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Vorlage (7. Änderung der Satzung vom 29.01.2001 über die Unterhaltung von Übergangsheimen sowie die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Übergangsheime der Gemeinde Vettweiß)

Daten

Kommune
Vettweiß
Größe
51 kB
Datum
09.04.2018
Erstellt
29.03.18, 18:01
Aktualisiert
29.03.18, 18:01
Vorlage (7. Änderung der Satzung vom 29.01.2001 über die Unterhaltung von
Übergangsheimen sowie die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der
Übergangsheime der Gemeinde Vettweiß)

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Gemeinde Vettweiß Der Bürgermeister Vettweiß, den 16.03.2018 Dezernat: S Bearbeiter/in: Müller, Albert Tagesordnungspunkt: Vorlagennummer: V-58/2018 Vorlage für den Gemeinderat am 09.04.2018 - öffentlich - 7. Änderung der Satzung vom 29.01.2001 über die Unterhaltung von Übergangsheimen sowie die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Übergangsheime der Gemeinde Vettweiß Begründung: Der Rat hat in seiner Sitzung am 7.12.2017 die genannte Satzung geändert. Hintergrund war, die Notwendigkeit zu beseitigen, jede einzelne Unterkunft namentlich erwähnen zu müssen. Gleichzeitig wurden zwei Gebührentatbestände eingefügt, die die Abrechnung nach der Satzung oder im Rahmen eines privatrechtlichen Mietverhältnisses zulässt. Zwischenzeitlich ist ein dritter Gebührentatbestand notwendig geworden, der die Abrechnung nach tatsächlichen Kosten für das von der Gemeinde angemietete Objekt zulässt. In § 1 Abs. 1, letzter Satz, wurde dieser Tatbestand nun aufgeführt. Beschlussvorschlag: Der Rat der Gemeinde Vettweiß beschließt die als Anlage beigefügte 7. Satzung zur Änderung der Satzung vom 29.01.2001 über die Unterhaltung von Übergangsheimen sowie die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Übergangsheime der Gemeinde Vettweiß. Auswirkungen auf den Haushalt: keine