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Beschlussvorlage (Bebauungsplan BU 370 "Seniorenheim Krankenhausstraße", Stadtteil Buir hier: Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB i.V.m. § 13a BauGB)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
158 kB
Datum
24.04.2018
Erstellt
29.03.18, 18:17
Aktualisiert
29.03.18, 18:17
Beschlussvorlage (Bebauungsplan BU 370 "Seniorenheim Krankenhausstraße", Stadtteil Buir
hier: Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB i.V.m. § 13a BauGB) Beschlussvorlage (Bebauungsplan BU 370 "Seniorenheim Krankenhausstraße", Stadtteil Buir
hier: Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB i.V.m. § 13a BauGB) Beschlussvorlage (Bebauungsplan BU 370 "Seniorenheim Krankenhausstraße", Stadtteil Buir
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hier: Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB i.V.m. § 13a BauGB)

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Inhalt der Datei

KOLPINGSTADT KERPEN DER BÜRGERMEISTER Amt/Abteilung: 16.1 / Stadtplanung Bearbeitung: Claudia Dieken TOP Drs.-Nr.: 161.18 Datum: 13.03.2018 Beratungsfolge Termin Bemerkungen Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr 10.04.2018 Stadtrat 24.04.2018 X Öffentlicher Teil Nichtöffentlicher Teil Bebauungsplan BU 370 "Seniorenheim Krankenhausstraße", Stadtteil Buir hier: Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB i.V.m. § 13a BauGB Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten X Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von 4000 € (s. Anlage) Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung; Haushaltsansatz im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden; Im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Deckung: Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden: Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung) Pflichtaufgabe X Freiwillige Aufgabe Beschlussentwurf: Der Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr empfiehlt/der Rat der Kolpingstadt Kerpen beschließt: 1. Die Aufstellung des Bebauungsplanes BU 370 „Seniorenheim Krankenhausstraße“ im beschleunigten Verfahren gem. § 2 (1) BauGB in Verbindung mit § 13a BauGB. 2. Den Aufstellungsbeschluss gem. § 13a (3) BauGB ortsüblich bekannt zu machen. 3. Die Unterrichtung der Bürger gem. § 3 (1) BauGB durchzuführen, die Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (1) BauGB zu beteiligen. Sachbearbeitung Abteilungsleitung Gez. Dieken Gez. Mackeprang Amtsleitung Zuständiger Dezernent Gez. Schwister Mitzeichnung Dez. Amt Kämmerer Bürgermeister Abt. 10.1 Ratsbüro Gez. Spürck Gez. Nimtz Lage und Größe des Plangebietes Das Plangebiet liegt im Nordwesten des Stadtteils Buir und wird begrenzt im: Norden durch die bestehende Wohnbebauung an der Krankenhausstraße Nordosten durch die Krankenhausstraße Osten bzw. Südosten durch die bestehende Wohnbebauung an der Eichemstraße Süden bzw. Südwesten durch die Bahnstraße bzw. die dortige Wohnbebauung Westen bzw. Nordwesten durch bestehende Wohnbebauung am Hohlweg Die Plangebietsgröße beträgt ca. 7200 m². Ziel und Zweck der Planung Ziel der Planung ist es, durch den Rückbau der Bestandsbebauung die Neuschaffung von einer nachfrageorientierten Pflegeeinrichtung zu erreichen. Mit dem Neubau werden moderne Standards, optimierte Betriebsabläufe und damit höhere Anforderungen an die Pflegebedingungen ermöglicht. Beschlussvorlage 161.18 Seite 2 MAßNAHME: ______________________________________________ ÜBERSICHT lfd. Jahr Ausgaben / Einnahmen Aufwendungen / Erträge 1. Folgejahr 2. Folgejahr 3. Folgejahr 4. Folgejahr Einmalkosten Ausgaben / Aufwendungen Anschaffungskosten (z.B. Baukosten) 4000 € Einrichtungskosten Personalkosten Honorare Architekten/Ingenieure o.ä. gesamt: 4000 € Einnahmen / Erträge Zuschüsse Beiträge gesamt: Aufwand netto: Folgekosten: Aufwendungen Sachkosten (z.B. Unterhaltung) Schuldendienste/Zinsen Abschreibung Personalkosten gesamt Erträge Zuschüsse Gebühren gesamt Beschlussvorlage 161.18 Seite 3 Begründung: 1. Planungsanlass Das Plangebiet liegt im Nordwesten der Kolpingstadt Kerpen im Stadtteil Buir. Umliegend dem Plangebiet schließt Wohnbebauung an. Das Umfeld ist somit überwiegend wohnbaulich geprägt. Im Südwesten grenzt die Bahnstraße sowie im Nordosten die Krankenhausstraße das Plangebiet ab. Auf dem Plangebiet besteht die viergeschossige Pflegeeinrichtung mit gerontopsychiatrischem Bereich „St.-JosefHaus“ des Caritasverbandes für den Rhein-Erft-Kreis e.V. Derzeit umfasst das viergeschossige Gebäude eine Kapazität von bis zu 117 Betten, das Haus ist jedoch nicht vollständig belegt. Der Caritasverband hat bereits im Vorfeld unter Beteiligung mehrerer Architekturbüros geprüft, inwieweit ein Umbau und eine Nachnutzung des Bestandsgebäudes möglich ist. Es hat sich jedoch gezeigt, dass das bestehende Gebäude aufgrund der Schottenbauweise mit engem Raster (Gebäudestruktur) für ein Umbau ungeeignet ist. Die bestehende Pflegeeinrichtung entspricht nicht mehr den aktuellen rechtlichen Anforderungen sowie den modernen Standards. Zukünftig sollen 80 Betten einschließlich gerontopsychiatrischem Bereich im Gebäude untergebracht werden. Damit beabsichtigt der Caritasverband den rechtlichen Vorgaben der Landesregierung für den Bau und den Betrieb der Pflegeheime nachzukommen. Daher bedarf es zur Aufrechterhaltung einer zukünftigen infrastrukturellen Ausstattung für die Betreuung und Pflege in Buir einer Neubaumaßnahme. Mit der Schaffung neuen Wohnraums für Pflegebedürftige wird im Hinblick auf den demografischen Wandel und die erhöhte Nachfrage Sorge getragen. Insgesamt wird mit der Neubebauung die Durchmischung unterschiedlicher Wohnbevölkerung im Stadtteil gesichert. Es wurde ein Antrag auf Aufstellung eines sog. Angebots-Bebauungsplanes gem. § 30 BauGB seitens des Caritasverbandes am 21.12.2017 gestellt. 2. Beschleunigtes Verfahren gem. § 13a BauGB Das Bebauungsplanverfahren soll aufgrund seiner innenstädtischen Lage im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB durchgeführt werden. Da die zulässige Grundfläche des Bebauungsplanes deutlich unterhalb der Obergrenze von 20000 m² liegt, entfällt die Pflicht einer Umweltprüfung gem. 2 (4) BauGB und ein Umweltbericht gem. § 2a BauGB. Eine Artenschutzprüfung gem. § 44 BNatSchG ist im Bebauungsplanverfahren durchzuführen. 3. Verfahrensstand Aufstellungsbeschluss PA 10.04.2018 Rat 24.04.2018 4. Anlagen Anlage 1: Übersichtsplan Anlage 2. Erläuterung zur Planaufstellung Beschlussvorlage 161.18 Seite 4