Daten
Kommune
Kerpen
Größe
277 kB
Datum
10.04.2018
Erstellt
29.03.18, 18:17
Aktualisiert
29.03.18, 18:17
Stichworte
Inhalt der Datei
lfd.
Nr.
1
2
3
Drucksachen Nr. /
Betreff
529.16
Stadtplanerische Fortentwicklung im Zuge des
zunehmenden Bedarfs an
Wohnflächen
314.17
Entwicklung
alte Schule (Eichemstraße) im
Stadtteil Buir
23.17
Bebauungsplan MA 360
"RAA-Anlage Haus Forst" im
Stadtteil Kerpen Manheim
hier: Beschluss zur
öffentlichen Auslegung gem. §
3 (2) BauGB
Sitzungs-datum
/
TOP der Sitzung
25.10.2016
TOP 6.2
20.06.2017
TOP 5.4
07.02.2017
TOP 5.8
B
Inhalt des/der Beschlusses/Auftrages/
Empfehlung
Auftrag an die Verwaltung, Möglichkeiten für eine
weitere Erhöhung der Wohnkapazitäten in der
Kolpingstadt Kerpen aufzuzeigen.
Einstimmiger Auftrag an die Verwaltung gemäß des
Antrages der CDU Buir die Entwicklung des
Grundstückes der alten Schule unter
Berücksichtigung folgender Bedingungen:
- Es soll ein Investor gefunden werden, der ein
reines seniorengerechtes Wohnen (ohne die
Integration von Pflegeplätzen) in Kombination mit
einem 4-gruppigen Kindergarten realisiert.
- Lässt sich kein Investor für beide Projekte in
Kombination finden, soll das Grundstück geteilt
werden und ein Teil für den Bau des 4-gruppigen
Kindergartens verwendet werden. Auf der
verbleibenden Restfläche soll weiter
seniorengerechtes Wohnen realisiert werden.
Empfehlung an den Rat der Kolpingstadt Kerpen
folgendes zu beschließen:
Beratung über die eingegangenen
Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Träger
öffentlicher Belange sowie der Behörden
Die während der Beteiligung der Öffentlichkeit
gem. § 3 (1) BauGB und § 4 (1) BauGB
eingegangenen Stellungnahmen der Träger
öffentlicher Belange und Behörden gem. den
Verwaltungsvorschlägen auszuräumen (von
Bürgern gingen keine Stellungnahmen ein).
Die öffentlichen Auslegung des
Bebauungsplanes MA 360 „RAA-Anlage Haus
Forst“ im Stadtteil Kerpen Manheim.
Der Entwurf des Bebauungsplanes MA 360
„RAA-Anlage Haus Forst“ und seine
Federführung / Amt
16, 18
Bearbeitungsstand
In Bearbeitung.
16.1
Derzeit werden seitens der
Dezernate II und III
Gespräche mit potentiellen
Interessenten geführt.
16.1
Der Satzungsbeschluss ist in
der Sitzung des Ausschusses
für Stadtplanung und Verkehr
am 10.04.2018.
lfd.
Nr.
4
5
6
7
Drucksachen Nr. /
Betreff
Sitzungs-datum
/
TOP der Sitzung
117.17
Landschaftsschutz um die
Villa Trips im Stadtteil Horrem,
Erlass einer Veränderungssperre und die Aufstellung von
Bebauungsplänen
427.17
Bebauungsplan BL 270/3.
Änderung "Am Lechenicher
Weg", Stadtteil Blatzheim
A Aufstellungsbeschluss gem.
§ 2 (1) BauGB
B Aufhebung des
Bebauungsplanes BL 270 "Am
Lechenicher Weg", Stadtteil
Blatzheim
439.17
73. Änderung des
Flächennutzungsplans "Am
Winterberg", Stadtteil Horrem
hier: Aufstellungsbeschluss
gem. § 2 (1) BauGB
04.04.2017
TOP 8.4
481.17
77. Änderung des
Flächennutzungsplanes
„Kindertagesstätte
Mastenweg“ Stadtteil Sindorf
hier: Wirksamkeitsbeschluss
10.10.2017
TOP 6.1
05.09.2017
TOP
8.3
Inhalt des/der Beschlusses/Auftrages/
Empfehlung
Federführung / Amt
Begründung ist auf die Dauer eines Monats
öffentlich auszulegen. Die Träger öffentlicher
Belange und die Behörden sind zu beteiligen.
Auftrag an die Verwaltung für den Bereich der Burg
Hemmersbach eine städtebauliche Rahmenplanung
zu erstellen, die die Grundlage für die Erarbeitung
eines Bebauungsplanes darstellt.
16.1
In Bearbeitung.
16.1
Die öffentliche Auslegung ist
in Vorbereitung.
16.1
Der Aufstellungsbeschluss ist
in der Sitzung des
Ausschusses für
Stadtplanung und Verkehr
am 10.04.2018.
16.1
Der Flächennutzungsplan
wurde von der
Bezirksregierung genehmigt.
Aufstellung des Bebauungsplanes BL 270/3.
Änderung „Am Lechenicher Weg“,
Stadtteil Blatzheim
Bearbeitungsstand
Aufhebung des Bebauungsplanes BL 270 „Am
Lechenicher Weg“
05.09.2017
TOP 8.4
Einstimmige Empfehlung an den Rat der
Kolpingstadt Kerpen folgendes zu beschließen:
- die Aufstellung der 73. Änderung des
Flächennutzungsplanes „Am Winterberg“,
Stadtteil Horrem
- der Aufstellungsbeschluss ist gem. § 2 (1)
BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
- die Unterrichtung der Bürger ist gem. § 3 (1)
BauGB durchzuführen, die Träger öffentlicher
Belange sind gem. § 4 (1) BauGB zu beteiligen.
Einstimmige Empfehlung an den Rat der
Kolpingstadt Kerpen folgendes zu beschließen:
- die während der Beteiligung der Öffentlichkeit
gem. § 4 (1) BauGB eingegangenen
Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange
gem. den Verwaltungsvorschlägen (Anlage 2)
lfd.
Nr.
Drucksachen Nr. /
Betreff
Sitzungs-datum
/
TOP der Sitzung
8
687.17
Qualifizierung von
Investorenprojekten – Stadtteil
Türnich, Maximilianstraße,
ehemaliges BOWA Gelände
05.12.2017
TOP 8.2
9
637.17
Bebauungsplan SI 254/1.
Änderung „Nördlich
Heppendorfer Straße“,
Stadtteil Sindorf
Aufstellungsbeschluss gem. §
2 (1) BauGB i.V.m. § 13
BauGB
05.12.2017
TOP 8.4
Inhalt des/der Beschlusses/Auftrages/
Empfehlung
auszuräumen. Stellungnahmen der Bürger gem. § 3
(1) BauGB liegen nicht vor.
- die während der öffentlichen Auslegung gem. § 4
(2) BauGB eingegangenen Stellungnahmen der
Träger öffentlicher Belange gem. den
Verwaltungsvorschlägen (Anlage 2) auszuräumen.
Stellungnahmen der Bürger gem. § 3 (2) BauGB
liegen nicht vor.
die Wirksamkeit der 77. Änderung des
Flächennutzungsplanes „Kindertagesstätte
Mastenweg“
Einstimmige Empfehlung an den Rat folgendes zu
beschließen:
-Die Verwaltung zu beauftragen - auf Grundlage
der Empfehlungen (mit den oben beschlossenen
Ergänzungen) aus der Qualifizierung des
Konzeptes - mit dem Vorhabenträger
Gespräche/Verhandlungen aufzunehmen.
-Die Ergebnisse der Gespräche/Verhandlungen in
einer der nächsten Sitzungen des Ausschusses für
Stadtplanung und Verkehr/dem Rat der
Kolpingstadt Kerpen vorzustellen.
Mehrheitliche Empfehlung an des Rat folgendes zu
beschließen:
1. die Aufstellung der 1. Änderung des
Bebauungsplanes SI 254 „Nördlich Heppendorfer
Straße“ gem. § 2 (1) BauGB zu beschließen.
2. das Änderungsverfahren als vereinfachtes
Verfahren gem. § 13 BauGB durchzuführen.
3. den Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
ortüblich bekannt zu machen
4. die Unterrichtung der Bürger gem. § 3 (1) BauGB
durchzuführen, die Träger öffentlicher Belange gem.
§ 4 (1) BauGB zu beteiligen.
Federführung / Amt
Bearbeitungsstand
16.1
Es wurde ein Gespräch mit
dem Vorhabenträger geführt.
Die Verwaltung wird darüber
in einer der nächsten
Sitzungen des Ausschusses
für Stadtplanung und Verkehr
berichten.
16.1
Der Offenlagebeschluss ist in
der Sitzung des Ausschusses
für Stadtplanung und Verkehr
am 10.04.2018.
lfd.
Nr.
10
11
12
Drucksachen Nr. /
Betreff
Sitzungs-datum
/
TOP der Sitzung
Inhalt des/der Beschlusses/Auftrages/
Empfehlung
Federführung / Amt
Bearbeitungsstand
5. Ergänzung: Die Verwaltung wird beauftragt, die
freien Grundstücke im nördlichen Bereich des sog.
Seniorendorfes nach denselben Vergabekriterien für
die individuellen Bauvorhaben für
Mehrgenerationen-Wohnen 55+ Wohnen wie im
südlichen Bereich zu vergeben.
Mehrheitliche Empfehlung an des Rat folgendes zu
beschließen:
Den Erlass einer Veränderungssperre gem. §§ 14,
16 und 17 BauGB als Satzung für den
Geltungsbereich der in Aufstellung befindlichen 1.
Änderung des Bebauungsplanes SI 254 „Nördlich
Heppendorfer Straße“ im Stadtteil Sindorf.
16.1
Die Veränderungssperre
wurde veröffentlicht.
638.17
Erlass einer
Veränderungssperre für den
Geltungsbereich des
Bebauungsplanes SI 254/1.
Änderung „Nördlich
Heppendorfer Straße“,
Stadtteil Sindorf
25.18
Antrag auf Aufstellung eines
Bebauungsplanes - Stadtteil
Kerpen Buir Pflegeeinrichtung Caritas
Qualifizierung von
Investorenprojekten – Stadtteil
Buir – Pflegeeinrichtung
Caritas
05.12.2017
TOP 8.5
27.02.2018
TOP 1
Einstimmige Empfehlung an den Rat folgendes zu
beschließen:
- Den Antrag des Vorhabenträgers auf Aufstellung
eines Bebauungsplanes zur Kenntnis zu nehmen.
- Die Verwaltung zu beauftragen auf der Grundlage
der Empfehlungen aus der Qualifizierung des
Konzeptes den Aufstellungsbeschluss für die
Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und
Verkehr am 10.04.2018/Stadtrat am 24.04.2018
vorzubereiten
- Entsprechende vertragliche Vereinbarungen mit
dem Projektentwickler (Städtebaulicher Vertrag
etc.) zur Beschlussfassung in den o.g. Sitzungen
vorzubereiten.
16.1
Der Aufstellungsbeschluss ist
in der Sitzung des
Ausschusses für
Stadtplanung und Verkehr
am 10.04.2018.
105.18
Integriertes Energie- und
Klimaschutzkonzept der
Kolpingstadt Kerpen
Vorstellung des Konzeptes
27.02.2018
TOP 5.2
Einstimmige Empfehlung an den Rat folgendes zu
beschließen:
- das in der Anlage beigefügte Integrierte Energieund Klimaschutzkonzept
- dass nach Förderzusage (Testat) und vor
Ausschreibung der Stelle des Klimaschutzmanagers
16.1
Der Stadtrat hat in seiner
Sitzung am 13.03.2018 der
Empfehlung zugestimmt.
lfd.
Nr.
Drucksachen Nr. /
Betreff
Sitzungs-datum
/
TOP der Sitzung
Inhalt des/der Beschlusses/Auftrages/
Empfehlung
Federführung / Amt
Bearbeitungsstand
der Ausschuss die konkreten Aufgaben des
Managers beschließt, hiervon ist eine Aufgabe der
Aufbau eines Klimaschutz-Controllings
- dass die Umsetzung der im Integrierten Energieund Klimaschutzkonzept vorgeschlagenen
Maßnahmen vorbehaltlich der Bereitstellung der
erforderlichen Haushaltsmittel und der notwendigen
Beschlüsse der Fachausschüsse erfolgt
- die Verwaltung zu beauftragen, einen
Förderantrag für die Installierung einer Stelle
eines/er Klimaschutzmanagers/in im
Klimaschutzmanagement beim Projektträger Jülich
(Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau
und Reaktorsicherheit) zu stellen
13
596.17
Gestaltung Marga und Walter
Boll Platz;
hier: Antrag der CDU-Fraktion
27.02.2018
TOP 5.4
14
724.17
Kreisweites
Gewerbeflächenentwicklungsk
onzept - Suchräume der
Kolpingstadt Kerpen;
hier: Antrag der SPD-Fraktion
128.18
Projektliste Abteilung 16.1 hier: Zeitplanung 2018
27.02.2018
TOP 5.5
15
27.02.2018
TOP 6.1
-
-
Der Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr wird
in einer der nächsten Sitzungen die Aufhebung des
Beschlusses der Nicht-Bebaubarkeit des Platzes
beschließen. Des Weiteren soll die Planung des
Platzes selber und auch die Planung des Umfeldes
konkretisiert werden.
Einstimmige Empfehlung an den Rat folgendes zu
beschließen:
- dass im Rahmen einer kommunalen
Bauleitplanung innerhalb des Suchraumes „Sindorf
– West“ zur Ortslage Sindorf ein Grünstreifen als
Abstandsfläche eingeplant wird
Einstimmige Empfehlung an den Rat folgendes zu
beschließen:
- Dass die seitens der Verwaltung für die
Ausschusssitzung am 10. April vorgesehenen
Beschlüsse mit den genannten Änderungen
vorbereitet und auf die Tagesordnung am
10.04.2018 gesetzt werden.
- Die Fraktionen nennen zur Sitzung des
16.1
In Bearbeitung.
16.1
Der Stadtrat hat in seiner
Sitzung am 13.03.2018 der
Empfehlung zugestimmt.
16.1
Der Aufstellungsbeschluss ist
in der Sitzung des
Ausschusses für
Stadtplanung und Verkehr
am 10.04.2018.
lfd.
Nr.
Drucksachen Nr. /
Betreff
Sitzungs-datum
/
TOP der Sitzung
16
Baulandentwicklung in den
Stadtteilen Buir und Türnich
27.02.2018
17
114.18
Qualifizierung von
Investorenprojekten - Erftland
Neu Bottenbroich, Horremer
Straße
27.02.2018
TOP 6.2
113.18
Antrag auf Einleitung eines
Verfahrens zur Aufstellung
eines Bebauungsplanes im
Bereich des Sandwegs in
Kerpen-Horrem
27.02.2018
TOP 6.3
Federführung / Amt
Ausschusses für Stadtplanung und Verkehr am
10.04.2018 der Verwaltung die Pläne, die ab Juni
priorisiert weiterbearbeitet werden sollen.
- Dass die Verwaltung auf der Grundlage der
Priorisierung zur Ausschusssitzung am 19.06.2018
eine aktualisierte Zeitplanung erarbeitet.
Auftrag an die Verwaltung zur Aufstellung eines
Bebauungsplanes „Blatzheimer Weg“ unter
Einbeziehung des Gewerbegebietes „Am
Schlicksacker“
18
Inhalt des/der Beschlusses/Auftrages/
Empfehlung
Einstimmige Empfehlung an den Rat folgendes zu
beschließen:
- Die Verwaltung zu beauftragen auf der Grundlage
der Empfehlungen aus der Qualifizierung des
Konzeptes den Aufstellungsbeschluss für den
Bebauungsplan in der nächsten Sitzung des
Ausschusses für Stadtplanung und Verkehr/Stadtrat
vorzubereiten.
- Entsprechende vertragliche Vereinbarungen mit
dem Projektentwickler zur Beschlussfassung in der
nächsten Sitzung vorzubereiten.
Einstimmige Empfehlung an den Rat folgendes zu
beschließen:
- Den Antrag des Eigentümers auf Aufstellung eines
Bebauungsplanes zur Kenntnis zu nehmen.
- Die Verwaltung zu beauftragen, eine Qualifizierung
(fachliche Bewertung) des Projektes durchzuführen.
16.1
16.1
Bearbeitungsstand
Die Verwaltung hat in der
Sitzung des Ausschusses für
Stadtplanung und Verkehr
am 27.02.2018 den Zeitplan
für 2018 vorgestellt.
Demnach ist die Aufstellung
für den Friedhofsweg in der
Sitzung des Ausschusses für
Stadtplanung und Verkehr
am 19.06.2018 und für den
Blatzheimer Weg am
11.09.2018.
Der Aufstellungsbeschluss ist
in der Sitzung des
Ausschusses für
Stadtplanung und Verkehr
am 10.04.2018.
Die Qualifizierung wird dem
Ausschuss für Stadtplanung
und Verkehr in seiner Sitzung
am 10.04.2018 vorgelegt.
lfd.
Nr.
Drucksachen Nr. /
Betreff
Sitzungs-datum
/
TOP der Sitzung
19
8.18
Bebauungsplan SI 363
"Kindertagesstätte
Mastenweg", Stadtteil Sindorf
hier: Satzungsbeschluss gem.
§ 10 BauGB
27.02.2018
TOP 6.7
20
64.18
76. Änderung des
Flächennutzungsplanes "RAAAnlage Haus Forst", Stadtteil
Kerpen-Manheim
27.02.2018
TOP 6.8
A
hier: Feststellungsbeschluss
Inhalt des/der Beschlusses/Auftrages/
Empfehlung
- Die Verwaltung zu beauftragen, die Qualifizierung
in der Sitzung am 10.04.2018 dem Ausschuss für
Stadtplanung und Verkehr zur Vorberatung und
dem Rat der Kolpingstadt Kerpen zur
Beschlussfassung vorzulegen.
Einstimmige Empfehlung an den Rat folgendes zu
beschließen:
- die während der Beteiligung der Öffentlichkeit
gem. § 3 (1) BauGB eingegangenen
Stellungnahmen der Bürger, sowie die gem. § 4 (1)
BauGB eingegangenen Stellungnahmen der
Behörden gem. den Verwaltungsvorschlägen
auszuräumen.
- die während der öffentlichen Auslegung gem. § 4
(2) BauGB eingegangenen Stellungnahmen der
Träger öffentlicher Belange auszuräumen.
Stellungnahmen aus der Bürgerbeteiligung gem. § 3
(2) BauGB liegen nicht vor.
- den Bebauungsplan SI 363 „Kindertagesstätte
Mastenweg“ als Satzung gem. § 10 BauGB.
Einstimmige Empfehlung an den Rat folgendes zu
beschließen:
- die während der Beteiligung gem. § 4 (1) BauGB
und § 4 (2) BauGB sowie die während der
eingeschränkten Beteiligung gem. § 4a (3) BauGB
eingegangenen Stellungnahmen der Behörden
und sonstigen Träger öffentlicher Belange
entsprechend den Verwaltungs-vorschlägen
auszuräumen
- Während der durchgeführten
Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 (1) BauGB und
der öffentlichen Auslegung gem. § 3 (2) BauGB
gingen seitens der Öffentlichkeit keine
Stellungnahmen ein.
- die während des durchgeführten
Federführung / Amt
Bearbeitungsstand
16.1
Der Stadtrat hat in seiner
Sitzung am 13.03.2018 der
Empfehlung zugestimmt.
16.1
Die erneute öffentliche
Auslegung wurde
durchgeführt.
Der Feststellungsbeschluss
wurde in der Sitzung des
Stadtrates am 13.03.2018
gefasst.
lfd.
Nr.
Drucksachen Nr. /
Betreff
Sitzungs-datum
/
TOP der Sitzung
B
21
65.18
80. Änderung des
Flächennutzungsplanes
"Vinger Weg" im Stadtteil
Kerpen
hier: Feststellungsbeschluss
27.02.2018
TOP 6.9
A
B
Inhalt des/der Beschlusses/Auftrages/
Empfehlung
Beteiligungsverfahrens gem. § 4a (3) BauGB i.V.
mit § 3 (2) BauGB von der Öffentlichkeit
eingegangenen zwei Stellungnahmen
entsprechend den Verwaltungsvorschlägen
auszuräumen.
- die Feststellung der 76. Änderung des
Flächennutzungsplanes „RAA-Anlage Haus Forst“
im Stadtteil Manheim.
Einstimmige Empfehlung an den Rat folgendes zu
beschließen:
- Die während der Beteiligung gem. § 4 (1) BauGB
und gem. § 4 (2) BauGB eingegangenen
Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange
entsprechend den Vorschlägen der Verwaltung
auszuräumen.
Die während der Beteiligung der Öffentlichkeit gem.
§ 3 (1) BauGB eingegangen Stellungnahmen von
Bürgerinnen und Bürgern (Anlage 4) entsprechend
den Vorschlägen der Verwaltung ausräumen. Im
Zuge der öffentlichen Auslegung gem. § 3 (2)
BauGB wurden von Bürgerinnen und Bürgern keine
Stellungnahmen abgegeben.
- Die Feststellung der 80. Änderung des
Flächennutzungsplanes „Vinger Weg“ im Stadtteil
Kerpen.
Federführung / Amt
16.1
Bearbeitungsstand
Der Stadtrat hat in seiner
Sitzung am 13.03.2018 der
Empfehlung zugestimmt.
Die 80. Änderung des
Flächennutzungsplans wird
der Bezirksregierung zur
Genehmigung vorgelegt.