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Beschlussvorlage (Straßenbeleuchtung hier: Innenstadt Bedburg)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
131 kB
Datum
17.05.2018
Erstellt
03.04.18, 18:02
Aktualisiert
09.07.18, 18:02
Beschlussvorlage (Straßenbeleuchtung
hier: Innenstadt Bedburg) Beschlussvorlage (Straßenbeleuchtung
hier: Innenstadt Bedburg) Beschlussvorlage (Straßenbeleuchtung
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Zu TOP:__________ Drucksache: WP9-66/2018 Fachdienst 6 - Hochbau, Tiefbau, Bauhof Sitzungsteil Az.: öffentlich Beratungsfolge: Bauausschuss Sitzungstermin: Abstimmungsergebnis: 17.04.2018 Betreff: Straßenbeleuchtung hier: Innenstadt Bedburg Beschlussvorschlag: Der Bauausschuss der Stadt Bedburg nimmt den Bericht zur Kenntnis und stimmt der Vorgehensweise zu. Für das Auswahlgremium werden folgende Personen benannt: _______________________________________________________________________ _______________________________________________________________________ _______________________________________________________________________ _______________________________________________________________________ _______________________________________________________________________ STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Für die Haushaltsjahre 2018 und 2019 wurden verwaltungsseitig Mittel in den Haushalt eingestellt, um die Beleuchtung in der Innenstadt von Bedburg zu erneuern. Die jetzige Beleuchtung wird immer reparaturanfälliger und sollte auch aus wirtschaftlicher Hinsicht und aus Gründen des Umweltschutzes durch eine effiziente und moderne LED-Technik ersetzt werden. Entsprechend der Mittelanmeldung soll die Maßnahme in 2 Abschnitten durchgeführt werden: 2018 = Abschnitt Kölner Platz bis Graf-Salm-Straße; 2019 = Abschnitt Graf-Salm-Straße bis Christophorus - Brücke Des Weiteren ist beabsichtigt, einen Förderantrag nach der Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten in sozialen, kulturellen und öffentlichen Einrichtungen (Kommunalrichtlinie) im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative zu stellen. Zudem soll durch ein Planerbüro eine lichttechnische Berechnung für den gesamten Bereich durchgeführt werden, da nicht auszuschließen ist, dass die Beleuchtungseinrichtungen zukünftig nicht mehr im Versatz aufgestellt werden müssen. Dieses Planerbüro sollte auch beim Ausschreibungsverfahren und bei der Abwicklung des Förderantrages den Fachdienst unterstützen. Die neue Straßenbeleuchtung muss produktneutral ausgeschrieben werden. Da hier der Markt ein vielfältiges Angebot vorhält, sollte vorab die Art der Beleuchtung festgelegt werden (z.B. historischer oder moderner Lampenkopf, Säulenlampen). Auch ist es sinnvoll im Rahmen einer Bewertungsmatrix die Kriterien zur Auftragsvergabe festzulegen. Zuschlags- und Wertungskriterien können neben dem Preis Umweltaspekte, Ästhetik, die Übererfüllung technischer oder sonstiger Eigenschaften sein. Für die Festlegung des Lampentyps und der Zuschlags- und Wertungskriterien, sowie der Beurteilung der Ästhetik wird vorgeschlagen, ein Gremium aus Vertretern der Politik zu bilden. Aber auch die Frage, ob zusätzliche Merkmale wie Ladevorrichtungen für E-Mobilität, Wifi etc. vorgesehen werden sollen, könnte hier beraten und entschieden werden. Das Gremium wird voraussichtlich zweimal tagen, einmal vor der Ausschreibung und einmal zur Bewertung der Ästhetik. Verwaltungsseitig wird keine Notwendigkeit gesehen, einen stimmberechtigten Vertreter zu entsenden. Die Zusammenkünfte des Gremiums werden selbstverständlich von Mitarbeitern des Fachdienstes 6, ggfls. auch mit Vertretern eines Planerbüros, begleitet. Vorgeschlagen wird allerdings, dass der Ortsbürgermeister von Bedburg Mitglied des Gremiums wird. Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel: Beschlussvorlage WP9-66/2018 Seite 2 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 3 Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja x Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers: ----------------------------------- ----------------------------------Naujock ----------------------------------Solbach Sachbearbeiter(in) Fachdienstleiter Bürgermeister Beschlussvorlage WP9-66/2018 Seite 3