Daten
Kommune
Nörvenich
Größe
617 kB
Datum
12.04.2018
Erstellt
03.04.18, 19:10
Aktualisiert
03.04.18, 19:10
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE NÖRVENICH
Bebauungsplan
Nörvenich W 18 „Oben vor dem Dorf“
OT Wissersheim
Teil II
UMWELTBERICHT
ALS ERGEBNIS DER UMWELTPRÜFUNG
Aufgestellt: 15. Januar 2018
Garten- und Landschaftsarchitekturbüro Reepel
Schweringstraße 1
52349 Düren
Umweltbericht zum Bebauungsplan Nörvenich W 18 „Oben vor dem Dorf“, OT Wissersheim
INHALTSVERZEICHNIS
1. EINLEITUNG
1.1.
1.2.
1.3.
1.4.
1.5.
Inhalt der Umweltprüfung
Ziel und Inhalt des Bebauungsplanes
Flächenbedarf, Standort und geplante Festsetzungen
Berücksichtigung des Umweltschutzes in Fachgesetzen
Übergeordnete Pläne
2. BESCHREIBUNG UND BEWERTUNG DER UMWELTAUSWIRKUNGEN
3
3
5
5
6
8
9
2.1. Bestandsaufnahme und Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes
bei Durchführung der Planung
2.1.1. SCHUTZGUT MENSCH
2.1.2. SCHUTZGUT PFLANZEN UND TIERE, BIOLOGISCHE VIELFALT
2.1.3. SCHUTZGUT BODEN UND FLÄCHE
2.1.4. SCHUTZGUT WASSER
2.1.5. SCHUTZGUT KLIMA/ LUFT
2.1.6. SCHUTZGUT LANDSCHAFT
2.1.7. SCHUTZGUT KULTUR- UND SACHGÜTER
2.1.8. WECHSELWIRKUNGEN
2.1.9. WEITERE BELANGE DES UMWELTSCHUTZES
2.2. Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Nichtdurchführung der Planung
9
9
13
15
17
17
18
19
19
20
20
3. VERMEIDUNG UND AUSGLEICH
20
3.1. Vermeidungs-, Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen
3.2. In Betracht kommende anderweitige Planungsmöglichkeiten
20
22
4. ZUSÄTZLICHE ANGABEN
22
4.1.
4.2.
4.3.
4.4.
Technische Verfahren
Hinweise auf Schwierigkeiten
Hinweise auf Störfallbetriebe
Monitoring
22
22
22
23
5. ZUSAMMENFASSUNG
23
6. ANHÄNGE
25
6.1. Quellen
6.2. Gesetzliche Grundlagen
25
25
GARTEN- UND LANDSCHAFTSARCHITEKTEN REEPEL
2
Umweltbericht zum Bebauungsplan Nörvenich W 18 „Oben vor dem Dorf“, OT Wissersheim
1.
EINLEITUNG
Die Gemeinde Nörvenich plant Freiflächen im südöstlichen Bereich des Ortsteils „Wissersheim“ als Wohngebiet zu entwickeln.
Die Gemeinde bildet einen regional wichtigen Wohn-, Verwaltungs-, Dienstleistungs- und
Einkaufsstandort auch bedingt durch die Nähe zu den Großräumen und Ballungszentren Köln
und Aachen aus, was zu einem erhöhten Bedarf an Wohnbaugrundstücken führt.
Der Flächennutzungsplan sieht diese Entwicklung bereits vor und schafft so die
planungsrechtliche Grundlage für die Weiterentwicklung im Rahmen der Bauleitplanung. Somit
ist die städtebauliche Entwicklung dieses Gebietes mittels eines Bebauungsplanes erforderlich.
Der vorliegende Umweltbericht (UB) gem. § 2a Nr. 2 BauGB i.V.m. Anlage 1 BauGB
beschreibt als gesonderter Teil der Begründung die Ergebnisse der Umweltprüfung.
1.1.
Inhalt der Umweltprüfung
Der Umweltbericht nach § 2 Absatz 4 und §2a Satz 2 Nr. 2 hat folgende Bestandteile:
1. Eine Einleitung mit folgenden Angaben:
a. Kurzdarstellung des Inhalts und der wichtigsten Ziele des Bauleitplans, einschließlich einer Beschreibung der Festsetzungen des Plans mit Angaben über Standorte,
Art und Umfang sowie Bedarf an Grund und Boden der geplanten Vorhaben;
b. Darstellung der in einschlägigen Fachgesetzen und Fachplänen festgelegten Ziele
des Umweltschutzes, die für den Bauleitplan von Bedeutung sind und der Art, wie
diese Ziele und die Umweltbelange bei der Aufstellung des Bauleitplans berücksichtigt wurden;
2. Eine Beschreibung und Bewertung der erheblichen Umweltauswirkungen, die in der
Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 Satz 1 ermittelt wurden, hierzu gehören folgend
Angaben:
a. Eine Bestandsaufnahme der einschlägigen Aspekte des derzeitigen Umweltzustands (Basisszenario), einschließlich der Umweltmerkmale der Gebiete, die
voraussichtlich erheblich beeinflusst werden, und eine Übersicht über die voraussichtliche Entwicklung des Umweltzustands bei Nichtdurchführung der Planung,
sowie dies Entwicklung gegenüber dem Basisszenario mit zumutbarem Aufwand
auf der Grundlage der verfügbaren Umweltinformationen und wissenschaftlichen
Erkenntnisse abgeschätzt werden kann;
b. Einen Prognose über die Entwicklung des Umweltzustands bei Durchführung der
Planung; hierzu sind, soweit möglich, insbesondere die möglichen erheblichen
Auswirkungen während der Bau- und Betriebsphase der geplante Vorhaben auf
die Belange nach § 1 Absatz 6 Nummer 7 Buchstabe a bis i zu beschreiben, unter
anderem infolge
aa)
bb)
cc)
des Baus und des Vorhandenseins der geplanten Vorhaben, soweit relevant
einschließlich Abrissarbeiten,
der Nutzung natürlicher Ressourcen, insbesondere Fläche, Boden, Wasser,
Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt, wobei soweit möglich die nachhaltige Verfügbarkeit dieser Ressourcen zu berücksichtigen ist.
der Art und Menge an Emissionen von Schadstoffen, Lärm, Erschütterungen, Licht Wärme und Strahlung sowie der Verursachung von Belästigungen,
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Umweltbericht zum Bebauungsplan Nörvenich W 18 „Oben vor dem Dorf“, OT Wissersheim
dd)
ee)
ff)
gg)
hh)
der Art und Menge der erzeugten Abfälle und ihrer Beseitigung und Verwertung,
der Risiken für die menschliche Gesundheit, das kulturelle Erbe oder die
Umwelt (z. B. durch Unfälle oder Katastrophen),
der Kumulierung mit den Auswirkungen von vorhaben benachbarter
Plangebiete unter Berücksichtigung etwaiger bestehender Umweltprobleme
in Bezug auf möglicherweise betroffenen Gebiete mit spezieller Umweltrelevanz oder auf die Nutzung von natürlichen Ressourcen,
der Auswirkungen der geplanten Vorhaben auf das Klima (z. B. Art und Ausmaß der Treibhausgasemissionen) und der Anfälligkeit der geplanten Vorhaben gegenüber den Folgen des Klimawandels.
der eingesetzten Techniken und Stoffe;
die Beschreibung nach Halbsatz 2 soll sich auf die direkten und die etwaigen indirekten, sekundären, kumulativen, grenzüberschreitenden, kurzfristigen, mittelfristigen und langfristigen, ständigen und vorübergehenden sowie positiven und negativen Auswirkungen der geplanten Vorhaben erstrecken; die Beschreibung nach
Halbsatz 2 soll zudem den auf Ebene der Europäischen Union oder auf Bundes-,
Landes- oder kommunaler Ebene festgelegten Umweltschutzzielen Rechnung
tragen;
c. Eine Beschreibung der geplanten Maßnahmen, mit denen festgestellte erhebliche
nachteilige Umweltauswirkungen vermieden, verhindert, verringert oder soweit
möglich ausgeglichen werden sollen, sowie gegebenenfalls geplante Überwachungsmaßnahmen. In dieser Beschreibung ist zu erläutern, inwieweit erhebliche
nachteilige Auswirkungen auf die Umwelt vermieden, verhindert, verringert oder
ausgeglichen werden, wobei sowohl die Bauphase als auch die Betriebsphase
abzudecken ist;
d. In Betracht kommende anderweitige Planungsmöglichkeiten, wobei die Ziele und
der räumliche Geltungsbereich des Bauleitplans zu berücksichtigen sind, und die
Angabe der wesentlichen Gründe für die getroffene Wahl;
e. Eine Beschreibung der erheblichen nachteiligen Auswirkungen nach §1 Absatz 6
Nummer 7 Buchstabe j; zur Vermeidung von Mehrfachprüfungen können die vorhandenen Ergebnisse anderer rechtlich vorgeschriebener Prüfungen genutzt werden; soweit angemessen, sollte diese Beschreibung Maßnahmen zur Verhinderung
oder Verminderung der erheblichen nachteiligen Auswirkungen solcher Ereignisse
auf die Umwelt sowie Einzelheiten in Bezug auf die Bereitschafts- und vorgesehen
Bekämpfungsmaßnahmen für derartige Krisenfälle erfassen;
3. Zusätzliche Angaben:
a. Eine Beschreibung der wichtigsten Merkmale der verwendeten technischen
Verfahren bei der Umweltprüfung sowie Hinweise auf Schwierigkeit , die bei der
Zusammenstellung der Angaben aufgetreten sind, zum Beispiel technische Lücken
oder fehlende Kenntnisse,
b. Eine Beschreibung der geplanten Maßnahmen zur Überwachung der erheblichen
Auswirkungen der Durchführung des Bauleitplans auf die Umwelt,
c. Eine allgemein verständliche Zusammenfassung der erforderlichen Angaben nach
dieser Anlage,
d. Eine Referenzliste der Quellen, die für die im Bericht enthaltenen Beschreibungen
und Bewertungen herangezogen wurden.
Bei der verbindlichen Bauleitplanung (BP) liegt der Fokus auf der Ausgestaltung der
Maßnahmen des Lärmschutzes zum Erreichen gesunder Wohnverhältnisse, der Umsetzung
einer landschaftsbildverträglichen Einbindung der Bebauung sowie der Vermeidung eines
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Umweltbericht zum Bebauungsplan Nörvenich W 18 „Oben vor dem Dorf“, OT Wissersheim
artenschutzrechtlichen Konfliktes. Weitere bedeutende Aspekte sind Maßnahmen zur
Vermeidung von Beschädigungen archäologisch interessanter Objekte, zur Minimierung von
Bodenzerstörungen schutzwürdiger Böden auf das unbedingt erforderliche Maß sowie zur
Vermeidung von Störungen der Grundwasserneubildung.
Der Schwerpunkt liegt hier auf der Beurteilung der Wirksamkeit der vorgesehenen
Maßnahmen und des Umfangs verbleibender Umweltauswirkungen unter Berücksichtigung
festgesetzter Maßnahmen.
1.2.
Ziel und Inhalt des Bebauungsplanes
Ziel und Inhalt des Bebauungsplanes sind:
o Bereitstellung von dringend benötigtem Wohnbauland in der Ortslage von
„Wissersheim“ in ca. 3,5 Kilometer Nähe zur Ortsmitte von „Nörvenich“ mittels
Anbindung einer Straßenschleife an Ortserschließungsstraßen im Westen und Osten
o Die Bauflächen und Erschließungsanlagen sollen hierbei auf heutige Anforderungen
moderner Baugebiete abgestimmt werden.
o Die Grundstücke werden durch einen Projektentwickler baureif erstellt um sie zu
veräußern. Dieser übernimmt sämtliche Kosten zur Durchführung des B-Planes und
der Erschließung. Hierzu wird ein Erschließungsvertrag bzw. ein städtebaulicher
Vertrag mit der Gemeinde Nörvenich abgeschlossen.
1.3.
Flächenbedarf, Standort und geplante Festsetzungen
Das insgesamt ca. 13.090 m² große Plangebiet umfasst die Flurstücke 18 tlw. (Straße), 19 und
34 tlw. in der Flur 19 und das Flurstück 8 (tw.) in der Flur 15.
Die Fläche befindet sich südwestlich des Ortsrandes von Wissersheim, im Norden und Osten
grenzt Bebauung und der Friedhof an. Im Westen liegt eine kleinere Ackerfläche und südlich
verläuft ein Ortsrandweg („Südlicher Weg“) mit Graben und beidseitigem Gehölzbewuchs.
Dahinter folgt die offene Feldflur Richtung Pingsheim. hinter einem Wirtschaftsweg der
Friedhof sowie ein kleine Ackerfläche. Das Plangebiet wird von einem in Nord-Süd-Richtung
verlaufenden Weg („Westlicher Weg“) durchkreuzt.
Festgesetzt werden ein Allgemeines Wohngebiet mit geplanten 34 Grundstücken, einer
Grundflächenzahl von 0,4 und
maximal 2-geschossiger Bebauung. Die Grundflächenzahl kann
um 50 % für Nebenanlagen
überschritten werden.
Die Baugrundstücksflächen haben
eine Gesamtgröße von ca.
9.180 m², die überbaubaren
Grundstücksflächen sind durch
Baugrenzen festgelegt.
Erschlossen wird das Baugebiet
durch eine Straßenschleife, die für
Abb. 1: BP W 18 „Ober dem Dorf“, OT Wissersheim
den Allgemeinverkehr nur an die
südlich verlaufende Straße angebunden ist. Die westliche Anbindung dient als
Feuerwehrzufahrt. Außerdem wird eine fußläufige Verbindung zum „Westlichen Weg“
GARTEN- UND LANDSCHAFTSARCHITEKTEN REEPEL
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Umweltbericht zum Bebauungsplan Nörvenich W 18 „Oben vor dem Dorf“, OT Wissersheim
hergestellt. Im Verlauf der Haupterschließungsstraßen werden ausreichend öffentliche
Besucherparkplätze vorgesehen.
Das anfallende Niederschlagswasser wird einer Sickermulde im Westen des Plangebietes
zugeführt. Diese wird durch Bepflanzung landschaftsgerecht eingegrünt. Der entlang der
südlichen Randstraße verlaufende Grünstreifen bleibt bis auf eine Zufahrt erhalten. Die wegfallenden Gehölze werden ersetzt.
Für die Baumaßnahme werden 1,23 ha Ackerfläche, 137 m² Wegerandstreifen und 33 m²
Baumhecke beansprucht, ca. 480 m² Gehölz bleiben erhalten.
1.4.
Berücksichtigung des Umweltschutzes in Fachgesetzen
Bezogen auf die Schutzgüter gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB sind folgende Gesetze
für die Bebauungsplanung relevant:
Schutzgut
Gesetz
Mensch
Baugesetzbuch
Zielaussage
„Bei der Aufstellung der Bauleitpläne sind insbesondere zu
berücksichtigen, die Belange des Umweltschutzes, insbesondere
... umweltbezogene Auswirkungen auf den Menschen und seine
Gesundheit sowie die Bevölkerung insgesamt (§ 1 Abs. 6 Nr. 7c
BauGB).“
Bundesimmissionsschutzgesetz „Zweck dieses Gesetzes ist es Menschen ... vor schädlichen
inkl. der Verordnungen und Umwelteinwirkungen zu schützen und dem Entstehen schädlicher
Umweltwirkungen vorzubeugen.“
Erlasse
Tiere
Pflanzen
TA Lärm
Die TA Lärm dient dem Schutz der Allgemeinheit und der
Nachbarschaft vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch
Geräusche sowie der Vorsorge gegen schädliche Umwelteinwirkungen durch Geräusche.
DIN 18005
Als Voraussetzung für gesunde Lebensverhältnisse für die
Bevölkerung ist ein ausreichender Schallschutz notwendig, dessen
Verringerung insbesondere am Entstehungsort, aber auch durch
städtebauliche Maßnahmen in Form von Lärmvorsorge und –
minderung bewirkt werden soll.
„Bei der Aufstellung der Bauleitpläne sind insbesondere zu
berücksichtigen, die Belange des Umweltschutzes, insbesondere
... die Auswirkungen auf Tiere, Pflanzen ... (§1 Abs. 6 Nr. 7a
BauGB).“
und Baugesetzbuch
Bundesnaturschutzgesetz
(Landschaftsgesetz NRW)
„Natur und Landschaft sind auf Grund ihres eigenen Wertes und
als Lebensgrundlage des Menschen auch in Verantwortung für die
künftigen Generationen im besiedelten und unbesiedelten Bereich
so zu schützen, zu pflegen, zu entwickeln und, soweit erforderlich,
wiederherzustellen, dass
die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes,
die Regenerationsfähigkeit und nachhaltige Nutzungsfähigkeit
der Naturgüter,
die Tier- und Pflanzenwelt einschließlich ihrer Lebensstätten
und Lebensräume sowie
die Vielfalt, Eigenart und Schönheit sowie der Erholungswert
von Natur und Landschaft auf Dauer gesichert sind.“ (§1)
„Der Eingriff darf nicht zugelassen oder durchgeführt werden,
wenn die Beeinträchtigungen nicht zu vermeiden oder nicht in
angemessener Frist auszugleichen oder in sonstiger Weise zu
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Umweltbericht zum Bebauungsplan Nörvenich W 18 „Oben vor dem Dorf“, OT Wissersheim
kompensieren sind und die Belange des Naturschutzes und der
Landschaftspflege bei der Abwägung aller Anforderungen an Natur
und Landschaft anderen Belangen im Range vorgehen.(§ 15)
Es ist verboten,
1. Wild lebenden Tieren der besonders geschützten Arten
nachzustellen, sie zu fangen, zu verletzen oder zu töten oder ihre
Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen
oder zu zerstören,
2. Wild lebende Tiere der streng geschützten Arten und der
europäischen Vogelarten während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-,
Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten erheblich zu
stören; …,
3. Fortpflanzungs- oder Ruhestätten der wild lebenden Tiere der
besonders geschützten Arten aus der Natur zu entnehmen, zu
beschädigen oder zu zerstören,
4. Wild lebende Pflanzen der besonders geschützten Arten oder
ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, sie oder
ihre Standorte zu beschädigen oder zu zerstören (§ 44 (1))
Boden
und
Fläche
Baugesetzbuch
Bundesbodenschutzgesetz
Wasser
Baugesetzbuch
Wasserhaushaltsgesetz
Die nach Landesrecht für Naturschutz und Landschaftspflege
zuständigen Behörden…können von den Verboten des § 44 im
Einzelfall weitere Ausnahmen zulassen….Eine Ausnahme darf nur
zugelassen werden wenn zumutbare Alternativen nicht gegeben
sind und sich der Erhaltungszustand der Population einer Art nicht
verschlechtert…. (§ 45 (7) BauGB)
„Bei der Aufstellung der Bauleitpläne sind insbesondere zu
berücksichtigen, die Belange des Umweltschutzes, insbesondere
... die Auswirkungen auf ... Boden ... (§ 1 Abs. 6 Nr. 7a BauGB).“
„Mit Grund und Boden soll sparsam und schonend umgegangen
werden. Dabei sind zur Verringerung der zusätzlichen
Inanspruchnahme von Flächen für bauliche Nutzungen die
Möglichkeiten der Entwicklung der Stadt insbesondere durch
Wiedernutzbarmachung von Flächen, Nachverdichtung und
andere Maßnahmen zur Innenverdichtung zu nutzen sowie
Bodenversiegelungen auf das notwendige Maß zu begrenzen.“ (§
1a (2) BauGB)
Zweck dieses Gesetzes ist es, nachhaltig die Funktionen des
Bodens zu sichern oder wiederherzustellen. Hierzu sind
schädliche Bodenveränderungen abzuwehren, der Boden und
Altlasten sowie hierdurch verursachte Gewässerverunreinigungen
zu sanieren und Vorsorge gegen nachteilige Einwirkungen auf den
Boden zu treffen. Bei Einwirkungen auf den Boden sollen
Beeinträchtigungen seiner natürlichen Funktionen sowie seiner
Funktion als Archiv der Natur- und Kulturgeschichte so weit wie
möglich vermieden werden.
„Bei der Aufstellung der Bauleitpläne sind insbesondere zu
berücksichtigen, die Belange de Umweltschutzes, insbesondere ...
die Auswirkungen auf ... Wasser ... (§ 1 Abs. 6 Nr. 7a BauGB).“
„Die Gewässer sind als Bestandteil des Naturhaushalts und als
Lebensraum für Tiere und Pflanzen zu sichern. Sie sind so zu
bewirtschaften, dass sie dem Wohl der Allgemeinheit und im
Einklang mit ihm auch dem Nutzen Einzelner dienen, vermeidbare
Beeinträchtigungen ihrer ökologischen Funktionen und der direkt
von ihnen abhängenden Landökosysteme und Feuchtgebiete im
Hinblick auf deren Wasserhaushalt unterbleiben und damit
insgesamt eine nachhaltige Entwicklung gewährleistet wird. Dabei
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Umweltbericht zum Bebauungsplan Nörvenich W 18 „Oben vor dem Dorf“, OT Wissersheim
sind insbesondere mögliche Verlagerungen von nachteiligen
Auswirkungen von einem Schutzgut auf ein anders zu
berücksichtigen; ein hohes Schutzniveau für die Umwelt
insgesamt, unter Berücksichtigung der Erfordernisse des
Klimaschutzes, ist zu gewährleisten.“ (§ 1a WHG)
Landeswassergesetz
Luft
Baugesetzbuch
Bundesimmissionsschutzgesetz
„Zweck dieses Gesetzes ist es, Menschen ... vor schädlichen
Umwelteinwirkungen zu schützen und dem Entstehen schädlicher
Umwelteinwirkungen vorzubeugen.“
TA Luft
Die TA Luft dient dem Schutz der Allgemeinheit und der
Nachbarschaft vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch
Luftverunreinigungen sowie der Vorsorge gegen schädliche
Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen.
Bei der Aufstellung der Bauleitpläne sind insbesondere zu
berücksichtigen, die Belange des Umweltschutzes, insbesondere
... die Auswirkungen auf ... Klima ... (§ 1 Abs. 5 Nr. 7a BauGB).“
§ 1 (s. o.).
Klima
Baugesetzbuch
Landschaft
und
biologische
Vielfalt
Bundesnaturschutzgesetz
(Landschaftsgesetz NW)
1.5.
„Ziel der Wasserwirtschaft ist es, die Gewässer vor vermeidbaren
Beeinträchtigungen zu schützen und eine mit Rücksicht auf den
Wasserhaushalt gebotene sparsame Verwendung des Wassers zu
erreichen. Die Gewässer sind so zu bewirtschaften, dass sie dem
Wohl der Allgemeinheit und im Einklang mit ihm auch dem
Nutzen Einzelner dienen. Dies erfordert die Ordnung des
Wasserhaushalts als Bestandteil von Natur und Landschaft und als
Grundlage für die Wasserversorgung, die Abwasserbeseitigung
und andere Gewässernutzungen.“ (§ 2 LWG)
„Bei der Aufstellung der Bauleitpläne sind insbesondere zu
berücksichtigen, die Belange des Umweltschutzes, insbesondere
... die Auswirkungen auf ... Luft ... (§ 1 Abs. 6 Nr. 7a BauGB).“
Übergeordnete Pläne
Der Landesentwicklungsplan (LEP) des Landes NRW (2017) stellt den Bereich um
Wissersheim als 'Freiraum' dar.
Im Regionalplan Köln, TA Aachen liegt
das Plangebiet außerhalb des „Allgemeinen Siedlungsbereich“ (ASB). Der
Regionalplan stellt an dieser Stelle
„Allgemeinen Freiraum- und Agrarbereich“ dar. Die Darstellung als
Allgemeiner Siedlungsbereich (ASB)
ist im ländlichen Raum nur für den
Hauptort üblich.
Wissersheim liegt darüber hinaus in
der Lärmschutzzone C, bezogen auf
den Fliegerhorst Nörvenich.
Abb. 2: Regionalplan TA Aachen, o. M.
GARTEN- UND LANDSCHAFTSARCHITEKTEN REEPEL
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Umweltbericht zum Bebauungsplan Nörvenich W 18 „Oben vor dem Dorf“, OT Wissersheim
Der gültige Flächennutzungsplan
der Gemeinde Nörvenich weist das
Plangebiet als Wohnbauflächen aus.
Der Bebauungsplan wird somit
gem. § 8 Abs. 2 BauGB aus dem
FNP entwickelt.
Der Bebauungsplan kann auf
Grundlage dieser vorbereitenden
Bauleitplanung realisiert werden.
Abb. 3: Flächennutzungsplan d. Gem. Nörvenich (2006)
Die Fläche liegt nicht im Geltungsbereich eines Landschaftsplanes. Es liegen auch keine Schutzgebiete oder schutzwürdige Flächen i.S.d. BNatSchG (Natura 2000, besonders geschützte
Teile von Natur und Landschaft oder Biotopkatasterflächen des LANUV) innerhalb oder im
nächsten Umfeld des Plangebietes vor.
Das nächste Naturschutzgebiet ist der Nörvenicher Wald, der auf europäischer Ebene als
FFH-Schutzgebiet Natura 2000 DE 5105-302 „Nörvenicher Wald“ ausgewiesen ist.
Das Wissersheimer Fließ, welches aus Richtung Süden (Pingsheim) entlang des Weges „Am
Erdbeerhof“ führt, ist im Infoportal des Landes als Verbundfläche dargestellt.
Sonstige Schutzgebiete oder Restriktionsflächen (wie Wasserschutzgebiete, Überschwemmungsgebiete, etc.) sind innerhalb des Geltungsbereiches und seines näheren Umfeldes nicht
vorhanden.
Wissersheim liegt in der Erdbebenzone 3, Untergrundklasse S (Gebiete tiefer Beckenstrukturen mit mächtiger Sedimentfüllung) nach der Kategorisierung der DIN 4149. Daher sind hier
für Entwurf, Bemessung und Konstruktion von Hochbauten die entsprechenden Maßnahmen
der DIN 4149 zu ergreifen bzw. für Objekte mit höherem Sicherheitsniveau weitere einschlägige Regelwerke zu beachten.
2.
Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen
2.1.
Bestandsaufnahme und Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung der Planung
2.1.1.
Schutzgut Mensch
Das Plangebiet wird überwiegend ackerbaulich genutzt, nur randlich zwischen der östlich
gelegenen Ackerfläche und dem südlich verlaufendem Weg befindet sich ein Gehölz aus
mittelalten Bäumen und Sträuchern, das die Fläche optisch einbindet und zusammen mit
einem Gehölzstreifen jenseits des Weges einen landschaftsgerechten Übergang zur Feldflur
schafft.
Die östliche Ackerfläche wurde im Frühjahr nicht bewirtschaftet, so dass sie aktuell als Brache
anzusprechen ist.
Östlich und nördlich grenzt die Bebauung von Ober- und Wasserturmstraße sowie der
Friedhof an. Im Westen liegen weitere Felder. Südlich läuft der bereits erwähnte, von beiden
Seiten mit einer Gehölzreihe bestandene Weg und dahinter wiederum die offene Feldflur.
GARTEN- UND LANDSCHAFTSARCHITEKTEN REEPEL
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Umweltbericht zum Bebauungsplan Nörvenich W 18 „Oben vor dem Dorf“, OT Wissersheim
Abb. 4: Panoramafoto der gesamten Eingriffsfläche
Für die Bewohner an Ober- und Wasserturmstraße, dem derzeitigen Ortsrand stellt die
Fläche bereits die offene Landschaft dar, die jedoch optisch durch die Baumhecke am
„Südlichen Weg“ und die Grünanlage des Wissersheimer Friedhofes begrenzt einsehbar ist.
Auch für Erholungssuchende aus Richtung Wasserturm kommend, beginnt die Erholungslandschaft auf Höhe des Plangebietes.
Vom südlich verlaufenden Weg nimmt man die Fläche aufgrund des dichten Baum- und
Strauchbewuchses nur eingeschränkt wahr. Die künftige Fläche für die Niederschlagswasserentsorgung ist jedoch frei einsehbar da der „Südliche Weg“ hier nur einseitig mit einer
Baumhecke bestanden ist.
Die Kreisstraße K 54, welche den Ortsteil mit den umliegenden anderen Ortsteilen
„Nörvenichs“ verbindet, verläuft ca. 400 m westlich. Die direkt angrenzenden Wege werden
derzeit nur gering durch Autoverkehr, landwirtschaftlichen Verkehr und ansonsten zur
Naherholung genutzt.
Die Nutzungen der Umgebung erfolgen darüber hinaus durch Wohnen, Landwirtschaft und
den Friedhof, so dass die einwirkenden Immissionen begrenzt sind.
Das Plangebiet liegt außerdem in der Nähe des Militärflugplatzes Nörvenich.
Zur Planung wurde eine „Schalltechnische Untersuchung“ mit Bezug auf die Lärmentwicklung
durch Verkehrslärm der umgebenen Haupterschließungsstraßen und die Flugbewegungen am
Militärflugplatz Nörvenich durch das Büro Kramer Schalltechnik im August 2017 erarbeitet.
Die zu berücksichtigenden Verkehrswege und die Ausgangsdatenquellen zum Straßenverkehrsaufkommen gemäß RLS-90 wurden mit der zuständigen Behörde des Kreises Düren
abgestimmt. Anschließend wurden die erforderlichen schalltechnischen Kennwerte für die
relevanten Abschnitte berechnet. Ausgangsbasis der Berechnung sind die anhand der
Verkehrsdaten berechneten Schallemissionspegel. Die Berechnung der Schallemissionspegel
erfolgt für den Straßenverkehr nach RLS-90. Für den Flugverkehr wird in Anlehnung an die
Fluglärm- Schutzzonen ein äquivalenter Dauerschallpegel zugrunde gelegt.
Das Plangebiet liegt südöstlich in
ca. 2,5 km Abstand zum Militärflugplatz Nörvenich. Es befindet
sich außerhalb eines Lärmschutzbereiches, beziehungsweise nicht
innerhalb einer Fluglärm-Schutzzone
Die Start- und Landebahnen verlaufen tangential zum Plangebiet,
sodass keine direkten Überflüge
bei Starts und Landungen aufAbb. 5: Lärmschutzbereiche des Militärflugplatzes Nörvenich
treten.
Nach der Ermittlung der zugrunde zu legenden Verkehrsdaten wurde zur Berücksichtigung
der gemäß RLS-90 geforderten „Lärmvorsorge“ eine mögliche Verkehrszunahme bis zum
GARTEN- UND LANDSCHAFTSARCHITEKTEN REEPEL
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Umweltbericht zum Bebauungsplan Nörvenich W 18 „Oben vor dem Dorf“, OT Wissersheim
Prognosejahr 2030 berücksichtigt. Hierzu wurde abstimmungsgemäß eine mögliche
allgemeine Verkehrszunahme von 10 % angenommen und entsprechend eingerechnet.
Zur Ermittlung der verkehrlichen Auswirkungen auf das umliegende Straßennetz bzw. die
angrenzenden Knoten durch die geplante Wohnbebauung wurde ein Verkehrsgutachten
durch die Firma Ingenieurgruppe IVV Aachen/Berlin im Januar 2018 durchgeführt. Folgender
Untersuchungsablauf wurde durchgeführt:
o
Bestandsaufnahme des Plangebietes mit integrierter Kurzzeitzählung an vier
umliegenden Knoten im Bereich der zukünftigen Wohnbebauung.
o
Hochrechnung der Zählergebnisse auf den durchschnittlichen täglichen Kfz Verkehr
und Darstellung
o
Ermittlung des durchschnittlichen täglichen Verkehrsaufkommens für das neue
Vorhaben und Darstellung des Verkehrsaufkommens mit dem Vorhaben.
o
Nachweis der Leistungsfähigkeit von zwei Straßenknoten an der Hubertusstraße bzw.
Frongasse unter Berücksichtigung der zukünftigen Wohnbebauung.
o
Zusammenstellung der Fakten / Argumente aus verkehrlicher Sicht und Erarbeitung
einer Handlungsempfehlung.
Das Plangebiet liegt in einem ehemaligen Kampfgebiet. Es liegen Hinweise auf eine mögliche
Existenz von Kampfmitteln vor.
Hinweise auf schädliche Bodenbelastungen liegen nicht vor.
AUSWIRKUNGEN
Mit der Realisierung des Baugebietes geht die landwirtschaftliche Produktionsfläche, sowie
siedlungsnaher Freiraum und 32 m² Gehölzfläche für die Erschließung verloren.
Im dicht bebauten, neuen Wohngebiet am südlichen Ortsrand von Wissersheim entsteht
künftig Wohnraum für Allgemeines Wohnen sowie eine Spielfläche und zusätzliche Parkplätze.
Die optische Einbindung des Wohngebietes kann weiterhin durch die Gehölze entlang des
südlichen Weges erfolgen da diese erhalten bleiben.
Obwohl die Freifläche nicht erschlossen ist hat sie eine mittlere Erholungseignung. Auf dem
westlich verlaufenden Weg am Friedhof ist die Veränderung am meisten wahrnehmbar, da
sich der Übergang in die freie Landschaft verschiebt und hinter dem Gehölz am südlichen
Weg nur große Ackerschläge mit einem rasterförmigen Wegenetz folgen. Die Kleinteiligkeit
der nahen Ortsumgebung ist hier nicht mehr vorhanden.
Auf Empfehlung des Lärmschutz-Gutachter wird das gesamte Plangebiet im Sinne eines
vorbeugenden Lärmschutzes auf Lärmpegelbereich III (LPB III) festgesetzt. Somit ist auch bei
sporadisch stärker gebündeltem Auftreten von Flugbewegungen am Militärflugplatz Nörvenich
ein ausreichender Schutz der Anwohner sichergestellt.
Die Außenbauteile (Außenwände, Dächer, Türen sowie Fenster) von Aufenthaltsräumen (bei
Wohnungen mit Ausnahme von Küchen, Bädern und Hausarbeitsräumen) müssen so
ausgeführt werden, dass mindestens das jeweilige der nachstehenden Tabelle zu
entnehmende resultierende Schalldämmmaß R’w,res (nach DIN 4109, Schallschutz im
Hochbau) erreicht wird.
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Umweltbericht zum Bebauungsplan Nörvenich W 18 „Oben vor dem Dorf“, OT Wissersheim
Abb. 6: Lärmpegelbereiche und entsprechende Schalldämmmaße
Sollte im Baugenehmigungsverfahren nachgewiesen werden, dass die tatsächliche
Geräuschbelastung einer Gebäudeseite niedriger ausfällt, als dies der Lärmpegelbereich angibt,
so kann vom festgelegten Schalldämmmaß abgewichen und ein entsprechend niedrigeres Maß
zugelassen werden.
Laut Verkehrs-Gutachter ist das Vorhaben in geplanter Form umsetzbar. Das geplante
Bauvorhaben verursacht insgesamt rund 329 zusätzliche Fahrzeugbewegungen pro Tag im
Vergleich zum Ist-Zustand. Es ergeben sich nur leichte, unkritische Verkehrszunahmen im
direkt angrenzenden Bereich des Vorhabens.
Die übrigen Straßen werden durch das Vorhaben wenn überhaupt, nur geringfügig mehr
belastet. Unverträgliche Belastungen der weiteren, umliegenden Straßen und Knotenpunkte
im Siedlungsbereich sind nicht zu erwarten. Der Großteil der zusätzlichen Verkehre ist extern
gerichtet und belastet somit den Siedlungsbereich von Wissersheim nicht.
Der Knoten Frongasse/Hubertusstraße/Oberstraße wird auch mit dem zusätzlichen
Verkehrsaufkommen sehr leistungsfähig sein, die mittlere Wartezeit beträgt zwischen 0,0 und
4,6 Sekunden, für alle Abbiegebeziehungen wird die sehr hohe Qualitätsstufe A (bis 10
Sekunden) erreicht. Der Knoten K54/Hubertusstraße wird auch mit dem zusätzlichen
Verkehrsaufkommen sehr leistungsfähig sein, die mittlere Wartezeit beträgt zwischen 0,0 und
5,5 Sekunden, für alle Abbiegebeziehungen wird die sehr hohe Qualitätsstufe A (bis 10
Sekunden) erreicht.
Nach derzeitigem Planungsstand sind deshalb keine verkehrlichen Maßnahmen im öffentlichen
Straßenraum notwendig.
Es liegen Hinweise auf mögliche Kampfmittel vor. Bevor mit erdeingreifenden Maßnahmen
begonnen wird, ist es notwendig den entsprechenden Bereich zu prüfen. Bei Erdarbeiten mit
erheblicher mechanischer Belastung (z. B. Rammarbeiten, Pfahlgründungen, Verbauarbeiten
oder vergleichbares) wird eine Sicherheitsdetektion empfohlen. Die Vorgehensweise ist mit
dem Kampfmittelbeseitigungsdienst NRW - Rheinland, Außenstelle Köln abzustimmen.
Aufgrund der Lage in der Erdbebenzone 3 (Untergrundklasse S) sind bei Entwurf, Bemessung
und Konstruktion von Hochbauten die entsprechenden Maßnahmen der DIN 4149:2005-04
zu ergreifen bzw. für Objekte mit höherem Sicherheitsniveau weitere einschlägige Regelwerke
zu beachten.
Die im Bebauungsplan dargestellten Festsetzungen erfüllen die allgemeinen Anforderungen an
gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse.
GARTEN- UND LANDSCHAFTSARCHITEKTEN REEPEL
12
Umweltbericht zum Bebauungsplan Nörvenich W 18 „Oben vor dem Dorf“, OT Wissersheim
2.1.2.
Schutzgut Pflanzen und Tiere, biologische Vielfalt
Das Umfeld des Plangebietes wird
vor allem von intensiv bewirtschafteten strukturarmen landwirtschaftlichen Flächen geprägt. Strukturierungen in Form von Gehölzen befinden sich entlang des Wegenetzes, vor allem im Zusammenhang mit Gewässern (Gräben) Der
Charakter von Wissersheim ist im
Ortskern ländlich, die bisher entwickelten Neubaugebiete waren
eher kleinflächiger, bis auf das zuletzt entwickelte Gebiet im Westen
der Ortschaft, im Anschluss an den
Abb. 2: Luftbild Künftige Wohnbaufläche (googlemaps)
Wohnpark. Im Bereich von Wissersheim und Rath existieren alte aber auch neu angelegte Wiesenflächen.
Das Plangebiet selbst wurde als Ackerfläche genutzt und liegt derzeit brach. Zum Zeitpunkt
der Inaugenscheinnahme spielte der Klatschmohn optisch die größte Rolle. Brachen spielen in
einer intensiv bewirtschafteten Agrarlandschaft natürlich eine besondere Rolle insbesondere
für Insekten und einzelne Vogelarten. Diese ist jedoch durch die Bauabsicht nur temporär
vorhanden und auch noch nicht lange etabliert.
Entlang des südlichen Weges befindet sich beidseitig ein mittelstarkes Gehölz. Auf der
südlichen Seite des Weges verläuft außerdem ein Fließ.
Als Ackerfläche ist das Plangebiet prinzipiell für diverse Feldvogelarten geeignet. Dazu zählen
die seltene Grauammer, Feldlerche, Rebhuhn, Kiebitz und Wiesenweihe. Das randliche
Gehölz am südlichen Weg kann dabei als Versteck von Vorteil oder als Kulisse von Nachteil
sein. Im Juli wurde deshalb eine Überprüfung des Feldvogelartenbestandes durch eine
ortskundige und auf Grauammern spezialisierte Biologin durchgeführt. Das Gehölz wurde
nicht explizit untersucht da dieses erhalten bleibt.
Folgende planungsrelevanten Arten wurden an diesem sonnigen Morgen des 18. Juli
registriert: Feldlerche, Mäusebussard, Mehlschwalbe, Turmfalke, Wiesenschafstelze,
Sturmmöwe und Saatkrähe. Alle sonstigen registrierten Vögel zählen zu den besonders
geschützten Europäischen Vogelarten. Die Grauammer konnte nicht verzeichnet werden.
Dies heißt allerdings nicht, dass die Art in der Umgebung nicht vorkommt, sie ist jedoch nach
der Brut nur schwierig wahrzunehmen. Ein Vorkommen innerhalb des Plangebietes hält Frau
Schieweling trotzdem für unwahrscheinlich da die Fläche sehr ortsnah liegt und von 3 Seiten
entweder von Bebauung bzw. dem Gehölz begrenzt wird. Dies gilt auch für die Feldlerche.
Für das Rebhuhn, das bei der Kartierung nicht erfasst werden konnte ist die Fläche geeignet,
weshalb es nicht ausgeschlossen werden kann.
Auch Fledermäuse können die vorhandenen Strukturen als Orientierungslinie oder Quartier
nutzen. Dabei wurde ein besonderes Augenmerk auf die Bechsteinfledermaus gelegt, eine
seltene, streng geschützte Art mit einer bereits vorhandenen Kolonie im Nörvenicher Wald.
Die Population soll im Wald, im Rahmen einer CEF-Maßnahme um zuwandernde Kolonien
erweitert werden, die aus dem, vom Braunkohlentagebau bedrohten Hambacher Forst
stammen. Damit dies gelingt darf sich der Zustand der von der Art genutzten Strukturen nicht
verschlechtern. Hier wurde das Büro Dietz beauftragt, welches derzeit auch das Monitoring
der CEF-Maßnahme durchführt eine Ersteinschätzung vorzunehmen. Das Vorkommen der
Bechsteinfledermaus wurde darin für die Gehölzstruktur bestätigt. Da das Nörvenicher
Waldstück nicht besonders groß ist, weicht die Art, die als Waldfledermaus gilt, auch auf
GARTEN- UND LANDSCHAFTSARCHITEKTEN REEPEL
13
Umweltbericht zum Bebauungsplan Nörvenich W 18 „Oben vor dem Dorf“, OT Wissersheim
außerhalb des Waldes liegende Grünstrukturen mit größeren Bäumen aus. Sicherlich nutzen
aber auch andere Fledermausarten die Gehölze als Jagdhabitat oder Leitstruktur oder sogar als
Quartier. Einzelne Arten jagen auch über offenen Flächen, wie den betroffen Acker.
Das Vorkommen des Steinkauzes konnte bisher nicht bestätigt werden. Zwar gab es
Untersuchungen aus den 90er Jahren von Bergerhausen, die für Wissersheim 2 Bruthabitate
dokumentieren, diese sind jedoch voraussichtlich längst aufgegeben worden. Weder in einer
Untersuchung von Hartmut Fehr vor etwa 11Jahren im Bereich des Fronhofes, noch aktuell
durch Frau Siehoff (EGE) konnte ein Vorhandensein bestätigt werden.
Von sonstigen planungsrelevanten Arten ist an dieser Stelle nicht auszugehen.
Das floristische Entwicklungspotential einer Ackerfläche ist aufgrund der intensiven Nutzung
gering. Raum für eine spontanere Vegetationsentwicklung findet sich nur in den Säumen, hier
vor allem in Richtung des Gehölzes an der südlichen Straße. Die derzeitige sukzessive
Entwicklung der Vegetation ist nur der Bauabsicht geschuldet.
Das vorhandene Gehölz entlang des südlichen Weges hat als linienhaftes Biotop zwar eine
Biotopverbindungsfunktion, die Struktur endet jedoch am östlichen Rand von Wissersheim. Es
besteht außerdem eine Verbindung zu den Strukturen am Wissersheimer Fließ, welches von
Pingsheim kommt. Diese enden ebenfalls kurz vor dem Ort Pingsheim.
AUSWIRKUNGEN
Durch die Realisierung der Bebauung wird Ackerfläche, die derzeit brachgefallen ist durch
Wohnbebauung ersetzt. Durch Überbauung und Versiegelung gehen Flächen als Lebensraum
verloren bzw. durch die Nutzung werden angrenzende Flächen gestört.
Insgesamt wird die heutige Ackerfläche (Brache) durch die Bebauung ökologisch abgewertet.
Dies soll durch in- und externe Kompensationsmaßnahmen ausgeglichen werden. Mit einem
Verlust seltener Pflanzenarten ist auf der Fläche nicht zu rechnen, wobei jedoch die Wertigkeit
einer Brache in der intensiv bewirtschafteten Börde einen hohen Stellenwert hat.
Der Landschaftspflegerischen Fachbeitrag formuliert im Zuge der Eingriffsregelung als interne
Maßnahme den Erhalt der vorhandenen Gehölzhecke, sowie die Einfriedung der Grundstücke
durch Hecken, mit Ausnahme von Nadelgehölzhecken. Nadelgehölze sollen auch bei der
allgemeinen Begrünung der Gärten einen Anteil von 30 % nicht überschreiten. Das restliche
Defizit ist durch eine externe Ausgleichsmaßnahme zu kompensieren.
Grundsätzlich geht die Fläche durch die beabsichtigte Bebauung als mögliches Brut- oder
Nahrungsbiotop verloren.
Die streng geschützte Grauammer mit schlechtem Erhaltungszustand konnte allerdings von
der Biologin nicht festgestellt werden und wird auch nicht für wahrscheinlich gehalten. Dies gilt
ebenso für alle sonstigen Feldvögel, die eine gewisse Empfindlichkeit gegenüber
Vertikalstrukturen besitzen. Eine Ausnahme stellt das Rebhuhns dar, hier könnte die Bebauung
eine Erfüllung der Verbotstatbestände gem. § 44 (1) Nr. 1 und 2 BNatSchG bewirken.
Deshalb muss hier ab März eine weitergehende Kartierung stattfinden.
Ein Störung gem. § 44 (1) Nr. 3 BNatSchG durch Kulissenverschiebung findet durch die
Bebauung nicht statt da der südliche Weg bereits eine landschaftsgerechte Eingrünung darstellt.
Die Bedeutung als Nahrungsfläche dürfte durch die vorhandenen Nutzungen nur gering sein,
vergleichbare Flächen sind in der Umgebung ausreichend vorhanden
Der Steinkauz ist im Bereich von Wissersheim nicht mehr ansässig.
Die streng geschützte Bechsteinfledermaus mit schlechtem Erhaltungszustand nutzt,
voraussichtlich nicht als einzige Fledermausart die Gehölzstruktur zur Orientierung und Jagd,
auch Schlafquartiere anderer Arten sind nicht auszuschließen. Aus diesem Grunde ist die, zu
beiden Seiten des südlichen Weges liegende Gehölzstruktur weitestgehend zu erhalten.
Wegfallende Gehölze sind zu ersetzen. Zur Vermeidung einer Störung durch LichtGARTEN- UND LANDSCHAFTSARCHITEKTEN REEPEL
14
Umweltbericht zum Bebauungsplan Nörvenich W 18 „Oben vor dem Dorf“, OT Wissersheim
immissionen sind vermeidende Maßnahmen bei der Planung und bei der privaten und
öffentlichen Beleuchtung einzuhalten.
Gehölze
Das Baufeld inkl. benötigter Arbeitsräume ist außerhalb der Brutzeit zwischen Anfang
Oktober und Ende Februar von Gehölzen freizumachen. Sollte von diesem Zeitraum
abgewichen werden, so ist die Untere Naturschutzbehörde zu informieren und eine
faunistische Begleitung unerlässlich.
Zur Vermeidung der Tötung von Fledermäusen in vorab nicht entdeckten und nicht
einzusehenden Spalten und Höhlungen sind gefällte Bäume vor dem Zerteilen von
außen auf Höhlungen zu untersuchen. Gefundene Höhlungen sind mit Hilfe einer
Lampe auf anwesende Tiere hin zu untersuchen. Beim Zerteilen der Bäume sind
angeschnittene Höhlen vor der Weiterarbeit ebenfalls auf anwesende Tiere zu
untersuchen. Im Falle des Fundes von Fledermäusen sind die Arbeiten am betroffenen
Stamm oder Starkast sofort zu unterbrechen. Ein Experte ist zur Bergung und ggf.
Pflege der Tiere hinzuzuziehen.
Zu erhaltende Gehölze sind vor den Beeinträchtigungen der Baumaßnahme gem. DIN
18 920 zu schützen.
Der Abstand der Baugrenze zum Gehölz am südlichen Weg sollte größtmöglich sein
(durch Verschiebung kann ein Abstand 9,4 m von der Baugrenze zum Rand der
„Gehölzparzelle“ eingehalten werden)
Beeinträchtigungen der Gehölze im Zuge der Besiedelung z.B. durch
Versickerungsanlage etc sind zu vermeiden.
2.1.3.
Beleuchtung
Bei der Beleuchtung der Baustelle sollte - v.a. im Sommerhalbjahr- auf helle (weiße)
Lampen mit hohem UV-Anteil verzichtet werden, da sie nachtaktive Wirbeltiere (v.a.
Eulen und einige Fledermausarten) abschrecken können.
Die Beleuchtung von Grundstücken und Straßenraum sollte so gering wie möglich sein
und nur dorthin strahlen, wo es auch wirklich benötigt wird. LED-Leuchten ist der
Vorzug zu geben.
Die Straßenbeleuchtung sollte mit UV-armen Natriumdampfhochdruck- oder LEDLampen erfolgen. Keine Leuchten mit hohem Spektralbereich (320-720 nm) wie
Halogenleuchten oder mit Edelgas gefüllten Lampen. Bei der Verwendung von
Leuchtstoffröhren, sind nur Röhren vom Farbtyp „warmwhite" nicht „coldwhite"
einzusetzen, da diese weniger UV-Anteil aufweisen.
Der südliche Weg, zu dessen beiden Seiten die Gehölzreihen stehen, darf nicht
beleuchtet werden.
Weitere Untersuchungen
Durchführung einer ASP II für das Rebhuhn im März kommenden Jahres.
Verminderungsmaßnahmen
Gerodete Gehölze sind in Abstimmung mit dem Büro für Tierökologie und
Naturbildung Markus Dietz funktional auszugleichen.
Schutzgut Boden und Fläche
Im Plangebiet gehen 1,23 ha landwirtschaftlich genutzte Freifläche zugunsten von
Wohnbebauung und deren Erschließung verloren.
GARTEN- UND LANDSCHAFTSARCHITEKTEN REEPEL
15
Umweltbericht zum Bebauungsplan Nörvenich W 18 „Oben vor dem Dorf“, OT Wissersheim
Außerdem treten, wie auch im Umfeld, südlich von Wissersheim großflächig tiefgründige
Typische Parabraunerden, meist mit Tschernosem-Relikten auf (L341), die sich aus den
Lössablagerungen der Zülpicher Börde/ Erper Lössplatte entwickelt haben. Vom Geologischen Dienst (GD NW) werden diese Böden als besonders schutzwürdig aufgrund ihrer
hohen bzw. sehr hohen natürlichen Fruchtbarkeit, bzw. ihrer Regelungs- und Pufferfunktion
eingestuft.
Als zweiter Bodentyp ist im westlichen Teilbereich des Plangebietes ein schwach humoses
Typisches Kolluvium betroffen, welches durch angeschwemmte Lockersedimente entstanden
ist. Auch dieses ist laut Geologischem Dienst besonders schutzwürdig aufgrund seiner hohen
bzw. sehr hohen natürlichen Fruchtbarkeit, bzw. ihrer Regelungs- und Pufferfunktion.
Die betroffenen Böden sind weitgehend ackerbaulich genutzt, nur ein Streifen am südlichen
Weg ist von Gehölzen bestanden. In diesem anthropogen überprägten Bereichen des
Plangebietes spielen Bodengefüge und Stoffhaushalt im Naturhaushalt zwar noch eine wichtige
Rolle, diese sind jedoch verändert und der Boden wird abgetragen.
An das Plangebiet anschließend ist eine tektonische Störzone dargestellt.
Es wird von der RWE Power AG allerdings darauf hingewiesen, dass ein Teil des Plangebietes
Böden aufweist, die humoses Bodenmaterial enthalten.
Nach derzeitigem Wissensstand befindet sich im Planbereich keine Altlastenverdachtsfläche
AUSWIRKUNGEN
Durch die Siedlungsentwicklung werden schutzwürdigen Böden im Planbereich großflächig
überbaut und versiegelt. Die Restflächen zeichnen sich voraussichtlich durch ökologisch
geringwertige jedoch dauerhafte Vegetationsflächen aus.
Die festgesetzte Grundflächenzahl von 0,4 im Allgemeinen Wohngebiet kann für Garagen,
Nebenanlagen etc. auf bis zu 0,6, erhöht werden. Die relativ dichte Bebauung führt insgesamt
zu einer geringeren Gesamtflächenbeanspruchung.
Im Bebauungsplan wird mittels Festsetzungen das Maß der Bodenzerstörung und -schädigung
auf das erforderliche Maß beschränkt (Begrenzung der GRZ, Berücksichtigung von
Vermeidungsmaßnahmen in der Bauphase).
Bzgl. der tektonischen Störzone ist nach derzeitigen Erkenntnissen im Plangebiet, gem. einer
Stellungnahme von RWE Power AG (03.05.2016) keine Bergschadensgefährdung durch den
Braunkohlebergbau vorhanden. So gibt es keine Umstände, die bei einer Bebauung aus
Bergschadensgesichtspunkten gesondert zu berücksichtigen sind.
Das Plangebiet weist Böden auf, die humoses Bodenmaterial enthalten. Wegen dieser
Bodenverhältnisse sind bei der Bauwerksgründung ggf. besondere bauliche Maßnahmen,
insbesondere im Gründungsbereich, erforderlich. Hier sind die Bauvorschriften der DIN 1054
"Baugrund -- Sicherheitsnachweise im Erd- und Grundbau", der DIN 18 196 "Erd- und
Grundbau; Bodenklassifikation für bautechnische Zwecke" sowie die Bestimmungen der
Bauordnung des Landes Nordrhein-Westfalen zu beachten
Nach den §§ 9 und 12 Abs. 2 Bundesbodenschutzverordnung ist es nicht zulässig, Bodenmaterial, das die Vorsorgewerte überschreitet, auf Flächen, über die keine Erkenntnisse über
das Vorliegen von schädlichen Bodenveränderungen bekannt sind, aufzubringen.
Bei der Umsetzung der Baumaßnahme ist der § 2 Abs. 2 Landesbodenschutzgesetz zu
beachten. Hiernach ist das Einbringen von Materialien, die von den oberen Bodenschichten
anderenorts abgetragen wurden auf oder in Böden in einer Gesamtmenge von über 800 cbm
bei der Unteren Bodenschutzbehörde vorab anzuzeigen.
Der im Rahmen von Baumaßnahmen abgeschobene humose Oberboden sollte im Plangebiet
verbleiben, um Flächen, auf denen die Vorsorgewerte nach BBodSchV nicht überschritten
sind, vor Schadstoffeinträgen zu schützen.
GARTEN- UND LANDSCHAFTSARCHITEKTEN REEPEL
16
Umweltbericht zum Bebauungsplan Nörvenich W 18 „Oben vor dem Dorf“, OT Wissersheim
Der bei den Bauarbeiten anfallende Oberboden und der kulturfähige Unterboden sollen gem.
§ 202 BauGB auf dem jeweiligen Grundstück zur Herstellung von Vegetationsflächen wieder
aufgetragen werden, hierbei ist die DIN 18.915 zu beachten.
2.1.4.
Schutzgut Wasser
Grundwasser
Im Untersuchungsgebiet lag der GW-Flurabstand um 1955 bei ca. 23,5 m, also in einiger
Entfernung zur Oberfläche.
Auch damals wirkte bereits der Braunkohlentagebau in Form von Sümpfungsmaßnahmen auf
das Plangebiet ein. Im Bereich des Untersuchungsgebietes sind dabei vor allem die tieferen
Grundwasserschichten betroffen. Dieser Einfluss ist bis heute wirksam und soll bis in die Mitte
der 2040er Jahre fortgesetzt werden. Bei Beendigung der Sümpfung muss mit Bodensetzungen gerechnet werden.
Im Bereich des Plangebietes des Bebauungsplanes W 18 befinden sich ein ehemaliger
Brunnen und ein ehemaliger Pegel der RWE Power AG, die jedoch außer Betrieb genommen
wurden.
Oberflächengewässer
Das nächstgelegene Gewässer ist das Wissersheimer Fließ, das in knapp 100 m südöstlich von
Pingsheim kommt. Innerhalb von Wissersheim ist es verrohrt bevor es am nördlichen Rand
wieder in einem offenen Graben verläuft.
Auf der Seite zur offenen Landschaft verläuft entlang des südlichen Weges ein
Wegeseitengraben.
AUSWIRKUNGEN
Mit der Siedlungsentwicklung gehen Versiegelungen einher, so dass Versickerungsflächen bzw.
Flächen zur Grundwasserneubildung verloren gehen.
Im Rahmen der Entwässerungsplanung für den Bebauungsplan Nörvenich „Oben vor dem
Dorf“ Wissersheim wird ein Entwässerungskonzept erarbeitet. Grundsätzlich gilt, dass
Niederschlagswasser der Straßenflächen auf jeden Fall über die belebte Bodenzone in den
Untergrund zu verbringen ist. Das Niederschlagswasser der privaten Dach- und Freiflächen
kann direkt versickert werden. Zur Entwässerung wird auf dem westlich angrenzenden
Ackerstück eine Versickerungsmulde eingerichtet.
Nach Beendigung der bergbaulichen Sümpfungsmaßnahmen ist mit einem Wiederanstieg des
Grundwassers zu rechnen. Im Zuge der Absenkung aber auch beim Grundwasserwiederanstieg sind hierdurch bedingte Bodenbewegungen möglich. Dies kann bei bestimmten
geologischen Situationen zu Schäden an der Tagesoberflächen (Setzungen) führen.
RWE Power empfiehlt den Standort des Brunnens in einem Radius von 4 m bei der Verplanung von jeglicher Bebauung freizuhalten Für Baumaßnahmen im Nahbereich des Brunnens
und des Pegels sind gegebenenfalls zusätzliche bauliche Sicherungsmaßnahmen erforderlich.
Der Bauherr sollte diesbezüglich Kontakt mit der RWE Power AG. Abteilung Bergschäden,
50416 Köln aufnehmen. Die mit der Sicherungsmaßnahme verbundenen Mehrkosten werden
von der RWE Power AG übernommen.
Schmutzwasser wird in die örtliche Kanalisation geleitet.
2.1.5.
Schutzgut Klima/ Luft
Das Untersuchungsgebiet liegt im Naturraum Erper Lössplatte, der sich aufgrund der Leelage
zur Eifel mit durchschnittlich ca. 600 mm Jahresniederschlag durch relative Trockenheit
GARTEN- UND LANDSCHAFTSARCHITEKTEN REEPEL
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Umweltbericht zum Bebauungsplan Nörvenich W 18 „Oben vor dem Dorf“, OT Wissersheim
auszeichnet. Auch zählt der Raum zu den sonnenreichen und klimatisch milden Gebieten
Westdeutschlands. Die Jahresdurchschnittstemperatur liegt bei 10-10,5°C, die Winter sind
vergleichsweise mild und schneearm, die Sommer vergleichsweise frisch. Die
Hauptwindrichtung ist West bis Südwest.
Die Ackerfläche stellt eine nächtliche Kaltluftentstehungsfläche (Freilandklima) ohne relevante
Ausgleichsfunktion für benachbarte Flächen dar. Die geringe Bodenrauhigkeit sichert gute
Durchlüftungsbedingungen.
Lufthygienische Vorbelastungen durch Straßenverkehr sind nicht zu erwarten.
AUSWIRKUNGEN
Mit der Realisierung der Bebauung kommt es zu einem Verlust von Kaltluftentstehungsflächen
und lokalklimatischen Veränderungen in Richtung siedlungsklimatischer Verhältnisse. Da die
Planung zu relativ hoher Bebauung/Versiegelung führt wird es auch zu einer relativen
Erhöhung der Lufttemperatur durch Aufwärmung bebauter Flächen mit nur geringer
Kompensation durch Verdunstungskälte begrünter Flächen kommen. Letzeres im Besonderen
im Bereich der bestehenden Gehölzhecke.
Durch die starke Ausnutzung der Flächen wird schonend mit Grund und Boden im
Allgemeinen umgegangen. Durch die Festsetzung „lebender Hecken“ (Ausnahme Nadelgehölze) zur Einfriedung, sowie der Beschränkung von Nadelgehölzen auf maximal 30 % soll
u. a. auch dem Klimawandel entgegengewirkt werden.
In Bezug auf das globale Klima gem. § 1 Abs. 5 BauGB besteht bei der Bauleitplanung die
Möglichkeit, durch die Nutzung erneuerbarer Energien über die gesetzlichen Regelungen
hinaus weitergehende Anforderungen an den allgemeinen Klimaschutz zu berücksichtigen.
2.1.6.
Schutzgut Landschaft
Das Plangebiet befindet sich in einer typischen Bördelandschaft im Naturraum Erper Lößplatte
am südlichen Siedlungsrand von Nörvenich-Wissersheim. Die Landschaft ist geprägt durch
weite Ackerflächen mit nur wenigen gliedernden Elementen und einem überwiegend ebenen
Relief.
Die Ortschaft Wissersheim erfährt an ihrer südlichen Seite bereits eine naturnahe Eingrünung
durch ein beidseitiges Gehölz entlang des südlichen Weges. Zwischen dieser Eingrünung und
dem tatsächlichen Ortsrand liegen Freiflächen, zumeist Äcker aber auch Wiesenflächen. Eine
dieser Freiflächen ist das 13.090 m² große Plangebiet zwischen Ober- und Wasserturmstraße
sowie südlichem Weg. Die Fläche wurde als Acker genutzt und ist im Zuge der Bauabsicht
derzeit brach gefallen.
Auch die Blickbeziehungen vom Ort aus, reichen nur bis zu diesem Gehölz. Südlich der
Bäume folgt dann die offene Landschaft Richtung Pingsheim. Richtung Westen begrenzt
zumeist der Friedhof den Blick auf die freie Landschaft, teilweise schaut man über Ackerflächen
bis nach Rath.
Vorbelastungen bestehen im weiteren Umfeld durch Windkraftanlagen, östlich hinter
Mellerhöfe (ca. 3 km Entfernung) und südlich hinter Pingsheim (ca. 4 km Entfernung).
Die Erholungseignung im Nahbereich von Wissersheim ist aufgrund des vergleichsweise
ländlichen Charakters und der Vielseitigkeit der Strukturen gut. Sobald man jedoch jenseits des
Gehölzes am südlichen Weg zu den großen Ackerschlägen überwechselt, nimmt die
Erholungseignung deutlich ab. Im Zuge der Flurbereinigung wurde nämlich ein rasterförmiges
Wegenetz erstellt das große Ackerparzellen erschließt. Die Strukturierung der Landschaft
durch Grün erfolgt nur im geringen Maße.
GARTEN- UND LANDSCHAFTSARCHITEKTEN REEPEL
18
Umweltbericht zum Bebauungsplan Nörvenich W 18 „Oben vor dem Dorf“, OT Wissersheim
AUSWIRKUNGEN
Der Bebauungsplan Nörvenich „Ober dem Dorf“ rundet aus städteplanerischer Sicht den
Ortsrand von Wissersheim ab. Das künftige Baugebiet ist bereits von 2 Seiten durch Bebauung
begrenzt, an der westlichen Seite liegt der örtliche Friedhof und im Süden schließlich findet
eine Ortseingrünung durch die vorhandenen Gehölze am südlichen Weg statt. So ist die
Bebauung von der Landschaft aus kaum wahrnehmbar. Auch die äußere Erschließung ist
bereits gewährleistet.
Die Erholungseignung der Landschaft nimmt durch die Bebauung der Fläche jedoch ab denn
bisher trat der Erholungssuchende nach den Häusern an der Wasserturmstraße in die
Landschaft ein, begleitet durch das Grün des Friedhofes und den Blick auf die vorhandene
südliche Eingrünung.
2.1.7.
Schutzgut Kultur- und Sachgüter
Aufgrund der historischen Besiedlung des Börderaumes spielen Aspekte der Archäologie hier
oft eine bedeutende Rolle. Bisher liegen jedoch keine Hinweise auf Bodendenkmale vor.
Baudenkmale sind auf der Fläche oder im Nahbereich nicht betroffen.
Das Plangebiet liegt im Schutzbereich der Vereidigungsanlage 438 Nörvenich.
AUSWIRKUNGEN
Derzeit liegen keine Hinweise auf Bodendenkmale vor.
Auf die Bestimmungen der §§ 15 und 16 Denkmalschutzgesetz NRW wird hier verwiesen.
Beim Auftreten archäologischer Bodenfunde oder Befunde ist die Gemeinde als Untere Denkmalbehörde oder das Rheinische Amt für Bodendenkmalpflege, Außenstelle Nideggen, Zehnthofstr. 45, 52385 Nideggen, Tel. 02425/9039-0, Fax 02425/9039-199, unverzüglich zu informieren. Bodendenkmal und Fundstelle sind zunächst unverändert zu erhalten. Die Weisung
des Rheinischen Amtes für Bodendenkmalpflege für den Fortgang der Arbeiten ist abzuwarten.
Das Plangebiet liegt im Schutzbereich der Vereidigungsanlage 438 Nörvenich. Der Schutzbereich und die daraus resultierenden Auflagen und Beschränkungen sind bei zukünftigen Maßnahmen zu berücksichtigen und zu beachten.
2.1.8.
Wechselwirkungen
Zwischen den Schutzgütern des Naturhaushalts besteht ein weitläufiges Netz aus
Wechselwirkungen in Form von Stoffkreisläufen (z. B. Wasser, Nähr- und Schadstoffe) sowie
eine enge Abhängigkeit von Lebensräumen und ihren Besiedlern (BodenPflanzen, Tiere,
etc.). Auch die Aspekte Nutzungs- bzw. Vegetationsstruktur, Landschaftsbild und
naturbezogene Erholung sind eng miteinander verbunden. Im Untersuchungsgebiet sind die
Wechselwirkungen innerhalb des Naturhaushaltes durch menschliche Aktivitäten (historische
Entwaldung des Naturraums, intensive Ackernutzung, etc.) bereits beeinflusst. Für die
naturbezogene Erholung liegt keine durch besondere Ausprägung der übrigen Schutzgüter
bedingte hervorzuhebende Eignung des Raumes vor. Die relevanten Wechselwirkungen der
Schutzgüter untereinander sind schutzgutbezogen berücksichtigt
GARTEN- UND LANDSCHAFTSARCHITEKTEN REEPEL
19
Umweltbericht zum Bebauungsplan Nörvenich W 18 „Oben vor dem Dorf“, OT Wissersheim
2.1.9.
Weitere Belange des Umweltschutzes
Das BauGB führt in § 1 Abs. 6 Nr. 7e) – h) weitere Belange des Umweltschutzes,
einschließlich des Naturschutzes und der Landschaftspflege auf, die bei der Bauleitplanung zu
berücksichtigen sind:
e)
Vermeidung von Emissionen sowie der sachgerechte Umgang mit Abfällen und
Abwässern
wird im Bebauungsplan konkretisiert
f)
die Nutzung erneuerbarer Energien sowie die sparsame und effiziente Nutzung
von Energie
Im Bebauungsplanverfahrens werden Maßnahmen geregelt, welchen den
Anpassungen an den Klimawandel dienen
g)
die Darstellungen von von sonstigen Plänen, insbesondere des Landschafts-,
Wasser-, Abfall- und Immissionsschutzrechts
berücksichtigt soweit relevant;
2.2.
Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Nichtdurchführung der Planung
Bei Fortführung der derzeitigen Nutzungen ist zunächst nicht mit maßgeblichen
Veränderungen des Umweltzustandes zu rechnen.
Die Bereitstellung zusätzlichen Wohnraums in Nörvenich-Wissersheim unterbleibt und wird
kurz- oder mittelfristig zur Beanspruchung sonstiger Flächen im Gemeindegebiet führen.
Obwohl nach Beendigung der Sümpfung durch den Braunkohlentagebau mit einem
Wiederanstieg des Grundwasserspiegels in den tieferen Grundwasserschichten zu rechnen ist,
spielt dies bei Beibehaltung der landwirtschaftlichen Nutzung keine oder nur eine geringe Roll
nach Einstellung der Sümpfungsmaßnahmen mit; dies wird jedoch keine Auswirkungen auf das
Plangebiet haben.
3.
Vermeidung und Ausgleich
3.1.
Vermeidungs-, Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen
Die Lage am Rande des Siedlungsbereiches ermöglicht grundsätzlich verschiedene Maßnahmen zur Vermeidung und zum Ausgleich von Auswirkungen auf die Schutzgüter (z.B.
landschaftsbildgerechte Einbindung der Bebauung, Umsetzung eines passiven Lärmschutzes
durch Nutzungsgliederung, Einrichtung ökologisch hochwertiger Grünflächen).
In diesem Falle wird zur Vermeidung eines zusätzlichen Eingriffes der Erhalt der vorhandenen
Grünstruktur am südlichen Weg festgesetzt. Dieser stellt eine sofortige landschaftsgerechte
Einbindung des Plangebietes her.
Das gesamte Plangebiet wird im Sinne eines vorbeugenden Lärmschutzes auf Lärmpegelbereich III (LPB III) festgesetzt. Die Außenbauteile (Außenwände, Dächer, Türen sowie
Fenster) von Aufenthaltsräumen (bei Wohnungen mit Ausnahme von Küchen, Bädern und
Hausarbeitsräumen) müssen so ausgeführt werden, dass mindestens das entsprechende
Schalldämmmaß R’w,res des Lärmpegelbereichs III erreicht wird.
Im Plangebiet selbst kann nur im geringen Maße ein ökologischer Ausgleich erfolgen, die
Einfriedungen sind mittels landschaftstypischer Laubgehölzhecken vorzunehmen. Der Anteil an
Nadelgehölzen ist generell auf maximal 30 % zu begrenzen.
GARTEN- UND LANDSCHAFTSARCHITEKTEN REEPEL
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Vermeidungsmaßnahmen
BODEN
Der im Rahmen von Baumaßnahmen abgeschobene humose Oberboden sollte im
Plangebiet verbleiben, um Flächen, auf denen die Vorsorgewerte nach BBodSchV
nicht überschritten sind, vor Schadstoffeinträgen zu schützen.
Der bei den Bauarbeiten anfallende Oberboden und der kulturfähige Unterboden
sollen gem. § 202 BauGB auf dem jeweiligen Grundstück zur Herstellung von
Vegetationsflächen wieder aufgetragen werden, hierbei ist die DIN 18.915 zu
beachten.
FAUNA UND FLORA
Gehölze
Das Baufeld inkl. benötigter Arbeitsräume ist außerhalb der Brutzeit zwischen Anfang
Oktober und Ende Februar von Gehölzen freizumachen. Sollte von diesem Zeitraum
abgewichen werden, so ist die Untere Naturschutzbehörde zu informieren und eine
faunistische Begleitung unerlässlich.
Zur Vermeidung der Tötung von Fledermäusen in vorab nicht entdeckten und nicht
einzusehenden Spalten und Höhlungen sind gefällte Bäume vor dem Zerteilen von
außen auf Höhlungen zu untersuchen. Gefundene Höhlungen sind mit Hilfe einer Lampe auf anwesende Tiere hin zu untersuchen. Beim Zerteilen der Bäume sind
angeschnittene Höhlen vor der Weiterarbeit ebenfalls auf anwesende Tiere zu untersuchen. Im Falle des Fundes von Fledermäusen sind die Arbeiten am betroffenen
Stamm oder Starkast sofort zu unterbrechen. Ein Experte ist zur Bergung und ggf.
Pflege der Tiere hinzuzuziehen.
Zu erhaltende Gehölze sind vor den Beeinträchtigungen der Baumaßnahme gem. DIN
18 920 zu schützen.
Der Abstand der Baugrenze zum Gehölz am südlichen Weg sollte größtmöglich sein
(durch Verschiebung kann ein Abstand 9,4 m von der Baugrenze zum Rand der
„Gehölzparzelle“ eingehalten werden)
Beeinträchtigungen der Gehölze im Zuge der Besiedelung z.B. durch Versickerungsanlagen etc. müssen vermieden werden.
Beleuchtung
Bei der Beleuchtung der Baustelle sollte - v.a. im Sommerhalbjahr- auf helle (weiße)
Lampen mit hohem UV-Anteil verzichtet werden, da sie nachtaktive Wirbeltiere (v.a.
Eulen und einige Fledermausarten) abschrecken können.
Die Beleuchtung von Grundstücken und Straßenraum sollte so gering wie möglich sein
und nur dorthin strahlen, wo es auch wirklich benötigt wird. LED-Leuchten ist der
Vorzug zu geben.
Die Straßenbeleuchtung sollte mit UV-armen Natriumdampfhochdruck- oder LEDLampen erfolgen. Keine Leuchten mit hohem Spektralbereich (320-720 nm) wie
Halogenleuchten oder mit Edelgas gefüllten Lampen. Bei der Verwendung von
Leuchtstoffröhren, sind nur Röhren vom Farbtyp „warmwhite" nicht „coldwhite"
einzusetzen, da diese weniger UV-Anteil aufweisen.
Der südliche Weg, zu dessen beiden Seiten die Gehölzreihen stehen, darf nicht
beleuchtet werden.
Weitere Untersuchungen
Durchführung einer ASP II für das Rebhuhn im März kommenden Jahres.
GARTEN- UND LANDSCHAFTSARCHITEKTEN REEPEL
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Umweltbericht zum Bebauungsplan Nörvenich W 18 „Oben vor dem Dorf“, OT Wissersheim
Verminderungsmaßnahmen
Gerodete Gehölze sind in Abstimmung mit dem Büro für Tierökologie und
Naturbildung Markus Dietz funktional auszugleichen.
Ausgleichsmaßnahmen
Der Hauptanteil des ökologischen Ausgleichs wird durch die Bereitstellung von
Ausgleichsflächen mit einem ökologischen Wert von insgesamt 9.515 öE geleistet. Lage, Art
und Umfang stehen vor Satzungsbeschluss fest und werden vertraglich gesichert.
3.2.
In Betracht kommende anderweitige Planungsmöglichkeiten
Die Schaffung von Wohnraum im Zuge einer Ortsabrundung ist als städtebaulich sinnvoll zu
bewerten da es einer Zersiedelung entgegenwirkt. In diesem Falle ist auch die Ortsrandeingrünung bereits vorhanden.
Hinzu kommt, dass die Fläche schon im Flächennutzungsplan als Wohnbaufläche vorgesehen
war und dies jetzt im Zuge der verbindlichen Bauleiplanung umgesetzt wird. Weitere Wohnbauflächen sind derzeit nicht verfügbar.
4.
Zusätzliche Angaben
4.1.
Technische Verfahren
Der Umweltbericht berücksichtigt die Umweltbelange nach § 1 Abs. 6 Nr. 7 und § 1a
BauGB. Umfang und Detaillierung wurden endgültig im Zuge der frühzeitigen Beteiligung
festgelegt und orientieren sich an der vorliegenden Planung und dem derzeitigen
Wissensstand.
4.2.
Hinweise auf Schwierigkeiten
Alle relevanten und zur Verfügung stehenden Informationsgrundlagen wurden ausgewertet,
erhebliche Wissenslücken wurden unter Berücksichtigung des Grundsatzes der
Verhältnismäßigkeit durch die Erstellung entsprechender Gutachten geschlossen. Zum
Zeitpunkt der Offenlage bestehen derzeit noch, für das Verfahren relevante bzw.
wesentlichen Untersuchungs- oder Wissenslücken für das Schutzgut Fauna hinsichtlich des
Rebhuhns.
4.3.
Hinweise auf Störfallbetriebe
Das Plangebiet liegt nicht im Achtungsabstand möglicher Störfallbetriebe.
GARTEN- UND LANDSCHAFTSARCHITEKTEN REEPEL
22
Umweltbericht zum Bebauungsplan Nörvenich W 18 „Oben vor dem Dorf“, OT Wissersheim
4.4.
Monitoring
Maßnahmen zur Überwachung der Umweltauswirkungen sind die Überprüfung der
sachgerechten Umsetzung und die funktional erwünschte Entwicklung, der im Bebauungsplan
festgesetzten Maßnahmen.
Überprüfung der Vermeidungsmaßnahmen für den Artenschutz
Kontrolle der sachgerechten Bergung
und Dokumentation archäologischer
Fundstücke
Kampfmitteluntersuchung
Zeitnahe Umsetzung der internen
landschaftspflegerischen Maßnahmen
Zeitnahe Umsetzung der externen
landschaftspflegerischen Maßnahmen
5.
Gemeinde Nörvenich
wird im Bebauungsplan festgesetzt
wird im Bebauungsplan festgesetzt
Gemeinde Nörvenich
Sicherung durch öffentlich
rechtlichen Vertrag (Ökokonto)
Zusammenfassung
Am südlichen Rand von Wissersheim, auf einer Fläche, die bereits im Flächennutzungsplan von
2006 als Wohnbaufläche vorgesehen ist, soll ein Allgemeines Wohngebiet mit ca. 34
Baugrundstücken entstehen. Westlich des Wohngebiet wird eine Flächen zur
Niederschlagswasserentsorgung + zusätzliche Parkplätze eingerichtet.
Im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes wird gem. § 2 Abs. 4 BauGB eine
Umweltprüfung durchgeführt. Diese ermittelt, beschreibt und bewertet frühzeitig, die mit der
Realisierung des Bauleitplans zu erwartenden bau-, anlage-, und betriebsbedingten Auswirkungen auf den Menschen und die Umweltschutzgüter.
Der vorliegende Umweltbericht beschreibt als gesonderter Teil der Begründung die
Ergebnisse der Umweltprüfung.
Das Ergebnis dieser Umweltprüfung zum Bebauungsplan Nörvenich W 18 „Oben vor dem
Dorf“ fasst nachfolgend in Tabellenform, die zu erwartenden Umweltauswirkungen und evtl.
verbleibende Untersuchungserfordernisse zusammen.
Schutzgut
Bedeutung/
Empfindlichkeit/Vorbelast
ung
Auswirkungen
Bewertung der
Auswirkungen
Mensch, seine
Gesundheit,
Bevölkerung
Gute Erholungseignung
der Fläche, tlw. eingeschränkt durch Fluglärm
Vorbelastung durch
Verkehrslärm aber insbes.
durch Fluglärm
Zusätzliches
Verkehrsaufkommen
Mögliche Existenz von
Kampfmitteln
Erdbebenzone 3
Bebauung hebt Erholungscharakter der
Fläche auf;
gering
Festsetzung auf Lärmschutzpegel III
Keine verkehrlichen Maßnahmen im
öffentlichen Straßenraum notwendig
Ggf. Kampfmitteluntersuchung
Entwurf, Bemessung und Konstruktion von
Hochbauten gem. DIN 4149:2005-04
GARTEN- UND LANDSCHAFTSARCHITEKTEN REEPEL
23
Umweltbericht zum Bebauungsplan Nörvenich W 18 „Oben vor dem Dorf“, OT Wissersheim
Tiere und Pflanzen
Boden und Fläche
Wasser
Klima/Luft
Landschaft
Kultur- und
Sachgüter
Geringe Bedeutung der
Flora (Bereich Acker)
Mittlere Bedeutung der
Flora (Bereich Gehölz)
Gehölz mit Lebensraumfunktion für Fledermäuse,
Bechsteinfledermaus
vorhanden
Acker- und Gehölzstruktur
mit Lebensraumfunktion
für Rebhuhn
Acker- und Gehölzstruktur
mit Lebensraumfunktion
für sonstige europäische
Vogelarten
Landwirtschaftliche Produktions- und Freifläche;
Böden mit hoher natürlicher Fruchtbarkeit, Schutzwürdigkeit gem. Geol.
Dienst NRW;
Tektonische Störzone,
Keine Bergschadensgefährdung gem. RWE
Teilweise humoses
Bodenmaterial anstehend
Versickerungsfähige, offene
Bodenfläche
GW-Flurabstand über
20 m deshalb geringe
Empfindlichkeit bei Bodeneingriffen
Einfluss der Sümpfung des
Braunkohlentagebaus
Hambach auf die unteren
GW-Stockwerke
Ehemaliger Brunnen und
ehemaliger Pegel der
RWE-Power Ag
Das Wissersheim Fließ
verläuft in mindestens
70 m Entfernung
Freilandklima (Kaltluftentstehung) ohne besondere
Ausgleichsfunktion
keine maßgeblichen lufthygienischen Vorbelastungen
Insgesamt geringe Qualität
des Landschaftsbildes mit
großen Ackerschlägen und
Vorbelastung durch Windkraft, nur im Nahbereich
von Wissersheim besser
Derzeit kein Hinweis auf
Bodendenkmale
Keine Baudenkmale
vorhanden
Schutzbereich
Verteidigungsanlage 438
Nörvenich
Ackerfläche wird bebaut
gering
Gehölz bleibt als Eingrünung erhalten
Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen während der Bauphase und im
Zuge des Betriebes des Baugebietes.
mittel
Untersuchung Rebhuhn
steht noch aus
Ggf. artenschutzbezogene Maßnahmen
notwendig
Nur allgemeine Maßnahmen im Rahmen
der Baufeldräumung notwendig
Verlust landwirtschaftlicher Produktions und
Freiflächen;
Bodenversiegelung nicht vermeidbar. Wird
im Zuge der Eingriffsregelung durch rechnerische Wertstellung berücksichtigt und
kompensiert. Verdichtete Bebauung beansprucht insgesamt geringere Fläche;
Bodenschutzmaßnahmen berücksichtigen
Die Bodenverhältnisse sind bei Planung und
Gründung besonders zu berücksichtigen.
Verlust von Versickerungsflächen, Verringerung der Grundwasserneubildungsrate
Kein Eingriff in den GW-Körper
mittel
gering
Bodenbewegungen im Zuge von Absenkung und Wiederanstieg des Grundwassers
4 m-Radius von Bebauung freihalten.
Ggf. zusätzliche Sicherungsmaßnahmen
berücksichtigen.
gering
Relativ hoher Versiegelungsgrad mit kleinklimatischer Aufheizung des Gebietes, aufgrund geringer Größe jedoch keine Entwicklung einer klimatischen Belastung zu
erwarten;
gering
Städtebauliche Abrundung des Ortsrandes
mit bereits vorhandener
lebensraumtypischer Randeingrünung.
gering
Siehe Hinweise Bebauungsplan
gering
Schutzbereich ist bei künftigen Maßnahmen
zu berücksichtigen
GARTEN- UND LANDSCHAFTSARCHITEKTEN REEPEL
24
Umweltbericht zum Bebauungsplan Nörvenich W 18 „Oben vor dem Dorf“, OT Wissersheim
6.
Anhänge
6.1.
Quellen
Bebauungsplan Nörvenich W 18 „Oben vor dem Dorf“, OT Wissersheim, Architekt Dr.
Detlef Naumann, Bonn und HKS Stadt und Umwelt, Bonn u. Siegen im Januar 2018
FNP Gemeindegebiet Nörvenich, Gemeinde Nörvenich (2006)
Artenschutzvorprüfung zum BP Nörvenich „Oben vor dem Dorf, OT Wissersheim (ASP1),
Büro Reepel, Garten- und Landschaftsarchitekten, Düren im August 2017
Landschaftspflegerischer Begleitplan zum BP Nörvenich W 18 „Oben vor dem Dorf, OT
Wissersheim, Garten- und Landschaftsarchitektur Reepel im September 2017
Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan „Ober dem Dorf“ OT Wissersheim der
Gemeinde Nörvenich, Kramer Schalltechnik, Sankt Augustin im August 2017
Verkehrsuntersuchung Wissersheim Bebauungsplan
Ingenieurgruppe Aachen/Berlin, Aachen im Januar 2018
„Oben
vor
dem
Dorf“,
IVV
Regionalplan Regierungsbezirk Köln Teilabschnitt Region Aachen, Bezirksregierung Köln
(2003)
Die naturräumlichen Einheiten auf Blatt 122/123 Köln-Aachen, Ewald/ Glässer (1978)
Karte der schutzwürdigen Böden. – Auskunftssystem Bodenkarte von Nordrhein-Westfalen,
Bearbeitungsmaßstab 1:50 000, digitale Karte Geologischer Dienst NRW (2004):
Sach- und Grafikdaten zu Schutzgebieten, Biotopkatasterflächen, Planungsrelevanten Arten
(MTB, Fundpunkte), Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW – LANUV –
6.2.
Gesetzliche Grundlagen
Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBI.
I S. 3634)
Bundesbodenschutzgesetz (BBodSchG), inkraftgetreten am 1. März 1999, letzte Änd. durch
Art. 3 VO vom 27. September 2017, inkraftgetreten am 3. Okt. 2017
Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) Letzte Neufassung vom 29. Juli 2009, in Kraft getreten
am 1. März 2010, zuletzt geändert durch Gesetz vom 29.05.2017 (BGBl. I S. 1298) m.W.v.
02.06.2017
Landesnaturschutzgesetz NRW (LNatSchG-NRW), in der Fassung vom 15. November 2016,
(GV. NRW. S. 934),
Landeswassergesetz NRW (LWG) vom 8. Juli 2016, Inkrafttreten am 16. Juli 2016
Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) letzte Neufassung vom 26 September 2002,
zuletzt geändert durch Art. 3 G vom 18. Juli 2017, inkl. Verordnungen und Erlasse
Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm) Letzte Neufassung vom 26. August
1998, Inkrafttreten der Neufassung am 1. November 1998, Letzte Änderung 1. Juni 2017,
durch Inkrafttreten der letzten Änderung 9. Juni 2017
Denkmalschutzgesetz (DSchG) Gesetz zum Schutz und zur Pflege der Denkmäler im Lande
Nordrhein-Westfalen (mit Stand vom 1.1.2015, Minister für Umwelt-, Raumordnung und
Landwirtschaft des Landes Nordrhein-Westfalen (hrsg.)
GARTEN- UND LANDSCHAFTSARCHITEKTEN REEPEL
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