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Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage 490/2018 Umweltbericht)

Daten

Kommune
Nörvenich
Größe
617 kB
Datum
12.04.2018
Erstellt
03.04.18, 19:10
Aktualisiert
03.04.18, 19:10

Inhalt der Datei

GEMEINDE NÖRVENICH Bebauungsplan Nörvenich W 18 „Oben vor dem Dorf“ OT Wissersheim Teil II UMWELTBERICHT ALS ERGEBNIS DER UMWELTPRÜFUNG Aufgestellt: 15. Januar 2018 Garten- und Landschaftsarchitekturbüro Reepel Schweringstraße 1 52349 Düren Umweltbericht zum Bebauungsplan Nörvenich W 18 „Oben vor dem Dorf“, OT Wissersheim INHALTSVERZEICHNIS 1. EINLEITUNG 1.1. 1.2. 1.3. 1.4. 1.5. Inhalt der Umweltprüfung Ziel und Inhalt des Bebauungsplanes Flächenbedarf, Standort und geplante Festsetzungen Berücksichtigung des Umweltschutzes in Fachgesetzen Übergeordnete Pläne 2. BESCHREIBUNG UND BEWERTUNG DER UMWELTAUSWIRKUNGEN 3 3 5 5 6 8 9 2.1. Bestandsaufnahme und Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung der Planung 2.1.1. SCHUTZGUT MENSCH 2.1.2. SCHUTZGUT PFLANZEN UND TIERE, BIOLOGISCHE VIELFALT 2.1.3. SCHUTZGUT BODEN UND FLÄCHE 2.1.4. SCHUTZGUT WASSER 2.1.5. SCHUTZGUT KLIMA/ LUFT 2.1.6. SCHUTZGUT LANDSCHAFT 2.1.7. SCHUTZGUT KULTUR- UND SACHGÜTER 2.1.8. WECHSELWIRKUNGEN 2.1.9. WEITERE BELANGE DES UMWELTSCHUTZES 2.2. Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Nichtdurchführung der Planung 9 9 13 15 17 17 18 19 19 20 20 3. VERMEIDUNG UND AUSGLEICH 20 3.1. Vermeidungs-, Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen 3.2. In Betracht kommende anderweitige Planungsmöglichkeiten 20 22 4. ZUSÄTZLICHE ANGABEN 22 4.1. 4.2. 4.3. 4.4. Technische Verfahren Hinweise auf Schwierigkeiten Hinweise auf Störfallbetriebe Monitoring 22 22 22 23 5. ZUSAMMENFASSUNG 23 6. ANHÄNGE 25 6.1. Quellen 6.2. Gesetzliche Grundlagen 25 25 GARTEN- UND LANDSCHAFTSARCHITEKTEN REEPEL 2 Umweltbericht zum Bebauungsplan Nörvenich W 18 „Oben vor dem Dorf“, OT Wissersheim 1. EINLEITUNG Die Gemeinde Nörvenich plant Freiflächen im südöstlichen Bereich des Ortsteils „Wissersheim“ als Wohngebiet zu entwickeln. Die Gemeinde bildet einen regional wichtigen Wohn-, Verwaltungs-, Dienstleistungs- und Einkaufsstandort auch bedingt durch die Nähe zu den Großräumen und Ballungszentren Köln und Aachen aus, was zu einem erhöhten Bedarf an Wohnbaugrundstücken führt. Der Flächennutzungsplan sieht diese Entwicklung bereits vor und schafft so die planungsrechtliche Grundlage für die Weiterentwicklung im Rahmen der Bauleitplanung. Somit ist die städtebauliche Entwicklung dieses Gebietes mittels eines Bebauungsplanes erforderlich. Der vorliegende Umweltbericht (UB) gem. § 2a Nr. 2 BauGB i.V.m. Anlage 1 BauGB beschreibt als gesonderter Teil der Begründung die Ergebnisse der Umweltprüfung. 1.1. Inhalt der Umweltprüfung Der Umweltbericht nach § 2 Absatz 4 und §2a Satz 2 Nr. 2 hat folgende Bestandteile: 1. Eine Einleitung mit folgenden Angaben: a. Kurzdarstellung des Inhalts und der wichtigsten Ziele des Bauleitplans, einschließlich einer Beschreibung der Festsetzungen des Plans mit Angaben über Standorte, Art und Umfang sowie Bedarf an Grund und Boden der geplanten Vorhaben; b. Darstellung der in einschlägigen Fachgesetzen und Fachplänen festgelegten Ziele des Umweltschutzes, die für den Bauleitplan von Bedeutung sind und der Art, wie diese Ziele und die Umweltbelange bei der Aufstellung des Bauleitplans berücksichtigt wurden; 2. Eine Beschreibung und Bewertung der erheblichen Umweltauswirkungen, die in der Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 Satz 1 ermittelt wurden, hierzu gehören folgend Angaben: a. Eine Bestandsaufnahme der einschlägigen Aspekte des derzeitigen Umweltzustands (Basisszenario), einschließlich der Umweltmerkmale der Gebiete, die voraussichtlich erheblich beeinflusst werden, und eine Übersicht über die voraussichtliche Entwicklung des Umweltzustands bei Nichtdurchführung der Planung, sowie dies Entwicklung gegenüber dem Basisszenario mit zumutbarem Aufwand auf der Grundlage der verfügbaren Umweltinformationen und wissenschaftlichen Erkenntnisse abgeschätzt werden kann; b. Einen Prognose über die Entwicklung des Umweltzustands bei Durchführung der Planung; hierzu sind, soweit möglich, insbesondere die möglichen erheblichen Auswirkungen während der Bau- und Betriebsphase der geplante Vorhaben auf die Belange nach § 1 Absatz 6 Nummer 7 Buchstabe a bis i zu beschreiben, unter anderem infolge aa) bb) cc) des Baus und des Vorhandenseins der geplanten Vorhaben, soweit relevant einschließlich Abrissarbeiten, der Nutzung natürlicher Ressourcen, insbesondere Fläche, Boden, Wasser, Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt, wobei soweit möglich die nachhaltige Verfügbarkeit dieser Ressourcen zu berücksichtigen ist. der Art und Menge an Emissionen von Schadstoffen, Lärm, Erschütterungen, Licht Wärme und Strahlung sowie der Verursachung von Belästigungen, GARTEN- UND LANDSCHAFTSARCHITEKTEN REEPEL 3 Umweltbericht zum Bebauungsplan Nörvenich W 18 „Oben vor dem Dorf“, OT Wissersheim dd) ee) ff) gg) hh) der Art und Menge der erzeugten Abfälle und ihrer Beseitigung und Verwertung, der Risiken für die menschliche Gesundheit, das kulturelle Erbe oder die Umwelt (z. B. durch Unfälle oder Katastrophen), der Kumulierung mit den Auswirkungen von vorhaben benachbarter Plangebiete unter Berücksichtigung etwaiger bestehender Umweltprobleme in Bezug auf möglicherweise betroffenen Gebiete mit spezieller Umweltrelevanz oder auf die Nutzung von natürlichen Ressourcen, der Auswirkungen der geplanten Vorhaben auf das Klima (z. B. Art und Ausmaß der Treibhausgasemissionen) und der Anfälligkeit der geplanten Vorhaben gegenüber den Folgen des Klimawandels. der eingesetzten Techniken und Stoffe; die Beschreibung nach Halbsatz 2 soll sich auf die direkten und die etwaigen indirekten, sekundären, kumulativen, grenzüberschreitenden, kurzfristigen, mittelfristigen und langfristigen, ständigen und vorübergehenden sowie positiven und negativen Auswirkungen der geplanten Vorhaben erstrecken; die Beschreibung nach Halbsatz 2 soll zudem den auf Ebene der Europäischen Union oder auf Bundes-, Landes- oder kommunaler Ebene festgelegten Umweltschutzzielen Rechnung tragen; c. Eine Beschreibung der geplanten Maßnahmen, mit denen festgestellte erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen vermieden, verhindert, verringert oder soweit möglich ausgeglichen werden sollen, sowie gegebenenfalls geplante Überwachungsmaßnahmen. In dieser Beschreibung ist zu erläutern, inwieweit erhebliche nachteilige Auswirkungen auf die Umwelt vermieden, verhindert, verringert oder ausgeglichen werden, wobei sowohl die Bauphase als auch die Betriebsphase abzudecken ist; d. In Betracht kommende anderweitige Planungsmöglichkeiten, wobei die Ziele und der räumliche Geltungsbereich des Bauleitplans zu berücksichtigen sind, und die Angabe der wesentlichen Gründe für die getroffene Wahl; e. Eine Beschreibung der erheblichen nachteiligen Auswirkungen nach §1 Absatz 6 Nummer 7 Buchstabe j; zur Vermeidung von Mehrfachprüfungen können die vorhandenen Ergebnisse anderer rechtlich vorgeschriebener Prüfungen genutzt werden; soweit angemessen, sollte diese Beschreibung Maßnahmen zur Verhinderung oder Verminderung der erheblichen nachteiligen Auswirkungen solcher Ereignisse auf die Umwelt sowie Einzelheiten in Bezug auf die Bereitschafts- und vorgesehen Bekämpfungsmaßnahmen für derartige Krisenfälle erfassen; 3. Zusätzliche Angaben: a. Eine Beschreibung der wichtigsten Merkmale der verwendeten technischen Verfahren bei der Umweltprüfung sowie Hinweise auf Schwierigkeit , die bei der Zusammenstellung der Angaben aufgetreten sind, zum Beispiel technische Lücken oder fehlende Kenntnisse, b. Eine Beschreibung der geplanten Maßnahmen zur Überwachung der erheblichen Auswirkungen der Durchführung des Bauleitplans auf die Umwelt, c. Eine allgemein verständliche Zusammenfassung der erforderlichen Angaben nach dieser Anlage, d. Eine Referenzliste der Quellen, die für die im Bericht enthaltenen Beschreibungen und Bewertungen herangezogen wurden. Bei der verbindlichen Bauleitplanung (BP) liegt der Fokus auf der Ausgestaltung der Maßnahmen des Lärmschutzes zum Erreichen gesunder Wohnverhältnisse, der Umsetzung einer landschaftsbildverträglichen Einbindung der Bebauung sowie der Vermeidung eines GARTEN- UND LANDSCHAFTSARCHITEKTEN REEPEL 4 Umweltbericht zum Bebauungsplan Nörvenich W 18 „Oben vor dem Dorf“, OT Wissersheim artenschutzrechtlichen Konfliktes. Weitere bedeutende Aspekte sind Maßnahmen zur Vermeidung von Beschädigungen archäologisch interessanter Objekte, zur Minimierung von Bodenzerstörungen schutzwürdiger Böden auf das unbedingt erforderliche Maß sowie zur Vermeidung von Störungen der Grundwasserneubildung. Der Schwerpunkt liegt hier auf der Beurteilung der Wirksamkeit der vorgesehenen Maßnahmen und des Umfangs verbleibender Umweltauswirkungen unter Berücksichtigung festgesetzter Maßnahmen. 1.2. Ziel und Inhalt des Bebauungsplanes Ziel und Inhalt des Bebauungsplanes sind: o Bereitstellung von dringend benötigtem Wohnbauland in der Ortslage von „Wissersheim“ in ca. 3,5 Kilometer Nähe zur Ortsmitte von „Nörvenich“ mittels Anbindung einer Straßenschleife an Ortserschließungsstraßen im Westen und Osten o Die Bauflächen und Erschließungsanlagen sollen hierbei auf heutige Anforderungen moderner Baugebiete abgestimmt werden. o Die Grundstücke werden durch einen Projektentwickler baureif erstellt um sie zu veräußern. Dieser übernimmt sämtliche Kosten zur Durchführung des B-Planes und der Erschließung. Hierzu wird ein Erschließungsvertrag bzw. ein städtebaulicher Vertrag mit der Gemeinde Nörvenich abgeschlossen. 1.3. Flächenbedarf, Standort und geplante Festsetzungen Das insgesamt ca. 13.090 m² große Plangebiet umfasst die Flurstücke 18 tlw. (Straße), 19 und 34 tlw. in der Flur 19 und das Flurstück 8 (tw.) in der Flur 15. Die Fläche befindet sich südwestlich des Ortsrandes von Wissersheim, im Norden und Osten grenzt Bebauung und der Friedhof an. Im Westen liegt eine kleinere Ackerfläche und südlich verläuft ein Ortsrandweg („Südlicher Weg“) mit Graben und beidseitigem Gehölzbewuchs. Dahinter folgt die offene Feldflur Richtung Pingsheim. hinter einem Wirtschaftsweg der Friedhof sowie ein kleine Ackerfläche. Das Plangebiet wird von einem in Nord-Süd-Richtung verlaufenden Weg („Westlicher Weg“) durchkreuzt. Festgesetzt werden ein Allgemeines Wohngebiet mit geplanten 34 Grundstücken, einer Grundflächenzahl von 0,4 und maximal 2-geschossiger Bebauung. Die Grundflächenzahl kann um 50 % für Nebenanlagen überschritten werden. Die Baugrundstücksflächen haben eine Gesamtgröße von ca. 9.180 m², die überbaubaren Grundstücksflächen sind durch Baugrenzen festgelegt. Erschlossen wird das Baugebiet durch eine Straßenschleife, die für Abb. 1: BP W 18 „Ober dem Dorf“, OT Wissersheim den Allgemeinverkehr nur an die südlich verlaufende Straße angebunden ist. Die westliche Anbindung dient als Feuerwehrzufahrt. Außerdem wird eine fußläufige Verbindung zum „Westlichen Weg“ GARTEN- UND LANDSCHAFTSARCHITEKTEN REEPEL 5 Umweltbericht zum Bebauungsplan Nörvenich W 18 „Oben vor dem Dorf“, OT Wissersheim hergestellt. Im Verlauf der Haupterschließungsstraßen werden ausreichend öffentliche Besucherparkplätze vorgesehen. Das anfallende Niederschlagswasser wird einer Sickermulde im Westen des Plangebietes zugeführt. Diese wird durch Bepflanzung landschaftsgerecht eingegrünt. Der entlang der südlichen Randstraße verlaufende Grünstreifen bleibt bis auf eine Zufahrt erhalten. Die wegfallenden Gehölze werden ersetzt. Für die Baumaßnahme werden 1,23 ha Ackerfläche, 137 m² Wegerandstreifen und 33 m² Baumhecke beansprucht, ca. 480 m² Gehölz bleiben erhalten. 1.4. Berücksichtigung des Umweltschutzes in Fachgesetzen Bezogen auf die Schutzgüter gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB sind folgende Gesetze für die Bebauungsplanung relevant: Schutzgut Gesetz Mensch Baugesetzbuch Zielaussage „Bei der Aufstellung der Bauleitpläne sind insbesondere zu berücksichtigen, die Belange des Umweltschutzes, insbesondere ... umweltbezogene Auswirkungen auf den Menschen und seine Gesundheit sowie die Bevölkerung insgesamt (§ 1 Abs. 6 Nr. 7c BauGB).“ Bundesimmissionsschutzgesetz „Zweck dieses Gesetzes ist es Menschen ... vor schädlichen inkl. der Verordnungen und Umwelteinwirkungen zu schützen und dem Entstehen schädlicher Umweltwirkungen vorzubeugen.“ Erlasse Tiere Pflanzen TA Lärm Die TA Lärm dient dem Schutz der Allgemeinheit und der Nachbarschaft vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Geräusche sowie der Vorsorge gegen schädliche Umwelteinwirkungen durch Geräusche. DIN 18005 Als Voraussetzung für gesunde Lebensverhältnisse für die Bevölkerung ist ein ausreichender Schallschutz notwendig, dessen Verringerung insbesondere am Entstehungsort, aber auch durch städtebauliche Maßnahmen in Form von Lärmvorsorge und – minderung bewirkt werden soll. „Bei der Aufstellung der Bauleitpläne sind insbesondere zu berücksichtigen, die Belange des Umweltschutzes, insbesondere ... die Auswirkungen auf Tiere, Pflanzen ... (§1 Abs. 6 Nr. 7a BauGB).“ und Baugesetzbuch Bundesnaturschutzgesetz (Landschaftsgesetz NRW) „Natur und Landschaft sind auf Grund ihres eigenen Wertes und als Lebensgrundlage des Menschen auch in Verantwortung für die künftigen Generationen im besiedelten und unbesiedelten Bereich so zu schützen, zu pflegen, zu entwickeln und, soweit erforderlich, wiederherzustellen, dass  die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes,  die Regenerationsfähigkeit und nachhaltige Nutzungsfähigkeit der Naturgüter,  die Tier- und Pflanzenwelt einschließlich ihrer Lebensstätten und Lebensräume sowie  die Vielfalt, Eigenart und Schönheit sowie der Erholungswert von Natur und Landschaft auf Dauer gesichert sind.“ (§1) „Der Eingriff darf nicht zugelassen oder durchgeführt werden, wenn die Beeinträchtigungen nicht zu vermeiden oder nicht in angemessener Frist auszugleichen oder in sonstiger Weise zu GARTEN- UND LANDSCHAFTSARCHITEKTEN REEPEL 6 Umweltbericht zum Bebauungsplan Nörvenich W 18 „Oben vor dem Dorf“, OT Wissersheim kompensieren sind und die Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege bei der Abwägung aller Anforderungen an Natur und Landschaft anderen Belangen im Range vorgehen.(§ 15) Es ist verboten, 1. Wild lebenden Tieren der besonders geschützten Arten nachzustellen, sie zu fangen, zu verletzen oder zu töten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören, 2. Wild lebende Tiere der streng geschützten Arten und der europäischen Vogelarten während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten erheblich zu stören; …, 3. Fortpflanzungs- oder Ruhestätten der wild lebenden Tiere der besonders geschützten Arten aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören, 4. Wild lebende Pflanzen der besonders geschützten Arten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, sie oder ihre Standorte zu beschädigen oder zu zerstören (§ 44 (1)) Boden und Fläche Baugesetzbuch Bundesbodenschutzgesetz Wasser Baugesetzbuch Wasserhaushaltsgesetz Die nach Landesrecht für Naturschutz und Landschaftspflege zuständigen Behörden…können von den Verboten des § 44 im Einzelfall weitere Ausnahmen zulassen….Eine Ausnahme darf nur zugelassen werden wenn zumutbare Alternativen nicht gegeben sind und sich der Erhaltungszustand der Population einer Art nicht verschlechtert…. (§ 45 (7) BauGB) „Bei der Aufstellung der Bauleitpläne sind insbesondere zu berücksichtigen, die Belange des Umweltschutzes, insbesondere ... die Auswirkungen auf ... Boden ... (§ 1 Abs. 6 Nr. 7a BauGB).“ „Mit Grund und Boden soll sparsam und schonend umgegangen werden. Dabei sind zur Verringerung der zusätzlichen Inanspruchnahme von Flächen für bauliche Nutzungen die Möglichkeiten der Entwicklung der Stadt insbesondere durch Wiedernutzbarmachung von Flächen, Nachverdichtung und andere Maßnahmen zur Innenverdichtung zu nutzen sowie Bodenversiegelungen auf das notwendige Maß zu begrenzen.“ (§ 1a (2) BauGB) Zweck dieses Gesetzes ist es, nachhaltig die Funktionen des Bodens zu sichern oder wiederherzustellen. Hierzu sind schädliche Bodenveränderungen abzuwehren, der Boden und Altlasten sowie hierdurch verursachte Gewässerverunreinigungen zu sanieren und Vorsorge gegen nachteilige Einwirkungen auf den Boden zu treffen. Bei Einwirkungen auf den Boden sollen Beeinträchtigungen seiner natürlichen Funktionen sowie seiner Funktion als Archiv der Natur- und Kulturgeschichte so weit wie möglich vermieden werden. „Bei der Aufstellung der Bauleitpläne sind insbesondere zu berücksichtigen, die Belange de Umweltschutzes, insbesondere ... die Auswirkungen auf ... Wasser ... (§ 1 Abs. 6 Nr. 7a BauGB).“ „Die Gewässer sind als Bestandteil des Naturhaushalts und als Lebensraum für Tiere und Pflanzen zu sichern. Sie sind so zu bewirtschaften, dass sie dem Wohl der Allgemeinheit und im Einklang mit ihm auch dem Nutzen Einzelner dienen, vermeidbare Beeinträchtigungen ihrer ökologischen Funktionen und der direkt von ihnen abhängenden Landökosysteme und Feuchtgebiete im Hinblick auf deren Wasserhaushalt unterbleiben und damit insgesamt eine nachhaltige Entwicklung gewährleistet wird. Dabei GARTEN- UND LANDSCHAFTSARCHITEKTEN REEPEL 7 Umweltbericht zum Bebauungsplan Nörvenich W 18 „Oben vor dem Dorf“, OT Wissersheim sind insbesondere mögliche Verlagerungen von nachteiligen Auswirkungen von einem Schutzgut auf ein anders zu berücksichtigen; ein hohes Schutzniveau für die Umwelt insgesamt, unter Berücksichtigung der Erfordernisse des Klimaschutzes, ist zu gewährleisten.“ (§ 1a WHG) Landeswassergesetz Luft Baugesetzbuch Bundesimmissionsschutzgesetz „Zweck dieses Gesetzes ist es, Menschen ... vor schädlichen Umwelteinwirkungen zu schützen und dem Entstehen schädlicher Umwelteinwirkungen vorzubeugen.“ TA Luft Die TA Luft dient dem Schutz der Allgemeinheit und der Nachbarschaft vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen sowie der Vorsorge gegen schädliche Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen. Bei der Aufstellung der Bauleitpläne sind insbesondere zu berücksichtigen, die Belange des Umweltschutzes, insbesondere ... die Auswirkungen auf ... Klima ... (§ 1 Abs. 5 Nr. 7a BauGB).“ § 1 (s. o.). Klima Baugesetzbuch Landschaft und biologische Vielfalt Bundesnaturschutzgesetz (Landschaftsgesetz NW) 1.5. „Ziel der Wasserwirtschaft ist es, die Gewässer vor vermeidbaren Beeinträchtigungen zu schützen und eine mit Rücksicht auf den Wasserhaushalt gebotene sparsame Verwendung des Wassers zu erreichen. Die Gewässer sind so zu bewirtschaften, dass sie dem Wohl der Allgemeinheit und im Einklang mit ihm auch dem Nutzen Einzelner dienen. Dies erfordert die Ordnung des Wasserhaushalts als Bestandteil von Natur und Landschaft und als Grundlage für die Wasserversorgung, die Abwasserbeseitigung und andere Gewässernutzungen.“ (§ 2 LWG) „Bei der Aufstellung der Bauleitpläne sind insbesondere zu berücksichtigen, die Belange des Umweltschutzes, insbesondere ... die Auswirkungen auf ... Luft ... (§ 1 Abs. 6 Nr. 7a BauGB).“ Übergeordnete Pläne Der Landesentwicklungsplan (LEP) des Landes NRW (2017) stellt den Bereich um Wissersheim als 'Freiraum' dar. Im Regionalplan Köln, TA Aachen liegt das Plangebiet außerhalb des „Allgemeinen Siedlungsbereich“ (ASB). Der Regionalplan stellt an dieser Stelle „Allgemeinen Freiraum- und Agrarbereich“ dar. Die Darstellung als Allgemeiner Siedlungsbereich (ASB) ist im ländlichen Raum nur für den Hauptort üblich. Wissersheim liegt darüber hinaus in der Lärmschutzzone C, bezogen auf den Fliegerhorst Nörvenich. Abb. 2: Regionalplan TA Aachen, o. M. GARTEN- UND LANDSCHAFTSARCHITEKTEN REEPEL 8 Umweltbericht zum Bebauungsplan Nörvenich W 18 „Oben vor dem Dorf“, OT Wissersheim Der gültige Flächennutzungsplan der Gemeinde Nörvenich weist das Plangebiet als Wohnbauflächen aus. Der Bebauungsplan wird somit gem. § 8 Abs. 2 BauGB aus dem FNP entwickelt. Der Bebauungsplan kann auf Grundlage dieser vorbereitenden Bauleitplanung realisiert werden. Abb. 3: Flächennutzungsplan d. Gem. Nörvenich (2006) Die Fläche liegt nicht im Geltungsbereich eines Landschaftsplanes. Es liegen auch keine Schutzgebiete oder schutzwürdige Flächen i.S.d. BNatSchG (Natura 2000, besonders geschützte Teile von Natur und Landschaft oder Biotopkatasterflächen des LANUV) innerhalb oder im nächsten Umfeld des Plangebietes vor. Das nächste Naturschutzgebiet ist der Nörvenicher Wald, der auf europäischer Ebene als FFH-Schutzgebiet Natura 2000 DE 5105-302 „Nörvenicher Wald“ ausgewiesen ist. Das Wissersheimer Fließ, welches aus Richtung Süden (Pingsheim) entlang des Weges „Am Erdbeerhof“ führt, ist im Infoportal des Landes als Verbundfläche dargestellt. Sonstige Schutzgebiete oder Restriktionsflächen (wie Wasserschutzgebiete, Überschwemmungsgebiete, etc.) sind innerhalb des Geltungsbereiches und seines näheren Umfeldes nicht vorhanden. Wissersheim liegt in der Erdbebenzone 3, Untergrundklasse S (Gebiete tiefer Beckenstrukturen mit mächtiger Sedimentfüllung) nach der Kategorisierung der DIN 4149. Daher sind hier für Entwurf, Bemessung und Konstruktion von Hochbauten die entsprechenden Maßnahmen der DIN 4149 zu ergreifen bzw. für Objekte mit höherem Sicherheitsniveau weitere einschlägige Regelwerke zu beachten. 2. Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen 2.1. Bestandsaufnahme und Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung der Planung 2.1.1. Schutzgut Mensch Das Plangebiet wird überwiegend ackerbaulich genutzt, nur randlich zwischen der östlich gelegenen Ackerfläche und dem südlich verlaufendem Weg befindet sich ein Gehölz aus mittelalten Bäumen und Sträuchern, das die Fläche optisch einbindet und zusammen mit einem Gehölzstreifen jenseits des Weges einen landschaftsgerechten Übergang zur Feldflur schafft. Die östliche Ackerfläche wurde im Frühjahr nicht bewirtschaftet, so dass sie aktuell als Brache anzusprechen ist. Östlich und nördlich grenzt die Bebauung von Ober- und Wasserturmstraße sowie der Friedhof an. Im Westen liegen weitere Felder. Südlich läuft der bereits erwähnte, von beiden Seiten mit einer Gehölzreihe bestandene Weg und dahinter wiederum die offene Feldflur. GARTEN- UND LANDSCHAFTSARCHITEKTEN REEPEL 9 Umweltbericht zum Bebauungsplan Nörvenich W 18 „Oben vor dem Dorf“, OT Wissersheim Abb. 4: Panoramafoto der gesamten Eingriffsfläche Für die Bewohner an Ober- und Wasserturmstraße, dem derzeitigen Ortsrand stellt die Fläche bereits die offene Landschaft dar, die jedoch optisch durch die Baumhecke am „Südlichen Weg“ und die Grünanlage des Wissersheimer Friedhofes begrenzt einsehbar ist. Auch für Erholungssuchende aus Richtung Wasserturm kommend, beginnt die Erholungslandschaft auf Höhe des Plangebietes. Vom südlich verlaufenden Weg nimmt man die Fläche aufgrund des dichten Baum- und Strauchbewuchses nur eingeschränkt wahr. Die künftige Fläche für die Niederschlagswasserentsorgung ist jedoch frei einsehbar da der „Südliche Weg“ hier nur einseitig mit einer Baumhecke bestanden ist. Die Kreisstraße K 54, welche den Ortsteil mit den umliegenden anderen Ortsteilen „Nörvenichs“ verbindet, verläuft ca. 400 m westlich. Die direkt angrenzenden Wege werden derzeit nur gering durch Autoverkehr, landwirtschaftlichen Verkehr und ansonsten zur Naherholung genutzt. Die Nutzungen der Umgebung erfolgen darüber hinaus durch Wohnen, Landwirtschaft und den Friedhof, so dass die einwirkenden Immissionen begrenzt sind. Das Plangebiet liegt außerdem in der Nähe des Militärflugplatzes Nörvenich. Zur Planung wurde eine „Schalltechnische Untersuchung“ mit Bezug auf die Lärmentwicklung durch Verkehrslärm der umgebenen Haupterschließungsstraßen und die Flugbewegungen am Militärflugplatz Nörvenich durch das Büro Kramer Schalltechnik im August 2017 erarbeitet. Die zu berücksichtigenden Verkehrswege und die Ausgangsdatenquellen zum Straßenverkehrsaufkommen gemäß RLS-90 wurden mit der zuständigen Behörde des Kreises Düren abgestimmt. Anschließend wurden die erforderlichen schalltechnischen Kennwerte für die relevanten Abschnitte berechnet. Ausgangsbasis der Berechnung sind die anhand der Verkehrsdaten berechneten Schallemissionspegel. Die Berechnung der Schallemissionspegel erfolgt für den Straßenverkehr nach RLS-90. Für den Flugverkehr wird in Anlehnung an die Fluglärm- Schutzzonen ein äquivalenter Dauerschallpegel zugrunde gelegt. Das Plangebiet liegt südöstlich in ca. 2,5 km Abstand zum Militärflugplatz Nörvenich. Es befindet sich außerhalb eines Lärmschutzbereiches, beziehungsweise nicht innerhalb einer Fluglärm-Schutzzone Die Start- und Landebahnen verlaufen tangential zum Plangebiet, sodass keine direkten Überflüge bei Starts und Landungen aufAbb. 5: Lärmschutzbereiche des Militärflugplatzes Nörvenich treten. Nach der Ermittlung der zugrunde zu legenden Verkehrsdaten wurde zur Berücksichtigung der gemäß RLS-90 geforderten „Lärmvorsorge“ eine mögliche Verkehrszunahme bis zum GARTEN- UND LANDSCHAFTSARCHITEKTEN REEPEL 10 Umweltbericht zum Bebauungsplan Nörvenich W 18 „Oben vor dem Dorf“, OT Wissersheim Prognosejahr 2030 berücksichtigt. Hierzu wurde abstimmungsgemäß eine mögliche allgemeine Verkehrszunahme von 10 % angenommen und entsprechend eingerechnet. Zur Ermittlung der verkehrlichen Auswirkungen auf das umliegende Straßennetz bzw. die angrenzenden Knoten durch die geplante Wohnbebauung wurde ein Verkehrsgutachten durch die Firma Ingenieurgruppe IVV Aachen/Berlin im Januar 2018 durchgeführt. Folgender Untersuchungsablauf wurde durchgeführt: o Bestandsaufnahme des Plangebietes mit integrierter Kurzzeitzählung an vier umliegenden Knoten im Bereich der zukünftigen Wohnbebauung. o Hochrechnung der Zählergebnisse auf den durchschnittlichen täglichen Kfz Verkehr und Darstellung o Ermittlung des durchschnittlichen täglichen Verkehrsaufkommens für das neue Vorhaben und Darstellung des Verkehrsaufkommens mit dem Vorhaben. o Nachweis der Leistungsfähigkeit von zwei Straßenknoten an der Hubertusstraße bzw. Frongasse unter Berücksichtigung der zukünftigen Wohnbebauung. o Zusammenstellung der Fakten / Argumente aus verkehrlicher Sicht und Erarbeitung einer Handlungsempfehlung. Das Plangebiet liegt in einem ehemaligen Kampfgebiet. Es liegen Hinweise auf eine mögliche Existenz von Kampfmitteln vor. Hinweise auf schädliche Bodenbelastungen liegen nicht vor. AUSWIRKUNGEN Mit der Realisierung des Baugebietes geht die landwirtschaftliche Produktionsfläche, sowie siedlungsnaher Freiraum und 32 m² Gehölzfläche für die Erschließung verloren. Im dicht bebauten, neuen Wohngebiet am südlichen Ortsrand von Wissersheim entsteht künftig Wohnraum für Allgemeines Wohnen sowie eine Spielfläche und zusätzliche Parkplätze. Die optische Einbindung des Wohngebietes kann weiterhin durch die Gehölze entlang des südlichen Weges erfolgen da diese erhalten bleiben. Obwohl die Freifläche nicht erschlossen ist hat sie eine mittlere Erholungseignung. Auf dem westlich verlaufenden Weg am Friedhof ist die Veränderung am meisten wahrnehmbar, da sich der Übergang in die freie Landschaft verschiebt und hinter dem Gehölz am südlichen Weg nur große Ackerschläge mit einem rasterförmigen Wegenetz folgen. Die Kleinteiligkeit der nahen Ortsumgebung ist hier nicht mehr vorhanden. Auf Empfehlung des Lärmschutz-Gutachter wird das gesamte Plangebiet im Sinne eines vorbeugenden Lärmschutzes auf Lärmpegelbereich III (LPB III) festgesetzt. Somit ist auch bei sporadisch stärker gebündeltem Auftreten von Flugbewegungen am Militärflugplatz Nörvenich ein ausreichender Schutz der Anwohner sichergestellt. Die Außenbauteile (Außenwände, Dächer, Türen sowie Fenster) von Aufenthaltsräumen (bei Wohnungen mit Ausnahme von Küchen, Bädern und Hausarbeitsräumen) müssen so ausgeführt werden, dass mindestens das jeweilige der nachstehenden Tabelle zu entnehmende resultierende Schalldämmmaß R’w,res (nach DIN 4109, Schallschutz im Hochbau) erreicht wird. GARTEN- UND LANDSCHAFTSARCHITEKTEN REEPEL 11 Umweltbericht zum Bebauungsplan Nörvenich W 18 „Oben vor dem Dorf“, OT Wissersheim Abb. 6: Lärmpegelbereiche und entsprechende Schalldämmmaße Sollte im Baugenehmigungsverfahren nachgewiesen werden, dass die tatsächliche Geräuschbelastung einer Gebäudeseite niedriger ausfällt, als dies der Lärmpegelbereich angibt, so kann vom festgelegten Schalldämmmaß abgewichen und ein entsprechend niedrigeres Maß zugelassen werden. Laut Verkehrs-Gutachter ist das Vorhaben in geplanter Form umsetzbar. Das geplante Bauvorhaben verursacht insgesamt rund 329 zusätzliche Fahrzeugbewegungen pro Tag im Vergleich zum Ist-Zustand. Es ergeben sich nur leichte, unkritische Verkehrszunahmen im direkt angrenzenden Bereich des Vorhabens. Die übrigen Straßen werden durch das Vorhaben wenn überhaupt, nur geringfügig mehr belastet. Unverträgliche Belastungen der weiteren, umliegenden Straßen und Knotenpunkte im Siedlungsbereich sind nicht zu erwarten. Der Großteil der zusätzlichen Verkehre ist extern gerichtet und belastet somit den Siedlungsbereich von Wissersheim nicht. Der Knoten Frongasse/Hubertusstraße/Oberstraße wird auch mit dem zusätzlichen Verkehrsaufkommen sehr leistungsfähig sein, die mittlere Wartezeit beträgt zwischen 0,0 und 4,6 Sekunden, für alle Abbiegebeziehungen wird die sehr hohe Qualitätsstufe A (bis 10 Sekunden) erreicht. Der Knoten K54/Hubertusstraße wird auch mit dem zusätzlichen Verkehrsaufkommen sehr leistungsfähig sein, die mittlere Wartezeit beträgt zwischen 0,0 und 5,5 Sekunden, für alle Abbiegebeziehungen wird die sehr hohe Qualitätsstufe A (bis 10 Sekunden) erreicht. Nach derzeitigem Planungsstand sind deshalb keine verkehrlichen Maßnahmen im öffentlichen Straßenraum notwendig. Es liegen Hinweise auf mögliche Kampfmittel vor. Bevor mit erdeingreifenden Maßnahmen begonnen wird, ist es notwendig den entsprechenden Bereich zu prüfen. Bei Erdarbeiten mit erheblicher mechanischer Belastung (z. B. Rammarbeiten, Pfahlgründungen, Verbauarbeiten oder vergleichbares) wird eine Sicherheitsdetektion empfohlen. Die Vorgehensweise ist mit dem Kampfmittelbeseitigungsdienst NRW - Rheinland, Außenstelle Köln abzustimmen. Aufgrund der Lage in der Erdbebenzone 3 (Untergrundklasse S) sind bei Entwurf, Bemessung und Konstruktion von Hochbauten die entsprechenden Maßnahmen der DIN 4149:2005-04 zu ergreifen bzw. für Objekte mit höherem Sicherheitsniveau weitere einschlägige Regelwerke zu beachten. Die im Bebauungsplan dargestellten Festsetzungen erfüllen die allgemeinen Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse. GARTEN- UND LANDSCHAFTSARCHITEKTEN REEPEL 12 Umweltbericht zum Bebauungsplan Nörvenich W 18 „Oben vor dem Dorf“, OT Wissersheim 2.1.2. Schutzgut Pflanzen und Tiere, biologische Vielfalt Das Umfeld des Plangebietes wird vor allem von intensiv bewirtschafteten strukturarmen landwirtschaftlichen Flächen geprägt. Strukturierungen in Form von Gehölzen befinden sich entlang des Wegenetzes, vor allem im Zusammenhang mit Gewässern (Gräben) Der Charakter von Wissersheim ist im Ortskern ländlich, die bisher entwickelten Neubaugebiete waren eher kleinflächiger, bis auf das zuletzt entwickelte Gebiet im Westen der Ortschaft, im Anschluss an den Abb. 2: Luftbild Künftige Wohnbaufläche (googlemaps) Wohnpark. Im Bereich von Wissersheim und Rath existieren alte aber auch neu angelegte Wiesenflächen. Das Plangebiet selbst wurde als Ackerfläche genutzt und liegt derzeit brach. Zum Zeitpunkt der Inaugenscheinnahme spielte der Klatschmohn optisch die größte Rolle. Brachen spielen in einer intensiv bewirtschafteten Agrarlandschaft natürlich eine besondere Rolle insbesondere für Insekten und einzelne Vogelarten. Diese ist jedoch durch die Bauabsicht nur temporär vorhanden und auch noch nicht lange etabliert. Entlang des südlichen Weges befindet sich beidseitig ein mittelstarkes Gehölz. Auf der südlichen Seite des Weges verläuft außerdem ein Fließ. Als Ackerfläche ist das Plangebiet prinzipiell für diverse Feldvogelarten geeignet. Dazu zählen die seltene Grauammer, Feldlerche, Rebhuhn, Kiebitz und Wiesenweihe. Das randliche Gehölz am südlichen Weg kann dabei als Versteck von Vorteil oder als Kulisse von Nachteil sein. Im Juli wurde deshalb eine Überprüfung des Feldvogelartenbestandes durch eine ortskundige und auf Grauammern spezialisierte Biologin durchgeführt. Das Gehölz wurde nicht explizit untersucht da dieses erhalten bleibt. Folgende planungsrelevanten Arten wurden an diesem sonnigen Morgen des 18. Juli registriert: Feldlerche, Mäusebussard, Mehlschwalbe, Turmfalke, Wiesenschafstelze, Sturmmöwe und Saatkrähe. Alle sonstigen registrierten Vögel zählen zu den besonders geschützten Europäischen Vogelarten. Die Grauammer konnte nicht verzeichnet werden. Dies heißt allerdings nicht, dass die Art in der Umgebung nicht vorkommt, sie ist jedoch nach der Brut nur schwierig wahrzunehmen. Ein Vorkommen innerhalb des Plangebietes hält Frau Schieweling trotzdem für unwahrscheinlich da die Fläche sehr ortsnah liegt und von 3 Seiten entweder von Bebauung bzw. dem Gehölz begrenzt wird. Dies gilt auch für die Feldlerche. Für das Rebhuhn, das bei der Kartierung nicht erfasst werden konnte ist die Fläche geeignet, weshalb es nicht ausgeschlossen werden kann. Auch Fledermäuse können die vorhandenen Strukturen als Orientierungslinie oder Quartier nutzen. Dabei wurde ein besonderes Augenmerk auf die Bechsteinfledermaus gelegt, eine seltene, streng geschützte Art mit einer bereits vorhandenen Kolonie im Nörvenicher Wald. Die Population soll im Wald, im Rahmen einer CEF-Maßnahme um zuwandernde Kolonien erweitert werden, die aus dem, vom Braunkohlentagebau bedrohten Hambacher Forst stammen. Damit dies gelingt darf sich der Zustand der von der Art genutzten Strukturen nicht verschlechtern. Hier wurde das Büro Dietz beauftragt, welches derzeit auch das Monitoring der CEF-Maßnahme durchführt eine Ersteinschätzung vorzunehmen. Das Vorkommen der Bechsteinfledermaus wurde darin für die Gehölzstruktur bestätigt. Da das Nörvenicher Waldstück nicht besonders groß ist, weicht die Art, die als Waldfledermaus gilt, auch auf GARTEN- UND LANDSCHAFTSARCHITEKTEN REEPEL 13 Umweltbericht zum Bebauungsplan Nörvenich W 18 „Oben vor dem Dorf“, OT Wissersheim außerhalb des Waldes liegende Grünstrukturen mit größeren Bäumen aus. Sicherlich nutzen aber auch andere Fledermausarten die Gehölze als Jagdhabitat oder Leitstruktur oder sogar als Quartier. Einzelne Arten jagen auch über offenen Flächen, wie den betroffen Acker. Das Vorkommen des Steinkauzes konnte bisher nicht bestätigt werden. Zwar gab es Untersuchungen aus den 90er Jahren von Bergerhausen, die für Wissersheim 2 Bruthabitate dokumentieren, diese sind jedoch voraussichtlich längst aufgegeben worden. Weder in einer Untersuchung von Hartmut Fehr vor etwa 11Jahren im Bereich des Fronhofes, noch aktuell durch Frau Siehoff (EGE) konnte ein Vorhandensein bestätigt werden. Von sonstigen planungsrelevanten Arten ist an dieser Stelle nicht auszugehen. Das floristische Entwicklungspotential einer Ackerfläche ist aufgrund der intensiven Nutzung gering. Raum für eine spontanere Vegetationsentwicklung findet sich nur in den Säumen, hier vor allem in Richtung des Gehölzes an der südlichen Straße. Die derzeitige sukzessive Entwicklung der Vegetation ist nur der Bauabsicht geschuldet. Das vorhandene Gehölz entlang des südlichen Weges hat als linienhaftes Biotop zwar eine Biotopverbindungsfunktion, die Struktur endet jedoch am östlichen Rand von Wissersheim. Es besteht außerdem eine Verbindung zu den Strukturen am Wissersheimer Fließ, welches von Pingsheim kommt. Diese enden ebenfalls kurz vor dem Ort Pingsheim. AUSWIRKUNGEN Durch die Realisierung der Bebauung wird Ackerfläche, die derzeit brachgefallen ist durch Wohnbebauung ersetzt. Durch Überbauung und Versiegelung gehen Flächen als Lebensraum verloren bzw. durch die Nutzung werden angrenzende Flächen gestört. Insgesamt wird die heutige Ackerfläche (Brache) durch die Bebauung ökologisch abgewertet. Dies soll durch in- und externe Kompensationsmaßnahmen ausgeglichen werden. Mit einem Verlust seltener Pflanzenarten ist auf der Fläche nicht zu rechnen, wobei jedoch die Wertigkeit einer Brache in der intensiv bewirtschafteten Börde einen hohen Stellenwert hat. Der Landschaftspflegerischen Fachbeitrag formuliert im Zuge der Eingriffsregelung als interne Maßnahme den Erhalt der vorhandenen Gehölzhecke, sowie die Einfriedung der Grundstücke durch Hecken, mit Ausnahme von Nadelgehölzhecken. Nadelgehölze sollen auch bei der allgemeinen Begrünung der Gärten einen Anteil von 30 % nicht überschreiten. Das restliche Defizit ist durch eine externe Ausgleichsmaßnahme zu kompensieren. Grundsätzlich geht die Fläche durch die beabsichtigte Bebauung als mögliches Brut- oder Nahrungsbiotop verloren. Die streng geschützte Grauammer mit schlechtem Erhaltungszustand konnte allerdings von der Biologin nicht festgestellt werden und wird auch nicht für wahrscheinlich gehalten. Dies gilt ebenso für alle sonstigen Feldvögel, die eine gewisse Empfindlichkeit gegenüber Vertikalstrukturen besitzen. Eine Ausnahme stellt das Rebhuhns dar, hier könnte die Bebauung eine Erfüllung der Verbotstatbestände gem. § 44 (1) Nr. 1 und 2 BNatSchG bewirken. Deshalb muss hier ab März eine weitergehende Kartierung stattfinden. Ein Störung gem. § 44 (1) Nr. 3 BNatSchG durch Kulissenverschiebung findet durch die Bebauung nicht statt da der südliche Weg bereits eine landschaftsgerechte Eingrünung darstellt. Die Bedeutung als Nahrungsfläche dürfte durch die vorhandenen Nutzungen nur gering sein, vergleichbare Flächen sind in der Umgebung ausreichend vorhanden Der Steinkauz ist im Bereich von Wissersheim nicht mehr ansässig. Die streng geschützte Bechsteinfledermaus mit schlechtem Erhaltungszustand nutzt, voraussichtlich nicht als einzige Fledermausart die Gehölzstruktur zur Orientierung und Jagd, auch Schlafquartiere anderer Arten sind nicht auszuschließen. Aus diesem Grunde ist die, zu beiden Seiten des südlichen Weges liegende Gehölzstruktur weitestgehend zu erhalten. Wegfallende Gehölze sind zu ersetzen. Zur Vermeidung einer Störung durch LichtGARTEN- UND LANDSCHAFTSARCHITEKTEN REEPEL 14 Umweltbericht zum Bebauungsplan Nörvenich W 18 „Oben vor dem Dorf“, OT Wissersheim immissionen sind vermeidende Maßnahmen bei der Planung und bei der privaten und öffentlichen Beleuchtung einzuhalten.      Gehölze Das Baufeld inkl. benötigter Arbeitsräume ist außerhalb der Brutzeit zwischen Anfang Oktober und Ende Februar von Gehölzen freizumachen. Sollte von diesem Zeitraum abgewichen werden, so ist die Untere Naturschutzbehörde zu informieren und eine faunistische Begleitung unerlässlich. Zur Vermeidung der Tötung von Fledermäusen in vorab nicht entdeckten und nicht einzusehenden Spalten und Höhlungen sind gefällte Bäume vor dem Zerteilen von außen auf Höhlungen zu untersuchen. Gefundene Höhlungen sind mit Hilfe einer Lampe auf anwesende Tiere hin zu untersuchen. Beim Zerteilen der Bäume sind angeschnittene Höhlen vor der Weiterarbeit ebenfalls auf anwesende Tiere zu untersuchen. Im Falle des Fundes von Fledermäusen sind die Arbeiten am betroffenen Stamm oder Starkast sofort zu unterbrechen. Ein Experte ist zur Bergung und ggf. Pflege der Tiere hinzuzuziehen. Zu erhaltende Gehölze sind vor den Beeinträchtigungen der Baumaßnahme gem. DIN 18 920 zu schützen. Der Abstand der Baugrenze zum Gehölz am südlichen Weg sollte größtmöglich sein (durch Verschiebung kann ein Abstand 9,4 m von der Baugrenze zum Rand der „Gehölzparzelle“ eingehalten werden) Beeinträchtigungen der Gehölze im Zuge der Besiedelung z.B. durch Versickerungsanlage etc sind zu vermeiden.        2.1.3. Beleuchtung Bei der Beleuchtung der Baustelle sollte - v.a. im Sommerhalbjahr- auf helle (weiße) Lampen mit hohem UV-Anteil verzichtet werden, da sie nachtaktive Wirbeltiere (v.a. Eulen und einige Fledermausarten) abschrecken können. Die Beleuchtung von Grundstücken und Straßenraum sollte so gering wie möglich sein und nur dorthin strahlen, wo es auch wirklich benötigt wird. LED-Leuchten ist der Vorzug zu geben. Die Straßenbeleuchtung sollte mit UV-armen Natriumdampfhochdruck- oder LEDLampen erfolgen. Keine Leuchten mit hohem Spektralbereich (320-720 nm) wie Halogenleuchten oder mit Edelgas gefüllten Lampen. Bei der Verwendung von Leuchtstoffröhren, sind nur Röhren vom Farbtyp „warmwhite" nicht „coldwhite" einzusetzen, da diese weniger UV-Anteil aufweisen. Der südliche Weg, zu dessen beiden Seiten die Gehölzreihen stehen, darf nicht beleuchtet werden. Weitere Untersuchungen Durchführung einer ASP II für das Rebhuhn im März kommenden Jahres. Verminderungsmaßnahmen Gerodete Gehölze sind in Abstimmung mit dem Büro für Tierökologie und Naturbildung Markus Dietz funktional auszugleichen. Schutzgut Boden und Fläche Im Plangebiet gehen 1,23 ha landwirtschaftlich genutzte Freifläche zugunsten von Wohnbebauung und deren Erschließung verloren. GARTEN- UND LANDSCHAFTSARCHITEKTEN REEPEL 15 Umweltbericht zum Bebauungsplan Nörvenich W 18 „Oben vor dem Dorf“, OT Wissersheim Außerdem treten, wie auch im Umfeld, südlich von Wissersheim großflächig tiefgründige Typische Parabraunerden, meist mit Tschernosem-Relikten auf (L341), die sich aus den Lössablagerungen der Zülpicher Börde/ Erper Lössplatte entwickelt haben. Vom Geologischen Dienst (GD NW) werden diese Böden als besonders schutzwürdig aufgrund ihrer hohen bzw. sehr hohen natürlichen Fruchtbarkeit, bzw. ihrer Regelungs- und Pufferfunktion eingestuft. Als zweiter Bodentyp ist im westlichen Teilbereich des Plangebietes ein schwach humoses Typisches Kolluvium betroffen, welches durch angeschwemmte Lockersedimente entstanden ist. Auch dieses ist laut Geologischem Dienst besonders schutzwürdig aufgrund seiner hohen bzw. sehr hohen natürlichen Fruchtbarkeit, bzw. ihrer Regelungs- und Pufferfunktion. Die betroffenen Böden sind weitgehend ackerbaulich genutzt, nur ein Streifen am südlichen Weg ist von Gehölzen bestanden. In diesem anthropogen überprägten Bereichen des Plangebietes spielen Bodengefüge und Stoffhaushalt im Naturhaushalt zwar noch eine wichtige Rolle, diese sind jedoch verändert und der Boden wird abgetragen. An das Plangebiet anschließend ist eine tektonische Störzone dargestellt. Es wird von der RWE Power AG allerdings darauf hingewiesen, dass ein Teil des Plangebietes Böden aufweist, die humoses Bodenmaterial enthalten. Nach derzeitigem Wissensstand befindet sich im Planbereich keine Altlastenverdachtsfläche AUSWIRKUNGEN Durch die Siedlungsentwicklung werden schutzwürdigen Böden im Planbereich großflächig überbaut und versiegelt. Die Restflächen zeichnen sich voraussichtlich durch ökologisch geringwertige jedoch dauerhafte Vegetationsflächen aus. Die festgesetzte Grundflächenzahl von 0,4 im Allgemeinen Wohngebiet kann für Garagen, Nebenanlagen etc. auf bis zu 0,6, erhöht werden. Die relativ dichte Bebauung führt insgesamt zu einer geringeren Gesamtflächenbeanspruchung. Im Bebauungsplan wird mittels Festsetzungen das Maß der Bodenzerstörung und -schädigung auf das erforderliche Maß beschränkt (Begrenzung der GRZ, Berücksichtigung von Vermeidungsmaßnahmen in der Bauphase). Bzgl. der tektonischen Störzone ist nach derzeitigen Erkenntnissen im Plangebiet, gem. einer Stellungnahme von RWE Power AG (03.05.2016) keine Bergschadensgefährdung durch den Braunkohlebergbau vorhanden. So gibt es keine Umstände, die bei einer Bebauung aus Bergschadensgesichtspunkten gesondert zu berücksichtigen sind. Das Plangebiet weist Böden auf, die humoses Bodenmaterial enthalten. Wegen dieser Bodenverhältnisse sind bei der Bauwerksgründung ggf. besondere bauliche Maßnahmen, insbesondere im Gründungsbereich, erforderlich. Hier sind die Bauvorschriften der DIN 1054 "Baugrund -- Sicherheitsnachweise im Erd- und Grundbau", der DIN 18 196 "Erd- und Grundbau; Bodenklassifikation für bautechnische Zwecke" sowie die Bestimmungen der Bauordnung des Landes Nordrhein-Westfalen zu beachten Nach den §§ 9 und 12 Abs. 2 Bundesbodenschutzverordnung ist es nicht zulässig, Bodenmaterial, das die Vorsorgewerte überschreitet, auf Flächen, über die keine Erkenntnisse über das Vorliegen von schädlichen Bodenveränderungen bekannt sind, aufzubringen. Bei der Umsetzung der Baumaßnahme ist der § 2 Abs. 2 Landesbodenschutzgesetz zu beachten. Hiernach ist das Einbringen von Materialien, die von den oberen Bodenschichten anderenorts abgetragen wurden auf oder in Böden in einer Gesamtmenge von über 800 cbm bei der Unteren Bodenschutzbehörde vorab anzuzeigen. Der im Rahmen von Baumaßnahmen abgeschobene humose Oberboden sollte im Plangebiet verbleiben, um Flächen, auf denen die Vorsorgewerte nach BBodSchV nicht überschritten sind, vor Schadstoffeinträgen zu schützen. GARTEN- UND LANDSCHAFTSARCHITEKTEN REEPEL 16 Umweltbericht zum Bebauungsplan Nörvenich W 18 „Oben vor dem Dorf“, OT Wissersheim Der bei den Bauarbeiten anfallende Oberboden und der kulturfähige Unterboden sollen gem. § 202 BauGB auf dem jeweiligen Grundstück zur Herstellung von Vegetationsflächen wieder aufgetragen werden, hierbei ist die DIN 18.915 zu beachten. 2.1.4. Schutzgut Wasser Grundwasser Im Untersuchungsgebiet lag der GW-Flurabstand um 1955 bei ca. 23,5 m, also in einiger Entfernung zur Oberfläche. Auch damals wirkte bereits der Braunkohlentagebau in Form von Sümpfungsmaßnahmen auf das Plangebiet ein. Im Bereich des Untersuchungsgebietes sind dabei vor allem die tieferen Grundwasserschichten betroffen. Dieser Einfluss ist bis heute wirksam und soll bis in die Mitte der 2040er Jahre fortgesetzt werden. Bei Beendigung der Sümpfung muss mit Bodensetzungen gerechnet werden. Im Bereich des Plangebietes des Bebauungsplanes W 18 befinden sich ein ehemaliger Brunnen und ein ehemaliger Pegel der RWE Power AG, die jedoch außer Betrieb genommen wurden. Oberflächengewässer Das nächstgelegene Gewässer ist das Wissersheimer Fließ, das in knapp 100 m südöstlich von Pingsheim kommt. Innerhalb von Wissersheim ist es verrohrt bevor es am nördlichen Rand wieder in einem offenen Graben verläuft. Auf der Seite zur offenen Landschaft verläuft entlang des südlichen Weges ein Wegeseitengraben. AUSWIRKUNGEN Mit der Siedlungsentwicklung gehen Versiegelungen einher, so dass Versickerungsflächen bzw. Flächen zur Grundwasserneubildung verloren gehen. Im Rahmen der Entwässerungsplanung für den Bebauungsplan Nörvenich „Oben vor dem Dorf“ Wissersheim wird ein Entwässerungskonzept erarbeitet. Grundsätzlich gilt, dass Niederschlagswasser der Straßenflächen auf jeden Fall über die belebte Bodenzone in den Untergrund zu verbringen ist. Das Niederschlagswasser der privaten Dach- und Freiflächen kann direkt versickert werden. Zur Entwässerung wird auf dem westlich angrenzenden Ackerstück eine Versickerungsmulde eingerichtet. Nach Beendigung der bergbaulichen Sümpfungsmaßnahmen ist mit einem Wiederanstieg des Grundwassers zu rechnen. Im Zuge der Absenkung aber auch beim Grundwasserwiederanstieg sind hierdurch bedingte Bodenbewegungen möglich. Dies kann bei bestimmten geologischen Situationen zu Schäden an der Tagesoberflächen (Setzungen) führen. RWE Power empfiehlt den Standort des Brunnens in einem Radius von 4 m bei der Verplanung von jeglicher Bebauung freizuhalten Für Baumaßnahmen im Nahbereich des Brunnens und des Pegels sind gegebenenfalls zusätzliche bauliche Sicherungsmaßnahmen erforderlich. Der Bauherr sollte diesbezüglich Kontakt mit der RWE Power AG. Abteilung Bergschäden, 50416 Köln aufnehmen. Die mit der Sicherungsmaßnahme verbundenen Mehrkosten werden von der RWE Power AG übernommen. Schmutzwasser wird in die örtliche Kanalisation geleitet. 2.1.5. Schutzgut Klima/ Luft Das Untersuchungsgebiet liegt im Naturraum Erper Lössplatte, der sich aufgrund der Leelage zur Eifel mit durchschnittlich ca. 600 mm Jahresniederschlag durch relative Trockenheit GARTEN- UND LANDSCHAFTSARCHITEKTEN REEPEL 17 Umweltbericht zum Bebauungsplan Nörvenich W 18 „Oben vor dem Dorf“, OT Wissersheim auszeichnet. Auch zählt der Raum zu den sonnenreichen und klimatisch milden Gebieten Westdeutschlands. Die Jahresdurchschnittstemperatur liegt bei 10-10,5°C, die Winter sind vergleichsweise mild und schneearm, die Sommer vergleichsweise frisch. Die Hauptwindrichtung ist West bis Südwest. Die Ackerfläche stellt eine nächtliche Kaltluftentstehungsfläche (Freilandklima) ohne relevante Ausgleichsfunktion für benachbarte Flächen dar. Die geringe Bodenrauhigkeit sichert gute Durchlüftungsbedingungen. Lufthygienische Vorbelastungen durch Straßenverkehr sind nicht zu erwarten. AUSWIRKUNGEN Mit der Realisierung der Bebauung kommt es zu einem Verlust von Kaltluftentstehungsflächen und lokalklimatischen Veränderungen in Richtung siedlungsklimatischer Verhältnisse. Da die Planung zu relativ hoher Bebauung/Versiegelung führt wird es auch zu einer relativen Erhöhung der Lufttemperatur durch Aufwärmung bebauter Flächen mit nur geringer Kompensation durch Verdunstungskälte begrünter Flächen kommen. Letzeres im Besonderen im Bereich der bestehenden Gehölzhecke. Durch die starke Ausnutzung der Flächen wird schonend mit Grund und Boden im Allgemeinen umgegangen. Durch die Festsetzung „lebender Hecken“ (Ausnahme Nadelgehölze) zur Einfriedung, sowie der Beschränkung von Nadelgehölzen auf maximal 30 % soll u. a. auch dem Klimawandel entgegengewirkt werden. In Bezug auf das globale Klima gem. § 1 Abs. 5 BauGB besteht bei der Bauleitplanung die Möglichkeit, durch die Nutzung erneuerbarer Energien über die gesetzlichen Regelungen hinaus weitergehende Anforderungen an den allgemeinen Klimaschutz zu berücksichtigen. 2.1.6. Schutzgut Landschaft Das Plangebiet befindet sich in einer typischen Bördelandschaft im Naturraum Erper Lößplatte am südlichen Siedlungsrand von Nörvenich-Wissersheim. Die Landschaft ist geprägt durch weite Ackerflächen mit nur wenigen gliedernden Elementen und einem überwiegend ebenen Relief. Die Ortschaft Wissersheim erfährt an ihrer südlichen Seite bereits eine naturnahe Eingrünung durch ein beidseitiges Gehölz entlang des südlichen Weges. Zwischen dieser Eingrünung und dem tatsächlichen Ortsrand liegen Freiflächen, zumeist Äcker aber auch Wiesenflächen. Eine dieser Freiflächen ist das 13.090 m² große Plangebiet zwischen Ober- und Wasserturmstraße sowie südlichem Weg. Die Fläche wurde als Acker genutzt und ist im Zuge der Bauabsicht derzeit brach gefallen. Auch die Blickbeziehungen vom Ort aus, reichen nur bis zu diesem Gehölz. Südlich der Bäume folgt dann die offene Landschaft Richtung Pingsheim. Richtung Westen begrenzt zumeist der Friedhof den Blick auf die freie Landschaft, teilweise schaut man über Ackerflächen bis nach Rath. Vorbelastungen bestehen im weiteren Umfeld durch Windkraftanlagen, östlich hinter Mellerhöfe (ca. 3 km Entfernung) und südlich hinter Pingsheim (ca. 4 km Entfernung). Die Erholungseignung im Nahbereich von Wissersheim ist aufgrund des vergleichsweise ländlichen Charakters und der Vielseitigkeit der Strukturen gut. Sobald man jedoch jenseits des Gehölzes am südlichen Weg zu den großen Ackerschlägen überwechselt, nimmt die Erholungseignung deutlich ab. Im Zuge der Flurbereinigung wurde nämlich ein rasterförmiges Wegenetz erstellt das große Ackerparzellen erschließt. Die Strukturierung der Landschaft durch Grün erfolgt nur im geringen Maße. GARTEN- UND LANDSCHAFTSARCHITEKTEN REEPEL 18 Umweltbericht zum Bebauungsplan Nörvenich W 18 „Oben vor dem Dorf“, OT Wissersheim AUSWIRKUNGEN Der Bebauungsplan Nörvenich „Ober dem Dorf“ rundet aus städteplanerischer Sicht den Ortsrand von Wissersheim ab. Das künftige Baugebiet ist bereits von 2 Seiten durch Bebauung begrenzt, an der westlichen Seite liegt der örtliche Friedhof und im Süden schließlich findet eine Ortseingrünung durch die vorhandenen Gehölze am südlichen Weg statt. So ist die Bebauung von der Landschaft aus kaum wahrnehmbar. Auch die äußere Erschließung ist bereits gewährleistet. Die Erholungseignung der Landschaft nimmt durch die Bebauung der Fläche jedoch ab denn bisher trat der Erholungssuchende nach den Häusern an der Wasserturmstraße in die Landschaft ein, begleitet durch das Grün des Friedhofes und den Blick auf die vorhandene südliche Eingrünung. 2.1.7. Schutzgut Kultur- und Sachgüter Aufgrund der historischen Besiedlung des Börderaumes spielen Aspekte der Archäologie hier oft eine bedeutende Rolle. Bisher liegen jedoch keine Hinweise auf Bodendenkmale vor. Baudenkmale sind auf der Fläche oder im Nahbereich nicht betroffen. Das Plangebiet liegt im Schutzbereich der Vereidigungsanlage 438 Nörvenich. AUSWIRKUNGEN Derzeit liegen keine Hinweise auf Bodendenkmale vor. Auf die Bestimmungen der §§ 15 und 16 Denkmalschutzgesetz NRW wird hier verwiesen. Beim Auftreten archäologischer Bodenfunde oder Befunde ist die Gemeinde als Untere Denkmalbehörde oder das Rheinische Amt für Bodendenkmalpflege, Außenstelle Nideggen, Zehnthofstr. 45, 52385 Nideggen, Tel. 02425/9039-0, Fax 02425/9039-199, unverzüglich zu informieren. Bodendenkmal und Fundstelle sind zunächst unverändert zu erhalten. Die Weisung des Rheinischen Amtes für Bodendenkmalpflege für den Fortgang der Arbeiten ist abzuwarten. Das Plangebiet liegt im Schutzbereich der Vereidigungsanlage 438 Nörvenich. Der Schutzbereich und die daraus resultierenden Auflagen und Beschränkungen sind bei zukünftigen Maßnahmen zu berücksichtigen und zu beachten. 2.1.8. Wechselwirkungen Zwischen den Schutzgütern des Naturhaushalts besteht ein weitläufiges Netz aus Wechselwirkungen in Form von Stoffkreisläufen (z. B. Wasser, Nähr- und Schadstoffe) sowie eine enge Abhängigkeit von Lebensräumen und ihren Besiedlern (BodenPflanzen, Tiere, etc.). Auch die Aspekte Nutzungs- bzw. Vegetationsstruktur, Landschaftsbild und naturbezogene Erholung sind eng miteinander verbunden. Im Untersuchungsgebiet sind die Wechselwirkungen innerhalb des Naturhaushaltes durch menschliche Aktivitäten (historische Entwaldung des Naturraums, intensive Ackernutzung, etc.) bereits beeinflusst. Für die naturbezogene Erholung liegt keine durch besondere Ausprägung der übrigen Schutzgüter bedingte hervorzuhebende Eignung des Raumes vor. Die relevanten Wechselwirkungen der Schutzgüter untereinander sind schutzgutbezogen berücksichtigt GARTEN- UND LANDSCHAFTSARCHITEKTEN REEPEL 19 Umweltbericht zum Bebauungsplan Nörvenich W 18 „Oben vor dem Dorf“, OT Wissersheim 2.1.9. Weitere Belange des Umweltschutzes Das BauGB führt in § 1 Abs. 6 Nr. 7e) – h) weitere Belange des Umweltschutzes, einschließlich des Naturschutzes und der Landschaftspflege auf, die bei der Bauleitplanung zu berücksichtigen sind: e) Vermeidung von Emissionen sowie der sachgerechte Umgang mit Abfällen und Abwässern  wird im Bebauungsplan konkretisiert f) die Nutzung erneuerbarer Energien sowie die sparsame und effiziente Nutzung von Energie  Im Bebauungsplanverfahrens werden Maßnahmen geregelt, welchen den Anpassungen an den Klimawandel dienen g) die Darstellungen von von sonstigen Plänen, insbesondere des Landschafts-, Wasser-, Abfall- und Immissionsschutzrechts  berücksichtigt soweit relevant; 2.2. Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Nichtdurchführung der Planung Bei Fortführung der derzeitigen Nutzungen ist zunächst nicht mit maßgeblichen Veränderungen des Umweltzustandes zu rechnen. Die Bereitstellung zusätzlichen Wohnraums in Nörvenich-Wissersheim unterbleibt und wird kurz- oder mittelfristig zur Beanspruchung sonstiger Flächen im Gemeindegebiet führen. Obwohl nach Beendigung der Sümpfung durch den Braunkohlentagebau mit einem Wiederanstieg des Grundwasserspiegels in den tieferen Grundwasserschichten zu rechnen ist, spielt dies bei Beibehaltung der landwirtschaftlichen Nutzung keine oder nur eine geringe Roll nach Einstellung der Sümpfungsmaßnahmen mit; dies wird jedoch keine Auswirkungen auf das Plangebiet haben. 3. Vermeidung und Ausgleich 3.1. Vermeidungs-, Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen Die Lage am Rande des Siedlungsbereiches ermöglicht grundsätzlich verschiedene Maßnahmen zur Vermeidung und zum Ausgleich von Auswirkungen auf die Schutzgüter (z.B. landschaftsbildgerechte Einbindung der Bebauung, Umsetzung eines passiven Lärmschutzes durch Nutzungsgliederung, Einrichtung ökologisch hochwertiger Grünflächen). In diesem Falle wird zur Vermeidung eines zusätzlichen Eingriffes der Erhalt der vorhandenen Grünstruktur am südlichen Weg festgesetzt. Dieser stellt eine sofortige landschaftsgerechte Einbindung des Plangebietes her. Das gesamte Plangebiet wird im Sinne eines vorbeugenden Lärmschutzes auf Lärmpegelbereich III (LPB III) festgesetzt. Die Außenbauteile (Außenwände, Dächer, Türen sowie Fenster) von Aufenthaltsräumen (bei Wohnungen mit Ausnahme von Küchen, Bädern und Hausarbeitsräumen) müssen so ausgeführt werden, dass mindestens das entsprechende Schalldämmmaß R’w,res des Lärmpegelbereichs III erreicht wird. Im Plangebiet selbst kann nur im geringen Maße ein ökologischer Ausgleich erfolgen, die Einfriedungen sind mittels landschaftstypischer Laubgehölzhecken vorzunehmen. Der Anteil an Nadelgehölzen ist generell auf maximal 30 % zu begrenzen. GARTEN- UND LANDSCHAFTSARCHITEKTEN REEPEL 20 Umweltbericht zum Bebauungsplan Nörvenich W 18 „Oben vor dem Dorf“, OT Wissersheim Vermeidungsmaßnahmen   BODEN Der im Rahmen von Baumaßnahmen abgeschobene humose Oberboden sollte im Plangebiet verbleiben, um Flächen, auf denen die Vorsorgewerte nach BBodSchV nicht überschritten sind, vor Schadstoffeinträgen zu schützen. Der bei den Bauarbeiten anfallende Oberboden und der kulturfähige Unterboden sollen gem. § 202 BauGB auf dem jeweiligen Grundstück zur Herstellung von Vegetationsflächen wieder aufgetragen werden, hierbei ist die DIN 18.915 zu beachten. FAUNA UND FLORA           Gehölze Das Baufeld inkl. benötigter Arbeitsräume ist außerhalb der Brutzeit zwischen Anfang Oktober und Ende Februar von Gehölzen freizumachen. Sollte von diesem Zeitraum abgewichen werden, so ist die Untere Naturschutzbehörde zu informieren und eine faunistische Begleitung unerlässlich. Zur Vermeidung der Tötung von Fledermäusen in vorab nicht entdeckten und nicht einzusehenden Spalten und Höhlungen sind gefällte Bäume vor dem Zerteilen von außen auf Höhlungen zu untersuchen. Gefundene Höhlungen sind mit Hilfe einer Lampe auf anwesende Tiere hin zu untersuchen. Beim Zerteilen der Bäume sind angeschnittene Höhlen vor der Weiterarbeit ebenfalls auf anwesende Tiere zu untersuchen. Im Falle des Fundes von Fledermäusen sind die Arbeiten am betroffenen Stamm oder Starkast sofort zu unterbrechen. Ein Experte ist zur Bergung und ggf. Pflege der Tiere hinzuzuziehen. Zu erhaltende Gehölze sind vor den Beeinträchtigungen der Baumaßnahme gem. DIN 18 920 zu schützen. Der Abstand der Baugrenze zum Gehölz am südlichen Weg sollte größtmöglich sein (durch Verschiebung kann ein Abstand 9,4 m von der Baugrenze zum Rand der „Gehölzparzelle“ eingehalten werden) Beeinträchtigungen der Gehölze im Zuge der Besiedelung z.B. durch Versickerungsanlagen etc. müssen vermieden werden. Beleuchtung Bei der Beleuchtung der Baustelle sollte - v.a. im Sommerhalbjahr- auf helle (weiße) Lampen mit hohem UV-Anteil verzichtet werden, da sie nachtaktive Wirbeltiere (v.a. Eulen und einige Fledermausarten) abschrecken können. Die Beleuchtung von Grundstücken und Straßenraum sollte so gering wie möglich sein und nur dorthin strahlen, wo es auch wirklich benötigt wird. LED-Leuchten ist der Vorzug zu geben. Die Straßenbeleuchtung sollte mit UV-armen Natriumdampfhochdruck- oder LEDLampen erfolgen. Keine Leuchten mit hohem Spektralbereich (320-720 nm) wie Halogenleuchten oder mit Edelgas gefüllten Lampen. Bei der Verwendung von Leuchtstoffröhren, sind nur Röhren vom Farbtyp „warmwhite" nicht „coldwhite" einzusetzen, da diese weniger UV-Anteil aufweisen. Der südliche Weg, zu dessen beiden Seiten die Gehölzreihen stehen, darf nicht beleuchtet werden. Weitere Untersuchungen Durchführung einer ASP II für das Rebhuhn im März kommenden Jahres. GARTEN- UND LANDSCHAFTSARCHITEKTEN REEPEL 21 Umweltbericht zum Bebauungsplan Nörvenich W 18 „Oben vor dem Dorf“, OT Wissersheim Verminderungsmaßnahmen  Gerodete Gehölze sind in Abstimmung mit dem Büro für Tierökologie und Naturbildung Markus Dietz funktional auszugleichen. Ausgleichsmaßnahmen Der Hauptanteil des ökologischen Ausgleichs wird durch die Bereitstellung von Ausgleichsflächen mit einem ökologischen Wert von insgesamt 9.515 öE geleistet. Lage, Art und Umfang stehen vor Satzungsbeschluss fest und werden vertraglich gesichert. 3.2. In Betracht kommende anderweitige Planungsmöglichkeiten Die Schaffung von Wohnraum im Zuge einer Ortsabrundung ist als städtebaulich sinnvoll zu bewerten da es einer Zersiedelung entgegenwirkt. In diesem Falle ist auch die Ortsrandeingrünung bereits vorhanden. Hinzu kommt, dass die Fläche schon im Flächennutzungsplan als Wohnbaufläche vorgesehen war und dies jetzt im Zuge der verbindlichen Bauleiplanung umgesetzt wird. Weitere Wohnbauflächen sind derzeit nicht verfügbar. 4. Zusätzliche Angaben 4.1. Technische Verfahren Der Umweltbericht berücksichtigt die Umweltbelange nach § 1 Abs. 6 Nr. 7 und § 1a BauGB. Umfang und Detaillierung wurden endgültig im Zuge der frühzeitigen Beteiligung festgelegt und orientieren sich an der vorliegenden Planung und dem derzeitigen Wissensstand. 4.2. Hinweise auf Schwierigkeiten Alle relevanten und zur Verfügung stehenden Informationsgrundlagen wurden ausgewertet, erhebliche Wissenslücken wurden unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit durch die Erstellung entsprechender Gutachten geschlossen. Zum Zeitpunkt der Offenlage bestehen derzeit noch, für das Verfahren relevante bzw. wesentlichen Untersuchungs- oder Wissenslücken für das Schutzgut Fauna hinsichtlich des Rebhuhns. 4.3. Hinweise auf Störfallbetriebe Das Plangebiet liegt nicht im Achtungsabstand möglicher Störfallbetriebe. GARTEN- UND LANDSCHAFTSARCHITEKTEN REEPEL 22 Umweltbericht zum Bebauungsplan Nörvenich W 18 „Oben vor dem Dorf“, OT Wissersheim 4.4. Monitoring Maßnahmen zur Überwachung der Umweltauswirkungen sind die Überprüfung der sachgerechten Umsetzung und die funktional erwünschte Entwicklung, der im Bebauungsplan festgesetzten Maßnahmen. Überprüfung der Vermeidungsmaßnahmen für den Artenschutz Kontrolle der sachgerechten Bergung und Dokumentation archäologischer Fundstücke Kampfmitteluntersuchung Zeitnahe Umsetzung der internen landschaftspflegerischen Maßnahmen Zeitnahe Umsetzung der externen landschaftspflegerischen Maßnahmen 5. Gemeinde Nörvenich wird im Bebauungsplan festgesetzt wird im Bebauungsplan festgesetzt Gemeinde Nörvenich Sicherung durch öffentlich rechtlichen Vertrag (Ökokonto) Zusammenfassung Am südlichen Rand von Wissersheim, auf einer Fläche, die bereits im Flächennutzungsplan von 2006 als Wohnbaufläche vorgesehen ist, soll ein Allgemeines Wohngebiet mit ca. 34 Baugrundstücken entstehen. Westlich des Wohngebiet wird eine Flächen zur Niederschlagswasserentsorgung + zusätzliche Parkplätze eingerichtet. Im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes wird gem. § 2 Abs. 4 BauGB eine Umweltprüfung durchgeführt. Diese ermittelt, beschreibt und bewertet frühzeitig, die mit der Realisierung des Bauleitplans zu erwartenden bau-, anlage-, und betriebsbedingten Auswirkungen auf den Menschen und die Umweltschutzgüter. Der vorliegende Umweltbericht beschreibt als gesonderter Teil der Begründung die Ergebnisse der Umweltprüfung. Das Ergebnis dieser Umweltprüfung zum Bebauungsplan Nörvenich W 18 „Oben vor dem Dorf“ fasst nachfolgend in Tabellenform, die zu erwartenden Umweltauswirkungen und evtl. verbleibende Untersuchungserfordernisse zusammen. Schutzgut Bedeutung/ Empfindlichkeit/Vorbelast ung Auswirkungen Bewertung der Auswirkungen Mensch, seine Gesundheit, Bevölkerung  Gute Erholungseignung der Fläche, tlw. eingeschränkt durch Fluglärm  Vorbelastung durch Verkehrslärm aber insbes. durch Fluglärm  Zusätzliches Verkehrsaufkommen  Mögliche Existenz von Kampfmitteln  Erdbebenzone 3  Bebauung hebt Erholungscharakter der Fläche auf; gering  Festsetzung auf Lärmschutzpegel III  Keine verkehrlichen Maßnahmen im öffentlichen Straßenraum notwendig  Ggf. Kampfmitteluntersuchung  Entwurf, Bemessung und Konstruktion von Hochbauten gem. DIN 4149:2005-04 GARTEN- UND LANDSCHAFTSARCHITEKTEN REEPEL 23 Umweltbericht zum Bebauungsplan Nörvenich W 18 „Oben vor dem Dorf“, OT Wissersheim Tiere und Pflanzen Boden und Fläche Wasser Klima/Luft Landschaft Kultur- und Sachgüter  Geringe Bedeutung der Flora (Bereich Acker)  Mittlere Bedeutung der Flora (Bereich Gehölz)  Gehölz mit Lebensraumfunktion für Fledermäuse, Bechsteinfledermaus vorhanden  Acker- und Gehölzstruktur mit Lebensraumfunktion für Rebhuhn  Acker- und Gehölzstruktur mit Lebensraumfunktion für sonstige europäische Vogelarten  Landwirtschaftliche Produktions- und Freifläche;  Böden mit hoher natürlicher Fruchtbarkeit, Schutzwürdigkeit gem. Geol. Dienst NRW;  Tektonische Störzone, Keine Bergschadensgefährdung gem. RWE  Teilweise humoses Bodenmaterial anstehend  Versickerungsfähige, offene Bodenfläche  GW-Flurabstand über 20 m deshalb geringe Empfindlichkeit bei Bodeneingriffen  Einfluss der Sümpfung des Braunkohlentagebaus Hambach auf die unteren GW-Stockwerke  Ehemaliger Brunnen und ehemaliger Pegel der RWE-Power Ag  Das Wissersheim Fließ verläuft in mindestens 70 m Entfernung  Freilandklima (Kaltluftentstehung) ohne besondere Ausgleichsfunktion  keine maßgeblichen lufthygienischen Vorbelastungen  Insgesamt geringe Qualität des Landschaftsbildes mit großen Ackerschlägen und Vorbelastung durch Windkraft, nur im Nahbereich von Wissersheim besser  Derzeit kein Hinweis auf Bodendenkmale  Keine Baudenkmale vorhanden  Schutzbereich Verteidigungsanlage 438 Nörvenich  Ackerfläche wird bebaut gering  Gehölz bleibt als Eingrünung erhalten  Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen während der Bauphase und im Zuge des Betriebes des Baugebietes. mittel Untersuchung Rebhuhn steht noch aus  Ggf. artenschutzbezogene Maßnahmen notwendig  Nur allgemeine Maßnahmen im Rahmen der Baufeldräumung notwendig  Verlust landwirtschaftlicher Produktions und Freiflächen;  Bodenversiegelung nicht vermeidbar. Wird im Zuge der Eingriffsregelung durch rechnerische Wertstellung berücksichtigt und kompensiert. Verdichtete Bebauung beansprucht insgesamt geringere Fläche; Bodenschutzmaßnahmen berücksichtigen  Die Bodenverhältnisse sind bei Planung und Gründung besonders zu berücksichtigen.  Verlust von Versickerungsflächen, Verringerung der Grundwasserneubildungsrate  Kein Eingriff in den GW-Körper mittel gering  Bodenbewegungen im Zuge von Absenkung und Wiederanstieg des Grundwassers  4 m-Radius von Bebauung freihalten. Ggf. zusätzliche Sicherungsmaßnahmen berücksichtigen. gering  Relativ hoher Versiegelungsgrad mit kleinklimatischer Aufheizung des Gebietes, aufgrund geringer Größe jedoch keine Entwicklung einer klimatischen Belastung zu erwarten; gering  Städtebauliche Abrundung des Ortsrandes mit bereits vorhandener lebensraumtypischer Randeingrünung. gering  Siehe Hinweise Bebauungsplan gering  Schutzbereich ist bei künftigen Maßnahmen zu berücksichtigen GARTEN- UND LANDSCHAFTSARCHITEKTEN REEPEL 24 Umweltbericht zum Bebauungsplan Nörvenich W 18 „Oben vor dem Dorf“, OT Wissersheim 6. Anhänge 6.1. Quellen Bebauungsplan Nörvenich W 18 „Oben vor dem Dorf“, OT Wissersheim, Architekt Dr. Detlef Naumann, Bonn und HKS Stadt und Umwelt, Bonn u. Siegen im Januar 2018 FNP Gemeindegebiet Nörvenich, Gemeinde Nörvenich (2006) Artenschutzvorprüfung zum BP Nörvenich „Oben vor dem Dorf, OT Wissersheim (ASP1), Büro Reepel, Garten- und Landschaftsarchitekten, Düren im August 2017 Landschaftspflegerischer Begleitplan zum BP Nörvenich W 18 „Oben vor dem Dorf, OT Wissersheim, Garten- und Landschaftsarchitektur Reepel im September 2017 Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan „Ober dem Dorf“ OT Wissersheim der Gemeinde Nörvenich, Kramer Schalltechnik, Sankt Augustin im August 2017 Verkehrsuntersuchung Wissersheim Bebauungsplan Ingenieurgruppe Aachen/Berlin, Aachen im Januar 2018 „Oben vor dem Dorf“, IVV Regionalplan Regierungsbezirk Köln Teilabschnitt Region Aachen, Bezirksregierung Köln (2003) Die naturräumlichen Einheiten auf Blatt 122/123 Köln-Aachen, Ewald/ Glässer (1978) Karte der schutzwürdigen Böden. – Auskunftssystem Bodenkarte von Nordrhein-Westfalen, Bearbeitungsmaßstab 1:50 000, digitale Karte Geologischer Dienst NRW (2004): Sach- und Grafikdaten zu Schutzgebieten, Biotopkatasterflächen, Planungsrelevanten Arten (MTB, Fundpunkte), Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW – LANUV – 6.2. Gesetzliche Grundlagen Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBI. I S. 3634) Bundesbodenschutzgesetz (BBodSchG), inkraftgetreten am 1. März 1999, letzte Änd. durch Art. 3 VO vom 27. September 2017, inkraftgetreten am 3. Okt. 2017 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) Letzte Neufassung vom 29. Juli 2009, in Kraft getreten am 1. März 2010, zuletzt geändert durch Gesetz vom 29.05.2017 (BGBl. I S. 1298) m.W.v. 02.06.2017 Landesnaturschutzgesetz NRW (LNatSchG-NRW), in der Fassung vom 15. November 2016, (GV. NRW. S. 934), Landeswassergesetz NRW (LWG) vom 8. Juli 2016, Inkrafttreten am 16. Juli 2016 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) letzte Neufassung vom 26 September 2002, zuletzt geändert durch Art. 3 G vom 18. Juli 2017, inkl. Verordnungen und Erlasse Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm) Letzte Neufassung vom 26. August 1998, Inkrafttreten der Neufassung am 1. November 1998, Letzte Änderung 1. Juni 2017, durch Inkrafttreten der letzten Änderung 9. Juni 2017 Denkmalschutzgesetz (DSchG) Gesetz zum Schutz und zur Pflege der Denkmäler im Lande Nordrhein-Westfalen (mit Stand vom 1.1.2015, Minister für Umwelt-, Raumordnung und Landwirtschaft des Landes Nordrhein-Westfalen (hrsg.) GARTEN- UND LANDSCHAFTSARCHITEKTEN REEPEL 25