Daten
Kommune
Kerpen
Größe
233 kB
Datum
24.04.2018
Erstellt
29.03.18, 18:17
Aktualisiert
29.03.18, 18:17
Stichworte
Inhalt der Datei
KOLPINGSTADT KERPEN
DER BÜRGERMEISTER
Amt/Abteilung: 16.1 / Stadtplanung
Bearbeitung: Heinz Fuhs
TOP
Drs.-Nr.: 178.18
Datum : 22.03.2018
Beratungsfolge
Termin
Bemerkungen
Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr
10.04.2018
Stadtrat
24.04.2018
X
Öffentlicher Teil
Nichtöffentlicher Teil
Bebauungsplan MA 360 "RAA-Anlage Haus Forst" im Stadtteil Kerpen Manheim
hier: Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
X
Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten
Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage)
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung;
Haushaltsansatz im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden;
Im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Deckung:
Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden:
Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung)
Pflichtaufgabe
Freiwillige Aufgabe
Beschlussentwurf:
siehe nächste Seite
Sachbearbeitung
gez.: H. Fuhs
Abteilungsleitung
Amtsleitung
Zuständiger
Dezernent
gez.: Mackeprang
gez.:Schwister
Mitzeichnung
Dez.
Amt
Kämmerer
Bürgermeister
Abt. 10.1
Ratsbüro
gez.: Spürck
gez.: Nimtz
Der Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr empfiehlt/ der Rat der Kolpingstadt Kerpen
beschließt:
A
Beratung über die eingegangenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Träger
öffentlicher Belange sowie der Behörden
die während der Beteiligung gem. § 4 (1) BauGB eingegangenen Stellungnahmen der
Träger öffentlicher Belange sowie der Behörden gemäß den Verwaltungsvorschlägen
(Anlage 3, Seite 1 bis 22) auszuräumen.
Im Zuge der Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 (1) wurden von Bürgerinnen und Bürgern
keine Stellungnahmen abgegeben.
-
die während der Beteiligung gem. § 4 (2) BauGB und gem. § 3 (2) BauGB eingegangenen
Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange sowie der Behörden gemäß den
Verwaltungsvorschlägen (Anlage 3, Seite 22 bis 33) auszuräumen.
Im Zuge der öffentlichen Auslegung gem. § 3 (2) BauGB wurden von Bürgerinnen und
Bürgern keine Stellungnahmen abgegeben.
-
Beratung über die eingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange,
der Behörden sowie der Öffentlichkeit gem. § 4 a (3) BauGB (zur erneuten öffentlichen
Auslegung der 76. Änderung des Flächennutzungsplanes),die sich inhaltlich auf den
Bebauungsplan MA 360 beziehen.
Im Zuge der Abwägung zum Satzungsbeschluss des Bebauungsplanes MA 360 die
während der erneuten öffentlichen Auslegung gem. § 4a (3) BauGB zur 76. Änderung des
Flächennutzungsplanes eingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange,
der Behörden sowie der Öffentlichkeit gemäß den Verwaltungsvorschlägen zu
berücksichtigen, bzw. auszuräumen (Anlage 3, Seite 33 bis 35).
die während der erneuten öffentlichen Auslegung gem. § 4a (3) BauGB zur 76. Änderung
des Flächennutzungsplanes eingegangenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit im Zuge
der Abwägung zum Satzungsbeschluss des Bebauungsplanes gemäß den Verwaltungsvorschlägen auszuräumen (Anlage 3, Seite 35 u. 36).
B
Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
-
den Bebauungsplan MA 360 „RAA-Anlage Haus Forst“ im Stadtteil Kerpen Manheim als
Satzung gem. § 10 (1) BauGB.
Lage des Plangebietes
Der Geltungsbereich des ca. 10 ha großen Plangebietes liegt ca. 5 km westlich der Stadtteils
Kerpen und ca. 1,3 km südöstlich des Stadtteils Manheim im Rhein-Erft-Kreis und befindet sich
südlich der Deponiefläche der Deponie Haus Forst.
Im Osten und Süden ist das Gelände von landwirtschaftlichen Flächen und in südwestlicher Richtung von Wald umgeben. Unmittelbar süd-/südwestlich liegt das landwirtschaftliche Anwesen Haus
Forst, westlich des Plangebietes befinden sich weitere landwirtschaftliche Flächen.
Die Lage ist dem Übersichtsplan (Anlage 1), die genaue Abgrenzung dem Bebauungsplan zu
entnehmen.
Im Geltungsbereich des Bebauungsplangebietes befinden sich ganz oder teilweise die folgenden
Grundstücke:
Gemarkung Blatzheim (4680): Flur 34, Flurstücke 4, 62, 67.
Beschlussvorlage 178.18
Seite 2
Gemarkung Manheim (4684): Flur 9, Flurstücke 28, 30, 43, 57, 58, 61, 62, 78.
Ziel und Zweck der Planung
Ziel und Zweck der Planung ist Schaffung einer planungsrechtlichen Grundlage für die
Projektrealisierung des Baus und des Betriebes einer erweiterten Abfallbehandlungsanlage (RAA
=Rostascheaufbereitungsanlage) am Standort Deponie Haus Forst,
hier: Anpassung von Betriebskonzepten an veränderte Umweltbedingungen (Deponierecht, etc.
und Bedarf für Rostascheaufbereitungskapazitäten) sowie die Verwertung von Rostaschen
z.B. im Straßen- und Wegebau durch Schaffung der dafür erforderlichen Aufbereitungsmöglichkeiten.
Durch den Bebauungsplan MA 360 „RAA-Anlage“ soll die temporäre Ausweisung einer
Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung „RAA-Anlage“ gem. § 9 Abs. 2 Nr.2 BauGB und die
damit verbundene Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzung für die Errichtung einer
Rostascheaufbereitungsanlage, als zeitlich bedingte/befristete Nutzung bis zum 31.12.2043
planungsrechtlich gesichert werden.
Durch die Befristung der Nutzung soll sichergestellt werden, dass nach Ablauf der Nutzung
der Sonderbauflächen (SO 1.1, SO 1.2 und SO 2) und den erforderlichen Rückbau aller im
Geltungsbereich des Bebauungsplanes MA 360 „RAA-Anlage“ befindlichen Aufbauten und
befestigten Flächen, die Umsetzung der Rekultivierung der Deponiefläche gesichert wird,
d.h. dass nach Ablauf der Befristung gem. § 9 (2) Nr.2 BauGB die Folgenutzung gem.§ 5 (2)
Nr. 5 BauGB „Grünfläche“ ist. Die im Bebauungsplan MA 360 „RAA-Anlage“ festgesetzten
baulichen und sonstigen Nutzungen und Anlagen werden zum 31.12.2043 gem. § 9 (2) Nr. 2
BauGB unzulässig. Der Bebauungsplan MA 360 ist zu dem Zeitpunkt aufzuheben.
Die Folgenutzung als „Grünfläche“ ist auch im Zusammenhang mit dem Planfeststellungsverfahren zur „Wiederaufnahme der Deponie“ (Bezirksregierung Köln, AZ.:52.03.09001016/3.8-PF-Be) zu sehen, die als Zielsetzung die Rekultivierung der gesamten
Deponiefläche, einschließlich der zum heutigen Zeitpunkt im Geltungsbereich des BP 360
geplanten und dargestellten, befristeten Sonderbaufläche hat.
Nach Ablauf der Befristung treten die Ziele der Raumordnung, hier: die 39. Änderung des
Flächennutzungsplanes „Grünvernetzung“ für die Gesamtstadt der Kolpingstadt Kerpen für diesen
Bereich wieder in den Vordergrund.
Beschlussvorlage 178.18
Seite 3
Beschreibung
Anlass
Anlass der Planung ist die Absicht der Remex Mineralstoff GmbH am Standort Haus Forst eine
geänderte und erweiterte Abfallbehandlungsanlage (künftig Rostascheaufbereitungsanlage (RAA)
inklusive Roh- und Fertigschlackelager) zu errichten. Die bisher bestehende
Abfallbehandlungsanlage WSAA (Wertstoffsortier- und Aufbereitungsanlage) wird ebenfalls weiter
betrieben.
Im Zusammenhang mit dem allgemein erhöhten Aufkommen von Schlacken und deren Aufbereitung ist die Erweiterung der Abfallbehandlungsanlage erforderlich.
Erneute öffentliche Auslegung der 76. Änderung des FNP
Am 09.10.2017 wurde seitens der Verwaltung der Bezirksregierung die 76. Änderung des
Flächennutzungsplanes mit den erforderlichen Nachweisen zur Genehmigung vorgelegt.
Nach Vorlage der 76. Änd. d. FNP mit den erforderlichen Nachweisen an die Bezirksregierung mit
der Bitte um Genehmigung gem. § 6 (1) BauGB (Schreiben der Kolpingstadt Kerpen vom
09.10.2017) bat die Bezirksregierung die Verwaltung fernmündlich am 09.11.2017 um einen
Gesprächstermin, der am 13.11.2017 unter Teilnehme des Städtebaudezernats und der
Bezirksplanungsbehörde stattfand.
Seitens der Bezirksregierung wurde dargelegt, dass aus landesplanerischer Sicht in die
Flächennutzungsplanänderung eine an den Zeitpunkt der Rekultivierung des Deponiegeländes
geknüpfte zeitliche Befristung – analog des § 9 (2) BauGB aufgenommen werden soll. Dieses Ziel
planungsrechtlich zu sichern, sei nur durch die Aufnahme einer festgesetzten Befristung in der
Darstellung des FNP und des im Parallelverfahren aufgestellten bebauungsplan MA 360
aufzunehmen.
Auf Anraten der Genehmigungsbehörde zog die Verwaltung Im Oktober 2017 den Antrag auf
Genehmigung der 76. Änderung des FNP zurück und empfahl dem Rat der Kolpingstadt Kerpen in
seiner Sitzung am 19.12.2017 den Wirksamkeitsbeschluss vom 04.07.2017 aufzuheben und mit
einer überarbeiteten 76. Änderung eine erneute öffentliche Auslegung zu beschließen.
Entsprechend der im Rat der Kolpingstadt Kerpen am 19.12.2017 gefassten Beschlüsse
(Aufhebung und verkürzte erneute öffentliche Auslegung) der 76. Änderung des FNP wurde diese
mit Schreiben vom 22.01.2018 in der Zeit vom 29.01.2018 bis zum 09.02.2018 durchgeführt. Die
öffentliche Bekanntmachung der verkürzten öffentlichen Auslegung der 76. Änderung erfolgte
20./21.01.2018 im gleichen vorgenannten Zeitrahmen. Der Rat der Kolpingstadt Kerpen hat in
seiner Sitzung am 13.03.2018 den Feststellungsbeschluss für die 76. Änderung des
Flächennutzungsplanes gefasst.
Im Rahmen der erneuten öffentlichen Auslegung gingen bei der Verwaltung von den beteiligten
Behörden drei und von der Öffentlichkeit zwei Stellungnahmen ein.
Im Zuge der Abwägung zum Feststellungsbeschluss der 76. Änderung des Flächennutzungsplanes empfahl die Verwaltung dem Rat der Kolpingstadt Kerpen, dass die Eingaben zwar „nicht FNP
relevant“ seien, aber auf jeden Fall im Zuge der Abwägung zum Satzungsbeschluss des
Bebauungsplanes Ma 360 „RAA-Anlage“ mit einfließen und berücksichtigt werden, um das
Verfahren zum Bebauungsplan rechtssicher zum Abschluss bringen zu können (Anlage 5 und 6).
Beschlussvorlage 178.18
Seite 4
Hinweis:
Änderungen/Ergänzungen nach öffentlicher Auslegung des Bebauungsplanes sowie
nochmalige Ergänzungen die nach der erneuten öffentlichen Auslegung zur 76. Änderung
des Flächennutzungsplanes gem. § 4a (3) BauGB erforderlich wurden.
Nach der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanes und nach erneuter öffentlicher Auslegung
der 76. Änderung des FNP gem. § 4 a (3) BauGB mussten noch redaktionelle Änderungen und
Ergänzungen in der „Begründung- Teil A und Teil B“ und den „Textlichen Festsetzungen“ zum
Bebauungsplan MA 360 „RAA-Anlage“ vorgenommen werden, diese sind kursiv und fett
hervorgehoben..
Im Zuge der erneuten öffentlicher Auslegung der 76. Änderung des Flächennutzungsplanes
gingen von Behörden und der Öffentlichkeit noch Stellungnahmen ein, die nicht „FNP-relevant“
waren. Um den nunmehr geplanten Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan rechtssicher fassen
lassen zu können, empfahl die Verwaltung dem Rat der Kolpingstadt Kerpen in seiner Sitzung am
13.03.2018 zum Feststellungsbeschluss der 76. Änderung des FNP die eingegangenen
Stellungnahmen in die Abwägung zum Bebauungsplan mit einzubeziehen und zu berücksichtigen.
Die Grundzüge der Planung sind durch die Änderungen nicht betroffen, so dass eine erneute
öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes nicht erforderlich ist.
Verfahren
Beschluss zur Aufstellung
Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr:
Beschluss zur Aufstellung
Rat der Kolpingstadt Kerpen:
21.06.2016
05.07.2016
Frühzeitige Beteiligung:
Beteiligung der TÖB und Behörden:
Beschluss zur öffentlichen Auslegung
Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr:
Beschluss zur öffentlichen Auslegung
Rat der Kolpingstadt Kerpen:
14.07.2016 - 23.08.2016
08.07.2016 - 23.08.2016
Öffentliche Auslegung:
Beteiligung der TÖB und Behörden:
30.03.2017 - 02.05.2017
27.03.2017 - 02.05.2017
Satzungsbeschluss
Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr (gepl.):
Rat der Kolpingstadt Kerpen (gepl.):
07.02.2017
21.02.2017
10.04.2018
24.04.2018
Anlagen
Anlage 1 - Übersichtsplan
Anlage 2 - Bebauungsplanverkleinerung
Anlage 3 - Abwägung der Stellungnahmen der TÖB, Behörden sowie der Öffentlichkeit
Anlage 4 - Textliche Festsetzungen
Anlage 5 - Begründung Teil A mit Umweltbericht Teil B
Anlage 6 - Deponieverfüllabschnitte
Anlage 7 - Externe Kompensationsfläche
Anlage 8 - Rekultivierungsplan (Anlage zur „Wiederaufnahme des Deponiebetriebes“)
Beschlussvorlage 178.18
Seite 5