Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
10 kB
Datum
14.03.2018
Erstellt
03.04.18, 16:01
Aktualisiert
03.04.18, 16:01
Stichworte
Inhalt der Datei
BESCHLUSS
über das Ergebnis der Sitzung des Kreisausschusses am 14.03.2018 im Sitzungssaal 1 des
Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32
TOP 11
Satzung des Kreises Euskirchen über die Erhebung von
Gebühren für Leistungen des Rettungsdienstes
Der Vorsitzende teilt mit, dass er ein Schreiben der FDP-Fraktion
zur V 413/2018 vorliegen habe und den Fraktionen das
Antwortschreiben von Herrn Crespin habe zukommen lassen. Die
Kreisausschussmitglieder nehmen dies ohne weitere Diskussion
zur Kenntnis.
Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag folgende
Beschlussfassung:
Der Kreistag beschließt die Satzung des Kreises Euskirchen über
die Erhebung von Gebühren für Leistungen des Rettungsdienstes
(2018).
Die Festsetzung von Gebühren erfolgt auf der Grundlage des
gültigen Rettungsbedarfsplanes gemäß Rettungsgesetz
Nordrhein-Westfalen (RettG NRW) in Verbindung mit dem
Kommunalabgabengesetz (KAG).
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig
V 413/2018