der Datei
AUSZUG
aus der 24. Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Verkehr
vom 27.02.2018
Drucksachen-Nummer: 113.18
TOP 6.3
Antrag auf Einleitung eines Verfahrens zur Aufstellung eines
Bebauungsplanes im Bereich des Sandwegs in Kerpen-Horrem
Frau Lambertz fragt an, ob der Bau der geplanten Kita unabhängig von der Aufstellung des
Bebauungsplanes erfolgen kann.
Herr Schwister erklärt, dass der Bauantrag der Kita nach § 34 BauGB beurteilt wird und damit
unabhängig von dem Bauleitplanverfahren genehmigt werden kann, der Bauantrag soll nach
Aussagen des Bauherrn in den nächsten Tagen eingereicht werden.
Der Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr empfiehlt dem Rat der Kolpingstadt Kerpen
einstimmig folgendes zu beschließen:
Den Antrag des Eigentümers auf Aufstellung eines Bebauungsplanes zur Kenntnis zu
nehmen.
Die Verwaltung zu beauftragen, eine Qualifizierung (fachliche Bewertung) des Projektes
durchzuführen.
Die Verwaltung zu beauftragen, die Qualifizierung in der Sitzung am 10.04.2018 dem
Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr zur Vorberatung und dem Rat der Kolpingstadt
Kerpen zur Beschlussfassung vorzulegen.