Daten
Kommune
Wesseling
Größe
70 kB
Datum
17.04.2018
Erstellt
29.03.18, 13:02
Aktualisiert
29.03.18, 13:02
Stichworte
Inhalt der Datei
Sitzungsvorlage Nr.:
73/2018
Federführender Bereich
Beteiligte Bereiche
Dezernat II
Dez. III
Vorlage für
Rat
Betrifft:
(ggf. Anlagen bezeichnen)
Vorbereitung der geplanten Direktvergabe der öffentlichen Verkehrsdienste mit Bussen in der Stadt
Wesseling;
hier: Vorabinformation über die Absicht der Direktvergabe
Namenszeichen des federführenden Bereichs
Sachbearbeiter/in
Leiter/in
Datum
Namenszeichen Beteiligte Bereiche
Dez. III
23.03.2018
Namenszeichen
I/10
Bearbeitungsvermerk
Fachdezernent
Kämmerer
Bürgermeister
STADT WESSELING
Vorlagen-Nr.: 73/2018
Der Bürgermeister
Sachbearbeiter/in:
Datum:
Herr Hummelsheim
23.03.2018
X
öffentlich
nichtöffentlich
Beratungsfolge:
Rat
Betreff:
Vorbereitung der geplanten Direktvergabe der öffentlichen Verkehrsdienste mit Bussen in der Stadt Wesseling;
hier: Vorabinformation über die Absicht der Direktvergabe
Beschlussentwurf:
Der Vorabinformation über die Absicht der Direktvergabe der Stadt Wesseling sowie dem Nahverkehrskonzept für die Stadt Wesseling, die der Vorlage 73/2018 als Anlagen 1 und 2 beigefügt sind, wird zugestimmt.
Sachdarstellung:
1. Problem
In seiner Sitzung vom 04.04.2017 hat der Rat der Stadt beschlossen, die Durchführung öffentlicher Personenverkehrsdienste mit Bussen auf dem Gebiet der Stadt Wesseling ab Ende 2019 im Wege einer Direktvergabe an die Stadtwerke Wesseling GmbH (SWW) gemäß Artikel 5 VO 1370/2007 sicherzustellen. Gemäß
der genannten Verordnung darf diese Betrauung auf Basis eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags erst
nach Ablauf einer einjährigen Veröffentlichungsfrist und Sicherstellung der Direktvergabevoraussetzungen
umgesetzt werden. Vor diesem Hintergrund hat der Rat deshalb den Bürgermeister u.a. ermächtigt, die
Veröffentlichung der Direktvergabeabsicht nach Maßgabe der VO 1370/2007 im EU Amtsblatt vorzunehmen.
Auf die Vorlage 57/2017, in der die sich aus der genannten Verordnung 1370/2007 ergebenden Handlungsbedarfe für die Stadt als ÖPNV-Aufgabenträger ausführlich erläutert sind, wird verwiesen.
2. Lösung
Zwischenzeitlich hat die Verwaltung in Zusammenarbeit mit dem beauftragten Beratungsunternehmen,
dass auch die Stadtbusstädte Brühl und Hürth und ihre Verkehrsunternehmen berät, die in der Anlage 1
beigefügte Vorabinformation über die Absicht der Direktvergabe erarbeitet.
Die Vorabinformation enthält neben den Angaben zur zuständigen Behörde, insbesondere die Bezeichnung
und die Beschreibung des Auftrags, der an die Stadtwerke Wesseling GmbH vergeben werden soll. Sie enthält zudem Hinweise darauf, dass sich die Bedarfsentgelte aus den Tarifen des Verkehrsverbundes Rhein
Sieg ergeben und die Bestimmungen des Tariftreue- und Vergabegesetzes NRW einzuhalten sind.
Die darüber hinaus vom Auftragnehmer sicherzustellenden Mindestanforderungen für Fahrplan und Standards sind in dem als Anlage 2 beigefügten Nahverkehrskonzept dargestellt, auf das in der Vorinformation
verwiesen wird. Die wesentlichen Inhalte dieses Konzepts, insbesondere die Linien, die Linienführung,
einzusetzende Fahrzeuge, Takte, Fahrplan–Kilometer sind bereits vom Aufsichtsrat der Stadtwerke Wesseling GmbH beschlossen worden.
3. Alternativen
werden nicht vorgeschlagen.
4. Finanzielle Auswirkungen
entfällt.