Daten
Kommune
Kreuzau
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245 kB
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29.03.18, 18:15
Aktualisiert
29.03.18, 18:15
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Anlage zu VL 72/2017 2. Ergänzung
Kreuzau, den 08.03.2018
Stand: nach Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses vom 27.02.2018
GPA-Prüfung 2017
Vorbericht (Vb), Kennzahlenset (Kz), Teilberichte Finanzen (Fi),
Schulen (Sch), Sport- u. Spielplätze (SSP), Verkehrsflächen (Vf)
F = Feststellung
E = Empfehlung
DA = Daueraufgabe
I: als Daueraufgabe zur Kenntnis genommen
II: in den Sanierungs- und Entwicklungsausschuss verwiesen
III: zur Kenntnis genommen
IV: in den Schulausschuss verwiesen
V: in den Sanierungs- und Entwicklungsausschuss sowie Sportausschuss verwiesen
VI: in den Bauausschuss verwiesen
Lfd.
Nr.
1
GPANr.
Fi S. 8
Bezeichnung
2
Fi S. 8
3
4
5
6
Fi S. 10
Fi S. 14
Fi S. 17
Fi S. 17
Priorität
Bemerkungen
Abt.
Erl.
F:Der enorme Eigenkapitalverzehr der Gemeinde Kreuzau ist nicht mit dem im
NKF verankerten Grundsatz der intergenerativen Gerechtigkeit vereinbar.
Zustimmung
1.2
I
E: Das gesamte Handeln der Gemeinde Kreuzau sollte darauf hinzielen, den
Haushaltsausgleich schnellstmöglich wiederherzustellen und das Ergebnis langfristig zu erhalten.
F: Das strukturelle Ergebnis der Gemeinde Kreuzau liegt im Jahr 2015 bei -3,4
Mio. Euro. In dieser Höhe besteht unter Annahme unveränderter Rahmenbedingungen eine nachhaltig zu schließende Konsolidierungslücke.
F: Die Haushaltsplanung der Gemeinde Kreuzau ist plausibel und basiert auf
nachvollziehbaren Kriterien. Einige für den Haushaltsausgleich bedeutende Positionen unterliegen der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung und weisen daher allgemeine Risiken auf. Die gpaNRW sieht bei der Gewerbesteuer, den Personalaufwendungen, den Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen und der allgemeinen Kreisumlage zusätzliche haushaltswirtschaftliche Risiken.
F: Die Gemeinde Kreuzau kann nicht ausreichend Finanzmittel generieren, um ihr
laufendes Geschäft zu finanzieren. Sie ist auf Liquiditätskredite angewiesen, um
ihre Zahlungsfähigkeit aufrechterhalten zu können.
E: Die Gemeinde Kreuzau sollte ihre Selbstfinanzierungskraft verbessern. Dazu
muss sie ihr HSK konsequent umsetzen und weitere Konsolidierungsmaßnahmen
entwickeln.
Zustimmung
1.2
Das strukturelle Defizit ist bekannt. Die Verwaltung weist regelmäßig darauf hin. Abhilfemaßnahmen bedürfen politischer Beschlüsse.
Die Risikoeinschätzung wird geteilt. Insbesondere die angeführten Erträge und Aufwendungen unterliegen daher einer regelmäßigen unterjährigen Überprüfung, um möglichst genaue
Prognosen für die mittelfristige Finanzplanung
zu erstellen.
Zustimmung
1.2
Die im HSK erwähnten Konsolidierungsmaßnahmen werden jährlich auf ihren Fortschritt
hin überprüft, somit handelt es sich um eine
Daueraufgabe.
Darüber hinaus werden regelmäßig die veröffentlichten Listen der GPA und der KGSt mit
Beispielen zu Konsolidierungsmaßnahmen in
den Stärkungspaktkommunen dahingehend
1.2
CO
H:\Controlling\GPA\GPA-Prüfung 2017 nach Rechnungsprüfungsausschuss.docx
1
I
I
1.2
I
1.2
I
I
überprüft, ob es weitere Möglichkeiten der
Konsolidierung gibt, die bisher noch nicht umgesetzt wurden und für kleinere, kreisangehörige Kommunen in Frage kommen. Auch hier
handelt es sich um eine Daueraufgabe.
Zustimmung; begründet in der Natur der Doppik (Werteverzehr)
7
Fi S. 19
F: Aus bilanzieller Sicht wird der Gemeinde Kreuzau perspektivisch Reinvestitionsbedarf entstehen.
8
Fi S. 20
E: Die Gemeinde Kreuzau sollte die Altersstruktur ihrer Vermögensgegenstände
bei der Investitionsplanung berücksichtigen.
Wird regelmäßig beachtet
1.2
9
Fi S. 23
F: Der angestrebte Haushaltsausgleich der Gemeinde Kreuzau ist von externen
Faktoren abhängig.
Zustimmung; s.a. lfd. Nr. 4
1.2
10
Fi S. 23
E: Die Gemeinde Kreuzau sollte weitere Konsolidierungsmöglichkeiten speziell in
den steuerbaren Handlungsfeldern entwickeln.
Siehe dazu die Ausführungen zu lfd. Nr. 6
1.2
CO
11
Fi S. 26
F: Die Gemeinde Kreuzau nutzt die zur Verfügung stehenden Handlungsspielräume bei den kalkulatorischen Kosten gut aus.
Keine weiteren Maßnahmen erforderlich.
2.2
I
12
Fi S. 27
II
Fi S. 27
Um hier eine Veränderung herbeizuführen, ist
ein entsprechender politischer Beschluss erforderlich.
Um hier eine Veränderung herbeizuführen, ist
ein entsprechender politischer Beschluss erforderlich.
2.2
13
2.2
II
14
Fi S. 27
F: Das Bestattungswesen führt über die Leerstandskosten der Leichenhallen und
die hohen Kosten für öffentliche Grünflächen und Überkapazitäten zu einer Belastung des gemeindlichen Haushalts.
E: Die Gemeinde Kreuzau kann die Kosten der Leichenhallen reduzieren, indem
sie beispielsweise Leichenhallen, die nur noch wenig genutzt werden, schließt.
Die Kosten der öffentlichen Grünflächen kann sie langfristig durch die Verkleinerung der Friedhöfe senken.
E: Angesichts ihrer angespannten Haushaltssituation sollte die Gemeinde Kreuzau auch eine weitere Erhöhung ihrer Realsteuerhebesätze nicht ausschließen.
Der Rat hat am 13.12.2017 Erhöhungen der
Realsteuern für alle Jahre bis 2021 beschlossen.
Der Ratsbeschluss vom 09.02.2012, auf die
Aufstellung eines Gesamtabschlusses wegen
der untergeordneten Bedeutung der Beteiligungen zu verzichten, ist weiter gültig, da sich
die Messgrößen nur unwesentlich geändert
haben. Nutzen und Kosten/Aufwand stehen in
keinem positiven Verhältnis.
Für die Offenen Ganztagsschulen in Stockheim
und in Kreuzau sind Erweiterungen geplant.
Zudem wird die weitere Entwicklung der erforderlichen OGS-Plätze an allen Schulstandorten
berücksichtigt.
Es ist geplant, in Zukunft eine andere Darstellungsform zu finden. Auch heute schon wird
der Bedarf an Ganztagsplätzen frühzeitig bei
den Schulen abgefragt.
1.2
III
15
Fi S. 29
F: Die Gemeinde Kreuzau ist nach quantitativen Kriterien verpflichtet, einen Gesamtabschluss aufzustellen. Die Wasserwerk Concordia Kreuzau GmbH ist nicht
von untergeordneter Bedeutung und muss daher in den Vollkonsolidierungskreis
einbezogen werden.
16
Sch S. 7
F: Nach den Einwohnerdaten aus Kreuzau besteht voraussichtlich mehr Bedarf an
Offenen Ganztagsplätzen als nach den Daten von IT.NRW.
17
Sch S. 7
E: Die Gemeinde Kreuzau sollte den Offenen Ganztag in die Schulentwicklungsplanung einbinden, um einen Gesamtüberblick über die notwendigen Betreuungsbedarfe in den Schulen zu gewährleisten. Hierdurch können Steuerung und
Transparenz (z.B über die Auslastung) verbessert werden.
H:\Controlling\GPA\GPA-Prüfung 2017 nach Rechnungsprüfungsausschuss.docx
2
1.2
I
I
I
I
1.2
III
1.3
IV
1.3
IV
18
Sch S. 8
F: Die kurzen Kündigungsfristen ermöglichen der Gemeinde Kreuzau bei Bedarf
ein flexibles Agieren und sind somit positiv zu sehen.
19
Sch S. 9
20
Sch S. 9
F: Runde Tische erhöhen die Steuerungsqualität und sind daher gut geeignet, um
die Bedarf aller Beteiligten miteinander abzusprechen und sich aktiv in die Umsetzung der OGS einzubringen.
E: Zur weiterführenden Unterstützung der strategischen Steuerung sollte die
Gemeinde Kreuzau die Kennzahlen dieses Berichtes fortschreiben. Hierdurch
kann für Verwaltung und Politik noch mehr Transparenz geschaffen werden.
21
Sch S. 12
F: Insgesamt gesehen wirkt sich die hohe Elternbeitragsquote begünstigend auf
den Fehlbetrag für den Offenen Ganztag aus.
22
Sch S. 12
23
Sch S. 13
E: Um die kommunalen Eigenanteile zu steuern, sollte die grundsätzliche Ausgestaltung des OGS-Angebots und ergänzender Betreuungskonzepte Bestandteil
der langfristigen Planung der Gemeinde Kreuzau sein.
F: Die unterdurchschnittliche Teilnahmequote OGS begünstigt den Fehlbetrag,
weil Kreuzau ein geringeres Versorgungsangebot (z.B. Räumlichkeiten) vorhalten
muss als andere Kommunen.
24
Sch S. 13
25
Sch S. 13
26
Sch S. 14
27
Sch S. 16
E: Die Teilnahmequote sollte in die haushaltswirtschaftlichen Planungen und in
die Schulentwicklungsplanung einbezogen werden. Hierdurch können Prognosewerte zu Bedarfen und Aufwendungen abgeleitet werden. Auch evtl. Ausbauziele
sollten definiert werden. Insbesondere wenn Investitionen geplant sind, muss
geschaut werden, ob künftig der entsprechende Bedarf besteht.
E: Die Gemeinde Kreuzau sollte die Entwicklung der Schülerzahlen der Grundschule Stockheim und den Betreuungsbedarf weiter verfolgen. Anhand aktueller
Zahlen sollte Kreuzau eine erneute Wirtschaftlichkeitsbetrachtung für den Umbau
vornehmen.
F: Bei einer durchschnittlichen Fläche je OGS-Schüler hat Kreuzau weniger Aufwand je m². Auch diese Tatsache wirkt begünstigend auf den Fehlbetrag der
OGS-Betreuung.
F: Im Vergleich zum Benchmark ergibt sich ein marginales Stellenpotenzial von
0,04 Vollzeit-Stellen im Grundschulbereich.
Bisher war es nicht erforderlich, über eine
Kündigung des Vertrages mit dem SkF nachzudenken, da regelmäßig Abstimmungsgespräche
stattfinden.
Entsprechende Gespräche finden regelmäßig
statt. Hieran beteiligt sind die Verwaltung, die
Schulen und der SkF.
Die Kennzahlen werden jährlich fortgeschrieben und dem Rat mitgeteilt, um die einzelnen
Entwicklungen zu beobachten und ggf. steuernd eingreifen zu können.
Die Verwaltung ist bemüht, den Fehlbedarf so
gering wie möglich zu halten. Angestrebt ist
die vollständige Kostendeckung, die aber erfahrungsgemäß nicht zu erreichen ist.
Eine langfristige Planung ist bei den sich regelmäßig verändernden Bedingungen schwierig, wird aber angestrebt.
In Kreuzau und Stockheim soll das OGSAngebot erweitert werden. Inwieweit dies zu
einem geänderten Buchungsverhalten der Eltern führt, bleibt abzuwarten.
Ausbauziele sind bereits definiert; vor anstehenden Investitionen wird der Bedarf immer
geprüft; die Politik wird entsprechend informiert und entscheidet über die umzusetzenden
Maßnahmen.
Die Schülerzahlen und ein daraus resultierender Bedarf werden jährlich untersucht. Zu den
Überlegungen eines Umbaus wird eine entsprechende aktuelle Wirtschaftlichkeitsbetrachtung
vorgenommen.
Keine Veränderung erforderlich.
1.3
IV
1.3
IV
1.3
CO
IV
1.3
IV
1.3
IV
1.3
IV
1.3
IV
1.3
CO
IV
1.3
IV
Eine Anpassung kann erst bei Ausscheiden
einer Schulsekretärin erfolgen. Hierbei ist zu
beachten, dass die Schulstandorte gleich behandelt werden; Ziel ist es, insbesondere in
den Schulverbünden an allen Standorten jeweils die gleiche Sekretärin einzusetzen; dies
ist aktuell nicht der Fall.
1.3
III
H:\Controlling\GPA\GPA-Prüfung 2017 nach Rechnungsprüfungsausschuss.docx
3
28
29
30
Sch S. 16
Sch S. 17
Sch S. 17
31
Sch S. 18
32
Sch S. 20
33
34
35
36
37
38
Sch S. 20
Sch S. 21
Sch S. 22
Sch S. 22
Sch S. 23
Sch S. 23
E: Allerdings sollte die Gemeinde Kreuzau die Entwicklung der Schülerzahlen
weiter verfolgen und ggfs. den Personaleinsatz entsprechend des Benchmarks
ausrichten.
F: Orientiert am Benchmark ergibt sich für 2015 ein Stellenpotenzial von 0,96
Vollzeit-Stellen.
E: Die Gemeinde Kreuzau sollte die Stellenausstattung der Schulsekretariate
unter Berücksichtigung der Prognosen bei den Schülerzahlen überprüfen und
entsprechend anpassen.
F: Die Gemeinde Kreuzau setzt keine erhöhten Standards bei der Vergütung ihrer
Beschäftigten. Das ist wirtschaftlich positiv zu sehen.
F: Die Gemeinde Kreuzau befördert etwas mehr Schüler/innen mit Schülerspezialverkehr als andere Kommunen. Grundsätzlich geht die gpaNRW davon aus,
dass der ÖPNV die wirtschaftlichste Form der Beförderung ist und der Aufwand
durch einen erhöhten Anteil an Schülerspezialverkehr steigt.
F: Bei einem Anteil von 38 Prozent beförderter Schüler mit Spezialverkehr liegt
der Aufwand 2015 bei 50 Prozent. Das macht deutlich, dass der Aufwand für
Spezialverkehr deutlich teurer ist als der ÖPNV.
F: Trotz eines überdurchschnittlich hohen Anteils an beförderten Schülern - insbesondere bedingt durch die hohe Einpendlerquote – ist der Aufwand je beförderten Schüler vergleichsweise niedrig. Das spricht grundsätzlich für eine wirtschaftliche Verfahrensweise der Gemeinde Kreuzau.
E: Bei anstehenden Verhandlungen mit dem Verkehrsunternehmen sollte die
Gemeinde Kreuzau Einfluss auf Streckengestaltung und Intervalle nehmen. Auch
eine bessere Abdeckung der Schulzeiten sollte gewährleistet sein.
E: Auch wenn der Aufwand je befördertem Schüler in Kreuzau vergleichsweise
niedrig ist, sollte die Gemeinde den Schülerspezialverkehr nach den gesetzlichen
Vergaberegelungen ausschreiben, um den Wettbewerb weiter zu steigern.
E: Die Gemeinde Kreuzau sollte Anreize zum Verzicht auf die Schülerbeförderung
in Erwägung ziehen, wenn dies unter den gegebenen Rahmenbedingungen sinnvoll ist.
E: Zur weiterführenden Unterstützung der Steuerung sollte die Kommune zusätzlich die Kennzahlen dieses Berichtes fortschreiben. Hierdurch werden die Aufwendungen für die Schülerbeförderung transparent und Entwicklungsverläufe im
Zeitvergleich deutlich.
Soweit möglich, wird der Personaleinsatz den
Schülerzahlen angepasst; aufgrund der aktuell
abgeschlossenen Verträge ist dies aber nur
eingeschränkt umsetzbar.
Zukünftige Arbeitsverträge sollen derart ausgestattet werden, dass eine Anpassung an sich
verändernde Schülerzahlen möglich ist; aktuell
kann dies nicht erfolgen.
siehe dazu die Ausführungen zu lfd. Nr. 29
1.3
Keine Anpassung erforderlich.
1.3
Ziel ist es, möglichst viele Schülerinnen und
Schüler mittels ÖPNV zu befördern. Dies ist
aber nicht überall möglich, sodass ein SSV
eingesetzt werden muss.
siehe dazu die Ausführungen zu lfd. Nr. 32
1.3
Keine Veränderung erforderlich.
1.3
Es werden regelmäßig Gespräche mit der DKB
geführt, bei denen aber auch der Kostenaspekt
berücksichtigt werden muss.
Die anstehenden Veränderungen im ÖPNV
bleiben abzuwarten. Danach ist über Veränderungen im SSV zu beraten. In diesem Zusammenhang ist auch eine Ausschreibung der Leistungen vorgesehen.
Die Möglichkeiten im Rahmen der Schülerfahrkostenverordnung werden genutzt, um die
Kosten so gering wie möglich halten zu können. Hierbei wird auch der Ersatz von Fahrkosten bei Selbstfahrern berücksichtigt. Dies ist
aber nur da sinnvoll, wo der ÖPNV genutzt
wird, da ansonsten keine Kosten reduziert
werden können.
Die Kennzahlen werden jährlich fortgeschrieben und dem Rat mitgeteilt, um die einzelnen
Entwicklungen zu beobachten und ggf. steuernd eingreifen zu können.
1.3
H:\Controlling\GPA\GPA-Prüfung 2017 nach Rechnungsprüfungsausschuss.docx
4
III
1.3
III
1.3
III
III
III
1.3
III
III
III
1.3
III
1.3
III
1.3
CO
III
39
SSP S. 9
E: Durch die Veräußerung der Sportanlage in Üdingen zum Bodenrichtwert könnten Einnahmen in Höhe von über 1,4 Mio. Euro erzielt werden. Hinzu kommt noch
der wegfallende Zuschuss an den Verein für die Unterhaltung der Anlage.
40
SSP S. 11
41
SSP S. 12
42
SSP S. 14
E: Aufgrund der bereits erkennbaren demografischen Veränderungen und des
sich verändernden Sportverhaltens sollte zeitnah eine Sportstättenbedarfsplanung erstellt werden.
E: Die Gemeinde Kreuzau sollte eine Spielflächenanalyse und –planung erstellen.
Diese Planung sollte das veränderte Freizeitverhalten der Nutzer und die demografischen Veränderungen berücksichtigen. Die Spielflächenanalyse sollte auch
eine Investitionsplanung enthalten.
E: Die Gemeinde Kreuzau sollte untersuchen, ob die Bolzplätze tatsächlich ausgelastet sind oder ob eine Reduzierung auf eine geringere Anzahl angezeigt ist.
43
Vf S. 6
E: Die bereits vorhandene Datenbank sollte zeitnah mit vorhandenen Daten gefüllt werden. Noch nicht vorhandene notwendige Daten sollten ermittelt werden.
44
Vf S. 7
E: Um Ansprüche unter Hinweis auf eine unzureichende Wahrnehmung der Verkehrssicherungspflicht abzuwehren, ist die Durchführung regelmäßiger Straßenbegehungen erforderlich.
45
Vf S. 7
46
Vf S. 10
E: Für die dauerhafte Sicherung des Infrastrukturvermögens Straße sollten die
Kennzahlen dieses Berichtes fortgeschrieben werden.
E: Die Gemeinde Kreuzau sollte vor Entscheidungen über einzelne Maßnahmen
ermitteln, ob die konsumtive Instandsetzung oder die investive Erweiterung/Verbesserung der Straße mit Beitragspflicht die wirtschaftlichere Lösung ist.
Dabei sind die Folgekosten der Maßnahme zu berücksichtigen.
Bezüglich des erwähnten Verkaufes des Sportplatzes Üdingen sind im Rahmen der Beratungen zum Sportstättenbedarfsplan politische
Entscheidungen zu treffen.
wird bereits politisch beraten
1.3
V
1.3
V
siehe dazu die Ausführungen zu lfd. Nr. 40
1.3
V
Hier sind seitens der Politik zunächst die Kriterien festzulegen, wie eine solche Untersuchung
aussehen soll.
Mit dieser Datenerhebung muss ein Fachbüro
beauftragt werden. Hierzu müssen entsprechende Haushaltsmittel eingeplant werden.
Um dies sicher zu stellen, müssen entsprechende personelle Ressourcen zur Verfügung
gestellt werden bzw. für die Beauftragung eines externen Unternehmens entsprechende
Haushaltsmittel eingeplant werden.
2.2
V
2.2
VI
2.2
VI
Grundlage hierfür ist die Erledigung von lfd.
Nr.43
Die politischen Gremien wurden letztmalig im
Jahr 2013 darüber informiert, dass aufgrund
vorliegender Begutachtungen durch Fachbüros
bei nachfolgend aufgeführten Straßen eine
nachhaltige Verbesserung des Straßenzustands
und somit ein Werterhalt nur durch einen beitragspflichtigen Vollausbau der Fahrbahnen
einschl. z.T. der Rinn- und Bordsteinanlagen in
Frage kommt (Vorlage 4/2013). Es handelt
sich hierbei um folgende Straßen: Eifelstraße,
Teilstück zwischen „Üdinger Weg“ und Bahnlinie, Im Herkesgarten, Heribertstraße und Im
Auerfeld im Ortsteil Kreuzau, Grünstraße im
Ortsteil Drove, Traubenweg im Ortsteil Obermaubach, Marienstraße im Ortsteil Stockheim,
Am alten Fuhrweg, Im Bongert, In der Held,
Weideweg und Burgplatz im Ortsteil Untermaubach, Kaninsberg im Ortsteil Thum,
Dorfstraße (Nebenfahrbahn) im Ortsteil Üdin-
2.2
VI
2.2
CO
VI
H:\Controlling\GPA\GPA-Prüfung 2017 nach Rechnungsprüfungsausschuss.docx
5
gen, Kelterstraße ab Maubacher Straße bis zur
Allmende, Im Richelnberg bis Am Ramgarten
Winden und Weidchen in Bergheim. Seit 2013
erfolgten keine weiteren Untersuchungen.
47
Vf S. 10
48
Vf S. 12
49
Vf S. 13
E: Es wird angeregt, die verfahrenstechnische Abwicklung von KAG-Maßnahmen
zusammen mit mehreren benachbarten Kommunen im Wege einer interkommunalen Zusammenarbeit vorzunehmen.
F: Die geringen Unterhaltungsaufwendungen und die geringe Reinvestitionsquote
stellen erhebliche Risiken für die Haushalte in den zukünftigen Jahren dar.
E: Die Gemeinde muss sich darauf einstellen, dass bereits kurzfristig erhebliche
finanzielle Belastungen anfallen, um das Straßenvermögen in einem nutzbaren
Zustand zu halten, bzw. wieder zu bringen.
Als Anlage 2 zu der v.g. Vorlage wurde auch
für 7 Straßen eine Gegenüberstellung der Baukosten als konsumtive Maßnahme gegenüber
einer investiven Variante ermittelt und dargestellt.
Aufgrund fehlender personeller Ressourcen ist
dies eine denkbare Vorgehensweise.
Auf diese Tatsache hat die Verwaltung bereits
mehrfach hingewiesen.
Entsprechende Haushaltsmittel sind zukünftig
einzuplanen.
H:\Controlling\GPA\GPA-Prüfung 2017 nach Rechnungsprüfungsausschuss.docx
6
2.2
VI
2.2
VI
2.2
VI