Daten
Kommune
Kerpen
Größe
201 kB
Datum
24.04.2018
Erstellt
29.03.18, 18:17
Aktualisiert
29.03.18, 18:17
Stichworte
Inhalt der Datei
Anlage 2: Erläuterung zur Planaufstellung
Seite 1 von 5
INHALT
1.
Planungsanlass ....................................................................................................................... 2
2.
Ziel und Zweck der Planung .................................................................................................... 2
3.
Verfahren .................................................................................................................................. 2
4.
Erläuterungen zum Plangebiet................................................................................................ 2
5.
4.1
Lage und Größe des Geltungsbereichs ......................................................................... 2
4.2
Bestehende Situation .................................................................................................... 3
Planungsvorgaben................................................................................................................... 4
5.1
Regionalplan ................................................................................................................. 4
5.2
Flächennutzungsplan .................................................................................................... 4
5.3
Gegenwärtiges Planungsrecht ...................................................................................... 4
6.
Städtebauliches Konzept ........................................................................................................ 4
8.
Erschließung ............................................................................................................................ 5
9.
8.1
Verkehrliche Erschließung ............................................................................................ 5
8.2
Ruhender Verkehr ......................................................................................................... 5
8.3
Ver- und Entsorgung ..................................................................................................... 5
Immissionsschutz .................................................................................................................... 5
10. Altlasten und Kampfmittel ....................................................................................................... 5
10.1
Altlasten ...................................................................................................................... 5
10.2
Kampfmittel ................................................................................................................. 5
11. Städtebauliche Kennwerte ...................................................................................................... 5
Anlage 2: Erläuterung zur Planaufstellung
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1. Planungsanlass
Das Plangebiet liegt östlich des Stadtteilzentrums Horrem im Ortsteil Neu-Bottenbroich der
Kolpingstadt Kerpen, es wird durch die sie umschließende Wohnbebauung geprägt. Im Süden
und Osten grenzen unmittelbar Waldflächen an das Plangebiet. Das Plangebiet wird durch die
Horremer Straße gequert. Auf dem Plangebiet besteht jeweils nördlich und südlich der Horremer
Straße eine zweigeschossige Zeilenbebauung mit jeweils acht Wohneinheiten. Die vorhandene
Bebauung stellt sich als mindergenutztes Wohnflächenpotenzial im Innenbereich des
Siedlungskörpers dar und wird zur Nachverdichtung zurückgebaut.
In der Kolpingstadt Kerpen besteht nach wie vor eine hohe Nachfrage nach gut gelegenen
Wohnungen in Form von Wohnungseigentum und von günstigen Mietwohnungen in
Mehrfamilienhäusern. Die Kolpingstadt Kerpen ist überzeugt, dass sie insbesondere im Bereich
der Mehrfamilienhausbebauung noch weitere Vorsorge treffen sollte. Durch die Schaffung neuen
Wohnraums nach heutigen Standards wird sowohl im Hinblick auf die Wohnungszuschnitte als
auch auf die energetische Ausstattung Sorge getragen und es werden insgesamt mit der
Neubebauung unterschiedliche Nutzergruppen angesprochen. Die ERFTLAND plant 50% der
Wohnungen als öffentlich geförderte Wohnungen zu erstellen.
2. Ziel und Zweck der Planung
Die bestehende Zeilenbebauung stellt sich anhand der heutigen Wohnraumnachfrage als
mindergenutzte Baufläche dar. Ziel der Planung ist es, durch den Rückbau der
Bestandsbebauung
die
Neuschaffung
von
nachfrageorientierten
Wohnungen
in
Mehrfamilienhäusern und somit eine Nachverdichtung im Innenbereich gemäß § 1 Abs. 5 Satz 3
BauGB zu erreichen und dem sparsamen und schonenden Umgangs mit Grund und Boden
Sorge zu tragen.
Eine für den Standort angemessene bauliche Nutzung mit Wohngebäuden ist planerisches Ziel,
welches sich auch aus dem Leitbild der Kolpingstadt Kerpen ableitet. Durch die Planung soll dem
Bedarf an gut gelegenem Wohnraum in Form von Wohnungseigentum und von günstigen
Mietwohnungen in Mehrfamilienhäusern in bereits erschlossenen Siedlungsbereichen Rechnung
getragen werden.
3. Verfahren
Der Bebauungsplan wird als "Bebauungsplan der Innenentwicklung" im Sinne des § 13a BauGB
aufgestellt, da er dazu dient, bestehende, bereits bebaute Flächen einer sinnvollen und
nachhaltigen Revitalisierung zuzuführen. Durch die Planung wird eine zulässige Grundfläche
festgesetzt, die unterhalb des Schwellenwertes von 20.000 m² Grundfläche liegt. Durch den
Bebauungsplan werden keine Vorhaben begründet, die einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach
Bundes- oder Landesrecht unterliegen. Die in § 1 Abs. 6 Nr.7a BauGB genannten Schutzgüter
sind nach derzeitigem Kenntnisstand nicht betroffen. Die Kolpingstadt Kerpen sieht daher die
Voraussetzungen für die Anwendung des § 13a Die durch die Planung bedingten Eingriffe gelten
vor der planerischen Entscheidung als erfolgt bzw. zulässig.
Für den Bebauungsplan wird demnach keine Umweltprüfung erfolgen. Ein Umweltbericht wird
der Begründung nicht beigefügt. Gem. § 13a (2) BauGB gelten die Vorschriften des vereinfachten
Verfahrens nach § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1. BauGB.
4. Erläuterungen zum Plangebiet
4.1
Lage und Größe des Geltungsbereichs
Das Plangebiet liegt am östlichen Rand des Ortsteiles Neu-Bottenbroich und wird begrenzt im:
Norden
durch die bestehende Wohnbebauung am Ginsterweg
Osten
die bestehende Wohnbebauung am Ginsterweg bzw. forstwirtschaftliche Waldflächen
Süden
durch forstwirtschaftliche Waldflächen
Westen
die bestehende Wohnbebauung an der Horremer Straße
Anlage 2: Erläuterung zur Planaufstellung
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Das Plangebiet mit einer Größe von ca. 3.300 m² umfasst in der Gemarkung Horrem in Flur 33 in
Gänze die Flurstücke 85, 398 und 399 sowie teilweise Flurstück 55.
Die genaue Abgrenzung des Geltungsbereiches ist der Planzeichnung zu entnehmen.
4.2
Bestehende Situation
Das Plangebiet liegt in etwa 1,3 km Entfernung östlich des Stadtteilzentrums Horrem am
östlichen Ortsrand des Ortsteils Neu-Bottenbroich der Kolpingstadt Kerpen. Das Plangebiet wird
von der Horremer Straße gequert.
Umliegend des Plangebietes schließt Wohnbebauung an, südlich und teilweise östlich grenzen
unmittelbar Waldflächen an. Das Umfeld ist somit überwiegend wohnbaulich geprägt. Die
umliegende
Bebauung
besteht
überwiegend
aus
einbis
zweigeschossiger
Einfamilienhausbebauung in offener Bauweise, sodass die Ortslage somit eine gleichmäßig
niedrige Höhenausbildung darstellt. Ausschließlich die deutlich höhere Heilig-Geist-Kirche an der
Habbelrather Straße prägt die Nachbarschaft und das Ortsbild. Vom Plangebiet etwa 600 m
entfernt staffelt sich darüber hinaus an der Buchenhöhe eine großformatige Wohnanlage mit bis
zu 10 Vollgeschossen auf. Das Straßenbild der Horremer Straße wird insbesondere durch
Vorgartenzonen geprägt; straßenbegleitende Bäume sind vereinzelt auf privatem Grund zu
finden.
Auf dem Plangebiet befindet sich jeweils nördlich und südlich der Horremer Straße eine
zweigeschossige Zeilenbebauung mit jeweils acht Wohneinheiten und Garagen; die baulichen
Anlagen auf dem Plangebiet sollen zurückgebaut werden. Darüber hinaus besteht an der
Horremer Straße eine Trafo-Station, die erhalten werden soll. Die Freibereiche sind zum Teil
versiegelt und überwiegend als Wohngärten bzw. Gemeinschaftsgrün genutzt. Der Bestand bildet
somit bereits heute eine bauliche Ausnahme zur von Einzel- und Doppelhäusern geprägten
Umgebung. Die Bebauung fügt sich dennoch in Gesamtkubatur, Geschossigkeit und Dachform in
die Umgebung ein. Entlang der Horremer Straße übernimmt der Bestand durch die abrupt
changierende Straßenflucht der Bebauung und der Einzelbäume eine dominierende, torbildende
Funktion im Übergangsbereich von Waldfläche zu Siedlungsfläche.
In etwa 400 m Luftlinie befindet sich nördlich des Plangebiets eine Mülldeponie an der
Buchenhöhe und in etwa 600 m Luftlinie ein Industriegebiet entlang der Josef-Bitschnau-Straße.
Dort verläuft die Eisenbahntrasse Köln-Aachen mit dem Anschluss an den überregionalen ÖPNV
am Bahnhof Horrem in etwa 1,2 km Entfernung. Über die Bundesautobahn A 4 Köln-Aachen und
A 61 Mönchengladbach-Koblenz besteht ebenfalls Anschluss an das überregionale Straßennetz.
In rund 350 m Entfernung liegt die Bushaltestelle „Neu-Bottenbroich“ mit Anbindung an den
Bahnhof Horrem und nach Frechen.
Das Umfeld bietet infrastrukturell vielfältige Angebote. So sind unweit des Plangebietes Schulen
an der Schiefbahn vorzufinden, etwa das Adolf-Kolping-Berufskolleg, die Gemeinschaftsgrundschule „Clemensschule“, die Mädchen-Realenschule „Mater Salvatoris“ sowie die
Gemeinschaftshauptschule Horrem. Zudem sind nahe des Plangebiets eine Kindertagesstätte
sowie der Waldkindergarten „Wurzelkinder“ vorhanden, weitere Kindergärten und
Kindertagesstätten sind im übrigen Stadtteil vorhanden. An der Habbelrather Straße befindet sich
fußläufig in Waldlage ein Kinderspielplatz, sodass das Angebot an sozialer Interaktion für Kinder
und Kleinkinder im öffentlichen Raum ortsnah gedeckt ist.
Ausgiebige Freizeitmöglichkeiten sind ortsnah ebenfalls vorhanden. So bieten z.B. Tennis- und
Fußballplätze vielfältige, institutionalisierte Sportaktivitäten; zur Naherholung dienen darüber
hinaus die unmittelbar angrenzenden Waldflächen sowie nahegelegen das Naturschutzgebiet
Parrig, der Boisdorfer See und der Königsdorfer Forst.
Vereinzelt sind in Neu-Bottenbroich Angebote zur Nahversorgung vorzufinden; weitere
Einkaufsmöglichkeiten und auch kulturelle bzw. soziale Einrichtungen befinden sich in den
Stadtteilzentren in Horrem und Sindorf sowie in den nahegelegenen Stadtzentren Kerpen,
Bergheim und Frechen.
Anlage 2: Erläuterung zur Planaufstellung
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5. Planungsvorgaben
5.1
Regionalplan
Der gültige Regionalplan der Bezirksregierung Köln, Teilabschnitt Region Köln, stellt den
Geltungsbereich des Bebauungsplanes als allgemeinen Siedlungsbereich (ASB) dar. Die Ziele
der Raumordnung werden somit berücksichtigt.
5.2
Flächennutzungsplan
Im wirksamen Flächennutzungsplan der Kolpingstadt Kerpen sind die Flächen des
Geltungsbereiches als Wohnbaufläche dargestellt. Die beabsichtigte Nutzung des Plangebietes
lässt sich daher vollständig aus dem wirksamen Flächennutzungsplan der Kolpingstadt Kerpen
entwickeln. Südlich und östlich angrenzend zum Plangebiet sind „Flächen für die
Landwirtschaft/Wald“ sowie ein Landschaftsschutzgebiet eingetragen.
5.3
Gegenwärtiges Planungsrecht
Für das Plangebiet nördlich der Horremer Straße besteht kein rechtskräftiger Bebauungsplan.
Planungen in diesem Bereich richten sich bisher nach § 34 BauGB. Um die Entwicklung des
Gebietes planungsrechtlich vorzubereiten, soll ein Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß
§ 13a BauGB aufgestellt werden.
Im Bereich südlich der Horremer Straße liegt der Bebauungsplan TÜ Nr. 180 „Eichen- /
Buchenweg“ aus dem Jahre 1981 vor. Dieser setzt ein Reines Wohngebiet mit einer Bebauung
mit zwei Vollgeschossen in offener Bauweise und einer GRZ mit 0,4 sowie einer GFZ von 0,8 fest
und sichert somit planungsrechtlich die bereits vor 1981 bestehende Zeilenbebauung südlich der
Horremer Straße. Unmittelbar südlich bzw. östlich an das Plangebiet angrenzend sind Flächen
für die Forstwirtschaft sowie ein Landschaftsschutzgebiet festgesetzt.
Nordöstlich des Plangebietes grenzt der Bebauungsplan TÜ Nr. 7 aus dem Jahre 1983 an. Auch
dieser setzt für die Umgebung am Ginsterweg ein Reines Wohngebiet mit einer Bebauung mit bis
zu zwei Vollgeschossen in offener Bauweise und einer GRZ von 0,4 fest.
6. Städtebauliches Konzept
Das Konzept sieht jeweils nördlich und südlich der Horremer Straße an Stelle des Bestandes
eine zueinander versetzte Riegel-Bebauung vor. Die Gebäude werden mit zwei Vollgeschossen
zuzüglich gestaffeltem Geschoss und Flachdach bzw. flach geneigtem Dach vorgesehen. Es
werden insgesamt etwa 28 teils barrierefreie Wohneinheiten mit Zwei- bis Vier-ZimmerWohnungen projektiert. Darüber hinaus sollen 50 % der geplanten Wohneinheiten als öffentlichgeförderter Wohnraum geschaffen werden. Somit wird eine soziale Durchmischung mit
unterschiedlichen Wohnungsgrößen für unterschiedliche Klientele angeboten, sodass der
Nachfrage
nach
Wohnungseigentum
und
nach
günstigen
Mietwohnungen
im
Mehrgeschosswohnungsbau für unterschiedliche Nutzergruppen Rechnung getragen wird. Die
Höhenentwicklung der Bebauung nimmt die Trauf- bzw. Firsthöhen der Umgebung sowie der
bestehenden Zeilenbebauung auf. Zur Ermöglichung der Wohnraumnachverdichtung
entsprechend der heutigen Wohnraumnachfrage stellt sich die Neuplanung im Vergleich zum
Bestand in der Grundfläche größer dar.
Zur Unterbringung der erforderlichen privaten Stellplätze werden teilweise Stellplätze im
Erdgeschoss direkt am Gebäude vorgesehen. Dabei rückt jeweils die zur Horremer Straße
liegende Bebauung hälftig ein, sodass die oberen Geschosse über die Stellplätze hinauskragen.
Der städtebauliche Entwurf sieht entgegen der Bestandssituation einen baulichen Versatz und
somit eine kleinteilige Auflockerung der Wohngebäude zum von Einzel- und Doppelhäusern
geprägten Umfeld vor. Gleichzeitig wird die städtebauliche Geste der jetzigen Zeilenbebauung
als signifikante Torsituation im Übergangsbereich von Siedlung zu Wald aufrechterhalten und
weiter gestärkt. Die Höhenentwicklung der Planbebauung reagiert auf die umliegend vorhandene
Bebauung, indem das jeweils oberste Geschoss zurückgestaffelt wird.
Anlage 2: Erläuterung zur Planaufstellung
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7. Erschließung
7.1
Verkehrliche Erschließung
Die verkehrliche Erschließung des Plangebietes ist über die Horremer Straße bereits gesichert.
7.2
Ruhender Verkehr
Der ruhende Verkehr wird im Plangebiet auf den privaten Grundstücken untergebracht. Es wird
im städtebaulichen Entwurf ein privater Stellplatz pro Wohneinheit ermöglicht. Hierfür werden im
Nahbereich zur Horremer Straße private Stellplätze zur Verfügung gestellt.
Weitere öffentliche Parkmöglichkeiten für z.B. Besucherverkehre bestehen entlang der Horremer
Straße. Im Vergleich zum Bestand ist eine wesentliche Mehrbelastung auf die Umgebung nicht
zu erwarten.
7.3
Ver- und Entsorgung
Das auf dem Plangebiet anfallende Niederschlagswasser ist im Sinne des § 55
Wasserhaushaltsgesetzt (WHG) i.V.m. § 44 Landeswassergesetz (LWG NRW) zu beseitigen. Da
das
Plangebiet
nicht
erstmals
bebaut
und
versiegelt
ist,
kann
die
Niederschlagswasserbeseitigung per Anschluss an das vorhandene Kanalnetz erfolgen.
8. Immissionsschutz
Wesentliche Lärmimmissionen von der angrenzenden Horremer Straße auf das Plangebiet
können aufgrund des geringen Verkehrsaufkommens ausgeschlossen werden. Eine
Lärmbelastung durch die nahegelegene Bundesautobahn A 4 ist gemäß der
Umgebungslärmkartierung des Landes nicht zu erwarten. Dagegen ist das nördliche Plangebiet
in Teilen gemäß Kartierung des Eisenbahn-Bundesamtes für Schienenverkehrslärm einer
Belastung von tags bis zu 60 dB(A) bzw. nachts bis zu 55 dB(A) ausgesetzt.
Die Lärmauswirkungen durch die Planung auf die Umgebung sind durch die geringfügig
erzeugten Mehrverkehre als nicht beachtlich einzustufen.
9. Altlasten und Kampfmittel
9.1
Altlasten
Nach derzeitigem Kenntnisstand liegen keine Anhaltspunkte für Altlasten, Verdachtsflächen,
Altablagerungen oder schädliche Bodenveränderungen vor.
9.2
Kampfmittel
Zum derzeitigen Verfahrensstand liegen keine Angaben über Kampfmittel im Plangebiet vor. Im
Rahmen der Beteiligung der Behörden gemäß § 4 (1) BauGB wird die Bezirksregierung –
Kampfmittelbeseitigungsdienst (KBD) – am Verfahren beteiligt.
10. Städtebauliche Kennwerte
Geltungsbereich (Bruttobauland)
Haan, den 06.03.2018
Dipl.-Ing. Kadir Özbölük
ISR Innovative Stadt- und Raumplanung GmbH
ca. 3.300 m²