Daten
Kommune
                    Leopoldshöhe
                Größe
                        143 kB
                    Datum
                        26.04.2018
                    Erstellt
                        29.03.18, 17:41
                    Aktualisiert
                        29.03.18, 17:41
                    Stichworte
Inhalt der Datei
                Gemeinde Leopoldshöhe
Der Bürgermeister
Beschlussvorlage
- öffentlich Drucksache
28/2018
zur Sitzung
des Rechnungsprüfungs- und
Bilanzausschusses
Fachbereich:
FB II Finanzen
Auskunft erteilt:
der Gemeinde Leopoldshöhe
Telefon:
05208 / 991-200
Datum:
29. März 2018
Gesamtabschluss 2015
Beratungsfolge
Termin
Rechnungsprüfungs- und
Bilanzausschuss
12.04.2018
Rat
26.04.2018
Bemerkungen
Sachdarstellung:
Der Gesamtabschluss gem. § 116 GO NRW besteht aus der Gesamtergebnisrechnung, der Gesamtbilanz
und dem Gesamtanhang. Er wird um einen Gesamtlagebericht ergänzt. Der Beteiligungsbericht gem. § 117
GO NRW ist beigefügt (siehe Anlagen).
Der Gesamtabschluss für das Jahr 2015 ist vom Kämmerer aufgestellt, vom Bürgermeister bestätigt und
dem Rat zugeleitet worden. Die Prüfung ist durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Röhricht – Dr.
Schillen erfolgt. Der Bestätigungsvermerk wurde erteilt. Im Rechnungsprüfungs- und Bilanzausschuss wird
über das Ergebnis berichtet und beraten. Im Anschluss bestätigt der Rat den geprüften Gesamtabschluss
und erteilt dem Bürgermeister Entlastung. Dieser wird gegenüber dem Kreis Lippe – Der Landrat – angezeigt
und anschließend bekanntgemacht.
Der Rechnungsprüfungs- und Bilanzausschuss empfiehlt dem Rat die Bestätigung des geprüften
Gesamtabschlusses für das Jahr 2015 sowie die Entlastung des Bürgermeisters (der Bürgermeister stimmt
bei der Beschlussfassung zu Ziffer 2 aufgrund § 40 Abs. 2 S. 6 GO NRW nicht mit).
Beschlussvorschlag:
1. Der Rat der Gemeinde Leopoldshöhe bestätigt den vom Rechnungsprüfungs- und Bilanzausschuss
geprüften Gesamtabschluss zum 31.12.2015.
2. Der Rat der Gemeinde Leopoldshöhe erteilt dem Bürgermeister für den Gesamtabschluss zum
31.12.2015 Entlastung.
Schemmel