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Beschlusstext (Satzung des Kreises Euskirchen über die Erhebung von Gebühren für Leistungen des Rettungsdienstes)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
10 kB
Datum
14.03.2018
Erstellt
03.04.18, 16:01
Aktualisiert
03.04.18, 16:01
Beschlusstext (Satzung des Kreises Euskirchen über die Erhebung von Gebühren für Leistungen des Rettungsdienstes)

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Inhalt der Datei

BESCHLUSS über das Ergebnis der Sitzung des Kreisausschusses am 14.03.2018 im Sitzungssaal 1 des Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32 TOP 11 Satzung des Kreises Euskirchen über die Erhebung von Gebühren für Leistungen des Rettungsdienstes Der Vorsitzende teilt mit, dass er ein Schreiben der FDP-Fraktion zur V 413/2018 vorliegen habe und den Fraktionen das Antwortschreiben von Herrn Crespin habe zukommen lassen. Die Kreisausschussmitglieder nehmen dies ohne weitere Diskussion zur Kenntnis. Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag folgende Beschlussfassung: Der Kreistag beschließt die Satzung des Kreises Euskirchen über die Erhebung von Gebühren für Leistungen des Rettungsdienstes (2018). Die Festsetzung von Gebühren erfolgt auf der Grundlage des gültigen Rettungsbedarfsplanes gemäß Rettungsgesetz Nordrhein-Westfalen (RettG NRW) in Verbindung mit dem Kommunalabgabengesetz (KAG). Abstimmungsergebnis: Einstimmig V 413/2018