Daten
Kommune
Kerpen
Größe
155 kB
Datum
24.04.2018
Erstellt
29.03.18, 18:17
Aktualisiert
29.03.18, 18:17
Stichworte
Inhalt der Datei
Anlage 3: Stellungnahmen der Behörden
Nr. Schreiben von/Datum – Kurzinhalt
T 1) Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und
Dienstleistungen der Bundeswehr/18.01.2018
Keine Bedenken
T 2) Landesbetrieb Straßenbau NRW
Regionalniederlassung Ville-Eifel/18.01.2018
Keine Bedenken
T 3) Erftverband/18.01.2018
Keine Bedenken
T 4) Bezirksregierung Köln Dez. Verkehr/18.01.2018
Keine Bedenken
T 5) Deutsche Bahn AG, DB Immobilien/18.01.2018
Keine Bedenken
T 6) Evonik Technology und Infrastruktur
GmbH/17.01.2018
An der bezeichneten Stelle verlaufen keine der durch die
Gesellschaft betreuten Fernleitungen.
T 7) Bezirksregierung DüsseldorfKampfmittelbeseitigungsdienst /22.01.2018
Luftbilder aus den Jahren 1939-1945 und andere
historische Unterlagen liefern Hinweise auf vermehrte
Bodenkampfhandlungen. Insbesondere existiert ein
konkreter verdacht auf Kampfmittel bzw.
Militäreinrichtungen des 2. Weltkrieges (Laufgraben).
Es wird eine Überprüfung der zu überbauenden Fläche
auf Kampfmittel empfohlen.
Sofern es nach 1945 Aufschüttungen gegeben hat, sind
diese bis auf das Geländeniveau von 1945
abzuschieben. Zur Festlegung des abzuschiebenden
Bereichs und der weiteren Vorgehensweise wird um
Terminabsprache für einen Ortstermin mir einem
Mitarbeiter des KBD gebeten.
Erfolgen Erdarbeiten mit erheblichen mechanischen
Belastungen wie Rammarbeiten, Pfahlgründungen etc.
wird eine Sicherheitsdetektion empfohlen.
T 8) Unitymedia NRW GmbH/24.01.2018
Es wird auf die Stellungnahme vom 15.03.2017
hingewiesen.
T 9) Gemeinde Merzenich/22.01.2018
Keine Bedenken
T 10) Bezirksregierung Köln-Dezernat 33/23.01.2018
Keine Bedenken
T 11) GASCADE Gastransport GmbH, WINGAS
GmbH und OPAL NEL TRANSPORT GmbH
/24.01.2018
Es sind keine Anlagen der einzelnen Gesellschaften
betroffen.
T 12) T 5) Amprion GmbH/30.01.2018
Durch die Maßnahme werden keine
Höchstspannungsleitungen betroffen. Planungen von
Höchstspannungsleitungen sind für diesen Bereich aus
heutiger Sicht nicht vorgesehen.
T 13) Wald und Holz NRW/Regionalniederlassung
Rhein-Sieg-Erft/05.02.2018
Keine Bedenken
T 14) Bezirksregierung Arnsberg/01.02.2018
Das Plangebiet liegt über dem auf Braunkohle
verliehenen Bergwerksfeldern „Heppendorf 1“.
Eigentümerin dieses Bergwerkfeldes ist die RWE Power
AG.
Jedoch ist der Bereich des Plangebietes nach den hier
vorliegenden Unterlagen (Grundwasserdifferenzenpläne
mit Stand: Oktober 2012 aus dem Revierbericht, Bericht
1, Auswirkungen der Grundwasserabsenkung, des
Sammelbescheides – 61.42.63 -2000-1-) von durch
Sümpfungsmaßnahmen des Braunkohlenbergbaus
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Vorschlag der Verwaltung
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Es ist im Februar 2013 eine geophysikalische
Untersuchung im Rahmen des Bebauungsplanes SI
254 durchgeführt worden Die Kampfmittelfreiheit
wurde bestätigt.
Die Stellungnahme vom 15.03.2017 bezog sich auf
den Bebauungsplan SI 254 A „Heppendorfer
Straße/Zum Wasserwerk“.
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Die Ausführungen der Bezirksregierung Arnsberg
wurden bereits im Bebauungsplan SI 254 zur
Kenntnis genommen.
Anlage 3: Stellungnahmen der Behörden
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bedingten Grundwasserabsenkungen betroffen.
Für die Stellungnahme wurden folgende
Grundwasserleiter (nach Einteilung von Schneider und
Thiele, 1965) betrachtet: Oberes Stockwerk, 9B, 8, 7,
6D, 6B, 2-5, 09, 07 Kölner Scholle.
Die Grundwasserabsenkungen werden, bedingt durch
den fortschreitenden Betrieb der Braunkohletagebaue,
noch über einen längeren Zeitraum wirksam bleiben.
Eine Zunahme der Beeinflussung der
Grundwasserstände im Planungsgebiet in den nächsten
Jahren ist nach heutigem Kenntnisstand nicht
auszuschließen.
Ferner ist nach Beendigung der bergbaulichen
Sümpfungsmaßnahmen ein Grundwasserwiederanstieg
zu erwarten.
Sowohl im Zuge der Grundwasserabsenkung als auch
bei einem späteren Grundwasseranstieg sind hierdurch
bedingte Bodenbewegungen möglich. Die Änderungen
der Grundwasserflurabstände sowie die Möglichkeit von
Bodenbewegungen sollten bei Planungen und Vorhaben
Berücksichtigung finden.
T 15) Rhein-Erft-Kreis/07.02.2018
Untere Wasserbehörde
Grundsätzlich keine Bedenken
Die erforderlichen wasserrechtlichen Genehmigungen
bzw. Erlaubnisse sind bei der unteren Wasserbehörde
des Rhein-Erft-Kreises zu beantragen.
Ansonsten werden seitens des Rhein-Erft-Kreises keine
Bedenken hervorgebracht.
T 16) IHK Köln-Geschäftsstelle Rhein-Erft/29.01.2018
Keine Bedenken
T 17) LVR –Dezernat Gebäude- und
Liegenschaftsmanagement, Umwelt, Energie,
RBB/25.01.2018
Keine Bedenken
Die Ausführungen der Unteren Wasserbehörde
wurden bereits im Bebauungsplan SI 254
berücksichtigt..
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