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Beschlussvorlage (Verunreinigungen und Schäden an der Turnhalle der Ulrichschule; hier: Anfrage der CDU-Fraktion)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
366 kB
Datum
12.04.2018
Erstellt
29.03.18, 18:17
Aktualisiert
29.03.18, 18:17
Beschlussvorlage (Verunreinigungen und Schäden an der Turnhalle der Ulrichschule;
hier: Anfrage der CDU-Fraktion) Beschlussvorlage (Verunreinigungen und Schäden an der Turnhalle der Ulrichschule;
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hier: Anfrage der CDU-Fraktion)

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Inhalt der Datei

KOLPINGSTADT KERPEN DER BÜRGERMEISTER Amt/Abteilung: 24.1 / Hochbau Bearbeitung: Wilhelm Pütgens TOP Drs.-Nr.: 187.18 Datum : Beratungsfolge Termin Bau- und Feuerschutzausschuss X 26.03.2018 Bemerkungen 12.04.2018 Öffentlicher Teil Nichtöffentlicher Teil Verunreinigungen und Schäden an der Turnhalle der Ulrichschule; hier: Anfrage der CDU-Fraktion X Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage) Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung; Haushaltsansatz im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden; Im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Deckung: Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden: Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung) Pflichtaufgabe Freiwillige Aufgabe Beschlussentwurf: Der Bau- und Feuerschutzausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis Sachbearbeitung Abteilungsleitung Amtsleitung Zuständiger Dezernent gez. Pütgens gez. Comacchio Mitzeichnung Dez. Amt Kämmerer Bürgermeister Abt. 10.1 Ratsbüro gez. Spürck gez. Nimtz Begründung: Mit Schreiben vom 26.03.18 richtet die CDU-Fraktion im Rat der Kolpingstadt Kerpen eine Anfrage an die Verwaltung zu Schäden und Verunreinigungen im Bereich der Mehrzweckhalle Sindorf (Turnhalle der Ulrichschule). Anlass hierfür war eine per Mail vom 08.03.18 erhobene Beschwerde aus dem Lehrerkollegium der Ulrichschule, in welcher u.a. auch bauliche Mängel beschrieben und mit entsprechenden Fotos dokumentiert sind. Nachfolgend wird zu den einzelnen Schadensbildern Stellung genommen: Oberbelag Boden /Putzschäden Die Beseitigung von Stolperfallen in Folge teilweise aufgequollenen Bodens, ist unverzüglich durch sofortige Beauftragung einer Fachfirma veranlasst worden. Die Putzschäden sind zum Teil vermutlich auf Vandalismus zurück zu führen. Einige Schadstellen waren durch Mobiliar zugestellt und daher nicht augenfällig. Die Beseitigung ist ebenfalls bereits in die Wege geleitet. In der Woche nach Ostern ist eine Handwerksfirma vor Ort, welche die notwendigen Arbeiten ausführt. Bohrlöcher und Reste von Bedienelementen Der Rückbau von „Bedienelementen“ zwischenzeitlich nicht mehr vorhandener, technischer Einrichtungen ist bereits durch den hier zuständigen Hausmeister erfolgt. Ebenfalls werden die „augenfälligen Bohrlöcher“ früherer Installationen verschlossen und im möglichen Umfang der jeweiligen Wandfläche angeglichen. Beschlussvorlage 187.18 Seite 2 Abgerissene Holzverkleidungen Auch die Beschädigungen an der Holzvertäfelung sind durch Vandalismus bedingt. Die bereits beauftragten Instandsetzungsarbeiten werden ebenfalls in der Woche nach Ostern aufgenommen. Die derzeitige Sichtbarkeit von Elektrokabeln in einem Teilbereich der Vertäfelung ließ sich nicht vermeiden, da hier ein Panel als Muster für eine Neuanfertigung ausgebaut werden musste. Schaltkasten Das Schloss des Schaltkastens wurde durch äußere Einwirkung beschädigt. Auch hier ist die Instandsetzung bereits beauftragt und damit wird der Schaden kurzfristig behoben sein. Beschlussvorlage 187.18 Seite 3