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Beschlussvorlage (Aufstellung eines Wasserversorgungskonzeptes gem. § 38 des Landeswassergesetzes NRW)

Daten

Kommune
Weilerswist
Größe
183 kB
Datum
12.04.2018
Erstellt
03.04.18, 18:02
Aktualisiert
03.04.18, 18:02
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GEMEINDE WEILERSWIST DIE BÜRGERMEISTERIN BESCHLUSSVORLAGE Drucksachen Nr. V_24/2018 Geschäftszeichen AZ.: Termin Beschlusskontrolle: FB 6 Betreff Aufstellung eines Wasserversorgungskonzeptes gem. § 38 des Landeswassergesetzes NRW Adressat Rat der Gemeinde Weilerswist Beratungsfolge Rat der Gemeinde Weilerswist (X) öffentliche Sitzung () nichtöffentliche Sitzung 12.04.2018 () Anlage(n) BESCHLUSSVORSCHLAG: Der Rat der Gemeinde Weilerswist beschließt das von der Verbandswasserwerk GmbH, Euskirchen, erstellte Wasserversorgungskonzept gemäß § 38 des Landeswassergesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (LWG). Abstimmergebnis: PROBLEMBESCHREIBUNG/BEGRÜNDUNG: Die Gemeinde Weilerswist hat nach § 38 Absatz 1 des Landeswassergesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (LWG) die öffentliche Wasserversorgung sicherzustellen. Diese Aufgabe kann sie Dritten übertragen; hiervon hat die Gemeinde Weilerswist bereits seit geraumer Zeit Gebrauch gemacht und die Aufgabe der Verbandswasserwerk GmbH, Euskirchen, übertragen. Die Verbandswasser GmbH hat nun das durch das „neue LWG“ von 2016 geforderte „Wasserversorgungskonzept“ für die Jahre 2018 bis 2024 erstellt (jede Fraktion erhält einen „Konzeptordner“). Der Beschluss über das Konzept und das Einreichen bei der Bezirksregierung Köln muss gemäß § 38 Absatz 3 LWG über die Gemeinde Weilerswist erfolgen. Da die Gemeinde Weilerswist über keine „Trinkwasserspezialisten“ verfügt, schlage ich vor, das Konzept in der vorliegenden Fassung zu beschließen und der Bezirksregierung zur Genehmigung vorzulegen. Sollten seitens der Bezirksregierung Änderungen oder Ergänzungen gewünscht werden, würde die Verbandswasserwerk GmbH um entsprechende Unterlagen gebeten. Aufstellung eines Wasserversorgungskonzeptes gem. § 38 des Landeswassergesetzes NRW Seite 2 von 2 HAUSHALTSWIRTSCHAFTLICHE AUSWIRKUNGEN: Der Beschluss hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: wenn ja: ja nein € Finanzierungsbedarf gesamt: davon:  im Haushalt des laufenden Jahres €  in den Haushalten der folgenden Jahre - erstes Folgejahr € - zweites Folgejahr € - drittes Folgejahr € Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung: wenn ja: Produkt / Kostenstelle / Sachkonto: wenn nein: Finanzierungsvorschlag: Demografie-Check durchgeführt ja nein nicht relevant 53919 Weilerswist, den 03.04.2018 Aufgestellt gez. Reichwaldt Mitunterzeichner gez. Eskes Bürgermeisterin Beigeordneter Kämmerer (wenn Beschluss haushaltsrechtlich relevant)