Daten
Kommune
Inden
Größe
146 kB
Datum
22.02.2018
Erstellt
28.03.18, 12:22
Aktualisiert
28.03.18, 12:22
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlagen-Nr.
Der Bürgermeister
Aktenzeichen
41/2018
Datum
-------------------------
22.02.2018
öffentlich
Beratungsfolge
Termin
Rat
22.02.2018
TOP Ein Ja
Nein
Ent Bemerkungen
Betrifft:
Weiterbetrieb des Bürgerhauses Inden/Altdorf
Beschlussentwurf:
1. Der Gemeinderat beschließt, dass die Verwaltung vorläufig den Betrieb, die Verwaltung und die
Vermietung des Bürgerhauses Inden/Altdorf übernimmt, bis eine andere Lösung gefunden wird.
2. Der Gemeinderat beschließt, dass eine Vermietung des Bürgerhauses ausschließlich im Wege
eines privatrechtlichen Vertrages vorgenommen werden soll und legt für die Vermietung folgende
Beträge fest:
1. WC-Anlage
2. kleiner Besprechungsraum (inkl. WC und Foyer)
3. Saal (inkl. Küche, WC, Foyer)
4. Wochenendpauschale (Freitag bis Montag)
50,00 EUR / Tag
60,00 EUR / Tag
500,00 EUR / Tag
1.100,00 EUR
Der Tag gilt hierbei von 11:00 Uhr bis 11:00 Uhr des Folgetages. Zusätzlich zu der jeweiligen
Miete wird eine Kaution in Höhe der jeweiligen Miete fällig und Reinigungskosten in Höhe der
tatsächlichen Kosten auferlegt.
Sollten Auf- und/oder Abbau für Vereinsveranstaltungen notwendig sein, werden diese mit 10,00
EUR / Tag berechnet.
Wenn es sich um Veranstaltungen mit Gewinnerzielungsabsicht handelt, werden die o.g. Beträge
mit einem Zuschlag von 50 % erhoben.
3. Die Vermietung wird ausschließlich für Indener Vereine, Bürger oder Institutionen
vorgenommen. Weiterhin kann eine Vermietung an diejenigen Nutzer erfolgen, die eine historische
Bindung zur Gemeinde haben oder auch bereits regelmäßig Veranstaltungen im Bürgerhaus
durchgeführt haben.
4. Die Verwaltung wird aufgefordert, wenn keine andere Lösung gefunden wird, die Mietbeträge
nach einem Jahr auf Auskömmlichkeit zu überprüfen.
Begründung:
Der vorherige Pächter des Bürgerhauses hat den Vertrag mit Ablauf des Jahres 2017 gekündigt und
eine anderweitige Verpachtung des Objektes konnte bislang nicht erreicht werden.
Die bisherigen Beratungen über dieses Thema haben gezeigt, dass fraktionsübergreifende Einigkeit
darüber besteht, den Betrieb des Bürgerhauses aufrecht zu erhalten. Die Verwaltung hat daraufhin
eruiert, auf welche Art und Weise die Übernahme des Betriebs möglich ist.
Als „Lösung“ wurde in der gestrigen Besprechung den vom Hauptausschuss benannten Personen
für die weitere Verpachtung des Objektes Folgendes präsentiert:
- Übernahme des Betriebs pp. des Bürgerhauses ist mit dem vorhandenen Personal nicht möglich
daher muss eine Ausweitung des Stellenplans erfolgen, dies soll im ersten Schritt befristet erfolgen,
um einen unmittelbaren Start gewährleisten zu können,
- Vermietungen des Objektes sollen ausschließlich auf privatrechtlicher Ebene mit jeweiligen
Einzelverträgen erfolgen,
- die im Beschlussvorschlag genannten Preise sind den bisherigen Nutzern bekannt und müssen bei
einem länger andauernden Betrieb durch die Gemeinde überprüft werden – insbesondere auch im
Hinblick auf die Personalkosten,
- § 2 Abs. 2 Buchst. e) der Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Inden findet in diesem Fall keine
Anwendung, sondern wird direkt durch die Verwaltung vorgenommen,
- für die Vereine, die bisher eine „Dauernutzung“ für dieses Objekt haben, soll im Dialog mit den
Beteiligten eine tragfähige Lösung erarbeitet werden.
Die entsprechenden Kontaktdaten für die Vermietung des Objektes und die o.g. Bedingungen sollen
kurzfristig öffentlich bekannt gemacht werden.
Haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
Der Beschluss hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
☒ ja
☐ nein
wenn ja:
Finanzierungsbedarf gesamt:
Derzeit nicht genau
davon: im Haushalt des laufenden Jahres
zu beziffern€
in den Haushalten der folgenden Jahre
erstes Folgejahr
€
zweites Folgejahr
€
drittes Folgejahr
€
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung:
☐ ja
☒ nein
wenn ja:
Produkt:
Sachkonto:
wenn nein: Finanzierungsvorschlag: Aufnahme der Personalkosten in den Haushalt
_______________________
Aufgestellt
_______________________ _______________________ ___________________________
Bürgermeister
Fachbereichsleiter
Kämmerer
Beschlussvorlage 41/2018
Seite 2