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Beschlussvorlage ("Brennende Welt", das Mahnmal an der Fuchsiusstraße in Kerpen-Sindorf; hier: Antrag der SPD-Fraktion)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
91 kB
Datum
12.04.2018
Erstellt
29.03.18, 18:17
Aktualisiert
29.03.18, 18:17
Beschlussvorlage ("Brennende Welt", das Mahnmal an der Fuchsiusstraße in Kerpen-Sindorf;
hier: Antrag der SPD-Fraktion) Beschlussvorlage ("Brennende Welt", das Mahnmal an der Fuchsiusstraße in Kerpen-Sindorf;
hier: Antrag der SPD-Fraktion)

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Inhalt der Datei

KOLPINGSTADT KERPEN DER BÜRGERMEISTER Amt 24 Bearbeitung: Herr Pütgens TOP Drs.-Nr.: 121.18 Datum : Beratungsfolge Termin Bau- und Feuerschutzausschuss X 19.02.2018 Bemerkungen 12.04.2018 Öffentlicher Teil Nichtöffentlicher Teil "Brennende Welt", das Mahnmal an der Fuchsiusstraße in Kerpen-Sindorf; hier: Antrag der SPD-Fraktion X Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von (s. Anlage) Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung; Haushaltsansatz im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden; Im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Deckung: Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden: Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung) Pflichtaufgabe Freiwillige Aufgabe Beschlussentwurf: Der Bau- und Feuerschutzausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt unter haushaltswirtschaftlichen Gesichtspunkten auf die Instandsetzung zu verzichten. Sachbearbeitung Abteilungsleitung Amtsleitung Zuständiger Dezernent gez. Pütgens gez. Comacchio Mitzeichnung Dez. Amt Kämmerer Bürgermeister Abt. 10.1 Ratsbüro gez. i.V. Söntgen gez. Spürck gez. Nimtz Begründung: Mit Antrag vom 15.02.2018 spricht sich die SPD-Fraktion im Rat der Kolpingstadt Kerpen für Instandsetzung und dauerhaften Erhalt des Mahnmals „Brennende Welt“ an der Fuchsiusstraße in Kerpen-Sindorf aus. Das Denkmal ist sanierungsbedürftig. Mittel zur Finanzierung einer Instandsetzung sind im Haushalt 2018 nicht eingeplant. Die Kosten liegen schätzungsweise bei ca. 10.000,-- €. Unter „denkmalpflegerischen Gesichtspunkten“ bestehen hier keine besonderen Schutzinteressen, welche Handlungsbedarf auslösen würden. Die Interessenlage richtet sich daher auf den Erhalt einer, als für die örtliche Gemeinschaft kulturell bedeutend und das Ortsbild prägend empfundenen baulichen Anlage. Folglich muss das Vorhaben als freiwillige Aufgabe klassifiziert werden. Vor diesem Hintergrund besteht ein Zielkonflikt mit dem Bestreben, die städtische Haushaltswirtschaft zu konsolidieren. Die Entscheidung für oder gegen die Bereitstellung entsprechender Haushaltsmittel ist insofern die Frage einer Interessenabwägung, welche aus Sicht der Verwaltung zu Gunsten der Haushaltswirtschaft zu entscheiden ist. Beschlussvorlage 121.18 Seite 2