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Beschlussvorlage (VEP HO Nr. 367 "Horremer Straße"; hier: Abschluss eines städtebaulichen Verpflichtungsvertrages)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
153 kB
Datum
24.04.2018
Erstellt
29.03.18, 18:17
Aktualisiert
29.03.18, 18:17
Beschlussvorlage (VEP HO Nr. 367 "Horremer Straße"; hier: Abschluss eines städtebaulichen Verpflichtungsvertrages) Beschlussvorlage (VEP HO Nr. 367 "Horremer Straße"; hier: Abschluss eines städtebaulichen Verpflichtungsvertrages) Beschlussvorlage (VEP HO Nr. 367 "Horremer Straße"; hier: Abschluss eines städtebaulichen Verpflichtungsvertrages)

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KOLPINGSTADT KERPEN DER BÜRGERMEISTER Amt/Abteilung: 17.2 / Bodenmanagement und Liegenschaften Bearbeitung: Detlef Habicht TOP Drs.-Nr.: 157.18 Datum : Beratungsfolge Termin Bemerkungen Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr 10.04.2018 Haupt- und Finanzausschuss 17.04.2018 Stadtrat 24.04.2018 X 14.03.2018 Öffentlicher Teil Nichtöffentlicher Teil VEP HO Nr. 367 "Horremer Straße"; hier: Abschluss eines städtebaulichen Verpflichtungsvertrages Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten X Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von _800_ € (s. Anlage) X Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung; Haushaltsansatz im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden; Im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Deckung: Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden: Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung) Pflichtaufgabe Freiwillige Aufgabe Beschlussentwurf: Der Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr und der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt / der Rat der Kolpingstadt Kerpen beschließt den Abschluss eines städtebaulichen Verpflichtungsvertrages (siehe Anlage) mit der Firma Erftland Kommunale Wohnungsgesellschaft mbH, Schützenstraße 1-3, 50126 Bergheim für den Bereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes HO Nr. 367 „Horremer Straße“. Sachbearbeitung Abteilungsleitung Amtsleitung Zuständiger Dezernent gez. Habicht gez. Comacchio gez. Comacchio Mitzeichnung Dez. Amt Kämmerer Bürgermeister Abt. 10.1 Ratsbüro gez. Spürck gez. Nimtz MAßNAHME: ______________________________________________ ÜBERSICHT lfd. Jahr Ausgaben / Einnahmen Aufwendungen / Erträge 1. Folgejahr 2. Folgejahr 3. Folgejahr 4. Folgejahr Einmalkosten Ausgaben / Aufwendungen Anschaffungskosten (z.B. Baukosten) Einrichtungskosten 800 € Personalkosten Honorare Architekten/Ingenieure o.ä. gesamt: 800 € Einnahmen / Erträge Zuschüsse Beiträge gesamt: Aufwand netto: 800 € Folgekosten: Aufwendungen Sachkosten (z.B. Unterhaltung) Schuldendienste/Zinsen Abschreibung Personalkosten gesamt Erträge Zuschüsse Gebühren gesamt Beschlussvorlage 157.18 Seite 2 Begründung: Das Plangebiet des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes HO Nr. 367 „Horremer Straße“ liegt östlich des Stadtteilzentrums Horrem im Ortsteil Neu-Bottenbroich der Kolpingstadt Kerpen. Umliegend des Plangebietes schließt Wohnbebauung an. Das Umfeld ist somit überwiegend wohnbaulich geprägt. Im Süden und Osten grenzen unmittelbar Waldflächen an das Plangebiet. Das Plangebiet wird durch die Horremer Straße gequert. Auf dem Plangebiet besteht jeweils nördlich und südlich der Horremer Straße eine zweigeschossige Zeilenbebauung mit jeweils acht Wohneinheiten. Die vorhandene Bebauung stellt sich als mindergenutztes Wohnflächenpotenzial im Innenbereich des Siedlungskörpers dar und wird zur Nachverdichtung zurückgebaut. Ziel der Planung ist es, durch den Rückbau der Bestandsbebauung die Neuschaffung von nachfrageorientierten Wohnungen in Mehrfamilienhäusern und somit eine Nachverdichtung im Innenbereich gemäß § 1 Abs. 5 Satz 3 BauGB zu erreichen und dem sparsamen und schonenden Umgangs mit Grund und Boden Sorge zu tragen. Das Konzept sieht jeweils nördlich und südlich der Horremer Straße an Stelle des Bestandes eine zueinander versetzte Riegel-Bebauung vor. Die Gebäude werden mit zwei Vollgeschossen zuzüglich gestaffeltem Geschoss und Flachdach bzw. flach geneigtem Dach vorgesehen. Es werden insgesamt etwa 28 teils barrierefreie Wohneinheiten mit Zwei- bis Vier-Zimmer-Wohnungen projektiert. Darüber hinaus sollen 50 % der geplanten Wohneinheiten als sozial geförderter Wohnraum geschaffen werden. Somit wird eine soziale Durchmischung mit unterschiedlichen Wohnungsgrößen für unterschiedliche Klientele angeboten, sodass der Nachfrage nach Wohnungseigentum und nach günstigen Mietwohnungen im Mehrgeschosswohnungsbau für unterschiedliche Nutzergruppen Rechnung getragen wird. Die Höhenentwicklung der Bebauung nimmt die Trauf- bzw. Firsthöhen der Umgebung sowie der bestehenden Zeilenbebauung auf. Zur Ermöglichung der Wohnraumnachverdichtung entsprechend der heutigen Wohnraumnachfrage stellt sich die Neuplanung im Vergleich zum Bestand in der Grundfläche größer dar. Zur Unterbringung der erforderlichen privaten Stellplätze werden teilweise Stellplätze im Erdgeschoss direkt am Gebäude vorgesehen. Dabei rückt jeweils die zur Horremer Straße liegende Bebauung hälftig ein, sodass die oberen Geschosse über die Stellplätze hinauskragen. Der städtebauliche Entwurf sieht entgegen der Bestandssituation einen baulichen Versatz und somit eine kleinteilige Auflockerung der Wohngebäude zum von Einzel- und Doppelhäusern geprägten Umfeld vor. Gleichzeitig wird die städtebauliche Geste der jetzigen Zeilenbebauung als signifikante Torsituation im Übergangsbereich von Siedlung zu Wald aufrechterhalten und weiter gestärkt. Die Höhenentwicklung der Planbebauung reagiert auf die umliegend vorhandene Bebauung, indem das jeweils oberste Geschoss zurückgestaffelt wird. Da die Kolpingstadt die Planungskosten zur Entwicklung dieses Bereiches derzeit nicht tragen kann, hat der Vertragspartner der Kolpingstadt angeboten, bei dementsprechend vorgezogener Entwicklung dieses Bereiches die Kosten zur Schaffung von Planungsrecht zu übernehmen. Um eine Umsetzung der Planung unter Berücksichtigung der vorgenannten Ziele zu ermöglichen und zu sichern soll nun der in der Anlage beigefügte Entwurf eines städtebaulichen Verpflichtungsvertrages zwischen der Kolpingstadt Kerpen und der Firma Erftland Kommunale Wohnungsgesellschaft mbH, Schützenstraße 1-3, 50126 Bergheim abgeschlossen werden. Die Verwaltung bittet um Beschluss gemäß Beschlussentwurf. Beschlussvorlage 157.18 Seite 3