Daten
Kommune
Kerpen
Größe
108 kB
Datum
27.02.2018
Erstellt
27.03.18, 16:01
Aktualisiert
11.04.18, 09:23
Stichworte
Inhalt der Datei
AUSZUG
aus der 24. Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Verkehr
vom 27.02.2018
Drucksachen-Nummer: 8.18
TOP 6.7
Bebauungsplan SI 363 "Kindertagesstätte Mastenweg", Stadtteil Sindorf
hier: Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB
Herr Kunze fragt an, ob hier ein Verkehrskonzept erstellt wurde. Herr Mackeprang erläutert,
dass dies hier nicht erforderlich ist.
Der Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr der Kolpingstadt Kerpen empfiehlt dem Rat der
Kolpingstadt einstimmig folgendes zu beschließen:
die während der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB eingegangenen
Stellungnahmen der Bürger, sowie die gem. § 4 (1) BauGB eingegangenen
Stellungnahmen der Behörden gem. den Verwaltungsvorschlägen (Anlage 3 und 4)
auszuräumen.
die während der öffentlichen Auslegung gem. § 4 (2) BauGB eingegangenen
Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange (Anlage 3) auszuräumen.
Stellungnahmen aus der Bürgerbeteiligung gem. § 3 (2) BauGB liegen nicht vor.
den Bebauungsplan SI 363 „Kindertagesstätte Mastenweg“ als Satzung gem. § 10
BauGB.
Lage und Größe des Plangebietes
Das Plangebiet liegt im südwestlichen Bereich des Stadtteils Sindorf und wird wie folgt
begrenzt:
im Norden durch den Mastenweg (Fuß-Radweg)
im Osten durch die Straße „Am Gewerbehof“
im Süden durch die rückwärtigen Grenzen der gewerblichen Bauflächen an der
Ottostraße
und im Westen durch den Wall zum Regenrückhaltebecken.
Das Plangebiet hat eine Größe von ca. 1,44 ha. Der Flächenanspruch der KITA umfasst
etwa 1/3 dieser Fläche.
Ziel und Zweck der Planung
Zur Deckung der Bedarfslage (Sicherstellung des Rechtsanspruchs für Kinder unter und
über 3 Jahren) für Kindergartenplätze ist im Stadtteil Sindorf der Neubau einer 8gruppigen Kindertagesstätte erforderlich.
Ziel der Planung ist es, die planungsrechtliche Grundlage für die Ansiedlung der 8gruppigen Kindertagesstätte zu schaffen.
Beschluss der Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Verkehr vom 27.02.2018
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