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Beschlussvorlage (Haushalt 2018: Stellenplan)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
118 kB
Datum
17.04.2018
Erstellt
29.03.18, 13:02
Aktualisiert
29.03.18, 13:02
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Inhalt der Datei

Sitzungsvorlage Nr.: 58/2018 Federführender Bereich Beteiligte Bereiche Personalservice Vorlage für Rat Betrifft: (ggf. Anlagen bezeichnen) Haushalt 2018: Stellenplan Namenszeichen des federführenden Bereichs Sachbearbeiter/in Leiter/in Namenszeichen Beteiligte Bereiche Datum 26.03.2018 Namenszeichen I/10 Bearbeitungsvermerk Fachdezernent Kämmerer Bürgermeister STADT WESSELING Vorlagen-Nr.: 58/2018 Der Bürgermeister Sachbearbeiter/in: Datum: Herr Weidenhaupt 26.03.2018 X öffentlich nichtöffentlich Beratungsfolge: Rat Betreff: Haushalt 2018: Stellenplan Beschlussentwurf: Der dieser Vorlage als Anlage beigefügte Stellenplan (Seiten 1-8) wird beschlossen. Sachdarstellung: 1. Problem Die Verwaltung hat nach den §§ 1 und 8 der Gemeindehaushaltsverordnung den Stellenplan 2018 als Anlage zum Haushaltsplan aufzustellen. 2. Lösung Die Verwaltung überreicht hiermit den Stellenplan 2018. Der Hauptausschuss wird in seiner Sitzung am 10. April 2018 (Vorlage 57/2018) den Stellenplan beraten. Zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Fassung des Stellenplans ist das Ergebnis der Beratungen im Hauptausschuss noch nicht bekannt. 3. Alternativen Kein Vorschlag. 4. Finanzielle Auswirkungen Die Personalkosten und Vorsorgeaufwendungen (ausgewiesen im Haushaltsbuch 2018, Fach 5) für das Jahr 2018 betragen 23.045.000 € gegenüber 20.042.700 € für das Jahr 2017. . Die Kostensteigerung ist bedingt durch:  Die Kalkulation für das Jahr 2018 basiert auf den Ausgaben im Jahr 2017 und berücksichtigt die zum jetzigen Zeitpunkt feststehenden Veränderungen. Ab März 2018 wird eine Tariferhöhung für die Beschäftigten in Höhe von 2,5 % angenommen  Für die Beamten wurde die Besoldungserhöhung ab Januar 2018 in Höhe von 2,35 % berücksichtigt  Höhere Aufwendungen für die Versorgungskasse und Sozialversicherung der Beschäftigten  Höhere Aufwendungen für Beihilfen im Krankheitsfall für Beamte  Höhere Aufwendungen für die Pensions- und Beihilferückstellungen  Änderungen durch die neue Entgeltordnung ab dem 01.01.2017, insbesondere gilt dies für die bisherige Entgeltgruppe 9, die in die Entgeltgruppen 9a, 9b und 9c gesplittet wurde  Vorrückungen innerhalb der Erfahrungsstufen, Höhergruppierungen bzw. Beförderungen  Zum jetzigen Zeitpunkt feststehende Änderungen im Personalbestand Alle Auswirkungen sind sowohl im Stellenplan 2018, als auch bei der Kalkulation der Personalkosten berücksichtigt. Im Jahr 2018 sind die Kosten im Personalhaushalt einzustellen.