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Beschlussvorlage (##GA-Anhang-Gemeinde Leopoldshöhe-2015-Stichtag 25.01.2018)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
120 kB
Datum
26.04.2018
Erstellt
29.03.18, 17:41
Aktualisiert
29.03.18, 17:41

Inhalt der Datei

Gesamtanhang für das Haushaltsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2015 Anlage I / 3 GESAMTANHANG Seite 1 Gemeinde Leopoldshöhe Gesamtanhang für das Haushaltsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2015 I. Allgemeine Angaben Der Gesamtabschluss der Gemeinde Leopoldshöhe wurde unter Beachtung des Neuen Kommunalen Finanzmanagements (NKF), insbesondere den Vorschriften der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) und der Gemeindehaushaltsverordnung Nordrhein-Westfalen (GemHVO NRW) sowie den ergänzenden Bestimmungen anderer einschlägiger Gesetze und der Haushaltssatzung aufgestellt. Das NKF stellt ein auf die Verhältnisse und Anforderungen der Kommunen angepasstes System der kaufmännischen doppelten Buchführung dar. Bei dessen konzeptioneller Erarbeitung wurde auf die kaufmännischen Buchführungs- und Bilanzierungsregelungen als Referenzmodell Bezug genommen. In den Fällen, in denen sich die neuen kommunalrechtlichen Regelungen als lückenhaft oder nicht hinreichend konkretisiert erwiesen haben, fanden die einschlägigen handels- und steuerrechtlichen Bestimmungen entsprechende Anwendung. Der Gesamtabschluss entspricht den gesetzlichen Vorschriften unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und gibt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzgesamtlage zutreffend wieder. Der Gesamtabschluss Gesamtanhang, der besteht aus der Gesamtbilanz, Gesamtkapitalflussrechnung, dem der Gesamtergebnisrechnung Gesamtforderungsspiegel und dem dem Gesamtanlagespiegel. Angaben, die wahlweise in der Gesamtbilanz, in der Gesamtergebnisrechnung oder im Gesamtanhang gemacht werden können, sind insgesamt im Gesamtanhang aufgeführt. Anlage I / 3 GESAMTANHANG Seite 2 Gemeinde Leopoldshöhe II. Konsolidierungskreis 1. Angaben zu allen Konzernunternehmen Folgende verselbstständigte Aufgabenbereiche sind in öffentlich-rechtlicher Organisationsform nach § 50 Abs. 1 GemHVO oder in privatrechtlicher Organisationsform nach § 50 Abs. 2 GemHVO in den Gesamtabschluss einzubeziehen (Vollkonsolidierung): verselbstständigter Aufgabenbereich Kommunales Gebäudemanagement Anteil Abwasserwerk Wasserwerk Liegenschafts- und Immobilienverwaltung 100% 100% 100% 100% Bei folgenden verselbstständigten Aufgabenbereichen verfügt die Gemeinde Leopoldshöhe über einen maßgeblichen Einfluss. Sie werden im Gesamtabschluss gemäß § 50 Abs. 3 GemHVO NRW als Anteile an assoziierten Unternehmen abgebildet (At-Equity): verselbstständigter Aufgabenbereich Zweckverband Stadtwerke Lippe-Weser Anteil 25% Änderungen des Konsolidierungskreises haben sich 2015 nicht ergeben. Auf die Einbeziehung folgender verselbstständigter Aufgabenbereiche wurde verzichtet, da sie für die Vermittlung eines den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bildes der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzgesamtlage von untergeordneter Bedeutung sind. Sie werden entsprechend der Stufenkonzeption des Handelsgesetzbuches (HGB) mit ihren Anschaffungskosten bilanziert (At-Cost): verselbstständigter Aufgabenbereich Versorgungsfond WVK Gesellschaft für Abfalentsorgung GAL Kommunale Verkehrsgesellschaft Lippe mbH Beschäftigungsförderung GmbH Netzwerk Lippe Abfallwirtschaftsverband AWV Lippe Kommunales Rechenzentrum Volkshochschule Lippe Photovoltaik Deponie Dörentrup GmbH & Co. KG Auf die ausführlichen Erläuterungen zu den einzelnen verselbstständigten Aufgabenbereichen im Beteiligungsbericht wird verwiesen. Anlage I / 3 GESAMTANHANG Seite 3 Gemeinde Leopoldshöhe III. Konsolidierungsgrundsätze 1. Vollkonsolidierung Im Gesamtabschluss sind die Bilanzen und Ergebnisrechnungen der einbezogenen verselbstständigten Aufgabenbereiche so zusammenzufassen, dass an die Stelle der Beteiligungsbuchwerte die Vermögensgegenstände und Schulden der verselbstständigten Aufgabenbereiche treten (§ 50 Abs. 1 GemHVO NRW i.V.m. § 301 HGB). Der Ansatz der Vermögensgegenstände und Schulden erfolgt anhand der Erwerbsmethode. Dabei wird fiktiv unterstellt, dass das Mutterunternehmen (hier die Gemeinde Leopoldshöhe) die Vermögensgenstände und Schulden einzeln erworben hat (Einzelerwerbsfiktion). Für die Bewertung wird die Neubewertungsmethode (§ 50 Abs. 1 GemHVO NRW i.V.m. § 301 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 HGB) angewendet. Dabei erfolgt die Bewertung anhand von Marktpreisen unter Aufdeckung von stillen Reserven und Lasten zum Zeitpunkt der Erstkonsolidierung. Anlehnend an die Empfehlung des Modellprojektes NKF-Gesamtabschluss wurde bei der Kapitalkonsolidierung auf den Zeitpunkt des (fiktiven) Erwerbs abgestellt. Bei der Neubewertung kann eine Differenz aus Beteiligungsbuchwert und dem neubewerteten (anteiligem) Eigenkapital des verselbstständigten Aufgabenbereiches entstehen. Der aktivische Unterschiedsbetrag ist mit der allgemeinen Rücklage verrechnet worden. Ein passivischer Unterschiedsbetrag ist als "Unterschiedsbetrag aus der Kapitalkonsolidierung" zu passivieren. Die Erstkonsolidierung erfolgte auf den 01.01.2010 mit den fortgeschriebenen Wertansätzen vom 01.01.2008. Die Unterschiedsbeträge setzten sich wie folgt zusammen: (anteiliges) Eigenkapital € Kommunales Gebäudemanagement Abwasserwerk Wasserwerk Liegenschafts- und Immobilienverwaltung 3.964.460,90 6.447.930,10 1.323.305,75 2.292.041,94 Beteiligungsbuchwert € 2.402.557,13 6.459.307,29 1.271.699,00 2.387.943,36 Differenzbetrag € -1.561.903,77 11.377,19 -51.606,75 95.901,42 -1.506.231,91 Anlage I / 3 GESAMTANHANG Seite 4 Gemeinde Leopoldshöhe 2. Angaben zum Konsolidierungsstichtag Der Bilanzstichtag aller in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen ist der 31. Dezember 2015. 3. At-Equity Bewertungsverfahren Verselbstständigte Aufgabenbereiche, die als assoziierte Unternehmen in den Gesamtabschluss einbezogen werden sind anhand ihrer Eigenkaitalveränderung fortzuschreiben (§ 50 Abs. 3 GemHVO NRW i.V.m. §§ 311, 312 HGB). 4. Anschaffungskostenmethode Verselbstständigte Aufgabenbereiche, die als Beteiligungsunternehmen nicht der Vollkonsolidierung unterliegen, nicht als assoziierte Unternehmen fortzuschreiben sind oder die auf Grund ihrer geringen Bedeutung für den Gesamtabschluss nicht einbezogen werden, sind anhand ihrer Anschaffungskosten fortzuschreiben. Der Höchstbetrag der Bewertung ist dabei die Summe der Anschaffungskosten. Bei vorliegender dauernder Wertminderung sind außerplanmäßige Abschreibungen Bewertungsgrundlagen entsprechen in der Regel denen im Einzelabschluss. vorzunehmen. Die Anlage I / 3 GESAMTANHANG Seite 5 Gemeinde Leopoldshöhe IV. Grundsätze der Gesamtabschlusserstellung 1. Schuldenkonsolidierung Nach § 303 Abs. 1 HGB sind Ausleihungen und andere Forderungen, Rückstellungen und Verbindlichkeiten zwischen den einbezogenen vollkonsolidierten verselbstständigten Aufgabenbereichen untereinander und zur Gemeinde Leopoldshöhe zu eliminieren. Aufrechnungsdifferenzen die sich beispielsweise aus der Anwendung des Imparitätsprinzips im Einzelabschluss ergeben sind ergebniswirksam zu korrigieren. Die Saldenabstimmung 2015 ergab keine Buchungsunterschiede. 2. Aufwands- und Ertragskonsolidierung Liefer- und Leistungsbeziehungen zwischen verselbstständigten Aufgabenbereichen, die in den Gesamtabschluss einbezogen werden, stellen aus Gesamtsicht innerbetriebliche Vorgänge dar. Die entsprechenden Aufwendungen und Erträge sind in der Gesamtergebnisrechnung entsprechend § 305 Abs. 1 HGB wieder zu korrigieren. Aufwendungen und Erträge sind erfolgsneutral zu konsolidieren. Zu den Innenumsätzen aus Lieferungen und Leistungen gehört die Wasser,- Abwasserversorgung, Gebührenweiterverrechnungen im Bereich Abfall, Grund und Gewerbesteuern, Weiterverrechnung von Personalkosten zwischen Kommune und Einzelbetrieben, Verzinsung von ausgegebenen Darlehen, Vermietungsumsätze. 3. Zwischenergebniseliminierung Zwischengewinne aus dem konzerninternen Lieferungs- und Leistungsverkehr werden sowohl für das Anlagevermögen als auch für das Umlaufvermögen unter Berücksichtigung von Steuerabgrenzungen eliminiert, soweit sie nicht von untergeordneter Bedeutung sind. Anlage I / 3 GESAMTANHANG Seite 6 Gemeinde Leopoldshöhe V. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze 1. Bilanzierung und Bewertung Die Gesamtbilanz enthält sämtliche Vermögensgegenstände, Sonderposten, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten. Die Bewertung der in der Gesamtbilanz ausgewiesenen Vermögensgegenstände, Sonderposten, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten erfolgte zum Bilanzstichtag vorsichtig und grundsätzlich einzeln, soweit keine, wie nachstehend erläutert, Festwerte gebildet wurden. Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die Finanzanlagen wurden wie folgt angesetzt und bewertet: - Anteile an assoziierten Unternehmen mit dem anteiligen Eigenkapital - Wertpapiere des Anlagevermögens zu Anschaffungskosten - Ausleihungen zum Nennwert Soweit erforderlich, wurde der am Bilanzstichtag vorliegende niedrigere Wert angesetzt. Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe werden zu Anschaffungskosten bewertet, soweit am Bilanzstichtag keine niedrigeren Wiederbeschaffungspreise vorliegen. Die Waren (auch Grundstücke des Umlaufvermögens) wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt. Die Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden grundsätzlich mit dem Nennwert bilanziert, unter Beachtung des strengen Niederstwertprinzips. Der Ansatz von Erstattungsansprüchen nach § 107b BeamtVG erfolgte mit dem Barwert. Die Bewertung erfolgte mit einen Rechnungszins von 5,00%. Anlage I / 3 GESAMTANHANG Seite 7 Gemeinde Leopoldshöhe Für voraussichtliche uneinbringliche Forderungen wurde angemessene Einzelwertberichtigungen gebildet. Fremdwährungsforderungen bestanden zum Bilanzstichtag nicht. Der Ansatz der liquiden Mittel erfolgt zum Nennwert. Als aktive Rechnungsabgrenzungsposten werden vor dem Bilanzstichtag geleistete Ausgaben ausgewiesen, soweit sie den Aufwand für einen bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen. Die Sonderposten zur Finanzierung des Anlagevermögens werden über die Nutzungsdauer der durch sie mitfinanzierten Vermögensgegenstände erfolgswirksam aufgelöst. Für ungewisse Verbindlichkeiten aus Pensionsverpflichtungen wurden Rückstellungen gebildet. Die Rückstellungsbildung wurde auf der Basis versicherungsmathematischer Berechnungen entsprechend den kommunalrechtlichen Regelungen durchgeführt. Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag angesetzt. Sofern die Tageswerte über den Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt. 2. Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Beim Gesamtabschluss konnten die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen übernommen werden. Ein Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt. Anlage I / 3 GESAMTANHANG Seite 8 Gemeinde Leopoldshöhe VI. Erläuterungen zur Gesamtbilanz auf den 31.12.2015 1. Anlagevermögen Die Abschreibung je Posten der Bilanz ist aus dem Gesamtanlagenspiegel (Anlage 1 zum Gesamtanhang) zu entnehmen. Die Aufgliederung und Entwicklung der Anlagenwerte ist aus dem Gesamtanlagenspiegel zu entnehmen. Sachanlagen Für den Medienbestand der Bücherei wurde ein Festwert gemäß § 34 Abs. 1 GemHVO NRW gebildet, da der Bestand in seiner Größe und seinem Wert nur geringen Schwankungen unterliegt, regelmäßige Ersatzbeschaffungen durchgeführt werden und der Gesamtwert des Medienbestandes von nachrangiger Bedeutung ist. Finanzanlagen Bei den Anteilen an assoziierten Unternehmen werden die Anteile am Zweckverband Stadtwerke Lippe-Weser unverändert mit dem Erinnerungswert von 1,00 € ausgewiesen. Der Anstieg bei den Wertpapieren des Anlagevermögens resultiert aus dem Zugang im Bereich der Sonderrücklagen nach dem Versorgungsgesetz. Alle übrigen Wertpapieren des Anlagevermögens sind im Wert zum Vorjahr unverändert. Die Ausleihungen werden mit dem Nennwert angesetzt. Im Jahr 2015 ist eine Tilgung des Darlehens in Höhe von 5.395.000,00 € erfolgt. Es haben sich bei den Finanzanlagen keinerlei Indikatoren für Abschreibungen auf einen niedrigeren beizulegenden Wert ergeben, die über die durchgeführten Abschreibungen hinausgehen. 2. Umlaufvermögen Zusammensetzung der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände gemäß § 41 Abs. 3 Nr. 2.2 GemHVO NRW Gesamtanhang). ergeben sich aus dem Gesamtforderungsspiegel (Anlage 3 zum Anlage I / 3 GESAMTANHANG Seite 9 Gemeinde Leopoldshöhe 3. Eigenkapital Die Veränderung bei der allgemeinen Rücklage im Haushaltsjahr 2015 stellt sich wie folgt dar: € Stand zum 01.01.2015 ./. Gesamtjahresergebnis 2014 + Anlagenabgänge i.S.d. § 43 Abs. 3 GemHVO NRW Stand zum 31.12.2015 15.123.457,72 -1.576.551,68 + 49.180,31 13.596.086,35 Erträge und Aufwendungen aus dem Abgang und der Veräußerung von Vermögensgegenständen i.S.d. § 43 Abs. 3 GemHVO NRW i.V.m. § 90 Abs. 3 S. 1 GO NRW sind mit der allgemeinen Rücklage zu verrechnen. Im Berichtsjahr ergab sich im Saldo ein Abgang von + 49.180,31 €. Der passivische Unterschiedsbetrag aus der Kapitalkonsolidierung in Höhe von 1.613.510,52 € ist im Rahmen der Erstkonsolidierung gebildet worden. Er begründet sich aus der Abweichung der Beteiligungsbuchwerte der vollkonsolidierten Tochtergesellschaften zu ihren jeweiligen Eigenkapitalwerten. Der Unterschiedsbetrag besitzt für den Gesamtabschluss der Gemeinde Leopoldshöhe den Charakter von Eigenkapital. Daher ist er unter den allgemeinen Rücklagen auszuweisen. Im Haushaltsjahr 2015 erwirtschaftete die Gemeinde Leopoldshöhe unter Einbeziehung ihrer verselbstständigten Aufgabenbereiche einen Gesamtjahresfehlbetrag von 3.129.807,99 €. 4. Sonderposten Die Sonderposten für Zuwendungen beinhalten Investitionszuschüsse. Als Saldo aus Zugängen und Auflösungen ergab sich eine Gesamtveränderung in Höhe von -578.694,53 € im Haushaltsjahr 2015. Der Sonderposten für Beiträge beinhaltet Straßenbaubeiträge. Im Haushaltsjahr 2015 ergab sich ein Saldo aus Zugängen und Auflösungen in Höhe von -583.127,66 €. Der Sonderposten für Gebührenausgleich beinhaltet Gebührenüberschüsse der gebührenerhebenen Produktbereiche der Abfallbeseitigung und Abwasserbeseitigung in Höhe von 482.100,28 € die gemäß § 6 KAG NRW in die Gebührenkalkulation der Folgejahre einzustellen sind. Anlage I / 3 GESAMTANHANG Seite 10 Gemeinde Leopoldshöhe 5. Rückstellungen Rückstellungen wurden nach Maßgabe des § 36 GemHVO NRW gebildet. Sie berücksichtigen alle absehbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten und wurden in der Höhe angesetzt, die nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Sie setzen sich wie folgt zusammen: Art der Rückstellung Pensionsrückstellungen Instandhaltungsrückstellungen Sonstige Rückstellungen Stand zum 01.01.2015 € 5.467.562,00 182.338,21 2.462.976,83 Stand zum 31.12.2015 € 5.969.103,00 23.115,89 2.640.441,34 Veränderung € % 501.541,00 8,4 -159.222,32 -688,8 177.464,51 6,7 Rückstellungen gesamt 8.112.877,04 8.632.660,23 519.783,19 6,4 In den Pensionsrückstellungen wurden Pensions- und Beihilfeverpflichtungen gegenüber aktiven Beamten sowie Versorgungsempfängern erfasst. Für die Bewertung der Beihilfeverpflichtungen wurden dabei nur die zukünftigen Verpflichtungen gegenüber den derzeitigen Aktiven zur Zahlung von Beihilfen nach Eintritt des Versorgungsfalles sowie gegenüber den derzeitigen Versorgungsempfängern und Hinterbliebenen (ohne Waisen) berücksichtigt. Ermittelt wurde jeweils der Teilwert der Verpflichtung. Dabei wurde eine kalkulatorische Gleichverteilung der Belastungen aus den Pensions- und Beihilfeverpflichtungen über die Dauer des aktiven Dienstverhältnisses unterstellt. Als Finanzierungsbeginn wurde dabei der Beginn des Dienstverhältnisses beim ersten Dienstherrn angesetzt. Die Bewertung erfolgte gemäß § 36 Abs. 1 GemHVO NRW mit 5 % auf Basis der Richttafeln 2005G von Klaus Heubeck. Das rechnungsmäßige Pensionierungsalter wurde für Feuerwehrleute mit 60 Jahren, für alle übrigen Beamten mit der auf volle Jahre gerundeten Regelaltersgrenze gem. § 31 LBG NRW angesetzt. Der Wert für die Pensionsrückstellungen wurde auf der Grundlage eines versicherungsmathematischen Gutachtens zum 31. Dezember 2015 der Kommunalen Versorgungskasse für WestfalenLippe ermittelt. € Pensionsrückstellungen Beihilferückstellungen 4.693.480,00 1.275.623,00 5.969.103,00 Bei den Straßen, Wegen und Plätzen konnten erforderliche Instandhaltungsmaßnahmen aufgrund der Wetterlage sowie der örtlichen und zeitlichen Bindung von Mitarbeitern der Gemeinde Leopoldshöhe an die Maßnahme Ortskernsanierung nicht durchgeführt werden. Für die unterlassenen Instandhaltungsmaßnahmen wurden Rückstellungen in Höhe der voraussichtlichen Aufwendungen erfasst. Anlage I / 3 GESAMTANHANG Seite 11 Gemeinde Leopoldshöhe Die sonstigen Rückstellungen sind der nachstehenden Aufstellung zu entnehmen: Gewerbesteuer Altersteilzeit Urlaub und Überstunden Jahresabschlusserstellung, -prüfung und Aufbewahrung sonstige 6. Stand 31.12.2015 € 1.273.500,00 130.900,00 307.174,71 Stand 31.12.2014 € 1.273.500,00 35.400,00 280.647,92 259.696,07 669.170,56 2.640.441,34 143.400,00 730.028,91 2.462.976,83 Verbindlichkeiten Einzelheiten zu den Verbindlichkeiten ergeben sich aus dem als Anlage 2 zum Gesamtanhang beigefügten Gesamtverbindlichkeitenspiegel. Der Ansatz der Verbindlichkeiten erfolgte mit den jeweiligen Rückzahlungsbeträgen Die Verbindlichkeiten enthalten im Wesentlichen Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen von 37.261.073,75 €, die sich aufgrund von neu aufgenommenen Darlehen bei gleichzeitiger (planmäßiger und außerplanmäßiger) Tilgung im Saldo um -765.083,93 € erhöht haben. Im Haushaltsjahr 2015 führte der Saldo aus Tilgungen und Neuaufnahmen von Krediten zur Liquiditätssicherung zu einem um -2.105.800,01 € reduziertem Bestand. Darüber hinaus beinhalten die Erhaltenen Anzahlungen von 876.869,07 € Verbindlichkeiten aus noch nicht zweckentsprechend verwendeten Zuwendungen. Passive Rechnungsabgrenzungsposten Der passive Rechnungsabgrenzungsposten setzt sich wie folgt zusammen: Friedhofsgebühren Breitbandverkabelung sonstige Stand 31.12.2015 € 1.196.005,07 239.714,23 16.835,00 1.452.554,30 Stand 31.12.2014 € 1.179.734,01 282.128,06 0,00 1.461.862,07 Anlage I / 3 GESAMTANHANG Seite 12 Gemeinde Leopoldshöhe VII. Erläuterungen zur Gesamtergebnisrechnung 1. Steuern und ähnliche Abgaben Zusammensetzung: Grundsteuer A & B Gewerbesteuer Gemeindeanteil an der Einkommen- und Umsatzsteuer Leistungen nach Familienleistungsausgleich sonstige 31.12.2015 € 2.973.551,80 7.225.806,93 7.570.538,90 680.791,57 91.543,69 18.542.232,89 31.12.2014 € 2.462.519,00 6.747.065,67 7.084.205,81 645.575,19 88.778,23 17.028.143,90 Die Erhöhung resultiert im Wesentlichen aus dem höheren Grundsteuer, Gewerbesteuer und der Gemeindeanteil an der Einkommen- und Umsatzsteuer. 2. Zuwendungen und allgemeine Umlagen Zusammensetzung: Schlüsselzuweisungen vom Land NRW Erträge aus der Auflösung von Sonderposten für Zuwendungen Erträge aus der Auflösung von Bauzuschüssen sonstige 31.12.2015 € 1.021.383,00 1.166.764,31 453.289,36 2.168.291,48 4.809.728,15 31.12.2014 € 557.444,00 1.171.487,45 450.550,89 2.247.479,76 4.426.962,10 Die sonstigen Zuwendungen beinhalten insbesondere Betriebskostenzuschüsse des Kreises Lippe für den Betrieb von Kindertageseinrichtungen. Anlage I / 3 GESAMTANHANG Seite 13 Gemeinde Leopoldshöhe 3. Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte Zusammensetzung: Abfallgebühren Wasserversorgung Abwasserbeseitigung Eträge aus der Auflösung von Sonderposten für Beiträge sonstige 4. 31.12.2015 € 911.126,61 874.569,36 4.805.376,38 547.029,21 165.337,14 7.303.438,70 31.12.2014 € 1.002.582,28 1.133.391,54 4.948.064,13 501.994,08 161.821,54 7.747.853,57 31.12.2015 € 248.103,35 139.581,69 75.134,27 462.819,31 31.12.2014 € 1.101.514,74 132.053,18 91.067,70 1.324.635,62 Privatrechtliche Leistungsentgelte Zusammensetzung: Erträge aus der Veräußerung von Grundstücken des UV Miet- und Pachterträge sonstige Der Rückgang der privatrechtlichen Leistungsentgelte resultiert im Wesentlichen aus geringeren Erträgen aus der Veräußerung von Grundstücken des Umlaufvermögens. 5. Kostenerstattungen und Kostenumlagen Zusammensetzung: Kostenerstattungen vom Bund Kostenerstattungen vom Land Kostenerstettungen von sonstigen 31.12.2015 € 121.040,38 780.073,66 41.105,63 942.219,67 31.12.2014 € 105.828,53 130.713,32 60.609,70 297.151,55 Anlage I / 3 GESAMTANHANG Seite 14 Gemeinde Leopoldshöhe 6. Sonstige ordentliche Erträge Zusammensetzung: Konzessionsabgabe Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen Zinsen zur Gewerbesteuer sonstige 7. 31.12.2015 € 444.555,46 103.995,05 11.342,00 834.768,00 1.394.660,51 31.12.2014 € 496.480,09 644.371,95 46.739,00 1.067.396,52 2.254.987,56 Bestandsveränderungen Der Posten stellt die Veränderung der Wertansätze der Grundstücke des Umlaufvermögens vom 1. Januar 2015 bis zum 31. Dezember 2015 dar. 8. Personalaufwand Zusammensetzung: Beamtenbesoldung Aufwendungen für Pensionen und Beihilfen Löhne und Gehälter tariflich Beschäftigte Sozialversicherungs- und Zusatzversorgungskassenbeiträge sonstige 31.12.2015 € 492.155,77 272.991,00 5.956.217,85 1.695.855,58 45.667,31 8.462.887,51 31.12.2014 € 543.574,39 274.605,00 5.690.297,13 1.538.807,78 47.246,22 8.094.530,52 Die Gemeinde Leopoldshöhe beschäftigt zum 31. Dezember 2015 14 Beamte (31. Dezember 2014: 14) und 185 tariflich Beschäftigte (31. Dezember 2014: 185). Die Versorgungsaufwendungen enthalten neben den im Rahmen der Beamtenversorgung zu zahlenden Umlagen an die Kommunale Versorgungskasse für Westfalen-Lippe die Veränderung der Pensions- und Beihilferückstellung. Anlage I / 3 GESAMTANHANG Seite 15 Gemeinde Leopoldshöhe 9. Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen Zusammensetzung: 31.12.2015 € 596.844,14 3.428.398,23 309.201,45 771.741,69 546.578,31 5.652.763,82 Schülerbeförderung Gebäudebewirtschaftung Wasserversorgung Abwasserbeseitigung sonstige 10. 31.12.2014 € 578.992,17 3.052.059,72 243.065,72 688.226,21 499.083,52 5.061.427,34 Bilanzielle Abschreibungen Die Zusammensetzung der bilanziellen Abschreibungen des Haushaltsjahres 2015 sind aus dem als Anlage zum Gesamtanhang beigefügten Gesamtanlagenspiegel ersichtlich. 11. Transferaufwendungen Zusammensetzung: Kreisumlage Gewerbesteuerumlage Finanzierungsbeteiligung Fonds deutsche Einheit sonstige 12. 31.12.2015 € 11.231.366,55 586.959,34 570.189,06 1.829.473,56 14.217.988,51 31.12.2014 € 10.821.425,93 526.140,00 511.107,43 1.219.419,07 13.078.092,43 31.12.2015 € 140,43 254.772,51 145.690,05 1.146.276,02 1.546.879,01 31.12.2014 € 371,50 248.356,98 135.245,86 1.103.490,62 1.487.464,96 Sonstige ordentliche Aufwendungen Zusammensetzung: Einzelwertberichtigungen Versicherungen und Schadensfälle Aufwendungen für ehrenamtliche Tätigkeit sonstige Die sonstigen ordentlichen Aufwendungen umfassen diverse Aufwandsbereiche. Diese sind beispielsweise Rechts- und Beratungskosten, Prüfungshonorare, Reinigungskosten, Telekommunikationsgebühren. Die einzelnen Posten haben jeweils einen untergeordneten Umfang. Anlage I / 3 GESAMTANHANG Seite 16 Gemeinde Leopoldshöhe 13. Finanzergebnis Das negative Finanzergebnis in Höhe von 1.740.429,07 € setzt sich zusammen aus Finanzerträgen von 24.217,47 € und Zinsen und ähnlichen Aufwendungen von 1.764.646,54 €. VIII. Gesamtkapitalflussrechnung Dem Gesamtanhang ist gemäß § 51 Abs. 3 GemHVO NRW in der Anlage 4 zum Gesamtanhang die Gesamtkapitalflussrechnung beigefügt worden. Die Aufstellung der Gesamtkapitalflussrechnung orientiert sich an den Vorgaben des Deutschen Rechnungslegungsstandards Nr. 2 (DRS 2). Der Finanzmittelfonds umfasst die in der Bilanz als „Liquide Mittel“ ausgewiesenen Vermögensgegenstände. IX. Sonstige Angaben Die Gemeinde Leopoldshöhe ist neben den Gemeinden Augustdorf, Dörentrup und Kalletal zu gleichen Teilen Mitglied des Zweckverbandes Stadtwerke Lippe-Weser. Die Mitglieder haften grundsätzlich unbeschränkt und gemeinschaftlich für die Verpflichtungen des Zweckverbandes. Weitere Bürgschaften außerhalb des Konsolildierungskreises bestehen nicht. Die Breitbandverkabelung mit den aktiven Rechnungsabgrenzungsposten ist in Verbindung mit der passiven Rechnungsabgrenzung zu sehen. Da es sich bei den Beträgen um Zuweisungen für investive Zuschüsse mit Gegenleistungsverpflichtung handelt, die gem. § 43 Abs. 2 GemHVO als Rechnungsabgrenzungsposten zu aktivieren sind, sind die Zuweisungen entsprechen als passive Rechnungsabgrenzungsposten einzubuchen. Bei der Bewertung der Pensionsrückstellung wurden keine zukünftig zu erwartenden Steigerungen der Besoldung, Erhöhungen der Versorgungsbezüge sowie Kostensteigerungen bei den Beihilfen berücksichtigt. Unter Berücksichtigung dieser zukünftigen Aufwandsmehrungen, desen Umfang derzeit noch nicht beziffert werden kann, ist abzusehen dass die gebildeten Rückstellungen nicht ausreichen werden um die bestehenden Pensions- und Beihilfeverpflichtungen abdecken zu können. Anlage I / 3 GESAMTANHANG Seite 17 Gemeinde Leopoldshöhe Für die kommunalen Friedhöfe bestehen Unterhaltungs- und Instandhaltungsverpflichtungen, die an die Laufzeiten der Grabnutzungsrechte gebunden sind. Die Gemeinde Leopoldshöhe ist Mitglied der kommunalen Zusatzversorgungskasse Westfalen-Lippe (ZKW) in Münster. Die Mitarbeiter bzw. deren Hinterbliebene erhalten hieraus Altersund Erwerbsminderungsrenten sowie Hinterbliebenengeld und Abfindungen. Aufgrund der umlagefinanzierten Ausgestaltung der ZKW besteht eine Unterdeckung in Form der Differenz zwischen den von der Einstandspflicht erfassten Versorgungsansprüchen und dem anteiligen auf die Gemeinde Leopoldshöhe entfallenden Vermögen der ZKW. Die für eine Rückstellungsberechnung erforderlichen Daten der ausgeschiedenen Mitarbeiter liegen allenfalls der ZKW vor und stehen - wie allen Mitgliedern der ZKW - der Gemeinde Leopoldshöhe nicht zur Verfügung. Die weitere Entwicklung des Umlagesatzes einschließlich Sanierungsgeld ist derzeit nicht absehbar, aufgrund der demographischen Entwicklung ist langfristig von steigenden Umlagen auszugehen. Die Gemeinde Leopoldshöhe sichert Investitionskredite teilweise durch Swapgeschäfte ab, um die aus den Darlehen resultierenden Zinsbelastungen zu vermindern sowie um ein niedriges Zinsniveau langfristig zu sichern. Folgende Swapgeschäfte sind auf Gesamtabschlussebene zu nennen: Beim Darlehen der DekaBank (Darlehensvertrag 2 042 557 013) besteht ein fester Zinssatz von 5,629 %. Die Zinsbindung läuft bis zum 30. September 2010. Der darauf folgende Anschlusskredit mit einer Laufzeit bis zum 30. März 2023 wird auf Basis des 6-Monats-EURIBORs verzinst. Aufgrund des mit der WestLB AG abgeschlossenen Flexi-Swapgeschäftes zahlt die Gemeinde Leopoldshöhe ab dem 30. Dezember 2006 bis zum Ende der Laufzeit des Vertrages (****760AD) einen Zinssatz in Höhe von 4,69 % zuzüglich der Kreditmarge des Darlehens in Höhe von 0,40% unter der Voraussatzung, dass der 6-Monats-EURIBOR kleiner oder gleich 6,00 % ist. Übersteigt der 6-Monats-EURIBOR 6,00 % so ist dieser zu zahlen. Der negative Marktwert des Zinssicherungsgeschäftes beträgt zum 31. Dezember 2015 € 76.107,40. Für das Darlehen bei der Sparkasse Lemgo (Darlehensvertrag 68 703 990) besteht ein variabler Zinssatz auf Basis des 3-Monats-EURIBORs zuzüglich einer Kreditmarge von 0,15 % p.a. Aufgrund des mit der WestLB AG abgeschlossenen Flexi-Swapgeschäftes zahlt die Gemeinde Leopoldshöhe ab dem 20. Dezember 2006 bis zum Ende der Laufzeit des Vertrages (****715AD) einen Zinssatz in Höhe von 4,52 % unter der Voraussetzung, dass der 3-Monats-EURIBOR kleiner oder gleich 6,00 % ist. Übersteigt der 3-Monats-Euribor 6,00 % so ist dieser zu zahlen. Der negative Marktwert des Zinssicherungsgeschäftes beträgt zum 31. Dezember 2015 € 111.791,71. Anlage I / 3 GESAMTANHANG Seite 18 Gemeinde Leopoldshöhe Für die Darlehen der Deutschen Bank AG (Darlehensvertrag 333 462 800 405), Sparkasse Lemgo (Darlehensvertrag 68 701 937, ausgewiesen beim AWL) und Sparkasse Lemgo (Darlehensvertrag 68 704 386) für die ab dem 30. Dezember 2010 ein variabler Zinssatz auf Basis des 3-Monats-EURIBOR vereinbart wurde, wurde mit der WestLB AG ein Flexi-Swapgeschäft Vertrags (****571AD) dahingehend abgeschlossen, dass die Gemeinde Leopoldshöhe ab dem 30. Dezember 2010 bis zum 30. Dezember 2020 einen Zinssatz in Höhe von 4,22 % zuzüglich der Marge aus den Kreditgeschäften in Höhe von 0,30 % beim Darlehen der Deutschen Bank und 0,40 % bei den Darlehen der Sparkasse Lemgo zahlt, unter der Voraussatzung, dass der 3-Monats-EURIBOR kleiner oder gleich 6,00 % ist. Übersteigt der 3-Monats-Euribor 6,00 % so ist dieser zu zahlen. Der negative Marktwert des Zinssicherungsgeschäftes beträgt zum 31. Dezember 2015 € 51.190,01. Für das Darlehen der Sparkasse Lemgo (Darlehensvertrag 68 704 261) erfolgt die Zinsberechnung auf Basis des 3-Monats-EURIBOR zzgl. einer Kreditmarge von 0,25 % p.a. Zur Absicherung des Geschäfts wurde mit der West LB ein Swapgeschäft Vertrag (****055AD) mit einer Laufzeit bis zum 30.06.2050 abgeschlossen. Daraus erhält die Gemeinde zum jeweiligen Bezugszeitpunkt eine variable Verzinsung auf Basis des 3-Monats-EURIBORs. Im Gegenzug zahlt die Gemeinde einen festen Zinssatz von 4,09 %. Der negative Marktwert des Zinssicherungsgeschäftes beträgt zum 31. Dezember 2015 € 332.628,35. Für das langfristige Darlehen der Gemeinde Leopoldshöhe bei der Sparkasse Lemgo (Darlehensvertrag 68 704 477) mit einem variablen Zinssatz auf Basis des 3-Monats EURIBOR hat die Gemeinde zusammen mit dem Darlehen des Kommunalen Gebäudemanagement Leopoldshöhe (Darlehensvertrag 68 704 485) ein Zinssicherungsgeschäft (Swapgeschäft) mit der WestLB abgeschlossen. Durch das abgeschlossene Zinssicherungsgeschäft Vertrags (****613AD) werden die variablen Zinssätze der aufgenommenen Tilgungsdarlehen über die gesamte Laufzeit (30.09.2011 30.09.2041) in einen festen Zinssatz von 4,56 % getauscht. Die Kreditmarge in Höhe von 0,40 % aus den Darlehensgeschäften ist zusätzlich zu entrichten. Beim Abschluss des Swapgeschäftes am 18.05.2011 wurde die Ablösung eines bis dahin bestehenden Zins- und Währungsswaps in Schweizer Franken (negativer Marktwert rund € 135.00,00) entsprechend berücksichtigt. Der negative Marktwert des Swapgeschäftes beträgt insgesamt zum 31. Dezember 2015 € 508.608,84. Anlage I / 3 GESAMTANHANG Seite 19 Gemeinde Leopoldshöhe Für die Darlehen der Deutschen Postbank AG (Darlehensvertrag 5 777 514 014), der Commerzbank (Darlehensverträge 633 191 915 102 und 191 915 104), der NRW.Bank (Darlehensvertrag 4 200 523 951) (Umschuldung, im Vorjahr Landesbank Baden-Württemberg) und der Sparkasse Lemgo (Darlehensverträge 68 704 626) erfolgte nach Ablauf der Zinsbindung eine Umstellung auf variable Verzinsung auf Basis des 6-Monats EURIBOR (Darlehen Deutschen Postbank AG) sowie auf Basis des 3-Monats EURIBOR (alle übrigen Darlehen). Gemäß dem mit der Commerzbank AG abgeschlossenen Swapgeschäftes (****790UK) zahlt die Gemeinde Leopoldshöhe bis zum Ende der Laufzeit der Verträge 4,78 % zuzüglich der Marge aus dem jeweiligen Kreditgeschäft. Die Einbeziehung von variablen verzinsten Darlehen auf Basis des 3-Monats und 6-Monats EURIBOR geschah Seitens der Commerzbank. Der negative Marktwert dieses Swapgeschäftes beträgt zum 31. Dezember 2015 € 304.156,53. Für das Darlehen der Deutschen Bank (Darlehensvertrag Nr.: 462 800 406) sowie das Darlehen der Volksbank Bad Salzuflen (Darlehensvertrag Nr.: 506 670 328) sowie ein Darlehen des Kommunalen Gebäudemanagement Leopoldshöhe bei der NRW.Bank (Darlehensvertrag Nr.: 420 098 56 22) erfolgte nach Ablauf der Zinsbindung eine Umstellung auf variable Verzinsung auf Basis des 3-Monats EURIBOR. Durch das am 28.04.2011 mit der Commerzbank geschlossene Zinssicherungsgeschäft (Swapgeschäft) (****575UK) zahlt die Gemeinde Leopoldshöhe einen festen Zinssatz in Höhe von 3,91 %. Das Darlehen bei der NRW.Bank ist 2013 aufgenommen und erstmal in diesen Swap-Vertrag einbezogen worden. Der negative Marktwert dieses Swapgeschäftes beträgt zum 31. Dezember 2015 € 126.801,39. Die Gemeinde Leopoldshöhe hat am 17.05.2011 einen Swap-Rahmenvertrag über Kassenkredite ID-3190976UK in Höhe von 2.500.000,00 mit der Commerzbank geschlossen. Gemäß dieser Vereinbarung zahlt die Gemeinde einen festen Zinssatz von 2,83 % und erhält hierfür bis zum Laufzeitende eine Zahlung entsprechend dem 3-Monats EURIBOR. Das Swapgeschäft wurde durch das Neugeschäft vom 24.04.2015 mit der Re.Nr. 6051625UK abgelöst. Der negative Marktwert dieses Swapgeschäftes in Höhe von T€ 312.000,00 wurde in das Neugeschäft vom 24.04.2015 eingerechnet. Die Gemeinde Leopoldshöhe hat am 24.04.2015 einen Swap-Rahmenvertrag über Kassenkredite (****625UK) in Höhe von € 3.500.000,00 mit der Commerzbank geschlossen. Gemäß dieser Vereinbarung zahlt die Gemeinde einen festen Zinssatz von 1,57% und erhält hierfür für die Laufzeit vom 29.06.2015 bis 17.09.2023 eine Zahlung entsprechend dem 3-Monats EURIBOR. Der negative Marktwert dieses Swapgeschäftes beträgt zum 31. Dezember 2015 € 271.543,14. Anlage I / 3 GESAMTANHANG Seite 20 Gemeinde Leopoldshöhe Die Gemeinde Leopoldshöhe hat im Wirtschaftsjahr 2008 ein langfristiges Darlehen bei der Sparkasse Lemgo von 9.232.000,00 € mit einem variablen Zinssatz (3-Monats-EURIBOR) zuzüglich einer Kreditmarge von 0,03% p.a.) aufgenommen. Für dieses Darlehen wurde über die Gemeinde Leopoldshöhe ein Zinssicherungsgeschäft (Swapgeschäft) mit der ehemaligen WestLB, jetzt Portigon (****209AD) abgeschlossen. Durch das abgeschlossene Zinssicherungsgeschäft wird der variable Zinssatz des aufgenommenen Tilgungsdarlehens über die gesamte Laufzeit in einen festen Zinssatz von 4,74% getauscht. Zum 31.12.2015 verbleibt ein Darlehensbestand von € 8.414.116,23. Der negative Marktwert des Swapgeschäftes beträgt zum 31. Dezember 2015 € 4.533.792,76. Für insgesammt drei variabel verzinste Darlehen (3-Monats-EURIBOR) bei der Sparkasse Lemgo (Darlehen 68 704 378; Auszahlungsbetrag Auszahlungsbetrag 547.800,00 Auszahlungsbetrag 800.000,00) €) und wurde der ein 162.063,05 € Commerzbank und Darlehen (Darlehen Zinssicherungsgeschäft 633 687 047 717; 192 122 020; (Swapgeschäft) mit der Commerzbank AG (****400UK) abgeschlossen. Durch das abgeschlossene Zinssicherungsgeschäft wird der variable Zinssatz des Tilgungsdarlehens über die gesamte Laufzeit in einen festen Zinssatz von 4,51% getauscht. Zum 31.12. 2015 verbleibt ein Darlehensbestand von € 983.433,05. Der negative Marktwert des Swapgeschäftes beträgt zum 31.12. 2015 € 246.912,22. Für ein variabel verzinstes Darlehen (6-Monats-EURIBOR) bei der WL Bank (Darlehn 500 472 100; Auszahlungsbetrag 550.000,00) besteht ein Zinssicherungsgeschäft (Swapgeschäft) mit der Commerzbank AG (****395UK). Durch das abgeschlossene Zinssicherungsgeschäft wird der variable Zinssatz des Tilgungsdarlehens über die gesamte Laufzeit in einen festen Zinssatz von 4,33% getauscht. Zum 31.12.2015 verbleibt ein Darlehensbestand von 421.200,00 €. Der negative Marktwert des Swapgeschäftes beträgt zum 31.12.2015 € 93.042,93 . Für das Darlehen der Gemeinde Leopoldshöhe bei der kfw Bank (Darlehen 78 169 83; Auszahlungsbetrag 1.875.000,00 €) erfolgt eine variable Verzinsung (6 Monats EURIBOR). Für diese Darlehen wurde ein Zinssicherungsgeschäft (Swapgeschäft) mit der Commerzbank (****421UK) abgeschlossen. Durch das abgeschlossene Zinssicherungsgeschäft wird der variable Zinssatz der Tilgungsdarlehen über die verbleibende Laufzeit in einen festen Zinssatz von 4,79% getauscht. Zum 31.12.2015 verbleibt ein Darlehensbestand von 1.425.000,00 €. Der negative Marktwert des Swapgeschäftes beträgt zum 31.12.2015 € 503.068,94. Die Gemeinde Leopoldshöhe hat ein langfristiges Darlehen bei der Sparkasse Lemgo (Darlehen 68 703 982; Auszahlungsbetrag 600.000,00 €) mit einem variablen Zinssatz (3-Monats-EURIBOR) aufgenommen. Für dieses Darlehen wurde ein Zinssicherungsgeschäft (Swapgeschäft) mit der WestLB (****754AD) abgeschlossen. Durch das abgeschlossene Zinssicherungsgeschäft wird der variable Zinssatz des aufgenommenen Tilgungsdarlehens über die gesamte Laufzeit in einen festen Zinssatz von 3,99 % getauscht. Zum 31.12.2015 verbleibt ein Darlehensbestand von 558.313,72 €. Der negative Marktwert beträgt zum 31.12.2015 € 254.813,17. Anlage I / 3 GESAMTANHANG Seite 21 Gemeinde Leopoldshöhe Außerdem hat die Gemeinde Leopoldshöhe ein langfristiges Darlehen bei der Sparkasse Lemgo (Darlehen 68 704 279; Auszahlungsbetrag 800.000,00 €) mit einem variablen Zinssatz (3-Monats-EURIBOR) aufgenommen. Auch für dieses Darlehen wurde ein Zinssicherungsgeschäft (Swapgeschäft) mit der WestLB (****090AD) abgeschlossen. Durch das abgeschlossene Zinssicherungsgeschäft wird der variable Zinssatz des aufgenommenen Tilgungsdarlehens über die gesamte Laufzeit in einen festen Zinssatz von 4,09 % getauscht. Zum 31.12.2015 verbleibt ein Darlehensbestand von 750.963,08 €. Der negative Marktwert beträgt zum 31.12. 2015 € 361.552,47. Leopoldshöhe, 06.12.2017 Aufgestellt: Bestätigt: gez. Uwe Aust gez. Gerhard Schemmel