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Beschlusstext (Einführung der Ehrenamtskarte Nordrhein-Westfalen in der Gemeinde Vettweiß)

Daten

Kommune
Vettweiß
Größe
83 kB
Datum
19.03.2018
Erstellt
28.03.18, 18:00
Aktualisiert
28.03.18, 18:00
Beschlusstext (Einführung der Ehrenamtskarte Nordrhein-Westfalen in der Gemeinde Vettweiß)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Vettweiß Der Bürgermeister Vettweiß, den 28.03.2018 Beschlussauszug aus der 21. Sitzung des Ausschusses für Jugend, Schulwesen, Kultur, Sport und Soziales der Gemeinde Vettweiß am Montag, dem 19.03.2018, 18:00 Uhr. 6. Einführung der Ehrenamtskarte Nordrhein-Westfalen in der Gemeinde Vettweiß (V-52/2018) Bürgermeister Kunth erläutert die Vorlage. Herr U. Thomas fragt, mit welcher Begründung die Politiker für den Erwerb der Ehrenamtskarte ausgeschlossen werden. Herr Müller erläutert, dass Ehrenamtler von der Vergabe ausgeschlossen werden, die eine pauschale Aufwandsentschädigung erhalten. Die Begünstigten müssen ein ehrenamtliches oder bürgerschaftliches Engagement von durchschnittlich fünf Stunden pro Woche ausüben. Hier in Vettweiß könnte die Ehrenamtsjury über die Vergabe der Karte entscheiden. Frau Binkis schlägt vor, einen Arbeitskreis zu bilden, der die Kriterien erarbeiten kann. Dr. Wollseifen ist der Auffassung, dass Sponsoren gefunden werden sollten. Klare Richtlinien für die Vergabe stehen bereits fest, daher kann ein Arbeitskreis nur wenig erarbeiten. Herr Müller ergänzt, dass die Karte in erster Linie als Wertschätzung für die Ehrenamtler dient. Die Verwaltung kann sich um die Gewinnung von Sponsoren bemühen. Die Inhaber der Karte können diese nicht nur um Gemeindegebiet sondern im ganzen Land NRW verwenden. Herr Körner fragt, ob es sich bei den Kosten, die für die Karte anfallen, um freiwillige Ausgaben handelt. Herr Müller antwortet, dass das Land eine Anschubfinanzierung in Höhe von 500,00 € auszahlt. Des Weiteren werden die ersten 500 Ehrenamtskarten ebenfalls vom Land zur Verfügung gestellt. Somit fallen nur geringe Ausgaben im Bereich der sächlichen und personellen Kosten an. Weiterhin fragt Herr Körner, ob die Karte nach Ablauf der Gültigkeit von zwei Jahren neu beantragt werden muss und ob die Karte personenbezogen ist oder auch für eine Familie genutzt werden kann. Herr Müller hält eine erneute Beantragung und Prüfung der Voraussetzungen nach zwei Jahren für sinnvoll und erklärt, dass die Karte nur vom Inhaber genutzt werden kann. Der Ausschuss für Jugend, Schulwesen, Kultur, Sport und Soziales empfiehlt dem Rat der Gemeinde Vettweiß einstimmig, die Ehrenamtskarte NRW in der Gemeinde Vettweiß einzuführen. Die Verwaltung wird beauftragt, einen Richtlinienentwurf zeitnah vorzulegen.