Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlußtext (1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 05/04 „Am Gieselmannkreisel“ - Im Bereich nördlich des Lärmschutzwalles hier: - Beratung und Beschluss über die Stellungnahmen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit / der Offenlage gemäß § 3 (2) BauGB und der Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB - Satzungsempfehlung an den Rat über den Bebauungsplan )

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
201 kB
Datum
22.02.2018
Erstellt
28.03.18, 20:01
Aktualisiert
28.03.18, 20:01
Beschlußtext (1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 05/04 „Am Gieselmannkreisel“ - 
Im Bereich nördlich des Lärmschutzwalles
hier: 	-	Beratung und Beschluss über die Stellungnahmen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit / der Offenlage gemäß § 3 (2) BauGB und der Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB
	-	Satzungsempfehlung an den Rat über den Bebauungsplan )

öffnen download melden Dateigröße: 201 kB

Inhalt der Datei

Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister BESCHLUSS der 17. Sitzung des Rates (Wahlperiode 2014/2020) am 22.02.2018: 14. 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 05/04 „Am Gieselmannkreisel“ - Im Bereich nördlich des Lärmschutzwalles hier: - Beratung und Beschluss über die Stellungnahmen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit / der Offenlage gemäß § 3 (2) BauGB und der Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB - Satzungsbeschluss über den Bebauungsplan RM Herr Jahn informiert den Rat darüber, dass der Hochbau- und Planungsausschuss am 25. Januar 2018 einstimmig die Empfehlung an den Rat ausgesprochen habe, die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 05/04 „Am Gieselmannkreisel“ mit Text und Begründung als Satzung nach § 10 (1) BauGB zu beschließen. Ohne weitere Aussprache fasst der Rat folgende Beschlüsse: Beschluss: 1. Der Rat der Gemeinde Leopoldshöhe beschließt, die in der Anlage zu Drucksache 1/2018 aufgeführten „Vorschläge zur Abwägung“ zu den Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange im Rahmen der Beteiligung gem. §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 05/04 „Am Gieselmannkreisel“. 2. Der Rat der Gemeinde Leopoldshöhe beschließt die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 05/04 „Am Gieselmannkreisel“ mit Text und Begründung als SATZUNG nach § 10 (1) BauGB. Beratungsergebnis: - einstimmig -