Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
165 kB
Datum
10.04.2018
Erstellt
29.03.18, 13:16
Aktualisiert
29.03.18, 13:16
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 20.03.2018
- Die Bürgermeisterin Az: 50-05-10/32.4
Nr. der Ratsdrucksache: 1063-X
__________________________________________________________________________
Beratungsfolge
Termin
Ausschuss für Bildung, Kultur, Sport, Soziales, Städtepartnerschaften und Tourismus
10.04.2018
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
__________________________________________________________________________
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Jahresbericht Sozialabteilung 2017
__________________________________________________________________________
Berichterstatter/in: Frau Melder
__________________________________________________________________________
( ) Kosten €:
( )
Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein
_________________ € jährlich
Die Mittel stehen haushalts( )
rechtlich zur Verfügung
( )
( ) ja / ( ) nein
( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft
( ) Anlagen sind beigefügt
__________________________________________________________________________
Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
10.2
PR
AL
Dez
_________________
Bürgermeisterin
__________________________________________________________________________
An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
__________________________________________________________________________
( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
BildungsA
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 1063-X
1. Sachverhalt:
1. Sozialhilfe und Grundsicherung nach dem 12. Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII)
Die hier gewährten Hilfearten nach SGB XII sind:
Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem 3. Kapitel SGB XII
Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (außerhalb von Einrichtungen) nach
dem 4. Kapitel SGB XII
Hilfe bei Krankheit nach dem 5. Kapitel SGB XII
Hilfe zur Pflege (außerhalb von Einrichtungen) nach dem 7. Kapitel SGB XII
Bestattungskostenübernahme nach dem 9. Kapitel, § 74 SGB XII
Leistungen der Sozialhilfe nach dem SGB XII erhielten am 01.01.2018 insgesamt 220 Personen.
Die Hilfearten teilen sich hierbei wie folgt auf (in Klammern die Zahlen vom 01.01.2017):
30 ( 40) Personen Hilfe zum Lebensunterhalt
103 (111) Personen Grundsicherung im Alter
76 ( 71) Personen Grundsicherung bei Erwerbsminderung
9 ( 15) Personen Weitere Hilfen
2 ( 4) Personen Hilfe zur Pflege
Einige Personen beziehen außer Grundsicherung auch Hilfe bei Krankheit oder Hilfe zur Pflege,
so dass hier eine Doppelzählung erfolgt.
Im Jahresverlauf wurden keine Bestattungskosten nach § 74 SGB XII übernommen.
Aufteilung der Hilfearten
Hilfe zur Pflege; 2
Hilfe bei Krankheit; 9
Hilfe zum
Lebensunterhalt; 30
Grundsicherung bei
Erw erbsminderung;
76
Grundsicherung im
Alter; 103
Seite 3 von Ratsdrucksache 1063-X
Entwicklung der Fallzahlen (jeweils zum 01.01. eines Jahres)
300
250
#BEZUG!
200
Fallzahl
2013
2014
150
2015
2016
100
2017
50
0
Hilfe zum
Lebensunterhalt
Grundsicherung
Hilfe bei
Krankheit
Hilfe zur Pflege
Gesamt
Hilfeart
Hilfe zum Lebensunterhalt wird Personen ab 18 Jahren gewährt, bei denen zwar eine volle Erwerbsminderung festgestellt wurde, die aber voraussichtlich nicht auf Dauer bestehen wird. Insbesondere bei jüngeren Menschen werden Renten wegen Erwerbsminderung nur befristet auf Zeit
gewährt, so dass für diese Personen die Gewährung von Grundsicherung bei Erwerbsminderung
nicht möglich ist.
Aufwendungen der Sozialhilfe (ohne Grundsicherung):
Jahr
Nettoaufwand
Sozialhilfe
133.011,32 €
223.277,00 €
263.720,38 €
243.542.56 €
170.906,95 €
2013
2014
2015
2016
2017
Aufwendungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (4. Kapitel SGB XII):
Jahr
2013
2014
2015
2016
2017
Ausgaben
636.776,48 €
725.830,79 €
852.717,84 €
893.261,96 €
964.690,01 €
Einnahmen
3.266,42 €
7.714,66 €
18.516,83 €
7.512,86 €
19.758,61 €
Nettoaufwand
633.510,06 €
718.116,13 €
834.201,01 €
885.749,10 €
944.931,40 €
Seite 4 von Ratsdrucksache 1063-X
Nettoaufwendungen Sozialhilfe (ohne Grundsicherung) 2013-2017
300.000,00 €
250.000,00 €
200.000,00 €
150.000,00 €
100.000,00 €
50.000,00 €
0,00 €
2013
2014
2015
2016
2017
Nettoaufwendungen Grundsicherung 2013
-2017
1.000.000,00 €
900.000,00 €
800.000,00 €
700.000,00 €
600.000,00 €
500.000,00 €
400.000,00 €
300.000,00 €
200.000,00 €
100.000,00 €
0,00 €
2013
2014
2015
2016
2017
Auch 2017 setzte sich der Anstieg der Grundsicherungsleistungen fort. In den Ursachen hierfür
gibt es keine Veränderungen, die nicht schon in den Vorjahren zu beschreiben waren. Sie liegen
in der demografischen Entwicklung, zunehmenden unterbrochenen Erwerbsbiografien und auch in
den steigenden Lebenshaltungskosten einschließlich der Kosten für Unterkunft und Heizung. Hinzu kommen gesetzliche Veränderungen in den vorgelagerten Sozialsicherungssystemen (Grundsicherung für Arbeitssuchende und gesetzliche Rentenversicherung), die sich zu Lasten der
Grundsicherung nach dem SGB XII auswirken.
Die Entwicklungen spiegeln sich auch auf Kreisebene wieder.
Seit dem Jahr 2014 werden die Kosten zu 100 % vom Bund getragen.
2. Asylbegehrende Ausländer
Seite 5 von Ratsdrucksache 1063-X
Nach § 1 des Flüchtlingsaufnahmegesetzes (FlüAG) sind die Gemeinden verpflichtet, die ihnen
zugewiesenen ausländischen Flüchtlinge aufzunehmen und unterzubringen.
Zur Vermeidung der Konzentration von Personen mit Migrationshintergrund in Städten können seit
Ende 2016 anerkannte Asylbewerber nach § 12 a Aufenthaltsgesetz einer Kommune zugewiesen
werden.
Die Gemeinden sind nach dem Gesetz zur Ausführung des Asylbewerberleistungsgesetzes (AG
AsylbLG NRW) zuständig für die Durchführung und die Kostenträgerschaft des Asylbewerberleistungsgesetzes.
Am 31.12.2017 wurden Asylbewerberleistungen in 47 Leistungsfällen an 82 Personen gewährt
(31.12.2016: 130 Leistungsfälle mit 239 Personen).
Der Rückgang an Fällen und leistungsberechtigten Personen ist durch die zwischenzeitlich erfolgten Asyl-Entscheidungen mit überwiegendem Wechsel ins SGB II bedingt. Seit Ende 2016 erfolgt
zeitgleich eine Wohnsitzzuweisung nach § 12 a Aufenthaltsgesetz. Die Mehrheit der anerkannten
Flüchtlinge ist nicht verzogen, sondern wohnt noch in Bad Münstereifel. Dabei werden die meisten
Personen weiterhin in Flüchtlingsunterkünften untergebracht.
Entwicklung der Aufwendungen seit 2013:
Jahr
Grundleistungen,
Leistungen bei
Arbeitsgelegenheiten
Krankheit,
u. sonstige Leistungen Schwangerschaft
und Geburt
Gesamtausgaben
GesamtEinnahmen
Nettoaufwand
2013
2014
2015
2016
2017
266.650,38 €
357.624,50 €
937.687,91 €
2.393.695,08 €
1.791.974,57 €
305.585,38 €
417.362,00 €
1.069.014,11 €
2.732.308,55 €
2.131.426,57 €
1.913,19 €
563,00 €
7.500,39 €
30.160,84 €
265.063,42 €
303.672,19 €
416.799,00 €
1.061.513,72 €
2.702.147,71 €
1.866.363,15 €
38.935,00 €
57.737,50 €
131.326,20 €
338.613,47 €
339.452,00 €
Nettoaufwendungen Asylbewerberleistung 2013-2017
3.000.000,00 €
2.500.000,00 €
2.000.000,00 €
1.500.000,00 €
1.000.000,00 €
500.000,00 €
0,00 €
2013
2014
2015
2016
2017
Die pauschale Landeserstattung nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz, die für die Aufnahme und
Unterbringung von ausländischen Flüchtlingen gewährt wird, betrug im Jahr 2016 insgesamt
2.507.332,81 Euro, 2017 = 1.305.928,00 Euro.
Kostenanteil der Stadt 2016: 194.814,90 EURO
Seite 6 von Ratsdrucksache 1063-X
Kostenanteil der Stadt 2017: 560.435,15 EURO
3. Unterbringung ausländischer Flüchtlinge und Asylsuchenden
Nach § 1 des Flüchtlingsaufnahmegesetzes (FlüAG) sind die Gemeinden verpflichtet, die ihnen
zugewiesenen ausländischen Flüchtlinge aufzunehmen und unterzubringen.
Bis Ende 2016 konnten durch Anmietung weiterer Gemeinschaftsunterkünfte und Wohnungen die
Unterbringungsmöglichkeiten auf 504 Plätze erweitert werden. In 2017 konnten aufgrund des
Rückgangs der Flüchtlingszuweisungen bereits 5 angemietete Wohnungen mit insgesamt 15 Unterbringungsplätzen wieder gekündigt werden. Weitere 8 Wohnungen mit insgesamt 44 Unterbringungsplätzen entfallen zum Jahresende.
4. Wohngeld
Entwicklung der Wohngeld-Anträge 2013-2017
400
350
350
300
269
244
250
231
197
200
150
100
50
0
2013
2014
2015
2016
2017
Seite 7 von Ratsdrucksache 1063-X
Entwicklung der Wohngeldaufwendungen 2013-2017
300.000,00 €
250.000,00 €
200.000,00 €
150.000,00 €
100.000,00 €
50.000,00 €
0,00 €
2013
2014
2015
2016
2017
Seit dem 01.01.2016 ist die neue Wohngeldnovelle in Kraft, wodurch die Höhe des Wohngeldes
an die Miet- und Einkommensentwicklung angepasst wurde. Der Kreis der Wohngeldberechtigten
wurde damit wieder erweitert.
Im Jahr 2017 wurden insgesamt 159 Wohngeldbewilligungen und 72 Ablehnungen erteilt. Dabei
wurde Wohngeld in Höhe von insgesamt 200.317,83 € ausgezahlt. Über den Landesbetrieb Information und Technik NRW (IT NRW) wurden insgesamt 1.184 Zahlvorgänge durchgeführt. Zu den
Verarbeitungen kommen neben Bewilligungen und Ablehnungen auch Einstellungen, Veränderungen der Empfängerdaten, Erhöhungen, Minderungen sowie einmalige Anweisungen bzw. Rückforderungen hinzu.
In den oben dargestellten Fallzahlen sind jene Beratungen nicht enthalten, welche nicht zu einem
formellen Wohngeldverfahren führen (weil etwa kein Wohngeldanspruch zu erwarten ist oder andere Leistungen wie z.B. ALG II höher sind).
5. Rentenversicherung
Die Stadt Bad Münstereifel hat als kreisangehörige Gemeinde nach § 2 der Verordnung zur Regelung von Zuständigkeiten nach dem Sozialgesetzbuch (ZuVO SGB) die Aufgaben eines Versicherungsamtes im Sinne des § 92 Viertes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IV) wahrzunehmen.
Hierzu zählen im Bereich der gesetzlichen Rentenversicherung Aufgaben in Beitrags- und Leistungsangelegenheiten der Rentenversicherungen der Arbeiter und der Angestellten und die Pflicht
zur Auskunftserteilung in diesen Angelegenheiten.
Insbesondere werden im Sozialbüro Rentenanträge und Anträge auf Kontenklärungen aufgenommen.
Der Rentenberatungssprechtag in Bad Münstereifel wurde durch die Deutsche Rentenversicherung ab Januar 2014 eingestellt. Bürgerinnen und Bürger aus Bad Münstereifel müssen seitdem
die Sprechtage in Euskirchen oder Mechernich, oder die Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung Düren oder Bonn in Anspruch nehmen.
Seite 8 von Ratsdrucksache 1063-X
Entwicklung der Antragsaufnahmen 2013-2017
590
574
571
564
570
550
544
540
530
510
490
470
450
2013
2014
2015
7. Beschlussvorschlag:
Die Ausführungen werden zur Kenntnis genommen.
Ein Beschluss ist nicht erforderlich!
2016
2017