Daten
Kommune
Kerpen
Größe
96 kB
Datum
12.04.2018
Erstellt
29.03.18, 18:17
Aktualisiert
29.03.18, 18:17
Stichworte
Inhalt der Datei
KOLPINGSTADT KERPEN
DER BÜRGERMEISTER
Amt/Abteilung: 24.2 / Gebäude- und Energiewirtschaft, Klimaschutzmaßnahmen, Bäder
Bearbeitung: Herr Floryszak
TOP
Drs.-Nr.: 139.18
Datum :
Beratungsfolge
Termin
Bau- und Feuerschutzausschuss
X
21.03.2018
Bemerkungen
12.04.2018
Öffentlicher Teil
Nichtöffentlicher Teil
Freibad Türnich - Schwimmmeister-/Einliegerwohnung;
hier: Antrag der Fraktion Bündnis90/Grüne
X
Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten
Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage)
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung;
Haushaltsansatz im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden;
Im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Deckung:
Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden:
Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung)
Pflichtaufgabe
Freiwillige Aufgabe
Beschlussentwurf:
Der Bau- und Feuerschutzausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
Sachbearbeitung
Abteilungsleitung
Amtsleitung
Zuständiger
Dezernent
gez.
Floryszak
gez.
Pütgens
gez.
Comacchio
Mitzeichnung
Dez.
Amt
Kämmerer
Bürgermeister
Abt. 10.1
Ratsbüro
gez.
Spürck
gez.
Nimtz
Begründung:
Mit Schreiben vom 22.02.2018 beantragt die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Auskünfte zur Thematik „Schwimmmeister-/Einliegerwohnung Freibad Türnich“ zu erhalten. Die Sachlage stellt sich
derzeit wie folgt dar:
Die o.a. Wohnung am Freibad Türnich wird von der Erftland verwaltet. Diese rechnet die Mieteinnahmen ab (bisher mtl. 350 € kalt) und verantwortet erforderliche Unterhaltungsmaßnahmen.
Die bisherigen Mieter kamen im Jahr 2016 einer Räumungsklage wegen Vernachlässigung der
Mietsache zuvor und sind nach entsprechenden Klageandrohungen von sich aus ausgezogen.
Nach dem Auszug wurde festgestellt, dass vor einer erneuten Vermietung nachfolgend beschriebene umfangreiche Sanierungs-/Renovierungsarbeiten durchzuführen sind (z.B. wg. Schimmelbefall).
1. Erneuerung Türzargen und Türblätter incl. neuer Beschläge einschl. Wohnungseingangstüre
2. Diverse Maler- und Bodenverlegearbeiten
3. Erneuerung Heizungsanlage
4. Austausch der Armaturen im Bad
5. Umfangreiche Elektroinstallationsarbeiten
Die Erftland ist auf der Basis des vereinbarten Vertrages „verpflichtet, die ihr übertragene Verwaltung und Bewirtschaftung am Eigentum der Stadt nach wohnungswirtschaftlichen Grundsätzen
ordnungsgemäß zu führen.“ Die Erftland hat – trotz mehrfacher Aufforderung – die Unterhaltungsarbeiten bisher noch nicht ausführen lassen.
Auf Grund personalbedingter Ausfälle im Bereich Hochbau/Gebäudewirtschaft konnte hier nicht
immer zeitnah bei der Erftland nachgehakt werden. Diese wurde nunmehr nochmals aufgefordert,
schnellstmöglich die erforderlichen Arbeiten durchführen zu lassen, um eine erneute Vermietung
anstoßen zu können. Parallel wird geprüft, ob auf Grund der verspäteten Umsetzung durch die
Erftland der Kolpingstadt ein Schaden entstanden ist, der von dieser zu erstatten ist.
Eine erneute Vermietung wird angestrebt, da sich insbesondere in den Sommermonaten in der
Vergangenheit gezeigt hat, dass das Freibad nach Schließung von Vandalismus weitestgehend
verschont wurde. Die bisherigen Mieter haben bei entsprechenden Feststellungen unmittelbar die
Polizei informiert.
Beschlussvorlage 139.18
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