Daten
Kommune
Weilerswist
Größe
27 kB
Datum
12.04.2018
Erstellt
03.04.18, 18:02
Aktualisiert
03.04.18, 18:02
Stichworte
Inhalt der Datei
MITTEILUNGSVORLAGE
GEMEINDE WEILERSWIST
DIE BÜRGERMEISTERIN
Drucksachen Nr.
M_10/2018
Geschäftszeichen
AZ.:
FB 3
50 10 01
Betreff
Delegation der Aufgaben im Bereich Sozialhilfe (einschließlich Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung)
Adressat
Rat der Gemeinde Weilerswist
Beratungsfolge
Rat der Gemeinde Weilerswist
(X) öffentliche Sitzung
() nichtöffentliche Sitzung
12.04.2018
() Anlage(n)
Der Rat der Gemeinde Weilerswist nimmt die nachfolgenden Ausführungen zur Kenntnis.
SACHVERHALT:
Der Kreis Euskirchen als örtlicher Träger der Sozialhilfe/Grundsicherung hat entsprechend der
gesetzlichen Ermächtigung durch Satzung vom 29.12.2004 ihm obliegende Aufgaben den kreisangehörigen Kommunen zur Durchführung übertragen.
In gemeinsamen Gesprächsrunden zwischen der Kreisverwaltung und Vertretern der kreisangehörigen Städte und Gemeinden wurde erörtert, wie die Aufgaben im Bereich Sozialhilfe (einschließlich Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung) künftig organisatorisch wahrgenommen
werden sollen.
Dabei wurde Konsens dahingehend erzielt, dass als die effektivste und effizienteste Form die
Rücknahme der Delegation gesehen wird.
Über die Rücknahme der Delegation zum 01.01.2020 wird der Kreistag in seiner Sitzung am
11.07.2018 entscheiden.
53919 Weilerswist, den 20.03.2018
Aufgestellt
gez. Strotkötter
Mitunterzeichner
gez. Horst
Bürgermeisterin
gez. Strotkötter
Beigeordneter
gez. Eskes
Kämmerer
(wenn Beschluss haushaltsrechtlich relevant)