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Beschlusstext (Weiterbetrieb des Bürgerhauses Inden/Altdorf)

Daten

Kommune
Inden
Größe
94 kB
Datum
22.02.2018
Erstellt
28.03.18, 12:22
Aktualisiert
28.03.18, 12:22
Beschlusstext (Weiterbetrieb des Bürgerhauses Inden/Altdorf) Beschlusstext (Weiterbetrieb des Bürgerhauses Inden/Altdorf)

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Gemeinde Inden Inden, 28. März 2018 Der Bürgermeister Beschluss über die 24. Sitzung des Rates am 22.02.2018 im Ratssaal des Rathauses in Inden TOP: 16. Weiterbetrieb des Bürgerhauses Inden/Altdorf Nach eingehender Beratung und Diskussion wird seitens des Rates der einstimmige Beschluss wie folgt gefasst: 1. Die Verwaltung übernimmt vorläufig den Betrieb, die Verwaltung und die Vermietung des Bürgerhauses Inden/Altdorf, bis eine andere Lösung gefunden wird. 2. Eine Vermietung des Bürgerhauses soll ausschließlich im Wege eines privatrechtlichen Vertrages vorgenommen werden. Vorerst werden für die Vermietung folgende Beträge festgelegt: 1. WC-Anlage 50,00 EUR / Tag 2. kleiner Besprechungsraum (inkl. WC und Foyer) 60,00 EUR / Tag 3. Saal (inkl. Küche, WC, Foyer) 500,00 EUR / Tag 4. Wochenendpauschale (Freitag bis Montag) 1.100,00 EUR Der Tag gilt hierbei von 11:00 Uhr bis 11:00 Uhr des Folgetages. Zusätzlich zu der jeweiligen Miete wird eine Kaution in Höhe der jeweiligen Miete fällig und Reinigungskosten in Höhe der tatsächlichen Kosten auferlegt. Sollten Auf- und/oder Abbau für Vereinsveranstaltungen notwendig sein, werden diese mit 10,00 EUR / Tag berechnet. Wenn es sich um kommerzielle Veranstaltungen von Gewerbetreibenden (Unternehmen) mit Gewinnerzielungsabsicht handelt, werden die o.g. Beträge mit einem Zuschlag von 50 % erhoben. 3. Die Vermietung wird ausschließlich für Indener Vereine, Bürger oder Institutionen vorgenommen. Weiterhin kann eine Vermietung an diejenigen Nutzer erfolgen, die eine historische Bindung zur Gemeinde haben oder auch bereits regelmäßig Veranstaltungen im Bürgerhaus durchgeführt haben. 41/2018 4. Die Verwaltung wird aufgefordert, wenn keine andere Lösung gefunden wird, die Mietbeträge nach einem Jahr auf Angemessenheit zu überprüfen und entsprechend anzupassen. Beschluss der Sitzung des Rates vom 22.02.2018 Seite 2