Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
134 kB
Datum
18.04.2018
Erstellt
28.03.18, 10:00
Aktualisiert
28.03.18, 10:00
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Z9 /
Datum:
V 404/2018
23.03.2018
Haushaltssatzung des Kreises Euskirchen für das Haushaltsjahr 2018 – 2. Veränderungsliste
Beschlussempfehlung der Verwaltung:
Der Kreistag beschließt die Haushaltssatzung des Kreises Euskirchen für das Haushaltsjahr 2018 in
der Fassung der Anlage 1 zur Z 9 / V 404/2018.
Begründung:
Mit der V 418/2018 wird die Errichtung eines umfassenden Kreishauserweiterungsbaus vorgeschlagen. Es gilt nunmehr, über die 2. Veränderungsliste Haushaltsmittel und Verpflichtungsermächtigungen bereitzustellen, die entsprechende Auftragsvergaben nach Haushaltswirksamkeit ermöglichen.
Vorbehaltlich des noch zu fassenden Kreistagsbeschlusses sieht die 2. Veränderungsliste die gegenüber der konventionellen Bauweise höheren Investitionsauszahlungen der Alternative der HolzHybrid-Bauweise vor. Sofern sich der Kreistag für die Umsetzung der konventionellen Bauweise entschließt, sind die Investitionsauszahlungsermächtigungen entsprechend der V 418/2018 zu reduzieren.
Die Baukostenübersicht der Lösung in Holz-Hybrid-Bauweise beinhaltet Investitionsauszahlungen in
Höhe von 34,3 Mio. € einschließlich Leitstellentechnik. Zusammen mit der am 13.12.2017 vom
Kreistag bereits beschlossenen Parkflächenerweiterung (siehe V 389/2017) ergibt sich insgesamt ein
Mittelbedarf in Höhe von 34.442.000 €. Unter Berücksichtigung der aus dem Haushaltsjahr 2017 zu
übertragenden Auszahlungsermächtigungen in Höhe von 3.832.000 € ergibt sich ein im Haushaltsjahr
2018 sowie den Finanzplanjahren zu veranschlagendes Auszahlungsvolumen in Höhe von
30.610.000 €.
Die Aufteilung des Auszahlungsvolumens stellt sich wie folgt dar:
-2-
Veranschlagung Haushalt 2018
Kostenträger
Übertragene
Ermächtigungen
aus Vorjahren
2018
2019
2020
2021
Summe
Baukosten gesamt
111 19
126 01
127 01
127 02
1.536.000
730.000
394.000
21.000
1.071.000
2.681.000
1.071.000
2.865.000 17.451.000
4.687.000
Die Veranschlagung des Erweiterungsbaus findet ab
2018 zentral beim Produkt 111 19 statt.
2.865.000 17.451.000
27.610.000
730.000
394.000
21.000
4.687.000
28.755.000
28.755.000
Zwischensumme
Systemtechnik Leitstelle
126 01
127 01
127 02
403.000
598.000
150.000
630.000
936.000
234.000
350.000
520.000
130.000
525.000
780.000
195.000
83.000
123.000
30.000
1.991.000
2.957.000
739.000
1.151.000
1.800.000
1.000.000
1.500.000
236.000
5.687.000
Zwischensumme
5.687.000
Summe
34.442.000
Mit der 2. Veränderungsliste wird ausschließlich die o.g. Aufteilung umgesetzt. Neben der reinen
Veranschlagung werden zudem entsprechende Verpflichtungsermächtigungen in der Haushaltssatzung geregelt.