Daten
Kommune
Kerpen
Größe
158 kB
Datum
24.04.2018
Erstellt
29.03.18, 18:17
Aktualisiert
29.03.18, 18:17
Stichworte
Inhalt der Datei
KOLPINGSTADT KERPEN
DER BÜRGERMEISTER
Amt/Abteilung: 16.1 / Stadtplanung
Bearbeitung: Claudia Dieken
TOP
Drs.-Nr.: 161.18
Datum: 13.03.2018
Beratungsfolge
Termin
Bemerkungen
Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr
10.04.2018
Stadtrat
24.04.2018
X
Öffentlicher Teil
Nichtöffentlicher Teil
Bebauungsplan BU 370 "Seniorenheim Krankenhausstraße", Stadtteil Buir
hier: Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB i.V.m. § 13a BauGB
Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten
X
Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von 4000 € (s. Anlage)
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung;
Haushaltsansatz im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden;
Im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Deckung:
Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden:
Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung)
Pflichtaufgabe
X
Freiwillige Aufgabe
Beschlussentwurf:
Der Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr empfiehlt/der Rat der Kolpingstadt Kerpen
beschließt:
1.
Die Aufstellung des Bebauungsplanes BU 370 „Seniorenheim Krankenhausstraße“ im
beschleunigten Verfahren gem. § 2 (1) BauGB in Verbindung mit § 13a BauGB.
2.
Den Aufstellungsbeschluss gem. § 13a (3) BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
3.
Die Unterrichtung der Bürger gem. § 3 (1) BauGB durchzuführen, die Träger öffentlicher
Belange gem. § 4 (1) BauGB zu beteiligen.
Sachbearbeitung
Abteilungsleitung
Gez. Dieken
Gez. Mackeprang
Amtsleitung
Zuständiger
Dezernent
Gez. Schwister
Mitzeichnung
Dez.
Amt
Kämmerer
Bürgermeister
Abt. 10.1
Ratsbüro
Gez. Spürck
Gez. Nimtz
Lage und Größe des Plangebietes
Das Plangebiet liegt im Nordwesten des Stadtteils Buir und wird begrenzt im:
Norden
durch die bestehende Wohnbebauung an der Krankenhausstraße
Nordosten
durch die Krankenhausstraße
Osten bzw. Südosten
durch die bestehende Wohnbebauung an der Eichemstraße
Süden bzw. Südwesten
durch die Bahnstraße bzw. die dortige Wohnbebauung
Westen bzw. Nordwesten durch bestehende Wohnbebauung am Hohlweg
Die Plangebietsgröße beträgt ca. 7200 m².
Ziel und Zweck der Planung
Ziel der Planung ist es, durch den Rückbau der Bestandsbebauung die Neuschaffung von
einer nachfrageorientierten Pflegeeinrichtung zu erreichen. Mit dem Neubau werden moderne
Standards, optimierte Betriebsabläufe und damit höhere Anforderungen an die
Pflegebedingungen ermöglicht.
Beschlussvorlage 161.18
Seite 2
MAßNAHME:
______________________________________________
ÜBERSICHT
lfd. Jahr
Ausgaben / Einnahmen
Aufwendungen / Erträge
1. Folgejahr
2. Folgejahr
3. Folgejahr
4. Folgejahr
Einmalkosten
Ausgaben / Aufwendungen
Anschaffungskosten (z.B. Baukosten)
4000 €
Einrichtungskosten
Personalkosten
Honorare Architekten/Ingenieure o.ä.
gesamt:
4000 €
Einnahmen / Erträge
Zuschüsse
Beiträge
gesamt:
Aufwand netto:
Folgekosten:
Aufwendungen
Sachkosten (z.B. Unterhaltung)
Schuldendienste/Zinsen
Abschreibung
Personalkosten
gesamt
Erträge
Zuschüsse
Gebühren
gesamt
Beschlussvorlage 161.18
Seite 3
Begründung:
1.
Planungsanlass
Das Plangebiet liegt im Nordwesten der Kolpingstadt Kerpen im Stadtteil Buir.
Umliegend dem Plangebiet schließt Wohnbebauung an. Das Umfeld ist somit
überwiegend wohnbaulich geprägt. Im Südwesten grenzt die Bahnstraße sowie im
Nordosten die Krankenhausstraße das Plangebiet ab. Auf dem Plangebiet besteht die
viergeschossige Pflegeeinrichtung mit gerontopsychiatrischem Bereich „St.-JosefHaus“ des Caritasverbandes für den Rhein-Erft-Kreis e.V.
Derzeit umfasst das viergeschossige Gebäude eine Kapazität von bis zu 117 Betten,
das Haus ist jedoch nicht vollständig belegt. Der Caritasverband hat bereits im Vorfeld
unter Beteiligung mehrerer Architekturbüros geprüft, inwieweit ein Umbau und eine
Nachnutzung des Bestandsgebäudes möglich ist. Es hat sich jedoch gezeigt, dass das
bestehende Gebäude aufgrund der Schottenbauweise mit engem Raster
(Gebäudestruktur) für ein Umbau ungeeignet ist. Die bestehende Pflegeeinrichtung
entspricht nicht mehr den aktuellen rechtlichen Anforderungen sowie den modernen
Standards. Zukünftig sollen 80 Betten einschließlich gerontopsychiatrischem Bereich
im Gebäude untergebracht werden. Damit beabsichtigt der Caritasverband den
rechtlichen Vorgaben der Landesregierung für den Bau und den Betrieb der
Pflegeheime nachzukommen. Daher bedarf es zur Aufrechterhaltung einer zukünftigen
infrastrukturellen Ausstattung für die Betreuung und Pflege in Buir einer
Neubaumaßnahme. Mit der Schaffung neuen Wohnraums für Pflegebedürftige wird im
Hinblick auf den demografischen Wandel und die erhöhte Nachfrage Sorge getragen.
Insgesamt wird mit der Neubebauung die Durchmischung unterschiedlicher
Wohnbevölkerung im Stadtteil gesichert.
Es wurde ein Antrag auf Aufstellung eines sog. Angebots-Bebauungsplanes gem. § 30
BauGB seitens des Caritasverbandes am 21.12.2017 gestellt.
2.
Beschleunigtes Verfahren gem. § 13a BauGB
Das Bebauungsplanverfahren soll aufgrund seiner innenstädtischen Lage im
beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB durchgeführt werden. Da die zulässige
Grundfläche des Bebauungsplanes deutlich unterhalb der Obergrenze von 20000 m² liegt,
entfällt die Pflicht einer Umweltprüfung gem. 2 (4) BauGB und ein Umweltbericht gem.
§ 2a BauGB.
Eine Artenschutzprüfung gem. § 44 BNatSchG ist im Bebauungsplanverfahren
durchzuführen.
3.
Verfahrensstand
Aufstellungsbeschluss PA 10.04.2018 Rat 24.04.2018
4.
Anlagen
Anlage 1: Übersichtsplan
Anlage 2. Erläuterung zur Planaufstellung
Beschlussvorlage 161.18
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