Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Mitteilungsvorlage (Beratung Entwurf Haushalt 2018 einschl. Haushaltssicherungskonzept bis 2021 hier: Beantwortung von Anfragen der PKL Fraktion vom 15.03.2018)

Daten

Kommune
Linnich
Größe
203 kB
Datum
12.04.2018
Erstellt
28.03.18, 19:01
Aktualisiert
28.03.18, 19:01
Mitteilungsvorlage (Beratung Entwurf Haushalt 2018 einschl. Haushaltssicherungskonzept bis 2021
hier: Beantwortung von Anfragen der PKL Fraktion vom 15.03.2018) Mitteilungsvorlage (Beratung Entwurf Haushalt 2018 einschl. Haushaltssicherungskonzept bis 2021
hier: Beantwortung von Anfragen der PKL Fraktion vom 15.03.2018) Mitteilungsvorlage (Beratung Entwurf Haushalt 2018 einschl. Haushaltssicherungskonzept bis 2021
hier: Beantwortung von Anfragen der PKL Fraktion vom 15.03.2018) Mitteilungsvorlage (Beratung Entwurf Haushalt 2018 einschl. Haushaltssicherungskonzept bis 2021
hier: Beantwortung von Anfragen der PKL Fraktion vom 15.03.2018)

öffnen download melden Dateigröße: 203 kB

Inhalt der Datei

STADT LINNICH Mitteilungsvorlage Die Bürgermeisterin - öffentlich - Drucksache M-26/2018 Beratungsfolge Termin Finanz- und Personalausschuss 12.04.2018 Dienststelle Datum: Sachbearbeiter: Fachbereich FB2 20.03.2018 Herr Hensen TOP Aktenzeichen Beratung Entwurf Haushalt 2018 einschl. Haushaltssicherungskonzept bis 2021 hier: Beantwortung von Anfragen der PKL Fraktion vom 15.03.2018 Finanzielle Auswirkungen Die Vorlage berührt nicht den Etat Die Vorlage berührt den Etat auf der Einnahmeseite Mittel stehen zur Verfügung Hh.-Stelle Haushaltsausgabereste Bisher angeordnet Investitionsprogramm Verpflichtungsermächtigung Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt Hh.-Stelle Deckungsvorschlag: (Kämmerei) Ergebnis der Mitteilung Mitteilungsvorlage wird zur Kenntnis genommen Ergebnis der Mitteilung: Die Mitteilungsvorlage wird zur Kenntnis genommen. Inhalt der Mitteilung: Mit Schreiben vom 15.03.2018 stellt die PKL Fraktion beigefügte Anfragen zum Haushaltsentwurf 2018. Die Anfragen werden wie folgt beantwortet: 1. Kann die Verwaltung uns bereits einen Ausblick geben, wie sich die Kostenentwicklung für diese Schäden gemäß des Instandhaltungskonzeptes für Wirtschaftswege entwickelt? Das Straßen- und Wirtschaftswegeerhaltungskonzept wurde fertig gestellt und wird in der Fachausschusssitzung am 11.04.2018 vorgestellt. Durch das beauftragte Ingenieurbüro wurden für die Wirtschaftswegeinstandsetzung Kosten für den Zeitraum 2018-2022 i.H.v. 1,8 Mio. € ermittelt. Das ermittelte Volumen umfasst im Wesentlichen lfd. Instandsetzungsmaßnahmen. Vereinzelt beziehen sich die Maßnahmen auf Erneuerungen. Eine Erhebung von Beiträgen kommt lediglich für die Herstellung, Anschaffung, Erweiterung und wesentliche Verbesserung von Anlagen in Betracht. Die laufenden Instandhaltungsaufwendungen sind nicht beitragsfähig. 2. Kann die Verwaltung uns geschätzte Einnahmen für Verpachtung bzw. Verkauf nennen? Allgemein: Zunächst ist zu festzulegen, welcher Nutzung die oben genannten Sportplätze zugeführt werden könnten. Alle Sportflächen befinden sich im ungeplanten Außenbereich. Für die Platzanlagen in Welz, Hottorf und Kofferen kommt zur Zeit allenfalls eine Verwendung als landwirtschaftliche Fläche in Betracht. Für eine beabsichtigte anderweitige Nutzung ist ein Bauleitplanverfahren durchzuführen und ggfls. erforderliche Erschließungsmaßnahmen umzusetzen. Die Sportfläche in Boslar könnte aufgrund der räumlichen Nähe zur Ortschaft an die dort vorhandene Infrastruktur angebunden und nach Durchführung einer entsprechenden Bauleitplanung als Bauland ausgewiesen werden. Boslar: In Boslar kann von einer Nutzfläche von ca. 1 ha ausgegangen werden. Wie bereits zuvor erwähnt, kann aufgrund der räumlichen Nähe zur Ortschaft durchaus von Bauerwartungsland ausgegangen werden. Die Fläche liegt im nicht erschlossenen Außenbereich. Der Bodenrichtwert ist aus dem vorgenannten Grund nur als Fläche der Landwirtschaft angegeben. Sollte die Fläche zu Bauland entwickelt werden, ist hier von Bauerwartungsland auszugehen. Der Preis für dieses liegt bei ca. 25,00 € /m². Damit lägen dann die Einnahmen bei einer Veräußerung bei zwischen 225.000 € und 250.000 €. Hiervon in Abzug zu bringen wäre der Rückbau der bestehenden Aufbauten (Handlauf, Ballfang etc.). Hottorf: Die Fläche des Sportbereiches beträgt hier ca. 0,8 ha. Die Fläche muss zur Endnutzung als Ackerfläche umgebrochen und entsprechend aufbereitet werden. Sofern die Endnutzung als Ackerfläche erreicht worden ist, könnte hier eine Pacht von ca. 425 € p. a. eingenommen werden. Der Bodenrichtwert beträgt ca. 6,90 € /m². Damit ließe sich ein Verkaufserlös von 55.200 € generieren. Kofferen: In Kofferen sollte der Parkplatz für den Friedhof erhalten bleiben. Ebenso das Sportlerheim, welches nunmehr durch die Schützenbruderschaft genutzt werden soll. Somit beträgt die Fläche, welche als Ackerfläche genutzt werden kann, noch ca. 1 ha. Auch hier müsste die Fläche vor einer regulären Verpachtung zunächst aufbereitet werden. Danach kann ein Pachtpreis von ca. 485 € p. a. erzielt werden. Der Bodenrichtwert für Ackerland liegt bei 6,10 € / m². Damit liegt der Verkaufspreis bei ca. 61.000 €. Dieser kann jedoch erst erzielt werden, wenn das Land entsprechend aufbereitet worden ist. Eine entsprechende Teilfläche müsste vor dem Kauf noch parzelliert/vermessen werden. Welz: Die Fläche beträgt hier ebenfalls ca. 1,2 ha. Der jährliche Pachterlös liegt bei ca. 585 €, der Verkaufserlös beträgt bei einem Bodenrichtwert von 5,80 € ca. 69.600 €. 3. Kann die Verwaltung uns die geschätzten Gesamtkosten für alle Hallen nennen? Auf die Beschlussvorlage B-157/2016 zur Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport, Generationen und Soziales vom 14.02.2017 wird verwiesen. Nach einer durch die Verwaltung durchgeführten Bestandsaufnahme aller Bürger- und Mehrzweckhallen wurden für die Installation von behindertengerechten WC Anlagen folgende Gesamtkosten ermittelt: Bürgerhalle Boslar Bürgerhalle Gereonsweiler Bürgerhalle Gevenich Bürgerhalle Körrenzig Bürgerhalle Welz 50.000 € 15.000 € 8.000 € 15.000 € 15.000 € In den Bürgerhallen Körrenzig, Gevenich, Gereonsweiler und Welz soll der Umbau im Bestand stattfinden. Die Kosten hierzu sind daher im Ergebnisplan als lfd. Aufwand zu erfassen, s. S. 715, 057 573 002 5215000. In der Bürgerhalle Boslar ist ein Umbau im Bestand nicht möglich. Hier muss ein Anbau neben der Halle errichtet werden. Die Mittel für die Bürgerhalle Boslar sind daher haushaltsmäßig als Investition zu veranschlagen, s. S. 721, Investitionsnr. I-17-00011. 4. Durch die Einführung des neuen Bauamtes und der personellen Aufwertung der Fachbereichsleitung stellt sich die Frage, ob wir diese Leistung zukünftig nicht wieder selbst durchführen können. Für das lfd. Haushaltsjahr 2018 sind die Abrechnungen der Erschließungsmaßnahme in Glimbach (Am Friedensacker, Am Bongartzhof) und der Anliegerbeiträge der Nebenanlage Bahnstraße in Ederen geplant. Die Abrechnungen werden unter Zuhilfenahme von bereits beauftragten externen Ingenieurbüros erstellt. Darüber hinaus sind noch die Vorausleistungen für die Erschließungsmaßnahme in Tetz, B-Plan 10 und Am Römerring abzurechnnen. Hierzu ist nochmals eine externe Hilfestellung geplant. Zukünftig soll bei Straßenausbaumaßnahmen, die eine Beitragsveranlagung nach sich ziehen, zum Planungsauftrag auch der entsprechende Abrechnungsauftrag erteilt werden. 5. Wie sieht die Verwaltung den Kosten/Nutzenvergleich? Die beiden touristischen Hinweisschilder wurden auf Beschluss der politischen Gremien beantragt. Das Verfahren dauert seit 2009 an und wurde in den Gremien auch nach Hinweis auf entstehende Kosten weiter vorangetrieben. Zum Nutzen einer Autobahnbeschilderung liegen keine Erfahrungswerte vor. 6. Es stellt sich die Frage, ob diese Position noch benötigt wird. Nach Übernahme der amtierenden Bürgermeisterin, wurden die Termine fast ausschließlich durch die Verwaltungschefin wahrgenommen. Das war bei Ihrem Vorgänger anders. Der bisherige Amtsträger würde sein Amt zur Verfügung stellen, ein Antrag kann zum nächsten Stadtrat verfasst werden. Für die Funktion des 3. Stellv. Bürgermeisters wird nach der Entschädigungsverordnung EntschVO der 1,5 fache Satz der Aufwandsentschädigung eines Stadtverordneten zusätzlich gezahlt. Dies entspricht derzeit 328,65 € mtl., somit 3.943,80 € p.a.. Termine wurden im letzten Jahr nicht wahrgenommen. 7. Frage: Kann die Verwaltung uns einen Termin nennen, wann hier seitens der Bezirksregierung mit einer Antwort zu rechnen ist? Frage: Gibt es eine Alternative zum Regionalplan evtl. eigenständig eine Entwicklung voranzutreiben?  Das Planverfahren zur Neuaufstellung des Regionalplanes für den Regierungsbezirk Köln soll sich nach jetzigem Kenntnisstand ca. bis in die Jahre 2021/2022 erstrecken. Nach den im vergangenen Herbst geführten Kommunalgesprächen wäre in einem nächsten Schritt die Vorstellung eines ersten Entwurfes zu erwarten. Die Bezirksregierung Köln kommuniziert hierzu allerdings keinen konkreten Zeitplan.  Bei der langen Laufzeit der Neuaufstellung des Regionalplanes besteht grundsätzlich die Möglichkeit, Projekte der Bauleitplanung wie z.B. interkommunale Gewerbegebiete oder auch nur Gewerbeflächen für lokalen Bedarf auf der Grundlage einer Änderung des noch geltenden Regionalplanes anzustoßen. Die Bezirksregierung muss natürlich dabei für die jeweilige Maßnahme „gewonnen werden“, d.h. sie muss die Änderung mit den landesplanerischen Zielen vereinbaren können. (Schunck-Zenker)