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Öffentliche Niederschrift (Rat)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
923 kB
Datum
22.02.2018
Erstellt
28.03.18, 20:01
Aktualisiert
28.03.18, 20:01

Inhalt der Datei

Niederschrift über die 17. öffentliche Sitzung des Rates (Wahlperiode 2014/2020) am 22.02.2018 Tagungsort: Sitzungssaal des Rathauses Beginn: 18:30 Uhr Ende: 20:03 Uhr Anwesend sind: Bürgermeister Herr Schemmel SPD: Herr Albrecht, Herr Banze, Herr Brinkmann, Herr Büker, Herr Burkamp, Herr Dove, Herr Droste, Herr Dück, Herr Goedeke, Herr Grünert, Herr Hoffmann, Herr Jahn, Frau Lehne, Herr Schmidtke, Herr Thimm CDU: Frau Birkmann, Herr Daake, Herr Domke, Herr Fiedler, Herr Habicht, Herr Keminer, Herr Meckelmann, Frau Risy, Herr Schmidt, Herr Schulz, Herr Siese, Herr Wehmeier B90/Grüne: Frau Bode (ab 18:35 Uhr – TOP 1), Herr Hachmeister, Frau Kampmann, Herr Kantim FDP: Graf von der Schulenburg Verwaltung: FBL Frau Sunkovsky, Kämmerer Herr Aust, Rechtsreferendar Herr Markewitz, Frau Patruck Zuhörer: zahlreich Presse: 1 FBL Herr Puchert-Blöbaum, Entschuldigt fehlen die RM Herr Kühnel und Herr Siefert. Bürgermeister Herr Schemmel eröffnet die Sitzung und stellt die ordnungsgemäße Einladung sowie die Beschlussfähigkeit des Rates fest. Des Weiteren verweist er auf den zu dieser Sitzung versandten Nachgang. Die Tagesordnung wird sodann wie folgt abgehandelt: Tagesordnung: I. Öffentlicher Teil 1. Anfragen der Einwohnerinnen und Einwohner Ein Einwohner der Straße „Milser Heide“ bezieht sich in seiner Anfrage auf TOP 12 des öffentlichen Teils (Bebauungsplan Nr. 02/001 „Betreutes Wohnen und Tagespflege Bechterdissen“ in einem Teilbereich der landwirtschaftlichen Nutzfläche / Grünfläche an der Straße „Im Schmeltebruch“ im Ortsteil Bechterdissen / 23. Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren) und fragt nach, warum der Bau nicht besser an die bestehende Siedlungsstruktur angepasst werde. Konkret möchte er wissen, a) warum das Gebäude so hoch gebaut werden dürfe (wohingegen sein Nachbar keine zwei Vollgeschosse bauen dürfe); b) warum das Gebäude so lang gebaut werde; -2- c) aus welchem Grund es keine Sichtachsen gebe. Darüber hinaus fragt der Einwohner an, inwiefern die Bedürfnisse der Anwohnerinnen und Anwohner Berücksichtigung finden. FBL Herr Puchert-Blöbaum entgegnet im Folgenden, dass die angesprochenen Aspekte in dem durchgeführten Bauleitplanverfahren durch den Hochbau- und Planungsausschuss entsprechend gewürdigt, abgewogen und bewertet worden seien. Im Ergebnis seien die Anregungen und Bedenken negativ beschieden worden. Bezüglich der Anpassung an den Siedlungsrand stellt FBL Herr PuchertBlöbaum fest, dass der Baukörper waagerecht an den Siedlungsrand angepasst werde und sich somit in die Siedlungsstruktur einfüge. Letztendlich habe der Hochbau- und Planungsausschuss dem Rat mit 12 Ja-Stimmen empfohlen, den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 02/001 „Betreutes Wohnen und Tagespflege Bechterdissen“ nach Abschluss des Verfahrens zu beschließen. Im weiteren Verlauf teilt eine weitere Einwohnerin aus der Straße „Milser Heide“ mit, dass sie zu dem Projekt einige Anmerkungen gemacht habe und kritisiert, dass sie seitens der Gemeinde Leopoldshöhe keine Stellungnahmen zu ihren Anmerkungen erhalten habe. Zwar habe es eine Abwägung gegeben, hier sei jedoch den Bedenken und Anregungen in keinem Fall gefolgt worden. Im Folgenden stellt die Einwohnerin folgende Fragen: 1. ist es richtig, dass es keine schriftlichen Vorgaben zur Ausrichtung des Baues gibt? 2. kann es sein, dass eine andere Ausrichtung nicht explizit angefragt wurde? 3. wer wäre seitens der Verwaltung bereit, mit den Anwohnerinnen und Anwohnern einen Termin beim Kreis bzw. bei der Bezirksregierung wahrzunehmen, um dann zu prüfen, ob die Bedürfnisse der Anwohnerinnen und Anwohner besser berücksichtigt werden können? Bezüglich der ersten Frage führt FBL Herr Puchert-Blöbaum aus, dass alle Informationen zum Verfahren im Ratsinformationssystem einsehbar seien und dort entsprechend nachverfolgt werden konnten. Eine schriftliche Information der Bürgerinnen und Bürger zu den jeweils vorgebrachten Einwendungen erfolge erst, wenn es heute im Rat zu einem Beschluss komme. Hinsichtlich der Ausrichtung sei festzustellen, dass der Kreis Lippe deutlich gemacht habe, dass eine Ausrichtung in Nord-Süd-Richtung nicht in Betracht komme. Weiter führt FBL Herr Puchert-Blöbaum aus, dass die Lage des Baukörpers in Gesprächen mit der Bezirksregierung abgestimmt worden sei. Abschließend teilt er mit, dass das Vorhaben unter die originäre kommunale Planungshoheit falle und der Kreis Lippe deshalb nur landesplanerisch tätig werden könne. Weitere Gespräche mit dem Kreis Lippe würden deshalb nicht zu anderen Ergebnissen führen. 2. Anfragen der Ratsmitglieder Es werden keine Anfragen gestellt. 3. Informationen des Bürgermeisters Im Rahmen dieses Tagesordnungspunktes verweist BM Herr Schemmel zunächst auf die letzte Sitzung des Rates am 14. Dezember 2017, in der dem Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zur Sicherung und Nutzung öffentlichen Archivguts zwischen den Städten Barntrup, Horn-Bad Meinberg, Lügde, Oerlinghausen und Schieder-Schwalenberg sowie den Gemeinden Dörentrup, Leopoldshöhe und Schlangen sowie dem Kreis Lippe zugestimmt worden war. Mittlerweile sei mit Augustdorf eine weitere Kommune hinzugekommen. In der Folge reduzieren sich nun auch die finanziellen Aufwendungen so BM Herr Schemmel weiter. Im weiteren Verlauf teilt er mit, dass die diesjährige Schnatfahrt des Rates am 14. Juni 2018 um 17.00 Uhr – und damit im Rahmen der Aktion Stadtradeln – stattfinden werde. Eine konkrete Einladung erfolge zu gegebenem Zeitpunkt. Im Folgenden verweist FBL Herr Puchert-Blöbaum auf die letzte Sitzung des Ausschusses für Straßen, Plätze und Verkehr am 31. Januar 2018 und den in dieser Sitzung behandelten Antrag der CDU-Fraktion auf Bau eines Verkehrskreisels an der Heeper Straße / Grenzweg und Schaffung weiterer Sicherungsmaßnahmen an der Heeper Straße und informiert sodann über den aktuellen Sachstand. Das in der Sitzung beantragte Gespräch mit dem Kreis habe mittlerweile stattgefunden. Darin habe der Kreis mitgeteilt, dass vor der Einleitung entsprechender Maßnahmen nun zunächst Messungen zur Höhe des Verkehrsaufkommens durchgeführt werden sollen. Darüber hinaus seien noch Gespräche mit den Anwohnerinnen und Anwohnern geplant. Im Vorfeld habe der Kreis zwischenzeitlich eine Planung skizziert, die aufgrund der nötigen Voraussetzungen (Kreiseldurchmesser mindestens 35 Meter) jedoch reine Baukosten von mindestens 500.000 Euro (zuzüglich Grunderwerbskosten) verursachen werde. Da diese Mittel derzeit nicht zur Verfügung stehen und es auch keine Fördermittel dafür gebe, sehe der Kreis derzeit keine Möglichkeit, diese Maßnahme kurzfristig umzusetzen. Gleichwohl überlege der Kreis, im Bereich der Klärungshilfe eine Art Fahrbahnteiler zu installieren, so FBL Herr Puchert-Blöbaum abschließend. -3- 4. Berichte der gemeindlichen Vertreter/Vertreterinnen aus den Verbänden und sonstigen Gremien Es liegen keine Berichte gemeindlicher Vertreter/Vertreterinnen aus den Verbänden und sonstigen Gremien vor. 5. Erklärung des Bürgermeisters nach § 17 Korruptionsbekämpfungsgesetz BM Herr Schemmel erklärt, dass er nach den Bestimmungen des Korruptionsbekämpfungsgesetzes (KorruptionsbG) dem Rat die Funktionen in den Vereinen und die Übernahme einer Nebentätigkeit anzuzeigen habe und diesem nach § 53 Landesbeamtengesetz (LBG) jährlich zu berichten habe. Nachrichtlich sind die im Kalenderjahr 2017 ausgeübten Tätigkeiten aufgeführt: Institution Kommunales Rechenzentrum Lemgo (krz) Abfallwirtschaftsverband Lippe (AWV) Zweckverband Stadtwerke Lippe-Weser Stadtwerke Lippe-Weser Lokale Aktionsgruppe der LEADER-Region „3 L in Lippe“ Kommunale Versorgungskassen Westfalen-Lippe Unfallkasse NordrheinWestfalen Feuerwehrausschuss der Unfallkasse NordrheinWestfalen Reha-Ausschuss der Unfallkasse Nordrhein-Westfalen B A D Gesundheitsvorsorge und Sicherheitstechnik e. V. Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung Bürgerstiftung Leopoldshöhe Bürger-Solar-Genossenschaft Leopoldshöhe eG AWO Ortsverein Asemissen Städte- und Gemeindebund NW einschl. AG Reg.-Bez. Detmol Sozialdemokratische Gemeinschaft für Kommunalpolitik Lippe Funktion stv. Mitglied der Verbandsversammlung Vergütung ./. stv. Mitglied der Verbandsversammlung ./. Mitglied der Verbandsversammlung ./. Mitglied des Aufsichtsrats Geschäftsführendes Vorstandsmitglied ./. ./. stv. Mitglied des Verwaltungsrats Vorstandsmitglied Mitglied 1.326,90 € (einschl. Reisekosten) Mitglied Delegierter in der Mitgliederversammlung stv. Vorstandsmitglied ./. Mitglied des Stiftungsrats Mitglied des Aufsichtsrats ./. ./. Vorsitzender Mitglied er Mitgliederversammlung ./. ./. ./. Vorsitzender ./. Ergänzend weist BM Herr Schemmel darauf hin, dass er lediglich für seine Nebentätigkeiten bei den Kommunalen Versorgungskassen Westfalen-Lippe und der Unfallkasse Nordrhein-Westfalen eine Vergütung erhalten habe, die Höchstgrenze von 9.600 € jedoch nicht überschritten werde. 6. Interkommunale Kooperation im Vergabewesen hier: Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung mit dem Kreis Lippe Eingangs verweist BM Herr Schemmel auf die letzte Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 15. Februar 2018 und erläutert sodann kurz anhand der Vorlage den geplanten Abschluss der öffentlichrechtlichen Vereinbarung zwischen dem Kreis Lippe und der Gemeinde Leopoldhöhe über die -4- Durchführung von Aufgaben zur Vergabe öffentlicher Aufträge durch den Kreis Lippe. Anschließend fasst der Rat ohne weitere Aussprache folgenden Beschluss: 1. Der Rat der Gemeinde Leopoldshöhe stimmt dem Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen dem Kreis Lippe und der Gemeinde Leopoldshöhe über die Durchführung von Aufgaben zur Vergabe öffentlicher Aufträge durch den Kreis Lippe zu. 2. Der Bürgermeister wird beauftragt, die der Drucksache 20/2018 als Anlage beigefügte öffentlichrechtliche Vereinbarung zwischen dem Kreis Lippe und der Gemeinde Leopoldshöhe über die Durchführung von Aufgaben zur Vergabe öffentlicher Aufträge durch den Kreis Lippe zu schließen; erforderliche redaktionelle Anpassungen dürfen erfolgen. - einstimmig – (Die öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen dem Kreis Lippe und der Gemeinde Leopoldshöhe über die Durchführung von Aufgaben zur Vergabe öffentlicher Aufträge durch den Kreis Lippe ist als Anlage zu diesem Tagesordnungspunkt im Ratsinformationssystem hinterlegt.) 7. Gute Schule 2020 – Verwendungskonzept hier: Fortschreibung 2018 Hier teilt BM Herr Schemmel mit, dass das Verwendungskonzept bereits in mehreren Fachausschüssen sowie in der letzten Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 15. Februar 2018 intensiv beraten worden sei. Der Rat fasst sodann ohne weitere Aussprache folgenden Beschluss: 1. Der Rat der Gemeinde Leopoldshöhe beschließt die Fortschreibung des Konzeptes über die Verwendung im Rahmen des Programmes „Gute Schule 2020“ für das Haushalts-/Wirtschaftsjahr 2018. Die Mittel im Rahmen von „Gute Schule 2020“ sind in den Plänen entsprechend einzuplanen und gegenüber der NRW.Bank zu beantragen. 2. Der Rat der Gemeinde Leopoldshöhe nimmt den Sachstand zum Breitbandzugang und zur Digitalisierung an Schulen zur Kenntnis. - einstimmig 8. Haushaltsplanentwurf 2018 8.1 Beratung über etwaige Einwendungen nach § 80 Abs. 3 GO NRW Auf Nachfrage von BM Herrn Schemmel gibt Kämmerer Herr Aust bekannt, dass seitens der Einwohner/innen oder Abgabepflichtigen im Sinne des § 80 Abs. 3 GO NRW keine Einwendungen gegen den Haushaltsplanentwurf 2018 erhoben wurden. 8.2 Haushaltssatzung 2018 Zunächst gibt BM Herr Schemmel den Fraktionen Gelegenheit, zum Haushaltsplan 2018 Stellung zu nehmen. RM Herr Jahn beginnt seine Ausführungen mit einem Dank an die Verwaltung für die Hilfe und Unterstützung während der Haushaltsberatungen. Im Folgenden weist er darauf hin, dass mit dem Haushalt 2018 zwar eine „schwarze Null“ in Aussicht stehe, dies jedoch lediglich eine trügerische Sicherheit darstelle. Hier müsse bedacht werden, dass derzeit die Einkommens- und Gewerbesteuer sprudeln und die Schlüsselzuweisungen den Haushalt stützen. Trotz allem müsse man sich jetzt fragen, wie es weitergehen solle. Mit der Neuaufstellung und Neufassung der Finanzpolitik habe man sich mittlerweile auf einen guten, jedoch auch steinigen Weg gemacht. Ein Umdenken zur Nachhaltigkeit von Ausgaben, so RM Herr Jahn weiter, müsse Kernbestandteil der kommenden Finanzpolitik sein. Wichtig sei, dass die Folgekosten für die vorgenommenen Ausgaben bekannt seien. Im weiteren Verlauf seiner Ausführungen bezieht sich RM Herr Jahn auf die weitere Bevölkerungsentwicklung Leopoldshöhes. In der Konsequenz werde es in Leopoldshöhe – bedingt durch die ländliche Lage und das familienfreundliche Image - weiterhin Siedlungsdruck geben und das Durchschnittsalter der Bevölkerung bei unveränderten Bedingungen stetig ansteigen. Aus diesem Grund müsse der Fokus nun von der familienfreundlichen Gemeinde zur generationenfreundlichen Gemeinde verlegt werden. Dies könne jedoch nur erfolgen, wenn die demographische und soziografische Entwicklung der Gemeinde im Blick -5- behalten werde. Dabei gelte es auch, die veränderten qualitativen Anforderungen an Bildung und Betreuung von Kindern, die umfangreichen familiären Unterstützungsangebote und die Digitalisierung im Auge zu haben. Im Folgenden stellt RM Herr Jahn fest, dass Politik und Verwaltung in den nächsten Jahren noch viel Arbeit vor sich haben. Gleichwohl werde er sich mit seiner Fraktion gerne dieser Herausforderung stellen und sei hoffnungsvoll, dass man diese Herausforderungen für die Zukunft der Kommune gemeinsam meistern werde. Abschließend teilt RM Herr Jahn mit, dass die SPD-Fraktion dem Haushaltsplanentwurf zustimmen werde. Im Anschluss an die Ausführungen des RM Herrn Jahn bedankt sich RM Herr Meckelmann für die CDUFraktion zunächst beim Kämmerer und dessen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für die hervorragende Arbeit, die in den letzten Wochen geleistet wurde. Sowohl das Vorwort zum Haushalt als auch die Erläuterungen zu den Produktbereichen haben es ermöglicht, die derzeitige finanzielle Situation der Gemeinde gut nachvollziehen zu können. Im Folgenden stellt RM Herr Meckelmann fest, dass die aktuelle Finanzsituation zwar erfreulich sei, jedoch nicht überbewertet werden dürfe. So bleibe der Haushalt bei Berücksichtigung der Fehlbeträge im KGL zum einen defizitär, zum anderen seien die Mehreinnahmen zu großen Teilen Folge der sehr guten Wirtschaftslage in Deutschland. Diese unterliege jedoch immer wieder Schwankungen, so dass man sich nicht auf das aktuelle Konjunkturhoch verlassen könne. Auch die Kreisumlage oder die Kosten für die Krankheitsvorsorge und die Unterbringung Pflegebedürftiger seien Unsicherheitsfaktoren. Trotz der „schwarzen Null“, so RM Herr Meckelmann weiter, gelinge es der Gemeinde Leopoldshöhe nicht, einen wirklichen Schuldenabbau vorzunehmen. Zwar befinde man sich derzeit in einer Niedrigzinsphase, ein Zinsanstieg sei langfristig jedoch nicht auszuschließen und würde in der Folge zu einer extremen Belastung des Haushalts führen. Da auch in Zukunft nicht damit zu rechnen sei, dass die Unterfinanzierung der Gemeinden in NRW verbessert werde, müsse Leopoldshöhe selbst Vorsorge treffen. In der Konsequenz müsse man die Einnahmen stärken und die Ausgaben senken. Hierzu seien die drei durchgeführten Workshops ein guter Einstieg gewesen. Nun habe man ein Bild davon, wie Politik und Verwaltung sich ein zukünftiges Leopoldshöhe vorstellen. In einem nächsten Schritt gehe es jetzt darum, die Ziele mit Budgets zu versehen. Im Folgenden weist RM Herr Meckelmann darauf hin, dass die Anforderungen allerdings weit höher als die derzeitigen finanziellen Möglichkeiten seien und verdeutlicht dies anhand des Beispiels „Schulbedarfsplan“. Weiterhin müsse zukünftig darauf geachtet werden, dass die geplanten Bau- bzw. Sanierungsmaßnahmen im veranschlagten Kostenrahmen bleiben. Deshalb werde die CDU-Fraktion nur noch Ausschreibungen zustimmen, die zu einem Festpreis erfolgen, damit die anstehenden Projekte sicher und transparent geplant werden können. Darüber hinaus müsse hinsichtlich möglicher Einnahmen – beispielsweise beim Baugebiet Bachstraße – versucht werden, diese Maßnahmen zeitnah umzusetzen. Im weiteren Verlauf seiner Ausführungen macht RM Herr Meckelmann deutlich, dass die Finanzsituation nachhaltig verbessert werden müsse und erläutert sodann hierzu die Vorschläge der CDU-Fraktion. Zum einen solle verwaltungsseitig eine Liste aller freiwilligen Leistungen sowie eine Liste aller Pflichtaufgaben – möglichst mit den dafür aufgewandten Kosten – erstellt werden, mit deren Hilfe geprüft werden könne, welche Leistungen aufgegeben werden und in welchen Bereichen Standards gesenkt werden könnten. Im Rahmen dieser Prüfungen sollte auch überdacht werden, ob weitere Leistungen von Privaten vor Ort erbracht werden könnten. Zum anderen, so RM Herr Meckelmann weiter, sollten Ausschreibungen bei Bau- und Sanierungsarbeiten nur noch zum Festpreis erfolgen. In einem weiteren Schritt schlage die CDU-Fraktion beim Ausscheiden eines/r Mitarbeiter/in die Prüfung vor, ob diese Stelle nicht aus dem Bestand besetzt werden kann. Auch solle sichergestellt werden, dass die Leistungen, die die Gemeinde erbringt, möglichst kostendeckend erbracht werden und sich auf einem zu den Nachbarkommunen vergleichbaren Niveau bewegen. Letztendlich werde auch die Erhöhung der Hebesätze weiterhin eine große Rolle bezogen auf die Steigerung der Einnahmen spielen. Hinsichtlich der Gewerbesteuereinnahmen wäre die Ausweisung weiterer Gewerbeflächen oder eine Beteiligung an „fremden“ Gewerbegebieten überlegenswert. Im Folgenden fordert RM Herr Meckelmann Rat und Verwaltung auf, weiter an der Konsolidierung des Haushalts zu arbeiten und dies möglichst ohne eine weitere Verschuldung. Abschließend stellt RM Herr Meckelmann fest, dass der vorgelegte Haushalt ausgewogen und zukunftsorientiert sei und die CDU-Fraktion ihm deshalb zustimmen werde. Eingangs bedankt sich RM Herr Hachmeister ebenfalls für die Unterstützung durch die Verwaltung und stellt sodann in seinen Ausführungen fest, dass der aktuell vorgestellte Haushalt von der allgemeinen guten Konjunktur profitiere. So führen die gestiegenen GFG-Mittel, die leicht gesunkene Kreisumlage und die Mehreinnahmen zwar zu einer günstigen Ausgangslage, dennoch erreiche man „nur“ eine „schwarze Null“. Deshalb müsse sowohl die Politik als auch die Verwaltung auf Risiken, wie z B. einen Zinsanstieg, reagieren. Im Folgenden verweist RM Herr Hachmeister auf den Stellenplan und stellt fest, dass seine Fraktion die Ausweisung der Stelle eine/s Elektronikers/in für sinnvoll erachte. Gleichwohl müsse seitens der Verwaltung langfristig geprüft werden, ob Stellen im Verwaltungsbereich nach Ausscheiden eines/r Mitarbeiters/in zwingend wiederbesetzt werden müssen. Im weiteren Verlauf seiner Ausführungen bezieht sich RM Herr Hachmeister auf die Leopoldshöher Immobilien- und Liegenschaftsverwaltung. Hier stehen -6- derzeit 2,4 Mio. Euro für den Erwerb von Grundstücken im Wirtschaftsplan. In der Folge werde Leopoldshöhe weiterhin stetig wachsen. Auch wenn es richtig sei, sich auf die demographischen Verhältnisse einzustellen, lege seine Fraktion Wert darauf, die Bebauungsflächen nicht weiter auszuweiten. Die einzige Fläche, die man sich für eine Bebauung noch vorstellen könne, sei die Fläche an der Berliner Straße in Asemissen. Ansonsten müsse man sich auf die Verdichtung von Flächen konzentrieren. Der geplante Grunderwerb und die daraus resultierenden Baugebiete führen dazu, so RM Herr Hachmeister weiter, dass die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen dem Wirtschaftsplan der Leopoldshöher Immobilien- und Liegenschaftsverwaltung nicht zustimmen werde. Hinzu komme hier noch, dass durch die Bebauung des Gebietes die Kaltluftschneise zwischen Schuckenbaum und Leopoldshöhe erheblich eingeschnitten werde und man nicht wisse, wie sich dies auf die Natur auswirke. Die Kosten für die Infrastruktur, die daraus entstehen, kenne derzeit niemand, so RM Herr Hachmeister weiter. Im Folgenden teilt RM Herr Hachmeister mit, dass die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ausdrücklich die Entscheidung des Ausschusses für Straßen, Plätze und Verkehr begrüße, dreißig Jahre alte Straßen nicht automatisch zu sanieren, sondern sich die Straßen vorher einzeln anzusehen und dann eine Entscheidung zu treffen. Dies habe seine Fraktion im Übrigen bereits zu Beginn der Debatten zum Thema „Kommunalabgabengesetz“ gefordert. Positiv sei weiterhin, dass im Ausgleich dazu Mittel für kleinere Maßnahmen im Haushalt eingestellt wurden. Im weiteren Verlauf seiner Ausführungen weist RM Herr Hachmeister darauf hin, dass die aktuelle Situation an der Grundschule Nord die Gemeinde Leopoldshöhe vor neue Herausforderungen stelle. So fehle dort bereits zum nächsten Schuljahr ein weiterer Klassenraum. Hier müsse demnach zügig nach einer Lösung gesucht werden. Doch auch die Situation an den übrigen Schulen müsse untersucht und analysiert werden. Im Folgenden stellt RM Herr Hachmeister fest, dass die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen dem Haushaltsplanentwurf zustimmen werde, den Wirtschaftsplan der Leopoldshöher Immobilien- und Liegenschaftsverwaltung jedoch aus den o. g. Gründen ablehnen werde. Die Wirtschaftspläne des Wasserwerkes, des Abwasserwerkes und des Kommunalen Gebäudemanagements werde seine Fraktion jedoch unterstützen, so RM Herr Hachmeister abschließend. RM Graf von der Schulenburg stellt in seinen Ausführungen einleitend fest, dass der Haushaltsplan 2018 ein guter Plan sei und er für die FDP diesem Plan zustimmen werde. Im weiteren Verlauf seiner Ausführungen hebt er hervor, dass der Kämmerer erstmals seit dem Jahr 2009 einen ausgeglichenen Haushalt vorlegen könne und, dass auf eine Erhöhung der Grund- und Gewerbesteuer verzichtet worden konnte. Des Weiteren zeige der Plan die bestehenden Risiken und anstehenden bzw. schwierigen Entscheidungen auf. Hierdurch habe man die Chance, die finanzielle Souveränität zu erhalten und wieder politischen Gestaltungsspielraum zu gewinnen. Aus diesem Grund, so RM Graf von der Schulenburg weiter, danke er dem Kämmerer und seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für die hervorragende Arbeit und die gute Vorlage. Im Folgenden gibt er jedoch zu bedenken, dass der aktuell vorgelegte Haushaltsplan noch keinen Anlass zur Entwarnung gebe, da die positive Lage insbesondere durch die gute Wirtschaftslage bedingt sei. Auch bleibe der Haushalt strukturell defizitär. Hier sei insbesondere die strukturelle Verlustsituation des Kommunalen Gebäudemanagements zu nennen, so RM Graf von der Schulenburg weiter. Wichtig sei es nun, die Risiken nicht aus dem Blick zu verlieren. Zu nennen seien in diesem Zusammenhang der Bestand an Kassenkrediten, die aller Voraussicht nach nicht dauernd anhaltende positive Wirtschaftslage sowie die inkonsequente Asylpolitik des Bundes. Aus all diesen Gründen müsse es zukünftig weitere Maßnahmen zur Einnahmen-Sicherung und zur AusgabenKonsolidierung geben. Deshalb sei es notwendig, den im letzten Jahr gestarteten Prozess für ein Konsolidierungsprogramm fortzusetzen. Im Folgenden erinnert RM Graf von der Schulenburg an den in der Ratssitzung am 23. März 2017 gefassten Beschluss. Mittlerweile befinde man sich hier in Verzug und deshalb appelliere er hiermit an den Rat, diesen Strategie- und Maßnahmenplan zu vollenden und im Sinne der Beschlusslage zügig – möglichst bis zur Sommerpause – verbindlich zu verabschieden. In diesem Sinne, so RM Graf von der Schulenburg abschließend – bedanke er sich nochmals für die gute Arbeit aller Beteiligten und stimme dem Haushaltsplan 2018 zu. Im Anschluss an die Ausführungen der Fraktionsvorsitzenden bzw. des RM Graf von der Schulenburg bedankt sich BM Herr Schemmel für die lobenden, anerkennenden aber auch mahnenden Worte und spricht sich für die Fortsetzung des sehr intensiven Dialogs aus, um so zu entsprechenden Ergebnissen zu kommen. Anschließend fasst der Rat folgenden Beschluss: Der Rat der Gemeinde Leopoldshöhe beschließt die Haushaltssatzung auf Grundlage des am 14.12.2017 eingebrachten Haushaltsplanentwurfes unter Berücksichtigung aller vorgelegten Veränderungen. - einstimmig – (Die Haushaltssatzung 2018 und die Veränderungsliste Kernhaushalt sind als Anlage zu diesem Tagesordnungspunkt im Ratsinformationssystem hinterlegt.) -7- 9. Stellenplan 2018 Entsprechend der Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses am 15. Februar 2018 fasst der Rat ohne weitere Aussprache folgenden Beschluss: Der Rat beschließt den Stellenplan für das Haushaltsjahr 2018 in der vorgelegten Fassung unter Berücksichtigung der geänderten Stellenübersicht – Teil B: Dienstkräfte in der Probe- und Ausbildungszeit (Nachwuchskräfte und informatorisch beschäftigte Dienstkräfte). - einstimmig 10. Beschlussfassung über die Wirtschaftspläne für das Wirtschaftsjahr 2018 10.1 Feststellung des Wirtschaftsplanes des KGL für das Wirtschaftsjahr 2018 Eingangs bezieht sich RM Herr Meckelmann in seinen Ausführungen auf die Sanierungskosten des derzeit stillgelegten Lehrschwimmbeckens in der Grundschule Nord. Nach einer entsprechenden Erläuterung des Sachverhalts durch FBL Herrn Puchert-Blöbaum werde man dem Wirtschaftsplan des KGL nun zustimmen. Gleichwohl rege die CDU-Fraktion an, für beide Bäder ein Gutachten über den gesamten Renovierungsbedarf erstellen zu lassen. Hintergrund sei die Frage, ob es langfristig nicht günstiger sei, die beiden Lehrschwimmbäder durch ein kleines zentral gelegenes Hallenbad zu ersetzen. Im Anschluss an die Ausführungen des RM Herrn Meckelmann sagt BM Herr Schemmel zu, dass diese Anmerkung bei der Auftragsvergabe des Gutachtens berücksichtigt werde. Der Rat der Gemeinde Leopoldshöhe stellt den Wirtschaftsplan für die eigenbetriebsähnliche Einrichtung Kommunales Gebäudemanagement Leopoldshöhe unter Berücksichtigung der vorgelegten Änderungen für das Wirtschaftsjahr 2018 fest. - einstimmig – (Die Veränderungsliste zum Wirtschaftsplan des Kommunalen Gebäudemanagements Leopoldshöhe 2018 ist als Anlage zu diesem Tagesordnungspunkt im Ratsinformationssystem hinterlegt.) 10.2 Feststellung des Wirtschaftsplanes der LIL für das Wirtschaftsjahr 2018 Der Rat der Gemeinde Leopoldshöhe stellt den Wirtschaftsplan für die eigenbetriebsähnliche Einrichtung Leopoldshöher Immobilien- und Liegenschaftsverwaltung unter Berücksichtigung der vorgelegten Änderungen für das Wirtschaftsjahr 2018 fest. - 29 Ja-Stimme(n), 4 Nein-Stimme(n), 0 Enthaltung(en) (Die Veränderungsliste zum Wirtschaftsplan der Leopoldshöher Immobilien- und Liegenschaftsverwaltung 2018 ist als Anlage zu diesem Tagesordnungspunkt im Ratsinformationssystem hinterlegt.) 10.3 Feststellung des Wirtschaftsplanes des AWL für das Wirtschaftsjahr 2018 Der Rat der Gemeinde Leopoldshöhe stellt den Wirtschaftsplan für die eigenbetriebsähnliche Einrichtung Abwasserwerk Leopoldshöhe unter Berücksichtigung der vorgelegten Änderungen für das Wirtschaftsjahr 2018 fest. Der voraussichtliche Jahresüberschuss wird in Höhe von 1.000.000 € im Rahmen der Vorabausschüttung im Wirtschafts-/Haushaltsjahr 2018 an die Gemeinde ausgeschüttet. - einstimmig – (Die Veränderungsliste zum Wirtschaftsplan des Abwasserwerkes Leopoldshöhe 2018 ist als Anlage zu diesem Tagesordnungspunkt im Ratsinformationssystem hinterlegt.) 10.4 Feststellung des Wirtschaftsplanes des WWL für das Wirtschaftsjahr 2018 Der Rat der Gemeinde Leopoldshöhe stellt den Wirtschaftsplan für den Eigenbetrieb Wasserwerk Leopoldshöhe unter Berücksichtigung der vorgelegten Änderungen für das Wirtschaftsjahr 2018 fest. - einstimmig – (Die Veränderungsliste zum Wirtschaftsplan des Wasserwerkes Leopoldshöhe 2018 ist als Anlage zu diesem Tagesordnungspunkt im Ratsinformationssystem hinterlegt.) -8- 11. Friedhofsangelegenheiten hier: Waldbegräbnis Gut Eckendorf 11.1 Öffentlich-rechtlicher Vertrag über die Errichtung und den Betrieb eines Friedhofes im Privatwald des Trägers Wolf-Friedrich von Dallwitz im Bereich der Gemeinde Leopoldshöhe - Friedhof "Waldbegräbnis Gut Eckendorf" in Leopoldshöhe Im Rahmen dieses Tagesordnungspunktes teilt BM Herr Schemmel mit, dass es hierzu sowohl in der letzten Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Klimaschutz am 8. Februar 2018 als auch in der letzten Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses einstimmige Empfehlungen gegeben habe. Der Rat fasst sodann ohne weitere Aussprache folgenden Beschluss: Der Rat beschließt/genehmigt den öffentlich-rechtlichen Vertrag über die Einrichtung und den Betrieb eines Friedhofs im Privatwald des Trägers Wolf-Friedrich von Dallwitz im Bereich der Gemeinde Leopoldshöhe – „Waldbegräbnis Gut Eckendorf“ - einstimmig – (Der öffentlich-rechtliche Vertrag über die Errichtung und den Betrieb eines Friedhofes im Privatwald des Trägers Wolf-Friedrich von Dallwitz im Bereich der Gemeinde Leopoldshöhe – Friedhof „Waldbegräbnis Gut Eckendorf“ in Leopoldshöhe ist als Anlage zu diesem Tagesordnungspunkt im Ratsinformationssystem hinterlegt.) 11.2 Satzung und Benutzungsordnung für den Friedhof "Waldbegräbnis Gut Eckendorf" in Leopoldshöhe Hier teilt BM Schemmel mit, dass es in den vorberatenden Gremien hierzu ebenfalls einstimmige Beschlussempfehlungen gegeben habe. Der Rat fasst sodann ohne weitere Aussprache folgenden Beschluss: Der Rat beschließt die Satzung und Benutzungsordnung für den Friedhof „Waldbegräbnis Gut Eckendorf“ in Leopoldshöhe. Die Satzung und Benutzungsordnung hat folgenden Wortlaut: Satzung und Benutzungsordnung für den Friedhof „Waldbegräbnis Gut Eckendorf“ in Leopoldshöhe vom 22. Februar 2018 Aufgrund von § 1 Abs. 8 und § 4 des Gesetzes über das Friedhofs- und Bestattungswesen vom 17. Juni 2003 (GV NW S. 320), zuletzt geändert durch Gesetz vom 9. Juli 2014 (GV NRW S. 405) und § 7 in Verbindung mit § 41 Absatz 1 Satz 2 Buchstabe f der Gemeindeordnung NRW in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV NW S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 15. November 2016 (GV NW S. 966), hat der Rat der Gemeinde Leopoldshöhe in seiner Sitzung am 22. Februar 2018 folgende Satzung und Benutzungsordnung für den Friedhof „Waldbegräbnis Gut Eckendorf“ beschlossen: §1 Aufsichtsbehörde, Träger, Geltungsbereich (1) Die Gemeinde Leopoldshöhe hat als öffentlich-rechtlicher Friedhofsträger (Aufsichtsbehörde) gemäß § 1 Absatz 4 des Gesetzes über das Friedhofs- und Bestattungswesen dem Eigentümer der in Absatz 2 genannten Grundstücke, Wolf-Friedrich von Dallwitz, Bielefelder Straße 222, 33818 Leopoldshöhe, im Wege der Beleihung die Errichtung und den Betrieb des Friedhofs „Waldbegräbnis Gut Eckendorf“ übertragen. Hierdurch ist die Übernahme in Form der privaten Trägerschaft durch den Eigentümer (Träger) erfolgt. (2) Der Geltungsbereich dieser Satzung und Benutzungsordnung für den Friedhof „Waldbegräbnis Gut Eckendorf“ erstreckt sich auf die Fläche: Gemarkung Schuckenbaum, Flur 6, Flurstücke 16, 119, 20, 21. Eine Einfriedung des Friedhofs erfolgt nicht. -9- (3) Die Nutzung wird grundbuchrechtlich gesichert. Der beigefügte Lageplan (Anlage 1) ist Bestandteil dieser Satzung (4) Der Friedhof ist in folgende Waldbestattungsabteilungen eingeteilt: 1. Abteilung 1 zur Größe von ca. 2,5 ha, 2. Abteilung 2 zur Größe von ca. 1,6 ha, 3. Abteilung 3 zur Größe von ca. 1 ha, 4. Abteilung 4 zur Größe von ca. 5 ha, 5. Abteilung 5 zur Größe von ca. 1,7 ha, 6. Abteilung 6 zur Größe von ca. 1,5 ha und 7. Abteilung 7 zur Größe von ca. 2,1 ha. (5) Der Träger entscheidet über die Belegung, die Schließung und die Entwidmung des Friedhofs. (6) Unbeschadet des Absatzes 5 kann der Friedhof aus wichtigem öffentlichen Grund, etwa Insolvenz des Trägers, durch Beschluss des Rates der Gemeinde Leopoldshöhe ganz oder teilweise für weitere Beisetzungen gesperrt (Schließung) oder einer anderen Verwendung zugeführt (Entwidmung) werden. Von dem in dem Ratsbeschluss unter Wahrung der bereits vergebenen Nutzungsrechte festgesetzten Zeitpunkt an erlöschen Beisetzungs- und Nutzungsrechte. (7) Im Zusammenhang mit Tätigkeiten der Friedhofsverwaltung dürfen personenbezogene Daten durch den Träger sowie die Aufsichtsbehörde erhoben, verarbeitet, gespeichert und genutzt werden. Eine Datenübermittlung an sonstige Stellen und Personen ist zulässig, wenn 1. dies zur Erfüllung des Friedhofszwecks erforderlich ist, 2. die Datenempfänger der Stellen oder Personen ein berechtigtes Interesse an der Kenntnis der zu übermittelnden Daten glaubhaft darlegen 3. und die betroffenen Personen kein schutzwürdiges Interesse an dem Ausschluss der Übermittlung haben. §2 Friedhofszweck, Bestattungsformen (1) Der Friedhof „Waldbegräbnis Gut Eckendorf“ dient neben der Bestattung verstorbener Einwohnern der Gemeinde Leopoldshöhe der Bestattung aller Personen, die ein vertragliches Recht zur Bestattung in einer Waldbestattungsgrabstätte auf dem vorgenannten Friedhof erworben haben. (2) Als Waldbestattungsgrabstätten werden vom Träger Waldbäume und Waldsträucher mit ihren Wurzelbereichen sowie Findlinge ausgewählt, vermessungstechnisch eingemessen und durch eine Nummer gekennzeichnet. (3) Es werden folgende Waldbestattungsgrabstätten unterschieden: 1. Grabstätten für Einzelpersonen oder Paare, 2. Grabstätten für Gruppen, Familien und Freunde, Waldbestattungsplätze für mehrere, auch für anonyme Bestattungen, 3. Grabstätten für Bestattungen unter besonders angepflanzten Bäumen nach Wahl der verstorbenen Person, 4. Grabstätten in gesonderten Abteilungen, in denen die Grabbeigabe kremierter tierischer Aschen zulässig ist (Mensch-Tier-Bestattung) und 5. Grabstätten für Kinder bis fünf Jahren. (4) Auf dem Friedhof „Waldbegräbnis Gut Eckendorf“ werden Totenaschen ausschließlich in zersetzbaren Urnen, die nicht auf Mais-/Getreidebasis hergestellt wurden, unter vom Träger angebotenen Waldbestattungsgrabstätten nach den Absätzen 2 und 3 in einer Belegungstiefe von mindestens 50 Zentimeter beigesetzt. (5) Der Träger kann auf Grabstätten in dafür vorgesehenen Abteilungen im Einzelfall gestatten, dass neben der Urne der verstorbenen Person auch die Asche eines kremierten Haustieres in einer den Vorgaben des Absatzes 4 entsprechenden Urne als Grabbeigabe in die Grabstelle eingebracht wird; dies kann auch nachträglich nach der Beisetzung erfolgen. - 10 - §3 Kennzeichnung der Grabstätten Die einzelnen Waldbestattungsgrabstätten an Bäumen, Sträuchern oder Findlingen erhalten jeweils eine Registriernummer. Die Vergabe und das Anbringen der Registriernummern sowie das Anbringen von Namensschildern, insbesondere an Bäumen und Sträuchern, ist nur dem Träger gestattet. Die Größe, Formgebung und Beschaffenheit der Namenstafeln ist im „Waldbegräbnis Gut Eckendorf“ vereinheitlicht. Der Friedhof soll mit Rücksicht auf den zu erhaltenden naturnahen Waldcharakter ein einheitliches, zurückhaltendes Erscheinungsbild erhalten. §4 Nutzungsrecht und Ruhezeit (1) Das Nutzungsrecht wird nach Abschluss eines entsprechenden Vertrages zwischen dem Erwerber und dem Träger durch diesen mittels schriftlicher Nutzungsrechtsurkunde vergeben. Das Nutzungsrecht an den beim Friedhof „Waldbegräbnis Gut Eckendorf“ registrierten Waldbestattungsgrabstätten kann bis zu einer Nutzungszeit von 99 Jahren verliehen werden. (2) Die Ruhezeit für Urnenbestattungen beträgt 20 Jahre. §5 Anzeigepflicht und Bestattungszeit (1) Jede Bestattung ist bei der Friedhofsverwaltung anzumelden. Der Anmeldung sind die erforderlichen Unterlagen beizufügen, insbesondere 1. Beurkundung des Sterbefalls; 2. die Entgeltübernahmeerklärung; 3. der Einäscherungsnachweis, sofern dieser nicht direkt von der Einäscherungsstelle an die Gemeinde gesandt wurde sowie 4. bei Beisetzungen in einer bereits erworbenen Wahlgrabstätte zusätzlich der Nachweis des bestehenden Nutzungsrechts. (2) Die Friedhofsverwaltung setzt Ort und Zeit der Beisetzung fest. Die Beisetzungen erfolgen regelmäßig an den Werktagen. Folgen zwei Feiertage aufeinander, so kann die Beisetzung auch am zweiten Feiertag stattfinden. (3) Einäscherungen müssen innerhalb von zehn Tagen nach Eintritt des Todes erfolgen. Aschen müssen spätestens sechs Wochen nach der Einäscherung beigesetzt werden. Auf Antrag hinterbliebener Personen oder deren Beauftragter können diese Fristen von der Aufsichtsbehörde verlängert werden. (4) Die fristgerechte Beisetzung der Totenasche ist innerhalb von sechs Wochen dem Krematorium durch Bescheinigung des Trägers nachzuweisen. Dieser stellt hierfür dem Hinterbliebenen eine solche Bescheinigung aus. §6 Öffnungszeiten (1) Der Friedhof „Waldbegräbnis Gut Eckendorf“ unterliegt den Rechtsvorschriften des Landesforstgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen in der jeweils gültigen Fassung. Grundsätzlich ist das Betreten der Friedhofsflächen täglich von einer Stunde nach Sonnenaufgang bis eine Stunde vor Sonnenuntergang, in den Wintermonaten von 8.00 bis 16.00 Uhr, für jedermann auf eigene Gefahr gestattet. (2) Der Träger kann bei Vorliegen besonderer Gründe das Betretungsrecht auf Teilflächen oder insgesamt einschränken oder vorübergehend untersagen. (3) Bei Sturm, Gewitter und Naturkatastrophen darf das „Waldbegräbnis Gut Eckendorf“ nicht betreten werden. - 11 - §7 Haftung (1) Der Träger haftet, außer im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, nicht für Schäden, die durch nicht satzungsgemäße Benutzung des Friedhofes, durch Tiere, Naturereignisse in der Fläche oder an einzelnen Waldbestattungsgrabstätten entstehen. (2) Für die Fläche des „Waldbegräbnis Gut Eckendorf“ besteht nur eine allgemeine, jedoch keine besondere Verkehrssicherungspflicht. Das Betreten des Friedhofs geschieht gemäß den geltenden wald- und forstrechtlichen Gesetzen im Übrigen auf eigene Gefahr. Für Personen- und Sachschäden, die beim Betreten des „Waldbegräbnis Gut Eckendorf“ entstehen, besteht daher im Regelfall keine Haftung durch den Träger. (3) Der Träger und Eigentümer haftet bei Personen- oder Sachschäden nur dann, wenn diese Schäden nachweisbar durch grob fahrlässige oder vorsätzliche Handlungsweisen seiner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verursacht wurden. Ansprüche gegen die Aufsichtsbehörde sind ausgeschlossen. §8 Verhalten auf dem Friedhof (1) Jeder Besucher des „Waldbegräbnis Gut Eckendorf“ hat sich der Würde des Ortes entsprechend zu verhalten. Den Anordnungen des Trägers und seines aufsichtsbefugten Personals ist Folge zu leisten. (2) Auf dem „Waldbegräbnis Gut Eckendorf“ ist untersagt: 1. Beisetzungen zu stören, 2. Waren aller Art und gewerbliche Dienste anzubieten, 3. zu werben oder Druckschriften und andere Medien (z.B. CD, DVD) zu verteilen, ausgenommen sind Drucksachen, die im Rahmen von Bestattungsfeiern notwendig und üblich sind, 4. den Friedhof und die Anlage zu verunreinigen, 5. offenes Feuer anzuzünden, Kerzen aufzustellen und zu rauchen, 6. an Sonn- und Feiertagen oder in zeitlicher Nähe einer Bestattung störende Tätigkeiten auszuüben, 7. bauliche Anlagen zu errichten, 8. das Befahren der Wege mit Fahrzeugen aller Art, soweit nicht eine besondere Erlaubnis hierzu erteilt ist; ausgenommen von diesem Verbot sind Kinderwagen und Rollstühle sowie Fahrzeuge der Forstverwaltung und des Trägers, 9. Abraum oder Abfälle aller Art außerhalb der hierfür vorgesehenen Plätze abzulegen, 10. Hunde unangeleint laufen zu lassen sowie 11. das Reiten auf dem Gelände des Friedhofs. (3) Der Träger kann im Einvernehmen mit der Aufsichtsbehörde Ausnahmen zulassen, soweit sie mit dem Zweck des Friedhofs und der Friedhofsordnung vereinbar sind. (4) Totengedenkfeiern und andere, nicht mit einer Bestattung zusammenhängende Veranstaltungen sind rechtzeitig vor Durchführung anzumelden und nur nach vorheriger ausdrücklicher Genehmigung des Trägers zulässig. §9 Pflege der Bestattungsplätze, Verkehrssicherung (1) Der Friedhof „Waldbegräbnis Gut Eckendorf“ ist ein naturnah bewirtschafteter Wald im Sinne des Bundeswaldgesetzes und des Landesforstgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen und wird forstwirtschaftlich unter Berücksichtigung der Bestattungsstätten und Bestattungsstellen im vertretbaren Rahmen bewirtschaftet. Der gewachsene und naturbelassene Zustand des Waldes ist zu wahren. Der Träger ist für die Verkehrssicherung des Friedhofes verantwortlich. - 12 - (2) Der Träger oder ein von ihm beauftragter Dritter darf jederzeit Pflegeeingriffe an Waldbäumen und Sträuchern durchführen, vor allem, wenn sie aus Gründen der Verkehrssicherungspflicht unumgänglich geboten oder anlässlich der Beisetzung von Urnen erforderlich oder aus Gründen der Verkehrssicherung zweckmäßig sind. Die Eingriffe erfolgen unter umfassender Rücksichtnahme auf die Bestattungsstätten und Bestattungsstellen. Sofern einzelne Bäume aus Verkehrssicherungsgründen entfernt werden müssen, werden diese durch mehrjährige Forstpflanzen durch den Träger ersetzt. (3) Pflegeeingriffe durch Nutzungsberechtigte oder dritte Personen sind nicht zulässig. Eine Grabpflege im herkömmlichen Sinne (etwa durch Bearbeiten, Schmücken oder sonstige Veränderungen der Waldbestattungsgrabstätten oder des Waldbodens) ist nicht zulässig. Es ist insbesondere nicht gestattet, 1. Grabmale, Gedenksteine, Aufbauten oder Baulichkeiten zu errichten, 2. Kränze, Grabschmuck, Bildnisse oder Erinnerungsstücke niederzulegen, 3. Kerzen oder Lampen aufzustellen oder 4. Anpflanzungen vorzunehmen. § 10 Vorschriften zur Grabgestaltung, Forstwirtschaft, Jagd (1) Der gewachsene, weitgehend naturbelassene Friedhof „Waldbegräbnis Gut Eckendorf“ darf in seinem Erscheinungsbild nicht gestört und verändert werden. Der Baumbestand auf dem Friedhof bildet einen Wald und steht unter besonderem Schutz. Durch den Träger wird der Wald fortwirtschaftlich nach den Regeln der naturgemäßen Forstwirtschaft nachhaltig bewirtschaftet. Es ist daher untersagt, die Grabstellen zu bearbeiten, zu schmücken oder in sonstiger Form zu verändern. Vertragsgemäße Markierungen zur Erinnerung an Verstorbene bzw. zum Auffinden der Grabstätten werden vom Träger angebracht. (2) Der Friedhof ist als sogenannter Urnen/-oder Begräbniswald als Friedhof im Sinne des § 4 Absatz 1 Buchstabe c des Landesjagdgesetzes NRW anzusehen. Dies bedeutet, dass die Flächen kraft Gesetzes befriedeter Bezirk sind und die Jagd auf Ihnen ruht. Auf Antrag kann durch die Untere Jagdbehörde eine beschränkte Jagdausübung nach § 4 Absatz 3 des Landesjagdgesetzes NRW gestattet werden. (3) Im oder auf dem Waldboden dürfen keine Veränderungen vorgenommen werden. Insbesondere ist es nicht gestattet: 1. Grabmale, Gedenksteine, Aufbauten und sonstige bauliche Anlagen zu errichten; 2. Blumen, -sträuße, Kränze, Grabschmuck, Erinnerungsstücke oder sonstige Grabbeigaben niederzulegen; 3. Anpflanzungen vorzunehmen; 4. Kerzen oder Lampen aufzustellen; 5. herkömmliche Grabpflege durchzuführen. § 11 Dokumentation, Register (1) Der Träger führt ein Bestattungsbuch, aus dem die vergebenen Grabstätten und die beigesetzten Personen unter Angabe des Bestattungstages, sowie der Registriernummer der jeweiligen Grabstätte und die Angaben der nutzungsberechtigten Personen ersichtlich sind. (2) Beim Träger kann das Register von nutzungsberechtigten Personen, von Angehörigen der auf dem Friedhof bestatteten Verstorbenen oder Dritten bei berechtigtem Interesse eingesehen werden. § 12 Entgelte Für die Benutzung des Friedhofes „Waldbegräbnis Gut Eckendorf“ werden Entgelte nach Maßgabe der durch die Gemeinde Leopoldshöhe erlassenen Entgeltordnung in der jeweils gültigen Fassung erhoben. - 13 - § 13 Ordnungswidrigkeiten (1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig 1. sich als Besucher entgegen § 8 Absatz 1 nicht der Würde des Ortes entsprechend verhält oder Anordnungen des befugten Personals nicht befolgt; 2. die Verhaltensregel des § 8 Absatz 2 und § 9 missachtet; 3. entgegen § 8 Absatz 4 Totengedenkfeiern oder andere Veranstaltungen ohne vorherige Zustimmung des Trägers durchführt; 4. entgegen § 10 Veränderungen auf dem Gelände des Friedhof „Waldbegräbnis Gut Eckendorf“ vornimmt; 5. entgegen § 3 Schilder, Kennzeichnungen oder sonstige Markierungen an Bäumen anbringt; 6. entgegen § 9 Absatz 3 und § 10 Absatz 3 Nr. 5 Grabpflege im herkömmlichen Sinne betreibt oder Pflegeeingriffe vornimmt oder 7. Urnen zur Bestattung verwendet, die nicht schnell verrottbar und biologisch abbaubar sind. (2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu 2.000,00 Euro geahndet werden. Das Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) vom 24. Mai 1968 (BGBl. I S. 481) in der jeweils geltenden Fassung findet Anwendung. § 14 Inkrafttreten Diese Satzung tritt am Tage nach der Bekanntmachung in Kraft. Anmerkung zum Protokoll: Gegenüber der ursprünglichen Satzung und Benutzungsordnung (Drucksache 14/2018) wurde zwischenzeitlich eine Flurstücksbezeichnung in § 1 Abs. 2 geändert. Durch eine Neuvermessung wurde aus Flurstück „19“ nun Flurstück „119“. Dies ist - 14 - jedoch nur eine redaktionelle Änderung und hat flächentechnisch keine Auswirkungen. - einstimmig 11.3 Entgeltordnung für die Benutzung des Friedhofes "Waldbegräbnis Gut Eckendorf" In diesem Zusammenhang verweist BM Herr Schemmel auf die Beratungen im Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz am 8. Februar 2018 sowie im Haupt- und Finanzausschuss am 15. Februar 2018. In beiden Ausschüssen habe es einstimmige Empfehlungen gegeben. Ohne weitere Aussprache fasst der Rat folgenden Beschluss: Der Rat beschließt die Entgeltordnung für die Benutzung des Friedhofs „Waldbegräbnis Gut Eckendorf“. Die Entgeltordnung hat folgenden Wortlaut: Entgeltordnung über die Erhebung von Entgelten für die Benutzung des Friedhofes „Waldbegräbnis Gut Eckendorf“ in Leopoldshöhe vom 22. Februar 2018 Aufgrund von § 1 Absatz 8 und § 4 des Gesetzes über das Friedhofs- und Bestattungswesen vom 17. Juni 2003 (GV NW S. 320), zuletzt geändert durch Gesetz vom 9. Juli 2014 (GV NRW S. 405) und § 7 der Gemeindeordnung NRW in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV NW S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 15. November 2016 (GV NW S. 966) in Verbindung mit der Satzung und Benutzungsordnung für den Friedhof „Waldbegräbnis Gut Eckendorf“ in Leopoldshöhe, hat der Rat der Gemeinde Leopoldshöhe in seiner Sitzung am 22. Februar 2018 folgende Entgeltordnung über die Erhebung von Gebühren für den Friedhof „Waldbegräbnis Gut Eckendorf“ beschlossen: §1 Benutzungsentgelt Für die Benutzung des Friedhofes „Waldbegräbnis Gut Eckendorf“, für die Überlassung von Nutzungsrechten und die Inanspruchnahme sonstiger Leistungen des Friedhofsträgers werden Entgelte nach dieser Entgeltordnung erhoben. §2 Entgeltpflichtige, Entgeltgläubiger (1) Entgeltpflichtiger ist, 1. wer die dem Entgelt zugrundeliegende Leistung beantragt oder in Anspruch nimmt, 2. wer die Zahlung der Entgelte durch eine vor dem Friedhofsträger abgegebene oder ihr mitgeteilte Erklärung übernommen hat oder 3. wer durch Gesetz verpflichtet ist, die Bestattungskosten zu tragen. (2) Mehrere Entgeltpflichtige haften als Gesamtschuldner. (3) Entgeltgläubiger ist der Friedhofsträger. §3 Fälligkeit der Entgelte (1) Entgelte nach dieser Ordnung werden innerhalb von 14. Tagen nach Abschluss des Vertrages über das Nutzungsrecht fällig. (2) Ein nicht ausgeübtes Nutzungsrecht begründet keinen Anspruch auf Erstattung des gezahlten Entgelts. (3) Im Entgelttarif nicht aufgeführte sonstige Leistungen werden in Höhe der tatsächlich entstandenen Kosten berechnet. - 15 - §4 Entgelttarif 1. Bestattungsentgelte Für die Herstellung der Graböffnung sowie das Verschließen des Grabes wird ein Entgelt von 250,00 Euro zuzüglich einer Verwaltungskostenpauschale in Höhe von 80,00 Euro erhoben. 2. Entgelte für die Überlassung von Begräbnisplätzen 2.1 Grabstätten für Einzelpersonen nach Festlegung durch den Träger für eine Nutzungsdauer von 25 Jahren 550,00 Euro 2.2 Grabstätten auf Gemeinschaftsplätzen für eine Nutzungsdauer von 30 Jahren a. Kategorie 1 (rote Kennzeichnung) pro Grabstelle 750,00 Euro, b. Kategorie 2 (orange Kennzeichnung) pro Grabstelle 700,00 Euro, c. Kategorie 3 (gelbe Kennzeichnung) pro Grabstelle 650,00 Euro, 2.3 Grabstätten für Gruppen, Familien und Freunde (Erwerb des Nutzungsrechts für max. 10 Urnen um einen Baum oder Findling) für eine Nutzungsdauer von 40 Jahren a. Kategorie 1 (hellgrüne Kennzeichnung) 9.300,00 Euro, b. Kategorie 2 (dunkelgrüne Kennzeichnung) 7.300,00 Euro, c. Kategorie 3 (blaue Kennzeichnung) 5.300,00 Euro. 2.4 Grabstätten an besonders gepflanzten Bäumen nach Wahl für eine Nutzungsdauer von 40 Jahren 5.650,00 Euro 2.5 Grabstätte auf dem Urnenfeld (ausgewiesene Fläche in Abteilung 5) für eine Nutzungsdauer von 25 Jahren pro Grabstelle 400,00 Euro. 2.6 Für Beisetzungen von Verstorbenen bis zum vollendeten 5. Lebensjahr (einschließlich Tot- und Fehlgeburten) wird kein Entgelt für die Überlassung von Begräbnisplätzen bezogen auf eine Nutzungsdauer von 25 Jahren erhoben. 2.7 Beisetzung von kremierter Tierasche auf einer bestehenden Grabstelle in Abteilung 3 bis 0,5 Kilogramm Aschegewicht 175,00 Euro, und über 0,5 Kilogramm Aschegewicht 325,00 Euro. 2.8 Nutzungsverlängerung bei Grabstätten nach Absatz 2 und 3 pro Jahr und Baum, Strauch oder Findling 50,00 Euro 2.9 Die einzelnen Abteilungen werden vom Träger des Friedhofs in einem Lageplan festgelegt. Dieser Lageplan ist Bestandteil der Satzung. §5 In-Kraft-Treten Diese Entgeltordnung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. - 16 - - einstimmig 12. Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 02/001 „Betreutes Wohnen und Tagespflege Bechterdissen“ in einem Teilbereich der landwirtschaftlichen Nutzfläche / Grünfläche an der Straße „Im Schmeltebruch“ im Ortsteil Bechterdissen / 23. Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren - Beratung und Beschluss über die Stellungnahmen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit / der Offenlage gemäß § 3 (2) BauGB und der Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB - Satzungsbeschluss über die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 02/001 „Betreutes Wohnen und Tagespflege Bechterdissen“ in einem Teilbereich der landwirtschaftlichen Nutzfläche / Grünfläche an der Straße „Im Schmeltebruch“ im Ortsteil Bechterdissen - Fassung des Feststellungsbeschlusses an den Rat über die 23. Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren - Durchführungsvertrag Eingangs verweist BM Herr Schemmel auf die zu diesem Tagesordnungspunkt gestellten Anfragen der Einwohnerinnen und Einwohner (TOP 1). Im Folgenden informiert RM Herr Jahn den Rat über die Beratung und Beschlussfassung in der letzten Sitzung des Hochbau- und Planungsausschusses am 25. Januar 2018. In der sich nun anschließenden Diskussion appelliert RM Herr Hachmeister an die Ratsmitglieder, diesem Tagesordnungspunkt nicht zuzustimmen. Begründend führt er aus, dass das geplante Bauvorhaben sich dort nicht in die Umgebung einpasse. Darüber hinaus müsse er feststellen, dass die Abwägung bezüglich des Standortes nicht optimal erfolgt sei, da im Jahr 2011 noch das Gelände der Firma Möbel Fillies zum Verkauf stand und das Bauvorhaben somit auch an dieser Stelle hätte umgesetzt werden können. Darüber hinaus gebe es in Asemissen derzeit sicherlich noch weitere Flächen, die für dieses Projekt in Frage kommen. Abschließend stellt RM Herr Hachmeister fest, dass seine Fraktion grundsätzlich nicht gegen das Bauvorhaben sei, jedoch aus den o. g. Gründen einen anderen Standort favorisiere und dem Vorhaben heute deshalb nicht zustimmen werde. - 17 - Im Folgenden gibt RM Graf von der Schulenburg bekannt, dass er das Bauvorhaben der Mennonitengemeinde grundsätzlich begrüße, er jedoch den Eindruck habe, dass es hier unter Einbeziehung aller Beteiligten möglich sei, eine pragmatisch bessere Lösung zu finden. Konkret sei es sicherlich besser, das Gebäude längs an die Straße „Am Schmeltebruch“ zu integrieren. Landesplanerisch werde dies keinen großen Unterschied ausmachen. Abschließend teilt RM Graf von der Schulenburg mit, dass er dem Bauvorhaben zustimmen werde. Diese Zustimmung verbinde er allerdings mit der Bitte, nochmals das Gespräch mit der Bezirksregierung, den Anwohnern/innen und dem Investor zu suchen, um zu schauen, ob nicht doch noch eine andere Lösung denkbar wäre. FBL Herr Puchert-Blöbaum gibt sodann zu bedenken, dass die seitens RM Graf von der Schulenburg aufgeworfenen Fragen im Hochbau- und Planungsausschuss abgewogen und bewertet worden seien. Ein entsprechender Beschluss sei gefasst worden. Die Berücksichtigung der Vorschläge des RM Graf von der Schulenburg würden das gesamte Verfahren „auf Null setzen“ und im Ergebnis zu keiner anderen Lösung führen. Der Rat fasst sodann folgenden Beschluss: 1. Der Rat der Gemeinde Leopoldshöhe beschließt die in der Anlage 6 und 12 zu Drucksache 7/2018 aufgeführten „Vorschläge zur Abwägung“ zu den Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Nachbarkommunen sowie der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gem. §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 02/001 „Betreutes Wohnen und Tagespflege Bechterdissen“ sowie zur 23. Änderung des Flächennutzungsplanes. 2. Der Rat der Gemeinde Leopoldshöhe beschließt die in der Anlage 7 und 13 zu Drucksache 7/2018 aufgeführten „Vorschläge zur Abwägung“ zu den Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Nachbarkommunen sowie der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange im Rahmen der Beteiligung gem. §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 02/001 „Betreutes Wohnen und Tagespflege Bechterdissen“ sowie zur 23. Änderung des Flächennutzungsplanes. 3. Der Rat der Gemeinde Leopoldshöhe beschließt den vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 02/001 „Betreutes Wohnen und Tagespflege Bechterdissen“ mit der Begründung als Satzung. 4. Der Rat der Gemeinde Leopoldshöhe beschließt, für die 23. Änderung des Flächennutzungsplanes mit der Begründung den abschließenden Feststellungsbeschluss zu fassen. - 28 Ja-Stimme(n), 4 Nein-Stimme(n), 1 Enthaltung(en) Anschließend verweist BM Herr Schemmel auf den zu diesem Tagesordnungspunkt versandten Nachgang (Drucksache 7/2018 1. Ergänzung). Der Rat fasst sodann ohne weitere Aussprache folgenden Beschluss: Der Rat der Gemeinde Leopoldshöhe stimmt dem vorgelegten Vertragsentwurf (Drucksache 7/2018 1. Ergänzung) zu. Die Gemeinde Leopoldshöhe schließt den Durchführungsvertrag zum Bebauungsplan Nr. 02/001 Betreutes Wohnen und Tagespflege Bechterdissen“ mit der Mennonitengemeinde Bechterdissen e.V. - 28 Ja-Stimme(n), 4 Nein-Stimme(n), 1 Enthaltung(en) – (Der Verfahrensordner in dieser Angelegenheit lag während der Beratung zu diesem TOP aus.) 13. 7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 01/01 „Asemissen-West“ im Ortsteil Asemissen im Bereich der Wendeanlage der Straße Am Meierhof / Im Rewwesiek hier: - Aufstellungsbeschluss gemäß § 1 (3), (6) BauGB i.V.m. § 13 a BauGB - Entwurfsbeschluss gemäß § 3 (2) BauGB i.V.m. § 13 (2) Nr. 2 BauGB RM Herr Jahn erläutert kurz den Beratungsstand aus der letzten Sitzung des Hochbau- und Planungsausschusses am 25. Januar 2018. Im Ergebnis sei der Tagesordnungspunkt in die Fraktionen zurückverwiesen worden. RM Herr Hachmeister teilt sodann mit, dass die Fragen seiner Fraktion zu dieser Thematik mittlerweile geklärt seien und die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen der Änderung somit zustimmen werde. Der Rat fasst sodann folgenden Beschluss: 1. Der Bebauungsplan Nr. 01/01 „Asemissen-West“ ist als 7. Änderung gemäß § 1 (3), (6) BauGB zu ändern (Aufstellungsbeschluss). Der Geltungsbereich ist der Anlage Planzeichnung zu Drucksache 3/2018 zu entnehmen. - 18 - 2. Die 7. Änderung des Bebauungsplans Nr. 01/01 „Asemissen-West“ soll als beschleunigtes Verfahren gemäß § 13a BauGB („Bebauungspläne der Innenentwicklung“) durchgeführt werden. 3. Der Entwurf für die 7. Änderung des Bebauungsplans Nr. 01/01 „Asemissen-West“ wird beschlossen. 4. Der Aufstellungsbeschluss und die Öffentlichkeitsbeteiligung sind gemäß § 2 (1) BauGB ortsüblich öffentlich bekannt zu machen. Dabei ist gemäß § 13a BauGB darauf hinzuweisen, dass die Aufstellung im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 (4) BauGB erfolgt, wo sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung informieren kann und bis wann Äußerungen hierzu möglich sind. 5. Die Beteiligung der Behörden zur 7. Änderung des Bebauungsplans Nr. 01/01 „Asemissen-West“ erfolgt gemäß § 4a (2) BauGB parallel zur Beteiligung der Öffentlichkeit (Öffentliche Auslegung) gemäß § 3 (2) BauGB. - einstimmig 14. 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 05/04 „Am Gieselmannkreisel“ - Im Bereich nördlich des Lärmschutzwalles hier: - Beratung und Beschluss über die Stellungnahmen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit / der Offenlage gemäß § 3 (2) BauGB und der Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB - Satzungsbeschluss über den Bebauungsplan RM Herr Jahn informiert den Rat darüber, dass der Hochbau- und Planungsausschuss am 25. Januar 2018 einstimmig die Empfehlung an den Rat ausgesprochen habe, die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 05/04 „Am Gieselmannkreisel“ mit Text und Begründung als Satzung nach § 10 (1) BauGB zu beschließen. Ohne weitere Aussprache fasst der Rat folgende Beschlüsse: 1. Der Rat der Gemeinde Leopoldshöhe beschließt, die in der Anlage zu Drucksache 1/2018 aufgeführten „Vorschläge zur Abwägung“ zu den Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange im Rahmen der Beteiligung gem. §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 05/04 „Am Gieselmannkreisel“. 2. Der Rat der Gemeinde Leopoldshöhe beschließt die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 05/04 „Am Gieselmannkreisel“ mit Text und Begründung als SATZUNG nach § 10 (1) BauGB. - einstimmig – (Der Verfahrensordner in dieser Angelegenheit lag während der Beratung zu diesem TOP aus.) 15. 13. (vereinfachte) Änderung des Bebauungsplanes Nr. 01/02 „Barkhauser Bruch“ im Ortsteil Asemissen im Teilbereich nördlich „Am Sportplatz“ / westlich „Parkstraße“ - Aufstellungsbeschluss gemäß § 1 (3), (8) BauGB i.V.m. § 13 BauG Auch hier berichtet RM Herr Jahn aus der letzten Sitzung des Hochbau- und Planungsausschusses am 25. Januar 2018 und teilt mit, dass es hier ebenfalls einen einstimmigen Beschluss gegeben habe. Der Rat fasst sodann ohne weitere Aussprache folgenden Beschluss: Der Bebauungsplan Nr. 01/02 „Barkhauser Bruch“ ist als 13. Änderung im vereinfachten Verfahren gemäß § 1 (3), (8) BauGB i.V.m. § 13 BauGB zu ändern (Aufstellungsbeschluss). - einstimmig 16 Besetzung der Ausschüsse hier: Antrag der SPD-Fraktion vom 15. Februar 2018 BM Schemmel verweist zunächst auf den zu diesem Tagesordnungspunkt versandten Nachgang. Im Anschluss beschließt der Rat entsprechend dem Antrag der SPD-Fraktion vom 15. Februar 2018 folgende Ausschussumbesetzungen: - 19 - Ausschuss für Straßen, Plätze und Verkehr: neu: Mitglied: Klöpping, Lukas (SKB) Vertreter: Oelrichs, Jonas (SKB) bisher: Oelrichs, Jonas (SKB) -- Ausschuss für Bildung und Kultur: neu: Vertreter Goedeke, Nils bisher: -- Betriebsausschuss Immobilien und Gebäudemanagement: neu: Vertreter (für Bernd Hoffmann): Geisler, Siegfried (SKB) Vertreter: Oelrichs, Jonas (SKB) bisher: Oelrichs, Jonas (SKB) -- Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz: neu: Vertreter (für Kevin Porschen): Klöpping, Lukas (SKB) Vertreter: Oelrichs, Jonas (SKB) bisher: Oelrichs, Jonas (SKB) -- - einstimmig – Bürgermeister Herr Schemmel schließt die öffentliche Sitzung um 20:03 Uhr. Schemmel (Bürgermeister) Patruck (Schriftführerin)