Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
72 kB
Datum
14.03.2018
Erstellt
03.04.18, 16:01
Aktualisiert
03.04.18, 16:01
Stichworte
Inhalt der Datei
BESCHLUSS
über das Ergebnis der Sitzung des Kreisausschusses am 14.03.2018 im Sitzungssaal 1 des
Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32
TOP 17
Neubesetzung der Delegiertenversammlung bzw. des
Verbandsrates des Erftverbandes
Fraktionsvorsitzender Schulte (SPD) benennt für die
Delegiertenversammlung (Ziffer 1) Herrn Hans Schmitz und als
stellvertretendes Mitglied im Verbandsrat des Erftverbandes
(Ziffer 2 d) sich selbst.
Fraktionsvorsitzende Stolz (CDU) benennt als 2. Nachfolger für
die Delegiertenversammlung (Ziffer 2 c) Herrn Karsten Stickeler.
Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag folgende
Beschlussfassung:
1. Der Kreistag entsendet aufgrund der vollen Beitragseinheiten
Herrn Hans Schmitz in die Delegiertenversammlung des
Erftverbandes.
2. Der Kreistag beschließt für die Mitgliedergruppe 4 – Kreise –
entsprechend der Beitragsteileinheiten einen einheitlichen
Wahlvorschlag wie folgt:
a) Der Rhein-Erft-Kreis, Rhein-Kreis-Neuss und der Kreis
Euskirchen entsenden für ihre vollen Beitragseinheiten je 1
Delegierten.
b) Die zwei zu wählenden Delegierten stellen der Kreis Düren
und der Rhein-Sieg-Kreis mit jeweils 1 Delegiertensitz, damit
jeder Kreis in der Delegiertenversammlung vertreten ist.
c) Im Falle des vorzeitigen Ausscheidens eines Delegierten
stellen die beiden beitragsstärksten Kreise den 1. und 2.
Nachfolger, demnach 1. Nachfolger vom Rhein-Erft-Kreis und
2. Nachfolger vom Kreis Euskirchen. Als 2. Nachfolger benennt
der Kreis Euskirchen Herrn Karsten Stickeler.
d) Aufgrund des vereinbarten Rotationsverfahrens stellen die drei
beitragsstärksten Mitglieder Rhein-Erft-Kreis, Kreis Euskirchen
und Rhein-Kreis-Neuss das Mitglied im Verbandsrat. Für die
kommende Legislaturperiode stellt der Rhein-Kreis-Neuss das
ordentliche Mitglied und der Kreis Euskirchen das
stellvertretende Mitglied. Der Kreis Euskirchen benennt als
stellvertretendes Mitglied im Verbandsrat Herrn Andreas
Schulte.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig
D 46/2018