Daten
Kommune
Kerpen
Größe
178 kB
Datum
24.04.2018
Erstellt
29.03.18, 18:17
Aktualisiert
29.03.18, 18:17
Stichworte
Inhalt der Datei
KOLPINGSTADT KERPEN
DER BÜRGERMEISTER
Amt/Abteilung: 16.1 / Stadtplanung
Bearbeitung: Claudia Dieken
TOP
Drs.-Nr.: 170.18
Datum: 16.03.2018
Beratungsfolge
Termin
Bemerkungen
Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr
10.04.2018
Stadtrat
24.04.2018
X
Öffentlicher Teil
Nichtöffentlicher Teil
Bebauungsplan SI 254/1. Änderung "Nördlich Heppendorfer Straße", Stadtteil Sindorf
hier: Beschluss zur Offenlage gem. § 3 (2) BauGB
Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten
X
Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von 4000 € (s. Anlage)
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung;
Haushaltsansatz im Haushaltsjahr : 2018
Produktsachkonto: 51511900
Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden;
Im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Deckung:
Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden:
Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung)
Pflichtaufgabe
X
Freiwillige Aufgabe
Beschlussentwurf:
Der Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr der Kolpingstadt Kerpen empfiehlt/der Rat der
Kolpingstadt Kerpen beschließt:
Die während der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 4 (1) BauGB eingegangenen
Stellungnahmen der Behörden gem. den Verwaltungsvorschlägen (Anlage 3)
auszuräumen. Stellungnahmen der Bürger gem. § 3 (1) BauGB liegen nicht vor.
Den Bebauungsplan SI 254/1. Änderung „Nördlich Heppendorfer Straße“ gem. § 3 (2)
BauGB öffentlich auszulegen.
Sachbearbeitung
Abteilungsleitung
Gez.
Dieken/Schoppe
Gez. Mackeprang
Amtsleitung
Zuständiger
Dezernent
Gez. Schwister
Mitzeichnung
Dez.
Amt
Kämmerer
Bürgermeister
Abt. 10.1
Ratsbüro
Gez. Spürck
Gez. Nimtz
1.
Lage des Plangebietes
Der Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplanes SI 254 liegt am
nordwestlichen Ortsrand des Stadtteiles Sindorf im Bereich des Veilchenweges und wird
wie folgt begrenzt:
- im Süden durch den Zentralen Grünzug
- im Westen durch eine Grün- und Ausgleichsfläche
- im Norden durch die Lärmschutzwall der K 39n
- im Osten durch die vorhandene Bebauung am Kornblumenweg und dem
Kornblumenweg selber.
Die Abgrenzung des Geltungsbereiches ist dem als Anlage 1 beigefügten Übersichtsplan
zu entnehmen.
2.
Ziel und Zweck der Planung
Mit Datum vom 31.10.2013 wurde der Bebauungsplan 254 „Nördlich Heppendorfer Straße“
als letzter Bauabschnitt des Vogelrutherfeldes rechtsverbindlich.
Das nordwestliche Quartier dieses Bebauungsplanes (Veilchenweg) wird als Reaktion auf
eine Vielzahl von Bewerbungen aus einem Personenkreis „55+“als Seniorendorf
vermarktet.
Die planerischen Grundzüge eines „Seniorendorfes“ sind im Wesentlichen durch
eine barrierefreie Wohnform, die sich zumeist auf eine Erdgeschossnutzung
beschränkt (Bungalow),
Grundstückszuschnitte, die alle Nutzungsansprüche auf einer Ebene berücksichtigen,
und Freiflächenanteile, die keinen großen Pflegeaufwand erfordern
gekennzeichnet.
Die Urfassung des Bebauungsplanes 254 „Nördlich Heppendorfer Straße“ lässt derzeit
neben einer barrierefreien Bungalowbebauung (Bautyp 3) auch eine „klassische 1 1/2
geschossige Bauweise (Bautyp 1) zu, die aufgrund einer mögliche Dachgeschossnutzung
insbesondere von Familien mit Kindern nachgefragt wird.
Aufgrund der angespannten Lage am Immobilienmarkt liegt der Verwaltung eine Vielzahl
von Bewerbungen vor, die insbesondere den Bautyp 1 nachfragen, nicht aber der
Zielgruppe, dem Personenkreis 55+ entsprechen.
Aus den v.g. Gründen wurden die Grundstücke (im südlichen Teilbereich) nach sorgfältiger
Überprüfung der Zielgruppenkonformität mit der zivilrechtlichen Einschränkung, dass
ausschließlich der Bautyp 3 realisiert werden darf, veräußert.
Die Bauherren wurden bereits durch ein Hinweisschreiben von einer zeitnahen Änderung
des Bebauungsplanes informiert, der diese Bautypeneinschränkung (nur Bautyp 3)
berücksichtigen wird.
Mit fortschreitender Vermarktung sollte nunmehr der Bebauungsplan der v.g. planerischen
Zielsetzung angepasst werden und die ausschließliche Zulässigkeit des Bautyps 3
planungsrechtlich abgesichert werden.
Beschlussvorlage 170.18
Seite 2
MAßNAHME:
______________________________________________
ÜBERSICHT
lfd. Jahr
Ausgaben / Einnahmen
Aufwendungen / Erträge
1. Folgejahr
2. Folgejahr
3. Folgejahr
4. Folgejahr
Einmalkosten
Ausgaben / Aufwendungen
Anschaffungskosten (z.B. Baukosten)
4000 €
Einrichtungskosten
Personalkosten
Honorare Architekten/Ingenieure o.ä.
gesamt:
4000 €
Einnahmen / Erträge
Zuschüsse
Beiträge
gesamt:
Aufwand netto:
Folgekosten:
Aufwendungen
Sachkosten (z.B. Unterhaltung)
Schuldendienste/Zinsen
Abschreibung
Personalkosten
gesamt
Erträge
Zuschüsse
Gebühren
gesamt
Beschlussvorlage 170.18
Seite 3
Begründung:
1.
Planungsanlass
Am 24.10.1995 hat der Rat der Stadt Kerpen den Bereich "Kerpen Sindorf,
Vogelrutherfeld" durch Satzung als städtebauliche Entwicklungsmaßnahme förmlich
festgelegt. Auf Basis eines im Jahre 1997 durchgeführten städtebaulichen Wettbewerbs
wurden die Bebauungspläne SI 251 -254 entwickelt, realisiert und bezogen.
Derzeit leben etwa 3.000 Personen im Vogelrutherfeld.
Der Bebauungsplan 254, „Nördlich Heppendorfer Straße“ bildet den fünften und letzten
Bauabschnitt des Vogelrutherfeldes und ist mit ca. 115 Wohneinheiten der letzte Baustein
in der konsequenten und zeitnahen Fortführung der städtebaulichen
Entwicklungsmaßnahme.
Mit der 1. Änderung des BP 254 (Aufstellungsbeschluss PA v.5.12.2017) reagiert die
Kolpingstadt Kerpen auf eine demographisch begründete Nachfrage eines
Personenkreises 55+, der kleine und barrierefreie Wohnformen auf kleinen Grundstücke
mit geringem Pflegaufwand nachfragt.
Auf diese Nachfrage hin, soll mit dem „Seniorendorf Vogelrutherfeld“ ein
Wohnraumangebot mit den zuvor genannten Eigenschaften geschaffen werden. Die
Fläche des Seniorendorfes umfasst rd. 1,4 ha
und 28 Wohneinheiten.
Mit der Änderung soll die planungsrechtliche Zulässigkeit der derzeit möglichen
Wohnformen so eingeschränkt werden, dass zukünftig nur noch die v.g. kleinteilige
Wohnform des Bautyps 3 (Bungalow) zur Ausführung kommen kann.
2.
Vereinfachtes Verfahren gem. § 13 BauGB
Da durch die Änderung die Grundzüge der Planung nicht berührt werden und die
Voraussetzungen gem. § 13 (1) Nr. 1 und 2 BauGB gegeben sind, wird ein vereinfachtes
Verfahren gem. § 13 BauGB durchgeführt.
Gem. § 13 (3) BauGB wird von einer Umweltprüfung gem. § 2 (4) BauGB, von dem
Umweltbericht gem. § 2a BauGB und von der Angabe gem. § 3 (2) Satz 2 BauGB, welche
Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, abgesehen.
3.
Verfahrensstand
Aufstellungsbeschluss PA 05.12.2017 Rat 19.12.2017
Frühzeitige Beteiligung derÖffenlichkeit: 29.01.2018 – einschließlich 09.02.2018
Frühzeitige Beteiligung der Behörden: 19.01.2018 – einschließlich 09.02.2018
Offenlegungsbeschluss (geplant): PA 10.04.2018 Rat 24.04.2018
4.
Anlagen
Anlage 1: Übersichtsplan
Anlage 2: Planverkleinerung
Anlage 3: Stellungnahmen der Behörden
Anlage 4: Textliche Festsetzungen, Hinweise
Anlage 5: Begründung zum Bebauungsplan
Beschlussvorlage 170.18
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