Daten
Kommune
Kerpen
Größe
1,7 MB
Datum
10.04.2018
Erstellt
29.03.18, 18:17
Aktualisiert
29.03.18, 18:17
Stichworte
Inhalt der Datei
KOLPINGSTADT KERPEN
Niederschrift
Gremium:
Arbeitskreis ÖPNV
Nr. der
Sitzung
5
Datum
Beginn
Ende
20.03.2018
16:00 Uhr
17:30 Uhr
Sitzungsort: Rathaus Kolpingstadt Kerpen, Raum 198
Einladung erfolgte form- und fristgerecht:
Ja
Beschlussfähigkeit liegt vor:
Ja
ANWESEND:
Vorsitzender:
Ripp, Klaus
Die Mitglieder:
CDU
Funke, Heiner
Ripp, Klaus
Hötte, Josef
Lemke, Michael
SPD
Lipp, Andreas
Meyer, lngpeer
Schauwinhold, Helmut
B90 / Die Grünen
Donner, Gero
FDP
Müller, Hubert
BBK/Piraten
Janotta, Bernd
Die Linken
Schuh, Edmund
Netzwerk 55+
Knechtges-Hörren, Christa
Behindertenbeirat
Lock, Josef
Beratendes Mitglied
Kümpel, Thomas
für Westerschulze, Wolfgang
für Mohrs, Peter
entschuldigt
für Dobbelstein, Daniel
-2
Niederschrift
Arbeitskreis ÖPNV
am: 20.03.2018
Entschuldigt fehlend:
CDU
VVesterschulze, Wolfgang
Lemke, Michael
Mohrs, Peter
SPD
Dobbelstein, Daniel
vertreten durch Funke, Heiner
vertreten durch Hätte, Josef
vertreten durch Lipp, Andreas
Behindertenbeirat
Lock, Josef
Als Gäste:
Brüning, Ralf
Rhein-Erft-Verkehrsgesellschaft (REVG)
Von der Verwaltung:
Strehling, Michael
über
16.2 Verkehrsplanung u. Mobilitätsmanagement
zur Kenntnis/weiteren Veranlassung/Beschlussausführung
-3-
Niederschrift
Arbeitskreis ÖPNV
am: 20.03.2018
TAGESORDNUNG
Öffentlicher Teil
Nichtöffentlicher Teil
1.
2.
3.
4.
5.
6.
7.
8.
Vertaktung der Linie,976 mit der S-Bahn in Buir
Nachtbus versus Anrufsammeltaxi;
hier: Antrag der Fraktion Bündnis90/Grüne
Barrierefreier Ausbau von Bushaltestellen
hier: Sachstand und weitere Vorgehensweise
Umstellung des Schülerverkehrs - Erfahrungsaustausch
Umbenennung der Bushaltestelle "Michael-Ende-Straße" in Sindorf;
hier: Antrag der SPD-Fraktion
Sachstand ÖPNV im Rhein-Eilt-Kreis ab dem 01.01.2019
Anfragen gem. § 18 Geschäftsordnung
Mitteilungen
über
zur Kenntnis/weiteren Veranlassung/Beschlussausführung
102.18
4.18
-4-
Niederschrift
Arbeitskreis ÖPNV
am: 20.03.2018
Nichtöffentlicher Teil:
TOP 1.
Vertaktung der Linie 976 mit der S-Bahn in Buir
Durch diverse Änderungen im Fahrplan der S-Bahn bestehen zu bestimmten Zeitlagen keine
vernünftigen Verknüpfungen mit der Buslinie 976 am Haltepunkt in Buir.
Die Problematik ist der REVG durchaus bekannt. Aufgrund der anstehenden Neuordnung des
ÖPNV im Rhein-Erft-Kreis (Aufbau der REVG zu einem Busdienstleister mit eigenen Bussen und
eigenem Personal) und den damit verbundenen komplexen Aufgabstellungen, sind wesentliche
Änderungen im Busfahrplan in 2018 grundsätzlich nicht realisierbar.
über
zur Kenntnis/weiteren Veranlassung/Beschlussausführung
-5-
'Niederschrift
Arbeitskreis ÖPNV
am: 20.03.2018
Öffentlicher Teil
Drucksachen-Nr.:
102.18
TOP 2.
Nachtbus versus Anrufsammeltaki;
hier: Antrag der Fraktion Bündnis90/Grüne
Herr Brüning von der REVG erläutert, dass aufgrund der anstehenden Aufgaben der REVG die
Einführung eines Nachtbusses im Jahr 2018 nicht realisierbar ist.
Der Arbeitskreis empfiehlt daher zunächst die Optimierung des Anrufsammeltaxis zum JuniFahrplanwechsel.
Es wird empfohlen, dass die Verwaltung in Abstimmung mit der REVG bzw. mit dem beauftragten
Taxiunternehmen Optimierungen im Fahrplan vornimmt.
Folgende Ziele sollen berücksichtigt werden:
Stärkung des Standortes Horrem (u.a. Vertaktung mit der S-Bahn)
Stärkung des Standortes Kerpen-Mitte
Einbeziehung des Stadtteils Langenich in den Fahrplan
Realisierung eines Stundentakts bis ca. 3:15 Uhr (an Wochenenden, Feiertagen und am
Tag vor einem Feiertag)
Der neue Entwurf eines AST Fahrplans soll dem zuständigen Fachausschuss zur
Beschlussfassung vorgelegt werden.
über
zur Kenntnis/weiteren Veranlassung/Beschlussausführung
-6-
Niederschrift
Arbeitskreis OPNV
am: 20.03.2018
Nichtöffentlicher Teil:
TOP 3.
Barrierefreier Ausbau von Bushaltestellen
hier: Sachstand und weitere Vorgehensweise
Die Verwaltung berichtet, dass ein Fördermittelbescheid über ca. 770.000 € zum barrierefreien
Ausbau von Bushaltestellen vorliegt. Die Realisierung erfolgt in den nächsten Jahren
abschnittsweise. Entsprechend einer Prioritätenliste, die der Ausschuss für Stadtplanung und
Verkehr im September 2017 beschlossen hat, entwickelt die Verwaltung derzeit eine
Ausführungsplanung für die Haltestellen
- Bergerhausen
- Horrem Feuerwehr
- Lindenhof
- Götzenkirchen
- EKZ Langenich
Bei einigen Haltstellen der Priorität A sind noch diverse Untersuchungen und Abstimmungen
erforderlich, so dass ein Umbau frühestens 2019 erfolgen kann.
Die Verwaltung wird zu gegebener Zeit eine angepasste Prioritätenliste zur Beratung im
Fachausschuss vorlegen, insbesondere dann, wenn eine Beantragung neuer Fördermittel ansteht.
über
zur Kenntnis/weiteren Veranlassung/Beschlussausführung
-7
Niederschrift
Arbeitskreis OPNV
am: 20.03.2018
Nichtöffentlicher Teil:
TOP 4.
Umstellung des Schülerverkehrs - Erfahrungsaustausch
Die Verwaltung und die REVG berichten, dass die Umstellung des Schülerverkehrs weitestgehend
problemlos vollzogen wurde.
Durch kleinere Nachjustierungen konnten anfängliche Probleme beseitigt werden.
Des Weiteren wird berichtet, dass die Neubeschilderungen / Neusortierungen der Bushaltestellen
zu einer besseren Begreifbarkeit geführt hat.
Die REVG berichtet, dass durch die Umstellung ca. 100.000 km / Jahr im Schülerverkehr
eingespart werden konnte.
Eine finanzielle Bewertung ist jedoch derzeit noch nicht möglich.
über
zur Kenntnis/weiteren Veranlassung/Beschlussausführung
-8-
•Niederschrift
Arbeitskreis ÖPNV
am: 20.03.2018
Öffentlicher Teil
Drucksachen-Nr.:
4.18
TOP 5.
Umbenennung der Bushaltestelle "Michael-Ende-Straße" in Sindorf;
hier: Antrag der SPD-Fraktion
Der Arbeitskreis empfiehlt einstimmig die Haltestelle „Michael-Ende-Straße" zum Fahrplanwechsel
Juni 2018 in „Konrad-Honings-Straße" umzubenennen.
über
zur Kenntnis/weiteren Veranlassung/Beschlussausführung
-9-
'Niederschrift
Arbeitskreis öprei
am: 20.03.2018
Nichtöffentlicher Teil:
TOP 6.
Sachstand ÖPNV im Rhein-Erft-Kreis ab dem 01.01.2019
Herr Brüning berichtet, dass die REVG vor der großen Aufgabe steht, ab dem 01.01.2019 die
Busdienstleistung im Rhein-Erft-Kreis mit eigenen Bussen und eigenem Personal durchzuführen.
In dem in der Anlage beigefügten Newsletter (REVG Report) sind die aktuellen Entwicklungen
kompakt zusammengefasst. Die Verwaltung hat zugesagt, die zukünftigen Newsletter jeweils an
die Fraktionen im Rat der Kolpingstadt Kerpen sowie an die Arbeitskreismitglieder zu übermitteln.
Zwischenzeitlich wurde bereits ein neuer Betriebsstandort auf dem Gelände der Spedition Freund
im Gewerbe- und Industriegebiet Türnich gefunden.
über
zur Kenntnis/weiteren Veranlassung/Beschlussausführung
- 10 -
'Niederschrift
am: 20.03.2018
Arbeitskreis ÖPNV
Nichtöffentlicher Teil:
TOP 7.
Anfragen gem. § 18 Geschäftsordnung
- keine Anfragen -
über
zur Kenntnis/weiteren Veranlassung/Beschlussausführung
'Niederschrift
Arbeitskreis ÖPNV
am: 20.03.2018
Nichtöffentlicher Teil:
TOP 8.
Mitteilungen
Frau Knechtges-Hörren teilt mit, dass an der Haltestelle Am Keuschenend (Linie 921) lediglich ein
provisorisches Haltestellenschild existiert und Sie bittet um Austausch gegen einen fest
installierten Mast.
Die Verwaltung erläutert, dass die Firma Ströer beabsichtigt, an der Haltstelle einen
Fahrgastunterstand aufzustellen. Der finale Einbau des Schildermastes ist daher erst dann
vorgesehen, wenn die genaue Lage des Fahrgastunterstandes feststeht.
Die Sitzung endet um 17:30 Uhr.
über
zur Kenntnis/weiteren Veranlassung/Beschlussausführung
Report
Bergheim, im Februar 2018
Liebe Leserin, lieber Leser,
mit dem „REVG Report" informieren wir Sie ab sofort regelmäßig über unseren
Unternehmensausbau. Wir stehen vor der großen Aufgabe, den Beschluss des
Kreistags vom 28.09.2017 bis zum Jahresende umzusetzen und ab dem
01.01.2019 die Busdienstleistung im Rhein-Erft-Kreis mit eigenen Bussen und
eigenem Personal durchzuführen.
Wir laden Sie ein, diesen Veränderungsprozess zu begleiten und geben Ihnen
gern Einblick in die aktuellen Fortschritte in den Bereichen „Betrieb", „Vertrieb",
„Personal", „Rechtliche Grundlagen" sowie „Fahrgastinformationen".
Betriebshof
Für den Aufbau eines eigenen Betriebshofs wurden geeignete Grundstücke im
Rhein-Erft-Kreis gesucht und von einem beauftragten Planungsunternehmen auf
funktionale und wirtschaftliche Faktoren geprüft. Der Aufsichtsrat der REVG wird
im März nach Vorstellung der engen Vorauswahl über den Standort entscheiden.
Fahrzeuge
Für die eigene Fahrzeugflotte müssen bis zu 150 Linienbusse neu beschafft werden. Hierzu sollen Verkaufs- wie auch Leasingangebote geprüft werden. Derzeit
wird das Beschaffungskonzept mit Vorgaben, u. a. zur technischen Ausstattung
und dem Alter der Fahrzeuge, entwickelt.
Das Beschaffungs- und Fahrleistungskonzept wird gemeinsam mit der TÜV Rheinland InterTraffic aufgestellt. Demnach soll bis Mitte März die Ausschreibung der
Fahrleistung, die von Subunternehmern erbracht werden kann, erfolgen. Diese
Leistung umfasst rund 3,5 Mio. Fahrplankilometer.
Ansprechpartnerin für
Marketing & Öffentlichkeitsarbeit
Sabine M. Fusshoeller-Kleinert
Tel: 02271 76852-24
Fax: 02271 76852-20
E-Mail: fusshoeller-kleinert@revg.de
Hauptverwaltung
Rhein-Erft-Verkehrsgesellschaft mbH
Willy-Brandt-Platz
50126 Bergheim
Tel: 02271 76852-0
Fax: 02271 76852-20
E-Mail: mail@revg.de
Web: www.revg.de
Personal
Für den Unternehmensaufbau verstärkt Walter Reinarz die Geschäftsführung.
Weitere Stellen wie „Verkehrs- und Betriebsleiter" und dessen Stellvertreter sowie „Marketing & Öffentlichkeitsarbeit" wurden bereits personell besetzt. Die
Akquisition weiterer Mitarbeiter/-innen läuft.
Für den Busbetrieb werden 150 bis 170 Busfahrer/-innen über Fahrschulen und
mittels Stellenanzeigen in regionalen Zeitungen gesucht. Darüber hinaus wird es
eine Werbekampagne mit einer Internetseite geben, die sowohl Informationen
über die vakanten Stellen als auch die einfache und schnelle Registrierung der
Bewerber/-innen ermöglicht.
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Report
Rechtliche Grundtage
Im Zuge der Direktvergabe des straßengebundenen ÖPNV im Rhein-Erft-Kreis
- wurde ein umfangreiches Vertragswerk verfasst, das Mitte März im Kreistag zur
Beratung ansteht. Schon jetzt wird bei allen Ausschreibungen und Verhandlungen zum Ausbau der REVG der Öffentliche Dienstleistungsauftrag (ÖDA) zur '
Durchführung des gemeinwirtschaftlichen öffentlichen Straßenpersonennahverkehrs (ÖSPV) im Rhein-Erft-Kreis nach Artikel 5 Absatz 2 der Verordnung (EG)
Nr. 1370/2007 berücksichtigt.
Mit dem ÖDA verfolgt der Rhein-Erft-Kreis als Aufgabenträger das Ziel, den Bürgerinnen und Bürgern eine attraktive, qualitativ hochwertige und möglichst barrierefreie Versorgung mit öffentlichen Verkehrsdienstleistungen anzubieten. Dabei
sollen Fahrgastzahlen, Qualität, Umweltfreundlichkeit und Kundenorientierung
des Busverkehrs der REVG verbessert und durch Qualitätsmessungen überprüft
werden. Der Aufgabenträger und die REVG streben eine Senkung der Kosten zur
Verbesserung des Preis-/Leistungs-Verhältnisses und zur Erhöhung der Wirtschaftlichkeit an.
Fahrgastinformationen
Der ÖDA sieht weitreichende Verbesserungen vor. So sollen u. a. an i.5 ausgewählten Verkehrsknotenpunkten großflächige Dynamische FahrgastinformationsAnzeiger realisiert werden. Der Auftrag für den ersten Bauabschnitt ist erteilt; der
Finanzierungsantrag für die zweite Baustufe liegt dem Nahverkehr Rheinland
(NVR) zur Bewilligung vor.
Die Außendarstellung der REVG soll durch eine neue Unternehmensidentität (Cl Corporate Identity) verstärkt und der Dialog mit dem Rhein-Erft-Kreis und den
Kommunen verbessert werden. Ein Konzept zur Außendarstellung der „neuen"
REVG wird dem Aufsichtsrat der REVG im März vorgestellt. Der „REVG Report" soll
bereits dazu beitragen, die Entwicklung aufzuzeigen und den Dialog anzuregen.
Ansprechpartnerin für
Marketing&
öffentlichkeitsarbeit
Sabine M. Fusshoeller-Kleinert
Tel: 02271 76852-24
Fax: 02271 76852-20
E-Mail: fusshoder-kleinert@revg.de
Hauptverwattung
Rhein-Erft-Verkehrsgesellschaft mbH
Willy-Brandt-Platz
50126 Bergheim
Tel: 02271 76852-0
Fax: 02271 76852-20
mall@revg.de
Web: www.revg.de
Allgemeiner Hinweis:
Der Ausbau der REVG erfolgt nach einem zeitlich engen Projektplan. Daher kann es bei Herausgabe des „REVG
Report" bereits zu Sachstandsüberschneidungen kommen. Für verbindliche Auskünfte kontaktieren Sie uns
bitte direkt. Sollten Sie den Bezug des „REVG Report" nicht wünschen, genügt ein Hinweis per E-Mail/Anruf.
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