Daten
Kommune
Bedburg
Größe
131 kB
Datum
17.05.2018
Erstellt
03.04.18, 18:02
Aktualisiert
09.07.18, 18:02
Stichworte
Inhalt der Datei
Zu TOP:__________
Drucksache: WP9-66/2018
Fachdienst 6 - Hochbau, Tiefbau,
Bauhof
Sitzungsteil
Az.:
öffentlich
Beratungsfolge:
Bauausschuss
Sitzungstermin:
Abstimmungsergebnis:
17.04.2018
Betreff:
Straßenbeleuchtung
hier: Innenstadt Bedburg
Beschlussvorschlag:
Der Bauausschuss der Stadt Bedburg nimmt den Bericht zur Kenntnis und stimmt der
Vorgehensweise zu.
Für das Auswahlgremium werden folgende Personen benannt:
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STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Begründung:
Für die Haushaltsjahre 2018 und 2019 wurden verwaltungsseitig Mittel in den Haushalt eingestellt,
um die Beleuchtung in der Innenstadt von Bedburg zu erneuern.
Die jetzige Beleuchtung wird immer reparaturanfälliger und sollte auch aus wirtschaftlicher
Hinsicht und aus Gründen des Umweltschutzes durch eine effiziente und moderne LED-Technik
ersetzt werden.
Entsprechend der Mittelanmeldung soll die Maßnahme in 2 Abschnitten durchgeführt werden:
2018 = Abschnitt Kölner Platz bis Graf-Salm-Straße;
2019 = Abschnitt Graf-Salm-Straße bis Christophorus - Brücke
Des Weiteren ist beabsichtigt, einen Förderantrag nach der Richtlinie zur Förderung von
Klimaschutzprojekten in sozialen, kulturellen und öffentlichen Einrichtungen (Kommunalrichtlinie)
im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative zu stellen.
Zudem soll durch ein Planerbüro eine lichttechnische Berechnung für den gesamten Bereich
durchgeführt werden, da nicht auszuschließen ist, dass die Beleuchtungseinrichtungen zukünftig
nicht mehr im Versatz aufgestellt werden müssen.
Dieses Planerbüro sollte auch beim Ausschreibungsverfahren und bei der Abwicklung des
Förderantrages den Fachdienst unterstützen.
Die neue Straßenbeleuchtung muss produktneutral ausgeschrieben werden. Da hier der Markt ein
vielfältiges Angebot vorhält, sollte vorab die Art der Beleuchtung festgelegt werden (z.B.
historischer oder moderner Lampenkopf, Säulenlampen).
Auch ist es sinnvoll im Rahmen einer Bewertungsmatrix die Kriterien zur Auftragsvergabe
festzulegen. Zuschlags- und Wertungskriterien können neben dem Preis Umweltaspekte, Ästhetik,
die Übererfüllung technischer oder sonstiger Eigenschaften sein.
Für die Festlegung des Lampentyps und der Zuschlags- und Wertungskriterien, sowie der
Beurteilung der Ästhetik wird vorgeschlagen, ein Gremium aus Vertretern der Politik zu bilden.
Aber auch die Frage, ob zusätzliche Merkmale wie Ladevorrichtungen für E-Mobilität, Wifi etc.
vorgesehen werden sollen, könnte hier beraten und entschieden werden.
Das Gremium wird voraussichtlich zweimal tagen, einmal vor der Ausschreibung und einmal zur
Bewertung der Ästhetik.
Verwaltungsseitig wird keine Notwendigkeit gesehen, einen stimmberechtigten Vertreter zu
entsenden.
Die Zusammenkünfte des Gremiums werden selbstverständlich von Mitarbeitern des Fachdienstes
6, ggfls. auch mit Vertretern eines Planerbüros, begleitet.
Vorgeschlagen wird allerdings, dass der Ortsbürgermeister von Bedburg Mitglied des Gremiums
wird.
Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel:
Beschlussvorlage WP9-66/2018
Seite 2
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 3
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
x
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren
Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers:
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----------------------------------Naujock
----------------------------------Solbach
Sachbearbeiter(in)
Fachdienstleiter
Bürgermeister
Beschlussvorlage WP9-66/2018
Seite 3