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Beschlussvorlage (Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2018 und 4. Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes für die Haushaltsjahre 2013 bis 2023 hier: Beschlussfassung)

Daten

Kommune
Weilerswist
Größe
200 kB
Datum
12.04.2018
Erstellt
03.04.18, 18:02
Aktualisiert
03.04.18, 18:02
Beschlussvorlage (Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2018 und 4. Fortschreibung
des Haushaltssicherungskonzeptes für die Haushaltsjahre 2013 bis
2023
hier: Beschlussfassung) Beschlussvorlage (Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2018 und 4. Fortschreibung
des Haushaltssicherungskonzeptes für die Haushaltsjahre 2013 bis
2023
hier: Beschlussfassung) Beschlussvorlage (Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2018 und 4. Fortschreibung
des Haushaltssicherungskonzeptes für die Haushaltsjahre 2013 bis
2023
hier: Beschlussfassung) Beschlussvorlage (Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2018 und 4. Fortschreibung
des Haushaltssicherungskonzeptes für die Haushaltsjahre 2013 bis
2023
hier: Beschlussfassung)

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Inhalt der Datei

BESCHLUSSVORLAGE GEMEINDE WEILERSWIST DIE BÜRGERMEISTERIN Drucksachen Nr. V_60/2017 13. Ergänzung Geschäftszeichen AZ.: Termin Beschlusskontrolle: BO 20 20 01:2018/Ek. 30.06.2018 Betreff Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2018 und 4. Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes für die Haushaltsjahre 2013 bis 2023 hier: Beschlussfassung Adressat Rat der Gemeinde Weilerswist Beratungsfolge Rat der Gemeinde Weilerswist (X) öffentliche Sitzung () nichtöffentliche Sitzung 12.04.2018 () Anlage(n) BESCHLUSSVORSCHLAG: Aufgrund der Beschlussempfehlung des Haupt- und Finanzausschlusses vom 15.03.2018 fasst der Gemeinderat folgende Beschlüsse: 1. Den in der Veränderungsliste (Anlage zur Beschlussvorlage V_60/2017 13. Ergänzung) aufgeführten und den darüber hinausgehenden vom Haupt- und Finanzausschuss empfohlenen Änderungen und Ergänzungen des Haushaltsentwurfs 2018 und der 4. Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes 2013 bis 2023 wird zugestimmt. 2. Die Haushaltssatzung 2018 wird wie folgt verabschiedet: §1 Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2018, der die für die Erfüllung der Aufgaben der Gemeinden voraussichtlich erzielbaren Erträge und entstehenden Aufwendungen sowie eingehenden Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen und notwendigen Verpflichtungsermächtigungen enthält, wird im Ergebnisplan mit  dem Gesamtbetrag der Erträge auf  dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf --------------- € --------------- € im Finanzplan mit  dem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf --------------- € Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2018 und 4. Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes für die Haushaltsjahre 2013 bis 2023 hier: Beschlussfassung      dem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf Seite 2 von 4 --------------- € dem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf dem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf --------------- € --------------- € dem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf dem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf ---------------€ ---------------€ festgesetzt. §2 Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme für Investitionen erforderlich ist, wird auf ------------- € festgesetzt. §3 Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen, der zur Leistung von Investitionsauszahlungen in künftigen Jahren erforderlich ist, wird ------------- € festgesetzt. §4 Die Verringerung der allgemeinen Rücklage aufgrund des voraussichtlichen Jahresergebnisses im Ergebnisplan wird auf ------------- € festgesetzt. §6 Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden in der Satzung der Gemeinde Weilerswist über die Festsetzung der Hebesätze für die Grundsteuern und die Gewerbesteuer (Hebesatzsatzung) vom xx.xx.xxxx festgesetzt. Die hier genannten Werte haben daher nur deklaratorische Bedeutung: Die Steuersätze für die Gemeindesteuern betragen: 1. Grundsteuer 1.1 für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 1.2 für die Grundstücke (Grundsteuer B) 390 v.H. 490 v.H. Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2018 und 4. Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes für die Haushaltsjahre 2013 bis 2023 hier: Beschlussfassung 2. Gewerbesteuer Seite 3 von 4 470 v.H. Die §§ 5, 7 und 8 bleiben gegenüber dem Entwurf der Haushaltssatzung 2018 unverändert. Die Satzung ist Bestandteil des Beschlusses und wird der Niederschrift als Anlage beigefügt. Abstimmergebnis: PROBLEMBESCHREIBUNG/BEGRÜNDUNG: Der Entwurf der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2018 und die 4. Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes für die Haushaltsjahre 2013 bis 2023 wurde dem Gemeinderat gem. § 80 Abs. 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) am 14.12.2017 vorgelegt und zur Vorberatung an den Haupt- und Finanzausschuss verwiesen. Anträge, die die Änderung einzelner Haushaltspositionen zum Inhalt haben oder sich auf die Höhe einzelner Haushaltspositionen auswirken, wurden in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 15.03.2018 beraten. Zur Vermeidung von Wiederholungen wird des Weiteren auf die Problembeschreibung / Begründung der V_60/2017 6. Ergänzung verwiesen. Auch wenn die durch die Veränderungslisten vorgeschlagenen Anpassungen im Haushaltsplan 2018 und im HSK 2013 bis 2023 beschlossen werden, kann nach derzeitigen Berechnungen ein Haushaltsausgleich spätestens in 2023 sichergestellt werden. Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2018 und 4. Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes für die Haushaltsjahre 2013 bis 2023 hier: Beschlussfassung Seite 4 von 4 HAUSHALTSWIRTSCHAFTLICHE AUSWIRKUNGEN: Der Beschluss hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: wenn ja: ja nein € Finanzierungsbedarf gesamt: davon:  im Haushalt des laufenden Jahres €  in den Haushalten der folgenden Jahre - erstes Folgejahr € - zweites Folgejahr € - drittes Folgejahr € Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung: wenn ja: Produkt / Kostenstelle / Sachkonto: wenn nein: Finanzierungsvorschlag: Demografie-Check durchgeführt ja nein nicht relevant 53919 Weilerswist, den 06.03.2018 Aufgestellt Gez. Eskes Mitunterzeichner Gez. Strotkötter Bürgermeisterin Beigeordneter Kämmerer (wenn Beschluss haushaltsrechtlich relevant)