Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
120 kB
Datum
26.04.2018
Erstellt
29.03.18, 17:41
Aktualisiert
29.03.18, 17:41
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Gesamtanhang
für das Haushaltsjahr
vom
1. Januar bis 31. Dezember 2015
Anlage I / 3
GESAMTANHANG
Seite 1
Gemeinde Leopoldshöhe
Gesamtanhang
für das Haushaltsjahr
vom 1. Januar bis 31. Dezember 2015
I.
Allgemeine Angaben
Der Gesamtabschluss der Gemeinde Leopoldshöhe wurde unter Beachtung des Neuen Kommunalen
Finanzmanagements
(NKF),
insbesondere
den
Vorschriften
der
Gemeindeordnung
Nordrhein-Westfalen (GO NRW) und der Gemeindehaushaltsverordnung Nordrhein-Westfalen
(GemHVO NRW) sowie den ergänzenden Bestimmungen anderer einschlägiger Gesetze und der
Haushaltssatzung aufgestellt.
Das NKF stellt ein auf die Verhältnisse und Anforderungen der Kommunen angepasstes System der
kaufmännischen doppelten Buchführung dar. Bei dessen konzeptioneller Erarbeitung wurde auf die
kaufmännischen Buchführungs- und Bilanzierungsregelungen als Referenzmodell Bezug genommen.
In den Fällen, in denen sich die neuen kommunalrechtlichen Regelungen als lückenhaft oder nicht
hinreichend konkretisiert erwiesen haben, fanden die einschlägigen handels- und steuerrechtlichen
Bestimmungen entsprechende Anwendung.
Der Gesamtabschluss entspricht den gesetzlichen Vorschriften unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und gibt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der
Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzgesamtlage zutreffend wieder.
Der
Gesamtabschluss
Gesamtanhang,
der
besteht
aus
der
Gesamtbilanz,
Gesamtkapitalflussrechnung,
dem
der
Gesamtergebnisrechnung
Gesamtforderungsspiegel
und
dem
dem
Gesamtanlagespiegel.
Angaben, die wahlweise in der Gesamtbilanz, in der Gesamtergebnisrechnung oder im Gesamtanhang
gemacht werden können, sind insgesamt im Gesamtanhang aufgeführt.
Anlage I / 3
GESAMTANHANG
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Gemeinde Leopoldshöhe
II.
Konsolidierungskreis
1.
Angaben zu allen Konzernunternehmen
Folgende verselbstständigte Aufgabenbereiche sind in öffentlich-rechtlicher Organisationsform nach
§ 50 Abs. 1 GemHVO oder in privatrechtlicher Organisationsform nach § 50 Abs. 2 GemHVO in den
Gesamtabschluss einzubeziehen (Vollkonsolidierung):
verselbstständigter Aufgabenbereich
Kommunales Gebäudemanagement
Anteil
Abwasserwerk
Wasserwerk
Liegenschafts- und Immobilienverwaltung
100%
100%
100%
100%
Bei folgenden verselbstständigten Aufgabenbereichen verfügt die Gemeinde Leopoldshöhe über einen
maßgeblichen Einfluss. Sie werden im Gesamtabschluss gemäß § 50 Abs. 3 GemHVO NRW als
Anteile an assoziierten Unternehmen abgebildet (At-Equity):
verselbstständigter Aufgabenbereich
Zweckverband Stadtwerke Lippe-Weser
Anteil
25%
Änderungen des Konsolidierungskreises haben sich 2015 nicht ergeben.
Auf die Einbeziehung folgender verselbstständigter Aufgabenbereiche wurde verzichtet, da sie für die
Vermittlung eines den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bildes der Vermögens-, Schulden-,
Ertrags- und Finanzgesamtlage von untergeordneter Bedeutung sind. Sie werden entsprechend der
Stufenkonzeption des Handelsgesetzbuches (HGB) mit ihren Anschaffungskosten bilanziert (At-Cost):
verselbstständigter Aufgabenbereich
Versorgungsfond WVK
Gesellschaft für Abfalentsorgung GAL
Kommunale Verkehrsgesellschaft Lippe mbH
Beschäftigungsförderung GmbH Netzwerk Lippe
Abfallwirtschaftsverband AWV Lippe
Kommunales Rechenzentrum
Volkshochschule Lippe
Photovoltaik Deponie Dörentrup GmbH & Co. KG
Auf die ausführlichen Erläuterungen zu den einzelnen verselbstständigten Aufgabenbereichen im
Beteiligungsbericht wird verwiesen.
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GESAMTANHANG
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Gemeinde Leopoldshöhe
III.
Konsolidierungsgrundsätze
1.
Vollkonsolidierung
Im Gesamtabschluss sind die Bilanzen und Ergebnisrechnungen der einbezogenen verselbstständigten
Aufgabenbereiche so zusammenzufassen, dass an die Stelle der Beteiligungsbuchwerte die
Vermögensgegenstände und Schulden der verselbstständigten Aufgabenbereiche treten (§ 50 Abs. 1
GemHVO NRW i.V.m. § 301 HGB).
Der Ansatz der Vermögensgegenstände und Schulden erfolgt anhand der Erwerbsmethode. Dabei
wird fiktiv unterstellt, dass das Mutterunternehmen (hier die Gemeinde Leopoldshöhe) die
Vermögensgenstände und Schulden einzeln erworben hat (Einzelerwerbsfiktion).
Für die Bewertung wird die Neubewertungsmethode (§ 50 Abs. 1 GemHVO NRW i.V.m. § 301 Abs. 1
Satz 2 Nr. 2 HGB) angewendet. Dabei erfolgt die Bewertung anhand von Marktpreisen unter
Aufdeckung von stillen Reserven und Lasten zum Zeitpunkt der Erstkonsolidierung. Anlehnend an die
Empfehlung des Modellprojektes NKF-Gesamtabschluss wurde bei der Kapitalkonsolidierung auf den
Zeitpunkt des (fiktiven) Erwerbs abgestellt.
Bei der Neubewertung kann eine Differenz aus Beteiligungsbuchwert und dem neubewerteten
(anteiligem) Eigenkapital des verselbstständigten Aufgabenbereiches entstehen. Der aktivische
Unterschiedsbetrag ist mit der allgemeinen Rücklage verrechnet worden. Ein passivischer
Unterschiedsbetrag ist als "Unterschiedsbetrag aus der Kapitalkonsolidierung" zu passivieren.
Die Erstkonsolidierung erfolgte auf den 01.01.2010 mit den fortgeschriebenen Wertansätzen vom
01.01.2008. Die Unterschiedsbeträge setzten sich wie folgt zusammen:
(anteiliges)
Eigenkapital
€
Kommunales Gebäudemanagement
Abwasserwerk
Wasserwerk
Liegenschafts- und Immobilienverwaltung
3.964.460,90
6.447.930,10
1.323.305,75
2.292.041,94
Beteiligungsbuchwert
€
2.402.557,13
6.459.307,29
1.271.699,00
2.387.943,36
Differenzbetrag
€
-1.561.903,77
11.377,19
-51.606,75
95.901,42
-1.506.231,91
Anlage I / 3
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2.
Angaben zum Konsolidierungsstichtag
Der Bilanzstichtag aller in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen ist der 31. Dezember
2015.
3.
At-Equity Bewertungsverfahren
Verselbstständigte Aufgabenbereiche, die als assoziierte Unternehmen in den Gesamtabschluss
einbezogen werden sind anhand ihrer Eigenkaitalveränderung fortzuschreiben (§ 50 Abs. 3 GemHVO
NRW i.V.m. §§ 311, 312 HGB).
4.
Anschaffungskostenmethode
Verselbstständigte Aufgabenbereiche, die als Beteiligungsunternehmen nicht der Vollkonsolidierung
unterliegen, nicht als assoziierte Unternehmen fortzuschreiben sind oder die auf Grund ihrer geringen
Bedeutung für den Gesamtabschluss nicht einbezogen werden, sind anhand ihrer Anschaffungskosten
fortzuschreiben.
Der Höchstbetrag der Bewertung ist dabei die Summe der Anschaffungskosten. Bei vorliegender
dauernder
Wertminderung
sind
außerplanmäßige
Abschreibungen
Bewertungsgrundlagen entsprechen in der Regel denen im Einzelabschluss.
vorzunehmen.
Die
Anlage I / 3
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Gemeinde Leopoldshöhe
IV.
Grundsätze der Gesamtabschlusserstellung
1.
Schuldenkonsolidierung
Nach § 303 Abs. 1 HGB sind Ausleihungen und andere Forderungen, Rückstellungen und
Verbindlichkeiten
zwischen
den
einbezogenen
vollkonsolidierten
verselbstständigten
Aufgabenbereichen untereinander und zur Gemeinde Leopoldshöhe zu eliminieren.
Aufrechnungsdifferenzen die sich beispielsweise aus der Anwendung des Imparitätsprinzips im
Einzelabschluss ergeben sind ergebniswirksam zu korrigieren. Die Saldenabstimmung 2015 ergab
keine Buchungsunterschiede.
2.
Aufwands- und Ertragskonsolidierung
Liefer- und Leistungsbeziehungen zwischen verselbstständigten Aufgabenbereichen, die in den
Gesamtabschluss einbezogen werden, stellen aus Gesamtsicht innerbetriebliche Vorgänge dar. Die
entsprechenden Aufwendungen und Erträge sind in der Gesamtergebnisrechnung entsprechend § 305
Abs. 1 HGB wieder zu korrigieren. Aufwendungen und Erträge sind erfolgsneutral zu konsolidieren.
Zu den Innenumsätzen aus Lieferungen und Leistungen gehört die Wasser,- Abwasserversorgung,
Gebührenweiterverrechnungen im Bereich Abfall, Grund und Gewerbesteuern, Weiterverrechnung von
Personalkosten zwischen Kommune und Einzelbetrieben, Verzinsung von ausgegebenen Darlehen,
Vermietungsumsätze.
3.
Zwischenergebniseliminierung
Zwischengewinne aus dem konzerninternen Lieferungs- und Leistungsverkehr werden sowohl für das
Anlagevermögen als auch für das Umlaufvermögen unter Berücksichtigung von Steuerabgrenzungen
eliminiert, soweit sie nicht von untergeordneter Bedeutung sind.
Anlage I / 3
GESAMTANHANG
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Gemeinde Leopoldshöhe
V.
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
1.
Bilanzierung und Bewertung
Die Gesamtbilanz enthält sämtliche Vermögensgegenstände, Sonderposten, Schulden und
Rechnungsabgrenzungsposten.
Die Bewertung der in der Gesamtbilanz ausgewiesenen Vermögensgegenstände, Sonderposten,
Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten erfolgte zum Bilanzstichtag vorsichtig und grundsätzlich
einzeln, soweit keine, wie nachstehend erläutert, Festwerte gebildet wurden.
Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und sofern sie der
Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit
abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die Finanzanlagen wurden wie folgt angesetzt und bewertet:
- Anteile an assoziierten Unternehmen mit dem anteiligen Eigenkapital
- Wertpapiere des Anlagevermögens zu Anschaffungskosten
- Ausleihungen zum Nennwert
Soweit erforderlich, wurde der am Bilanzstichtag vorliegende niedrigere Wert angesetzt.
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe werden zu Anschaffungskosten bewertet, soweit am Bilanzstichtag
keine niedrigeren Wiederbeschaffungspreise vorliegen.
Die Waren
(auch Grundstücke des Umlaufvermögens) wurden zu Anschaffungs-
bzw.
Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese
angesetzt.
Die Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden grundsätzlich mit dem Nennwert
bilanziert, unter Beachtung des strengen Niederstwertprinzips.
Der Ansatz von Erstattungsansprüchen nach § 107b BeamtVG erfolgte mit dem Barwert. Die
Bewertung erfolgte mit einen Rechnungszins von 5,00%.
Anlage I / 3
GESAMTANHANG
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Gemeinde Leopoldshöhe
Für voraussichtliche uneinbringliche Forderungen wurde angemessene Einzelwertberichtigungen
gebildet.
Fremdwährungsforderungen bestanden zum Bilanzstichtag nicht.
Der Ansatz der liquiden Mittel erfolgt zum Nennwert.
Als aktive Rechnungsabgrenzungsposten werden vor dem Bilanzstichtag geleistete Ausgaben
ausgewiesen, soweit sie den Aufwand für einen bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen.
Die Sonderposten zur Finanzierung des Anlagevermögens werden über die Nutzungsdauer der durch
sie mitfinanzierten Vermögensgegenstände erfolgswirksam aufgelöst.
Für ungewisse Verbindlichkeiten aus Pensionsverpflichtungen wurden Rückstellungen gebildet. Die
Rückstellungsbildung wurde auf der Basis versicherungsmathematischer Berechnungen entsprechend
den kommunalrechtlichen Regelungen durchgeführt.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag angesetzt. Sofern die Tageswerte über den
Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.
2.
Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Beim Gesamtabschluss konnten die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im
Wesentlichen übernommen werden.
Ein Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt.
Anlage I / 3
GESAMTANHANG
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Gemeinde Leopoldshöhe
VI.
Erläuterungen zur Gesamtbilanz auf den 31.12.2015
1.
Anlagevermögen
Die Abschreibung je Posten der Bilanz ist aus dem Gesamtanlagenspiegel (Anlage 1 zum
Gesamtanhang) zu entnehmen.
Die Aufgliederung und Entwicklung der Anlagenwerte ist aus dem Gesamtanlagenspiegel zu
entnehmen.
Sachanlagen
Für den Medienbestand der Bücherei wurde ein Festwert gemäß § 34 Abs. 1 GemHVO NRW gebildet,
da der Bestand in seiner Größe und seinem Wert nur geringen Schwankungen unterliegt, regelmäßige
Ersatzbeschaffungen durchgeführt werden und der
Gesamtwert des
Medienbestandes
von
nachrangiger Bedeutung ist.
Finanzanlagen
Bei den Anteilen an assoziierten Unternehmen werden die Anteile am Zweckverband Stadtwerke
Lippe-Weser unverändert mit dem Erinnerungswert von 1,00 € ausgewiesen.
Der Anstieg bei den Wertpapieren des Anlagevermögens resultiert aus dem Zugang im Bereich der
Sonderrücklagen nach dem Versorgungsgesetz. Alle übrigen Wertpapieren des Anlagevermögens sind
im Wert zum Vorjahr unverändert.
Die Ausleihungen werden mit dem Nennwert angesetzt. Im Jahr 2015 ist eine Tilgung des Darlehens
in Höhe von 5.395.000,00 € erfolgt.
Es haben sich bei den Finanzanlagen keinerlei Indikatoren für Abschreibungen auf einen niedrigeren
beizulegenden Wert ergeben, die über die durchgeführten Abschreibungen hinausgehen.
2.
Umlaufvermögen
Zusammensetzung der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände gemäß § 41 Abs. 3
Nr. 2.2 GemHVO NRW
Gesamtanhang).
ergeben sich aus dem Gesamtforderungsspiegel (Anlage 3 zum
Anlage I / 3
GESAMTANHANG
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Gemeinde Leopoldshöhe
3.
Eigenkapital
Die Veränderung bei der allgemeinen Rücklage im Haushaltsjahr 2015 stellt sich wie folgt dar:
€
Stand zum 01.01.2015
./. Gesamtjahresergebnis 2014
+ Anlagenabgänge i.S.d. § 43 Abs. 3 GemHVO NRW
Stand zum 31.12.2015
15.123.457,72
-1.576.551,68
+ 49.180,31
13.596.086,35
Erträge und Aufwendungen aus dem Abgang und der Veräußerung von Vermögensgegenständen i.S.d.
§ 43 Abs. 3 GemHVO NRW i.V.m. § 90 Abs. 3 S. 1 GO NRW sind mit der allgemeinen Rücklage zu
verrechnen. Im Berichtsjahr ergab sich im Saldo ein Abgang von + 49.180,31 €.
Der passivische Unterschiedsbetrag aus der Kapitalkonsolidierung in Höhe von 1.613.510,52 € ist
im Rahmen der Erstkonsolidierung gebildet worden. Er begründet sich aus der Abweichung der
Beteiligungsbuchwerte
der
vollkonsolidierten
Tochtergesellschaften
zu
ihren
jeweiligen
Eigenkapitalwerten. Der Unterschiedsbetrag besitzt für den Gesamtabschluss der Gemeinde
Leopoldshöhe den Charakter von Eigenkapital. Daher ist er unter den allgemeinen Rücklagen
auszuweisen.
Im Haushaltsjahr 2015 erwirtschaftete die Gemeinde Leopoldshöhe unter Einbeziehung ihrer
verselbstständigten Aufgabenbereiche einen Gesamtjahresfehlbetrag von 3.129.807,99 €.
4.
Sonderposten
Die Sonderposten für Zuwendungen beinhalten Investitionszuschüsse. Als Saldo aus Zugängen und
Auflösungen ergab sich eine Gesamtveränderung in Höhe von -578.694,53 € im Haushaltsjahr 2015.
Der Sonderposten für Beiträge beinhaltet Straßenbaubeiträge. Im Haushaltsjahr 2015 ergab sich ein
Saldo aus Zugängen und Auflösungen in Höhe von -583.127,66 €.
Der
Sonderposten
für
Gebührenausgleich
beinhaltet
Gebührenüberschüsse
der
gebührenerhebenen Produktbereiche der Abfallbeseitigung und Abwasserbeseitigung in Höhe von
482.100,28 € die gemäß § 6 KAG NRW in die Gebührenkalkulation der Folgejahre einzustellen sind.
Anlage I / 3
GESAMTANHANG
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Gemeinde Leopoldshöhe
5.
Rückstellungen
Rückstellungen wurden nach Maßgabe des § 36 GemHVO NRW gebildet. Sie berücksichtigen alle
absehbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten und wurden in der Höhe angesetzt, die nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Sie setzen sich wie folgt zusammen:
Art der Rückstellung
Pensionsrückstellungen
Instandhaltungsrückstellungen
Sonstige Rückstellungen
Stand zum
01.01.2015
€
5.467.562,00
182.338,21
2.462.976,83
Stand zum
31.12.2015
€
5.969.103,00
23.115,89
2.640.441,34
Veränderung
€
%
501.541,00
8,4
-159.222,32 -688,8
177.464,51
6,7
Rückstellungen gesamt
8.112.877,04
8.632.660,23
519.783,19
6,4
In den Pensionsrückstellungen wurden Pensions- und Beihilfeverpflichtungen gegenüber aktiven
Beamten sowie Versorgungsempfängern erfasst. Für die Bewertung der Beihilfeverpflichtungen wurden
dabei nur die zukünftigen Verpflichtungen gegenüber den derzeitigen Aktiven zur Zahlung von Beihilfen
nach Eintritt des Versorgungsfalles sowie gegenüber den derzeitigen Versorgungsempfängern und
Hinterbliebenen (ohne Waisen) berücksichtigt. Ermittelt wurde jeweils der Teilwert der Verpflichtung.
Dabei wurde eine kalkulatorische Gleichverteilung der Belastungen aus den Pensions- und
Beihilfeverpflichtungen
über
die
Dauer
des
aktiven
Dienstverhältnisses
unterstellt.
Als
Finanzierungsbeginn wurde dabei der Beginn des Dienstverhältnisses beim ersten Dienstherrn
angesetzt. Die Bewertung erfolgte gemäß § 36 Abs. 1 GemHVO NRW mit 5 % auf Basis der
Richttafeln 2005G von Klaus Heubeck. Das rechnungsmäßige Pensionierungsalter wurde für
Feuerwehrleute mit 60 Jahren, für alle übrigen Beamten mit der auf volle Jahre gerundeten
Regelaltersgrenze gem. § 31 LBG NRW angesetzt.
Der Wert für die Pensionsrückstellungen wurde auf der Grundlage eines versicherungsmathematischen Gutachtens zum 31. Dezember 2015 der Kommunalen Versorgungskasse für WestfalenLippe ermittelt.
€
Pensionsrückstellungen
Beihilferückstellungen
4.693.480,00
1.275.623,00
5.969.103,00
Bei den Straßen, Wegen und Plätzen konnten erforderliche Instandhaltungsmaßnahmen aufgrund der
Wetterlage sowie der örtlichen und zeitlichen Bindung von Mitarbeitern der Gemeinde Leopoldshöhe an
die
Maßnahme
Ortskernsanierung
nicht
durchgeführt
werden.
Für
die
unterlassenen
Instandhaltungsmaßnahmen wurden Rückstellungen in Höhe der voraussichtlichen Aufwendungen
erfasst.
Anlage I / 3
GESAMTANHANG
Seite 11
Gemeinde Leopoldshöhe
Die sonstigen Rückstellungen sind der nachstehenden Aufstellung zu entnehmen:
Gewerbesteuer
Altersteilzeit
Urlaub und Überstunden
Jahresabschlusserstellung, -prüfung und
Aufbewahrung
sonstige
6.
Stand
31.12.2015
€
1.273.500,00
130.900,00
307.174,71
Stand
31.12.2014
€
1.273.500,00
35.400,00
280.647,92
259.696,07
669.170,56
2.640.441,34
143.400,00
730.028,91
2.462.976,83
Verbindlichkeiten
Einzelheiten zu den Verbindlichkeiten ergeben sich aus dem als Anlage 2 zum Gesamtanhang
beigefügten Gesamtverbindlichkeitenspiegel.
Der Ansatz der Verbindlichkeiten erfolgte mit den jeweiligen Rückzahlungsbeträgen
Die Verbindlichkeiten enthalten im Wesentlichen Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen
von 37.261.073,75 €, die sich aufgrund von neu aufgenommenen Darlehen bei gleichzeitiger
(planmäßiger und außerplanmäßiger) Tilgung im Saldo um -765.083,93 € erhöht haben.
Im Haushaltsjahr 2015 führte der Saldo aus Tilgungen und Neuaufnahmen von Krediten zur
Liquiditätssicherung zu einem um -2.105.800,01 € reduziertem Bestand.
Darüber hinaus beinhalten die Erhaltenen Anzahlungen von 876.869,07 € Verbindlichkeiten aus noch
nicht zweckentsprechend verwendeten Zuwendungen.
Passive Rechnungsabgrenzungsposten
Der passive Rechnungsabgrenzungsposten setzt sich wie folgt zusammen:
Friedhofsgebühren
Breitbandverkabelung
sonstige
Stand
31.12.2015
€
1.196.005,07
239.714,23
16.835,00
1.452.554,30
Stand
31.12.2014
€
1.179.734,01
282.128,06
0,00
1.461.862,07
Anlage I / 3
GESAMTANHANG
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Gemeinde Leopoldshöhe
VII.
Erläuterungen zur Gesamtergebnisrechnung
1.
Steuern und ähnliche Abgaben
Zusammensetzung:
Grundsteuer A & B
Gewerbesteuer
Gemeindeanteil an der Einkommen- und Umsatzsteuer
Leistungen nach Familienleistungsausgleich
sonstige
31.12.2015
€
2.973.551,80
7.225.806,93
7.570.538,90
680.791,57
91.543,69
18.542.232,89
31.12.2014
€
2.462.519,00
6.747.065,67
7.084.205,81
645.575,19
88.778,23
17.028.143,90
Die Erhöhung resultiert im Wesentlichen aus dem höheren Grundsteuer, Gewerbesteuer und der
Gemeindeanteil an der Einkommen- und Umsatzsteuer.
2.
Zuwendungen und allgemeine Umlagen
Zusammensetzung:
Schlüsselzuweisungen vom Land NRW
Erträge aus der Auflösung von Sonderposten für Zuwendungen
Erträge aus der Auflösung von Bauzuschüssen
sonstige
31.12.2015
€
1.021.383,00
1.166.764,31
453.289,36
2.168.291,48
4.809.728,15
31.12.2014
€
557.444,00
1.171.487,45
450.550,89
2.247.479,76
4.426.962,10
Die sonstigen Zuwendungen beinhalten insbesondere Betriebskostenzuschüsse des Kreises Lippe für
den Betrieb von Kindertageseinrichtungen.
Anlage I / 3
GESAMTANHANG
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3.
Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte
Zusammensetzung:
Abfallgebühren
Wasserversorgung
Abwasserbeseitigung
Eträge aus der Auflösung von Sonderposten für Beiträge
sonstige
4.
31.12.2015
€
911.126,61
874.569,36
4.805.376,38
547.029,21
165.337,14
7.303.438,70
31.12.2014
€
1.002.582,28
1.133.391,54
4.948.064,13
501.994,08
161.821,54
7.747.853,57
31.12.2015
€
248.103,35
139.581,69
75.134,27
462.819,31
31.12.2014
€
1.101.514,74
132.053,18
91.067,70
1.324.635,62
Privatrechtliche Leistungsentgelte
Zusammensetzung:
Erträge aus der Veräußerung von Grundstücken des UV
Miet- und Pachterträge
sonstige
Der Rückgang der privatrechtlichen Leistungsentgelte resultiert im Wesentlichen aus geringeren
Erträgen aus der Veräußerung von Grundstücken des Umlaufvermögens.
5.
Kostenerstattungen und Kostenumlagen
Zusammensetzung:
Kostenerstattungen vom Bund
Kostenerstattungen vom Land
Kostenerstettungen von sonstigen
31.12.2015
€
121.040,38
780.073,66
41.105,63
942.219,67
31.12.2014
€
105.828,53
130.713,32
60.609,70
297.151,55
Anlage I / 3
GESAMTANHANG
Seite 14
Gemeinde Leopoldshöhe
6.
Sonstige ordentliche Erträge
Zusammensetzung:
Konzessionsabgabe
Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen
Zinsen zur Gewerbesteuer
sonstige
7.
31.12.2015
€
444.555,46
103.995,05
11.342,00
834.768,00
1.394.660,51
31.12.2014
€
496.480,09
644.371,95
46.739,00
1.067.396,52
2.254.987,56
Bestandsveränderungen
Der Posten stellt die Veränderung der Wertansätze der Grundstücke des Umlaufvermögens vom
1. Januar 2015 bis zum 31. Dezember 2015 dar.
8.
Personalaufwand
Zusammensetzung:
Beamtenbesoldung
Aufwendungen für Pensionen und Beihilfen
Löhne und Gehälter tariflich Beschäftigte
Sozialversicherungs- und Zusatzversorgungskassenbeiträge
sonstige
31.12.2015
€
492.155,77
272.991,00
5.956.217,85
1.695.855,58
45.667,31
8.462.887,51
31.12.2014
€
543.574,39
274.605,00
5.690.297,13
1.538.807,78
47.246,22
8.094.530,52
Die Gemeinde Leopoldshöhe beschäftigt zum 31. Dezember 2015 14 Beamte (31. Dezember 2014:
14) und 185 tariflich Beschäftigte (31. Dezember 2014: 185).
Die Versorgungsaufwendungen enthalten neben den im Rahmen der Beamtenversorgung zu
zahlenden Umlagen an die Kommunale Versorgungskasse für Westfalen-Lippe die Veränderung der
Pensions- und Beihilferückstellung.
Anlage I / 3
GESAMTANHANG
Seite 15
Gemeinde Leopoldshöhe
9.
Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen
Zusammensetzung:
31.12.2015
€
596.844,14
3.428.398,23
309.201,45
771.741,69
546.578,31
5.652.763,82
Schülerbeförderung
Gebäudebewirtschaftung
Wasserversorgung
Abwasserbeseitigung
sonstige
10.
31.12.2014
€
578.992,17
3.052.059,72
243.065,72
688.226,21
499.083,52
5.061.427,34
Bilanzielle Abschreibungen
Die Zusammensetzung der bilanziellen Abschreibungen des Haushaltsjahres 2015 sind aus dem als
Anlage zum Gesamtanhang beigefügten Gesamtanlagenspiegel ersichtlich.
11.
Transferaufwendungen
Zusammensetzung:
Kreisumlage
Gewerbesteuerumlage
Finanzierungsbeteiligung Fonds deutsche Einheit
sonstige
12.
31.12.2015
€
11.231.366,55
586.959,34
570.189,06
1.829.473,56
14.217.988,51
31.12.2014
€
10.821.425,93
526.140,00
511.107,43
1.219.419,07
13.078.092,43
31.12.2015
€
140,43
254.772,51
145.690,05
1.146.276,02
1.546.879,01
31.12.2014
€
371,50
248.356,98
135.245,86
1.103.490,62
1.487.464,96
Sonstige ordentliche Aufwendungen
Zusammensetzung:
Einzelwertberichtigungen
Versicherungen und Schadensfälle
Aufwendungen für ehrenamtliche Tätigkeit
sonstige
Die sonstigen ordentlichen Aufwendungen umfassen diverse Aufwandsbereiche. Diese sind
beispielsweise
Rechts-
und
Beratungskosten,
Prüfungshonorare,
Reinigungskosten,
Telekommunikationsgebühren. Die einzelnen Posten haben jeweils einen untergeordneten Umfang.
Anlage I / 3
GESAMTANHANG
Seite 16
Gemeinde Leopoldshöhe
13.
Finanzergebnis
Das negative Finanzergebnis in Höhe von 1.740.429,07 € setzt sich zusammen aus Finanzerträgen
von 24.217,47 € und Zinsen und ähnlichen Aufwendungen von 1.764.646,54 €.
VIII.
Gesamtkapitalflussrechnung
Dem Gesamtanhang ist gemäß § 51 Abs. 3 GemHVO NRW in der Anlage 4 zum Gesamtanhang die
Gesamtkapitalflussrechnung beigefügt worden. Die Aufstellung der Gesamtkapitalflussrechnung
orientiert sich an den Vorgaben des Deutschen Rechnungslegungsstandards Nr. 2 (DRS 2).
Der
Finanzmittelfonds
umfasst
die
in
der
Bilanz
als
„Liquide
Mittel“
ausgewiesenen
Vermögensgegenstände.
IX.
Sonstige Angaben
Die Gemeinde Leopoldshöhe ist neben den Gemeinden Augustdorf, Dörentrup und Kalletal zu gleichen
Teilen Mitglied des Zweckverbandes Stadtwerke Lippe-Weser. Die Mitglieder haften grundsätzlich
unbeschränkt und gemeinschaftlich für die Verpflichtungen des Zweckverbandes.
Weitere Bürgschaften außerhalb des Konsolildierungskreises bestehen nicht.
Die Breitbandverkabelung mit den aktiven Rechnungsabgrenzungsposten ist in Verbindung mit der
passiven Rechnungsabgrenzung zu sehen. Da es sich bei den Beträgen um Zuweisungen für investive
Zuschüsse mit Gegenleistungsverpflichtung handelt, die gem. § 43 Abs. 2 GemHVO als
Rechnungsabgrenzungsposten zu aktivieren sind, sind die Zuweisungen entsprechen als passive
Rechnungsabgrenzungsposten einzubuchen.
Bei der Bewertung der Pensionsrückstellung wurden keine zukünftig zu erwartenden Steigerungen der
Besoldung, Erhöhungen der Versorgungsbezüge sowie Kostensteigerungen bei den Beihilfen
berücksichtigt. Unter Berücksichtigung dieser zukünftigen Aufwandsmehrungen, desen Umfang derzeit
noch nicht beziffert werden kann, ist abzusehen dass die gebildeten Rückstellungen nicht ausreichen
werden um die bestehenden Pensions- und Beihilfeverpflichtungen abdecken zu können.
Anlage I / 3
GESAMTANHANG
Seite 17
Gemeinde Leopoldshöhe
Für die kommunalen Friedhöfe bestehen Unterhaltungs- und Instandhaltungsverpflichtungen, die an
die Laufzeiten der Grabnutzungsrechte gebunden sind.
Die
Gemeinde
Leopoldshöhe
ist
Mitglied
der
kommunalen
Zusatzversorgungskasse
Westfalen-Lippe (ZKW) in Münster. Die Mitarbeiter bzw. deren Hinterbliebene erhalten hieraus Altersund
Erwerbsminderungsrenten
sowie
Hinterbliebenengeld
und
Abfindungen.
Aufgrund
der
umlagefinanzierten Ausgestaltung der ZKW besteht eine Unterdeckung in Form der Differenz zwischen
den von der Einstandspflicht erfassten Versorgungsansprüchen und dem anteiligen auf die Gemeinde
Leopoldshöhe entfallenden Vermögen der ZKW. Die für eine Rückstellungsberechnung erforderlichen
Daten der ausgeschiedenen Mitarbeiter liegen allenfalls der ZKW vor und stehen - wie allen Mitgliedern
der ZKW - der Gemeinde Leopoldshöhe nicht zur Verfügung. Die weitere Entwicklung des
Umlagesatzes einschließlich Sanierungsgeld ist derzeit nicht absehbar, aufgrund der demographischen
Entwicklung ist langfristig von steigenden Umlagen auszugehen.
Die Gemeinde Leopoldshöhe sichert Investitionskredite teilweise durch Swapgeschäfte ab, um die aus
den Darlehen resultierenden Zinsbelastungen zu vermindern sowie um ein niedriges Zinsniveau
langfristig zu sichern.
Folgende Swapgeschäfte sind auf Gesamtabschlussebene zu nennen:
Beim Darlehen der DekaBank (Darlehensvertrag 2 042 557 013) besteht ein fester Zinssatz von
5,629 %. Die Zinsbindung läuft bis zum 30. September 2010. Der darauf folgende Anschlusskredit mit
einer Laufzeit bis zum 30. März 2023 wird auf Basis des 6-Monats-EURIBORs verzinst. Aufgrund des
mit der WestLB AG abgeschlossenen Flexi-Swapgeschäftes zahlt die Gemeinde Leopoldshöhe ab
dem 30. Dezember 2006 bis zum Ende der Laufzeit des Vertrages (****760AD) einen Zinssatz in Höhe
von 4,69 % zuzüglich der Kreditmarge des Darlehens in Höhe von 0,40% unter der Voraussatzung,
dass der 6-Monats-EURIBOR kleiner oder gleich 6,00 % ist. Übersteigt der 6-Monats-EURIBOR 6,00
% so ist dieser zu zahlen. Der negative Marktwert des Zinssicherungsgeschäftes beträgt zum 31.
Dezember 2015 € 76.107,40.
Für das Darlehen bei der Sparkasse Lemgo (Darlehensvertrag 68 703 990) besteht ein variabler
Zinssatz auf Basis des 3-Monats-EURIBORs zuzüglich einer Kreditmarge von 0,15 % p.a. Aufgrund
des mit der WestLB AG abgeschlossenen Flexi-Swapgeschäftes zahlt die Gemeinde Leopoldshöhe ab
dem 20. Dezember 2006 bis zum Ende der Laufzeit des Vertrages (****715AD) einen Zinssatz in Höhe
von 4,52 % unter der Voraussetzung, dass der 3-Monats-EURIBOR kleiner oder gleich 6,00 % ist.
Übersteigt der 3-Monats-Euribor 6,00 % so ist dieser zu zahlen. Der negative Marktwert des
Zinssicherungsgeschäftes beträgt zum 31. Dezember 2015 € 111.791,71.
Anlage I / 3
GESAMTANHANG
Seite 18
Gemeinde Leopoldshöhe
Für die Darlehen der Deutschen Bank AG (Darlehensvertrag 333 462 800 405), Sparkasse Lemgo
(Darlehensvertrag 68 701 937, ausgewiesen beim AWL) und Sparkasse Lemgo (Darlehensvertrag 68
704 386) für die ab dem 30. Dezember 2010 ein variabler Zinssatz auf Basis des 3-Monats-EURIBOR
vereinbart wurde, wurde mit der WestLB AG ein Flexi-Swapgeschäft Vertrags (****571AD)
dahingehend abgeschlossen, dass die Gemeinde Leopoldshöhe ab dem 30. Dezember 2010 bis zum
30. Dezember 2020 einen Zinssatz in Höhe von 4,22 % zuzüglich der Marge aus den Kreditgeschäften
in Höhe von 0,30 % beim Darlehen der Deutschen Bank und 0,40 % bei den Darlehen der Sparkasse
Lemgo zahlt, unter der Voraussatzung, dass der 3-Monats-EURIBOR kleiner oder gleich 6,00 % ist.
Übersteigt der 3-Monats-Euribor 6,00 % so ist dieser zu zahlen. Der negative Marktwert des
Zinssicherungsgeschäftes beträgt zum 31. Dezember 2015 € 51.190,01.
Für das Darlehen der Sparkasse Lemgo (Darlehensvertrag 68 704 261) erfolgt die Zinsberechnung auf
Basis des 3-Monats-EURIBOR zzgl. einer Kreditmarge von 0,25 % p.a. Zur Absicherung des Geschäfts
wurde mit der West LB ein Swapgeschäft Vertrag (****055AD) mit einer Laufzeit bis zum 30.06.2050
abgeschlossen. Daraus erhält die Gemeinde zum jeweiligen Bezugszeitpunkt eine variable Verzinsung
auf Basis des 3-Monats-EURIBORs. Im Gegenzug zahlt die Gemeinde einen festen Zinssatz von
4,09 %. Der negative Marktwert des Zinssicherungsgeschäftes beträgt zum 31. Dezember 2015
€ 332.628,35.
Für
das
langfristige
Darlehen
der
Gemeinde
Leopoldshöhe
bei
der
Sparkasse
Lemgo
(Darlehensvertrag 68 704 477) mit einem variablen Zinssatz auf Basis des 3-Monats EURIBOR hat die
Gemeinde zusammen mit dem Darlehen des Kommunalen Gebäudemanagement Leopoldshöhe
(Darlehensvertrag 68 704 485) ein Zinssicherungsgeschäft (Swapgeschäft) mit der WestLB
abgeschlossen. Durch das abgeschlossene Zinssicherungsgeschäft Vertrags (****613AD) werden die
variablen Zinssätze der aufgenommenen Tilgungsdarlehen über die gesamte Laufzeit (30.09.2011 30.09.2041) in einen festen Zinssatz von 4,56 % getauscht. Die Kreditmarge in Höhe von 0,40 % aus
den Darlehensgeschäften ist zusätzlich zu entrichten. Beim Abschluss des Swapgeschäftes am
18.05.2011 wurde die Ablösung eines bis dahin bestehenden Zins- und Währungsswaps in Schweizer
Franken (negativer Marktwert rund € 135.00,00) entsprechend berücksichtigt. Der negative Marktwert
des Swapgeschäftes beträgt insgesamt zum 31. Dezember 2015 € 508.608,84.
Anlage I / 3
GESAMTANHANG
Seite 19
Gemeinde Leopoldshöhe
Für die Darlehen der Deutschen Postbank AG (Darlehensvertrag 5 777 514 014), der Commerzbank
(Darlehensverträge 633 191 915 102 und 191 915 104), der NRW.Bank (Darlehensvertrag 4 200 523
951) (Umschuldung, im Vorjahr Landesbank Baden-Württemberg) und der Sparkasse Lemgo
(Darlehensverträge 68 704 626) erfolgte nach Ablauf der Zinsbindung eine Umstellung auf variable
Verzinsung auf Basis des 6-Monats EURIBOR (Darlehen Deutschen Postbank AG) sowie auf Basis
des 3-Monats EURIBOR (alle übrigen Darlehen). Gemäß dem mit der Commerzbank AG
abgeschlossenen Swapgeschäftes (****790UK) zahlt die Gemeinde Leopoldshöhe bis zum Ende der
Laufzeit der Verträge 4,78 % zuzüglich der Marge aus dem jeweiligen Kreditgeschäft. Die Einbeziehung
von variablen verzinsten Darlehen auf Basis des 3-Monats und 6-Monats EURIBOR geschah Seitens
der Commerzbank. Der negative Marktwert dieses Swapgeschäftes beträgt zum 31. Dezember 2015
€ 304.156,53.
Für das Darlehen der Deutschen Bank (Darlehensvertrag Nr.: 462 800 406) sowie das Darlehen der
Volksbank Bad Salzuflen (Darlehensvertrag Nr.: 506 670 328) sowie ein Darlehen des Kommunalen
Gebäudemanagement Leopoldshöhe bei der NRW.Bank (Darlehensvertrag Nr.: 420 098 56 22)
erfolgte nach Ablauf der Zinsbindung eine Umstellung auf variable Verzinsung auf Basis des 3-Monats
EURIBOR. Durch das am 28.04.2011 mit der Commerzbank geschlossene Zinssicherungsgeschäft
(Swapgeschäft) (****575UK) zahlt die Gemeinde Leopoldshöhe einen festen Zinssatz in Höhe von 3,91
%. Das Darlehen bei der NRW.Bank ist 2013 aufgenommen und erstmal in diesen Swap-Vertrag
einbezogen worden. Der negative Marktwert dieses Swapgeschäftes beträgt zum 31. Dezember 2015
€ 126.801,39.
Die Gemeinde Leopoldshöhe hat am 17.05.2011 einen Swap-Rahmenvertrag über Kassenkredite
ID-3190976UK in Höhe von 2.500.000,00 mit der Commerzbank geschlossen. Gemäß dieser
Vereinbarung zahlt die Gemeinde einen festen Zinssatz von 2,83 % und erhält hierfür bis zum
Laufzeitende eine Zahlung entsprechend dem 3-Monats EURIBOR. Das Swapgeschäft wurde durch
das Neugeschäft vom 24.04.2015 mit der Re.Nr. 6051625UK abgelöst. Der negative Marktwert dieses
Swapgeschäftes in Höhe von T€ 312.000,00 wurde in das Neugeschäft vom 24.04.2015 eingerechnet.
Die Gemeinde Leopoldshöhe hat am 24.04.2015 einen Swap-Rahmenvertrag über Kassenkredite
(****625UK) in Höhe von € 3.500.000,00 mit der Commerzbank geschlossen. Gemäß dieser
Vereinbarung zahlt die Gemeinde einen festen Zinssatz von 1,57% und erhält hierfür für die Laufzeit
vom 29.06.2015 bis 17.09.2023 eine Zahlung entsprechend dem 3-Monats EURIBOR. Der negative
Marktwert dieses Swapgeschäftes beträgt zum 31. Dezember 2015 € 271.543,14.
Anlage I / 3
GESAMTANHANG
Seite 20
Gemeinde Leopoldshöhe
Die Gemeinde Leopoldshöhe hat im Wirtschaftsjahr 2008 ein langfristiges Darlehen bei der Sparkasse
Lemgo von 9.232.000,00 € mit einem variablen Zinssatz (3-Monats-EURIBOR) zuzüglich einer
Kreditmarge von 0,03% p.a.) aufgenommen. Für dieses Darlehen wurde über die Gemeinde
Leopoldshöhe ein Zinssicherungsgeschäft (Swapgeschäft) mit der ehemaligen WestLB, jetzt Portigon
(****209AD) abgeschlossen. Durch das abgeschlossene Zinssicherungsgeschäft wird der variable
Zinssatz des aufgenommenen Tilgungsdarlehens über die gesamte Laufzeit in einen festen Zinssatz
von 4,74% getauscht. Zum 31.12.2015 verbleibt ein Darlehensbestand von € 8.414.116,23.
Der negative Marktwert des Swapgeschäftes beträgt zum 31. Dezember 2015 € 4.533.792,76.
Für insgesammt drei variabel verzinste Darlehen (3-Monats-EURIBOR) bei der Sparkasse Lemgo
(Darlehen
68
704
378;
Auszahlungsbetrag
Auszahlungsbetrag
547.800,00
Auszahlungsbetrag
800.000,00)
€)
und
wurde
der
ein
162.063,05
€
Commerzbank
und
Darlehen
(Darlehen
Zinssicherungsgeschäft
633
687
047
717;
192
122
020;
(Swapgeschäft)
mit
der
Commerzbank AG (****400UK) abgeschlossen. Durch das abgeschlossene Zinssicherungsgeschäft
wird der variable Zinssatz des Tilgungsdarlehens über die gesamte Laufzeit in einen festen Zinssatz
von 4,51% getauscht. Zum 31.12. 2015 verbleibt ein Darlehensbestand von € 983.433,05. Der negative
Marktwert des Swapgeschäftes beträgt zum 31.12. 2015 € 246.912,22.
Für ein variabel verzinstes Darlehen (6-Monats-EURIBOR) bei der WL Bank (Darlehn 500 472 100;
Auszahlungsbetrag 550.000,00)
besteht ein Zinssicherungsgeschäft (Swapgeschäft)
mit
der
Commerzbank AG (****395UK). Durch das abgeschlossene Zinssicherungsgeschäft wird der variable
Zinssatz des Tilgungsdarlehens über die gesamte Laufzeit in einen festen Zinssatz von 4,33%
getauscht. Zum 31.12.2015 verbleibt ein Darlehensbestand von 421.200,00 €. Der negative Marktwert
des Swapgeschäftes beträgt zum 31.12.2015 € 93.042,93 .
Für das Darlehen der Gemeinde Leopoldshöhe bei der kfw Bank (Darlehen 78 169 83;
Auszahlungsbetrag 1.875.000,00 €) erfolgt eine variable Verzinsung (6 Monats EURIBOR). Für diese
Darlehen wurde ein Zinssicherungsgeschäft (Swapgeschäft) mit der Commerzbank (****421UK)
abgeschlossen. Durch das abgeschlossene Zinssicherungsgeschäft wird der variable Zinssatz der
Tilgungsdarlehen über die verbleibende Laufzeit in einen festen Zinssatz von 4,79% getauscht. Zum
31.12.2015 verbleibt ein Darlehensbestand von 1.425.000,00 €. Der negative Marktwert des
Swapgeschäftes beträgt zum 31.12.2015 € 503.068,94.
Die Gemeinde Leopoldshöhe hat ein langfristiges Darlehen bei der Sparkasse Lemgo (Darlehen 68
703 982; Auszahlungsbetrag 600.000,00 €) mit einem variablen Zinssatz (3-Monats-EURIBOR)
aufgenommen. Für dieses Darlehen wurde ein Zinssicherungsgeschäft (Swapgeschäft) mit der
WestLB (****754AD) abgeschlossen. Durch das abgeschlossene Zinssicherungsgeschäft wird der
variable Zinssatz des aufgenommenen Tilgungsdarlehens über die gesamte Laufzeit in einen festen
Zinssatz von 3,99 % getauscht. Zum 31.12.2015 verbleibt ein Darlehensbestand von 558.313,72 €.
Der negative Marktwert beträgt zum 31.12.2015 € 254.813,17.
Anlage I / 3
GESAMTANHANG
Seite 21
Gemeinde Leopoldshöhe
Außerdem hat die Gemeinde Leopoldshöhe ein langfristiges Darlehen bei der Sparkasse Lemgo
(Darlehen
68
704
279;
Auszahlungsbetrag
800.000,00
€)
mit
einem
variablen
Zinssatz
(3-Monats-EURIBOR) aufgenommen. Auch für dieses Darlehen wurde ein Zinssicherungsgeschäft
(Swapgeschäft)
mit
der
WestLB
(****090AD)
abgeschlossen.
Durch
das
abgeschlossene
Zinssicherungsgeschäft wird der variable Zinssatz des aufgenommenen Tilgungsdarlehens über die
gesamte Laufzeit in einen festen Zinssatz von 4,09 % getauscht. Zum 31.12.2015 verbleibt ein
Darlehensbestand von 750.963,08 €. Der negative Marktwert beträgt zum 31.12. 2015 € 361.552,47.
Leopoldshöhe, 06.12.2017
Aufgestellt:
Bestätigt:
gez. Uwe Aust
gez. Gerhard Schemmel