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Beschlussvorlage (Weiterbetrieb des Bürgerhauses Inden/Altdorf)

Daten

Kommune
Inden
Größe
146 kB
Datum
22.02.2018
Erstellt
28.03.18, 12:22
Aktualisiert
28.03.18, 12:22
Beschlussvorlage (Weiterbetrieb des Bürgerhauses Inden/Altdorf) Beschlussvorlage (Weiterbetrieb des Bürgerhauses Inden/Altdorf)

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Inhalt der Datei

Vorlagen-Nr. Der Bürgermeister Aktenzeichen 41/2018 Datum ------------------------- 22.02.2018 öffentlich Beratungsfolge Termin Rat 22.02.2018 TOP Ein Ja Nein Ent Bemerkungen Betrifft: Weiterbetrieb des Bürgerhauses Inden/Altdorf Beschlussentwurf: 1. Der Gemeinderat beschließt, dass die Verwaltung vorläufig den Betrieb, die Verwaltung und die Vermietung des Bürgerhauses Inden/Altdorf übernimmt, bis eine andere Lösung gefunden wird. 2. Der Gemeinderat beschließt, dass eine Vermietung des Bürgerhauses ausschließlich im Wege eines privatrechtlichen Vertrages vorgenommen werden soll und legt für die Vermietung folgende Beträge fest: 1. WC-Anlage 2. kleiner Besprechungsraum (inkl. WC und Foyer) 3. Saal (inkl. Küche, WC, Foyer) 4. Wochenendpauschale (Freitag bis Montag) 50,00 EUR / Tag 60,00 EUR / Tag 500,00 EUR / Tag 1.100,00 EUR Der Tag gilt hierbei von 11:00 Uhr bis 11:00 Uhr des Folgetages. Zusätzlich zu der jeweiligen Miete wird eine Kaution in Höhe der jeweiligen Miete fällig und Reinigungskosten in Höhe der tatsächlichen Kosten auferlegt. Sollten Auf- und/oder Abbau für Vereinsveranstaltungen notwendig sein, werden diese mit 10,00 EUR / Tag berechnet. Wenn es sich um Veranstaltungen mit Gewinnerzielungsabsicht handelt, werden die o.g. Beträge mit einem Zuschlag von 50 % erhoben. 3. Die Vermietung wird ausschließlich für Indener Vereine, Bürger oder Institutionen vorgenommen. Weiterhin kann eine Vermietung an diejenigen Nutzer erfolgen, die eine historische Bindung zur Gemeinde haben oder auch bereits regelmäßig Veranstaltungen im Bürgerhaus durchgeführt haben. 4. Die Verwaltung wird aufgefordert, wenn keine andere Lösung gefunden wird, die Mietbeträge nach einem Jahr auf Auskömmlichkeit zu überprüfen. Begründung: Der vorherige Pächter des Bürgerhauses hat den Vertrag mit Ablauf des Jahres 2017 gekündigt und eine anderweitige Verpachtung des Objektes konnte bislang nicht erreicht werden. Die bisherigen Beratungen über dieses Thema haben gezeigt, dass fraktionsübergreifende Einigkeit darüber besteht, den Betrieb des Bürgerhauses aufrecht zu erhalten. Die Verwaltung hat daraufhin eruiert, auf welche Art und Weise die Übernahme des Betriebs möglich ist. Als „Lösung“ wurde in der gestrigen Besprechung den vom Hauptausschuss benannten Personen für die weitere Verpachtung des Objektes Folgendes präsentiert: - Übernahme des Betriebs pp. des Bürgerhauses ist mit dem vorhandenen Personal nicht möglich  daher muss eine Ausweitung des Stellenplans erfolgen, dies soll im ersten Schritt befristet erfolgen, um einen unmittelbaren Start gewährleisten zu können, - Vermietungen des Objektes sollen ausschließlich auf privatrechtlicher Ebene mit jeweiligen Einzelverträgen erfolgen, - die im Beschlussvorschlag genannten Preise sind den bisherigen Nutzern bekannt und müssen bei einem länger andauernden Betrieb durch die Gemeinde überprüft werden – insbesondere auch im Hinblick auf die Personalkosten, - § 2 Abs. 2 Buchst. e) der Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Inden findet in diesem Fall keine Anwendung, sondern wird direkt durch die Verwaltung vorgenommen, - für die Vereine, die bisher eine „Dauernutzung“ für dieses Objekt haben, soll im Dialog mit den Beteiligten eine tragfähige Lösung erarbeitet werden. Die entsprechenden Kontaktdaten für die Vermietung des Objektes und die o.g. Bedingungen sollen kurzfristig öffentlich bekannt gemacht werden. Haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: Der Beschluss hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ☒ ja ☐ nein wenn ja: Finanzierungsbedarf gesamt: Derzeit nicht genau davon: im Haushalt des laufenden Jahres zu beziffern€ in den Haushalten der folgenden Jahre erstes Folgejahr € zweites Folgejahr € drittes Folgejahr € Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung: ☐ ja ☒ nein wenn ja: Produkt: Sachkonto: wenn nein: Finanzierungsvorschlag: Aufnahme der Personalkosten in den Haushalt _______________________ Aufgestellt _______________________ _______________________ ___________________________ Bürgermeister Fachbereichsleiter Kämmerer Beschlussvorlage 41/2018 Seite 2