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Beschlusstext (80. Änderung des Flächennutzungsplanes "Vinger Weg" im Stadtteil Kerpen hier: Feststellungsbeschluss)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
98 kB
Datum
27.02.2018
Erstellt
27.03.18, 16:01
Aktualisiert
11.04.18, 09:23
Beschlusstext (80. Änderung des Flächennutzungsplanes "Vinger Weg" im Stadtteil Kerpen
hier: Feststellungsbeschluss) Beschlusstext (80. Änderung des Flächennutzungsplanes "Vinger Weg" im Stadtteil Kerpen
hier: Feststellungsbeschluss)

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AUSZUG aus der 24. Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Verkehr vom 27.02.2018 Drucksachen-Nummer: 65.18 TOP 6.9 80. Änderung des Flächennutzungsplanes "Vinger Weg" im Stadtteil Kerpen hier: Feststellungsbeschluss Der Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr empfiehlt dem Rat der Kolpingstadt Kerpen einstimmig folgendes zu beschließen: A die während der Beteiligung gem. § 4 (1) BauGB und gem. § 4 (2) BauGB eingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange entsprechend den Vorschlägen der Verwaltung auszuräumen (Anlage 3). Die während der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB eingegangen Stellungnahmen von Bürgerinnen und Bürgern (Anlage 4) entsprechend den Vorschlägen der Verwaltung ausräumen. Im Zuge der öffentlichen Auslegung gem. § 3 (2) BauGB wurden von Bürgerinnen und Bürgern keine Stellungnahmen abgegeben. B Die Feststellung der 80. Änderung des Flächennutzungsplanes „Vinger Weg“ im Stadtteil Kerpen. Lage der Wirkungsbereiche Der dreiteilige Geltungsbereich der Flächennutzungsplanänderung liegt am westlichen Rand des Stadtteiles Kerpen. Der östliche Teilbereich (derzeitige Darstellung: Grünfläche mit der Zweckbestimmung Kinderspielplatz mit rund 1.500 m²) wird begrenzt im: Norden durch landwirtschaftliche Flächen, Osten durch die bestehende Wohnbebauung, Süden durch den ca. 150 m parallel zur Stiftstraße verlaufenden Fuß-/Radweg und im Westen durch landwirtschaftliche Flächen. Der mittlere Teilbereich (derzeitige Darstellungen: Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft“ sowie einer Grünfläche mit der Zweckbestimmung Kinderspielplatz mit rund 2.300 m²), wird begrenzt im: Norden durch die Stiftsstraße und das Neubaugebiet Stiftsstraße (B-Plan KE 344) Osten durch die bestehende Gewerbe- und Wohnbebauung entlang des Vinger Wegs Süden durch den ca. 150 m parallel zur Stiftstraße verlaufenden Fuß-/Radweg und Im Westen durch landwirtschaftliche Flächen Der westliche Teilbereich (1. Änderung FNP- Darstellung als landwirtschaftliche Flächen mit rund 600 m²) wird begrenzt im: Norden durch die Stiftsstraße Osten durch die landwirtschaftliche Fläche, Süden durch den ca. 150 m parallel zur Stiftstraße verlaufenden Fuß-/Radweg und im Westen durch eine Ausgleichsfläche bzw. die Aue des Neffelbachs Die einzelnen Wirkungsbereiche der 80. Änderung des Flächennutzungsplans „Vinger Weg“ haben eine Gesamtgröße von rund 4.400 m². Die genaue Abgrenzung des Geltungsbereiches der 80. Änderung des Flächennutzungsplanes „Vinger Weg“ ist dem beigefügten Übersichtsplan (Anlage 1) zu entnehmen. Ziel und Zweck der Planung Ziel und Zweck der 80. Änderung des Flächennutzungsplanes ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Arrondierung der vorhandenen Ortslage als Wohnbebauung zu schaffen und das städtebauliche Konzept des parallel in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes KE Nr.362 „Vinger Weg“ realisieren zu können. Beschluss der Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Verkehr vom 27.02.2018 Seite 2