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Beschlussvorlage (Vorbereitung der geplanten Direktvergabe der öffentlichen Verkehrsdienste mit Bussen in der Stadt Wesseling; hier: Vorabinformation über die Absicht der Direktvergabe)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
70 kB
Datum
17.04.2018
Erstellt
29.03.18, 13:02
Aktualisiert
29.03.18, 13:02
Beschlussvorlage (Vorbereitung der geplanten Direktvergabe der öffentlichen Verkehrsdienste mit Bussen in der Stadt Wesseling;
hier: Vorabinformation über die Absicht der Direktvergabe) Beschlussvorlage (Vorbereitung der geplanten Direktvergabe der öffentlichen Verkehrsdienste mit Bussen in der Stadt Wesseling;
hier: Vorabinformation über die Absicht der Direktvergabe) Beschlussvorlage (Vorbereitung der geplanten Direktvergabe der öffentlichen Verkehrsdienste mit Bussen in der Stadt Wesseling;
hier: Vorabinformation über die Absicht der Direktvergabe)

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Inhalt der Datei

Sitzungsvorlage Nr.: 73/2018 Federführender Bereich Beteiligte Bereiche Dezernat II Dez. III Vorlage für Rat Betrifft: (ggf. Anlagen bezeichnen) Vorbereitung der geplanten Direktvergabe der öffentlichen Verkehrsdienste mit Bussen in der Stadt Wesseling; hier: Vorabinformation über die Absicht der Direktvergabe Namenszeichen des federführenden Bereichs Sachbearbeiter/in Leiter/in Datum Namenszeichen Beteiligte Bereiche Dez. III 23.03.2018 Namenszeichen I/10 Bearbeitungsvermerk Fachdezernent Kämmerer Bürgermeister STADT WESSELING Vorlagen-Nr.: 73/2018 Der Bürgermeister Sachbearbeiter/in: Datum: Herr Hummelsheim 23.03.2018 X öffentlich nichtöffentlich Beratungsfolge: Rat Betreff: Vorbereitung der geplanten Direktvergabe der öffentlichen Verkehrsdienste mit Bussen in der Stadt Wesseling; hier: Vorabinformation über die Absicht der Direktvergabe Beschlussentwurf: Der Vorabinformation über die Absicht der Direktvergabe der Stadt Wesseling sowie dem Nahverkehrskonzept für die Stadt Wesseling, die der Vorlage 73/2018 als Anlagen 1 und 2 beigefügt sind, wird zugestimmt. Sachdarstellung: 1. Problem In seiner Sitzung vom 04.04.2017 hat der Rat der Stadt beschlossen, die Durchführung öffentlicher Personenverkehrsdienste mit Bussen auf dem Gebiet der Stadt Wesseling ab Ende 2019 im Wege einer Direktvergabe an die Stadtwerke Wesseling GmbH (SWW) gemäß Artikel 5 VO 1370/2007 sicherzustellen. Gemäß der genannten Verordnung darf diese Betrauung auf Basis eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags erst nach Ablauf einer einjährigen Veröffentlichungsfrist und Sicherstellung der Direktvergabevoraussetzungen umgesetzt werden. Vor diesem Hintergrund hat der Rat deshalb den Bürgermeister u.a. ermächtigt, die Veröffentlichung der Direktvergabeabsicht nach Maßgabe der VO 1370/2007 im EU Amtsblatt vorzunehmen. Auf die Vorlage 57/2017, in der die sich aus der genannten Verordnung 1370/2007 ergebenden Handlungsbedarfe für die Stadt als ÖPNV-Aufgabenträger ausführlich erläutert sind, wird verwiesen. 2. Lösung Zwischenzeitlich hat die Verwaltung in Zusammenarbeit mit dem beauftragten Beratungsunternehmen, dass auch die Stadtbusstädte Brühl und Hürth und ihre Verkehrsunternehmen berät, die in der Anlage 1 beigefügte Vorabinformation über die Absicht der Direktvergabe erarbeitet. Die Vorabinformation enthält neben den Angaben zur zuständigen Behörde, insbesondere die Bezeichnung und die Beschreibung des Auftrags, der an die Stadtwerke Wesseling GmbH vergeben werden soll. Sie enthält zudem Hinweise darauf, dass sich die Bedarfsentgelte aus den Tarifen des Verkehrsverbundes Rhein Sieg ergeben und die Bestimmungen des Tariftreue- und Vergabegesetzes NRW einzuhalten sind. Die darüber hinaus vom Auftragnehmer sicherzustellenden Mindestanforderungen für Fahrplan und Standards sind in dem als Anlage 2 beigefügten Nahverkehrskonzept dargestellt, auf das in der Vorinformation verwiesen wird. Die wesentlichen Inhalte dieses Konzepts, insbesondere die Linien, die Linienführung, einzusetzende Fahrzeuge, Takte, Fahrplan–Kilometer sind bereits vom Aufsichtsrat der Stadtwerke Wesseling GmbH beschlossen worden. 3. Alternativen werden nicht vorgeschlagen. 4. Finanzielle Auswirkungen entfällt.