Daten
Kommune
Vettweiß
Größe
10 kB
Datum
09.04.2018
Erstellt
29.03.18, 18:01
Aktualisiert
29.03.18, 18:01
Stichworte
Inhalt der Datei
7. Satzung vom ____________
zur Änderung der Satzung vom 29.01.2001 über die Unterhaltung von
Übergangsheimen sowie die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der
Übergangsheime der Gemeinde Vettweiß
Aufgrund der §§ 7, 8 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der
Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV.NRW. S. 666) zuletzt geändert durch
Artikel 15 des Gesetzes vom 23.01.2018 (GV.NRW S. 90) und der §§ 2, 4 und 6 des
Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG) vom 21.10.1969
(GV.NRW S. 712), zuletzt geändert durch Artikel 19 des Gesetzes vom 23.01.2018
(GV.NRW S. 90) hat der Rat der Gemeinde Vettweiß am ________________ folgende
Satzung beschlossen:
Artikel I
§ 1 Abs. 1, letzter Satz, erhält folgende neue Fassung:
Abweichend hiervon kann in Fällen der Anerkennung als Flüchtling eine Abrechnung nach
dieser Satzung oder nach den tatsächlichen Kosten für das von der Gemeinde angemietete
Objekt oder im Rahmen eines privatrechtlichen Mietverhältnisses erfolgen.
Bekanntmachungsanordnung
Die vorstehende Satzung zur Änderung der Satzung über die Unterhaltung von
Übergangsheimen sowie die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der
Übergangsheime der Gemeinde Vettweiß wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Es wird
darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der
Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen beim Zustandekommen dieser
Satzung nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht
werden kann, es sei denn
a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt
b) diese Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden
c) der Bürgermeister hat den Satzungsbeschluss vorher beanstandet oder
d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Gemeinde vorher gerügt und dabei
die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.
Vettweiß, den _________
_______________
(Kunth)
Bürgermeister