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Beschlussvorlage (Anlage 2: Erläuterung zur planaufstellung)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
132 kB
Datum
24.04.2018
Erstellt
29.03.18, 18:17
Aktualisiert
29.03.18, 18:17
Beschlussvorlage (Anlage 2: Erläuterung zur planaufstellung) Beschlussvorlage (Anlage 2: Erläuterung zur planaufstellung) Beschlussvorlage (Anlage 2: Erläuterung zur planaufstellung) Beschlussvorlage (Anlage 2: Erläuterung zur planaufstellung) Beschlussvorlage (Anlage 2: Erläuterung zur planaufstellung) Beschlussvorlage (Anlage 2: Erläuterung zur planaufstellung)

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Inhalt der Datei

Anlage 2: Erläuterung zur Planaufstellung Seite 1 von 6 ERLÄUTERUNGEN ZUR PLANAUFSTELLUNG INHALT 1. Planungsanlass ....................................................................................................................... 2 2. Ziel und Zweck der Planung .................................................................................................... 2 3. Verfahren .................................................................................................................................. 2 4. Erläuterungen zum Plangebiet................................................................................................ 3 5. 4.1 Lage und Größe des Geltungsbereichs .............................................................................. 3 4.2 Bestehende Situation ......................................................................................................... 3 Planungsvorgaben................................................................................................................... 4 5.1 Regionalplan ...................................................................................................................... 4 5.2 Flächennutzungsplan ......................................................................................................... 4 5.3 Gegenwärtiges Planungsrecht ........................................................................................... 4 6. Städtebauliches Konzept ........................................................................................................ 4 7. Erschließung ............................................................................................................................ 5 7.1 Verkehrliche Erschließung.................................................................................................. 5 7.2 Ruhender Verkehr .............................................................................................................. 5 7.3 Ver- und Entsorgung .......................................................................................................... 5 8. Ökologie und Umweltbelange ................................................................................................. 5 9. Immissionsschutz .................................................................................................................... 5 10. Altlasten und Kampfmittel ....................................................................................................... 6 10.1 Altlasten ........................................................................................................................... 6 10.2 Kampfmittel ...................................................................................................................... 6 11. Kultur- und Sachgüter .............................................................................................................. 6 12. Städtebauliche Kennwerte ...................................................................................................... 6 Anlage 2: Erläuterung zur Planaufstellung 1. Seite 2 von 6 Planungsanlass Das Plangebiet liegt im Nordwesten der Kolpingstadt Kerpen im Stadtteil Buir. Umliegend dem Plangebiet schließt Wohnbebauung an. Das Umfeld ist somit überwiegend wohnbaulich geprägt. Im Südwesten grenzt die Bahnstraße sowie im Nordosten die Krankenhausstraße das Plangebiet ab. Auf dem Plangebiet besteht die viergeschossige Pflegeeinrichtung mit gerontopsychiatrischem Bereich „St.-Josef-Haus“ des Caritasverbandes für den Rhein-Erft-Kreis e.V. Derzeit umfasst das viergeschossige Gebäude eine Kapazität von bis zu 117 Betten, das Haus ist jedoch nicht vollständig belegt. Der Caritasverband hat bereits im Vorfeld unter Beteiligung mehrerer Architekturbüros geprüft, inwieweit ein Umbau und eine Nachnutzung des Bestandsgebäudes möglich ist. Es hat sich jedoch gezeigt, dass das bestehende Gebäude aufgrund der Schottenbauweise mit engem Raster (Gebäudestruktur) für einen Umbau ungeeignet ist. Die bestehende Pflegeeinrichtung entspricht nicht mehr den aktuellen rechtlichen Anforderungen sowie den modernen Standards. Zukünftig sollen 80 Betten einschließlich gerontopsychiatrischem Bereichs im Gebäude untergebracht werden. Damit beabsichtigt der Caritasverband den rechtlichen Vorgaben der Landesregierung für den Bau und den Betrieb der Pflegeheime nachzukommen. Daher bedarf es zur Aufrechterhaltung einer zukünftigen infrastrukturellen Ausstattung für die Betreuung und Pflege in Buir einer Neubaumaßnahme. Mit der Schaffung neuen Wohnraums für Pflegebedürftige wird im Hinblick auf den demografischen Wandel und die erhöhte Nachfrage Sorge getragen. Insgesamt wird mit der Neubebauung die Durchmischung unterschiedlicher Wohnbevölkerung im Stadtteil gesichert. Es wurde ein Antrag auf Aufstellung eines sog. Angebots-Bebauungsplanes gem. § 30 BauGB seitens des Caritasverbandes am 21.12.2017 gestellt. 2. Ziel und Zweck der Planung Die Aufstellung des Bebauungsplanes hat zum Ziel, die städtebauliche Ordnung im gewachsenen Innenbereich des Stadtteils Buir zu sichern und die Innenentwicklung im Sinne des § 1 Abs. 5 Satz 3 BauGB zu stärken sowie dem sparsamen und schonenden Umgang mit Grund und Boden Rechnung zu tragen. Ziel der Planung ist es, durch den Rückbau der Bestandsbebauung die Neuschaffung von einer nachfrageorientierten Pflegeeinrichtung zu erreichen. Mit dem Neubau werden moderne Standards, optimierte Betriebsabläufe und damit höhere Anforderungen an die Pflegebedingungen ermöglicht. Der Caritasverband errichtet derzeit eine neue Pflegeeinrichtung in Kerpen-Sindorf, an der Heppendorfer Straße. Die Pflegeeinrichtung in Sindorf soll im Dezember 2018 fertiggestellt werden. Sodann können die Bewohner des St.-Josef-Hauses in den Neubau nach Sindorf umziehen. Nach Fertigstellung des Neubaus in Buir können die nach Sindorf umgesiedelten Bewohner entscheiden, ob ein Rück-Umzug nach Buir gewünscht wird, oder ob die Bewohner am Standort in Sindorf verbleiben möchten. Der gerontopsychiatrische Bereich zieht nach erfolgter Umsetzung des Vorhabens nach Kerpen-Buir zurück. Mit der geplanten Nutzung wird das Angebot an unterschiedlichen Wohntypologien im Stadtteil gesichert. Im Plangebiet ist die Festsetzung einer Gemeinbedarfsfläche geplant. 3. Verfahren Die Aufstellung des Bebauungsplanes soll als sog. Angebots-Bebauungsplan gemäß § 30 BauGB im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB erfolgen. Der Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr der Kolpingstadt Kerpen hat in seiner Sitzung am 27.02.2018 den Antrag des Caritasverbandes zur Aufstellung eines Angebots-Bebauungsplanes zur Kenntnis genommen und die Verwaltung mit der Vorbereitung des Aufstellungsbeschlusses beauftragt. Anlage 2: Erläuterung zur Planaufstellung 4. Erläuterungen zum Plangebiet 4.1 Lage und Größe des Geltungsbereichs Seite 3 von 6 Das Plangebiet liegt im Nordwesten des Stadtteils Buir und wird begrenzt im: Norden durch die bestehende Wohnbebauung an der Krankenhausstraße Nordosten durch die Krankenhausstraße Osten bzw. Südosten durch die bestehende Wohnbebauung an der Eichemstraße Süden bzw. Südwesten durch die Bahnstraße bzw. die dortige Wohnbebauung Westen bzw. Nordwesten durch bestehende Wohnbebauung am Hohlweg Das Plangebiet mit einer Größe von ca. 7.200 m² umfasst in der Gemarkung Buir, Flur 11 die Flurstücke 76/1, 1123/67, 1857, 1858, 1859, 1945, 1948, 1960, 1962, 1964 und 1966. Die genaue Abgrenzung des Geltungsbereiches ist dem Übersichtsplan zu entnehmen. 4.2 Bestehende Situation Das Plangebiet liegt wenige hundert Meter westlich des Ortszentrums Buir (Einkaufslage Kirchenstraße/Steinweg). Umliegend des Plangebietes schließt Wohnbebauung an, nordöstlich grenzt unmittelbar die Krankenhausstraße, südwestlich unmittelbar die Bahnstraße an. Das Umfeld ist überwiegend wohnbaulich geprägt, vereinzelt finden sich Einzelhandels- und Dienstleistungsnutzungen, Gastronomie, Hofläden und sonstige landwirtschaftliche Nutzungen. Die umliegende Bebauung besteht überwiegend aus ein- bis zweigeschossiger Einfamilienhausbebauung in offener Bauweise. Die Ortslage weist somit eine gleichmäßig niedrige Höhenausbildung auf; die etwa 100 m südöstlich des Plangebietes bestehende katholische Kirche St. Michael bildet einen markanten Hochpunkt im sonst niedrig gebauten Siedlungsgefüge. Großformatige Strukturen in Form von öffentlichen Einrichtungen, Landwirtschaftsbetrieben, Gewerbe- und Einzelhandelsbetrieben stellen im von Einfamilienhäusern geprägten Stadtteil eine Ausnahme dar und übernehmen städtebaulich ortsbildprägende Funktionen. Auf dem Plangebiet befindet sich die viergeschossige Pflegeeinrichtung des Caritasverbandes „St. Josef-Haus“ mit einer Kapazität von bis zu 117 Betten einschließlich gerontopsychiatrischem Bereichs. Das Haus stellt sich im Bestand als architektonische Sonderform in die Umgebung dar und nimmt neben den o.g. Strukturen eine ortsbildprägende Funktion ein. Neben Stellplatzanlagen und Wegestrukturen sind die Freibereiche des Plangebietes überwiegend gärtnerisch gestaltet. Das Plangebiet ist bereits im Bestand über die Krankenhausstraße sowie über die Bahnstraße (L 276) an das örtliche Straßennetz angebunden. Über die umliegenden Landes- und Bundesstraßen erreicht man in rund 10 Fahrminuten jeweils die Anschlussstellen AS Merzenich und AS Elsdorf der Bundesautobahn A 4. In unmittelbarer fußläufiger Nähe befindet sich an der St.-Michael-Kirche die Haltestelle der Buslinie 939 mit Zielen zum Bahnhof Buir sowie zur Innenstadt der Kreisstadt Bergheim (Busbahnhof). Der Bahnhof Buir ist auch in rund 10 Gehminuten (rund 500 m) erreichbar; über die S-Bahn-Linien S13 und S19 sind die Ziele Düren und Köln erreichbar sowie hierüber jeweils Anschluss an das überregionale Schienennetz vorhanden. Das Umfeld bietet infrastrukturell vielfältige Angebote für alle Altersstufen. So sind unweit des Plangebietes zahlreiche Nahversorgungseinrichtungen, aber auch kulturelle bzw. soziale Einrichtungen im Stadtteilzentrum Buir entlang der Kirchenstraße/Steinweg sowie in den verkehrlich nahegelegenen Stadtteilzentren der Kolpingstadt Kerpen vorhanden. Ausgiebige Freizeitmöglichkeiten in Form von z. B. Fußballplätzen oder Reitanlagen bieten vielfältige, institutionalisierte Sportaktivitäten; zur Naherholung dienen die unmittelbar angrenzenden Freibereiche außerhalb des Siedlungskörpers sowie weitläufige Parkanlagen innerhalb von Buir. Anlage 2: Erläuterung zur Planaufstellung 5. Planungsvorgaben 5.1 Regionalplan Seite 4 von 6 Der gültige Regionalplan der Bezirksregierung Köln, Teilabschnitt Region Köln, stellt den Geltungsbereich des Bebauungsplanes als allgemeinen Siedlungsbereich (ASB) dar. Die Ziele der Raumordnung werden somit gemäß § 1 Abs. 4 BauGB berücksichtigt. 5.2 Flächennutzungsplan In der wirksamen 1. Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) der Kolpingstadt Kerpen sind die Flächen des Geltungsbereiches als Gemeinbedarfsfläche mit der Widmung „Altenheim und Kindergarten“ dargestellt. Die beabsichtigte Nutzung des Plangebietes lässt sich somit vollständig aus dem wirksamen Flächennutzungsplan der Kolpingstadt Kerpen entwickeln. Die unmittelbar nördlich an das Plangebiet angrenzenden Wohnsiedlungen werden im Flächennutzungsplan als Wohnbauflächen sowie die Bebauung entlang der Bahnstraße als „Gemischte Bauflächen“ dargestellt. 5.3 Gegenwärtiges Planungsrecht Für das Plangebiet besteht kein rechtskräftiger Bebauungsplan. Planungen in diesem Bereich richten sich bisher nach § 34 BauGB. Um die Entwicklung des Gebietes planungsrechtlich abzusichern, soll ein Bebauungsplan aufgestellt werden. 6. Städtebauliches Konzept Das Plangebiet liegt, von der Bahnstraße und von der Eichemstraße aus gesehen, in zweiter Reihe, im rückwärtigen Bereich der straßenbegleitenden Wohnhäuser und ist über die Hauptzufahrt an der Bahnstraße bereits erschlossen; eine zweite Zufahrt besteht über die Krankenhausstraße. Für das Plangebiet ist der Neubau einer Pflegeeinrichtung mit 80 Betten einschließlich gerontopsychiatrischem Bereich vorgesehen, da der viergeschossige Bestandsbau mit einer Kapazität von ca. 117 Betten nicht ausgelastet ist und nicht mehr den heutigen Anforderungen entspricht. Hierfür ist der Rückbau der Bestandsbebauung erforderlich. Die derzeitigen Bewohner sollen für die Zeit der Baumaßnahmen in die derzeit in Umsetzung befindliche Pflegeeinrichtung des Caritasverbandes nach Kerpen-Sindorf umziehen. Nach erfolgter Realisierung des Standortes in Buir können die Bewohner entscheiden, ob sie in der Pflegeeinrichtung in KerpenSindorf oder in Kerpen-Buir wohnen möchten. Der gerontopsychiatrische Bereich zieht nach Umsetzung der Planung wieder nach Buir zurück. Die derzeitige Pflegeeinrichtung stellt sich im Bestand mit vier Geschossen als städtebaulicher Fremdkörper in die sonst mit wohnbaulicher Wohnnutzung in Form von Einfamilienhäusern geprägte Umgebung ein. Damit übernimmt der Bestandsbau mit den anderen öffentlichen Einrichtungen im Stadtteil Buir eine ortsbildprägende Funktion ein. Diese städtebauliche Funktion soll auch mit dem Neubau der Pflegeeinrichtung gesichert werden. Der Neubau staffelt sich nach Südwesten ab und soll sich als bis zu dreigeschossiger und versetzter Baukörper mit drei Gebäudetrakten von der Krankenhausstraße in Richtung Süden erstrecken. Der Neubau reagiert von der Höhe und seiner modernen Architektur städtebaulich besser auf die nähere Umgebung, bewahrt aber aufgrund der gewählten Kubatur die ortsbildprägende Funktion. Im Erdgeschoss sind neben dem Foyer und den Zimmern für die Bewohner auch eine Küche mit Cafeteria und Außenterrasse, die Verwaltung, eine Kapelle sowie weitere Gemeinschaftsräume vorgesehen. Die Freibereiche des Plangebietes dienen im Bestand u.a. der Unterbringung des ruhenden Verkehrs und sind zum überwiegenden Teil gärtnerisch angelegt. Mit dem Rückbau und Neubau der Architektur werden auch die Freibereiche neu geordnet und gestaltet. Neue Terrassenbereiche ermöglichen den Übergang von den Gemeinschaftsräumen im Gebäude in die Gärten. Für die Bewohner ist ein großzügiger allgemeiner Garten vorgesehen und zusätzliche geschützte Gartenbereiche dienen den besonderen Anforderungen einzelner Bewohnergruppen mit erhöhtem Pflegegrad. Anlage 2: Erläuterung zur Planaufstellung Seite 5 von 6 Sowohl städtebaulich als auch architektonisch werden durch Verknüpfungen und räumliche Bündelungen mittels Grundriss- sowie Gebäudeanordnung und Freiraumgestaltung kurze Wege zwischen den jeweiligen Nutzungen erreicht, sodass für das Personal organisatorisch optimierte und für die Bewohner belastungsarme Abläufe möglich sind. Entlang der horizontalen und vertikalen Erschließung sind Gemeinschaftsräume und -bereiche angeordnet. Der zentrale, barrierefreie Erschließungskern ermöglicht kurze Wege zwischen den privaten sowie gemeinschaftlichen Nutzungen, welche die soziale Interaktion der Bewohner ermöglicht und stärkt. Das Konzept des sozialen Austausches wird gleichsam in den Freibereichen mit Außenterrassen und landschaftsgärtnerisch angelegten Flächen fortgesetzt. 7. Erschließung 7.1 Verkehrliche Erschließung Die verkehrliche Haupterschließung für das Plangebiet erfolgt über die bestehende Hauptzufahrt an der Bahnstraße (L 276). Die Anlieferung zur Andienung der Küche sowie der Mitarbeiterzugang soll über die bestehende sekundäre Zufahrt an der Krankenhausstraße erfolgen. Eine zweite, geplante Zufahrt an der Krankenhausstraße soll den Mitarbeiterstellplatz erschließen. 7.2 Ruhender Verkehr Der ruhende Verkehr für die Bewohner, das Personal und die Besucher wird im Plangebiet auf dem privaten Grundstück selbst untergebracht. Über die bestehende Hauptzufahrt an der Bahnstraße ist dem Neubau ein Besucherstellplatz vorgelagert. Mitarbeiterstellplätze sind an der Krankenhausstraße geplant. 7.3 Ver- und Entsorgung Das Plangebiet ist bereits über die bestehende Infrastruktur erschlossen. Das auf dem Plangebiet anfallende Niederschlagswasser ist gemäß § 55 Wasserhaushaltsgesetz i.V.m. § 44 Landeswassergesetz zu beseitigen. Das Plangebiet ist nicht erstmals bebaut und versiegelt, sodass die Abwasserbeseitigung über die bestehende Kanalisation erfolgen kann. 8. Ökologie und Umweltbelange Gem. § 1 Abs. 5 und Abs. 7 BauGB sind bei der Aufstellung von Bebauungsplänen die Belange des Umweltschutzes, des Naturschutzes und der Landschaftspflege, insbesondere des Naturhaushaltes, des Wassers, der Luft und des Bodens sowie des Klimas zu berücksichtigen. Gemäß § 19 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) und § 4a Landschaftsgesetz (LG NRW) ist der Eingriff in Natur und Landschaft auszugleichen. Bei der Aufstellung eines Bebauungsplanes im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB entfällt die Pflicht eine Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB, der Umweltbericht gemäß § 2a BauGB und die Angabe gem. § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, entfällt ebenfalls. Auf eine Eingriffs-Ausgleichsbilanzierung kann hier verzichtet werden. Eine Überwachung der erheblichen Umweltauswirkungen, die aufgrund der Durchführung des Bebauungsplanes eintreten (§ 4c BauGB), erfolgt im beschleunigten Verfahren ebenfalls nicht. Gleichwohl wird im weiteren Verfahren des Bebauungsplanes eine Betrachtung der Umweltbelange vorgenommen. Der Artenschutzbeitrag wird im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens erstellt. 9. Immissionsschutz Von den unmittelbar umliegenden Straßen können aufgrund der geringen Verkehrsmengen Lärmimmissionen ausgeschlossen werden. Auch befinden sich keine wesentlichen Lärmquellen aus Gewerbe- oder Fluglärm in der näheren Umgebung des Plangebietes. Etwa 350 m nordwestlich des Plangebietes verläuft die 2015 in Betrieb genommene Bundesautobahn A 4 Köln-Aachen. Die Autobahnverlegung wurde aufgrund der Erweiterung des BraunkohleAbbaugebietes Hambach durchgeführt. Im Rahmen der Straßenbaumaßnahmen wurden die Bestimmungen der 16. Bundesimmissionsschutz-Verordnung (16. BImSchV) berücksichtigt und Anlage 2: Erläuterung zur Planaufstellung Seite 6 von 6 Schallschutzmaßnahmen (Troglage, Lärmschutzwände, „Flüsterasphalt“) zum Schutz der bestehenden Bevölkerung von Kerpen-Buir umgesetzt. Die lärmschutztechnischen Anforderungen aus Straßenverkehrslärm können für das Plangebiet damit bereits als erfüllt betrachtet werden. Gleichwohl sind gemäß der Umgebungslärmkartierung (3. Stufe, Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen, 2017) für das Plangebiet Lärmpegel von bis zu 55 dB(A) im Nachtzeitraum verzeichnet. Darüber hinaus verläuft südlich der Autobahn die Bahntrasse der Deutschen Bahn, nördlich der Autobahn verläuft die sog. Hambachbahn des Braunkohle-Tagebaus Hambach. Auch zu den Schienentrassen wurden bereits Schallschutzmaßnahmen in Form von Lärmschutzwänden und Lärmschutzwällen umgesetzt. Die Umgebungslärmkarten zum Schienenverkehrslärm weisen für das Plangebiet Lärmpegel von bis zu 60 dB(A) im Nachtzeitraum auf. Auf das Plangebiet wirken somit Verkehrslärmimmissionen ein. Eine schalltechnische Untersuchung wurde bereits beauftragt, die Ergebnisse werden im weiteren Verfahren berücksichtigt und entsprechende Festsetzungen, sofern erforderlich, in den Bebauungsplan aufgenommen. Auch werden die mit der Planung der Pflegeeinrichtung zusammenhängenden Lärmauswirkungen (z.B. aus Parkplatzlärm) auf die bestehende Wohn- und Arbeitsbevölkerung im Zuge des Schallgutachtens untersucht. 10. Altlasten und Kampfmittel 10.1 Altlasten Nach derzeitigem Kenntnisstand liegen keine Anhaltspunkte für Altlasten, Verdachtsflächen, Altablagerungen oder schädliche Bodenveränderungen vor. 10.2 Kampfmittel Zum derzeitigen Verfahrensstand liegen keine Angaben über Kampfmittel im Plangebiet vor. Im Rahmen der Beteiligung der Behörden gemäß § 4 BauGB wird die Bezirksregierung – Kampfmittelbeseitigungsdienst (KBD) – am Verfahren beteiligt und es wird ein Hinweis zum Umgang bei Kampfmittelfunden in den Bebauungsplan aufgenommen. 11. Kultur- und Sachgüter Nach derzeitigem Kenntnisstand liegen keine Anhaltspunkte für das Vorhandensein von Baudenkmälern oder Bodendenkmälern im Plangebiet vor. Im Rahmen der Beteiligung der Behörden gemäß § 4 BauGB wird das LVR-Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland am Verfahren beteiligt und es wird ein Hinweis zum Umgang bei Bodendenkmalfunden gemäß § 15 und § 16 Denkmalschutzgesetz (DSchG) aufgenommen. 12. Städtebauliche Kennwerte Geltungsbereich (Bruttobauland) aufgestellt: Haan, den 13.03.2018 Dipl.-Ing. Kadir Özbölük ISR Innovative Stadt- und Raumplanung GmbH Kerpen im März 2018 Joachim Schwister Technischer Beigeordneter ca. 7.200 m²