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Beschlussvorlage (Unterhaltung von Rad- und Wirtschaftswegen; hier: Antrag der SPD-Fraktion)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
105 kB
Datum
12.04.2018
Erstellt
29.03.18, 18:17
Aktualisiert
29.03.18, 18:17
Beschlussvorlage (Unterhaltung von Rad- und Wirtschaftswegen;
hier: Antrag der SPD-Fraktion) Beschlussvorlage (Unterhaltung von Rad- und Wirtschaftswegen;
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Inhalt der Datei

KOLPINGSTADT KERPEN DER BÜRGERMEISTER Amt/Abteilung: 15.1 / Straßen Bearbeitung: Böttger TOP Drs.-Nr.: 46.18 Datum : Beratungsfolge Termin Bau- und Feuerschutzausschuss X 23.01.2018 Bemerkungen 12.04.2018 Öffentlicher Teil Nichtöffentlicher Teil Unterhaltung von Rad- und Wirtschaftswegen; hier: Antrag der SPD-Fraktion X Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage) Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung; Haushaltsansatz im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden; Im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Deckung: Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden: Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung) Pflichtaufgabe Freiwillige Aufgabe Beschlussentwurf: Der Bau- und Feuerschutzausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. Sachbearbeitung Abteilungsleitung Amtsleitung Zuständiger Dezernent gez. Böttger gez. Barzen gez. Giesen gez. Schwister Mitzeichnung Dez. Amt Kämmerer Bürgermeister Abt. 10.1 Ratsbüro gez. Spürck gez. Nimtz Begründung: Unterhaltung von Rad- und Wirtschaftswegen Bei dem am 22.02.2018 durchgeführten Jahresgespräch mit den Ortslandwirten und den zuständigen Mitarbeitern der Verwaltung wurde nachfolgende Prioritätenliste zur Unterhaltung der Wirtschaftswege auf dem Gebiet der Kolpingstadt Kerpen erstellt. Dies geschah unter Berücksichtigung des derzeitigen Zustands der Wege, der für den Haushalt 2018 bereitgestellten Finanzmittel in Höhe von 100.000 € sowie der Verkehrsbedeutung der Wege für die Landwirtschaft. Der Zeitraum der Planungen wurde auf die Jahre 2018 bis 2020 beschränkt, da Faktoren wie plötzlich auftretende Beschädigungen oder Preisschwankungen im Tiefbau nicht kalkulierbar sind. Wirtschaftswegesanierung 2018 1. Sanierung (Einbau einer neuen Tragdeckschicht) eines weiteren Teilbereichs des Wirtschaftsweges zwischen Niederbolheim und Giffelsberg (BL4.6.01). Der Weg ist eine wichtige Verbindung für die Landwirtschaft im Bereich Blatzheim und Niederbolheim und weist zum Teil erhebliche Schlaglochbildung auf. Außerdem ist er Teil des Freizeitwegenetzes mit intensiver Nutzung durch Radfahrer und Fußgänger. Die Kosten der Sanierung belaufen sich bei einer Weglänge von ca. 1000 m auf ca. 40.000 €. 2. Sanierung von Teilbereichen des Wirtschaftsweges westlich der Coloniahalde zwischen Brüggener Straße und Gymnicher Straße. Hierbei handelt es sich um einen ausgewiesenen Wirtschaftsweg (TÜ 8.5.15), welcher durch seine Lage auch intensiv von Radfahrern und Fußgängern genutzt wird. Dieser Weg weist auf einem Abschnitt von über 800m Länge erhebliche Rissbildungen und Absenkungen auf, welche mit hoher Wahrscheinlichkeit auf eine mangelhafte Gründung und erheblicher Nutzung mit Schwerlastverkehr durch Erntefahrzeuge zurückzuführen sind. Angesetzt werden hier für Mittel in Höhe von 25.000 €. 3. Sanierung eines Teilbereichs des Wirtschaftsweges (BL 5.5-06) zwischen Clemenshöfe und Forsthaus Bergerbusch. Der Weg weist umfangreiche Schlaglöcher und eine starke Ausmagerung der bituminösen Oberfläche auf. Es handelt sich hierbei um einen Wirtschaftsweg mit dem Charakter einer Gemeindeverbindungsstraße, der nicht nur zur Erschließung der landwirtschaftlichen Flächen, sondern auch dem Individualverkehr zwischen Bergerhausen und Nörvenich sowie der Anbindung der anliegenden Höfe dient. Weiterhin ist er Teil des überregionalen Radverkehrsnetzes NRW. Aufgrund der umfangreichen Nutzung werden die erforderlichen Mittel (ca. 20.000 €) durch die Haushaltstelle Straßenunterhaltung abgedeckt. 4. Von den Ortslandwirten wurden für das Jahr 2018 Materiallieferungen für den Hand- und Spanndienst zur Sanierung von wassergebundenen Wegen in Höhe von ca. 25.000 € beantragt. 5. Die restlichen Mittel in Höhe von 10.000 € werden für akut auftretende Schäden (z.B. Schlaglochbeseitigung) verwendet. Wirtschaftswegesanierung 2019-2020 Beschlussvorlage 46.18 Seite 2 1. Sanierung des Wirtschaftsweges (BL 4.5-12) zwischen Neue Pforte und Lagerhallen Firma Stollenwerk. Aufgrund der hohen Belastung durch Erntefahrzeuge usw. zeigen sich erhebliche Beschädigungen der Oberfläche. Für die Sanierung der Tragdeckschicht über eine Länge von ca. 800 m werden Mittel in Höhe von ca. 35.000 € erforderlich. 2. Sanierung des Wirtschaftsweges (KE 6.4-06, -06a) in der Verlängerung der Holzgasse ab Ende des Sportplatzes bis Ausbauende. Der Weg ist eine wichtige Verbindung zu den landwirtschaftlichen Flächen im Süden von Kerpen und wird auch in hohem Maße von Naherholungssuchenden der Ortslage Kerpen genutzt. Die Beseitigung der massiven Schäden in Form von Absackungen auf einer Länge von ca. 1100 m erfordert Mittel in Höhe von ca. 36.000 €. 3. Weiterführende Sanierungen eines weiteren Teilabschnitts des Wirtschaftsweges (TÜ 8.5.15). Siehe 2018. 4. Sanierung des Wirtschaftsweges (TÜ 8.4-02) von L496 Richtung Weiler Berrenrath. Der Weg dient der Erschließung der Höfe Weiler Berrenrath sowie der umliegenden landwirtschaftlichen Flächen. Da der Weg umfangreiche Schäden durch die Ausmagerung der bituminösen Oberfläche aufweist, ist hier eine neue Tragdeckschicht erforderlich. Hierfür sind auf einer Länge von ca. 1000 m Finanzmittel in Höhe von ca.35.000 € erforderlich. 5. Sanierung des Wirtschaftsweges (KE 5.4-18) von K17 bis Buchsbaumsmaar westlich von Langenich. Aufgrund des Umfangs der Schäden muss auch hier eine neue Tragdeckschicht aufgebracht werden. Die Höhe der Sanierungskosten beträgt ca. 28.000 € für eine Weglänge von ca. 740 m. 6. Weiterführende Sanierung des Wirtschaftsweges (BL4.6.01) zwischen Niederbohlheim und Giffelsberg, sofern verbleibende Mittel durch günstige Submissionsergebnisse zur Verfügung stehen. 7. Materiallieferung für den Hand- und Spanndienst in noch nicht absehbarem Umfang. Sanierung des Wirtschaftsweges im Westen von Sindorf (Vogelrutherfeld) Bei diesem Weg, abgehend von Haus Breitmaar bis zur Holzbrücke über die K39n, handelt es sich um einen Wirtschaftsweg (SI 5.2-04), der nach Aussage der Ortslandwirte nur noch eine sehr untergeordnete Bedeutung für die Landwirtschaft hat. Da der Zustand des Weges für die Belange der Landwirtschaft vollkommen ausreichend ist, sollten hier für eine Sanierung keine Mittel aus der Wirtschaftswegeunterhaltung verwendet werden. Obwohl der Weg nicht zum offiziellen Radwegenetz der Kolpingstadt Kerpen gehört, wird er in einem sehr hohen Maße von Radfahrern und sonstigen Naherholungssuchenden genutzt. Um den Weg in einen, für diesen Zweck entsprechenden Zustand zu bringen, sollten durch die Politik für Beschlussvorlage 46.18 Seite 3 das Haushaltsjahr 2019 zusätzliche Mittel für die Haushaltsstelle Radwegesanierung zur Verfügung gestellt werden. Da eine kostengünstige Sanierung mittels DSK Verfahren aufgrund eines ungeeignetem Unterbaues nicht durchführbar ist, wird hier der Einbau einer neuen Tragdeckschicht auf einer Länge von ca. 220 m (ca. 15.000 €) erforderlich. Beschlussvorlage 46.18 Seite 4