Daten
Kommune
Kerpen
Größe
98 kB
Datum
27.02.2018
Erstellt
27.03.18, 16:01
Aktualisiert
11.04.18, 09:23
Stichworte
Inhalt der Datei
AUSZUG
aus der 24. Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Verkehr
vom 27.02.2018
Drucksachen-Nummer: 65.18
TOP 6.9
80. Änderung des Flächennutzungsplanes "Vinger Weg" im Stadtteil Kerpen
hier: Feststellungsbeschluss
Der Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr empfiehlt dem Rat der Kolpingstadt Kerpen
einstimmig folgendes zu beschließen:
A
die während der Beteiligung gem. § 4 (1) BauGB und gem. § 4 (2) BauGB
eingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange entsprechend den
Vorschlägen der Verwaltung auszuräumen (Anlage 3).
Die während der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB eingegangen
Stellungnahmen von Bürgerinnen und Bürgern (Anlage 4) entsprechend den Vorschlägen
der Verwaltung ausräumen.
Im Zuge der öffentlichen Auslegung gem. § 3 (2) BauGB wurden von Bürgerinnen und
Bürgern keine Stellungnahmen abgegeben.
B
Die Feststellung der 80. Änderung des Flächennutzungsplanes „Vinger Weg“ im Stadtteil
Kerpen.
Lage der Wirkungsbereiche
Der dreiteilige Geltungsbereich der Flächennutzungsplanänderung liegt am westlichen Rand des
Stadtteiles Kerpen.
Der östliche Teilbereich (derzeitige Darstellung: Grünfläche mit der Zweckbestimmung
Kinderspielplatz mit rund 1.500 m²) wird begrenzt im:
Norden durch landwirtschaftliche Flächen,
Osten durch die bestehende Wohnbebauung,
Süden durch den ca. 150 m parallel zur Stiftstraße verlaufenden Fuß-/Radweg und
im Westen durch landwirtschaftliche Flächen.
Der mittlere Teilbereich (derzeitige Darstellungen: Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Fläche
für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft“ sowie
einer Grünfläche mit der Zweckbestimmung Kinderspielplatz mit rund 2.300 m²), wird begrenzt
im:
Norden durch die Stiftsstraße und das Neubaugebiet Stiftsstraße (B-Plan KE 344)
Osten durch die bestehende Gewerbe- und Wohnbebauung entlang des Vinger Wegs
Süden durch den ca. 150 m parallel zur Stiftstraße verlaufenden Fuß-/Radweg und
Im Westen durch landwirtschaftliche Flächen
Der westliche Teilbereich (1. Änderung FNP- Darstellung als landwirtschaftliche Flächen mit
rund 600 m²) wird begrenzt im:
Norden durch die Stiftsstraße
Osten durch die landwirtschaftliche Fläche,
Süden durch den ca. 150 m parallel zur Stiftstraße verlaufenden Fuß-/Radweg und
im Westen durch eine Ausgleichsfläche bzw. die Aue des Neffelbachs
Die einzelnen Wirkungsbereiche der 80. Änderung des Flächennutzungsplans „Vinger Weg“
haben eine Gesamtgröße von rund 4.400 m².
Die genaue Abgrenzung des Geltungsbereiches der 80. Änderung des Flächennutzungsplanes
„Vinger Weg“ ist dem beigefügten Übersichtsplan (Anlage 1) zu entnehmen.
Ziel und Zweck der Planung
Ziel und Zweck der 80. Änderung des Flächennutzungsplanes ist es, die planungsrechtlichen
Voraussetzungen für eine Arrondierung der vorhandenen Ortslage als Wohnbebauung zu
schaffen und das städtebauliche Konzept des parallel in Aufstellung befindlichen
Bebauungsplanes KE Nr.362 „Vinger Weg“ realisieren zu können.
Beschluss der Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Verkehr vom 27.02.2018
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