Daten
Kommune
Kerpen
Größe
105 kB
Datum
12.04.2018
Erstellt
29.03.18, 18:17
Aktualisiert
29.03.18, 18:17
Stichworte
Inhalt der Datei
KOLPINGSTADT KERPEN
DER BÜRGERMEISTER
Amt/Abteilung: 15.1 / Straßen
Bearbeitung: Böttger
TOP
Drs.-Nr.: 46.18
Datum :
Beratungsfolge
Termin
Bau- und Feuerschutzausschuss
X
23.01.2018
Bemerkungen
12.04.2018
Öffentlicher Teil
Nichtöffentlicher Teil
Unterhaltung von Rad- und Wirtschaftswegen;
hier: Antrag der SPD-Fraktion
X
Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten
Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage)
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung;
Haushaltsansatz im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden;
Im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Deckung:
Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden:
Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung)
Pflichtaufgabe
Freiwillige Aufgabe
Beschlussentwurf:
Der Bau- und Feuerschutzausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
Sachbearbeitung
Abteilungsleitung
Amtsleitung
Zuständiger
Dezernent
gez. Böttger
gez. Barzen
gez. Giesen
gez. Schwister
Mitzeichnung
Dez.
Amt
Kämmerer
Bürgermeister
Abt. 10.1
Ratsbüro
gez. Spürck
gez. Nimtz
Begründung:
Unterhaltung von Rad- und Wirtschaftswegen
Bei dem am 22.02.2018 durchgeführten Jahresgespräch mit den Ortslandwirten und den
zuständigen Mitarbeitern der Verwaltung wurde nachfolgende Prioritätenliste zur Unterhaltung der
Wirtschaftswege auf dem Gebiet der Kolpingstadt Kerpen erstellt. Dies geschah unter
Berücksichtigung des derzeitigen Zustands der Wege, der für den Haushalt 2018 bereitgestellten
Finanzmittel in Höhe von 100.000 € sowie der Verkehrsbedeutung der Wege für die
Landwirtschaft. Der Zeitraum der Planungen wurde auf die Jahre 2018 bis 2020 beschränkt, da
Faktoren wie plötzlich auftretende Beschädigungen oder Preisschwankungen im Tiefbau nicht
kalkulierbar sind.
Wirtschaftswegesanierung 2018
1. Sanierung (Einbau einer neuen Tragdeckschicht) eines weiteren Teilbereichs des
Wirtschaftsweges zwischen Niederbolheim und Giffelsberg (BL4.6.01). Der Weg ist eine wichtige
Verbindung für die Landwirtschaft im Bereich Blatzheim und Niederbolheim und weist zum Teil
erhebliche Schlaglochbildung auf. Außerdem ist er Teil des Freizeitwegenetzes mit intensiver
Nutzung durch Radfahrer und Fußgänger. Die Kosten der Sanierung belaufen sich bei einer
Weglänge von ca. 1000 m auf ca. 40.000 €.
2. Sanierung von Teilbereichen des Wirtschaftsweges westlich der Coloniahalde zwischen
Brüggener Straße und Gymnicher Straße. Hierbei handelt es sich um einen ausgewiesenen
Wirtschaftsweg (TÜ 8.5.15), welcher durch seine Lage auch intensiv von Radfahrern und
Fußgängern genutzt wird. Dieser Weg weist auf einem Abschnitt von über 800m Länge erhebliche
Rissbildungen und Absenkungen auf, welche mit hoher Wahrscheinlichkeit auf eine mangelhafte
Gründung und erheblicher Nutzung mit Schwerlastverkehr durch Erntefahrzeuge zurückzuführen
sind. Angesetzt werden hier für Mittel in Höhe von 25.000 €.
3. Sanierung eines Teilbereichs des Wirtschaftsweges (BL 5.5-06) zwischen Clemenshöfe und
Forsthaus Bergerbusch. Der Weg weist umfangreiche Schlaglöcher und eine starke Ausmagerung
der bituminösen Oberfläche auf. Es handelt sich hierbei um einen Wirtschaftsweg mit dem
Charakter einer Gemeindeverbindungsstraße, der nicht nur zur Erschließung der
landwirtschaftlichen Flächen, sondern auch dem Individualverkehr zwischen Bergerhausen und
Nörvenich sowie der Anbindung der anliegenden Höfe dient. Weiterhin ist er Teil des
überregionalen Radverkehrsnetzes NRW. Aufgrund der umfangreichen Nutzung werden die
erforderlichen Mittel (ca. 20.000 €) durch die Haushaltstelle Straßenunterhaltung abgedeckt.
4. Von den Ortslandwirten wurden für das Jahr 2018 Materiallieferungen für den Hand- und
Spanndienst zur Sanierung von wassergebundenen Wegen in Höhe von ca. 25.000 € beantragt.
5. Die restlichen Mittel in Höhe von 10.000 € werden für akut auftretende Schäden (z.B.
Schlaglochbeseitigung) verwendet.
Wirtschaftswegesanierung 2019-2020
Beschlussvorlage 46.18
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1. Sanierung des Wirtschaftsweges (BL 4.5-12) zwischen Neue Pforte und Lagerhallen Firma
Stollenwerk. Aufgrund der hohen Belastung durch Erntefahrzeuge usw. zeigen sich erhebliche
Beschädigungen der Oberfläche. Für die Sanierung der Tragdeckschicht über eine Länge von ca.
800 m werden Mittel in Höhe von ca. 35.000 € erforderlich.
2. Sanierung des Wirtschaftsweges (KE 6.4-06, -06a) in der Verlängerung der Holzgasse ab Ende
des Sportplatzes bis Ausbauende. Der Weg ist eine wichtige Verbindung zu den
landwirtschaftlichen Flächen im Süden von Kerpen und wird auch in hohem Maße von
Naherholungssuchenden der Ortslage Kerpen genutzt. Die Beseitigung der massiven Schäden in
Form von Absackungen auf einer Länge von ca. 1100 m erfordert Mittel in Höhe von ca. 36.000 €.
3. Weiterführende Sanierungen eines weiteren Teilabschnitts des Wirtschaftsweges (TÜ 8.5.15).
Siehe 2018.
4. Sanierung des Wirtschaftsweges (TÜ 8.4-02) von L496 Richtung Weiler Berrenrath. Der Weg
dient der Erschließung der Höfe Weiler Berrenrath sowie der umliegenden landwirtschaftlichen
Flächen. Da der Weg umfangreiche Schäden durch die Ausmagerung der bituminösen Oberfläche
aufweist, ist hier eine neue Tragdeckschicht erforderlich. Hierfür sind auf einer Länge von ca.
1000 m Finanzmittel in Höhe von ca.35.000 € erforderlich.
5. Sanierung des Wirtschaftsweges (KE 5.4-18) von K17 bis Buchsbaumsmaar westlich von
Langenich. Aufgrund des Umfangs der Schäden muss auch hier eine neue Tragdeckschicht
aufgebracht werden. Die Höhe der Sanierungskosten beträgt ca. 28.000 € für eine Weglänge von
ca. 740 m.
6. Weiterführende Sanierung des Wirtschaftsweges (BL4.6.01) zwischen Niederbohlheim und
Giffelsberg, sofern verbleibende Mittel durch günstige Submissionsergebnisse zur Verfügung
stehen.
7. Materiallieferung für den Hand- und Spanndienst in noch nicht absehbarem Umfang.
Sanierung des Wirtschaftsweges im Westen von Sindorf (Vogelrutherfeld)
Bei diesem Weg, abgehend von Haus Breitmaar bis zur Holzbrücke über die K39n, handelt es
sich um einen Wirtschaftsweg (SI 5.2-04), der nach Aussage der Ortslandwirte nur noch eine sehr
untergeordnete Bedeutung für die Landwirtschaft hat. Da der Zustand des Weges für die Belange
der Landwirtschaft vollkommen ausreichend ist, sollten hier für eine Sanierung keine Mittel aus der
Wirtschaftswegeunterhaltung verwendet werden.
Obwohl der Weg nicht zum offiziellen Radwegenetz der Kolpingstadt Kerpen gehört, wird er in
einem sehr hohen Maße von Radfahrern und sonstigen Naherholungssuchenden genutzt. Um den
Weg in einen, für diesen Zweck entsprechenden Zustand zu bringen, sollten durch die Politik für
Beschlussvorlage 46.18
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das Haushaltsjahr 2019 zusätzliche Mittel für die Haushaltsstelle Radwegesanierung zur
Verfügung gestellt werden. Da eine kostengünstige Sanierung mittels DSK Verfahren aufgrund
eines ungeeignetem Unterbaues nicht durchführbar ist, wird hier der Einbau einer neuen
Tragdeckschicht auf einer Länge von ca. 220 m (ca. 15.000 €) erforderlich.
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