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Vorlage (Anträge auf Baumfällungen Bezug: Baumfällanträge und Umweltkommission am 13.03.2018 )

Daten

Kommune
Brühl
Größe
134 kB
Datum
12.04.2018
Erstellt
29.03.18, 08:58
Aktualisiert
29.03.18, 08:58
Vorlage (Anträge auf Baumfällungen
Bezug: Baumfällanträge und Umweltkommission am 13.03.2018
) Vorlage (Anträge auf Baumfällungen
Bezug: Baumfällanträge und Umweltkommission am 13.03.2018
) Vorlage (Anträge auf Baumfällungen
Bezug: Baumfällanträge und Umweltkommission am 13.03.2018
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Bezug: Baumfällanträge und Umweltkommission am 13.03.2018
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Inhalt der Datei

Stadt Brühl öffentliche Vorlage Der Bürgermeister Dienststelle Sachbearbeiter/in Aktenzeichen Datum Vorlagen-Nr. 61/1 Ohlmeyer 61 38 10 21.03.2018 94/2018 Betreff Anträge auf Baumfällungen Bezug: Baumfällanträge und Umweltkommission am 13.03.2018 Beratungsfolge Ausschuss für Bauen und Umwelt Finanzielle Auswirkungen Ja x Nein Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST Mittel stehen nicht zur Verfügung Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen Sachkonto / Kostenstelle BGM Zust. Dez. Zust. Dienststelle Freytag Schiffer Lamberty Kaiser Kämmerer RPA Beschlussentwurf: 1. Der Ausschuss für Bauen und Umwelt nimmt den Bericht des Bürgermeisters zur Kenntnis und stimmt den Fällungen zu den Punkten 2 - 5 und 6 - 15 zu und lehnt die Fällung zu Punkt 1 ab. 2. Der Ausschuss für Bauen und Umwelt nimmt die bereits durchgeführten Fällungen zu den Punkten 16 - 28 zur Kenntnis. Erläuterungen: Die Bäume zu den Punkten 1 - 5 wurden von der Umweltkommission am 13.03.2018 begutachtet. Die Bäume zu den Punkten 6 - 15 wurden vom StadtServiceBetrieb Brühl AöR begutachtet. Es wird empfohlen, den Fällungen zu den Punkten 2 - 5 und 6 - 15 zuzustimmen und die Fällung zu Punkt 1 abzulehnen. Die Fällgenehmigungen zu den Punkten 16 - 28 wurden vom Stadt ServiceBetrieb Brühl AöR erteilt und werden dem Ausschuss zur Kenntnis gegeben. Aufgrund der besonderen Gefahren- bzw. Sachlage wurde jeweils eine Sofortgenehmigung erteilt. Niederschrift zum Ortstermin der Umweltkommission am 13.03.2018 Teilnehmer: Herr Winkelmann-Strack (Die Grünen) Herr Hupp (Die Linke / Piraten) Frau Neuer (StadtServiceBetrieb Brühl AöR) Tagesordnung: Punkt 1) Rückhaltebecken Auf der Pehle 1 städtische Stieleiche Punkt 2) Kindergarten Liblarer Str. 1 Walnuss, 1 Ahorn Punkt 3) Verbindungsweg Richard-Bertram-Str. zur Römerstr. 1 Ahorn Punkt 4) Friedhof Schwadorf 1 Douglasie Punkt 5) Friedhof Süd, Feld 89 1 Lärche Seite - 2 – Drucksache 94/2018 Zu 1) Rückhaltebecken Auf der Pehle 1 städtische Stieleiche Fällantrag für eine städtische Stieleiche von einem Anwohner Die Stieleiche befindet sich ca. 2,5m von der Grundstücksgrenze entfernt in der Bepflanzung des Regenrückhaltebeckens. Die Eiche ist gesund und wüchsig. Der Baum befindet sich auf der der westlichen Seite des Anwohnergrundstücks. Der Anwohner beklagt, dass der Baum weniger als 4m von der Grundstücksgrenze entfernt steht. Das Nachbarrechtsgesetz sieht der Anwohner damit missachtet. Zugleich beklagt er sich über eine Beschattung seines Grundstücks. Die Eiche weist einen Stammumfang 119 cm auf und befindet sich länger als 6 Jahre an diesem Standort. Ein Beseitigungsanspruch ist nur gegeben, wenn der Wunsch auf Beseitigung innerhalb von 6 Jahren nach Pflanzung erfolgt. Aufgrund des Standorts kann von Schattenwurf jedoch erst ab gegen 15 Uhr ausgegangen werden, die übrige Zeit ist der Garten von einem Schattenwurf nicht betroffen. Die Umweltkommission empfiehlt die Fällung abzulehnen. -einstimmigZu 2) Kindergarten Liblarer Str. 1 Walnuss, 1 Ahorn Die Walnuss weist große Mengen trockenes Holz auf. Der Baum setzt die Krone zurück, er ist abgängig. Aus dem 5- stämmigen Ahorn ist vor Jahren ein Stämmling ausgebrochen. Die Bruchstelle fault ein und führt zu weiterer Fäule in den anderen Stämmlingen. Eine Nachpflanzung kann auf dem Gelände des Kindergartens erfolgen. Die Umweltkommission empfiehlt der Fällung zuzustimmen. -einstimmigZu 3) Verbindungsweg Richard-Bertram-Str. zur Römerstr. 1 Ahorn Der Ahorn weist einen langgezogenen Stammschaden mit dahinterliegender Faulstelle auf. Die Restwandstärke ist auf Dauer nicht gegeben. Die Umweltkommission empfiehlt der Fällung zuzustimmen. -einstimmigZu 4) Friedhof Schwadorf 1 Douglasie Die Douglasie weist einen Druckzwiesel mit Ohrenbildung auf. Die Anbindung des Zwiesels zum Stamm ist bedenklich. Im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht sollte der Baum gefällt werden. Die Umweltkommission empfiehlt der Fällung zuzustimmen. -einstimmigZu 5) Friedhof Süd, Feld 89 1 Lärche Die zweistämmige Lärche weist unmittelbar am Stammfuß einen Pilzfruchtkörper des „Flachen Lackporlings“ auf. Der Lackporling verursacht eine Weißfäule, die bei Auftreten des Pilzes meist schon weit voran geschritten ist. Es besteht Bruchgefahr. Die Umweltkommission empfiehlt der Fällung zuzustimmen. -einstimmig-. Die Anträge zu den Punkten 6 - 15 wurden vom StadtServiceBetrieb Brühl AöR begutachtet und werden dem Ausschuss zur Entscheidung vorgelegt: Punkt 6) Pingsdorfer Str. 98-100 Punkt 7) Augustew-Viktoria-Str. 1-19 Punkt 8) Am Mühlenhof Punkt 9) Lessingstraße 7 Punkt 10) Mühlenbach 88 Punkt 11) Bonnstr. 345 Punkt 12) Weiler Straße 43 Punkt 13) Flechtenweg 46 1 Konifere 1 Colorado-Tanne 1 Douglasie 1 Mammutbaum 2 Eiben 2 Douglasien 1 Ahorn 1 Zeder Seite - 3 – Drucksache 94/2018 Punkt 14) Fronhofweg 3 Punkt 15) Im Vogelsang 1 Lärche 1 städtischer Ahorn Zu 6) Pingsdorfer Straße 98-100 1 Konifere Die Konifere steht unmittelbar an einer Mauer. Es sind Risse im Mauerwerk sichtbar. Der Stamm weist Morschungen und Faulstellen auf. Es wird empfohlen, der Fällung zuzustimmen. Zu 7) Auguste-Viktoria-Straße 1-19 1 Colorado-Tanne Die Tanne hat bereits mehr als ein Viertel ihrer Benadelung verloren. Die Spitze ist abgestorben. Der Baum ist abgängig. Es wird empfohlen, der Fällung zuzustimmen. Zu 8) Am Mühlenhof 1 Douglasie Die Douglasie befindet sich neben der Trafostation der Stadtwerke. Beim letzten Sturm wurden Äste beschädigt und abgerissen. Weitere Astbrüche sind zu befürchten. Es wird empfohlen, der Fällung zuzustimmen. Zu 9) Lessingstraße 7 1 Mammutbaum Der Mammutbaum steht unmittelbar vor dem Haus. Sein Wurzelwerk hat bereits Beschädigungen an dem Pflaster des Hauseingangs hervorgerufen. Aufgrund des Standorts bestehen Gefahren für Versorgungsleitungen, Mauerwerk, Dach und Fassade. Es wird empfohlen, der Fällung zuzustimmen. Zu 10) Mühlenbach 88 2 Eiben Die Eiben wachsen unmittelbar vor der Terrasse und Esszimmer des Hauses. Die Wohnräume werden komplett beschattet. Es wird empfohlen, den Fällungen zuzustimmen. Zu 11) Bonnstraße 345 2 Douglasien Die Douglasien beschatten das Nachbargrundstück ganz erheblich Es wird empfohlen, den Fällungen zuzustimmen. Zu 12) Weilerstraße 43 1 Ahorn Der mehrstämmige Ahorn weist mehrere Zwiesel auf. An den Zwieseln und im Stamm befinden sich Morschungen und Faulstellen. Es besteht die Gefahr des Auseinanderbrechens des Ahorns. Es wird empfohlen, der Fällung zuzustimmen. Zu 13) Flechtenweg 46 1 Zeder Die Zeder beschattet Haus und Garten des Antragstellers sowie des Nachbarn ganz erheblich. Das Wurzelwerk hat den Plattenweg angehoben. Es wird empfohlen, der Fällung zuzustimmen. Zu 14) Fronhofweg 3 1 Lärche Die Lärche wächst nahe am Haus. Aufgrund des Standortes kommt es zu Beschädigungen des Daches und der Fassade durch die Äste sowie der Fundamente durch die Wurzeln. Es wird empfohlen, der Fällung zuzustimmen. Seite - 4 – Drucksache 94/2018 Zu 15) Im Vogelsang 1 städtischer Ahorn Der Ahorn weist eine rund 1m lange und 20cm tiefe Morschung auf. Der Baum neigt sich bereits. Die Standsicherheit ist nicht mehr gegeben. Es wird empfohlen, der Fällung zuzustimmen. Die Bäume zu den Punkten 16 - 28 wurden vom StadtServiceBetrieb Brühl AöR begutachtet. Aufgrund der besonderen Gefahren- bzw. Sachlage wurde jeweils eine Sofortfällgenehmigung erteilt: Punkt 16) Stommelner Weg 3 Punkt 17) Kölnstraße 21 Punkt 18) Gleisanlagen der HGK 2 Weiden 1 Zeder 2 Hainbuchen, 1 Zierkirsche, 1 Ahorn, 1 Weide Punkt 19) Am Hülderberg 13 1 Zeder Punkt 20) Georg-Grosser-Straße 6, 8, 10- 14, 16 1 Vogelkirsche, 2 Zypressen, 1 Linde, 1 Ahorn Punkt 21) An der Kapelle 2 1 Kiefer Punkt 22) Römerstraße 448 2 Lärchen Punkt 23) Kastanienweg 22 1 Zeder Punkt 24) Luisenstraße 3 1 Mammutbaum Punkt 25) Kinderspielplatz Frechener Straße 1 Robinie Punkt 26) Königstraße 2 städtische Rotdorne Punkt 27) Partnerschaftsweg 1 städtischer Ahorn Punkt 28) Kurfürstenstraße 1 städtische Kopflinde Zu 16) ) Stommelner Weg 3 2 Weiden (zur Kenntnis) Die Weiden wiesen Morschungen und Faulstellen in Stamm und Krone sowie Beschädigungen im Wurzelbereich auf. Es bestand Unfallgefahr. Die Fällgenehmigungen wurden erteilt. Zu 17) Kölnstraße 21 1 Zeder (zur Kenntnis) Die Zeder wurde beim Sturm stark beschädigt, die Krone war auseinander gebrochen. Die Fällgenehmigung wurde erteilt. Zu 18) Gleisanlagen der HGK 2 Hainbuchen, 1 Zierkirsche, 1 Ahorn, 1 Weide(zur Kenntnis) Die Bäume befanden sich unweit der Gleisanlagen. Die Bäume waren abgängig, es bestand somit Gefahr, dass sie auf die Gleisanlagen stürzen konnten. Die Fällgenehmigungen wurden erteilt. Zu 19) Am Hülderberg 13 1 Zeder (zur Kenntnis) Beim letzten Sturm sind große Äste aus der Krone ausgebrochen. Ein Astbruch hatte eine Bruchstelle bis weit in den Stamm verursacht. Es bestand Bruchgefahr des ganzen Baumes Die Fällgenehmigung wurde erteilt. Zu 20) Georg-Grosser-Straße 6, 8, 10- 14, 16 1 Vogelkirsche, 2 Zypressen, 1 Linde, 1 Ahorn (zur Kenntnis) In dem Wohngebäudekomplex wurde durch die städtische Feuerwehr eine Brandschau durchgeführt. Die o.g. Bäume erschwerten das Anleitern oder ließen es mit der Drehleiter im Notfall nicht zu. Die Fällgenehmigungen wurden erteilt. Drucksache 94/2018 Seite - 5 – Zu 21) An der Kapelle 2 1 Kiefer (zur Kenntnis) Die Kiefer drückt die Mauerwand stark nach außen. Es bestand Gefahr, dass die Mauer aufbricht. Die Fällgenehmigung wurde erteilt. Zu 22) Römerstraße 448 2 Lärchen (zur Kenntnis) Die Lärchen befanden sich unmittelbar neben dem Nord-Süd-Weg und der Bahnlinie. Die Bäume waren abgängig. Es bestand Bruchgefahr. Die Fällgenehmigungen wurden erteilt. Zu 23) Kastanienweg 22 1 Zeder (zur Kenntnis) Beim letzten Sturm waren große Äste aus der Krone der Zeder ausgebrochen. Ein Astbruch hatte eine Bruchstelle bis weit in den Stamm verursacht. Es bestand Bruchgefahr des ganzen Baumes. Die Fällgenehmigung wurde erteilt. Zu 24) Luisenstraße 3 1 Mammutbaum (zur Kenntnis) Der Mammutbaum neigte sich zum Haus, straßenseitig waren bereits alle Äste entfernt worden. Die Kronenspitze war abgestorben. Der Eigentümer hatte einen Gutachter zum Zustand des Baumes beauftragt. Bei der Untersuchung wurden zudem Morschungen im Wurzelbereich festgestellt. Der Baum war nicht mehr standsicher. Die Fällgenehmigung wurde erteilt. Zu 25) Kinderspielplatz Frechener Straße 1 Robinie (zur Kenntnis) Die Robinie wies Morschungen und Faulstellen im Wurzelbereich und in der Krone auf. Es bestand Bruchgefahr auf den Spielplatz Die Fällgenehmigung wurde erteilt. Punkt 26) Königstraße 2 städtische Rotdorne (zur Kenntnis) Beide Rotdorne wiesen Schäden im Wurzelbereich auf. Die Standsicherheit war nicht mehr gegeben. Die Fällgenehmigungen wurden erteilt. Punkt 27) Partnerschaftsweg 1 städtischer Ahorn (zur Kenntnis) Der Ahorn wies große Mengen an Misteln und Totholz auf. Im Stamm befanden sich Morschungen und Faulstellen. Beim letzten Sturm wurden Kronenteile abgerissen. Die Fällgenehmigung wurde erteilt. Punkt 28) Kurfürstenstraße 1 städtische Kopflinde (zur Kenntnis) Die Kopflinde wies eine große Faustelle im Wurzelbereich bis in den Stamm auf. In der Krone waren einige Schnittstellen eingefault. Die Fällgenehmigung wurde erteilt.