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Beschlussvorlage (Sicherheit bei Veranstaltungen in öffentlichen Räumen)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
189 kB
Datum
17.05.2018
Erstellt
03.04.18, 18:02
Aktualisiert
09.07.18, 18:02
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Zu TOP:__________ Drucksache: WP9-63/2018 Fachdienst 6 - Hochbau, Tiefbau, Bauhof Sitzungsteil Az.: öffentlich Beratungsfolge: Bauausschuss Sitzungstermin: Abstimmungsergebnis: 17.04.2018 Betreff: Sicherheit bei Veranstaltungen in öffentlichen Räumen Beschlussvorschlag: Der Bauausschuss der Stadt Bedburg nimmt den Vortrag des Rechtsanwaltes Löhr zur Kenntnis. STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Seit dem 05. Januar 2017 ist die Neufassung der Sonderbauverordnung in Kraft getreten. In der Sonderbauverordnung wurden die wesentlichen Änderungen aus der neuen Muster-VStättVO übernommen und teilweise sogar darüber hinaus Neues eingefügt. Bereits im Jahre 2013 wurden die Vereine im Rahmen einer Veranstaltung im Sitzungssaal des Rathauses Kaster über die rechtlichen Auswirkungen der Umsetzung der Muster Versammlungsstättenverordnung informiert. Leider konnte aus personellen Gründen das Thema anschießend nicht in der erforderlichen Art und Weise weiter vorangetrieben werden. Im Fachdienst 6 wird in Kürze ein Mitarbeiter eingestellt, der sich u. a. um die Gebäudeleittechnik kümmern soll. Dieser Mitarbeiter ist u. a. Meister für Veranstaltungstechnik, Fachplaner und Fachbauleiter Brandschutz. Es ist beabsichtigt, in enger Abstimmung und Zusammenarbeit mit den Vereinen aber auch sonstigen Institutionen die Veranstaltungen, die zukünftig in den Räumlichkeiten der Stadt Bedburg stattfinden, auf „sichere Beine“ zu stellen. Angedacht ist u. a. die bereits damals vorgesehene Schulung von Vereinsmitgliedern zum Thema „Aufsichtsführende Person in Versammlungsstätten“ durch den neuen Mitarbeiter. Für die heutige Sitzung konnte Herr Rechtsanwalt Volker Löhr aus Bonn für einen Vortrag bezüglich des Versammlungsstsättenrechts gewonnen werden. Die Kanzlei Löhr steht für die hochspezialisierte Beratung von privaten und kommunalen Veranstaltungszentren und Stadien in allen Fragen des Veranstaltungs- und Versammlungsstättenrechts. Seit über 15 Jahren berät die Kanzlei Veranstalter und Betreiber insbesondere großer Veranstaltungslocations in ganz Deutschland und Europa rund um das Thema Durchführung und Sicherheit von Veranstaltungen sowie dem Thema Gastronomie vom Betreiberkonzept bis zur individuellen Vertragsgestaltung. Zu seinen Mandanten zählen über 200 Kommunen mit Veranstaltungsstätten. Im Anschluss an den Vortrag steht Herr Löhr für Fragen zur Verfügung. Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel: Beschlussvorlage WP9-63/2018 Seite 2 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 3 Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja x Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers: ----------------------------------- ----------------------------------Naujock ----------------------------------Solbach Sachbearbeiter(in) Fachdienstleiter Bürgermeister Beschlussvorlage WP9-63/2018 Seite 3