Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
212 kB
Datum
22.02.2018
Erstellt
28.03.18, 20:01
Aktualisiert
28.03.18, 20:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Leopoldshöhe
Der Bürgermeister
BESCHLUSS
der 17. Sitzung des Rates (Wahlperiode 2014/2020)
am 22.02.2018:
12.
Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 02/001 „Betreutes Wohnen
und Tagespflege Bechterdissen“ in einem Teilbereich der landwirtschaftlichen
Nutzfläche / Grünfläche an der Straße „Im Schmeltebruch“ im Ortsteil Bechterdissen /
23. Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren
- Beratung und Beschluss über die Stellungnahmen aus der Beteiligung der
Öffentlichkeit / der Offenlage gemäß § 3 (2) BauGB und der Beteiligung der Behörden
und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB
- Satzungsbeschluss über die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes
Nr. 02/001 „Betreutes Wohnen und Tagespflege Bechterdissen“ in einem Teilbereich
der landwirtschaftlichen Nutzfläche / Grünfläche an der Straße „Im Schmeltebruch“ im
Ortsteil Bechterdissen
- Fassung des Feststellungsbeschlusses an den Rat über die 23. Änderung des
Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren
- Durchführungsvertrag
Eingangs verweist BM Herr Schemmel auf die zu diesem Tagesordnungspunkt gestellten
Anfragen der Einwohnerinnen und Einwohner (TOP 1). Im Folgenden informiert RM Herr Jahn
den Rat über die Beratung und Beschlussfassung in der letzten Sitzung des Hochbau- und
Planungsausschusses am 25. Januar 2018.
In der sich nun anschließenden Diskussion appelliert RM Herr Hachmeister an die
Ratsmitglieder, diesem Tagesordnungspunkt nicht zuzustimmen. Begründend führt er aus,
dass das geplante Bauvorhaben sich dort nicht in die Umgebung einpasse. Darüber hinaus
müsse er feststellen, dass die Abwägung bezüglich des Standortes nicht optimal erfolgt sei,
da im Jahr 2011 noch das Gelände der Firma Möbel Fillies zum Verkauf stand und das
Bauvorhaben somit auch an dieser Stelle hätte umgesetzt werden können. Darüber hinaus
gebe es in Asemissen derzeit sicherlich noch weitere Flächen, die für dieses Projekt in Frage
kommen. Abschließend stellt RM Herr Hachmeister fest, dass seine Fraktion grundsätzlich
nicht gegen das Bauvorhaben sei, jedoch aus den o. g. Gründen einen anderen Standort
favorisiere und dem Vorhaben heute deshalb nicht zustimmen werde.
Im Folgenden gibt RM Graf von der Schulenburg bekannt, dass er das Bauvorhaben der
Mennonitengemeinde grundsätzlich begrüße, er jedoch den Eindruck habe, dass es hier unter
Einbeziehung aller Beteiligten möglich sei, eine pragmatisch bessere Lösung zu finden.
Konkret sei es sicherlich besser, das Gebäude längs an die Straße „Am Schmeltebruch“ zu
integrieren. Landesplanerisch werde dies keinen großen Unterschied ausmachen.
Abschließend teilt RM Graf von der Schulenburg mit, dass er dem Bauvorhaben zustimmen
werde. Diese Zustimmung verbinde er allerdings mit der Bitte, nochmals das Gespräch mit der
Bezirksregierung, den Anwohnern/innen und dem Investor zu suchen, um zu schauen, ob nicht
doch noch eine andere Lösung denkbar wäre.
FBL Herr Puchert-Blöbaum gibt sodann zu bedenken, dass die seitens RM Graf von der
Schulenburg aufgeworfenen Fragen im Hochbau- und Planungsausschuss abgewogen und
bewertet worden seien. Ein entsprechender Beschluss sei gefasst worden. Die
Berücksichtigung der Vorschläge des RM Graf von der Schulenburg würden das gesamte
Verfahren „auf Null setzen“ und im Ergebnis zu keiner anderen Lösung führen. Der Rat fasst
sodann folgenden Beschluss:
Beschluss:
1.
Der Rat der Gemeinde Leopoldshöhe beschließt die in der Anlage 6 und 12 zu Drucksache 7/2018
aufgeführten „Vorschläge zur Abwägung“ zu den Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der
Nachbarkommunen sowie der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange im Rahmen der
frühzeitigen Beteiligung gem. §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan
Nr. 02/001 „Betreutes Wohnen und Tagespflege Bechterdissen“ sowie zur 23. Änderung des
Flächennutzungsplanes.
2.
Der Rat der Gemeinde Leopoldshöhe beschließt die in der Anlage 7 und 13 zu Drucksache 7/2018
aufgeführten „Vorschläge zur Abwägung“ zu den Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der
Nachbarkommunen sowie der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange im Rahmen der
Beteiligung gem. §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 02/001
„Betreutes Wohnen und Tagespflege Bechterdissen“ sowie zur 23. Änderung des
Flächennutzungsplanes.
3.
Der Rat der Gemeinde Leopoldshöhe beschließt den vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr.
02/001 „Betreutes Wohnen und Tagespflege Bechterdissen“ mit der Begründung als Satzung.
4.
Der Rat der Gemeinde Leopoldshöhe beschließt, für die 23. Änderung des Flächennutzungsplanes
mit der Begründung den abschließenden Feststellungsbeschluss zu fassen.
Beratungsergebnis: - 28 Ja-Stimme(n), 4 Nein-Stimme(n), 1 Enthaltung(en) –
Anschließend verweist BM Herr Schemmel auf den zu diesem Tagesordnungspunkt versandten
Nachgang (Drucksache 7/2018 1. Ergänzung). Der Rat fasst sodann ohne weitere Aussprache
folgenden Beschluss:
Der Rat der Gemeinde Leopoldshöhe stimmt dem vorgelegten Vertragsentwurf (Drucksache 7/2018 1.
Ergänzung) zu. Die Gemeinde Leopoldshöhe schließt den Durchführungsvertrag zum Bebauungsplan
Nr. 02/001 „Betreutes Wohnen und Tagespflege Bechterdissen“ mit der Mennonitengemeinde
Bechterdissen e. V.
Beratungsergebnis: - 28 Ja-Stimme(n), 4 Nein-Stimme(n), 1 Enthaltung(en) –