Daten
Kommune
Kerpen
Größe
366 kB
Datum
12.04.2018
Erstellt
29.03.18, 18:17
Aktualisiert
29.03.18, 18:17
Stichworte
Inhalt der Datei
KOLPINGSTADT KERPEN
DER BÜRGERMEISTER
Amt/Abteilung: 24.1 / Hochbau
Bearbeitung: Wilhelm Pütgens
TOP
Drs.-Nr.: 187.18
Datum :
Beratungsfolge
Termin
Bau- und Feuerschutzausschuss
X
26.03.2018
Bemerkungen
12.04.2018
Öffentlicher Teil
Nichtöffentlicher Teil
Verunreinigungen und Schäden an der Turnhalle der Ulrichschule;
hier: Anfrage der CDU-Fraktion
X
Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten
Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage)
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung;
Haushaltsansatz im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden;
Im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Deckung:
Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden:
Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung)
Pflichtaufgabe
Freiwillige Aufgabe
Beschlussentwurf:
Der Bau- und Feuerschutzausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis
Sachbearbeitung
Abteilungsleitung
Amtsleitung
Zuständiger
Dezernent
gez.
Pütgens
gez.
Comacchio
Mitzeichnung
Dez.
Amt
Kämmerer
Bürgermeister
Abt. 10.1
Ratsbüro
gez.
Spürck
gez.
Nimtz
Begründung:
Mit Schreiben vom 26.03.18 richtet die CDU-Fraktion im Rat der Kolpingstadt Kerpen eine Anfrage
an die Verwaltung zu Schäden und Verunreinigungen im Bereich der Mehrzweckhalle Sindorf
(Turnhalle der Ulrichschule).
Anlass hierfür war eine per Mail vom 08.03.18 erhobene Beschwerde aus dem Lehrerkollegium
der Ulrichschule, in welcher u.a. auch bauliche Mängel beschrieben und mit entsprechenden Fotos
dokumentiert sind. Nachfolgend wird zu den einzelnen Schadensbildern Stellung genommen:
Oberbelag Boden /Putzschäden
Die Beseitigung von Stolperfallen in
Folge teilweise aufgequollenen
Bodens, ist unverzüglich durch
sofortige Beauftragung einer
Fachfirma veranlasst worden.
Die Putzschäden sind zum Teil
vermutlich auf Vandalismus zurück zu
führen. Einige Schadstellen waren
durch Mobiliar zugestellt und daher
nicht augenfällig. Die Beseitigung ist
ebenfalls bereits in die Wege geleitet.
In der Woche nach Ostern ist eine
Handwerksfirma vor Ort, welche die
notwendigen Arbeiten ausführt.
Bohrlöcher und Reste von Bedienelementen
Der Rückbau von „Bedienelementen“
zwischenzeitlich nicht mehr vorhandener,
technischer Einrichtungen ist bereits durch den
hier zuständigen Hausmeister erfolgt. Ebenfalls
werden die „augenfälligen Bohrlöcher“ früherer
Installationen verschlossen und im möglichen
Umfang der jeweiligen Wandfläche
angeglichen.
Beschlussvorlage 187.18
Seite 2
Abgerissene Holzverkleidungen
Auch die Beschädigungen an der Holzvertäfelung
sind durch Vandalismus bedingt. Die bereits
beauftragten Instandsetzungsarbeiten werden
ebenfalls in der Woche nach Ostern
aufgenommen.
Die derzeitige Sichtbarkeit von Elektrokabeln in
einem Teilbereich der Vertäfelung ließ sich nicht
vermeiden, da hier ein Panel als Muster für eine
Neuanfertigung ausgebaut werden musste.
Schaltkasten
Das Schloss des Schaltkastens wurde durch äußere
Einwirkung beschädigt. Auch hier ist die Instandsetzung
bereits beauftragt und damit wird der Schaden
kurzfristig behoben sein.
Beschlussvorlage 187.18
Seite 3