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Beschlussvorlage (Jahresbericht Sozialabteilung 2017)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
165 kB
Datum
10.04.2018
Erstellt
29.03.18, 13:16
Aktualisiert
29.03.18, 13:16

Inhalt der Datei

Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 20.03.2018 - Die Bürgermeisterin Az: 50-05-10/32.4 Nr. der Ratsdrucksache: 1063-X __________________________________________________________________________ Beratungsfolge Termin Ausschuss für Bildung, Kultur, Sport, Soziales, Städtepartnerschaften und Tourismus 10.04.2018 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Jahresbericht Sozialabteilung 2017 __________________________________________________________________________ Berichterstatter/in: Frau Melder __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein _________________ € jährlich Die Mittel stehen haushalts( ) rechtlich zur Verfügung ( ) ( ) ja / ( ) nein ( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( ) Anlagen sind beigefügt __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 10.2 PR AL Dez _________________ Bürgermeisterin __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: BildungsA ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Seite 2 von Ratsdrucksache 1063-X 1. Sachverhalt: 1. Sozialhilfe und Grundsicherung nach dem 12. Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) Die hier gewährten Hilfearten nach SGB XII sind:      Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem 3. Kapitel SGB XII Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (außerhalb von Einrichtungen) nach dem 4. Kapitel SGB XII Hilfe bei Krankheit nach dem 5. Kapitel SGB XII Hilfe zur Pflege (außerhalb von Einrichtungen) nach dem 7. Kapitel SGB XII Bestattungskostenübernahme nach dem 9. Kapitel, § 74 SGB XII Leistungen der Sozialhilfe nach dem SGB XII erhielten am 01.01.2018 insgesamt 220 Personen. Die Hilfearten teilen sich hierbei wie folgt auf (in Klammern die Zahlen vom 01.01.2017): 30 ( 40) Personen Hilfe zum Lebensunterhalt 103 (111) Personen Grundsicherung im Alter 76 ( 71) Personen Grundsicherung bei Erwerbsminderung 9 ( 15) Personen Weitere Hilfen 2 ( 4) Personen Hilfe zur Pflege Einige Personen beziehen außer Grundsicherung auch Hilfe bei Krankheit oder Hilfe zur Pflege, so dass hier eine Doppelzählung erfolgt. Im Jahresverlauf wurden keine Bestattungskosten nach § 74 SGB XII übernommen. Aufteilung der Hilfearten Hilfe zur Pflege; 2 Hilfe bei Krankheit; 9 Hilfe zum Lebensunterhalt; 30 Grundsicherung bei Erw erbsminderung; 76 Grundsicherung im Alter; 103 Seite 3 von Ratsdrucksache 1063-X Entwicklung der Fallzahlen (jeweils zum 01.01. eines Jahres) 300 250 #BEZUG! 200 Fallzahl 2013 2014 150 2015 2016 100 2017 50 0 Hilfe zum Lebensunterhalt Grundsicherung Hilfe bei Krankheit Hilfe zur Pflege Gesamt Hilfeart Hilfe zum Lebensunterhalt wird Personen ab 18 Jahren gewährt, bei denen zwar eine volle Erwerbsminderung festgestellt wurde, die aber voraussichtlich nicht auf Dauer bestehen wird. Insbesondere bei jüngeren Menschen werden Renten wegen Erwerbsminderung nur befristet auf Zeit gewährt, so dass für diese Personen die Gewährung von Grundsicherung bei Erwerbsminderung nicht möglich ist. Aufwendungen der Sozialhilfe (ohne Grundsicherung): Jahr Nettoaufwand Sozialhilfe 133.011,32 € 223.277,00 € 263.720,38 € 243.542.56 € 170.906,95 € 2013 2014 2015 2016 2017 Aufwendungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (4. Kapitel SGB XII): Jahr 2013 2014 2015 2016 2017 Ausgaben 636.776,48 € 725.830,79 € 852.717,84 € 893.261,96 € 964.690,01 € Einnahmen 3.266,42 € 7.714,66 € 18.516,83 € 7.512,86 € 19.758,61 € Nettoaufwand 633.510,06 € 718.116,13 € 834.201,01 € 885.749,10 € 944.931,40 € Seite 4 von Ratsdrucksache 1063-X Nettoaufwendungen Sozialhilfe (ohne Grundsicherung) 2013-2017 300.000,00 € 250.000,00 € 200.000,00 € 150.000,00 € 100.000,00 € 50.000,00 € 0,00 € 2013 2014 2015 2016 2017 Nettoaufwendungen Grundsicherung 2013 -2017 1.000.000,00 € 900.000,00 € 800.000,00 € 700.000,00 € 600.000,00 € 500.000,00 € 400.000,00 € 300.000,00 € 200.000,00 € 100.000,00 € 0,00 € 2013 2014 2015 2016 2017 Auch 2017 setzte sich der Anstieg der Grundsicherungsleistungen fort. In den Ursachen hierfür gibt es keine Veränderungen, die nicht schon in den Vorjahren zu beschreiben waren. Sie liegen in der demografischen Entwicklung, zunehmenden unterbrochenen Erwerbsbiografien und auch in den steigenden Lebenshaltungskosten einschließlich der Kosten für Unterkunft und Heizung. Hinzu kommen gesetzliche Veränderungen in den vorgelagerten Sozialsicherungssystemen (Grundsicherung für Arbeitssuchende und gesetzliche Rentenversicherung), die sich zu Lasten der Grundsicherung nach dem SGB XII auswirken. Die Entwicklungen spiegeln sich auch auf Kreisebene wieder. Seit dem Jahr 2014 werden die Kosten zu 100 % vom Bund getragen. 2. Asylbegehrende Ausländer Seite 5 von Ratsdrucksache 1063-X Nach § 1 des Flüchtlingsaufnahmegesetzes (FlüAG) sind die Gemeinden verpflichtet, die ihnen zugewiesenen ausländischen Flüchtlinge aufzunehmen und unterzubringen. Zur Vermeidung der Konzentration von Personen mit Migrationshintergrund in Städten können seit Ende 2016 anerkannte Asylbewerber nach § 12 a Aufenthaltsgesetz einer Kommune zugewiesen werden. Die Gemeinden sind nach dem Gesetz zur Ausführung des Asylbewerberleistungsgesetzes (AG AsylbLG NRW) zuständig für die Durchführung und die Kostenträgerschaft des Asylbewerberleistungsgesetzes. Am 31.12.2017 wurden Asylbewerberleistungen in 47 Leistungsfällen an 82 Personen gewährt (31.12.2016: 130 Leistungsfälle mit 239 Personen). Der Rückgang an Fällen und leistungsberechtigten Personen ist durch die zwischenzeitlich erfolgten Asyl-Entscheidungen mit überwiegendem Wechsel ins SGB II bedingt. Seit Ende 2016 erfolgt zeitgleich eine Wohnsitzzuweisung nach § 12 a Aufenthaltsgesetz. Die Mehrheit der anerkannten Flüchtlinge ist nicht verzogen, sondern wohnt noch in Bad Münstereifel. Dabei werden die meisten Personen weiterhin in Flüchtlingsunterkünften untergebracht. Entwicklung der Aufwendungen seit 2013: Jahr Grundleistungen, Leistungen bei Arbeitsgelegenheiten Krankheit, u. sonstige Leistungen Schwangerschaft und Geburt Gesamtausgaben GesamtEinnahmen Nettoaufwand 2013 2014 2015 2016 2017 266.650,38 € 357.624,50 € 937.687,91 € 2.393.695,08 € 1.791.974,57 € 305.585,38 € 417.362,00 € 1.069.014,11 € 2.732.308,55 € 2.131.426,57 € 1.913,19 € 563,00 € 7.500,39 € 30.160,84 € 265.063,42 € 303.672,19 € 416.799,00 € 1.061.513,72 € 2.702.147,71 € 1.866.363,15 € 38.935,00 € 57.737,50 € 131.326,20 € 338.613,47 € 339.452,00 € Nettoaufwendungen Asylbewerberleistung 2013-2017 3.000.000,00 € 2.500.000,00 € 2.000.000,00 € 1.500.000,00 € 1.000.000,00 € 500.000,00 € 0,00 € 2013 2014 2015 2016 2017 Die pauschale Landeserstattung nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz, die für die Aufnahme und Unterbringung von ausländischen Flüchtlingen gewährt wird, betrug im Jahr 2016 insgesamt 2.507.332,81 Euro, 2017 = 1.305.928,00 Euro. Kostenanteil der Stadt 2016: 194.814,90 EURO Seite 6 von Ratsdrucksache 1063-X Kostenanteil der Stadt 2017: 560.435,15 EURO 3. Unterbringung ausländischer Flüchtlinge und Asylsuchenden Nach § 1 des Flüchtlingsaufnahmegesetzes (FlüAG) sind die Gemeinden verpflichtet, die ihnen zugewiesenen ausländischen Flüchtlinge aufzunehmen und unterzubringen. Bis Ende 2016 konnten durch Anmietung weiterer Gemeinschaftsunterkünfte und Wohnungen die Unterbringungsmöglichkeiten auf 504 Plätze erweitert werden. In 2017 konnten aufgrund des Rückgangs der Flüchtlingszuweisungen bereits 5 angemietete Wohnungen mit insgesamt 15 Unterbringungsplätzen wieder gekündigt werden. Weitere 8 Wohnungen mit insgesamt 44 Unterbringungsplätzen entfallen zum Jahresende. 4. Wohngeld Entwicklung der Wohngeld-Anträge 2013-2017 400 350 350 300 269 244 250 231 197 200 150 100 50 0 2013 2014 2015 2016 2017 Seite 7 von Ratsdrucksache 1063-X Entwicklung der Wohngeldaufwendungen 2013-2017 300.000,00 € 250.000,00 € 200.000,00 € 150.000,00 € 100.000,00 € 50.000,00 € 0,00 € 2013 2014 2015 2016 2017 Seit dem 01.01.2016 ist die neue Wohngeldnovelle in Kraft, wodurch die Höhe des Wohngeldes an die Miet- und Einkommensentwicklung angepasst wurde. Der Kreis der Wohngeldberechtigten wurde damit wieder erweitert. Im Jahr 2017 wurden insgesamt 159 Wohngeldbewilligungen und 72 Ablehnungen erteilt. Dabei wurde Wohngeld in Höhe von insgesamt 200.317,83 € ausgezahlt. Über den Landesbetrieb Information und Technik NRW (IT NRW) wurden insgesamt 1.184 Zahlvorgänge durchgeführt. Zu den Verarbeitungen kommen neben Bewilligungen und Ablehnungen auch Einstellungen, Veränderungen der Empfängerdaten, Erhöhungen, Minderungen sowie einmalige Anweisungen bzw. Rückforderungen hinzu. In den oben dargestellten Fallzahlen sind jene Beratungen nicht enthalten, welche nicht zu einem formellen Wohngeldverfahren führen (weil etwa kein Wohngeldanspruch zu erwarten ist oder andere Leistungen wie z.B. ALG II höher sind). 5. Rentenversicherung Die Stadt Bad Münstereifel hat als kreisangehörige Gemeinde nach § 2 der Verordnung zur Regelung von Zuständigkeiten nach dem Sozialgesetzbuch (ZuVO SGB) die Aufgaben eines Versicherungsamtes im Sinne des § 92 Viertes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IV) wahrzunehmen. Hierzu zählen im Bereich der gesetzlichen Rentenversicherung Aufgaben in Beitrags- und Leistungsangelegenheiten der Rentenversicherungen der Arbeiter und der Angestellten und die Pflicht zur Auskunftserteilung in diesen Angelegenheiten. Insbesondere werden im Sozialbüro Rentenanträge und Anträge auf Kontenklärungen aufgenommen. Der Rentenberatungssprechtag in Bad Münstereifel wurde durch die Deutsche Rentenversicherung ab Januar 2014 eingestellt. Bürgerinnen und Bürger aus Bad Münstereifel müssen seitdem die Sprechtage in Euskirchen oder Mechernich, oder die Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung Düren oder Bonn in Anspruch nehmen. Seite 8 von Ratsdrucksache 1063-X Entwicklung der Antragsaufnahmen 2013-2017 590 574 571 564 570 550 544 540 530 510 490 470 450 2013 2014 2015 7. Beschlussvorschlag: Die Ausführungen werden zur Kenntnis genommen. Ein Beschluss ist nicht erforderlich! 2016 2017