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Beschlussvorlage (Freibad Türnich - Schwimmmeister-/Einliegerwohnung; hier: Antrag der Fraktion Bündnis90/Grüne)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
96 kB
Datum
12.04.2018
Erstellt
29.03.18, 18:17
Aktualisiert
29.03.18, 18:17
Beschlussvorlage (Freibad Türnich - Schwimmmeister-/Einliegerwohnung;
hier: Antrag der Fraktion Bündnis90/Grüne) Beschlussvorlage (Freibad Türnich - Schwimmmeister-/Einliegerwohnung;
hier: Antrag der Fraktion Bündnis90/Grüne)

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Inhalt der Datei

KOLPINGSTADT KERPEN DER BÜRGERMEISTER Amt/Abteilung: 24.2 / Gebäude- und Energiewirtschaft, Klimaschutzmaßnahmen, Bäder Bearbeitung: Herr Floryszak TOP Drs.-Nr.: 139.18 Datum : Beratungsfolge Termin Bau- und Feuerschutzausschuss X 21.03.2018 Bemerkungen 12.04.2018 Öffentlicher Teil Nichtöffentlicher Teil Freibad Türnich - Schwimmmeister-/Einliegerwohnung; hier: Antrag der Fraktion Bündnis90/Grüne X Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage) Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung; Haushaltsansatz im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden; Im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Deckung: Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden: Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung) Pflichtaufgabe Freiwillige Aufgabe Beschlussentwurf: Der Bau- und Feuerschutzausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. Sachbearbeitung Abteilungsleitung Amtsleitung Zuständiger Dezernent gez. Floryszak gez. Pütgens gez. Comacchio Mitzeichnung Dez. Amt Kämmerer Bürgermeister Abt. 10.1 Ratsbüro gez. Spürck gez. Nimtz Begründung: Mit Schreiben vom 22.02.2018 beantragt die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Auskünfte zur Thematik „Schwimmmeister-/Einliegerwohnung Freibad Türnich“ zu erhalten. Die Sachlage stellt sich derzeit wie folgt dar: Die o.a. Wohnung am Freibad Türnich wird von der Erftland verwaltet. Diese rechnet die Mieteinnahmen ab (bisher mtl. 350 € kalt) und verantwortet erforderliche Unterhaltungsmaßnahmen. Die bisherigen Mieter kamen im Jahr 2016 einer Räumungsklage wegen Vernachlässigung der Mietsache zuvor und sind nach entsprechenden Klageandrohungen von sich aus ausgezogen. Nach dem Auszug wurde festgestellt, dass vor einer erneuten Vermietung nachfolgend beschriebene umfangreiche Sanierungs-/Renovierungsarbeiten durchzuführen sind (z.B. wg. Schimmelbefall). 1. Erneuerung Türzargen und Türblätter incl. neuer Beschläge einschl. Wohnungseingangstüre 2. Diverse Maler- und Bodenverlegearbeiten 3. Erneuerung Heizungsanlage 4. Austausch der Armaturen im Bad 5. Umfangreiche Elektroinstallationsarbeiten Die Erftland ist auf der Basis des vereinbarten Vertrages „verpflichtet, die ihr übertragene Verwaltung und Bewirtschaftung am Eigentum der Stadt nach wohnungswirtschaftlichen Grundsätzen ordnungsgemäß zu führen.“ Die Erftland hat – trotz mehrfacher Aufforderung – die Unterhaltungsarbeiten bisher noch nicht ausführen lassen. Auf Grund personalbedingter Ausfälle im Bereich Hochbau/Gebäudewirtschaft konnte hier nicht immer zeitnah bei der Erftland nachgehakt werden. Diese wurde nunmehr nochmals aufgefordert, schnellstmöglich die erforderlichen Arbeiten durchführen zu lassen, um eine erneute Vermietung anstoßen zu können. Parallel wird geprüft, ob auf Grund der verspäteten Umsetzung durch die Erftland der Kolpingstadt ein Schaden entstanden ist, der von dieser zu erstatten ist. Eine erneute Vermietung wird angestrebt, da sich insbesondere in den Sommermonaten in der Vergangenheit gezeigt hat, dass das Freibad nach Schließung von Vandalismus weitestgehend verschont wurde. Die bisherigen Mieter haben bei entsprechenden Feststellungen unmittelbar die Polizei informiert. Beschlussvorlage 139.18 Seite 2