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Beschlusstext (Bürgerantrag gemäß § 24 GO NRW; hier: Zusatzbezeichnung auf den Kreuzauer Ortsschildern zum Zwecke der Förderung und zum Erhalt der Muttersprache)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
60 kB
Datum
15.03.2018
Erstellt
28.03.18, 13:06
Aktualisiert
28.03.18, 13:06
Beschlusstext (Bürgerantrag gemäß § 24 GO NRW;
hier: Zusatzbezeichnung auf den Kreuzauer Ortsschildern zum Zwecke der Förderung und zum Erhalt der Muttersprache)

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BESCHLUSS aus der 3. Sitzung des Kulturausschusses der Gemeinde Kreuzau vom 15.03.2018 TOP Betreff 5. Bürgerantrag gemäß § 24 GO NRW; hier: Zusatzbezeichnung auf den Kreuzauer Ortsschildern zum Zwecke der Förderung und zum Erhalt der Muttersprache Vorlage: 28/2018 Beschluss: Die Verwaltung wird beauftragt, beim Ministerium für Heimat, Kommunales, Bauen und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen die Genehmigung zur Führung einer amtlichen Zusatzbezeichnung „Krözau“ zum Gemeindenamen Kreuzau zu beantragen. Nach erfolgter Genehmigung soll die Zusatzbezeichnung auf den Ortstafeln des Zentralortes angebracht werden. Beratungsergebnis: 8 Stimmen dafür, 2 Enthaltungen, 1 Stimme dagegen