Daten
Kommune
Wesseling
Größe
118 kB
Datum
17.04.2018
Erstellt
29.03.18, 13:02
Aktualisiert
29.03.18, 13:02
Stichworte
Inhalt der Datei
Sitzungsvorlage Nr.:
58/2018
Federführender Bereich
Beteiligte Bereiche
Personalservice
Vorlage für
Rat
Betrifft:
(ggf. Anlagen bezeichnen)
Haushalt 2018: Stellenplan
Namenszeichen des federführenden Bereichs
Sachbearbeiter/in
Leiter/in
Namenszeichen Beteiligte Bereiche
Datum
26.03.2018
Namenszeichen
I/10
Bearbeitungsvermerk
Fachdezernent
Kämmerer
Bürgermeister
STADT WESSELING
Vorlagen-Nr.: 58/2018
Der Bürgermeister
Sachbearbeiter/in:
Datum:
Herr Weidenhaupt
26.03.2018
X
öffentlich
nichtöffentlich
Beratungsfolge:
Rat
Betreff:
Haushalt 2018: Stellenplan
Beschlussentwurf:
Der dieser Vorlage als Anlage beigefügte Stellenplan (Seiten 1-8) wird beschlossen.
Sachdarstellung:
1. Problem
Die Verwaltung hat nach den §§ 1 und 8 der Gemeindehaushaltsverordnung den Stellenplan 2018 als Anlage zum Haushaltsplan aufzustellen.
2. Lösung
Die Verwaltung überreicht hiermit den Stellenplan 2018.
Der Hauptausschuss wird in seiner Sitzung am 10. April 2018 (Vorlage 57/2018) den Stellenplan beraten.
Zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Fassung des Stellenplans ist das Ergebnis der Beratungen im Hauptausschuss noch nicht bekannt.
3. Alternativen
Kein Vorschlag.
4. Finanzielle Auswirkungen
Die Personalkosten und Vorsorgeaufwendungen (ausgewiesen im Haushaltsbuch 2018, Fach 5) für das
Jahr 2018 betragen 23.045.000 € gegenüber 20.042.700 € für das Jahr 2017.
.
Die Kostensteigerung ist bedingt durch:
Die Kalkulation für das Jahr 2018 basiert auf den Ausgaben im Jahr 2017 und berücksichtigt die zum
jetzigen Zeitpunkt feststehenden Veränderungen. Ab März 2018 wird eine Tariferhöhung für die Beschäftigten in Höhe von 2,5 % angenommen
Für die Beamten wurde die Besoldungserhöhung ab Januar 2018 in Höhe von 2,35 % berücksichtigt
Höhere Aufwendungen für die Versorgungskasse und Sozialversicherung der Beschäftigten
Höhere Aufwendungen für Beihilfen im Krankheitsfall für Beamte
Höhere Aufwendungen für die Pensions- und Beihilferückstellungen
Änderungen durch die neue Entgeltordnung ab dem 01.01.2017, insbesondere gilt dies für die bisherige Entgeltgruppe 9, die in die Entgeltgruppen 9a, 9b und 9c gesplittet wurde
Vorrückungen innerhalb der Erfahrungsstufen, Höhergruppierungen bzw. Beförderungen
Zum jetzigen Zeitpunkt feststehende Änderungen im Personalbestand
Alle Auswirkungen sind sowohl im Stellenplan 2018, als auch bei der Kalkulation der Personalkosten berücksichtigt.
Im Jahr 2018 sind die Kosten im Personalhaushalt einzustellen.