Daten
Kommune
Weilerswist
Größe
196 kB
Datum
12.04.2018
Erstellt
03.04.18, 18:02
Aktualisiert
03.04.18, 18:02
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE WEILERSWIST
DIE BÜRGERMEISTERIN
BESCHLUSSVORLAGE
Drucksachen Nr.
V_5/2018
Geschäftszeichen
AZ.:
Termin Beschlusskontrolle:
FB 1
30 90 00:04
15.08.2018
Betreff
Vorbereitung der Wahl der Schöffinnen/Schöffen für die Zeit vom
01.01.2019 bis 31.12.2023
Adressat
Rat der Gemeinde Weilerswist
Beratungsfolge
Rat der Gemeinde Weilerswist
(X) öffentliche Sitzung
() nichtöffentliche Sitzung
12.04.2018
(X) Anlage(n)
BESCHLUSSVORSCHLAG:
Der Rat der Gemeinde Weilerswist beschließt die Aufnahme der in Anlage (Vorschlagsliste Schöffen) benannten Personen in die Vorschlagsliste der Erwachsenenschöffen für die Strafkammer bei
dem Landgericht Bonn und für das Schöffengericht bei dem Amtsgericht Euskirchen (gemeinsames Schöffengericht Euskirchen und Rheinbach). Die Vorschlagsliste ist Bestandteil des Beschlusses und wird der Niederschrift als Anlage beigefügt.
Abstimmergebnis:
PROBLEMBESCHREIBUNG/BEGRÜNDUNG:
Gemäß dem gemeinsamen Runderlass des Ministeriums für Inneres und Justiz und des Ministeriums für Frauen, Jugend, Familie und Gesundheit des Landes NRW vom 04.03.2009 in der Fassung vom 07.12.2017 stellen die Gemeinden in jedem fünften Jahr eine einheitliche Vorschlagsliste für die Schöffinnen/Schöffen des Amtsgerichts und des Landgerichts auf.
In diesem Jahr ist die Vorschlagsliste für die Amtsperiode vom 01.01.2019 bis 31.12.2023 aufzustellen (§§ 36, 77 Gerichtsverfassungsgesetz- GVG).
Gemäß § 36 Abs. 4 GVG sind in die Vorschlagsliste mindestens doppelt so viele Personen aufzunehmen wie der Präsident des Landgerichtes bestimmt hat.
Für die Gemeinde Weilerswist hat der Präsident des Landgerichts Bonn 8 Haupt- und Hilfsschöffen bestimmt. Demzufolge muss der Rat der Gemeinde Weilerswist mindestens 16 Personen in
die Vorschlagsliste der Erwachsenenschöffen aufnehmen.
Zur Aufnahme der Personen in die Vorschlagsliste bedarf es der Zustimmung von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder der Gemeindevertretung, mindestens jedoch der Hälfte der
gesetzlichen Zahl der Mitglieder der Gemeindevertretung (§§ 36, 77 GVG)
Vorbereitung der Wahl der Schöffinnen/Schöffen für die Zeit vom 01.01.2019 bis 31.12.2023
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Die Öffentlichkeit wurde durch Bekanntmachung im Amtsblatt, im Mitteilungsblatt und im Internet
auf der Homepage der Gemeinde Weilerswist dazu aufgerufen sich bis zum 29.03.2018 bei der
Gemeinde Weilerswist für das Ehrenamt als Schöffin/Schöffe zu bewerben. Darüber hinaus wurden die im Rat vertretenen Fraktionen durch ein entsprechendes Anschreiben aufgefordert geeignete Personen zu benennen.
Die in der Anlage (Vorschlagsliste Schöffen) aufgeführten Bürgerinnen/Bürger sind dem öffentlichen Aufruf fristgerecht gefolgt oder wurden durch die Fraktionen benannt.
HAUSHALTSWIRTSCHAFTLICHE AUSWIRKUNGEN:
Der Beschluss hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
wenn ja:
ja
nein
€
Finanzierungsbedarf gesamt:
davon:
im Haushalt des laufenden Jahres
€
in den Haushalten der folgenden Jahre
- erstes Folgejahr
€
- zweites Folgejahr
€
- drittes Folgejahr
€
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung:
wenn ja:
Produkt / Kostenstelle / Sachkonto:
wenn nein:
Finanzierungsvorschlag:
Demografie-Check
durchgeführt
ja
nein
nicht relevant
53919 Weilerswist, den 03.04.2018
Aufgestellt
Gez. Arlef
Mitunterzeichner
Gez. Eskes
Bürgermeisterin
Beigeordneter
Kämmerer
(wenn Beschluss haushaltsrechtlich relevant)