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Beschlussvorlage (Projektliste 16.1 - aktueller Zeitplan)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
197 kB
Datum
24.04.2018
Erstellt
29.03.18, 18:17
Aktualisiert
29.03.18, 18:17
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Inhalt der Datei

KOLPINGSTADT KERPEN DER BÜRGERMEISTER Amt/Abteilung: 16.1 / Stadtplanung Bearbeitung: Jörg Mackeprang TOP Drs.-Nr.: 204.18 Datum : Beratungsfolge Termin Bemerkungen Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr 10.04.2018 Stadtrat 24.04.2018 X 28.03.2018 Öffentlicher Teil Nichtöffentlicher Teil Projektliste 16.1 - aktueller Zeitplan X Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage) Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung; Haushaltsansatz im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden; Im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Deckung: Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden: Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung) Pflichtaufgabe Freiwillige Aufgabe Beschlussentwurf: Der Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr/der Rat der Kolpingstadt Kerpen nimmt die in der Begründung zur Beschlussvorlage dargestellten Änderungen zur Kenntnis und empfiehlt/beschließt: 1. dass die im Bereich des Bahnhofumfelds Horrem (Bahnstadt Horrem) aufzustellenden Bebauungspläne ab 2019 erarbeitet werden und dann in eine entsprechende Priorität aufgenommen werden, Sachbearbeitung Abteilungsleitung gez. Mackeprang gez. Mackeprang Amtsleitung Zuständiger Dezernent gez. Schwister Mitzeichnung Dez. Amt Kämmerer Bürgermeister Abt. 10.1 Ratsbüro gez. Spürck gez. Nimtz 2. die Bauleitplanverfahren zu nachfolgenden Plänen erst dann eingeleitet bzw. weitergeführt werden, wenn mit den Eigentümern der Drittgrundstücke vertragliche Vereinbarungen bzgl. der Einbeziehung ihrer Flächen abgeschlossen sind: 2.1 2.2 2.3 Bebauungsplan TÜ 361 „Friedhofsweg“, Stadtteil Brüggen Bebauungsplan BU 371 „Blatzheimer Weg“, Stadtteil Buir Bebauungsplan BL 270/3.Änderung „Lechenicher Weg“, Stadtteil Blatzheim 3. die Verwaltung zu beauftragen die Gespräche mit den Eigentümern kurzfristig zu führen und den Sachstand zeitnah zu erläutern, 4. die im Rahmen der politischen Beratung bestimmten, priorisierten Projekte vorrangig zu bearbeiten. Beschlussvorlage 204.18 Seite 2 Begründung: Die Verwaltung hat in der Sitzung des Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr am 27.02.2018 (Drs. – Nr. 128.18) einen möglichen Zeitplan für bereits eingeleitete Bauleitplanverfahren vorgestellt. Herr Pohlmann (FDP – Fraktion) hatte in der Sitzung beantragt den BP 369 „Wohngebiet Hüttenstraße“, Stadtteil Sindorf aus der Prioritätenliste herauszunehmen und stattdessen den Bebauungsplan für das „Bahnhofsumfeld Horrem“ priorisiert voranzutreiben. Des Weiteren beantragte er den Tausch der Prioritäten der Bebauungspläne TÜ 365 „Maximilianstraße“ und TÜ 361 „Friedhofsweg“, im Stadtteil Türnich. Der Rat der Kolpingstadt Kerpen hat in seiner Sitzung 10.03.2016 beschlossen, 1.  dass die seitens der Verwaltung für die Ausschusssitzung am 10. April vorgesehenen Beschlüsse mit den genannten Änderungen vorbereitet und auf die Tagesordnung am 10.04.2018 gesetzt werden.  die Fraktionen zur Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Verkehr am 10.04.2018 der Verwaltung die Pläne, die ab Juni priorisiert weiterbearbeitet werden sollen, benennen,  und die Verwaltung beauftragt auf der Grundlage der Priorisierung zur Ausschusssitzung am 19.06.2018 eine aktualisierte Zeitplanung zu erarbeiten. Zeitplanung 2018 – Veränderungen zum Stand Planungsausschuss vom 27.02.2018 In der Tabelle Zeitplan 2018 – Stand vom 28.03.2018 sind folgende Änderungen/Verschiebungen vorgenommen worden: 1.1 Bebauungsplan BP 364 „Quellenpark“, Stadtteil Horrem – Verschiebung Qualifizierung in die Sitzung am 19.06.2018 – da der Verwaltung durch den Vorhabenträger noch keine für eine Qualifizierung notwendigen Erläuterungen der Planung vorgelegt wurden. 1.2 Bebauungsplan HO 322 „ Am Winterberg“, Stadtteil Horrem – Verschiebung Satzungsbeschluss in die Sitzung am 04.12.2018 – ursprünglich sollte der Satzungsbeschluss am 11.09.2018 gefasst werden. Der Septembertermin hätte zur Folge, dass die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes (Beschluss Stadtrat am 04.07.2018) komplett in den Sommerferien gefallen wäre – und eine Auswertung der Beteiligung bis zum bisher geplanten Satzungsbeschluss am 11.09.2018 zeitlich nicht möglich ist. Da der Flächennutzungsplan im Parallelverfahren geändert werden muss, die Wirksamkeit der Flächennutzungsplanänderung frühestens Ende 2018 vorliegt und der Bebauungsplan HO 322 erst nach Wirksamkeit des FNP rechtskräftig werden kann, hat die Verschiebung des Satzungsbeschlusses keine Auswirkungen auf den Zeitpunkt der Rechtskraft des Bebauungsplanes. 1.3 Bebauungsplan SI 369 „Wohngebiet Hüttenstraße“, Stadtteil Sindorf – Verschiebung des Starttermins. Da der Verwaltung noch kein Antrag auf Aufstellung eines Bebauungsplanes vorliegt, erfolgt die Verschiebung zunächst vom 10.04.2018 auf den 19.06.2018. Beschlussvorlage 204.18 Seite 3 1.4 Bebauungsplan TÜ 365/81. Änderung des Flächennutzungsplanes „Maximillianstraße“, Stadtteil Türnich - Verschiebung Aufstellungsbeschluss in die Sitzung am 11.09.2018. Die Verwaltung ist durch Ratsbeschluss vom 19.12.2017 (Drucksachen-Nummer: 687.17) gebeten worden mit dem Vorhabenträger Gespräche bezüglich einer geringeren baulichen Verdichtung - zu führen. Dieser Termin hat stattgefunden, der Verwaltung wurde ein geändertes Konzept vorgelegt, die verdichtete Reihenhausbebauung hat sich substantiell nicht geändert. Es wird daher einen noch nicht festgelegten Folgetermin geben. Unter der Maßgabe, dass entsprechende Anpassungen an der Planung vorgenommen werden, würde die Verwaltung diese in der Sitzung am 19.06.2018 vorstellen und die Planung zur Sitzung qualifizieren können. 1.5 83. Änderung des Flächennutzungsplanes – Bauschuttrecycling – Anlage, Stadtteil Manheim – Einstellung des Planverfahrens. Ziel der Flächennutzungsplanänderung war die planungsrechtliche Grundlage zum Betrieb einer entsprechenden Anlage zu schaffen. Aufgrund geänderter rechtlicher Beurteilungsgrundlagen für die Weiterführung des Betriebs der Anlage ist die Durchführung eines Bauleitplanverfahrens nicht erforderlich – dies ist das Ergebnis eines Abstimmungsgesprächs mit dem Rhein – Erft – Kreis. 2. Änderungen der Prioritäten – Anregungen Herr Pohlmann 2.1 Priorisierung eines Bebauungsplans „Bahnhofumfeld Horrem“ Die Verwaltung hat in Sitzungen des Ausschusses für Stadtplanung und Verkehr bereits mehrfach über mögliche planerische Entwicklungen im Umfeld des Bahnhof Horrem berichtet. Dabei handelte es sich um Planungsüberlegungen z.B. für den Bereich des P+R – Platzes (Teilüberbauung z.B. für studentisches Wohnen) und die Konversion des Gewerbegebietes Josef – Bitschnau – Straße zu einem Wohn – Mischgebiet. Die Umsetzung beider Projekte ist nach Auffassung der Verwaltung nur durch Dritte bzw. Unterstützung der Kolpingstadt durch Projektpartner möglich. Die Verwaltung führt derzeit Gespräche mit möglichen Interessenten. Die Verwaltung empfiehlt eine Priorisierung der Bauleitplanung zum Bahnhofsumfeld erst dann vorzunehmen, wenn ein konkretes und umsetzungstaugliches Planungskonzept und ein Projektpartner gefunden sind. Aus vorgenannten Gründen wird die Einleitung von Planverfahren frühestens in 2019 erfolgen können. 3. Weiterführung/Einleitung von Planverfahren  Bebauungsplan TÜ 361 „Friedhofsweg“ – Aufstellung geplant: 11.09.2018  Bebauungsplan BU 371 „Blatzheimer Weg“, Stadtteil Buir – Aufstellung geplant: 11.09.2018  Bebauungsplan BL 270/3.Änderung, „Lechenicher Weg“, Stadtteil Blatzheim Offenlage geplant: 19.06.2018 Die Kolpingstadt Kerpen verfügt in den Planbereichen der Bebauungspläne anteilig (Friedhofsweg) oder überwiegend in den beiden übrigen Bereichen über baulich entwickelbare Grundstücksflächen. Die Einbeziehung von privaten Drittflächen ist aus städtebaulichen Gründen, z.B. zur Arrondierung der städtischen Bauflächen sinnvoll bzw. erforderlich (Friedhofsweg). Mit Dritteigentümern im Bereich des Friedhofsweges wurden bereits erste Sondierungsgespräche bzgl. eines möglichen Erwerbs oder einer Planungsbeteiligung geführt – eine Einigung steht noch aus. Gespräche mit Dritteigentümern in Blatzheim und Buir wurden bisher noch nicht geführt, da u.a. die Beschlussfassung zum „Handlungsprogramm Sozialgerechtes Bodenmanagement Beschlussvorlage 204.18 Seite 4 Kerpenplus“– ebenso die Beratung über die Beteiligung von planungsbegünstigten Dritten an den Kosten der Infrastruktur abgewartet werden sollten. Da die politischen Beratungen nunmehr abgeschlossen sind, ist die Verwaltung mit der belastbaren Verhandlungsposition ausgestattet, die für die Gespräche mit Dritten benötigt wird. Die Verwaltung wird nunmehr den Gesprächsfaden aufnehmen, mit dem Ziel eine möglichst kurzfristige Einigung mit den Dritteigentümern zu erzielen. Um kein Präjudiz für eine Baulandentwicklung auf den Flächen Dritter zu schaffen, sollte die Weiterführung (Blatzheim) der Planverfahren ausgesetzt, bzw. noch nicht eingeleitet werden (Buir und Brüggen) – es wird daher empfohlen, die im Zeitplan 2018 angegebene Beratungsfolge für die drei Planverfahren beizubehalten. 4. Priorisierung durch Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr Die Verwaltung hat in der Tabelle „Zeitplan 2018“ – Stand: 28.03.2018 (Anlage 1) mögliche Beratungsfolgen der derzeit bereits im Verfahren befindlichen Bebauungspläne, bereits im Ausschuss vorgestellte Planungen Dritter bzw. der Bebauungspläne, die eine Entwicklung städtischer Flächen vorsehen, aufgenommen. Gem. der verfügbaren Personalressourcen (siehe DRS – Nr. 128.18) können durch die Abteilung 16.1 je Sitzung max. 6 – 8 Beschlussvorlagen für Bebauungspläne erstellt werden. Nach derzeitigem Planungsstand würden in der Sitzung am 19.06.2018 zwar „nur“ acht Beschlüsse zu Bauleitplanverfahren - die durch 16.1 erarbeitet werden - auf der Tagesordnung stehen, allerdings wären hierzu 4 städtebauliche oder sonstige Verträge durch 17.2 zu erstellen – dies ist aufgrund des umfangreichen Abstimmungsbedarfs mit den Vorhabenträgern und des derzeitigen Personalstands im Bereich Vertragswesen nicht zu leisten. Dies bedeutet, dass ab der 3. Ausschusssitzung, die am 19.06.2018 stattfindet, Verschiebungen im Zeitplan vorgenommen werden müssen. Nach Auffassung der Verwaltung sollten folgende Planverfahren gemäß der dargestellten Zeitplanung (Anlage 1) priorisiert fortgeführt werden und für den 19.06.2018 „gesetzt“ werden:     BP KE 362 „Vinger Weg“, Stadtteil Kerpen (16.1 + 17.2) BP HO 322 „Am Winterberg“, Stadtteil Horrem (16.1) BP SI 368 „Gewerbegebiet Hüttenstraße“, Stadtteil Sindorf (16.1 + 17.2) BP 370 „Seniorenheim Krankenhausstraße“, Stadtteil Buir (Abschluss Planungsvereinbarung - 17.2) Die nachfolgenden Planverfahren sind nach Auffassung der Verwaltung zeitlich disponibel:      BP 364 „Quellenpark“, Stadtteil Horrem – Qualifizierung (16.1) BP 369 „Wohngebiet Hüttenstraße“, Stadtteil Sindorf - Antrag auf Einleitung (16.1) BP 365 „Maximilianstraße“, Stadtteil Türnich – Nachqualifizierung (16.1) BP 270/3.Ä. „Lechenicher Weg“, Stadtteil Blatzheim – Offenlagebeschluss (16.1 + 17.2) 82. Änd. FNP „Blatzheim-Süd“, Stadtteil Blatzheim – Offenlagebeschluss (16.1) Die Verwaltung bittet darum, dass in der Sitzung des Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr vorberaten und im Rat der Kolpingstadt Kerpen entschieden wird, über welche Bauleitplanverfahren am 19.06.2018 beraten werden soll. Die sich daraus ergebenden Verschiebungen für die weiteren Sitzungen in 2018 (11.09.18 und 04.12.2018) wird die Verwaltung im Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr am 19.06.2018 darstellen. Beschlussvorlage 204.18 Seite 5 Anlage 1  Zeitplan 2018 – Stand 28.03.2018 Beschlussvorlage 204.18 Seite 6