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Beschlussvorlage (Berufung von Schulleitungen als beratende Mitglieder des Schulausschusses)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
41 kB
Datum
17.04.2018
Erstellt
29.03.18, 13:02
Aktualisiert
29.03.18, 13:02
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Inhalt der Datei

Sitzungsvorlage Nr.: 72/2018 Federführender Bereich Beteiligte Bereiche Schulen Vorlage für Rat Betrifft: (ggf. Anlagen bezeichnen) Berufung von Schulleitungen als beratende Mitglieder des Schulausschusses Namenszeichen des federführenden Bereichs Sachbearbeiter/in Leiter Namenszeichen Beteiligte Bereiche Datum 22.03.2018 Namenszeichen I/10 Bearbeitungsvermerk Fachdezernent Kämmerer Bürgermeister STADT WESSELING Vorlagen-Nr.: 72/2018 Der Bürgermeister Sachbearbeiter: Datum: Herr Jürgen Marx 22.03.2018 X öffentlich nichtöffentlich Beratungsfolge: Rat Betreff: Berufung von Schulleitungen als beratende Mitglieder des Schulausschusses Beschlussentwurf: Auf Empfehlung des Schulausschusses vom 14.03.2018 werden zukünftig zwei Vertreter/innen der Schulleitungen der Wesselinger Grundschulen als beratende Mitglieder im Schulausschuss zugelassen. Sachdarstellung: 1. Problem Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 27.03.2012 auf Empfehlung des Schulausschusses einstimmig beschlossen, gemäß § 85 Absatz 2 des Schulgesetzes NRW die jeweiligen Schulleitungen und im Verhinderungsfalle die jeweiligen Vertreter/innen im Amt des Käthe-Kollwitz-Gymnasiums, der Albert-EinsteinRealschule, der Wilhelm-Busch-Ganztagshauptschule sowie der/die jeweilige Sprecherin der Grundschulen in Wesseling zur ständigen Beratung in den Schulausschuss zu berufen. Die sechs Schulleitungen der Wesselinger Grundschulen haben mit Antrag vom 09.03.2018 (in der Anlage beigefügt) beantragt, zukünftig zwei Vertreter/innen der Schulleitungen der Wesselinger Grundschulen als beratende Mitglieder im Schulausschuss zuzulassen. Da alle weiterführenden Schulen in Wesseling mit je einer Person im Schulausschuss vertreten sind, sehen sich die Grundschulen nicht angemessen repräsentiert. 2. Lösung Aufgrund einstimmiger Empfehlung des Schulausschusses am 14.03.2018 werden zukünftig zwei Vertreter/innen der Schulleitungen der Wesselinger Grundschulen als beratende Mitglieder im Schulausschuss zugelassen. 3. Alternativen Werden von der Verwaltung nicht vorgeschlagen. 4. Finanzielle Auswirkungen Keine.