Daten
Kommune
Weilerswist
Größe
200 kB
Datum
12.04.2018
Erstellt
03.04.18, 18:02
Aktualisiert
03.04.18, 18:02
Stichworte
Inhalt der Datei
BESCHLUSSVORLAGE
GEMEINDE WEILERSWIST
DIE BÜRGERMEISTERIN
Drucksachen Nr.
V_60/2017 13. Ergänzung
Geschäftszeichen
AZ.:
Termin Beschlusskontrolle:
BO
20 20 01:2018/Ek.
30.06.2018
Betreff
Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2018 und 4. Fortschreibung
des Haushaltssicherungskonzeptes für die Haushaltsjahre 2013 bis
2023
hier: Beschlussfassung
Adressat
Rat der Gemeinde Weilerswist
Beratungsfolge
Rat der Gemeinde Weilerswist
(X) öffentliche Sitzung
() nichtöffentliche Sitzung
12.04.2018
() Anlage(n)
BESCHLUSSVORSCHLAG:
Aufgrund der Beschlussempfehlung des Haupt- und Finanzausschlusses vom 15.03.2018 fasst der
Gemeinderat folgende Beschlüsse:
1. Den in der Veränderungsliste (Anlage zur Beschlussvorlage V_60/2017 13. Ergänzung) aufgeführten und den darüber hinausgehenden vom Haupt- und Finanzausschuss empfohlenen Änderungen und Ergänzungen des Haushaltsentwurfs 2018
und der 4. Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes 2013 bis 2023
wird zugestimmt.
2. Die Haushaltssatzung 2018 wird wie folgt verabschiedet:
§1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2018, der die für die Erfüllung der Aufgaben der Gemeinden voraussichtlich erzielbaren Erträge und entstehenden Aufwendungen sowie eingehenden Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen und notwendigen Verpflichtungsermächtigungen enthält, wird
im Ergebnisplan mit
dem Gesamtbetrag der Erträge auf
dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf
--------------- €
--------------- €
im Finanzplan mit
dem Gesamtbetrag der Einzahlungen
aus laufender Verwaltungstätigkeit auf
--------------- €
Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2018 und 4. Fortschreibung
des Haushaltssicherungskonzeptes für die Haushaltsjahre 2013 bis
2023
hier: Beschlussfassung
dem Gesamtbetrag der Auszahlungen
aus laufender Verwaltungstätigkeit auf
Seite 2 von 4
--------------- €
dem Gesamtbetrag der Einzahlungen
aus Investitionstätigkeit auf
dem Gesamtbetrag der Auszahlungen
aus Investitionstätigkeit auf
--------------- €
--------------- €
dem Gesamtbetrag der Einzahlungen
aus Finanzierungstätigkeit auf
dem Gesamtbetrag der Auszahlungen
aus Finanzierungstätigkeit auf
---------------€
---------------€
festgesetzt.
§2
Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme für Investitionen erforderlich ist, wird auf
------------- €
festgesetzt.
§3
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen, der zur Leistung von Investitionsauszahlungen in künftigen Jahren erforderlich ist, wird
------------- €
festgesetzt.
§4
Die Verringerung der allgemeinen Rücklage aufgrund des voraussichtlichen Jahresergebnisses im
Ergebnisplan wird auf
------------- €
festgesetzt.
§6
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden in der Satzung der Gemeinde Weilerswist über
die Festsetzung der Hebesätze für die Grundsteuern und die Gewerbesteuer (Hebesatzsatzung)
vom xx.xx.xxxx festgesetzt. Die hier genannten Werte haben daher nur deklaratorische Bedeutung:
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern betragen:
1. Grundsteuer
1.1 für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)
1.2 für die Grundstücke (Grundsteuer B)
390 v.H.
490 v.H.
Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2018 und 4. Fortschreibung
des Haushaltssicherungskonzeptes für die Haushaltsjahre 2013 bis
2023
hier: Beschlussfassung
2. Gewerbesteuer
Seite 3 von 4
470 v.H.
Die §§ 5, 7 und 8 bleiben gegenüber dem Entwurf der Haushaltssatzung 2018 unverändert.
Die Satzung ist Bestandteil des Beschlusses und wird der Niederschrift als Anlage beigefügt.
Abstimmergebnis:
PROBLEMBESCHREIBUNG/BEGRÜNDUNG:
Der Entwurf der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2018 und die 4. Fortschreibung des
Haushaltssicherungskonzeptes für die Haushaltsjahre 2013 bis 2023 wurde dem Gemeinderat
gem. § 80 Abs. 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) am
14.12.2017 vorgelegt und zur Vorberatung an den Haupt- und Finanzausschuss verwiesen.
Anträge, die die Änderung einzelner Haushaltspositionen zum Inhalt haben oder sich auf die Höhe
einzelner Haushaltspositionen auswirken, wurden in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 15.03.2018 beraten.
Zur Vermeidung von Wiederholungen wird des Weiteren auf die Problembeschreibung / Begründung der V_60/2017 6. Ergänzung verwiesen.
Auch wenn die durch die Veränderungslisten vorgeschlagenen Anpassungen im Haushaltsplan
2018 und im HSK 2013 bis 2023 beschlossen werden, kann nach derzeitigen Berechnungen ein
Haushaltsausgleich spätestens in 2023 sichergestellt werden.
Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2018 und 4. Fortschreibung
des Haushaltssicherungskonzeptes für die Haushaltsjahre 2013 bis
2023
hier: Beschlussfassung
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HAUSHALTSWIRTSCHAFTLICHE AUSWIRKUNGEN:
Der Beschluss hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
wenn ja:
ja
nein
€
Finanzierungsbedarf gesamt:
davon:
im Haushalt des laufenden Jahres
€
in den Haushalten der folgenden Jahre
- erstes Folgejahr
€
- zweites Folgejahr
€
- drittes Folgejahr
€
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung:
wenn ja:
Produkt / Kostenstelle / Sachkonto:
wenn nein:
Finanzierungsvorschlag:
Demografie-Check
durchgeführt
ja
nein
nicht relevant
53919 Weilerswist, den 06.03.2018
Aufgestellt
Gez. Eskes
Mitunterzeichner
Gez. Strotkötter
Bürgermeisterin
Beigeordneter
Kämmerer
(wenn Beschluss haushaltsrechtlich relevant)