Daten
Kommune
Weilerswist
Größe
183 kB
Datum
12.04.2018
Erstellt
03.04.18, 18:02
Aktualisiert
03.04.18, 18:02
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE WEILERSWIST
DIE BÜRGERMEISTERIN
BESCHLUSSVORLAGE
Drucksachen Nr.
V_24/2018
Geschäftszeichen
AZ.:
Termin Beschlusskontrolle:
FB 6
Betreff
Aufstellung eines Wasserversorgungskonzeptes gem. § 38 des Landeswassergesetzes NRW
Adressat
Rat der Gemeinde Weilerswist
Beratungsfolge
Rat der Gemeinde Weilerswist
(X) öffentliche Sitzung
() nichtöffentliche Sitzung
12.04.2018
() Anlage(n)
BESCHLUSSVORSCHLAG:
Der Rat der Gemeinde Weilerswist beschließt das von der Verbandswasserwerk GmbH, Euskirchen, erstellte Wasserversorgungskonzept gemäß § 38 des Landeswassergesetzes des Landes
Nordrhein-Westfalen (LWG).
Abstimmergebnis:
PROBLEMBESCHREIBUNG/BEGRÜNDUNG:
Die Gemeinde Weilerswist hat nach § 38 Absatz 1 des Landeswassergesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (LWG) die öffentliche Wasserversorgung sicherzustellen. Diese Aufgabe kann sie
Dritten übertragen; hiervon hat die Gemeinde Weilerswist bereits seit geraumer Zeit Gebrauch
gemacht und die Aufgabe der Verbandswasserwerk GmbH, Euskirchen, übertragen. Die Verbandswasser GmbH hat nun das durch das „neue LWG“ von 2016 geforderte „Wasserversorgungskonzept“ für die Jahre 2018 bis 2024 erstellt (jede Fraktion erhält einen „Konzeptordner“).
Der Beschluss über das Konzept und das Einreichen bei der Bezirksregierung Köln muss gemäß §
38 Absatz 3 LWG über die Gemeinde Weilerswist erfolgen.
Da die Gemeinde Weilerswist über keine „Trinkwasserspezialisten“ verfügt, schlage ich vor, das
Konzept in der vorliegenden Fassung zu beschließen und der Bezirksregierung zur Genehmigung
vorzulegen. Sollten seitens der Bezirksregierung Änderungen oder Ergänzungen gewünscht werden, würde die Verbandswasserwerk GmbH um entsprechende Unterlagen gebeten.
Aufstellung eines Wasserversorgungskonzeptes gem. § 38 des Landeswassergesetzes NRW
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HAUSHALTSWIRTSCHAFTLICHE AUSWIRKUNGEN:
Der Beschluss hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
wenn ja:
ja
nein
€
Finanzierungsbedarf gesamt:
davon:
im Haushalt des laufenden Jahres
€
in den Haushalten der folgenden Jahre
- erstes Folgejahr
€
- zweites Folgejahr
€
- drittes Folgejahr
€
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung:
wenn ja:
Produkt / Kostenstelle / Sachkonto:
wenn nein:
Finanzierungsvorschlag:
Demografie-Check
durchgeführt
ja
nein
nicht relevant
53919 Weilerswist, den 03.04.2018
Aufgestellt
gez. Reichwaldt
Mitunterzeichner
gez. Eskes
Bürgermeisterin
Beigeordneter
Kämmerer
(wenn Beschluss haushaltsrechtlich relevant)