Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
923 kB
Datum
22.02.2018
Erstellt
28.03.18, 20:01
Aktualisiert
28.03.18, 20:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Niederschrift
über die 17. öffentliche Sitzung des Rates (Wahlperiode 2014/2020) am 22.02.2018
Tagungsort:
Sitzungssaal des Rathauses
Beginn:
18:30 Uhr
Ende:
20:03 Uhr
Anwesend sind:
Bürgermeister Herr Schemmel
SPD:
Herr Albrecht, Herr Banze, Herr Brinkmann, Herr Büker, Herr Burkamp, Herr Dove, Herr
Droste, Herr Dück, Herr Goedeke, Herr Grünert, Herr Hoffmann, Herr Jahn, Frau Lehne,
Herr Schmidtke, Herr Thimm
CDU:
Frau Birkmann, Herr Daake, Herr Domke, Herr Fiedler, Herr Habicht, Herr Keminer, Herr
Meckelmann, Frau Risy, Herr Schmidt, Herr Schulz, Herr Siese, Herr Wehmeier
B90/Grüne:
Frau Bode (ab 18:35 Uhr – TOP 1), Herr Hachmeister, Frau Kampmann, Herr Kantim
FDP:
Graf von der Schulenburg
Verwaltung:
FBL Frau Sunkovsky, Kämmerer Herr Aust,
Rechtsreferendar Herr Markewitz, Frau Patruck
Zuhörer:
zahlreich
Presse:
1
FBL
Herr
Puchert-Blöbaum,
Entschuldigt fehlen die RM Herr Kühnel und Herr Siefert.
Bürgermeister Herr Schemmel eröffnet die Sitzung und stellt die ordnungsgemäße Einladung sowie die
Beschlussfähigkeit des Rates fest. Des Weiteren verweist er auf den zu dieser Sitzung versandten Nachgang.
Die Tagesordnung wird sodann wie folgt abgehandelt:
Tagesordnung:
I. Öffentlicher Teil
1.
Anfragen der Einwohnerinnen und Einwohner
Ein Einwohner der Straße „Milser Heide“ bezieht sich in seiner Anfrage auf TOP 12 des öffentlichen Teils
(Bebauungsplan Nr. 02/001 „Betreutes Wohnen und Tagespflege Bechterdissen“ in einem Teilbereich
der landwirtschaftlichen Nutzfläche / Grünfläche an der Straße „Im Schmeltebruch“ im Ortsteil
Bechterdissen / 23. Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren) und fragt nach, warum
der Bau nicht besser an die bestehende Siedlungsstruktur angepasst werde. Konkret möchte er wissen,
a) warum das Gebäude so hoch gebaut werden dürfe (wohingegen sein Nachbar keine zwei
Vollgeschosse bauen dürfe);
b) warum das Gebäude so lang gebaut werde;
-2-
c) aus welchem Grund es keine Sichtachsen gebe.
Darüber hinaus fragt der Einwohner an, inwiefern die Bedürfnisse der Anwohnerinnen und Anwohner
Berücksichtigung finden.
FBL Herr Puchert-Blöbaum entgegnet im Folgenden, dass die angesprochenen Aspekte in dem
durchgeführten Bauleitplanverfahren durch den Hochbau- und Planungsausschuss entsprechend
gewürdigt, abgewogen und bewertet worden seien. Im Ergebnis seien die Anregungen und Bedenken
negativ beschieden worden. Bezüglich der Anpassung an den Siedlungsrand stellt FBL Herr PuchertBlöbaum fest, dass der Baukörper waagerecht an den Siedlungsrand angepasst werde und sich somit in
die Siedlungsstruktur einfüge. Letztendlich habe der Hochbau- und Planungsausschuss dem Rat mit 12
Ja-Stimmen empfohlen, den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 02/001 „Betreutes Wohnen und
Tagespflege Bechterdissen“ nach Abschluss des Verfahrens zu beschließen.
Im weiteren Verlauf teilt eine weitere Einwohnerin aus der Straße „Milser Heide“ mit, dass sie zu dem
Projekt einige Anmerkungen gemacht habe und kritisiert, dass sie seitens der Gemeinde Leopoldshöhe
keine Stellungnahmen zu ihren Anmerkungen erhalten habe. Zwar habe es eine Abwägung gegeben,
hier sei jedoch den Bedenken und Anregungen in keinem Fall gefolgt worden. Im Folgenden stellt die
Einwohnerin folgende Fragen:
1. ist es richtig, dass es keine schriftlichen Vorgaben zur Ausrichtung des Baues gibt?
2. kann es sein, dass eine andere Ausrichtung nicht explizit angefragt wurde?
3. wer wäre seitens der Verwaltung bereit, mit den Anwohnerinnen und Anwohnern einen Termin beim
Kreis bzw. bei der Bezirksregierung wahrzunehmen, um dann zu prüfen, ob die Bedürfnisse der
Anwohnerinnen und Anwohner besser berücksichtigt werden können?
Bezüglich der ersten Frage führt FBL Herr Puchert-Blöbaum aus, dass alle Informationen zum Verfahren
im Ratsinformationssystem einsehbar seien und dort entsprechend nachverfolgt werden konnten. Eine
schriftliche Information der Bürgerinnen und Bürger zu den jeweils vorgebrachten Einwendungen erfolge
erst, wenn es heute im Rat zu einem Beschluss komme. Hinsichtlich der Ausrichtung sei festzustellen,
dass der Kreis Lippe deutlich gemacht habe, dass eine Ausrichtung in Nord-Süd-Richtung nicht in
Betracht komme. Weiter führt FBL Herr Puchert-Blöbaum aus, dass die Lage des Baukörpers in
Gesprächen mit der Bezirksregierung abgestimmt worden sei. Abschließend teilt er mit, dass das
Vorhaben unter die originäre kommunale Planungshoheit falle und der Kreis Lippe deshalb nur
landesplanerisch tätig werden könne. Weitere Gespräche mit dem Kreis Lippe würden deshalb nicht zu
anderen Ergebnissen führen.
2.
Anfragen der Ratsmitglieder
Es werden keine Anfragen gestellt.
3.
Informationen des Bürgermeisters
Im Rahmen dieses Tagesordnungspunktes verweist BM Herr Schemmel zunächst auf die letzte Sitzung
des Rates am 14. Dezember 2017, in der dem Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zur
Sicherung und Nutzung öffentlichen Archivguts zwischen den Städten Barntrup, Horn-Bad Meinberg,
Lügde, Oerlinghausen und Schieder-Schwalenberg sowie den Gemeinden Dörentrup, Leopoldshöhe und
Schlangen sowie dem Kreis Lippe zugestimmt worden war. Mittlerweile sei mit Augustdorf eine weitere
Kommune hinzugekommen. In der Folge reduzieren sich nun auch die finanziellen Aufwendungen so BM
Herr Schemmel weiter.
Im weiteren Verlauf teilt er mit, dass die diesjährige Schnatfahrt des Rates am 14. Juni 2018 um 17.00
Uhr – und damit im Rahmen der Aktion Stadtradeln – stattfinden werde. Eine konkrete Einladung erfolge
zu gegebenem Zeitpunkt.
Im Folgenden verweist FBL Herr Puchert-Blöbaum auf die letzte Sitzung des Ausschusses für Straßen,
Plätze und Verkehr am 31. Januar 2018 und den in dieser Sitzung behandelten Antrag der CDU-Fraktion
auf Bau eines Verkehrskreisels an der Heeper Straße / Grenzweg und Schaffung weiterer
Sicherungsmaßnahmen an der Heeper Straße und informiert sodann über den aktuellen Sachstand. Das
in der Sitzung beantragte Gespräch mit dem Kreis habe mittlerweile stattgefunden. Darin habe der Kreis
mitgeteilt, dass vor der Einleitung entsprechender Maßnahmen nun zunächst Messungen zur Höhe des
Verkehrsaufkommens durchgeführt werden sollen. Darüber hinaus seien noch Gespräche mit den
Anwohnerinnen und Anwohnern geplant. Im Vorfeld habe der Kreis zwischenzeitlich eine Planung
skizziert, die aufgrund der nötigen Voraussetzungen (Kreiseldurchmesser mindestens 35 Meter) jedoch
reine Baukosten von mindestens 500.000 Euro (zuzüglich Grunderwerbskosten) verursachen werde. Da
diese Mittel derzeit nicht zur Verfügung stehen und es auch keine Fördermittel dafür gebe, sehe der Kreis
derzeit keine Möglichkeit, diese Maßnahme kurzfristig umzusetzen. Gleichwohl überlege der Kreis, im
Bereich der Klärungshilfe eine Art Fahrbahnteiler zu installieren, so FBL Herr Puchert-Blöbaum
abschließend.
-3-
4.
Berichte der gemeindlichen Vertreter/Vertreterinnen aus den Verbänden und sonstigen
Gremien
Es liegen keine Berichte gemeindlicher Vertreter/Vertreterinnen aus den Verbänden und sonstigen
Gremien vor.
5.
Erklärung des Bürgermeisters nach § 17 Korruptionsbekämpfungsgesetz
BM Herr Schemmel erklärt, dass er nach den Bestimmungen des Korruptionsbekämpfungsgesetzes
(KorruptionsbG) dem Rat die Funktionen in den Vereinen und die Übernahme einer Nebentätigkeit
anzuzeigen habe und diesem nach § 53 Landesbeamtengesetz (LBG) jährlich zu berichten habe.
Nachrichtlich sind die im Kalenderjahr 2017 ausgeübten Tätigkeiten aufgeführt:
Institution
Kommunales Rechenzentrum
Lemgo (krz)
Abfallwirtschaftsverband Lippe
(AWV)
Zweckverband Stadtwerke
Lippe-Weser
Stadtwerke Lippe-Weser
Lokale Aktionsgruppe der
LEADER-Region „3 L in Lippe“
Kommunale
Versorgungskassen
Westfalen-Lippe
Unfallkasse NordrheinWestfalen
Feuerwehrausschuss der
Unfallkasse NordrheinWestfalen
Reha-Ausschuss der
Unfallkasse
Nordrhein-Westfalen
B A D Gesundheitsvorsorge
und Sicherheitstechnik e. V.
Deutsche Gesetzliche
Unfallversicherung
Bürgerstiftung Leopoldshöhe
Bürger-Solar-Genossenschaft
Leopoldshöhe eG
AWO Ortsverein Asemissen
Städte- und Gemeindebund
NW einschl. AG Reg.-Bez.
Detmol
Sozialdemokratische
Gemeinschaft für
Kommunalpolitik Lippe
Funktion
stv. Mitglied der Verbandsversammlung
Vergütung
./.
stv. Mitglied der Verbandsversammlung
./.
Mitglied der Verbandsversammlung
./.
Mitglied des Aufsichtsrats
Geschäftsführendes Vorstandsmitglied
./.
./.
stv. Mitglied des Verwaltungsrats
Vorstandsmitglied
Mitglied
1.326,90 €
(einschl.
Reisekosten)
Mitglied
Delegierter in der
Mitgliederversammlung
stv. Vorstandsmitglied
./.
Mitglied des Stiftungsrats
Mitglied des Aufsichtsrats
./.
./.
Vorsitzender
Mitglied er Mitgliederversammlung
./.
./.
./.
Vorsitzender
./.
Ergänzend weist BM Herr Schemmel darauf hin, dass er lediglich für seine Nebentätigkeiten bei den
Kommunalen Versorgungskassen Westfalen-Lippe und der Unfallkasse Nordrhein-Westfalen eine
Vergütung erhalten habe, die Höchstgrenze von 9.600 € jedoch nicht überschritten werde.
6.
Interkommunale Kooperation im Vergabewesen
hier: Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung mit dem Kreis Lippe
Eingangs verweist BM Herr Schemmel auf die letzte Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 15.
Februar 2018 und erläutert sodann kurz anhand der Vorlage den geplanten Abschluss der öffentlichrechtlichen Vereinbarung zwischen dem Kreis Lippe und der Gemeinde Leopoldhöhe über die
-4-
Durchführung von Aufgaben zur Vergabe öffentlicher Aufträge durch den Kreis Lippe. Anschließend fasst
der Rat ohne weitere Aussprache folgenden Beschluss:
1. Der Rat der Gemeinde Leopoldshöhe stimmt dem Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung
zwischen dem Kreis Lippe und der Gemeinde Leopoldshöhe über die Durchführung von Aufgaben zur
Vergabe öffentlicher Aufträge durch den Kreis Lippe zu.
2. Der Bürgermeister wird beauftragt, die der Drucksache 20/2018 als Anlage beigefügte öffentlichrechtliche Vereinbarung zwischen dem Kreis Lippe und der Gemeinde Leopoldshöhe über die
Durchführung von Aufgaben zur Vergabe öffentlicher Aufträge durch den Kreis Lippe zu schließen;
erforderliche redaktionelle Anpassungen dürfen erfolgen.
- einstimmig –
(Die öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen dem Kreis Lippe und der Gemeinde Leopoldshöhe über die
Durchführung von Aufgaben zur Vergabe öffentlicher Aufträge durch den Kreis Lippe ist als Anlage zu diesem
Tagesordnungspunkt im Ratsinformationssystem hinterlegt.)
7.
Gute Schule 2020 – Verwendungskonzept
hier: Fortschreibung 2018
Hier teilt BM Herr Schemmel mit, dass das Verwendungskonzept bereits in mehreren Fachausschüssen
sowie in der letzten Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 15. Februar 2018 intensiv beraten
worden sei. Der Rat fasst sodann ohne weitere Aussprache folgenden Beschluss:
1. Der Rat der Gemeinde Leopoldshöhe beschließt die Fortschreibung des Konzeptes über die
Verwendung im Rahmen des Programmes „Gute Schule 2020“ für das Haushalts-/Wirtschaftsjahr
2018. Die Mittel im Rahmen von „Gute Schule 2020“ sind in den Plänen entsprechend einzuplanen
und gegenüber der NRW.Bank zu beantragen.
2. Der Rat der Gemeinde Leopoldshöhe nimmt den Sachstand zum Breitbandzugang und zur
Digitalisierung an Schulen zur Kenntnis.
- einstimmig 8.
Haushaltsplanentwurf 2018
8.1 Beratung über etwaige Einwendungen nach § 80 Abs. 3 GO NRW
Auf Nachfrage von BM Herrn Schemmel gibt Kämmerer Herr Aust bekannt, dass seitens der
Einwohner/innen oder Abgabepflichtigen im Sinne des § 80 Abs. 3 GO NRW keine Einwendungen gegen
den Haushaltsplanentwurf 2018 erhoben wurden.
8.2 Haushaltssatzung 2018
Zunächst gibt BM Herr Schemmel den Fraktionen Gelegenheit, zum Haushaltsplan 2018 Stellung zu
nehmen.
RM Herr Jahn beginnt seine Ausführungen mit einem Dank an die Verwaltung für die Hilfe und
Unterstützung während der Haushaltsberatungen. Im Folgenden weist er darauf hin, dass mit dem
Haushalt 2018 zwar eine „schwarze Null“ in Aussicht stehe, dies jedoch lediglich eine trügerische
Sicherheit darstelle. Hier müsse bedacht werden, dass derzeit die Einkommens- und Gewerbesteuer
sprudeln und die Schlüsselzuweisungen den Haushalt stützen. Trotz allem müsse man sich jetzt fragen,
wie es weitergehen solle. Mit der Neuaufstellung und Neufassung der Finanzpolitik habe man sich
mittlerweile auf einen guten, jedoch auch steinigen Weg gemacht. Ein Umdenken zur Nachhaltigkeit von
Ausgaben, so RM Herr Jahn weiter, müsse Kernbestandteil der kommenden Finanzpolitik sein. Wichtig
sei, dass die Folgekosten für die vorgenommenen Ausgaben bekannt seien. Im weiteren Verlauf seiner
Ausführungen bezieht sich RM Herr Jahn auf die weitere Bevölkerungsentwicklung Leopoldshöhes. In
der Konsequenz werde es in Leopoldshöhe – bedingt durch die ländliche Lage und das
familienfreundliche Image - weiterhin Siedlungsdruck geben und das Durchschnittsalter der Bevölkerung
bei unveränderten Bedingungen stetig ansteigen. Aus diesem Grund müsse der Fokus nun von der
familienfreundlichen Gemeinde zur generationenfreundlichen Gemeinde verlegt werden. Dies könne
jedoch nur erfolgen, wenn die demographische und soziografische Entwicklung der Gemeinde im Blick
-5-
behalten werde. Dabei gelte es auch, die veränderten qualitativen Anforderungen an Bildung und
Betreuung von Kindern, die umfangreichen familiären Unterstützungsangebote und die Digitalisierung im
Auge zu haben. Im Folgenden stellt RM Herr Jahn fest, dass Politik und Verwaltung in den nächsten
Jahren noch viel Arbeit vor sich haben. Gleichwohl werde er sich mit seiner Fraktion gerne dieser
Herausforderung stellen und sei hoffnungsvoll, dass man diese Herausforderungen für die Zukunft der
Kommune gemeinsam meistern werde. Abschließend teilt RM Herr Jahn mit, dass die SPD-Fraktion dem
Haushaltsplanentwurf zustimmen werde.
Im Anschluss an die Ausführungen des RM Herrn Jahn bedankt sich RM Herr Meckelmann für die CDUFraktion zunächst beim Kämmerer und dessen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für die hervorragende
Arbeit, die in den letzten Wochen geleistet wurde. Sowohl das Vorwort zum Haushalt als auch die
Erläuterungen zu den Produktbereichen haben es ermöglicht, die derzeitige finanzielle Situation der
Gemeinde gut nachvollziehen zu können. Im Folgenden stellt RM Herr Meckelmann fest, dass die aktuelle
Finanzsituation zwar erfreulich sei, jedoch nicht überbewertet werden dürfe. So bleibe der Haushalt bei
Berücksichtigung der Fehlbeträge im KGL zum einen defizitär, zum anderen seien die Mehreinnahmen
zu großen Teilen Folge der sehr guten Wirtschaftslage in Deutschland. Diese unterliege jedoch immer
wieder Schwankungen, so dass man sich nicht auf das aktuelle Konjunkturhoch verlassen könne. Auch
die Kreisumlage oder die Kosten für die Krankheitsvorsorge und die Unterbringung Pflegebedürftiger
seien Unsicherheitsfaktoren. Trotz der „schwarzen Null“, so RM Herr Meckelmann weiter, gelinge es der
Gemeinde Leopoldshöhe nicht, einen wirklichen Schuldenabbau vorzunehmen. Zwar befinde man sich
derzeit in einer Niedrigzinsphase, ein Zinsanstieg sei langfristig jedoch nicht auszuschließen und würde
in der Folge zu einer extremen Belastung des Haushalts führen. Da auch in Zukunft nicht damit zu
rechnen sei, dass die Unterfinanzierung der Gemeinden in NRW verbessert werde, müsse Leopoldshöhe
selbst Vorsorge treffen. In der Konsequenz müsse man die Einnahmen stärken und die Ausgaben
senken. Hierzu seien die drei durchgeführten Workshops ein guter Einstieg gewesen. Nun habe man ein
Bild davon, wie Politik und Verwaltung sich ein zukünftiges Leopoldshöhe vorstellen. In einem nächsten
Schritt gehe es jetzt darum, die Ziele mit Budgets zu versehen. Im Folgenden weist RM Herr Meckelmann
darauf hin, dass die Anforderungen allerdings weit höher als die derzeitigen finanziellen Möglichkeiten
seien und verdeutlicht dies anhand des Beispiels „Schulbedarfsplan“. Weiterhin müsse zukünftig darauf
geachtet werden, dass die geplanten Bau- bzw. Sanierungsmaßnahmen im veranschlagten
Kostenrahmen bleiben. Deshalb werde die CDU-Fraktion nur noch Ausschreibungen zustimmen, die zu
einem Festpreis erfolgen, damit die anstehenden Projekte sicher und transparent geplant werden können.
Darüber hinaus müsse hinsichtlich möglicher Einnahmen – beispielsweise beim Baugebiet Bachstraße –
versucht werden, diese Maßnahmen zeitnah umzusetzen. Im weiteren Verlauf seiner Ausführungen
macht RM Herr Meckelmann deutlich, dass die Finanzsituation nachhaltig verbessert werden müsse und
erläutert sodann hierzu die Vorschläge der CDU-Fraktion. Zum einen solle verwaltungsseitig eine Liste
aller freiwilligen Leistungen sowie eine Liste aller Pflichtaufgaben – möglichst mit den dafür aufgewandten
Kosten – erstellt werden, mit deren Hilfe geprüft werden könne, welche Leistungen aufgegeben werden
und in welchen Bereichen Standards gesenkt werden könnten. Im Rahmen dieser Prüfungen sollte auch
überdacht werden, ob weitere Leistungen von Privaten vor Ort erbracht werden könnten. Zum anderen,
so RM Herr Meckelmann weiter, sollten Ausschreibungen bei Bau- und Sanierungsarbeiten nur noch zum
Festpreis erfolgen. In einem weiteren Schritt schlage die CDU-Fraktion beim Ausscheiden eines/r
Mitarbeiter/in die Prüfung vor, ob diese Stelle nicht aus dem Bestand besetzt werden kann. Auch solle
sichergestellt werden, dass die Leistungen, die die Gemeinde erbringt, möglichst kostendeckend erbracht
werden und sich auf einem zu den Nachbarkommunen vergleichbaren Niveau bewegen. Letztendlich
werde auch die Erhöhung der Hebesätze weiterhin eine große Rolle bezogen auf die Steigerung der
Einnahmen spielen. Hinsichtlich der Gewerbesteuereinnahmen wäre die Ausweisung weiterer
Gewerbeflächen oder eine Beteiligung an „fremden“ Gewerbegebieten überlegenswert. Im Folgenden
fordert RM Herr Meckelmann Rat und Verwaltung auf, weiter an der Konsolidierung des Haushalts zu
arbeiten und dies möglichst ohne eine weitere Verschuldung. Abschließend stellt RM Herr Meckelmann
fest, dass der vorgelegte Haushalt ausgewogen und zukunftsorientiert sei und die CDU-Fraktion ihm
deshalb zustimmen werde.
Eingangs bedankt sich RM Herr Hachmeister ebenfalls für die Unterstützung durch die Verwaltung und
stellt sodann in seinen Ausführungen fest, dass der aktuell vorgestellte Haushalt von der allgemeinen
guten Konjunktur profitiere. So führen die gestiegenen GFG-Mittel, die leicht gesunkene Kreisumlage und
die Mehreinnahmen zwar zu einer günstigen Ausgangslage, dennoch erreiche man „nur“ eine „schwarze
Null“. Deshalb müsse sowohl die Politik als auch die Verwaltung auf Risiken, wie z B. einen Zinsanstieg,
reagieren. Im Folgenden verweist RM Herr Hachmeister auf den Stellenplan und stellt fest, dass seine
Fraktion die Ausweisung der Stelle eine/s Elektronikers/in für sinnvoll erachte. Gleichwohl müsse seitens
der Verwaltung langfristig geprüft werden, ob Stellen im Verwaltungsbereich nach Ausscheiden eines/r
Mitarbeiters/in zwingend wiederbesetzt werden müssen. Im weiteren Verlauf seiner Ausführungen bezieht
sich RM Herr Hachmeister auf die Leopoldshöher Immobilien- und Liegenschaftsverwaltung. Hier stehen
-6-
derzeit 2,4 Mio. Euro für den Erwerb von Grundstücken im Wirtschaftsplan. In der Folge werde
Leopoldshöhe weiterhin stetig wachsen. Auch wenn es richtig sei, sich auf die demographischen
Verhältnisse einzustellen, lege seine Fraktion Wert darauf, die Bebauungsflächen nicht weiter
auszuweiten. Die einzige Fläche, die man sich für eine Bebauung noch vorstellen könne, sei die Fläche
an der Berliner Straße in Asemissen. Ansonsten müsse man sich auf die Verdichtung von Flächen
konzentrieren. Der geplante Grunderwerb und die daraus resultierenden Baugebiete führen dazu, so RM
Herr Hachmeister weiter, dass die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen dem Wirtschaftsplan der
Leopoldshöher Immobilien- und Liegenschaftsverwaltung nicht zustimmen werde. Hinzu komme hier
noch, dass durch die Bebauung des Gebietes die Kaltluftschneise zwischen Schuckenbaum und
Leopoldshöhe erheblich eingeschnitten werde und man nicht wisse, wie sich dies auf die Natur auswirke.
Die Kosten für die Infrastruktur, die daraus entstehen, kenne derzeit niemand, so RM Herr Hachmeister
weiter. Im Folgenden teilt RM Herr Hachmeister mit, dass die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
ausdrücklich die Entscheidung des Ausschusses für Straßen, Plätze und Verkehr begrüße, dreißig Jahre
alte Straßen nicht automatisch zu sanieren, sondern sich die Straßen vorher einzeln anzusehen und dann
eine Entscheidung zu treffen. Dies habe seine Fraktion im Übrigen bereits zu Beginn der Debatten zum
Thema „Kommunalabgabengesetz“ gefordert. Positiv sei weiterhin, dass im Ausgleich dazu Mittel für
kleinere Maßnahmen im Haushalt eingestellt wurden. Im weiteren Verlauf seiner Ausführungen weist RM
Herr Hachmeister darauf hin, dass die aktuelle Situation an der Grundschule Nord die Gemeinde
Leopoldshöhe vor neue Herausforderungen stelle. So fehle dort bereits zum nächsten Schuljahr ein
weiterer Klassenraum. Hier müsse demnach zügig nach einer Lösung gesucht werden. Doch auch die
Situation an den übrigen Schulen müsse untersucht und analysiert werden.
Im Folgenden stellt RM Herr Hachmeister fest, dass die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen dem
Haushaltsplanentwurf zustimmen werde, den Wirtschaftsplan der Leopoldshöher Immobilien- und
Liegenschaftsverwaltung jedoch aus den o. g. Gründen ablehnen werde. Die Wirtschaftspläne des
Wasserwerkes, des Abwasserwerkes und des Kommunalen Gebäudemanagements werde seine
Fraktion jedoch unterstützen, so RM Herr Hachmeister abschließend.
RM Graf von der Schulenburg stellt in seinen Ausführungen einleitend fest, dass der Haushaltsplan 2018
ein guter Plan sei und er für die FDP diesem Plan zustimmen werde. Im weiteren Verlauf seiner
Ausführungen hebt er hervor, dass der Kämmerer erstmals seit dem Jahr 2009 einen ausgeglichenen
Haushalt vorlegen könne und, dass auf eine Erhöhung der Grund- und Gewerbesteuer verzichtet worden
konnte. Des Weiteren zeige der Plan die bestehenden Risiken und anstehenden bzw. schwierigen
Entscheidungen auf. Hierdurch habe man die Chance, die finanzielle Souveränität zu erhalten und wieder
politischen Gestaltungsspielraum zu gewinnen. Aus diesem Grund, so RM Graf von der Schulenburg
weiter, danke er dem Kämmerer und seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für die hervorragende
Arbeit und die gute Vorlage. Im Folgenden gibt er jedoch zu bedenken, dass der aktuell vorgelegte
Haushaltsplan noch keinen Anlass zur Entwarnung gebe, da die positive Lage insbesondere durch die
gute Wirtschaftslage bedingt sei. Auch bleibe der Haushalt strukturell defizitär. Hier sei insbesondere die
strukturelle Verlustsituation des Kommunalen Gebäudemanagements zu nennen, so RM Graf von der
Schulenburg weiter. Wichtig sei es nun, die Risiken nicht aus dem Blick zu verlieren. Zu nennen seien in
diesem Zusammenhang der Bestand an Kassenkrediten, die aller Voraussicht nach nicht dauernd
anhaltende positive Wirtschaftslage sowie die inkonsequente Asylpolitik des Bundes. Aus all diesen
Gründen müsse es zukünftig weitere Maßnahmen zur Einnahmen-Sicherung und zur AusgabenKonsolidierung geben. Deshalb sei es notwendig, den im letzten Jahr gestarteten Prozess für ein
Konsolidierungsprogramm fortzusetzen. Im Folgenden erinnert RM Graf von der Schulenburg an den in
der Ratssitzung am 23. März 2017 gefassten Beschluss. Mittlerweile befinde man sich hier in Verzug und
deshalb appelliere er hiermit an den Rat, diesen Strategie- und Maßnahmenplan zu vollenden und im
Sinne der Beschlusslage zügig – möglichst bis zur Sommerpause – verbindlich zu verabschieden. In
diesem Sinne, so RM Graf von der Schulenburg abschließend – bedanke er sich nochmals für die gute
Arbeit aller Beteiligten und stimme dem Haushaltsplan 2018 zu.
Im Anschluss an die Ausführungen der Fraktionsvorsitzenden bzw. des RM Graf von der Schulenburg
bedankt sich BM Herr Schemmel für die lobenden, anerkennenden aber auch mahnenden Worte und
spricht sich für die Fortsetzung des sehr intensiven Dialogs aus, um so zu entsprechenden Ergebnissen
zu kommen. Anschließend fasst der Rat folgenden Beschluss:
Der Rat der Gemeinde Leopoldshöhe beschließt die Haushaltssatzung auf Grundlage des am 14.12.2017
eingebrachten Haushaltsplanentwurfes unter Berücksichtigung aller vorgelegten Veränderungen.
- einstimmig –
(Die Haushaltssatzung 2018 und die Veränderungsliste Kernhaushalt sind als Anlage zu diesem
Tagesordnungspunkt im Ratsinformationssystem hinterlegt.)
-7-
9.
Stellenplan 2018
Entsprechend der Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses am 15. Februar 2018 fasst der Rat
ohne weitere Aussprache folgenden Beschluss:
Der Rat beschließt den Stellenplan für das Haushaltsjahr 2018 in der vorgelegten Fassung unter
Berücksichtigung der geänderten Stellenübersicht – Teil B: Dienstkräfte in der Probe- und
Ausbildungszeit (Nachwuchskräfte und informatorisch beschäftigte Dienstkräfte).
- einstimmig 10.
Beschlussfassung über die Wirtschaftspläne für das Wirtschaftsjahr 2018
10.1 Feststellung des Wirtschaftsplanes des KGL für das Wirtschaftsjahr 2018
Eingangs bezieht sich RM Herr Meckelmann in seinen Ausführungen auf die Sanierungskosten des
derzeit stillgelegten Lehrschwimmbeckens in der Grundschule Nord. Nach einer entsprechenden
Erläuterung des Sachverhalts durch FBL Herrn Puchert-Blöbaum werde man dem Wirtschaftsplan des
KGL nun zustimmen. Gleichwohl rege die CDU-Fraktion an, für beide Bäder ein Gutachten über den
gesamten Renovierungsbedarf erstellen zu lassen. Hintergrund sei die Frage, ob es langfristig nicht
günstiger sei, die beiden Lehrschwimmbäder durch ein kleines zentral gelegenes Hallenbad zu
ersetzen. Im Anschluss an die Ausführungen des RM Herrn Meckelmann sagt BM Herr Schemmel zu,
dass diese Anmerkung bei der Auftragsvergabe des Gutachtens berücksichtigt werde.
Der Rat der Gemeinde Leopoldshöhe stellt den Wirtschaftsplan für die eigenbetriebsähnliche
Einrichtung Kommunales Gebäudemanagement Leopoldshöhe unter Berücksichtigung der vorgelegten
Änderungen für das Wirtschaftsjahr 2018 fest.
- einstimmig –
(Die Veränderungsliste zum Wirtschaftsplan des Kommunalen Gebäudemanagements Leopoldshöhe 2018 ist
als Anlage zu diesem Tagesordnungspunkt im Ratsinformationssystem hinterlegt.)
10.2 Feststellung des Wirtschaftsplanes der LIL für das Wirtschaftsjahr 2018
Der Rat der Gemeinde Leopoldshöhe stellt den Wirtschaftsplan für die eigenbetriebsähnliche
Einrichtung Leopoldshöher Immobilien- und Liegenschaftsverwaltung unter Berücksichtigung der
vorgelegten Änderungen für das Wirtschaftsjahr 2018 fest.
- 29 Ja-Stimme(n), 4 Nein-Stimme(n), 0 Enthaltung(en) (Die Veränderungsliste zum Wirtschaftsplan der Leopoldshöher Immobilien- und Liegenschaftsverwaltung
2018 ist als Anlage zu diesem Tagesordnungspunkt im Ratsinformationssystem hinterlegt.)
10.3 Feststellung des Wirtschaftsplanes des AWL für das Wirtschaftsjahr 2018
Der Rat der Gemeinde Leopoldshöhe stellt den Wirtschaftsplan für die eigenbetriebsähnliche
Einrichtung Abwasserwerk Leopoldshöhe unter Berücksichtigung der vorgelegten Änderungen für das
Wirtschaftsjahr 2018 fest. Der voraussichtliche Jahresüberschuss wird in Höhe von 1.000.000 € im
Rahmen der Vorabausschüttung im Wirtschafts-/Haushaltsjahr 2018 an die Gemeinde ausgeschüttet.
- einstimmig –
(Die Veränderungsliste zum Wirtschaftsplan des Abwasserwerkes Leopoldshöhe 2018 ist als Anlage zu
diesem Tagesordnungspunkt im Ratsinformationssystem hinterlegt.)
10.4 Feststellung des Wirtschaftsplanes des WWL für das Wirtschaftsjahr 2018
Der Rat der Gemeinde Leopoldshöhe stellt den Wirtschaftsplan für den Eigenbetrieb Wasserwerk
Leopoldshöhe unter Berücksichtigung der vorgelegten Änderungen für das Wirtschaftsjahr 2018 fest.
- einstimmig –
(Die Veränderungsliste zum Wirtschaftsplan des Wasserwerkes Leopoldshöhe 2018 ist als Anlage zu diesem
Tagesordnungspunkt im Ratsinformationssystem hinterlegt.)
-8-
11.
Friedhofsangelegenheiten
hier: Waldbegräbnis Gut Eckendorf
11.1 Öffentlich-rechtlicher Vertrag über die Errichtung und den Betrieb eines Friedhofes im
Privatwald des Trägers Wolf-Friedrich von Dallwitz im Bereich der Gemeinde
Leopoldshöhe - Friedhof "Waldbegräbnis Gut Eckendorf" in Leopoldshöhe
Im Rahmen dieses Tagesordnungspunktes teilt BM Herr Schemmel mit, dass es hierzu sowohl in der
letzten Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Klimaschutz am 8. Februar 2018 als auch in der letzten
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses einstimmige Empfehlungen gegeben habe. Der Rat fasst
sodann ohne weitere Aussprache folgenden Beschluss:
Der Rat beschließt/genehmigt den öffentlich-rechtlichen Vertrag über die Einrichtung und den Betrieb
eines Friedhofs im Privatwald des Trägers Wolf-Friedrich von Dallwitz im Bereich der Gemeinde
Leopoldshöhe – „Waldbegräbnis Gut Eckendorf“
- einstimmig –
(Der öffentlich-rechtliche Vertrag über die Errichtung und den Betrieb eines Friedhofes im Privatwald des
Trägers Wolf-Friedrich von Dallwitz im Bereich der Gemeinde Leopoldshöhe – Friedhof „Waldbegräbnis Gut
Eckendorf“ in Leopoldshöhe ist als Anlage zu diesem Tagesordnungspunkt im Ratsinformationssystem
hinterlegt.)
11.2 Satzung und Benutzungsordnung für den Friedhof "Waldbegräbnis Gut Eckendorf" in
Leopoldshöhe
Hier teilt BM Schemmel mit, dass es in den vorberatenden Gremien hierzu ebenfalls einstimmige
Beschlussempfehlungen gegeben habe. Der Rat fasst sodann ohne weitere Aussprache folgenden
Beschluss:
Der Rat beschließt die Satzung und Benutzungsordnung für den Friedhof „Waldbegräbnis Gut
Eckendorf“ in Leopoldshöhe. Die Satzung und Benutzungsordnung hat folgenden Wortlaut:
Satzung und Benutzungsordnung für den Friedhof „Waldbegräbnis Gut Eckendorf“
in Leopoldshöhe vom
22. Februar 2018
Aufgrund von § 1 Abs. 8 und § 4 des Gesetzes über das Friedhofs- und Bestattungswesen vom 17. Juni
2003 (GV NW S. 320), zuletzt geändert durch Gesetz vom 9. Juli 2014 (GV NRW S. 405) und § 7 in
Verbindung mit § 41 Absatz 1 Satz 2 Buchstabe f der Gemeindeordnung NRW in der Fassung der
Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV NW S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 15. November
2016 (GV NW S. 966), hat der Rat der Gemeinde Leopoldshöhe in seiner Sitzung am 22. Februar 2018
folgende Satzung und Benutzungsordnung für den Friedhof „Waldbegräbnis Gut Eckendorf“
beschlossen:
§1
Aufsichtsbehörde, Träger, Geltungsbereich
(1) Die Gemeinde Leopoldshöhe hat als öffentlich-rechtlicher Friedhofsträger (Aufsichtsbehörde)
gemäß § 1 Absatz 4 des Gesetzes über das Friedhofs- und Bestattungswesen dem Eigentümer
der in Absatz 2 genannten Grundstücke, Wolf-Friedrich von Dallwitz, Bielefelder Straße 222, 33818
Leopoldshöhe, im Wege der Beleihung die Errichtung und den Betrieb des Friedhofs
„Waldbegräbnis Gut Eckendorf“ übertragen. Hierdurch ist die Übernahme in Form der privaten
Trägerschaft durch den Eigentümer (Träger) erfolgt.
(2) Der Geltungsbereich dieser Satzung und Benutzungsordnung für den Friedhof „Waldbegräbnis Gut
Eckendorf“ erstreckt sich auf die Fläche:
Gemarkung Schuckenbaum, Flur 6, Flurstücke 16, 119, 20, 21. Eine Einfriedung des Friedhofs
erfolgt nicht.
-9-
(3) Die Nutzung wird grundbuchrechtlich gesichert. Der beigefügte Lageplan (Anlage 1) ist Bestandteil
dieser Satzung
(4) Der Friedhof ist in folgende Waldbestattungsabteilungen eingeteilt:
1. Abteilung 1 zur Größe von ca. 2,5 ha,
2. Abteilung 2 zur Größe von ca. 1,6 ha,
3. Abteilung 3 zur Größe von ca. 1 ha,
4. Abteilung 4 zur Größe von ca. 5 ha,
5. Abteilung 5 zur Größe von ca. 1,7 ha,
6. Abteilung 6 zur Größe von ca. 1,5 ha und
7. Abteilung 7 zur Größe von ca. 2,1 ha.
(5) Der Träger entscheidet über die Belegung, die Schließung und die Entwidmung des Friedhofs.
(6) Unbeschadet des Absatzes 5 kann der Friedhof aus wichtigem öffentlichen Grund, etwa Insolvenz
des Trägers, durch Beschluss des Rates der Gemeinde Leopoldshöhe ganz oder teilweise für
weitere Beisetzungen gesperrt (Schließung) oder einer anderen Verwendung zugeführt
(Entwidmung) werden. Von dem in dem Ratsbeschluss unter Wahrung der bereits vergebenen
Nutzungsrechte festgesetzten Zeitpunkt an erlöschen Beisetzungs- und Nutzungsrechte.
(7) Im Zusammenhang mit Tätigkeiten der Friedhofsverwaltung dürfen personenbezogene Daten
durch den Träger sowie die Aufsichtsbehörde erhoben, verarbeitet, gespeichert und genutzt
werden. Eine Datenübermittlung an sonstige Stellen und Personen ist zulässig, wenn
1. dies zur Erfüllung des Friedhofszwecks erforderlich ist,
2. die Datenempfänger der Stellen oder Personen ein berechtigtes Interesse an der Kenntnis der
zu übermittelnden Daten glaubhaft darlegen
3. und die betroffenen Personen kein schutzwürdiges Interesse an dem Ausschluss der
Übermittlung haben.
§2
Friedhofszweck, Bestattungsformen
(1) Der Friedhof „Waldbegräbnis Gut Eckendorf“ dient neben der Bestattung verstorbener Einwohnern
der Gemeinde Leopoldshöhe der Bestattung aller Personen, die ein vertragliches Recht zur
Bestattung in einer Waldbestattungsgrabstätte auf dem vorgenannten Friedhof erworben haben.
(2) Als Waldbestattungsgrabstätten werden vom Träger Waldbäume und Waldsträucher mit ihren
Wurzelbereichen sowie Findlinge ausgewählt, vermessungstechnisch eingemessen und durch
eine Nummer gekennzeichnet.
(3) Es werden folgende Waldbestattungsgrabstätten unterschieden:
1. Grabstätten für Einzelpersonen oder Paare,
2. Grabstätten für Gruppen, Familien und Freunde, Waldbestattungsplätze für mehrere, auch für
anonyme Bestattungen,
3. Grabstätten für Bestattungen unter besonders angepflanzten Bäumen nach Wahl der
verstorbenen Person,
4. Grabstätten in gesonderten Abteilungen, in denen die Grabbeigabe kremierter tierischer Aschen
zulässig ist (Mensch-Tier-Bestattung) und
5. Grabstätten für Kinder bis fünf Jahren.
(4) Auf dem Friedhof „Waldbegräbnis Gut Eckendorf“ werden Totenaschen ausschließlich in
zersetzbaren Urnen, die nicht auf Mais-/Getreidebasis hergestellt wurden, unter vom Träger
angebotenen Waldbestattungsgrabstätten nach den Absätzen 2 und 3 in einer Belegungstiefe von
mindestens 50 Zentimeter beigesetzt.
(5) Der Träger kann auf Grabstätten in dafür vorgesehenen Abteilungen im Einzelfall gestatten, dass
neben der Urne der verstorbenen Person auch die Asche eines kremierten Haustieres in einer den
Vorgaben des Absatzes 4 entsprechenden Urne als Grabbeigabe in die Grabstelle eingebracht
wird; dies kann auch nachträglich nach der Beisetzung erfolgen.
- 10 -
§3
Kennzeichnung der Grabstätten
Die einzelnen Waldbestattungsgrabstätten an Bäumen, Sträuchern oder Findlingen erhalten jeweils
eine Registriernummer. Die Vergabe und das Anbringen der Registriernummern sowie das Anbringen
von Namensschildern, insbesondere an Bäumen und Sträuchern, ist nur dem Träger gestattet. Die
Größe, Formgebung und Beschaffenheit der Namenstafeln ist im „Waldbegräbnis Gut Eckendorf“
vereinheitlicht. Der Friedhof soll mit Rücksicht auf den zu erhaltenden naturnahen Waldcharakter ein
einheitliches, zurückhaltendes Erscheinungsbild erhalten.
§4
Nutzungsrecht und Ruhezeit
(1) Das Nutzungsrecht wird nach Abschluss eines entsprechenden Vertrages zwischen dem Erwerber
und dem Träger durch diesen mittels schriftlicher Nutzungsrechtsurkunde vergeben. Das
Nutzungsrecht an den beim Friedhof „Waldbegräbnis Gut Eckendorf“ registrierten
Waldbestattungsgrabstätten kann bis zu einer Nutzungszeit von 99 Jahren verliehen werden.
(2) Die Ruhezeit für Urnenbestattungen beträgt 20 Jahre.
§5
Anzeigepflicht und Bestattungszeit
(1) Jede Bestattung ist bei der Friedhofsverwaltung anzumelden. Der Anmeldung sind die
erforderlichen Unterlagen beizufügen, insbesondere
1. Beurkundung des Sterbefalls;
2. die Entgeltübernahmeerklärung;
3. der Einäscherungsnachweis, sofern dieser nicht direkt von der Einäscherungsstelle an die
Gemeinde gesandt wurde sowie
4. bei Beisetzungen in einer bereits erworbenen Wahlgrabstätte zusätzlich der Nachweis des
bestehenden Nutzungsrechts.
(2) Die Friedhofsverwaltung setzt Ort und Zeit der Beisetzung fest. Die Beisetzungen erfolgen
regelmäßig an den Werktagen. Folgen zwei Feiertage aufeinander, so kann die Beisetzung auch
am zweiten Feiertag stattfinden.
(3) Einäscherungen müssen innerhalb von zehn Tagen nach Eintritt des Todes erfolgen. Aschen
müssen spätestens sechs Wochen nach der Einäscherung beigesetzt werden. Auf Antrag
hinterbliebener Personen oder deren Beauftragter können diese Fristen von der Aufsichtsbehörde
verlängert werden.
(4) Die fristgerechte Beisetzung der Totenasche ist innerhalb von sechs Wochen dem Krematorium
durch Bescheinigung des Trägers nachzuweisen. Dieser stellt hierfür dem Hinterbliebenen eine
solche Bescheinigung aus.
§6
Öffnungszeiten
(1) Der Friedhof „Waldbegräbnis Gut Eckendorf“ unterliegt den Rechtsvorschriften des
Landesforstgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen in der jeweils gültigen Fassung.
Grundsätzlich ist das Betreten der Friedhofsflächen täglich von einer Stunde nach Sonnenaufgang
bis eine Stunde vor Sonnenuntergang, in den Wintermonaten von 8.00 bis 16.00 Uhr, für jedermann
auf eigene Gefahr gestattet.
(2) Der Träger kann bei Vorliegen besonderer Gründe das Betretungsrecht auf Teilflächen oder
insgesamt einschränken oder vorübergehend untersagen.
(3) Bei Sturm, Gewitter und Naturkatastrophen darf das „Waldbegräbnis Gut Eckendorf“ nicht betreten
werden.
- 11 -
§7
Haftung
(1) Der Träger haftet, außer im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, nicht für Schäden, die
durch nicht satzungsgemäße Benutzung des Friedhofes, durch Tiere, Naturereignisse in der
Fläche oder an einzelnen Waldbestattungsgrabstätten entstehen.
(2) Für die Fläche des „Waldbegräbnis Gut Eckendorf“ besteht nur eine allgemeine, jedoch keine
besondere Verkehrssicherungspflicht. Das Betreten des Friedhofs geschieht gemäß den geltenden
wald- und forstrechtlichen Gesetzen im Übrigen auf eigene Gefahr. Für Personen- und
Sachschäden, die beim Betreten des „Waldbegräbnis Gut Eckendorf“ entstehen, besteht daher im
Regelfall keine Haftung durch den Träger.
(3) Der Träger und Eigentümer haftet bei Personen- oder Sachschäden nur dann, wenn diese
Schäden nachweisbar durch grob fahrlässige oder vorsätzliche Handlungsweisen seiner
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verursacht wurden.
Ansprüche gegen die Aufsichtsbehörde sind ausgeschlossen.
§8
Verhalten auf dem Friedhof
(1) Jeder Besucher des „Waldbegräbnis Gut Eckendorf“ hat sich der Würde des Ortes entsprechend
zu verhalten. Den Anordnungen des Trägers und seines aufsichtsbefugten Personals ist Folge zu
leisten.
(2) Auf dem „Waldbegräbnis Gut Eckendorf“ ist untersagt:
1. Beisetzungen zu stören,
2. Waren aller Art und gewerbliche Dienste anzubieten,
3. zu werben oder Druckschriften und andere Medien (z.B. CD, DVD) zu verteilen,
ausgenommen sind Drucksachen, die im Rahmen von Bestattungsfeiern notwendig und üblich
sind,
4. den Friedhof und die Anlage zu verunreinigen,
5. offenes Feuer anzuzünden, Kerzen aufzustellen und zu rauchen,
6. an Sonn- und Feiertagen oder in zeitlicher Nähe einer Bestattung störende Tätigkeiten
auszuüben,
7. bauliche Anlagen zu errichten,
8. das Befahren der Wege mit Fahrzeugen aller Art, soweit nicht eine besondere Erlaubnis hierzu
erteilt ist; ausgenommen von diesem Verbot sind Kinderwagen und Rollstühle sowie
Fahrzeuge der Forstverwaltung und des Trägers,
9. Abraum oder Abfälle aller Art außerhalb der hierfür vorgesehenen Plätze abzulegen,
10. Hunde unangeleint laufen zu lassen sowie
11. das Reiten auf dem Gelände des Friedhofs.
(3) Der Träger kann im Einvernehmen mit der Aufsichtsbehörde Ausnahmen zulassen, soweit sie mit
dem Zweck des Friedhofs und der Friedhofsordnung vereinbar sind.
(4) Totengedenkfeiern und andere, nicht mit einer Bestattung zusammenhängende Veranstaltungen
sind rechtzeitig vor Durchführung anzumelden und nur nach vorheriger ausdrücklicher
Genehmigung des Trägers zulässig.
§9
Pflege der Bestattungsplätze, Verkehrssicherung
(1) Der Friedhof „Waldbegräbnis Gut Eckendorf“ ist ein naturnah bewirtschafteter Wald im Sinne des
Bundeswaldgesetzes und des Landesforstgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen und wird
forstwirtschaftlich unter Berücksichtigung der Bestattungsstätten und Bestattungsstellen im
vertretbaren Rahmen bewirtschaftet. Der gewachsene und naturbelassene Zustand des Waldes
ist zu wahren. Der Träger ist für die Verkehrssicherung des Friedhofes verantwortlich.
- 12 -
(2) Der Träger oder ein von ihm beauftragter Dritter darf jederzeit Pflegeeingriffe an Waldbäumen und
Sträuchern durchführen, vor allem, wenn sie aus Gründen der Verkehrssicherungspflicht
unumgänglich geboten oder anlässlich der Beisetzung von Urnen erforderlich oder aus Gründen
der Verkehrssicherung zweckmäßig sind. Die Eingriffe erfolgen unter umfassender
Rücksichtnahme auf die Bestattungsstätten und Bestattungsstellen. Sofern einzelne Bäume aus
Verkehrssicherungsgründen entfernt werden müssen, werden diese durch mehrjährige
Forstpflanzen durch den Träger ersetzt.
(3) Pflegeeingriffe durch Nutzungsberechtigte oder dritte Personen sind nicht zulässig. Eine
Grabpflege im herkömmlichen Sinne (etwa durch Bearbeiten, Schmücken oder sonstige
Veränderungen der Waldbestattungsgrabstätten oder des Waldbodens) ist nicht zulässig. Es ist
insbesondere nicht gestattet,
1. Grabmale, Gedenksteine, Aufbauten oder Baulichkeiten zu errichten,
2. Kränze, Grabschmuck, Bildnisse oder Erinnerungsstücke niederzulegen,
3. Kerzen oder Lampen aufzustellen oder
4. Anpflanzungen vorzunehmen.
§ 10
Vorschriften zur Grabgestaltung, Forstwirtschaft, Jagd
(1) Der gewachsene, weitgehend naturbelassene Friedhof „Waldbegräbnis Gut Eckendorf“ darf in
seinem Erscheinungsbild nicht gestört und verändert werden. Der Baumbestand auf dem Friedhof
bildet einen Wald und steht unter besonderem Schutz. Durch den Träger wird der Wald
fortwirtschaftlich nach den Regeln der naturgemäßen Forstwirtschaft nachhaltig bewirtschaftet. Es
ist daher untersagt, die Grabstellen zu bearbeiten, zu schmücken oder in sonstiger Form zu
verändern. Vertragsgemäße Markierungen zur Erinnerung an Verstorbene bzw. zum Auffinden der
Grabstätten werden vom Träger angebracht.
(2) Der Friedhof ist als sogenannter Urnen/-oder Begräbniswald als Friedhof im Sinne des § 4 Absatz
1 Buchstabe c des Landesjagdgesetzes NRW anzusehen. Dies bedeutet, dass die Flächen kraft
Gesetzes befriedeter Bezirk sind und die Jagd auf Ihnen ruht. Auf Antrag kann durch die Untere
Jagdbehörde eine beschränkte Jagdausübung nach § 4 Absatz 3 des Landesjagdgesetzes NRW
gestattet werden.
(3) Im oder auf dem Waldboden dürfen keine Veränderungen vorgenommen werden. Insbesondere
ist es nicht gestattet:
1. Grabmale, Gedenksteine, Aufbauten und sonstige bauliche Anlagen zu errichten;
2. Blumen, -sträuße, Kränze, Grabschmuck, Erinnerungsstücke oder sonstige Grabbeigaben
niederzulegen;
3. Anpflanzungen vorzunehmen;
4. Kerzen oder Lampen aufzustellen;
5. herkömmliche Grabpflege durchzuführen.
§ 11
Dokumentation, Register
(1) Der Träger führt ein Bestattungsbuch, aus dem die vergebenen Grabstätten und die beigesetzten
Personen unter Angabe des Bestattungstages, sowie der Registriernummer der jeweiligen
Grabstätte und die Angaben der nutzungsberechtigten Personen ersichtlich sind.
(2) Beim Träger kann das Register von nutzungsberechtigten Personen, von Angehörigen der auf dem
Friedhof bestatteten Verstorbenen oder Dritten bei berechtigtem Interesse eingesehen werden.
§ 12
Entgelte
Für die Benutzung des Friedhofes „Waldbegräbnis Gut Eckendorf“ werden Entgelte nach Maßgabe der
durch die Gemeinde Leopoldshöhe erlassenen Entgeltordnung in der jeweils gültigen Fassung erhoben.
- 13 -
§ 13
Ordnungswidrigkeiten
(1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig
1. sich als Besucher entgegen § 8 Absatz 1 nicht der Würde des Ortes entsprechend verhält oder
Anordnungen des befugten Personals nicht befolgt;
2. die Verhaltensregel des § 8 Absatz 2 und § 9 missachtet;
3. entgegen § 8 Absatz 4 Totengedenkfeiern oder andere Veranstaltungen ohne vorherige
Zustimmung des Trägers durchführt;
4. entgegen § 10 Veränderungen auf dem Gelände des Friedhof „Waldbegräbnis Gut Eckendorf“
vornimmt;
5. entgegen § 3 Schilder, Kennzeichnungen oder sonstige Markierungen an Bäumen anbringt;
6. entgegen § 9 Absatz 3 und § 10 Absatz 3 Nr. 5 Grabpflege im herkömmlichen Sinne betreibt
oder Pflegeeingriffe vornimmt oder
7. Urnen zur Bestattung verwendet, die nicht schnell verrottbar und biologisch abbaubar sind.
(2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu 2.000,00 Euro geahndet werden. Das
Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) vom 24. Mai 1968 (BGBl. I S. 481) in der jeweils
geltenden Fassung findet Anwendung.
§ 14
Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am Tage nach der Bekanntmachung in Kraft.
Anmerkung zum Protokoll: Gegenüber der ursprünglichen Satzung und Benutzungsordnung
(Drucksache
14/2018)
wurde
zwischenzeitlich
eine
Flurstücksbezeichnung in § 1 Abs. 2 geändert. Durch eine
Neuvermessung wurde aus Flurstück „19“ nun Flurstück „119“. Dies ist
- 14 -
jedoch nur eine redaktionelle Änderung und hat flächentechnisch keine
Auswirkungen.
- einstimmig 11.3 Entgeltordnung für die Benutzung des Friedhofes "Waldbegräbnis Gut Eckendorf"
In diesem Zusammenhang verweist BM Herr Schemmel auf die Beratungen im Ausschuss für Umwelt
und Klimaschutz am 8. Februar 2018 sowie im Haupt- und Finanzausschuss am 15. Februar 2018. In
beiden Ausschüssen habe es einstimmige Empfehlungen gegeben. Ohne weitere Aussprache fasst der
Rat folgenden Beschluss:
Der Rat beschließt die Entgeltordnung für die Benutzung des Friedhofs „Waldbegräbnis Gut Eckendorf“.
Die Entgeltordnung hat folgenden Wortlaut:
Entgeltordnung über die Erhebung von Entgelten für die Benutzung des Friedhofes „Waldbegräbnis
Gut Eckendorf“ in Leopoldshöhe
vom 22. Februar 2018
Aufgrund von § 1 Absatz 8 und § 4 des Gesetzes über das Friedhofs- und Bestattungswesen vom 17.
Juni 2003 (GV NW S. 320), zuletzt geändert durch Gesetz vom 9. Juli 2014 (GV NRW S. 405) und § 7
der Gemeindeordnung NRW in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV NW S. 666),
zuletzt geändert durch Gesetz vom 15. November 2016 (GV NW S. 966) in Verbindung mit der Satzung
und Benutzungsordnung für den Friedhof „Waldbegräbnis Gut Eckendorf“ in Leopoldshöhe, hat der Rat
der Gemeinde Leopoldshöhe in seiner Sitzung am 22. Februar 2018 folgende Entgeltordnung über die
Erhebung von Gebühren für den Friedhof „Waldbegräbnis Gut Eckendorf“ beschlossen:
§1
Benutzungsentgelt
Für die Benutzung des Friedhofes „Waldbegräbnis Gut Eckendorf“, für die Überlassung von
Nutzungsrechten und die Inanspruchnahme sonstiger Leistungen des Friedhofsträgers werden Entgelte
nach dieser Entgeltordnung erhoben.
§2
Entgeltpflichtige, Entgeltgläubiger
(1) Entgeltpflichtiger ist,
1. wer die dem Entgelt zugrundeliegende Leistung beantragt oder in Anspruch nimmt,
2. wer die Zahlung der Entgelte durch eine vor dem Friedhofsträger abgegebene oder ihr
mitgeteilte Erklärung übernommen hat oder
3. wer durch Gesetz verpflichtet ist, die Bestattungskosten zu tragen.
(2) Mehrere Entgeltpflichtige haften als Gesamtschuldner.
(3) Entgeltgläubiger ist der Friedhofsträger.
§3
Fälligkeit der Entgelte
(1) Entgelte nach dieser Ordnung werden innerhalb von 14. Tagen nach Abschluss des Vertrages über
das Nutzungsrecht fällig.
(2) Ein nicht ausgeübtes Nutzungsrecht begründet keinen Anspruch auf Erstattung des gezahlten
Entgelts.
(3) Im Entgelttarif nicht aufgeführte sonstige Leistungen werden in Höhe der tatsächlich entstandenen
Kosten berechnet.
- 15 -
§4
Entgelttarif
1. Bestattungsentgelte
Für die Herstellung der Graböffnung sowie das Verschließen des Grabes wird ein Entgelt von 250,00
Euro zuzüglich einer Verwaltungskostenpauschale in Höhe von 80,00 Euro erhoben.
2. Entgelte für die Überlassung von Begräbnisplätzen
2.1 Grabstätten für Einzelpersonen nach Festlegung durch den Träger für eine Nutzungsdauer von
25 Jahren
550,00 Euro
2.2 Grabstätten auf Gemeinschaftsplätzen für eine Nutzungsdauer von 30 Jahren
a. Kategorie 1 (rote Kennzeichnung) pro Grabstelle
750,00 Euro,
b. Kategorie 2 (orange Kennzeichnung) pro Grabstelle
700,00 Euro,
c. Kategorie 3 (gelbe Kennzeichnung) pro Grabstelle
650,00 Euro,
2.3 Grabstätten für Gruppen, Familien und Freunde (Erwerb des Nutzungsrechts für max. 10 Urnen
um einen Baum oder Findling) für eine Nutzungsdauer von 40 Jahren
a. Kategorie 1 (hellgrüne Kennzeichnung)
9.300,00 Euro,
b. Kategorie 2 (dunkelgrüne Kennzeichnung)
7.300,00 Euro,
c. Kategorie 3 (blaue Kennzeichnung)
5.300,00 Euro.
2.4 Grabstätten an besonders gepflanzten Bäumen nach Wahl für eine Nutzungsdauer von 40
Jahren
5.650,00 Euro
2.5 Grabstätte auf dem Urnenfeld (ausgewiesene Fläche in Abteilung 5) für eine Nutzungsdauer
von 25 Jahren pro Grabstelle
400,00 Euro.
2.6 Für Beisetzungen von Verstorbenen bis zum vollendeten 5. Lebensjahr (einschließlich Tot- und
Fehlgeburten) wird kein Entgelt für die Überlassung von Begräbnisplätzen bezogen auf eine
Nutzungsdauer von 25 Jahren erhoben.
2.7 Beisetzung von kremierter Tierasche auf einer bestehenden Grabstelle in Abteilung 3 bis 0,5
Kilogramm Aschegewicht
175,00 Euro,
und über 0,5 Kilogramm Aschegewicht
325,00 Euro.
2.8 Nutzungsverlängerung bei Grabstätten nach Absatz 2 und 3 pro Jahr und Baum, Strauch oder
Findling
50,00 Euro
2.9 Die einzelnen Abteilungen werden vom Träger des Friedhofs in einem Lageplan festgelegt.
Dieser Lageplan ist Bestandteil der Satzung.
§5
In-Kraft-Treten
Diese Entgeltordnung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
- 16 -
- einstimmig 12.
Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 02/001 „Betreutes Wohnen
und Tagespflege Bechterdissen“ in einem Teilbereich der landwirtschaftlichen
Nutzfläche / Grünfläche an der Straße „Im Schmeltebruch“ im Ortsteil Bechterdissen /
23. Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren
- Beratung und Beschluss über die Stellungnahmen aus der Beteiligung der
Öffentlichkeit / der Offenlage gemäß § 3 (2) BauGB und der Beteiligung der Behörden
und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB
- Satzungsbeschluss über die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes
Nr. 02/001 „Betreutes Wohnen und Tagespflege Bechterdissen“ in einem Teilbereich
der landwirtschaftlichen Nutzfläche / Grünfläche an der Straße „Im Schmeltebruch“
im Ortsteil Bechterdissen
- Fassung des Feststellungsbeschlusses an den Rat über die 23. Änderung des
Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren
- Durchführungsvertrag
Eingangs verweist BM Herr Schemmel auf die zu diesem Tagesordnungspunkt gestellten Anfragen der
Einwohnerinnen und Einwohner (TOP 1). Im Folgenden informiert RM Herr Jahn den Rat über die
Beratung und Beschlussfassung in der letzten Sitzung des Hochbau- und Planungsausschusses am
25. Januar 2018.
In der sich nun anschließenden Diskussion appelliert RM Herr Hachmeister an die Ratsmitglieder,
diesem Tagesordnungspunkt nicht zuzustimmen. Begründend führt er aus, dass das geplante
Bauvorhaben sich dort nicht in die Umgebung einpasse. Darüber hinaus müsse er feststellen, dass die
Abwägung bezüglich des Standortes nicht optimal erfolgt sei, da im Jahr 2011 noch das Gelände der
Firma Möbel Fillies zum Verkauf stand und das Bauvorhaben somit auch an dieser Stelle hätte
umgesetzt werden können. Darüber hinaus gebe es in Asemissen derzeit sicherlich noch weitere
Flächen, die für dieses Projekt in Frage kommen. Abschließend stellt RM Herr Hachmeister fest, dass
seine Fraktion grundsätzlich nicht gegen das Bauvorhaben sei, jedoch aus den o. g. Gründen einen
anderen Standort favorisiere und dem Vorhaben heute deshalb nicht zustimmen werde.
- 17 -
Im Folgenden gibt RM Graf von der Schulenburg bekannt, dass er das Bauvorhaben der
Mennonitengemeinde grundsätzlich begrüße, er jedoch den Eindruck habe, dass es hier unter
Einbeziehung aller Beteiligten möglich sei, eine pragmatisch bessere Lösung zu finden. Konkret sei es
sicherlich besser, das Gebäude längs an die Straße „Am Schmeltebruch“ zu integrieren.
Landesplanerisch werde dies keinen großen Unterschied ausmachen. Abschließend teilt RM Graf von
der Schulenburg mit, dass er dem Bauvorhaben zustimmen werde. Diese Zustimmung verbinde er
allerdings mit der Bitte, nochmals das Gespräch mit der Bezirksregierung, den Anwohnern/innen und
dem Investor zu suchen, um zu schauen, ob nicht doch noch eine andere Lösung denkbar wäre.
FBL Herr Puchert-Blöbaum gibt sodann zu bedenken, dass die seitens RM Graf von der Schulenburg
aufgeworfenen Fragen im Hochbau- und Planungsausschuss abgewogen und bewertet worden seien.
Ein entsprechender Beschluss sei gefasst worden. Die Berücksichtigung der Vorschläge des RM Graf
von der Schulenburg würden das gesamte Verfahren „auf Null setzen“ und im Ergebnis zu keiner
anderen Lösung führen. Der Rat fasst sodann folgenden Beschluss:
1. Der Rat der Gemeinde Leopoldshöhe beschließt die in der Anlage 6 und 12 zu Drucksache 7/2018
aufgeführten „Vorschläge zur Abwägung“ zu den Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der
Nachbarkommunen sowie der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange im Rahmen der
frühzeitigen Beteiligung gem. §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan
Nr. 02/001 „Betreutes Wohnen und Tagespflege Bechterdissen“ sowie zur 23. Änderung des
Flächennutzungsplanes.
2. Der Rat der Gemeinde Leopoldshöhe beschließt die in der Anlage 7 und 13 zu Drucksache 7/2018
aufgeführten „Vorschläge zur Abwägung“ zu den Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der
Nachbarkommunen sowie der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange im Rahmen der
Beteiligung gem. §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 02/001
„Betreutes Wohnen und Tagespflege Bechterdissen“ sowie zur 23. Änderung des
Flächennutzungsplanes.
3. Der Rat der Gemeinde Leopoldshöhe beschließt den vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 02/001
„Betreutes Wohnen und Tagespflege Bechterdissen“ mit der Begründung als Satzung.
4. Der Rat der Gemeinde Leopoldshöhe beschließt, für die 23. Änderung des Flächennutzungsplanes
mit der Begründung den abschließenden Feststellungsbeschluss zu fassen.
- 28 Ja-Stimme(n), 4 Nein-Stimme(n), 1 Enthaltung(en) Anschließend verweist BM Herr Schemmel auf den zu diesem Tagesordnungspunkt versandten
Nachgang (Drucksache 7/2018 1. Ergänzung). Der Rat fasst sodann ohne weitere Aussprache
folgenden Beschluss:
Der Rat der Gemeinde Leopoldshöhe stimmt dem vorgelegten Vertragsentwurf (Drucksache 7/2018 1.
Ergänzung) zu. Die Gemeinde Leopoldshöhe schließt den Durchführungsvertrag zum Bebauungsplan
Nr. 02/001 Betreutes Wohnen und Tagespflege Bechterdissen“ mit der Mennonitengemeinde
Bechterdissen e.V.
- 28 Ja-Stimme(n), 4 Nein-Stimme(n), 1 Enthaltung(en) –
(Der Verfahrensordner in dieser Angelegenheit lag während der Beratung zu diesem TOP aus.)
13.
7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 01/01 „Asemissen-West“ im Ortsteil Asemissen
im Bereich der Wendeanlage der Straße Am Meierhof / Im Rewwesiek
hier: - Aufstellungsbeschluss gemäß § 1 (3), (6) BauGB i.V.m. § 13 a BauGB
- Entwurfsbeschluss gemäß § 3 (2) BauGB i.V.m. § 13 (2) Nr. 2 BauGB
RM Herr Jahn erläutert kurz den Beratungsstand aus der letzten Sitzung des Hochbau- und
Planungsausschusses am 25. Januar 2018. Im Ergebnis sei der Tagesordnungspunkt in die Fraktionen
zurückverwiesen worden. RM Herr Hachmeister teilt sodann mit, dass die Fragen seiner Fraktion zu
dieser Thematik mittlerweile geklärt seien und die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen der Änderung somit
zustimmen werde. Der Rat fasst sodann folgenden Beschluss:
1. Der Bebauungsplan Nr. 01/01 „Asemissen-West“ ist als 7. Änderung gemäß § 1 (3), (6) BauGB zu
ändern (Aufstellungsbeschluss). Der Geltungsbereich ist der Anlage Planzeichnung zu Drucksache
3/2018 zu entnehmen.
- 18 -
2. Die 7. Änderung des Bebauungsplans Nr. 01/01 „Asemissen-West“ soll als beschleunigtes Verfahren
gemäß § 13a BauGB („Bebauungspläne der Innenentwicklung“) durchgeführt werden.
3. Der Entwurf für die 7. Änderung des Bebauungsplans Nr. 01/01 „Asemissen-West“ wird beschlossen.
4. Der Aufstellungsbeschluss und die Öffentlichkeitsbeteiligung sind gemäß § 2 (1) BauGB ortsüblich
öffentlich bekannt zu machen. Dabei ist gemäß § 13a BauGB darauf hinzuweisen, dass die
Aufstellung im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 (4)
BauGB erfolgt, wo sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die
wesentlichen Auswirkungen der Planung informieren kann und bis wann Äußerungen hierzu möglich
sind.
5. Die Beteiligung der Behörden zur 7. Änderung des Bebauungsplans Nr. 01/01 „Asemissen-West“
erfolgt gemäß § 4a (2) BauGB parallel zur Beteiligung der Öffentlichkeit (Öffentliche Auslegung)
gemäß § 3 (2) BauGB.
- einstimmig 14.
1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 05/04 „Am Gieselmannkreisel“ - Im Bereich
nördlich des Lärmschutzwalles
hier: - Beratung und Beschluss über die Stellungnahmen aus der Beteiligung der
Öffentlichkeit / der Offenlage gemäß § 3 (2) BauGB und der Beteiligung der
Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB
- Satzungsbeschluss über den Bebauungsplan
RM Herr Jahn informiert den Rat darüber, dass der Hochbau- und Planungsausschuss am 25. Januar
2018 einstimmig die Empfehlung an den Rat ausgesprochen habe, die 1. Änderung des
Bebauungsplanes Nr. 05/04 „Am Gieselmannkreisel“ mit Text und Begründung als Satzung nach § 10
(1) BauGB zu beschließen. Ohne weitere Aussprache fasst der Rat folgende Beschlüsse:
1. Der Rat der Gemeinde Leopoldshöhe beschließt, die in der Anlage zu Drucksache 1/2018
aufgeführten „Vorschläge zur Abwägung“ zu den Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der
Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange im Rahmen der Beteiligung gem. §§ 3 (2) und
4 (2) BauGB zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 05/04 „Am Gieselmannkreisel“.
2. Der Rat der Gemeinde Leopoldshöhe beschließt die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 05/04
„Am Gieselmannkreisel“ mit Text und Begründung als SATZUNG nach § 10 (1) BauGB.
- einstimmig –
(Der Verfahrensordner in dieser Angelegenheit lag während der Beratung zu diesem TOP aus.)
15. 13. (vereinfachte) Änderung des Bebauungsplanes Nr. 01/02 „Barkhauser Bruch“ im
Ortsteil Asemissen im Teilbereich nördlich „Am Sportplatz“ / westlich „Parkstraße“
- Aufstellungsbeschluss gemäß § 1 (3), (8) BauGB i.V.m. § 13 BauG
Auch hier berichtet RM Herr Jahn aus der letzten Sitzung des Hochbau- und Planungsausschusses am
25. Januar 2018 und teilt mit, dass es hier ebenfalls einen einstimmigen Beschluss gegeben habe. Der
Rat fasst sodann ohne weitere Aussprache folgenden Beschluss:
Der Bebauungsplan Nr. 01/02 „Barkhauser Bruch“ ist als 13. Änderung im vereinfachten Verfahren
gemäß § 1 (3), (8) BauGB i.V.m. § 13 BauGB zu ändern (Aufstellungsbeschluss).
- einstimmig 16 Besetzung der Ausschüsse
hier: Antrag der SPD-Fraktion vom 15. Februar 2018
BM Schemmel verweist zunächst auf den zu diesem Tagesordnungspunkt versandten Nachgang. Im
Anschluss beschließt der Rat entsprechend dem Antrag der SPD-Fraktion vom 15. Februar 2018
folgende Ausschussumbesetzungen:
- 19 -
Ausschuss für Straßen, Plätze und Verkehr:
neu:
Mitglied:
Klöpping, Lukas (SKB)
Vertreter:
Oelrichs, Jonas (SKB)
bisher:
Oelrichs, Jonas (SKB)
--
Ausschuss für Bildung und Kultur:
neu:
Vertreter
Goedeke, Nils
bisher:
--
Betriebsausschuss Immobilien und Gebäudemanagement:
neu:
Vertreter (für Bernd Hoffmann):
Geisler, Siegfried (SKB)
Vertreter:
Oelrichs, Jonas (SKB)
bisher:
Oelrichs, Jonas (SKB)
--
Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz:
neu:
Vertreter (für Kevin Porschen):
Klöpping, Lukas (SKB)
Vertreter:
Oelrichs, Jonas (SKB)
bisher:
Oelrichs, Jonas (SKB)
--
- einstimmig –
Bürgermeister Herr Schemmel schließt die öffentliche Sitzung um 20:03 Uhr.
Schemmel
(Bürgermeister)
Patruck
(Schriftführerin)