Daten
Kommune
Kerpen
Größe
132 kB
Datum
24.04.2018
Erstellt
29.03.18, 18:17
Aktualisiert
29.03.18, 18:17
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Anlage 2: Erläuterung zur Planaufstellung
Seite 1 von 6
ERLÄUTERUNGEN ZUR PLANAUFSTELLUNG
INHALT
1.
Planungsanlass ....................................................................................................................... 2
2.
Ziel und Zweck der Planung .................................................................................................... 2
3.
Verfahren .................................................................................................................................. 2
4.
Erläuterungen zum Plangebiet................................................................................................ 3
5.
4.1
Lage und Größe des Geltungsbereichs .............................................................................. 3
4.2
Bestehende Situation ......................................................................................................... 3
Planungsvorgaben................................................................................................................... 4
5.1
Regionalplan ...................................................................................................................... 4
5.2
Flächennutzungsplan ......................................................................................................... 4
5.3
Gegenwärtiges Planungsrecht ........................................................................................... 4
6.
Städtebauliches Konzept ........................................................................................................ 4
7.
Erschließung ............................................................................................................................ 5
7.1
Verkehrliche Erschließung.................................................................................................. 5
7.2
Ruhender Verkehr .............................................................................................................. 5
7.3
Ver- und Entsorgung .......................................................................................................... 5
8.
Ökologie und Umweltbelange ................................................................................................. 5
9.
Immissionsschutz .................................................................................................................... 5
10. Altlasten und Kampfmittel ....................................................................................................... 6
10.1
Altlasten ........................................................................................................................... 6
10.2
Kampfmittel ...................................................................................................................... 6
11. Kultur- und Sachgüter .............................................................................................................. 6
12. Städtebauliche Kennwerte ...................................................................................................... 6
Anlage 2: Erläuterung zur Planaufstellung
1.
Seite 2 von 6
Planungsanlass
Das Plangebiet liegt im Nordwesten der Kolpingstadt Kerpen im Stadtteil Buir. Umliegend dem
Plangebiet schließt Wohnbebauung an. Das Umfeld ist somit überwiegend wohnbaulich geprägt.
Im Südwesten grenzt die Bahnstraße sowie im Nordosten die Krankenhausstraße das Plangebiet
ab. Auf dem Plangebiet besteht die viergeschossige Pflegeeinrichtung mit
gerontopsychiatrischem Bereich „St.-Josef-Haus“ des Caritasverbandes für den Rhein-Erft-Kreis
e.V.
Derzeit umfasst das viergeschossige Gebäude eine Kapazität von bis zu 117 Betten, das Haus
ist jedoch nicht vollständig belegt. Der Caritasverband hat bereits im Vorfeld unter Beteiligung
mehrerer Architekturbüros geprüft, inwieweit ein Umbau und eine Nachnutzung des
Bestandsgebäudes möglich ist. Es hat sich jedoch gezeigt, dass das bestehende Gebäude
aufgrund der Schottenbauweise mit engem Raster (Gebäudestruktur) für einen Umbau
ungeeignet ist. Die bestehende Pflegeeinrichtung entspricht nicht mehr den aktuellen rechtlichen
Anforderungen sowie den modernen Standards. Zukünftig sollen 80 Betten einschließlich
gerontopsychiatrischem Bereichs im Gebäude untergebracht werden. Damit beabsichtigt der
Caritasverband den rechtlichen Vorgaben der Landesregierung für den Bau und den Betrieb der
Pflegeheime nachzukommen. Daher bedarf es zur Aufrechterhaltung einer zukünftigen
infrastrukturellen Ausstattung für die Betreuung und Pflege in Buir einer Neubaumaßnahme. Mit
der Schaffung neuen Wohnraums für Pflegebedürftige wird im Hinblick auf den demografischen
Wandel und die erhöhte Nachfrage Sorge getragen. Insgesamt wird mit der Neubebauung die
Durchmischung unterschiedlicher Wohnbevölkerung im Stadtteil gesichert.
Es wurde ein Antrag auf Aufstellung eines sog. Angebots-Bebauungsplanes gem. § 30 BauGB
seitens des Caritasverbandes am 21.12.2017 gestellt.
2.
Ziel und Zweck der Planung
Die Aufstellung des Bebauungsplanes hat zum Ziel, die städtebauliche Ordnung im
gewachsenen Innenbereich des Stadtteils Buir zu sichern und die Innenentwicklung im Sinne des
§ 1 Abs. 5 Satz 3 BauGB zu stärken sowie dem sparsamen und schonenden Umgang mit Grund
und Boden Rechnung zu tragen.
Ziel der Planung ist es, durch den Rückbau der Bestandsbebauung die Neuschaffung von einer
nachfrageorientierten Pflegeeinrichtung zu erreichen. Mit dem Neubau werden moderne
Standards, optimierte Betriebsabläufe und damit höhere Anforderungen an die
Pflegebedingungen ermöglicht.
Der Caritasverband errichtet derzeit eine neue Pflegeeinrichtung in Kerpen-Sindorf, an der
Heppendorfer Straße. Die Pflegeeinrichtung in Sindorf soll im Dezember 2018 fertiggestellt
werden. Sodann können die Bewohner des St.-Josef-Hauses in den Neubau nach Sindorf
umziehen. Nach Fertigstellung des Neubaus in Buir können die nach Sindorf umgesiedelten
Bewohner entscheiden, ob ein Rück-Umzug nach Buir gewünscht wird, oder ob die Bewohner
am Standort in Sindorf verbleiben möchten. Der gerontopsychiatrische Bereich zieht nach
erfolgter Umsetzung des Vorhabens nach Kerpen-Buir zurück.
Mit der geplanten Nutzung wird das Angebot an unterschiedlichen Wohntypologien im Stadtteil
gesichert. Im Plangebiet ist die Festsetzung einer Gemeinbedarfsfläche geplant.
3.
Verfahren
Die Aufstellung des Bebauungsplanes soll als sog. Angebots-Bebauungsplan gemäß § 30
BauGB im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB erfolgen. Der Ausschuss für
Stadtplanung und Verkehr der Kolpingstadt Kerpen hat in seiner Sitzung am 27.02.2018 den
Antrag des Caritasverbandes zur Aufstellung eines Angebots-Bebauungsplanes zur Kenntnis
genommen und die Verwaltung mit der Vorbereitung des Aufstellungsbeschlusses beauftragt.
Anlage 2: Erläuterung zur Planaufstellung
4.
Erläuterungen zum Plangebiet
4.1
Lage und Größe des Geltungsbereichs
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Das Plangebiet liegt im Nordwesten des Stadtteils Buir und wird begrenzt im:
Norden
durch die bestehende Wohnbebauung an der Krankenhausstraße
Nordosten
durch die Krankenhausstraße
Osten bzw. Südosten
durch die bestehende Wohnbebauung an der Eichemstraße
Süden bzw. Südwesten
durch die Bahnstraße bzw. die dortige Wohnbebauung
Westen bzw. Nordwesten durch bestehende Wohnbebauung am Hohlweg
Das Plangebiet mit einer Größe von ca. 7.200 m² umfasst in der Gemarkung Buir, Flur 11 die
Flurstücke 76/1, 1123/67, 1857, 1858, 1859, 1945, 1948, 1960, 1962, 1964 und 1966.
Die genaue Abgrenzung des Geltungsbereiches ist dem Übersichtsplan zu entnehmen.
4.2
Bestehende Situation
Das Plangebiet liegt wenige hundert Meter westlich des Ortszentrums Buir (Einkaufslage
Kirchenstraße/Steinweg). Umliegend des Plangebietes schließt Wohnbebauung an, nordöstlich
grenzt unmittelbar die Krankenhausstraße, südwestlich unmittelbar die Bahnstraße an. Das
Umfeld ist überwiegend wohnbaulich geprägt, vereinzelt finden sich Einzelhandels- und
Dienstleistungsnutzungen, Gastronomie, Hofläden und sonstige landwirtschaftliche Nutzungen.
Die umliegende Bebauung besteht überwiegend aus ein- bis zweigeschossiger
Einfamilienhausbebauung in offener Bauweise. Die Ortslage weist somit eine gleichmäßig
niedrige Höhenausbildung auf; die etwa 100 m südöstlich des Plangebietes bestehende
katholische Kirche St. Michael bildet einen markanten Hochpunkt im sonst niedrig gebauten
Siedlungsgefüge. Großformatige Strukturen in Form von öffentlichen Einrichtungen,
Landwirtschaftsbetrieben, Gewerbe- und Einzelhandelsbetrieben stellen im von
Einfamilienhäusern geprägten Stadtteil eine Ausnahme dar und übernehmen städtebaulich
ortsbildprägende Funktionen.
Auf dem Plangebiet befindet sich die viergeschossige Pflegeeinrichtung des Caritasverbandes
„St. Josef-Haus“ mit einer Kapazität von bis zu 117 Betten einschließlich gerontopsychiatrischem
Bereichs. Das Haus stellt sich im Bestand als architektonische Sonderform in die Umgebung dar
und nimmt neben den o.g. Strukturen eine ortsbildprägende Funktion ein. Neben
Stellplatzanlagen und Wegestrukturen sind die Freibereiche des Plangebietes überwiegend
gärtnerisch gestaltet. Das Plangebiet ist bereits im Bestand über die Krankenhausstraße sowie
über die Bahnstraße (L 276) an das örtliche Straßennetz angebunden. Über die umliegenden
Landes- und Bundesstraßen erreicht man in rund 10 Fahrminuten jeweils die Anschlussstellen
AS Merzenich und AS Elsdorf der Bundesautobahn A 4.
In unmittelbarer fußläufiger Nähe befindet sich an der St.-Michael-Kirche die Haltestelle der
Buslinie 939 mit Zielen zum Bahnhof Buir sowie zur Innenstadt der Kreisstadt Bergheim
(Busbahnhof). Der Bahnhof Buir ist auch in rund 10 Gehminuten (rund 500 m) erreichbar; über
die S-Bahn-Linien S13 und S19 sind die Ziele Düren und Köln erreichbar sowie hierüber jeweils
Anschluss an das überregionale Schienennetz vorhanden.
Das Umfeld bietet infrastrukturell vielfältige Angebote für alle Altersstufen. So sind unweit des
Plangebietes zahlreiche Nahversorgungseinrichtungen, aber auch kulturelle bzw. soziale
Einrichtungen im Stadtteilzentrum Buir entlang der Kirchenstraße/Steinweg sowie in den
verkehrlich nahegelegenen Stadtteilzentren der Kolpingstadt Kerpen vorhanden.
Ausgiebige Freizeitmöglichkeiten in Form von z. B. Fußballplätzen oder Reitanlagen bieten
vielfältige, institutionalisierte Sportaktivitäten; zur Naherholung dienen die unmittelbar
angrenzenden Freibereiche außerhalb des Siedlungskörpers sowie weitläufige Parkanlagen
innerhalb von Buir.
Anlage 2: Erläuterung zur Planaufstellung
5.
Planungsvorgaben
5.1
Regionalplan
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Der gültige Regionalplan der Bezirksregierung Köln, Teilabschnitt Region Köln, stellt den
Geltungsbereich des Bebauungsplanes als allgemeinen Siedlungsbereich (ASB) dar. Die Ziele
der Raumordnung werden somit gemäß § 1 Abs. 4 BauGB berücksichtigt.
5.2
Flächennutzungsplan
In der wirksamen 1. Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) der Kolpingstadt Kerpen sind
die Flächen des Geltungsbereiches als Gemeinbedarfsfläche mit der Widmung „Altenheim und
Kindergarten“ dargestellt. Die beabsichtigte Nutzung des Plangebietes lässt sich somit
vollständig aus dem wirksamen Flächennutzungsplan der Kolpingstadt Kerpen entwickeln.
Die unmittelbar nördlich an das Plangebiet angrenzenden Wohnsiedlungen werden im
Flächennutzungsplan als Wohnbauflächen sowie die Bebauung entlang der Bahnstraße als
„Gemischte Bauflächen“ dargestellt.
5.3
Gegenwärtiges Planungsrecht
Für das Plangebiet besteht kein rechtskräftiger Bebauungsplan. Planungen in diesem Bereich
richten sich bisher nach § 34 BauGB. Um die Entwicklung des Gebietes planungsrechtlich
abzusichern, soll ein Bebauungsplan aufgestellt werden.
6.
Städtebauliches Konzept
Das Plangebiet liegt, von der Bahnstraße und von der Eichemstraße aus gesehen, in zweiter
Reihe, im rückwärtigen Bereich der straßenbegleitenden Wohnhäuser und ist über die
Hauptzufahrt an der Bahnstraße bereits erschlossen; eine zweite Zufahrt besteht über die
Krankenhausstraße.
Für das Plangebiet ist der Neubau einer Pflegeeinrichtung mit 80 Betten einschließlich
gerontopsychiatrischem Bereich vorgesehen, da der viergeschossige Bestandsbau mit einer
Kapazität von ca. 117 Betten nicht ausgelastet ist und nicht mehr den heutigen Anforderungen
entspricht. Hierfür ist der Rückbau der Bestandsbebauung erforderlich. Die derzeitigen Bewohner
sollen für die Zeit der Baumaßnahmen in die derzeit in Umsetzung befindliche Pflegeeinrichtung
des Caritasverbandes nach Kerpen-Sindorf umziehen. Nach erfolgter Realisierung des
Standortes in Buir können die Bewohner entscheiden, ob sie in der Pflegeeinrichtung in KerpenSindorf oder in Kerpen-Buir wohnen möchten. Der gerontopsychiatrische Bereich zieht nach
Umsetzung der Planung wieder nach Buir zurück.
Die derzeitige Pflegeeinrichtung stellt sich im Bestand mit vier Geschossen als städtebaulicher
Fremdkörper in die sonst mit wohnbaulicher Wohnnutzung in Form von Einfamilienhäusern
geprägte Umgebung ein. Damit übernimmt der Bestandsbau mit den anderen öffentlichen
Einrichtungen im Stadtteil Buir eine ortsbildprägende Funktion ein. Diese städtebauliche Funktion
soll auch mit dem Neubau der Pflegeeinrichtung gesichert werden.
Der Neubau staffelt sich nach Südwesten ab und soll sich als bis zu dreigeschossiger und
versetzter Baukörper mit drei Gebäudetrakten von der Krankenhausstraße in Richtung Süden
erstrecken. Der Neubau reagiert von der Höhe und seiner modernen Architektur städtebaulich
besser auf die nähere Umgebung, bewahrt aber aufgrund der gewählten Kubatur die
ortsbildprägende Funktion. Im Erdgeschoss sind neben dem Foyer und den Zimmern für die
Bewohner auch eine Küche mit Cafeteria und Außenterrasse, die Verwaltung, eine Kapelle sowie
weitere Gemeinschaftsräume vorgesehen.
Die Freibereiche des Plangebietes dienen im Bestand u.a. der Unterbringung des ruhenden
Verkehrs und sind zum überwiegenden Teil gärtnerisch angelegt. Mit dem Rückbau und Neubau
der Architektur werden auch die Freibereiche neu geordnet und gestaltet. Neue
Terrassenbereiche ermöglichen den Übergang von den Gemeinschaftsräumen im Gebäude in
die Gärten. Für die Bewohner ist ein großzügiger allgemeiner Garten vorgesehen und zusätzliche
geschützte Gartenbereiche dienen den besonderen Anforderungen einzelner Bewohnergruppen
mit erhöhtem Pflegegrad.
Anlage 2: Erläuterung zur Planaufstellung
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Sowohl städtebaulich als auch architektonisch werden durch Verknüpfungen und räumliche
Bündelungen mittels Grundriss- sowie Gebäudeanordnung und Freiraumgestaltung kurze Wege
zwischen den jeweiligen Nutzungen erreicht, sodass für das Personal organisatorisch optimierte
und für die Bewohner belastungsarme Abläufe möglich sind.
Entlang der horizontalen und vertikalen Erschließung sind Gemeinschaftsräume und -bereiche
angeordnet. Der zentrale, barrierefreie Erschließungskern ermöglicht kurze Wege zwischen den
privaten sowie gemeinschaftlichen Nutzungen, welche die soziale Interaktion der Bewohner
ermöglicht und stärkt. Das Konzept des sozialen Austausches wird gleichsam in den
Freibereichen mit Außenterrassen und landschaftsgärtnerisch angelegten Flächen fortgesetzt.
7.
Erschließung
7.1
Verkehrliche Erschließung
Die verkehrliche Haupterschließung für das Plangebiet erfolgt über die bestehende Hauptzufahrt an
der Bahnstraße (L 276). Die Anlieferung zur Andienung der Küche sowie der Mitarbeiterzugang soll
über die bestehende sekundäre Zufahrt an der Krankenhausstraße erfolgen. Eine zweite, geplante
Zufahrt an der Krankenhausstraße soll den Mitarbeiterstellplatz erschließen.
7.2
Ruhender Verkehr
Der ruhende Verkehr für die Bewohner, das Personal und die Besucher wird im Plangebiet auf dem
privaten Grundstück selbst untergebracht. Über die bestehende Hauptzufahrt an der Bahnstraße ist
dem Neubau ein Besucherstellplatz vorgelagert. Mitarbeiterstellplätze sind an der Krankenhausstraße
geplant.
7.3
Ver- und Entsorgung
Das Plangebiet ist bereits über die bestehende Infrastruktur erschlossen. Das auf dem Plangebiet
anfallende Niederschlagswasser ist gemäß § 55 Wasserhaushaltsgesetz i.V.m. § 44
Landeswassergesetz zu beseitigen. Das Plangebiet ist nicht erstmals bebaut und versiegelt, sodass
die Abwasserbeseitigung über die bestehende Kanalisation erfolgen kann.
8.
Ökologie und Umweltbelange
Gem. § 1 Abs. 5 und Abs. 7 BauGB sind bei der Aufstellung von Bebauungsplänen die Belange
des Umweltschutzes, des Naturschutzes und der Landschaftspflege, insbesondere des
Naturhaushaltes, des Wassers, der Luft und des Bodens sowie des Klimas zu berücksichtigen.
Gemäß § 19 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) und § 4a Landschaftsgesetz (LG NRW) ist
der Eingriff in Natur und Landschaft auszugleichen.
Bei der Aufstellung eines Bebauungsplanes im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB
entfällt die Pflicht eine Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB, der Umweltbericht gemäß § 2a
BauGB und die Angabe gem. § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener
Informationen verfügbar sind, entfällt ebenfalls. Auf eine Eingriffs-Ausgleichsbilanzierung kann
hier verzichtet werden.
Eine Überwachung der erheblichen Umweltauswirkungen, die aufgrund der Durchführung des
Bebauungsplanes eintreten (§ 4c BauGB), erfolgt im beschleunigten Verfahren ebenfalls nicht.
Gleichwohl wird im weiteren Verfahren des Bebauungsplanes eine Betrachtung der
Umweltbelange vorgenommen. Der Artenschutzbeitrag wird im Rahmen des
Bebauungsplanverfahrens erstellt.
9.
Immissionsschutz
Von den unmittelbar umliegenden Straßen können aufgrund der geringen Verkehrsmengen
Lärmimmissionen ausgeschlossen werden. Auch befinden sich keine wesentlichen Lärmquellen aus
Gewerbe- oder Fluglärm in der näheren Umgebung des Plangebietes.
Etwa 350 m nordwestlich des Plangebietes verläuft die 2015 in Betrieb genommene Bundesautobahn
A 4 Köln-Aachen. Die Autobahnverlegung wurde aufgrund der Erweiterung des BraunkohleAbbaugebietes Hambach durchgeführt. Im Rahmen der Straßenbaumaßnahmen wurden die
Bestimmungen der 16. Bundesimmissionsschutz-Verordnung (16. BImSchV) berücksichtigt und
Anlage 2: Erläuterung zur Planaufstellung
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Schallschutzmaßnahmen (Troglage, Lärmschutzwände, „Flüsterasphalt“) zum Schutz der
bestehenden Bevölkerung von Kerpen-Buir umgesetzt. Die lärmschutztechnischen Anforderungen
aus Straßenverkehrslärm können für das Plangebiet damit bereits als erfüllt betrachtet werden.
Gleichwohl sind gemäß der Umgebungslärmkartierung (3. Stufe, Ministerium für Umwelt,
Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen, 2017) für das
Plangebiet Lärmpegel von bis zu 55 dB(A) im Nachtzeitraum verzeichnet.
Darüber hinaus verläuft südlich der Autobahn die Bahntrasse der Deutschen Bahn, nördlich der
Autobahn verläuft die sog. Hambachbahn des Braunkohle-Tagebaus Hambach. Auch zu den
Schienentrassen wurden bereits Schallschutzmaßnahmen in Form von Lärmschutzwänden und
Lärmschutzwällen umgesetzt. Die Umgebungslärmkarten zum Schienenverkehrslärm weisen für das
Plangebiet Lärmpegel von bis zu 60 dB(A) im Nachtzeitraum auf.
Auf das Plangebiet wirken somit Verkehrslärmimmissionen ein. Eine schalltechnische Untersuchung
wurde bereits beauftragt, die Ergebnisse werden im weiteren Verfahren berücksichtigt und
entsprechende Festsetzungen, sofern erforderlich, in den Bebauungsplan aufgenommen. Auch
werden die mit der Planung der Pflegeeinrichtung zusammenhängenden Lärmauswirkungen (z.B. aus
Parkplatzlärm) auf die bestehende Wohn- und Arbeitsbevölkerung im Zuge des Schallgutachtens
untersucht.
10.
Altlasten und Kampfmittel
10.1
Altlasten
Nach derzeitigem Kenntnisstand liegen keine Anhaltspunkte für Altlasten, Verdachtsflächen,
Altablagerungen oder schädliche Bodenveränderungen vor.
10.2
Kampfmittel
Zum derzeitigen Verfahrensstand liegen keine Angaben über Kampfmittel im Plangebiet vor. Im
Rahmen der Beteiligung der Behörden gemäß § 4 BauGB wird die Bezirksregierung –
Kampfmittelbeseitigungsdienst (KBD) – am Verfahren beteiligt und es wird ein Hinweis zum Umgang
bei Kampfmittelfunden in den Bebauungsplan aufgenommen.
11.
Kultur- und Sachgüter
Nach derzeitigem Kenntnisstand liegen keine Anhaltspunkte für das Vorhandensein von
Baudenkmälern oder Bodendenkmälern im Plangebiet vor. Im Rahmen der Beteiligung der Behörden
gemäß § 4 BauGB wird das LVR-Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland am Verfahren beteiligt
und es wird ein Hinweis zum Umgang bei Bodendenkmalfunden gemäß § 15 und § 16
Denkmalschutzgesetz (DSchG) aufgenommen.
12.
Städtebauliche Kennwerte
Geltungsbereich (Bruttobauland)
aufgestellt:
Haan, den 13.03.2018
Dipl.-Ing. Kadir Özbölük
ISR Innovative Stadt- und Raumplanung GmbH
Kerpen im März 2018
Joachim Schwister
Technischer Beigeordneter
ca. 7.200 m²