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Beschlussvorlage (Bericht der Verwaltung PA 10.04.2018)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
277 kB
Datum
10.04.2018
Erstellt
29.03.18, 18:17
Aktualisiert
29.03.18, 18:17

Inhalt der Datei

lfd. Nr. 1 2 3 Drucksachen Nr. / Betreff 529.16 Stadtplanerische Fortentwicklung im Zuge des zunehmenden Bedarfs an Wohnflächen 314.17 Entwicklung alte Schule (Eichemstraße) im Stadtteil Buir 23.17 Bebauungsplan MA 360 "RAA-Anlage Haus Forst" im Stadtteil Kerpen Manheim hier: Beschluss zur öffentlichen Auslegung gem. § 3 (2) BauGB Sitzungs-datum / TOP der Sitzung 25.10.2016 TOP 6.2 20.06.2017 TOP 5.4 07.02.2017 TOP 5.8 B Inhalt des/der Beschlusses/Auftrages/ Empfehlung Auftrag an die Verwaltung, Möglichkeiten für eine weitere Erhöhung der Wohnkapazitäten in der Kolpingstadt Kerpen aufzuzeigen. Einstimmiger Auftrag an die Verwaltung gemäß des Antrages der CDU Buir die Entwicklung des Grundstückes der alten Schule unter Berücksichtigung folgender Bedingungen: - Es soll ein Investor gefunden werden, der ein reines seniorengerechtes Wohnen (ohne die Integration von Pflegeplätzen) in Kombination mit einem 4-gruppigen Kindergarten realisiert. - Lässt sich kein Investor für beide Projekte in Kombination finden, soll das Grundstück geteilt werden und ein Teil für den Bau des 4-gruppigen Kindergartens verwendet werden. Auf der verbleibenden Restfläche soll weiter seniorengerechtes Wohnen realisiert werden. Empfehlung an den Rat der Kolpingstadt Kerpen folgendes zu beschließen: Beratung über die eingegangenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Träger öffentlicher Belange sowie der Behörden Die während der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB und § 4 (1) BauGB eingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange und Behörden gem. den Verwaltungsvorschlägen auszuräumen (von Bürgern gingen keine Stellungnahmen ein). Die öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanes MA 360 „RAA-Anlage Haus Forst“ im Stadtteil Kerpen Manheim. Der Entwurf des Bebauungsplanes MA 360 „RAA-Anlage Haus Forst“ und seine Federführung / Amt 16, 18 Bearbeitungsstand In Bearbeitung. 16.1 Derzeit werden seitens der Dezernate II und III Gespräche mit potentiellen Interessenten geführt. 16.1 Der Satzungsbeschluss ist in der Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Verkehr am 10.04.2018. lfd. Nr. 4 5 6 7 Drucksachen Nr. / Betreff Sitzungs-datum / TOP der Sitzung 117.17 Landschaftsschutz um die Villa Trips im Stadtteil Horrem, Erlass einer Veränderungssperre und die Aufstellung von Bebauungsplänen 427.17 Bebauungsplan BL 270/3. Änderung "Am Lechenicher Weg", Stadtteil Blatzheim A Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB B Aufhebung des Bebauungsplanes BL 270 "Am Lechenicher Weg", Stadtteil Blatzheim 439.17 73. Änderung des Flächennutzungsplans "Am Winterberg", Stadtteil Horrem hier: Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB 04.04.2017 TOP 8.4 481.17 77. Änderung des Flächennutzungsplanes „Kindertagesstätte Mastenweg“ Stadtteil Sindorf hier: Wirksamkeitsbeschluss 10.10.2017 TOP 6.1 05.09.2017 TOP 8.3 Inhalt des/der Beschlusses/Auftrages/ Empfehlung Federführung / Amt Begründung ist auf die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Die Träger öffentlicher Belange und die Behörden sind zu beteiligen. Auftrag an die Verwaltung für den Bereich der Burg Hemmersbach eine städtebauliche Rahmenplanung zu erstellen, die die Grundlage für die Erarbeitung eines Bebauungsplanes darstellt. 16.1 In Bearbeitung. 16.1 Die öffentliche Auslegung ist in Vorbereitung. 16.1 Der Aufstellungsbeschluss ist in der Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Verkehr am 10.04.2018. 16.1 Der Flächennutzungsplan wurde von der Bezirksregierung genehmigt. Aufstellung des Bebauungsplanes BL 270/3. Änderung „Am Lechenicher Weg“, Stadtteil Blatzheim Bearbeitungsstand Aufhebung des Bebauungsplanes BL 270 „Am Lechenicher Weg“ 05.09.2017 TOP 8.4 Einstimmige Empfehlung an den Rat der Kolpingstadt Kerpen folgendes zu beschließen: - die Aufstellung der 73. Änderung des Flächennutzungsplanes „Am Winterberg“, Stadtteil Horrem - der Aufstellungsbeschluss ist gem. § 2 (1) BauGB ortsüblich bekannt zu machen. - die Unterrichtung der Bürger ist gem. § 3 (1) BauGB durchzuführen, die Träger öffentlicher Belange sind gem. § 4 (1) BauGB zu beteiligen. Einstimmige Empfehlung an den Rat der Kolpingstadt Kerpen folgendes zu beschließen: - die während der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 4 (1) BauGB eingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange gem. den Verwaltungsvorschlägen (Anlage 2) lfd. Nr. Drucksachen Nr. / Betreff Sitzungs-datum / TOP der Sitzung 8 687.17 Qualifizierung von Investorenprojekten – Stadtteil Türnich, Maximilianstraße, ehemaliges BOWA Gelände 05.12.2017 TOP 8.2 9 637.17 Bebauungsplan SI 254/1. Änderung „Nördlich Heppendorfer Straße“, Stadtteil Sindorf Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB i.V.m. § 13 BauGB 05.12.2017 TOP 8.4 Inhalt des/der Beschlusses/Auftrages/ Empfehlung auszuräumen. Stellungnahmen der Bürger gem. § 3 (1) BauGB liegen nicht vor. - die während der öffentlichen Auslegung gem. § 4 (2) BauGB eingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange gem. den Verwaltungsvorschlägen (Anlage 2) auszuräumen. Stellungnahmen der Bürger gem. § 3 (2) BauGB liegen nicht vor. die Wirksamkeit der 77. Änderung des Flächennutzungsplanes „Kindertagesstätte Mastenweg“ Einstimmige Empfehlung an den Rat folgendes zu beschließen: -Die Verwaltung zu beauftragen - auf Grundlage der Empfehlungen (mit den oben beschlossenen Ergänzungen) aus der Qualifizierung des Konzeptes - mit dem Vorhabenträger Gespräche/Verhandlungen aufzunehmen. -Die Ergebnisse der Gespräche/Verhandlungen in einer der nächsten Sitzungen des Ausschusses für Stadtplanung und Verkehr/dem Rat der Kolpingstadt Kerpen vorzustellen. Mehrheitliche Empfehlung an des Rat folgendes zu beschließen: 1. die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes SI 254 „Nördlich Heppendorfer Straße“ gem. § 2 (1) BauGB zu beschließen. 2. das Änderungsverfahren als vereinfachtes Verfahren gem. § 13 BauGB durchzuführen. 3. den Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB ortüblich bekannt zu machen 4. die Unterrichtung der Bürger gem. § 3 (1) BauGB durchzuführen, die Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (1) BauGB zu beteiligen. Federführung / Amt Bearbeitungsstand 16.1 Es wurde ein Gespräch mit dem Vorhabenträger geführt. Die Verwaltung wird darüber in einer der nächsten Sitzungen des Ausschusses für Stadtplanung und Verkehr berichten. 16.1 Der Offenlagebeschluss ist in der Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Verkehr am 10.04.2018. lfd. Nr. 10 11 12 Drucksachen Nr. / Betreff Sitzungs-datum / TOP der Sitzung Inhalt des/der Beschlusses/Auftrages/ Empfehlung Federführung / Amt Bearbeitungsstand 5. Ergänzung: Die Verwaltung wird beauftragt, die freien Grundstücke im nördlichen Bereich des sog. Seniorendorfes nach denselben Vergabekriterien für die individuellen Bauvorhaben für Mehrgenerationen-Wohnen 55+ Wohnen wie im südlichen Bereich zu vergeben. Mehrheitliche Empfehlung an des Rat folgendes zu beschließen: Den Erlass einer Veränderungssperre gem. §§ 14, 16 und 17 BauGB als Satzung für den Geltungsbereich der in Aufstellung befindlichen 1. Änderung des Bebauungsplanes SI 254 „Nördlich Heppendorfer Straße“ im Stadtteil Sindorf. 16.1 Die Veränderungssperre wurde veröffentlicht. 638.17 Erlass einer Veränderungssperre für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes SI 254/1. Änderung „Nördlich Heppendorfer Straße“, Stadtteil Sindorf 25.18 Antrag auf Aufstellung eines Bebauungsplanes - Stadtteil Kerpen Buir Pflegeeinrichtung Caritas Qualifizierung von Investorenprojekten – Stadtteil Buir – Pflegeeinrichtung Caritas 05.12.2017 TOP 8.5 27.02.2018 TOP 1 Einstimmige Empfehlung an den Rat folgendes zu beschließen: - Den Antrag des Vorhabenträgers auf Aufstellung eines Bebauungsplanes zur Kenntnis zu nehmen. - Die Verwaltung zu beauftragen auf der Grundlage der Empfehlungen aus der Qualifizierung des Konzeptes den Aufstellungsbeschluss für die Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Verkehr am 10.04.2018/Stadtrat am 24.04.2018 vorzubereiten - Entsprechende vertragliche Vereinbarungen mit dem Projektentwickler (Städtebaulicher Vertrag etc.) zur Beschlussfassung in den o.g. Sitzungen vorzubereiten. 16.1 Der Aufstellungsbeschluss ist in der Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Verkehr am 10.04.2018. 105.18 Integriertes Energie- und Klimaschutzkonzept der Kolpingstadt Kerpen Vorstellung des Konzeptes 27.02.2018 TOP 5.2 Einstimmige Empfehlung an den Rat folgendes zu beschließen: - das in der Anlage beigefügte Integrierte Energieund Klimaschutzkonzept - dass nach Förderzusage (Testat) und vor Ausschreibung der Stelle des Klimaschutzmanagers 16.1 Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 13.03.2018 der Empfehlung zugestimmt. lfd. Nr. Drucksachen Nr. / Betreff Sitzungs-datum / TOP der Sitzung Inhalt des/der Beschlusses/Auftrages/ Empfehlung Federführung / Amt Bearbeitungsstand der Ausschuss die konkreten Aufgaben des Managers beschließt, hiervon ist eine Aufgabe der Aufbau eines Klimaschutz-Controllings - dass die Umsetzung der im Integrierten Energieund Klimaschutzkonzept vorgeschlagenen Maßnahmen vorbehaltlich der Bereitstellung der erforderlichen Haushaltsmittel und der notwendigen Beschlüsse der Fachausschüsse erfolgt - die Verwaltung zu beauftragen, einen Förderantrag für die Installierung einer Stelle eines/er Klimaschutzmanagers/in im Klimaschutzmanagement beim Projektträger Jülich (Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit) zu stellen 13 596.17 Gestaltung Marga und Walter Boll Platz; hier: Antrag der CDU-Fraktion 27.02.2018 TOP 5.4 14 724.17 Kreisweites Gewerbeflächenentwicklungsk onzept - Suchräume der Kolpingstadt Kerpen; hier: Antrag der SPD-Fraktion 128.18 Projektliste Abteilung 16.1 hier: Zeitplanung 2018 27.02.2018 TOP 5.5 15 27.02.2018 TOP 6.1 - - Der Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr wird in einer der nächsten Sitzungen die Aufhebung des Beschlusses der Nicht-Bebaubarkeit des Platzes beschließen. Des Weiteren soll die Planung des Platzes selber und auch die Planung des Umfeldes konkretisiert werden. Einstimmige Empfehlung an den Rat folgendes zu beschließen: - dass im Rahmen einer kommunalen Bauleitplanung innerhalb des Suchraumes „Sindorf – West“ zur Ortslage Sindorf ein Grünstreifen als Abstandsfläche eingeplant wird Einstimmige Empfehlung an den Rat folgendes zu beschließen: - Dass die seitens der Verwaltung für die Ausschusssitzung am 10. April vorgesehenen Beschlüsse mit den genannten Änderungen vorbereitet und auf die Tagesordnung am 10.04.2018 gesetzt werden. - Die Fraktionen nennen zur Sitzung des 16.1 In Bearbeitung. 16.1 Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 13.03.2018 der Empfehlung zugestimmt. 16.1 Der Aufstellungsbeschluss ist in der Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Verkehr am 10.04.2018. lfd. Nr. Drucksachen Nr. / Betreff Sitzungs-datum / TOP der Sitzung 16 Baulandentwicklung in den Stadtteilen Buir und Türnich 27.02.2018 17 114.18 Qualifizierung von Investorenprojekten - Erftland Neu Bottenbroich, Horremer Straße 27.02.2018 TOP 6.2 113.18 Antrag auf Einleitung eines Verfahrens zur Aufstellung eines Bebauungsplanes im Bereich des Sandwegs in Kerpen-Horrem  27.02.2018 TOP 6.3 Federführung / Amt Ausschusses für Stadtplanung und Verkehr am 10.04.2018 der Verwaltung die Pläne, die ab Juni priorisiert weiterbearbeitet werden sollen. - Dass die Verwaltung auf der Grundlage der Priorisierung zur Ausschusssitzung am 19.06.2018 eine aktualisierte Zeitplanung erarbeitet. Auftrag an die Verwaltung zur Aufstellung eines Bebauungsplanes „Blatzheimer Weg“ unter Einbeziehung des Gewerbegebietes „Am Schlicksacker“  18 Inhalt des/der Beschlusses/Auftrages/ Empfehlung Einstimmige Empfehlung an den Rat folgendes zu beschließen: - Die Verwaltung zu beauftragen auf der Grundlage der Empfehlungen aus der Qualifizierung des Konzeptes den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan in der nächsten Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Verkehr/Stadtrat vorzubereiten. - Entsprechende vertragliche Vereinbarungen mit dem Projektentwickler zur Beschlussfassung in der nächsten Sitzung vorzubereiten. Einstimmige Empfehlung an den Rat folgendes zu beschließen: - Den Antrag des Eigentümers auf Aufstellung eines Bebauungsplanes zur Kenntnis zu nehmen. - Die Verwaltung zu beauftragen, eine Qualifizierung (fachliche Bewertung) des Projektes durchzuführen. 16.1 16.1 Bearbeitungsstand Die Verwaltung hat in der Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Verkehr am 27.02.2018 den Zeitplan für 2018 vorgestellt. Demnach ist die Aufstellung für den Friedhofsweg in der Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Verkehr am 19.06.2018 und für den Blatzheimer Weg am 11.09.2018. Der Aufstellungsbeschluss ist in der Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Verkehr am 10.04.2018. Die Qualifizierung wird dem Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr in seiner Sitzung am 10.04.2018 vorgelegt. lfd. Nr. Drucksachen Nr. / Betreff Sitzungs-datum / TOP der Sitzung 19 8.18 Bebauungsplan SI 363 "Kindertagesstätte Mastenweg", Stadtteil Sindorf hier: Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB 27.02.2018 TOP 6.7 20 64.18 76. Änderung des Flächennutzungsplanes "RAAAnlage Haus Forst", Stadtteil Kerpen-Manheim 27.02.2018 TOP 6.8 A hier: Feststellungsbeschluss Inhalt des/der Beschlusses/Auftrages/ Empfehlung - Die Verwaltung zu beauftragen, die Qualifizierung in der Sitzung am 10.04.2018 dem Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr zur Vorberatung und dem Rat der Kolpingstadt Kerpen zur Beschlussfassung vorzulegen. Einstimmige Empfehlung an den Rat folgendes zu beschließen: - die während der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB eingegangenen Stellungnahmen der Bürger, sowie die gem. § 4 (1) BauGB eingegangenen Stellungnahmen der Behörden gem. den Verwaltungsvorschlägen auszuräumen. - die während der öffentlichen Auslegung gem. § 4 (2) BauGB eingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange auszuräumen. Stellungnahmen aus der Bürgerbeteiligung gem. § 3 (2) BauGB liegen nicht vor. - den Bebauungsplan SI 363 „Kindertagesstätte Mastenweg“ als Satzung gem. § 10 BauGB. Einstimmige Empfehlung an den Rat folgendes zu beschließen: - die während der Beteiligung gem. § 4 (1) BauGB und § 4 (2) BauGB sowie die während der eingeschränkten Beteiligung gem. § 4a (3) BauGB eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange entsprechend den Verwaltungs-vorschlägen auszuräumen - Während der durchgeführten Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 (1) BauGB und der öffentlichen Auslegung gem. § 3 (2) BauGB gingen seitens der Öffentlichkeit keine Stellungnahmen ein. - die während des durchgeführten Federführung / Amt Bearbeitungsstand 16.1 Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 13.03.2018 der Empfehlung zugestimmt. 16.1 Die erneute öffentliche Auslegung wurde durchgeführt. Der Feststellungsbeschluss wurde in der Sitzung des Stadtrates am 13.03.2018 gefasst. lfd. Nr. Drucksachen Nr. / Betreff Sitzungs-datum / TOP der Sitzung B 21 65.18 80. Änderung des Flächennutzungsplanes "Vinger Weg" im Stadtteil Kerpen hier: Feststellungsbeschluss 27.02.2018 TOP 6.9 A B Inhalt des/der Beschlusses/Auftrages/ Empfehlung Beteiligungsverfahrens gem. § 4a (3) BauGB i.V. mit § 3 (2) BauGB von der Öffentlichkeit eingegangenen zwei Stellungnahmen entsprechend den Verwaltungsvorschlägen auszuräumen. - die Feststellung der 76. Änderung des Flächennutzungsplanes „RAA-Anlage Haus Forst“ im Stadtteil Manheim. Einstimmige Empfehlung an den Rat folgendes zu beschließen: - Die während der Beteiligung gem. § 4 (1) BauGB und gem. § 4 (2) BauGB eingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange entsprechend den Vorschlägen der Verwaltung auszuräumen. Die während der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB eingegangen Stellungnahmen von Bürgerinnen und Bürgern (Anlage 4) entsprechend den Vorschlägen der Verwaltung ausräumen. Im Zuge der öffentlichen Auslegung gem. § 3 (2) BauGB wurden von Bürgerinnen und Bürgern keine Stellungnahmen abgegeben. - Die Feststellung der 80. Änderung des Flächennutzungsplanes „Vinger Weg“ im Stadtteil Kerpen. Federführung / Amt 16.1 Bearbeitungsstand Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 13.03.2018 der Empfehlung zugestimmt. Die 80. Änderung des Flächennutzungsplans wird der Bezirksregierung zur Genehmigung vorgelegt.