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Beschlussvorlage (AK ÖPNV Niederschrift)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
1,7 MB
Datum
10.04.2018
Erstellt
29.03.18, 18:17
Aktualisiert
29.03.18, 18:17

Inhalt der Datei

KOLPINGSTADT KERPEN Niederschrift Gremium: Arbeitskreis ÖPNV Nr. der Sitzung 5 Datum Beginn Ende 20.03.2018 16:00 Uhr 17:30 Uhr Sitzungsort: Rathaus Kolpingstadt Kerpen, Raum 198 Einladung erfolgte form- und fristgerecht: Ja Beschlussfähigkeit liegt vor: Ja ANWESEND: Vorsitzender: Ripp, Klaus Die Mitglieder: CDU Funke, Heiner Ripp, Klaus Hötte, Josef Lemke, Michael SPD Lipp, Andreas Meyer, lngpeer Schauwinhold, Helmut B90 / Die Grünen Donner, Gero FDP Müller, Hubert BBK/Piraten Janotta, Bernd Die Linken Schuh, Edmund Netzwerk 55+ Knechtges-Hörren, Christa Behindertenbeirat Lock, Josef Beratendes Mitglied Kümpel, Thomas für Westerschulze, Wolfgang für Mohrs, Peter entschuldigt für Dobbelstein, Daniel -2 Niederschrift Arbeitskreis ÖPNV am: 20.03.2018 Entschuldigt fehlend: CDU VVesterschulze, Wolfgang Lemke, Michael Mohrs, Peter SPD Dobbelstein, Daniel vertreten durch Funke, Heiner vertreten durch Hätte, Josef vertreten durch Lipp, Andreas Behindertenbeirat Lock, Josef Als Gäste: Brüning, Ralf Rhein-Erft-Verkehrsgesellschaft (REVG) Von der Verwaltung: Strehling, Michael über 16.2 Verkehrsplanung u. Mobilitätsmanagement zur Kenntnis/weiteren Veranlassung/Beschlussausführung -3- Niederschrift Arbeitskreis ÖPNV am: 20.03.2018 TAGESORDNUNG Öffentlicher Teil Nichtöffentlicher Teil 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. Vertaktung der Linie,976 mit der S-Bahn in Buir Nachtbus versus Anrufsammeltaxi; hier: Antrag der Fraktion Bündnis90/Grüne Barrierefreier Ausbau von Bushaltestellen hier: Sachstand und weitere Vorgehensweise Umstellung des Schülerverkehrs - Erfahrungsaustausch Umbenennung der Bushaltestelle "Michael-Ende-Straße" in Sindorf; hier: Antrag der SPD-Fraktion Sachstand ÖPNV im Rhein-Eilt-Kreis ab dem 01.01.2019 Anfragen gem. § 18 Geschäftsordnung Mitteilungen über zur Kenntnis/weiteren Veranlassung/Beschlussausführung 102.18 4.18 -4- Niederschrift Arbeitskreis ÖPNV am: 20.03.2018 Nichtöffentlicher Teil: TOP 1. Vertaktung der Linie 976 mit der S-Bahn in Buir Durch diverse Änderungen im Fahrplan der S-Bahn bestehen zu bestimmten Zeitlagen keine vernünftigen Verknüpfungen mit der Buslinie 976 am Haltepunkt in Buir. Die Problematik ist der REVG durchaus bekannt. Aufgrund der anstehenden Neuordnung des ÖPNV im Rhein-Erft-Kreis (Aufbau der REVG zu einem Busdienstleister mit eigenen Bussen und eigenem Personal) und den damit verbundenen komplexen Aufgabstellungen, sind wesentliche Änderungen im Busfahrplan in 2018 grundsätzlich nicht realisierbar. über zur Kenntnis/weiteren Veranlassung/Beschlussausführung -5- 'Niederschrift Arbeitskreis ÖPNV am: 20.03.2018 Öffentlicher Teil Drucksachen-Nr.: 102.18 TOP 2. Nachtbus versus Anrufsammeltaki; hier: Antrag der Fraktion Bündnis90/Grüne Herr Brüning von der REVG erläutert, dass aufgrund der anstehenden Aufgaben der REVG die Einführung eines Nachtbusses im Jahr 2018 nicht realisierbar ist. Der Arbeitskreis empfiehlt daher zunächst die Optimierung des Anrufsammeltaxis zum JuniFahrplanwechsel. Es wird empfohlen, dass die Verwaltung in Abstimmung mit der REVG bzw. mit dem beauftragten Taxiunternehmen Optimierungen im Fahrplan vornimmt. Folgende Ziele sollen berücksichtigt werden: Stärkung des Standortes Horrem (u.a. Vertaktung mit der S-Bahn) Stärkung des Standortes Kerpen-Mitte Einbeziehung des Stadtteils Langenich in den Fahrplan Realisierung eines Stundentakts bis ca. 3:15 Uhr (an Wochenenden, Feiertagen und am Tag vor einem Feiertag) Der neue Entwurf eines AST Fahrplans soll dem zuständigen Fachausschuss zur Beschlussfassung vorgelegt werden. über zur Kenntnis/weiteren Veranlassung/Beschlussausführung -6- Niederschrift Arbeitskreis OPNV am: 20.03.2018 Nichtöffentlicher Teil: TOP 3. Barrierefreier Ausbau von Bushaltestellen hier: Sachstand und weitere Vorgehensweise Die Verwaltung berichtet, dass ein Fördermittelbescheid über ca. 770.000 € zum barrierefreien Ausbau von Bushaltestellen vorliegt. Die Realisierung erfolgt in den nächsten Jahren abschnittsweise. Entsprechend einer Prioritätenliste, die der Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr im September 2017 beschlossen hat, entwickelt die Verwaltung derzeit eine Ausführungsplanung für die Haltestellen - Bergerhausen - Horrem Feuerwehr - Lindenhof - Götzenkirchen - EKZ Langenich Bei einigen Haltstellen der Priorität A sind noch diverse Untersuchungen und Abstimmungen erforderlich, so dass ein Umbau frühestens 2019 erfolgen kann. Die Verwaltung wird zu gegebener Zeit eine angepasste Prioritätenliste zur Beratung im Fachausschuss vorlegen, insbesondere dann, wenn eine Beantragung neuer Fördermittel ansteht. über zur Kenntnis/weiteren Veranlassung/Beschlussausführung -7 Niederschrift Arbeitskreis OPNV am: 20.03.2018 Nichtöffentlicher Teil: TOP 4. Umstellung des Schülerverkehrs - Erfahrungsaustausch Die Verwaltung und die REVG berichten, dass die Umstellung des Schülerverkehrs weitestgehend problemlos vollzogen wurde. Durch kleinere Nachjustierungen konnten anfängliche Probleme beseitigt werden. Des Weiteren wird berichtet, dass die Neubeschilderungen / Neusortierungen der Bushaltestellen zu einer besseren Begreifbarkeit geführt hat. Die REVG berichtet, dass durch die Umstellung ca. 100.000 km / Jahr im Schülerverkehr eingespart werden konnte. Eine finanzielle Bewertung ist jedoch derzeit noch nicht möglich. über zur Kenntnis/weiteren Veranlassung/Beschlussausführung -8- •Niederschrift Arbeitskreis ÖPNV am: 20.03.2018 Öffentlicher Teil Drucksachen-Nr.: 4.18 TOP 5. Umbenennung der Bushaltestelle "Michael-Ende-Straße" in Sindorf; hier: Antrag der SPD-Fraktion Der Arbeitskreis empfiehlt einstimmig die Haltestelle „Michael-Ende-Straße" zum Fahrplanwechsel Juni 2018 in „Konrad-Honings-Straße" umzubenennen. über zur Kenntnis/weiteren Veranlassung/Beschlussausführung -9- 'Niederschrift Arbeitskreis öprei am: 20.03.2018 Nichtöffentlicher Teil: TOP 6. Sachstand ÖPNV im Rhein-Erft-Kreis ab dem 01.01.2019 Herr Brüning berichtet, dass die REVG vor der großen Aufgabe steht, ab dem 01.01.2019 die Busdienstleistung im Rhein-Erft-Kreis mit eigenen Bussen und eigenem Personal durchzuführen. In dem in der Anlage beigefügten Newsletter (REVG Report) sind die aktuellen Entwicklungen kompakt zusammengefasst. Die Verwaltung hat zugesagt, die zukünftigen Newsletter jeweils an die Fraktionen im Rat der Kolpingstadt Kerpen sowie an die Arbeitskreismitglieder zu übermitteln. Zwischenzeitlich wurde bereits ein neuer Betriebsstandort auf dem Gelände der Spedition Freund im Gewerbe- und Industriegebiet Türnich gefunden. über zur Kenntnis/weiteren Veranlassung/Beschlussausführung - 10 - 'Niederschrift am: 20.03.2018 Arbeitskreis ÖPNV Nichtöffentlicher Teil: TOP 7. Anfragen gem. § 18 Geschäftsordnung - keine Anfragen - über zur Kenntnis/weiteren Veranlassung/Beschlussausführung 'Niederschrift Arbeitskreis ÖPNV am: 20.03.2018 Nichtöffentlicher Teil: TOP 8. Mitteilungen Frau Knechtges-Hörren teilt mit, dass an der Haltestelle Am Keuschenend (Linie 921) lediglich ein provisorisches Haltestellenschild existiert und Sie bittet um Austausch gegen einen fest installierten Mast. Die Verwaltung erläutert, dass die Firma Ströer beabsichtigt, an der Haltstelle einen Fahrgastunterstand aufzustellen. Der finale Einbau des Schildermastes ist daher erst dann vorgesehen, wenn die genaue Lage des Fahrgastunterstandes feststeht. Die Sitzung endet um 17:30 Uhr. über zur Kenntnis/weiteren Veranlassung/Beschlussausführung Report Bergheim, im Februar 2018 Liebe Leserin, lieber Leser, mit dem „REVG Report" informieren wir Sie ab sofort regelmäßig über unseren Unternehmensausbau. Wir stehen vor der großen Aufgabe, den Beschluss des Kreistags vom 28.09.2017 bis zum Jahresende umzusetzen und ab dem 01.01.2019 die Busdienstleistung im Rhein-Erft-Kreis mit eigenen Bussen und eigenem Personal durchzuführen. Wir laden Sie ein, diesen Veränderungsprozess zu begleiten und geben Ihnen gern Einblick in die aktuellen Fortschritte in den Bereichen „Betrieb", „Vertrieb", „Personal", „Rechtliche Grundlagen" sowie „Fahrgastinformationen". Betriebshof Für den Aufbau eines eigenen Betriebshofs wurden geeignete Grundstücke im Rhein-Erft-Kreis gesucht und von einem beauftragten Planungsunternehmen auf funktionale und wirtschaftliche Faktoren geprüft. Der Aufsichtsrat der REVG wird im März nach Vorstellung der engen Vorauswahl über den Standort entscheiden. Fahrzeuge Für die eigene Fahrzeugflotte müssen bis zu 150 Linienbusse neu beschafft werden. Hierzu sollen Verkaufs- wie auch Leasingangebote geprüft werden. Derzeit wird das Beschaffungskonzept mit Vorgaben, u. a. zur technischen Ausstattung und dem Alter der Fahrzeuge, entwickelt. Das Beschaffungs- und Fahrleistungskonzept wird gemeinsam mit der TÜV Rheinland InterTraffic aufgestellt. Demnach soll bis Mitte März die Ausschreibung der Fahrleistung, die von Subunternehmern erbracht werden kann, erfolgen. Diese Leistung umfasst rund 3,5 Mio. Fahrplankilometer. Ansprechpartnerin für Marketing & Öffentlichkeitsarbeit Sabine M. Fusshoeller-Kleinert Tel: 02271 76852-24 Fax: 02271 76852-20 E-Mail: fusshoeller-kleinert@revg.de Hauptverwaltung Rhein-Erft-Verkehrsgesellschaft mbH Willy-Brandt-Platz 50126 Bergheim Tel: 02271 76852-0 Fax: 02271 76852-20 E-Mail: mail@revg.de Web: www.revg.de Personal Für den Unternehmensaufbau verstärkt Walter Reinarz die Geschäftsführung. Weitere Stellen wie „Verkehrs- und Betriebsleiter" und dessen Stellvertreter sowie „Marketing & Öffentlichkeitsarbeit" wurden bereits personell besetzt. Die Akquisition weiterer Mitarbeiter/-innen läuft. Für den Busbetrieb werden 150 bis 170 Busfahrer/-innen über Fahrschulen und mittels Stellenanzeigen in regionalen Zeitungen gesucht. Darüber hinaus wird es eine Werbekampagne mit einer Internetseite geben, die sowohl Informationen über die vakanten Stellen als auch die einfache und schnelle Registrierung der Bewerber/-innen ermöglicht. Seite 1/2 Report Rechtliche Grundtage Im Zuge der Direktvergabe des straßengebundenen ÖPNV im Rhein-Erft-Kreis - wurde ein umfangreiches Vertragswerk verfasst, das Mitte März im Kreistag zur Beratung ansteht. Schon jetzt wird bei allen Ausschreibungen und Verhandlungen zum Ausbau der REVG der Öffentliche Dienstleistungsauftrag (ÖDA) zur ' Durchführung des gemeinwirtschaftlichen öffentlichen Straßenpersonennahverkehrs (ÖSPV) im Rhein-Erft-Kreis nach Artikel 5 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 berücksichtigt. Mit dem ÖDA verfolgt der Rhein-Erft-Kreis als Aufgabenträger das Ziel, den Bürgerinnen und Bürgern eine attraktive, qualitativ hochwertige und möglichst barrierefreie Versorgung mit öffentlichen Verkehrsdienstleistungen anzubieten. Dabei sollen Fahrgastzahlen, Qualität, Umweltfreundlichkeit und Kundenorientierung des Busverkehrs der REVG verbessert und durch Qualitätsmessungen überprüft werden. Der Aufgabenträger und die REVG streben eine Senkung der Kosten zur Verbesserung des Preis-/Leistungs-Verhältnisses und zur Erhöhung der Wirtschaftlichkeit an. Fahrgastinformationen Der ÖDA sieht weitreichende Verbesserungen vor. So sollen u. a. an i.5 ausgewählten Verkehrsknotenpunkten großflächige Dynamische FahrgastinformationsAnzeiger realisiert werden. Der Auftrag für den ersten Bauabschnitt ist erteilt; der Finanzierungsantrag für die zweite Baustufe liegt dem Nahverkehr Rheinland (NVR) zur Bewilligung vor. Die Außendarstellung der REVG soll durch eine neue Unternehmensidentität (Cl Corporate Identity) verstärkt und der Dialog mit dem Rhein-Erft-Kreis und den Kommunen verbessert werden. Ein Konzept zur Außendarstellung der „neuen" REVG wird dem Aufsichtsrat der REVG im März vorgestellt. Der „REVG Report" soll bereits dazu beitragen, die Entwicklung aufzuzeigen und den Dialog anzuregen. Ansprechpartnerin für Marketing& öffentlichkeitsarbeit Sabine M. Fusshoeller-Kleinert Tel: 02271 76852-24 Fax: 02271 76852-20 E-Mail: fusshoder-kleinert@revg.de Hauptverwattung Rhein-Erft-Verkehrsgesellschaft mbH Willy-Brandt-Platz 50126 Bergheim Tel: 02271 76852-0 Fax: 02271 76852-20 mall@revg.de Web: www.revg.de Allgemeiner Hinweis: Der Ausbau der REVG erfolgt nach einem zeitlich engen Projektplan. Daher kann es bei Herausgabe des „REVG Report" bereits zu Sachstandsüberschneidungen kommen. Für verbindliche Auskünfte kontaktieren Sie uns bitte direkt. Sollten Sie den Bezug des „REVG Report" nicht wünschen, genügt ein Hinweis per E-Mail/Anruf. Seite 2/2