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Beschlusstext (Antrag der CDU-Fraktion vom 08.03.2018 hier: Überprüfung der Wasserschutzgebiete in der Gemeinde Vettweiß zum Schutz der derzeit bestehenden oder künftigen öffentlichen Trinkwasserversorgung)

Daten

Kommune
Vettweiß
Größe
93 kB
Datum
22.03.2018
Erstellt
29.03.18, 18:01
Aktualisiert
29.03.18, 18:01
Beschlusstext (Antrag der CDU-Fraktion vom 08.03.2018
hier: Überprüfung der Wasserschutzgebiete in der Gemeinde Vettweiß zum Schutz der derzeit bestehenden oder künftigen öffentlichen Trinkwasserversorgung) Beschlusstext (Antrag der CDU-Fraktion vom 08.03.2018
hier: Überprüfung der Wasserschutzgebiete in der Gemeinde Vettweiß zum Schutz der derzeit bestehenden oder künftigen öffentlichen Trinkwasserversorgung)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Vettweiß Der Bürgermeister Vettweiß, den 29.03.2018 Beschlussauszug aus der 19. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses der Gemeinde Vettweiß am Donnerstag, dem 22.03.2018, 18:00 Uhr. 4. Antrag der CDU-Fraktion vom 08.03.2018 hier: Überprüfung der Wasserschutzgebiete in der Gemeinde Vettweiß zum Schutz der derzeit bestehenden oder künftigen öffentlichen Trinkwasserversorgung (V-56/2018) Dr. Wollseifen erläutert den Antrag der CDU-Fraktion. Er schlägt vor, dass Herr Fischer von der Landwirtschaftskammer in die nächste Sitzungsrunde eingeladen wird, um über die Kontrollmechanismen zu berichten. Herr Ruskowski ist über den Antrag erfreut. Nach seiner Auffassung, ist die Maßnahme jedoch nicht zielführend. Die SPD-Fraktion hat sich mit einer Anfrage an die Landesregierung gewandt. Die Ministerin hat daraufhin geantwortet, dass die Belastungen durch Überdüngung durch die Landwirtschaft hervorgerufen werden. Daher bittet die SPD-Fraktion den Antrag wie folgt zu erweitern: Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Gemeinde Vettweiß zu beschließen, in enger Zusammenarbeit mit dem Wasserleitungszweckverband der Neffeltalgemeinden darauf zu drängen und durchzusetzen: 1. Mit Landwirtschaft, Landwirtschaftskammer, Landesregierung, Bezirksregierung, Umweltbehörde Möglichkeiten zu eruieren, so bald wie möglich das Ausbringen von Düngemittel zu begrenzen. 2. Eine lückenlose, noch intensivere Überwachung der Bodenwerte zu installieren – Kontinuierliches Monitoring unseres Grundwassers. 3. Eine „Grundwasserdatenbank Nitrat“ zu installieren. Transparent und einsehbar (vgl. Gelsenwasser AG vom Januar 2017). Dies als sinnvolle Ergänzung bestehender Messsysteme. 4. Ausweitung der Grundwasserschutzzone prüfen 5. Eine Kartographierung der Ergebnisse, Prüfung welche Bereiche besonders betroffen sind, einzuführen bzw. zu dokumentieren. 6. Die Sanktionierung bei Feststellungen von Belastungen in bestimmten Bereichen – unverzüglich, ausnahmslos und konsequent zu veranlassen. Frau Lövenich ist über den Antrag der CDU-Fraktion ebenfalls erfreut. Es sollten Möglichkeiten geschaffen werden, um die Verursacher anzuzeigen. Bürgermeister Kunth erläutert, dass nicht das Ordnungsamt, sondern die Landwirtschaftskammer zuständig ist. Herr Erasmi stellt klar, dass nicht nur die Düngung durch Landwirtschaft Ursache für die Nitratbelastung ist. Im Jahr 1999 wurde eine Wasserkooperation geschlossen. Seither wird mit dem Wasserleitungszweckverband darüber beraten, wie das Grundwasser geschont werden kann. Bezugnehmend auf den Erweiterungsvorschlag der SPD-Fraktion ist Dr. Wollseifen der Auffassung, dass die Forderungen nicht dem gewollten Zweck dienen. Den Landwirten, die gute Praxis leisten, sollte nicht die Daseinsberechtigung genommen werden. Herr Ruskowski geht darauf ein, dass der Erweiterungsvorschlag darauf abzielt, die Verursacher zu ermitteln. Die Landwirte, die die Vorschriften beachten, sollen weiterhin die gute Arbeit praktizieren können. Es sollten jedoch Kontrollmöglichkeiten geschaffen werden. Dass die Kommune lediglich die Möglichkeit zur Erweiterung des Wasserschutzgebietes hat, thematisiert Herr Zurhelle. Die Düngeverordnung befindet sich nicht auf kommunaler Instanz. Nach einer ausführlichen Diskussion resümiert Herr Thomas, dass die Schuldfrage nicht weiterhin gestellt werden dürfe. Es sollte das Signal gesetzt werden, dass die Politik sich der Thematik annimmt. Eine Erweiterung des Schutzgebietes reiche jedoch nicht aus. Eine intensive Beprobung gehört seiner Auffassung nach ebenso dazu. Der Haupt- und Finanzausschuss verschiebt die Entscheidung einstimmig in die Sitzung des Rates. Beschluss der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 22.03.2018 Seite 2