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Beschlusstext (Bebauungsplan SI 363 "Kindertagesstätte Mastenweg", Stadtteil Sindorf hier: Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
108 kB
Datum
27.02.2018
Erstellt
27.03.18, 16:01
Aktualisiert
11.04.18, 09:23
Beschlusstext (Bebauungsplan SI 363 "Kindertagesstätte Mastenweg", Stadtteil Sindorf
hier: Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB) Beschlusstext (Bebauungsplan SI 363 "Kindertagesstätte Mastenweg", Stadtteil Sindorf
hier: Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB)

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AUSZUG aus der 24. Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Verkehr vom 27.02.2018 Drucksachen-Nummer: 8.18 TOP 6.7 Bebauungsplan SI 363 "Kindertagesstätte Mastenweg", Stadtteil Sindorf hier: Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB Herr Kunze fragt an, ob hier ein Verkehrskonzept erstellt wurde. Herr Mackeprang erläutert, dass dies hier nicht erforderlich ist. Der Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr der Kolpingstadt Kerpen empfiehlt dem Rat der Kolpingstadt einstimmig folgendes zu beschließen: die während der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB eingegangenen Stellungnahmen der Bürger, sowie die gem. § 4 (1) BauGB eingegangenen Stellungnahmen der Behörden gem. den Verwaltungsvorschlägen (Anlage 3 und 4) auszuräumen. die während der öffentlichen Auslegung gem. § 4 (2) BauGB eingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange (Anlage 3) auszuräumen. Stellungnahmen aus der Bürgerbeteiligung gem. § 3 (2) BauGB liegen nicht vor. den Bebauungsplan SI 363 „Kindertagesstätte Mastenweg“ als Satzung gem. § 10 BauGB. Lage und Größe des Plangebietes Das Plangebiet liegt im südwestlichen Bereich des Stadtteils Sindorf und wird wie folgt begrenzt:     im Norden durch den Mastenweg (Fuß-Radweg) im Osten durch die Straße „Am Gewerbehof“ im Süden durch die rückwärtigen Grenzen der gewerblichen Bauflächen an der Ottostraße und im Westen durch den Wall zum Regenrückhaltebecken. Das Plangebiet hat eine Größe von ca. 1,44 ha. Der Flächenanspruch der KITA umfasst etwa 1/3 dieser Fläche. Ziel und Zweck der Planung Zur Deckung der Bedarfslage (Sicherstellung des Rechtsanspruchs für Kinder unter und über 3 Jahren) für Kindergartenplätze ist im Stadtteil Sindorf der Neubau einer 8gruppigen Kindertagesstätte erforderlich. Ziel der Planung ist es, die planungsrechtliche Grundlage für die Ansiedlung der 8gruppigen Kindertagesstätte zu schaffen. Beschluss der Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Verkehr vom 27.02.2018 Seite 2