Daten
Kommune
Kerpen
Größe
91 kB
Datum
12.04.2018
Erstellt
29.03.18, 18:17
Aktualisiert
29.03.18, 18:17
Stichworte
Inhalt der Datei
KOLPINGSTADT KERPEN
DER BÜRGERMEISTER
Amt 24
Bearbeitung: Herr Pütgens
TOP
Drs.-Nr.: 121.18
Datum :
Beratungsfolge
Termin
Bau- und Feuerschutzausschuss
X
19.02.2018
Bemerkungen
12.04.2018
Öffentlicher Teil
Nichtöffentlicher Teil
"Brennende Welt", das Mahnmal an der Fuchsiusstraße in Kerpen-Sindorf;
hier: Antrag der SPD-Fraktion
X
Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten
Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von (s. Anlage)
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung;
Haushaltsansatz im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden;
Im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Deckung:
Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden:
Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung)
Pflichtaufgabe
Freiwillige Aufgabe
Beschlussentwurf:
Der Bau- und Feuerschutzausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und
beschließt unter haushaltswirtschaftlichen Gesichtspunkten auf die Instandsetzung zu verzichten.
Sachbearbeitung
Abteilungsleitung
Amtsleitung
Zuständiger
Dezernent
gez.
Pütgens
gez.
Comacchio
Mitzeichnung
Dez.
Amt
Kämmerer
Bürgermeister
Abt. 10.1
Ratsbüro
gez.
i.V. Söntgen
gez.
Spürck
gez.
Nimtz
Begründung:
Mit Antrag vom 15.02.2018 spricht sich die SPD-Fraktion im Rat der Kolpingstadt Kerpen für
Instandsetzung und dauerhaften Erhalt des Mahnmals „Brennende Welt“ an der Fuchsiusstraße in
Kerpen-Sindorf aus. Das Denkmal ist sanierungsbedürftig. Mittel zur Finanzierung einer
Instandsetzung sind im Haushalt 2018 nicht eingeplant. Die Kosten liegen schätzungsweise bei
ca. 10.000,-- €.
Unter „denkmalpflegerischen Gesichtspunkten“ bestehen hier keine besonderen
Schutzinteressen, welche Handlungsbedarf auslösen würden. Die Interessenlage richtet sich
daher auf den Erhalt einer, als für die örtliche Gemeinschaft kulturell bedeutend und das Ortsbild
prägend empfundenen baulichen Anlage. Folglich muss das Vorhaben als freiwillige Aufgabe
klassifiziert werden.
Vor diesem Hintergrund besteht ein Zielkonflikt mit dem Bestreben, die städtische
Haushaltswirtschaft zu konsolidieren. Die Entscheidung für oder gegen die Bereitstellung
entsprechender Haushaltsmittel ist insofern die Frage einer Interessenabwägung, welche aus
Sicht der Verwaltung zu Gunsten der Haushaltswirtschaft zu entscheiden ist.
Beschlussvorlage 121.18
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