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Beschlussvorlage (Bebauungsplan MA 360 "RAA-Anlage Haus Forst" im Stadtteil Kerpen Manheim hier: Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
233 kB
Datum
24.04.2018
Erstellt
29.03.18, 18:17
Aktualisiert
29.03.18, 18:17
Beschlussvorlage (Bebauungsplan MA 360 "RAA-Anlage Haus Forst" im Stadtteil Kerpen Manheim
hier: Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB) Beschlussvorlage (Bebauungsplan MA 360 "RAA-Anlage Haus Forst" im Stadtteil Kerpen Manheim
hier: Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB) Beschlussvorlage (Bebauungsplan MA 360 "RAA-Anlage Haus Forst" im Stadtteil Kerpen Manheim
hier: Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB) Beschlussvorlage (Bebauungsplan MA 360 "RAA-Anlage Haus Forst" im Stadtteil Kerpen Manheim
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hier: Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB)

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Inhalt der Datei

KOLPINGSTADT KERPEN DER BÜRGERMEISTER Amt/Abteilung: 16.1 / Stadtplanung Bearbeitung: Heinz Fuhs TOP Drs.-Nr.: 178.18 Datum : 22.03.2018 Beratungsfolge Termin Bemerkungen Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr 10.04.2018 Stadtrat 24.04.2018 X Öffentlicher Teil Nichtöffentlicher Teil Bebauungsplan MA 360 "RAA-Anlage Haus Forst" im Stadtteil Kerpen Manheim hier: Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB X Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage) Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung; Haushaltsansatz im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden; Im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Deckung: Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden: Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung) Pflichtaufgabe Freiwillige Aufgabe Beschlussentwurf: siehe nächste Seite Sachbearbeitung gez.: H. Fuhs Abteilungsleitung Amtsleitung Zuständiger Dezernent gez.: Mackeprang gez.:Schwister Mitzeichnung Dez. Amt Kämmerer Bürgermeister Abt. 10.1 Ratsbüro gez.: Spürck gez.: Nimtz Der Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr empfiehlt/ der Rat der Kolpingstadt Kerpen beschließt: A Beratung über die eingegangenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Träger öffentlicher Belange sowie der Behörden die während der Beteiligung gem. § 4 (1) BauGB eingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange sowie der Behörden gemäß den Verwaltungsvorschlägen (Anlage 3, Seite 1 bis 22) auszuräumen. Im Zuge der Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 (1) wurden von Bürgerinnen und Bürgern keine Stellungnahmen abgegeben. - die während der Beteiligung gem. § 4 (2) BauGB und gem. § 3 (2) BauGB eingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange sowie der Behörden gemäß den Verwaltungsvorschlägen (Anlage 3, Seite 22 bis 33) auszuräumen. Im Zuge der öffentlichen Auslegung gem. § 3 (2) BauGB wurden von Bürgerinnen und Bürgern keine Stellungnahmen abgegeben. - Beratung über die eingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange, der Behörden sowie der Öffentlichkeit gem. § 4 a (3) BauGB (zur erneuten öffentlichen Auslegung der 76. Änderung des Flächennutzungsplanes),die sich inhaltlich auf den Bebauungsplan MA 360 beziehen. Im Zuge der Abwägung zum Satzungsbeschluss des Bebauungsplanes MA 360 die während der erneuten öffentlichen Auslegung gem. § 4a (3) BauGB zur 76. Änderung des Flächennutzungsplanes eingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange, der Behörden sowie der Öffentlichkeit gemäß den Verwaltungsvorschlägen zu berücksichtigen, bzw. auszuräumen (Anlage 3, Seite 33 bis 35). die während der erneuten öffentlichen Auslegung gem. § 4a (3) BauGB zur 76. Änderung des Flächennutzungsplanes eingegangenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit im Zuge der Abwägung zum Satzungsbeschluss des Bebauungsplanes gemäß den Verwaltungsvorschlägen auszuräumen (Anlage 3, Seite 35 u. 36). B Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB - den Bebauungsplan MA 360 „RAA-Anlage Haus Forst“ im Stadtteil Kerpen Manheim als Satzung gem. § 10 (1) BauGB. Lage des Plangebietes Der Geltungsbereich des ca. 10 ha großen Plangebietes liegt ca. 5 km westlich der Stadtteils Kerpen und ca. 1,3 km südöstlich des Stadtteils Manheim im Rhein-Erft-Kreis und befindet sich südlich der Deponiefläche der Deponie Haus Forst. Im Osten und Süden ist das Gelände von landwirtschaftlichen Flächen und in südwestlicher Richtung von Wald umgeben. Unmittelbar süd-/südwestlich liegt das landwirtschaftliche Anwesen Haus Forst, westlich des Plangebietes befinden sich weitere landwirtschaftliche Flächen. Die Lage ist dem Übersichtsplan (Anlage 1), die genaue Abgrenzung dem Bebauungsplan zu entnehmen. Im Geltungsbereich des Bebauungsplangebietes befinden sich ganz oder teilweise die folgenden Grundstücke: Gemarkung Blatzheim (4680): Flur 34, Flurstücke 4, 62, 67. Beschlussvorlage 178.18 Seite 2 Gemarkung Manheim (4684): Flur 9, Flurstücke 28, 30, 43, 57, 58, 61, 62, 78. Ziel und Zweck der Planung Ziel und Zweck der Planung ist Schaffung einer planungsrechtlichen Grundlage für die Projektrealisierung des Baus und des Betriebes einer erweiterten Abfallbehandlungsanlage (RAA =Rostascheaufbereitungsanlage) am Standort Deponie Haus Forst, hier: Anpassung von Betriebskonzepten an veränderte Umweltbedingungen (Deponierecht, etc. und Bedarf für Rostascheaufbereitungskapazitäten) sowie die Verwertung von Rostaschen z.B. im Straßen- und Wegebau durch Schaffung der dafür erforderlichen Aufbereitungsmöglichkeiten. Durch den Bebauungsplan MA 360 „RAA-Anlage“ soll die temporäre Ausweisung einer Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung „RAA-Anlage“ gem. § 9 Abs. 2 Nr.2 BauGB und die damit verbundene Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzung für die Errichtung einer Rostascheaufbereitungsanlage, als zeitlich bedingte/befristete Nutzung bis zum 31.12.2043 planungsrechtlich gesichert werden. Durch die Befristung der Nutzung soll sichergestellt werden, dass nach Ablauf der Nutzung der Sonderbauflächen (SO 1.1, SO 1.2 und SO 2) und den erforderlichen Rückbau aller im Geltungsbereich des Bebauungsplanes MA 360 „RAA-Anlage“ befindlichen Aufbauten und befestigten Flächen, die Umsetzung der Rekultivierung der Deponiefläche gesichert wird, d.h. dass nach Ablauf der Befristung gem. § 9 (2) Nr.2 BauGB die Folgenutzung gem.§ 5 (2) Nr. 5 BauGB „Grünfläche“ ist. Die im Bebauungsplan MA 360 „RAA-Anlage“ festgesetzten baulichen und sonstigen Nutzungen und Anlagen werden zum 31.12.2043 gem. § 9 (2) Nr. 2 BauGB unzulässig. Der Bebauungsplan MA 360 ist zu dem Zeitpunkt aufzuheben. Die Folgenutzung als „Grünfläche“ ist auch im Zusammenhang mit dem Planfeststellungsverfahren zur „Wiederaufnahme der Deponie“ (Bezirksregierung Köln, AZ.:52.03.09001016/3.8-PF-Be) zu sehen, die als Zielsetzung die Rekultivierung der gesamten Deponiefläche, einschließlich der zum heutigen Zeitpunkt im Geltungsbereich des BP 360 geplanten und dargestellten, befristeten Sonderbaufläche hat. Nach Ablauf der Befristung treten die Ziele der Raumordnung, hier: die 39. Änderung des Flächennutzungsplanes „Grünvernetzung“ für die Gesamtstadt der Kolpingstadt Kerpen für diesen Bereich wieder in den Vordergrund. Beschlussvorlage 178.18 Seite 3 Beschreibung Anlass Anlass der Planung ist die Absicht der Remex Mineralstoff GmbH am Standort Haus Forst eine geänderte und erweiterte Abfallbehandlungsanlage (künftig Rostascheaufbereitungsanlage (RAA) inklusive Roh- und Fertigschlackelager) zu errichten. Die bisher bestehende Abfallbehandlungsanlage WSAA (Wertstoffsortier- und Aufbereitungsanlage) wird ebenfalls weiter betrieben. Im Zusammenhang mit dem allgemein erhöhten Aufkommen von Schlacken und deren Aufbereitung ist die Erweiterung der Abfallbehandlungsanlage erforderlich. Erneute öffentliche Auslegung der 76. Änderung des FNP Am 09.10.2017 wurde seitens der Verwaltung der Bezirksregierung die 76. Änderung des Flächennutzungsplanes mit den erforderlichen Nachweisen zur Genehmigung vorgelegt. Nach Vorlage der 76. Änd. d. FNP mit den erforderlichen Nachweisen an die Bezirksregierung mit der Bitte um Genehmigung gem. § 6 (1) BauGB (Schreiben der Kolpingstadt Kerpen vom 09.10.2017) bat die Bezirksregierung die Verwaltung fernmündlich am 09.11.2017 um einen Gesprächstermin, der am 13.11.2017 unter Teilnehme des Städtebaudezernats und der Bezirksplanungsbehörde stattfand. Seitens der Bezirksregierung wurde dargelegt, dass aus landesplanerischer Sicht in die Flächennutzungsplanänderung eine an den Zeitpunkt der Rekultivierung des Deponiegeländes geknüpfte zeitliche Befristung – analog des § 9 (2) BauGB aufgenommen werden soll. Dieses Ziel planungsrechtlich zu sichern, sei nur durch die Aufnahme einer festgesetzten Befristung in der Darstellung des FNP und des im Parallelverfahren aufgestellten bebauungsplan MA 360 aufzunehmen. Auf Anraten der Genehmigungsbehörde zog die Verwaltung Im Oktober 2017 den Antrag auf Genehmigung der 76. Änderung des FNP zurück und empfahl dem Rat der Kolpingstadt Kerpen in seiner Sitzung am 19.12.2017 den Wirksamkeitsbeschluss vom 04.07.2017 aufzuheben und mit einer überarbeiteten 76. Änderung eine erneute öffentliche Auslegung zu beschließen. Entsprechend der im Rat der Kolpingstadt Kerpen am 19.12.2017 gefassten Beschlüsse (Aufhebung und verkürzte erneute öffentliche Auslegung) der 76. Änderung des FNP wurde diese mit Schreiben vom 22.01.2018 in der Zeit vom 29.01.2018 bis zum 09.02.2018 durchgeführt. Die öffentliche Bekanntmachung der verkürzten öffentlichen Auslegung der 76. Änderung erfolgte 20./21.01.2018 im gleichen vorgenannten Zeitrahmen. Der Rat der Kolpingstadt Kerpen hat in seiner Sitzung am 13.03.2018 den Feststellungsbeschluss für die 76. Änderung des Flächennutzungsplanes gefasst. Im Rahmen der erneuten öffentlichen Auslegung gingen bei der Verwaltung von den beteiligten Behörden drei und von der Öffentlichkeit zwei Stellungnahmen ein. Im Zuge der Abwägung zum Feststellungsbeschluss der 76. Änderung des Flächennutzungsplanes empfahl die Verwaltung dem Rat der Kolpingstadt Kerpen, dass die Eingaben zwar „nicht FNP relevant“ seien, aber auf jeden Fall im Zuge der Abwägung zum Satzungsbeschluss des Bebauungsplanes Ma 360 „RAA-Anlage“ mit einfließen und berücksichtigt werden, um das Verfahren zum Bebauungsplan rechtssicher zum Abschluss bringen zu können (Anlage 5 und 6). Beschlussvorlage 178.18 Seite 4 Hinweis: Änderungen/Ergänzungen nach öffentlicher Auslegung des Bebauungsplanes sowie nochmalige Ergänzungen die nach der erneuten öffentlichen Auslegung zur 76. Änderung des Flächennutzungsplanes gem. § 4a (3) BauGB erforderlich wurden. Nach der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanes und nach erneuter öffentlicher Auslegung der 76. Änderung des FNP gem. § 4 a (3) BauGB mussten noch redaktionelle Änderungen und Ergänzungen in der „Begründung- Teil A und Teil B“ und den „Textlichen Festsetzungen“ zum Bebauungsplan MA 360 „RAA-Anlage“ vorgenommen werden, diese sind kursiv und fett hervorgehoben.. Im Zuge der erneuten öffentlicher Auslegung der 76. Änderung des Flächennutzungsplanes gingen von Behörden und der Öffentlichkeit noch Stellungnahmen ein, die nicht „FNP-relevant“ waren. Um den nunmehr geplanten Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan rechtssicher fassen lassen zu können, empfahl die Verwaltung dem Rat der Kolpingstadt Kerpen in seiner Sitzung am 13.03.2018 zum Feststellungsbeschluss der 76. Änderung des FNP die eingegangenen Stellungnahmen in die Abwägung zum Bebauungsplan mit einzubeziehen und zu berücksichtigen. Die Grundzüge der Planung sind durch die Änderungen nicht betroffen, so dass eine erneute öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes nicht erforderlich ist. Verfahren Beschluss zur Aufstellung Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr: Beschluss zur Aufstellung Rat der Kolpingstadt Kerpen: 21.06.2016 05.07.2016 Frühzeitige Beteiligung: Beteiligung der TÖB und Behörden: Beschluss zur öffentlichen Auslegung Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr: Beschluss zur öffentlichen Auslegung Rat der Kolpingstadt Kerpen: 14.07.2016 - 23.08.2016 08.07.2016 - 23.08.2016 Öffentliche Auslegung: Beteiligung der TÖB und Behörden: 30.03.2017 - 02.05.2017 27.03.2017 - 02.05.2017 Satzungsbeschluss Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr (gepl.): Rat der Kolpingstadt Kerpen (gepl.): 07.02.2017 21.02.2017 10.04.2018 24.04.2018 Anlagen Anlage 1 - Übersichtsplan Anlage 2 - Bebauungsplanverkleinerung Anlage 3 - Abwägung der Stellungnahmen der TÖB, Behörden sowie der Öffentlichkeit Anlage 4 - Textliche Festsetzungen Anlage 5 - Begründung Teil A mit Umweltbericht Teil B Anlage 6 - Deponieverfüllabschnitte Anlage 7 - Externe Kompensationsfläche Anlage 8 - Rekultivierungsplan (Anlage zur „Wiederaufnahme des Deponiebetriebes“) Beschlussvorlage 178.18 Seite 5