Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
203 kB
Datum
22.02.2018
Erstellt
28.03.18, 20:01
Aktualisiert
28.03.18, 20:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Leopoldshöhe
Der Bürgermeister
BESCHLUSS
der 17. Sitzung des Rates (Wahlperiode 2014/2020)
am 22.02.2018:
13.
7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 01/01 „Asemissen-West“ im Ortsteil Asemissen
im Bereich der Wendeanlage der Straße Am Meierhof / Im Rewwesiek
hier: - Aufstellungsbeschluss gemäß § 1 (3), (6) BauGB i.V.m. § 13 a BauGB
- Entwurfsbeschluss gemäß § 3 (2) BauGB i.V.m. § 13 (2) Nr. 2 BauGB
RM Herr Jahn erläutert kurz den Beratungsstand aus der letzten Sitzung des Hochbau- und
Planungsausschusses am 25. Januar 2018. Im Ergebnis sei der Tagesordnungspunkt in die
Fraktionen zurückverwiesen worden. RM Herr Hachmeister teilt sodann mit, dass die Fragen
seiner Fraktion zu dieser Thematik mittlerweile geklärt seien und die Fraktion Bündnis 90/Die
Grünen der Änderung somit zustimmen werde. Der Rat fasst sodann folgenden Beschluss:
Beschluss:
1. Der Bebauungsplan Nr. 01/01 „Asemissen-West“ ist als 7. Änderung gemäß § 1 (3), (6)
BauGB zu ändern (Aufstellungsbeschluss). Der Geltungsbereich ist der Anlage
Planzeichnung zu Drucksache 3/2018 zu entnehmen.
2. Die 7. Änderung des Bebauungsplans Nr. 01/01 „Asemissen-West“ soll als beschleunigtes
Verfahren gemäß § 13a BauGB („Bebauungspläne der Innenentwicklung“) durchgeführt
werden.
3. Der Entwurf für die 7. Änderung des Bebauungsplans Nr. 01/01 „Asemissen-West“ wird
beschlossen.
4. Der Aufstellungsbeschluss und die Öffentlichkeitsbeteiligung sind gemäß § 2 (1) BauGB
ortsüblich öffentlich bekannt zu machen. Dabei ist gemäß § 13a BauGB darauf
hinzuweisen, dass die Aufstellung im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer
Umweltprüfung nach § 2 (4) BauGB erfolgt, wo sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen
Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung informieren kann und
bis wann Äußerungen hierzu möglich sind.
5. Die Beteiligung der Behörden zur 7. Änderung des Bebauungsplans Nr. 01/01 „AsemissenWest“ erfolgt gemäß § 4a (2) BauGB parallel zur Beteiligung der Öffentlichkeit (Öffentliche
Auslegung) gemäß § 3 (2) BauGB.
Beratungsergebnis: - einstimmig -