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Beschlussvorlage (Anlage 3: Stellungnahmen der Behörden)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
155 kB
Datum
24.04.2018
Erstellt
29.03.18, 18:17
Aktualisiert
29.03.18, 18:17
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Inhalt der Datei

Anlage 3: Stellungnahmen der Behörden Nr. Schreiben von/Datum – Kurzinhalt T 1) Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr/18.01.2018 Keine Bedenken T 2) Landesbetrieb Straßenbau NRW Regionalniederlassung Ville-Eifel/18.01.2018 Keine Bedenken T 3) Erftverband/18.01.2018 Keine Bedenken T 4) Bezirksregierung Köln Dez. Verkehr/18.01.2018 Keine Bedenken T 5) Deutsche Bahn AG, DB Immobilien/18.01.2018 Keine Bedenken T 6) Evonik Technology und Infrastruktur GmbH/17.01.2018 An der bezeichneten Stelle verlaufen keine der durch die Gesellschaft betreuten Fernleitungen. T 7) Bezirksregierung DüsseldorfKampfmittelbeseitigungsdienst /22.01.2018 Luftbilder aus den Jahren 1939-1945 und andere historische Unterlagen liefern Hinweise auf vermehrte Bodenkampfhandlungen. Insbesondere existiert ein konkreter verdacht auf Kampfmittel bzw. Militäreinrichtungen des 2. Weltkrieges (Laufgraben). Es wird eine Überprüfung der zu überbauenden Fläche auf Kampfmittel empfohlen. Sofern es nach 1945 Aufschüttungen gegeben hat, sind diese bis auf das Geländeniveau von 1945 abzuschieben. Zur Festlegung des abzuschiebenden Bereichs und der weiteren Vorgehensweise wird um Terminabsprache für einen Ortstermin mir einem Mitarbeiter des KBD gebeten. Erfolgen Erdarbeiten mit erheblichen mechanischen Belastungen wie Rammarbeiten, Pfahlgründungen etc. wird eine Sicherheitsdetektion empfohlen. T 8) Unitymedia NRW GmbH/24.01.2018 Es wird auf die Stellungnahme vom 15.03.2017 hingewiesen. T 9) Gemeinde Merzenich/22.01.2018 Keine Bedenken T 10) Bezirksregierung Köln-Dezernat 33/23.01.2018 Keine Bedenken T 11) GASCADE Gastransport GmbH, WINGAS GmbH und OPAL NEL TRANSPORT GmbH /24.01.2018 Es sind keine Anlagen der einzelnen Gesellschaften betroffen. T 12) T 5) Amprion GmbH/30.01.2018 Durch die Maßnahme werden keine Höchstspannungsleitungen betroffen. Planungen von Höchstspannungsleitungen sind für diesen Bereich aus heutiger Sicht nicht vorgesehen. T 13) Wald und Holz NRW/Regionalniederlassung Rhein-Sieg-Erft/05.02.2018 Keine Bedenken T 14) Bezirksregierung Arnsberg/01.02.2018 Das Plangebiet liegt über dem auf Braunkohle verliehenen Bergwerksfeldern „Heppendorf 1“. Eigentümerin dieses Bergwerkfeldes ist die RWE Power AG. Jedoch ist der Bereich des Plangebietes nach den hier vorliegenden Unterlagen (Grundwasserdifferenzenpläne mit Stand: Oktober 2012 aus dem Revierbericht, Bericht 1, Auswirkungen der Grundwasserabsenkung, des Sammelbescheides – 61.42.63 -2000-1-) von durch Sümpfungsmaßnahmen des Braunkohlenbergbaus Seite 1 von 2 Vorschlag der Verwaltung entfällt entfällt entfällt entfällt entfällt entfällt Es ist im Februar 2013 eine geophysikalische Untersuchung im Rahmen des Bebauungsplanes SI 254 durchgeführt worden Die Kampfmittelfreiheit wurde bestätigt. Die Stellungnahme vom 15.03.2017 bezog sich auf den Bebauungsplan SI 254 A „Heppendorfer Straße/Zum Wasserwerk“. entfällt entfällt entfällt entfällt entfällt entfällt Die Ausführungen der Bezirksregierung Arnsberg wurden bereits im Bebauungsplan SI 254 zur Kenntnis genommen. Anlage 3: Stellungnahmen der Behörden Seite 2 von 2 bedingten Grundwasserabsenkungen betroffen. Für die Stellungnahme wurden folgende Grundwasserleiter (nach Einteilung von Schneider und Thiele, 1965) betrachtet: Oberes Stockwerk, 9B, 8, 7, 6D, 6B, 2-5, 09, 07 Kölner Scholle. Die Grundwasserabsenkungen werden, bedingt durch den fortschreitenden Betrieb der Braunkohletagebaue, noch über einen längeren Zeitraum wirksam bleiben. Eine Zunahme der Beeinflussung der Grundwasserstände im Planungsgebiet in den nächsten Jahren ist nach heutigem Kenntnisstand nicht auszuschließen. Ferner ist nach Beendigung der bergbaulichen Sümpfungsmaßnahmen ein Grundwasserwiederanstieg zu erwarten. Sowohl im Zuge der Grundwasserabsenkung als auch bei einem späteren Grundwasseranstieg sind hierdurch bedingte Bodenbewegungen möglich. Die Änderungen der Grundwasserflurabstände sowie die Möglichkeit von Bodenbewegungen sollten bei Planungen und Vorhaben Berücksichtigung finden. T 15) Rhein-Erft-Kreis/07.02.2018 Untere Wasserbehörde Grundsätzlich keine Bedenken Die erforderlichen wasserrechtlichen Genehmigungen bzw. Erlaubnisse sind bei der unteren Wasserbehörde des Rhein-Erft-Kreises zu beantragen. Ansonsten werden seitens des Rhein-Erft-Kreises keine Bedenken hervorgebracht. T 16) IHK Köln-Geschäftsstelle Rhein-Erft/29.01.2018 Keine Bedenken T 17) LVR –Dezernat Gebäude- und Liegenschaftsmanagement, Umwelt, Energie, RBB/25.01.2018 Keine Bedenken Die Ausführungen der Unteren Wasserbehörde wurden bereits im Bebauungsplan SI 254 berücksichtigt.. entfällt entfällt