Daten
Kommune
Wesseling
Größe
41 kB
Datum
17.04.2018
Erstellt
29.03.18, 13:02
Aktualisiert
29.03.18, 13:02
Stichworte
Inhalt der Datei
Sitzungsvorlage Nr.:
72/2018
Federführender Bereich
Beteiligte Bereiche
Schulen
Vorlage für
Rat
Betrifft:
(ggf. Anlagen bezeichnen)
Berufung von Schulleitungen als beratende Mitglieder des Schulausschusses
Namenszeichen des federführenden Bereichs
Sachbearbeiter/in
Leiter
Namenszeichen Beteiligte Bereiche
Datum
22.03.2018
Namenszeichen
I/10
Bearbeitungsvermerk
Fachdezernent
Kämmerer
Bürgermeister
STADT WESSELING
Vorlagen-Nr.: 72/2018
Der Bürgermeister
Sachbearbeiter:
Datum:
Herr Jürgen Marx
22.03.2018
X
öffentlich
nichtöffentlich
Beratungsfolge:
Rat
Betreff:
Berufung von Schulleitungen als beratende Mitglieder des Schulausschusses
Beschlussentwurf:
Auf Empfehlung des Schulausschusses vom 14.03.2018 werden zukünftig zwei Vertreter/innen der Schulleitungen der Wesselinger Grundschulen als beratende Mitglieder im Schulausschuss zugelassen.
Sachdarstellung:
1. Problem
Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 27.03.2012 auf Empfehlung des Schulausschusses einstimmig beschlossen, gemäß § 85 Absatz 2 des Schulgesetzes NRW die jeweiligen Schulleitungen und im Verhinderungsfalle die jeweiligen Vertreter/innen im Amt des Käthe-Kollwitz-Gymnasiums, der Albert-EinsteinRealschule, der Wilhelm-Busch-Ganztagshauptschule sowie der/die jeweilige Sprecherin der Grundschulen
in Wesseling zur ständigen Beratung in den Schulausschuss zu berufen.
Die sechs Schulleitungen der Wesselinger Grundschulen haben mit Antrag vom 09.03.2018 (in der Anlage
beigefügt) beantragt, zukünftig zwei Vertreter/innen der Schulleitungen der Wesselinger Grundschulen als
beratende Mitglieder im Schulausschuss zuzulassen. Da alle weiterführenden Schulen in Wesseling mit je
einer Person im Schulausschuss vertreten sind, sehen sich die Grundschulen nicht angemessen repräsentiert.
2. Lösung
Aufgrund einstimmiger Empfehlung des Schulausschusses am 14.03.2018 werden zukünftig zwei Vertreter/innen der Schulleitungen der Wesselinger Grundschulen als beratende Mitglieder im Schulausschuss
zugelassen.
3. Alternativen
Werden von der Verwaltung nicht vorgeschlagen.
4. Finanzielle Auswirkungen
Keine.